Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Was darf ein Mechatronik Ing?


von Ing. (Gast)


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Hallo!

Soweit ich informiert bin dürfen in einem Betrieb bestimmte Tätigkeiten,
die z.B. mit Hochspannung zu tun haben (Glühbirnen wechseln, Netzkabel
anklemmen, Deckenlampe anklemmen, etc..) ja nur von Elektrikern
durchgeführt werden.

Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische 
und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist 
mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo
kann man das evtl. nachlesen?

Gruß

von affe2000 (Gast)


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braucht man wahrscheinlich irgendein zertifikat für. am ehesten wirst du 
wohl bei der IHK infos bekommen.

von Vollakademiker (Gast)


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Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn 
er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul 
Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!

von Trabi (Gast)


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> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn
> er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul
> Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!

Auch nur wenn der Unternehmer ihn mindestens zur Elektrotechnisch 
unterwiesenen Person bestellt hat...


> Netzkabel anklemmen,
(a)

> Deckenlampe anklemmen, etc..)
(b)

> Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische
> und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist
> mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo kann man das evtl. nachlesen?

a) Wenn Bestellung zur Elektrofachkraft vorliegt und die Tätigkeit 
seinen Kentnissen und Fähigkeiten gerecht ist... (Und wer ist die 
befähigte Person für die Prüfung nach Ende der Arbeiten?)

b) zusätzlich Sachkundenachweis TREI oder betriebseigenes NS-Netz mit 
eigenem MS-Trafo/Anschluss.

von Malefiz (Gast)


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für Hochspannung brauchst du eine Schalterlaubnis und einen Lehrgang 
Hochspannung begibt aber jenseits von 1000V. Glühlampen bis 125W darf 
ein Leihe wechseln. Bei den anderen Dingen wäre es ehr was zwischen 
können und dürfen

von Vn N. (wefwef_s)


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Jemanden, der 230V für Hochspannung hält, würde ich nicht gerade als 
Elektrofachkraft einstufen. Damit ist die Frage, was du alles darfst, 
hoffentlich selbst beantwortet.

von ... (Gast)


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>Was darf ein Mechatronik Ing?

Ich wuerd mal sagen, was er sich zutraut und was man ihn machen laesst. 
Also auch einen 500MW Generator anwerfen, wenn das mal vorgefuehrt 
wurde. Ein Atom U Boot auslaufen lassen werden sie dich nicht obwohl das 
auch machbar waere wenn man zwei mal zuschauen konnte.

von Ing. (Gast)


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Vollakademiker schrieb:
> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn
> er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul
> Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!

Erstens wie kommst du drauf das ich von der FH komme.
Zweitens seit der Umstellung gibt es rechtlich keinerlei Unterschiede 
zwischen den Abschlüssen der FH und UNI.
Da beide Bachelor und Master vergeben! Und nicht unterschiedlich lange 
Diplome.

von Ing. (Gast)


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Danke für eure Antworten!

vn nn schrieb:

> Jemanden, der 230V für Hochspannung hält, würde ich nicht gerade als
> Elektrofachkraft einstufen. Damit ist die Frage, was du alles darfst,
> hoffentlich selbst beantwortet.

Halte ich nicht. Der Text war copy paste einer Frage die hier früher 
gestellt wurde und ich hab sie nur überflogen.

von niemand (Gast)


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Soweit ich weiß ist jeder der min. 3 Semester Elektrotechnik studiert 
hat eine Elektrofachkraft im rechtlichen Sinne.

Wiki erklärt das aber auch gut. Kann die Infos die dort stehen 
bestätigen

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

von vielleicht ein Tip (Gast)


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niemand (Gast)

Das was Du schreibst ist genau das Gegenteil von deinem Link.

Elektrofachkraft kannst du erst mit einem Abschluß sein. Bachelor Master 
Diplom. Vordiplom hingegen gilt nicht.

von Trabi (Gast)


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...und selbst das entspricht nicht der Fragestellung

von nonElektriker (Gast)


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Es geht doch im Endeffekt eher darum, was passiert, sollte mit deiner 
Installation was schieflaufen und das ganze vor Gericht landen. Wer 
haftet?

Die Antwort würde mich auch mal interessieren. Ich habe z.B. auch schon 
zig Leuten ihren Herd angeschlossen...immer mit dem Vermerk, ich kann 
das machen, ABER: Sollte was damit passieren, dann war ich es nicht, da 
ich Ingenieur und kein Elektriker bin.

Wie es aussieht, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich aber auch nicht.

von Christian B. (luckyfu)


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nonElektriker schrieb:
> Wie es aussieht, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich aber auch nicht.

Meines Wissens ist das Problematisch, da Du, als Elektrofachkraft die 
Gefahren einschätzen kannst (jedenfalls wird das jedes Gericht so 
sehen). Dazu gehört auch, und insbesondere, daß man auch einschätzen 
kann wenn man etwas mangels Ausrüstung oder Wissen (entsprechender 
Normen) nicht ausführen kann. Entsprechend musst du bei deiner 
Installation durch geeignete Maßnahmen sicherstellen / nachweisen, daß 
die Installation gemäß den aktuellen Vorschriften durchgeführt wurde. 
Üblicherweise ist das ein abschließendes Durchmessen der Anlage. 
(Schleifenimpedanz, Auslöseschwelle / -zeit RCD...)

Fazit: Wenn etwas mit dem von dir installierten Teil der Anlage passiert 
bist du haftbar. Wenn es ein nicht Fachmann aufbaut ist er zwar auch 
haftbar, allerdings ist das Strafmaß für ihn weitaus kleiner, da er die 
Gefahr nicht zwingend richtig einschätzen konnte, Du, als 
Elektrofachkraft indeß schon. (Hier ist dann immer noch die Frage nach 
der Fahrlässigkeit, die vermutlich bei einer Fachkraft nicht erfüllt 
ist)

Das alles nat. ohne Gewähr, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Ich hab meine Verkabelung zu Hause auch selbst verlegt und 
angeschlossen, aber eingeschätzt, daß das Durchmessen von einem 
anerkannten Meisterbetrieb zu erfolgen hat, auch weil ich die dafür 
notwendigen Meßnittel nicht besitze. Die Abnahme der Anlage erfolgte 
also durch den Fachbetrieb mit entsprechendem Meßprotokoll.

von Volldepp (Gast)


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Vollakademiker schrieb:
> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn
> er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul
> Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!

... darf deiner Meinung nach der FH Ingenieur dann wenigstens in der 
Pause mit den Arbeitern ein Bier trinken?

von Bananen Joe (Gast)


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@Christian:
Es geht sogar noch weiter: Du haftest nicht nur fuer das, was du 
geaendert bzw. installiert hast, sondern auch fuer all den Fusch den 
ander VOR dir gemacht haben, weil du eigentlich nach einer Veraenderung 
ALLES noch mal ueberpruefen musst um sicher zustellen, dass die Anlage 
als solches betriebssicher ist. Und damit steht man quasi mit einem Bein 
im Knast.
Deshalb sind Firmen versichert und es werden eigentlich die notwendigen 
Messungen durchgefuehrt. Als Privatperson haftest du mit deinem privat 
Vermøgen.
Unsere Meister haben wæhrend der Ausbildung (EVU) dringend davon 
abgeraten privat fuer andere Hand anzulegen.
Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl 
mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach 
nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die 
Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen 
wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz 
zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.
Letztenendes ist eine aber eine Frage der Haftung.

von Herbert (Gast)


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Hochschulabsolventen (Uni) dürfen nur in Begleitung eine Glühbirne 
wechseln, d.h. mindestens ein AZUBI aus dem Fachbereich oder wenn es gar 
nicht anders möglich ist, der Pförtner muß dabei sein.

Mechatroniker rufen schnellstens einen Nachrichtentechniker zur Hilfe.


So ist das Leben...

von Christian B. (luckyfu)


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Bananen Joe schrieb:
> Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl
> mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach
> nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die
> Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen
> wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz
> zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.
> Letztenendes ist eine aber eine Frage der Haftung.

Naja, Als Fachkraft musst du ja erkennen können, ob das, was du vorhast 
dein Wissen übersteigt und dann gibts 2 Möglichkeiten:
1.: Man eignet sich das Fehlende Wissen an, durch Studium der 
entsprechenden Normen, Datenblätter u.s.w.
2. man lässt die Finger davon.

Deshalb kann ein Ing. Prinzipiell eine solche Aufgabe ausführen, die 
angesprochenen Fachbegriffe wie Verlegeart, Häufung u.s.w. dürfen in dem 
Moment aber keine Fremdworte (mehr) sein.

Als Ingenieur sollte man in der Lage sein, den Umfang des fehlenden 
Wissens zu erkennen und sich dieses dann anzueignen. Oder man erkennt 
die Wissenslücke und erkennt ebenfalls, daß man selbst nicht in der Lage 
ist diese Selbstständig zu schließen.
In dem Falle gibt es entweder die Möglichkeit einen Lehrgang zu besuchen 
oder eben wieder, es sein zu lassen.

Allerdings bin ich mit der Aussage, daß man für die gesamte Anlage 
haftet nicht so ganz zufrieden. Imho betrifft das nur den veränderten 
Teil der Anlage (Diesen jedoch von Anfang an, sprich ab Anschlusskasten 
/ Unterverteilung und nicht ab Herdanschlussdose für das konkrete 
Beispiel)

von horst2 (Gast)


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Ing. schrieb:
> Soweit ich informiert bin dürfen in einem Betrieb bestimmte Tätigkeiten,
> die z.B. mit Hochspannung zu tun haben (Glühbirnen wechseln, Netzkabel
> anklemmen, Deckenlampe anklemmen, etc..) ja nur von Elektrikern
> durchgeführt werden.
>
> Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische
> und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist
> mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo
> kann man das evtl. nachlesen?

In der DIN-VDE 1000-10 wird definiert, was eine Elektrofachkraft ist. 
Die darf solche tollen Sachen dann machen.
Obwohl ich hier wohl damit alleine stehe: Ein Ing. sollte wissen was 
Hochspannung ist und eine Lampe anklemmen können. Armes Deutschland!

von ich (Gast)


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Im Zweifelsfalle haftet bei einem Schaden immer derjenige der die 
Installation durchgeführt hat. Kann man dem Installateur hinterher 
nachweisen, dass er bei seiner Arbeit irgendwelche Normen (die als Stand 
der Technik gelten) nicht beachtet hat, so hat er ein Problem. Dabei ist 
es unwesentlich, welche Ausbildung derjenige hat. Die Aussage "das darf 
nur ein Elektriker" ist also nur dummes Geschwatz der Elektrikerlobby, 
die ihre Pfründe wahren will.

von Vn N. (wefwef_s)


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Volldepp schrieb:
> ... darf deiner Meinung nach der FH Ingenieur dann wenigstens in der
> Pause mit den Arbeitern ein Bier trinken?

Wenn kein Alkoholverbot herrscht und er kein Moslem ist.

Bananen Joe schrieb:
> Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl
> mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach
> nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die
> Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen
> wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz
> zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.

Der Grund, warum man sowas nach dem Studium darf, ist eben u.a., dass 
man davon ausgehen kann, dass ein ET-Absolvent genug Sachverstand zu 
besitzen, nur Dinge zu machen, von denen er auch Ahnung hat, und er sich 
diese Kenntnisse nötigenfalls aneignet oder er es eben nicht macht.

von paul (Gast)


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> Der Grund, warum man sowas nach dem Studium darf, ist eben u.a., dass
> man davon ausgehen kann, dass ein ET-Absolvent genug Sachverstand zu
> besitzen, nur Dinge zu machen, von denen er auch Ahnung hat, und er sich
> diese Kenntnisse nötigenfalls aneignet oder er es eben nicht macht.

Trotzdem braucht man doch bei einer Hausinstallation eine Unterschrift 
eines Elektromeisters. Oder behaupten das nur die Elektrikerlobbyisten?
Würde jeder alles dürfen, wäre der Meisterzwang ohnehin überfällig - 
nicht nur im Elektrohandwerk.
Ich habe zugegebenermaßen in meinem ET-Studium nie von diesen Dingen 
gehört. Ich weiß also noch nicht mal, was ich überhaupt darf und was 
nicht, bzw wer es darf.

von Onkel Dagobert (Gast)


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Ing. schrieb:
> Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische
> und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist
> mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo
> kann man das evtl. nachlesen?

Warum fragst Du nicht erstmal  KANN der das, anstatt Dich freiwillig 
unter den Pantoffel der Bürokraten und Lobbyistenkraken zu stellen ? 
Wenn ich dann lese: Ich bin (nur) Ingenieur- kein Elektriker (Angst!!), 
dann kommt mir langsam die Galle hoch, weil offensichtlich durch das 
tägliche Eindreschen der wachsweichen bürokratischen Gummiformeln wie 
Fachkraft und befähigte Person und EuP, etc etc. der Menschenverstand 
ausgebohrt und durch blöde Formalismen mit Behördenstempel ersetzt 
wurde. Leider hat sich das Bohrloch nicht geschlossen, so daß täglich 
neue Bürokratenergüsse hineinfließen, die - unaufhaltsam wie Magma - aus 
den Amtsstuben quillen und den letzen Rest Freiheitsgefühl erdrücken und 
ersticken.

Ist es denn nicht so, daß man zumindest in der Energie und 
Automatisierungs- vertiefungsrichtung Dinge wie mehrphasige oder 
vermaschte Kurzschlußstromberechnung,symmetrische Komponenten , 
Maschinen, Energieverteilung etc. lernt. Da geht doch keiner als "Laie" 
raus. Das weiß auch ein Richter, wenns mal hart auf hart kommt. Mensch, 
stellt euch doch nicht freiwillig unter den Scheffel und glaubt jedes 
Wort dieser Angstkampagnen.

Bananen Joe schrieb:
> Allein die
> Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen
> wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz
> zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums.

wie gesagt, der energietechnisch ausgerichtete ET Ing. lernt das auf 
jeden Fall. (so wars zumindest bei uns)

paul schrieb:
> Trotzdem braucht man doch bei einer Hausinstallation eine Unterschrift
> eines Elektromeisters. Oder behaupten das nur die Elektrikerlobbyisten?
> Würde jeder alles dürfen, wäre der Meisterzwang ohnehin überfällig -
> nicht nur im Elektrohandwerk.
> Ich habe zugegebenermaßen in meinem ET-Studium nie von diesen Dingen
> gehört. Ich weiß also noch nicht mal, was ich überhaupt darf und was
> nicht, bzw wer es darf.

Geh zur HwK und mach einen TREI Schein, Du erfüllst als Ing. mit 
Schwerpunkt Energie/Automat. die Kriterien des $7 der HwO, darfst 
automatisch in die Handwerksrolle und mit TREI-Schein in das 
Installateurverzeichnis der VNB. Dann brauchst du nur noch die 
vorgeschriebene sauteure Normsammlung und die Werkzeugausstattung, und 
jetzt darfst du deine Zähleranmeldung selbst ausfüllen. Das Ganze hat 
dich bis hierher rund 6000 Hühner gekostet, aber es funktioniert. Die 
Frage ist also nicht  Elektromeister oder Ing, sondern der Zirkus 
drumherum, der sich nur dann lohnt, wenn man gewerblich tätig wird, sei 
es als Meister oder Ing. ...

von Dorfdepp (Gast)


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Wieviele Ingenieurstudentinnen braucht man, um eine Glühbirne zu 
wechseln ?
Antwort:   Eine .....die einzige !

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