Hallo liebe µ-Controller Gemeinde, ich bin momentan auf der schwierigen Suche nach einem geeigneten Bewegungsmelder für mein Projekt, hab das Internet durchforstet und konnte leider noch nichts brauchbares finden: Bräuchte folgende Spezifikationen: - Sensor der auf Bewegung reagiert/schaltet - der Sensor soll hinter einer Glassscheibe sitzen - Spannung von ca 12V haben - relativ kompakt - Weitwinkel von mindestens 90° horizontal... Hat vielleicht jemand einen Geheimtipp für mich?
toller Beitrag so weit war ich logischerweise auch schon wenn es im Betreff schon drin steht.......
Hallo, siehe hier: http://shop.hygrosens.com/Sensormodule-acma/Radar-Sensormodule/Radar-Bewegungsmelder.html Ich verwende das Modul zwar im Freien, es gibt aber Tabellen über die Durchlässigkeit von Materialien in Bezug auf Radarstrahlen. G.G.
Ja diese Module habe ich mir schon angeschaut.... Etwas problematisch ist der geringe Winkel von 80° sowie der Stromverbrauch von 30-40mA nur von der Radar-Einheit ansich... Ich möchte damit eine Kamera schalten, die selbst so um die 100mA hat, beides soll hinter einer Glassscheibe sitzen.... Mit dem Sensor möchte ich Strom sparen, also die Cam nur zuschalten wenn sich was bewegt, das ganze muss aber auch noch ziehmlich kompakt sein (kommt in ein Gehäuse im Auto) Hat vielleicht jemand noch etwas Alternatives auf dem Schirm oder eine Idee?
Klar, das Ding takten. Z. B. jede Sekunde mal kurz einschalten, um zu schauen, ob eine Bewegung in der Nähe ist. Der müde Joe.
Tim S. schrieb: > (kommt in ein Gehäuse im Auto) Ich habe sowas schon mal gebastelt, eine Alarmalge mit 4 mini Kameras inkl IR Leds und einem Radarsensor (diesen hier: http://www.conrad.de/ce/de/product/502372/RADAR-BEWEGUNGSMELDER-RSM-1900), das war alles in einer mittleren-hinteren Kopfstütze installiert. Und natürlich mit automatische Aufnahme per Bewegung ca 30sek. War so einer sparsamer Mobiler Videoreceiver und war im Kofferraum montiert. Der Sensor hat fast 360° abgedeckt, hat wunderbar funktioniert, das war mehr als ausreichend. Die Alarmanlge habe ich aber nach einem Monat deinstalliert, weil die Anlage meine Autobatterie leergesaugt hat, und zwar Freitags meine Auto an der Hauptstraße abgestellt (Da ist viel Verkehr, logisch, Sensor hat praktisch auf jedes Auto reagiert und war in der Daueraufnahme), paar Tage Später war meine Autobatterie leer :-( Die Anlage wurde fachgerecht demontiert :-) War aber ein cooles Spielzeug, die Videos konnte man einfach auf USB Stick kopieren und zuhause in Ruhe die Krimi-Spielfilme anschauen;-) Gruß Hermann
Hermann U. schrieb: > War aber ein cooles Spielzeug, die Videos konnte man einfach auf USB > Stick kopieren und zuhause in Ruhe die Krimi-Spielfilme anschauen;-) Aber nach dem Grundgesetz schreien, wenn Google das Haus fotografiert... Wobei mir auffällt, dass noch niemand erwähnt hat, dass Videoüberwachung ausserhalb des eigenen Grundstücks nicht erlaubt ist und innerhalb angezeigt werden muss. So ungefähr jedenfalls, ich habe keine solchen Absichten und deshalb auch die Rechtslage nicht weiter studiert. Ich lege allerdings auch keinen Wert darauf, dass mir beim Gassigehen mit Hund unzählige Kameraaugen folgen. Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > Aber nach dem Grundgesetz schreien, wenn Google das Haus fotografiert... Ich hab da nix dagegen, bei mir sah es anders aus, ich hab Innenraum vom meinem Fahrzeug aufgenommen = Privates Grünstück ;-) Gruß Hermann
>> Ich lege allerdings auch keinen Wert darauf, dass mir beim Gassigehen >> mit
Hund unzählige Kameraaugen folgen.
Du räumst aber schon hinter dem Hund auf? ;)
Stefan
Stefan schrieb: > Du räumst aber schon hinter dem Hund auf? ;) Sicher, ich will ja keinen shitstorm im Wortsinn provozieren. Gruss Reinhard
Hermann U. schrieb: > Ich hab da nix dagegen, bei mir sah es anders aus, ich hab Innenraum > vom meinem Fahrzeug aufgenommen = Privates Grünstück ;-) Augenscheinlich nicht, wenn der Sensor auf vorbeifahrende Fahrzeuge reagiert hat. Also hast du auch den öffentlichen Raum erfasst, was unzulässig ist. StreetView ist hier anders gelagert, da nur eine Momentaufnahme des entsprechenden Straßenabschnitts gemacht wurde, was aufgrund der Panoramafreiheit auch soweit erlaubt ist. Streiten kann man sich über die Art und Weise der Aufnahme, da bei StreetView die Kameras ja auf Masten montiert sind und damit in größerer Höhe aufnehmen als es für eine Person ohne Hilfsmittel möglich ist.
Daniel H. schrieb: > Augenscheinlich nicht, wenn der Sensor auf vorbeifahrende Fahrzeuge > reagiert hat. Also hast du auch den öffentlichen Raum erfasst, was > unzulässig ist. Was zulässig und unzulässig ist, entscheidet nur der Richter. Alles andere sind es Spekulationen ;-) Gruß Hermann
Hermann U. schrieb: > Was zulässig und unzulässig ist, entscheidet nur der Richter. Alles > andere sind es Spekulationen ;-) So und nicht anders ist es. Vor Gericht und auf hoher See ... Aber ihr habt ihn auch falsch verstanden: Nur der Sensor hat auf externe Bewegungen reagiert; gefilmt hat er nur in seinem Auto ;-) Das ist natürlich legal.
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