Hallo! Soweit ich informiert bin dürfen in einem Betrieb bestimmte Tätigkeiten, die z.B. mit Hochspannung zu tun haben (Glühbirnen wechseln, Netzkabel anklemmen, Deckenlampe anklemmen, etc..) ja nur von Elektrikern durchgeführt werden. Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo kann man das evtl. nachlesen? Gruß
braucht man wahrscheinlich irgendein zertifikat für. am ehesten wirst du wohl bei der IHK infos bekommen.
Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher!
> Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn > er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul > Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher! Auch nur wenn der Unternehmer ihn mindestens zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person bestellt hat... > Netzkabel anklemmen, (a) > Deckenlampe anklemmen, etc..) (b) > Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische > und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist > mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo kann man das evtl. nachlesen? a) Wenn Bestellung zur Elektrofachkraft vorliegt und die Tätigkeit seinen Kentnissen und Fähigkeiten gerecht ist... (Und wer ist die befähigte Person für die Prüfung nach Ende der Arbeiten?) b) zusätzlich Sachkundenachweis TREI oder betriebseigenes NS-Netz mit eigenem MS-Trafo/Anschluss.
für Hochspannung brauchst du eine Schalterlaubnis und einen Lehrgang Hochspannung begibt aber jenseits von 1000V. Glühlampen bis 125W darf ein Leihe wechseln. Bei den anderen Dingen wäre es ehr was zwischen können und dürfen
Jemanden, der 230V für Hochspannung hält, würde ich nicht gerade als Elektrofachkraft einstufen. Damit ist die Frage, was du alles darfst, hoffentlich selbst beantwortet.
>Was darf ein Mechatronik Ing?
Ich wuerd mal sagen, was er sich zutraut und was man ihn machen laesst.
Also auch einen 500MW Generator anwerfen, wenn das mal vorgefuehrt
wurde. Ein Atom U Boot auslaufen lassen werden sie dich nicht obwohl das
auch machbar waere wenn man zwei mal zuschauen konnte.
Vollakademiker schrieb: > Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn > er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul > Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher! Erstens wie kommst du drauf das ich von der FH komme. Zweitens seit der Umstellung gibt es rechtlich keinerlei Unterschiede zwischen den Abschlüssen der FH und UNI. Da beide Bachelor und Master vergeben! Und nicht unterschiedlich lange Diplome.
Danke für eure Antworten! vn nn schrieb: > Jemanden, der 230V für Hochspannung hält, würde ich nicht gerade als > Elektrofachkraft einstufen. Damit ist die Frage, was du alles darfst, > hoffentlich selbst beantwortet. Halte ich nicht. Der Text war copy paste einer Frage die hier früher gestellt wurde und ich hab sie nur überflogen.
Soweit ich weiß ist jeder der min. 3 Semester Elektrotechnik studiert hat eine Elektrofachkraft im rechtlichen Sinne. Wiki erklärt das aber auch gut. Kann die Infos die dort stehen bestätigen http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft
niemand (Gast) Das was Du schreibst ist genau das Gegenteil von deinem Link. Elektrofachkraft kannst du erst mit einem Abschluß sein. Bachelor Master Diplom. Vordiplom hingegen gilt nicht.
Es geht doch im Endeffekt eher darum, was passiert, sollte mit deiner Installation was schieflaufen und das ganze vor Gericht landen. Wer haftet? Die Antwort würde mich auch mal interessieren. Ich habe z.B. auch schon zig Leuten ihren Herd angeschlossen...immer mit dem Vermerk, ich kann das machen, ABER: Sollte was damit passieren, dann war ich es nicht, da ich Ingenieur und kein Elektriker bin. Wie es aussieht, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich aber auch nicht.
nonElektriker schrieb: > Wie es aussieht, wenn es hart auf hart kommt, weiß ich aber auch nicht. Meines Wissens ist das Problematisch, da Du, als Elektrofachkraft die Gefahren einschätzen kannst (jedenfalls wird das jedes Gericht so sehen). Dazu gehört auch, und insbesondere, daß man auch einschätzen kann wenn man etwas mangels Ausrüstung oder Wissen (entsprechender Normen) nicht ausführen kann. Entsprechend musst du bei deiner Installation durch geeignete Maßnahmen sicherstellen / nachweisen, daß die Installation gemäß den aktuellen Vorschriften durchgeführt wurde. Üblicherweise ist das ein abschließendes Durchmessen der Anlage. (Schleifenimpedanz, Auslöseschwelle / -zeit RCD...) Fazit: Wenn etwas mit dem von dir installierten Teil der Anlage passiert bist du haftbar. Wenn es ein nicht Fachmann aufbaut ist er zwar auch haftbar, allerdings ist das Strafmaß für ihn weitaus kleiner, da er die Gefahr nicht zwingend richtig einschätzen konnte, Du, als Elektrofachkraft indeß schon. (Hier ist dann immer noch die Frage nach der Fahrlässigkeit, die vermutlich bei einer Fachkraft nicht erfüllt ist) Das alles nat. ohne Gewähr, da ich kein Rechtsanwalt bin. Ich hab meine Verkabelung zu Hause auch selbst verlegt und angeschlossen, aber eingeschätzt, daß das Durchmessen von einem anerkannten Meisterbetrieb zu erfolgen hat, auch weil ich die dafür notwendigen Meßnittel nicht besitze. Die Abnahme der Anlage erfolgte also durch den Fachbetrieb mit entsprechendem Meßprotokoll.
Vollakademiker schrieb: > Ein Elektrotechnik Ingenieur darf Glühbirnen auswechseln. Zumindest wenn > er Vollakademiker ist (Dipl-Ing mit TU Abschluß). Bei Fachhochschul > Ingenieuren bin ich mir da nicht sicher! ... darf deiner Meinung nach der FH Ingenieur dann wenigstens in der Pause mit den Arbeitern ein Bier trinken?
@Christian: Es geht sogar noch weiter: Du haftest nicht nur fuer das, was du geaendert bzw. installiert hast, sondern auch fuer all den Fusch den ander VOR dir gemacht haben, weil du eigentlich nach einer Veraenderung ALLES noch mal ueberpruefen musst um sicher zustellen, dass die Anlage als solches betriebssicher ist. Und damit steht man quasi mit einem Bein im Knast. Deshalb sind Firmen versichert und es werden eigentlich die notwendigen Messungen durchgefuehrt. Als Privatperson haftest du mit deinem privat Vermøgen. Unsere Meister haben wæhrend der Ausbildung (EVU) dringend davon abgeraten privat fuer andere Hand anzulegen. Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums. Letztenendes ist eine aber eine Frage der Haftung.
Hochschulabsolventen (Uni) dürfen nur in Begleitung eine Glühbirne wechseln, d.h. mindestens ein AZUBI aus dem Fachbereich oder wenn es gar nicht anders möglich ist, der Pförtner muß dabei sein. Mechatroniker rufen schnellstens einen Nachrichtentechniker zur Hilfe. So ist das Leben...
Bananen Joe schrieb: > Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl > mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach > nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die > Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen > wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz > zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums. > Letztenendes ist eine aber eine Frage der Haftung. Naja, Als Fachkraft musst du ja erkennen können, ob das, was du vorhast dein Wissen übersteigt und dann gibts 2 Möglichkeiten: 1.: Man eignet sich das Fehlende Wissen an, durch Studium der entsprechenden Normen, Datenblätter u.s.w. 2. man lässt die Finger davon. Deshalb kann ein Ing. Prinzipiell eine solche Aufgabe ausführen, die angesprochenen Fachbegriffe wie Verlegeart, Häufung u.s.w. dürfen in dem Moment aber keine Fremdworte (mehr) sein. Als Ingenieur sollte man in der Lage sein, den Umfang des fehlenden Wissens zu erkennen und sich dieses dann anzueignen. Oder man erkennt die Wissenslücke und erkennt ebenfalls, daß man selbst nicht in der Lage ist diese Selbstständig zu schließen. In dem Falle gibt es entweder die Möglichkeit einen Lehrgang zu besuchen oder eben wieder, es sein zu lassen. Allerdings bin ich mit der Aussage, daß man für die gesamte Anlage haftet nicht so ganz zufrieden. Imho betrifft das nur den veränderten Teil der Anlage (Diesen jedoch von Anfang an, sprich ab Anschlusskasten / Unterverteilung und nicht ab Herdanschlussdose für das konkrete Beispiel)
Ing. schrieb: > Soweit ich informiert bin dürfen in einem Betrieb bestimmte Tätigkeiten, > die z.B. mit Hochspannung zu tun haben (Glühbirnen wechseln, Netzkabel > anklemmen, Deckenlampe anklemmen, etc..) ja nur von Elektrikern > durchgeführt werden. > > Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische > und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist > mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo > kann man das evtl. nachlesen? In der DIN-VDE 1000-10 wird definiert, was eine Elektrofachkraft ist. Die darf solche tollen Sachen dann machen. Obwohl ich hier wohl damit alleine stehe: Ein Ing. sollte wissen was Hochspannung ist und eine Lampe anklemmen können. Armes Deutschland!
Im Zweifelsfalle haftet bei einem Schaden immer derjenige der die Installation durchgeführt hat. Kann man dem Installateur hinterher nachweisen, dass er bei seiner Arbeit irgendwelche Normen (die als Stand der Technik gelten) nicht beachtet hat, so hat er ein Problem. Dabei ist es unwesentlich, welche Ausbildung derjenige hat. Die Aussage "das darf nur ein Elektriker" ist also nur dummes Geschwatz der Elektrikerlobby, die ihre Pfründe wahren will.
Volldepp schrieb: > ... darf deiner Meinung nach der FH Ingenieur dann wenigstens in der > Pause mit den Arbeitern ein Bier trinken? Wenn kein Alkoholverbot herrscht und er kein Moslem ist. Bananen Joe schrieb: > Fazit: Duerfen tut man das alles als E-Tech-Ing. auf alle Fælle, obwohl > mir das teilweise nicht einleuchtet, weil man so was im Studium einfach > nicht lernt, bzw. ich habe so etwas nicht mitbekommen. Allein die > Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen > wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz > zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums. Der Grund, warum man sowas nach dem Studium darf, ist eben u.a., dass man davon ausgehen kann, dass ein ET-Absolvent genug Sachverstand zu besitzen, nur Dinge zu machen, von denen er auch Ahnung hat, und er sich diese Kenntnisse nötigenfalls aneignet oder er es eben nicht macht.
> Der Grund, warum man sowas nach dem Studium darf, ist eben u.a., dass > man davon ausgehen kann, dass ein ET-Absolvent genug Sachverstand zu > besitzen, nur Dinge zu machen, von denen er auch Ahnung hat, und er sich > diese Kenntnisse nötigenfalls aneignet oder er es eben nicht macht. Trotzdem braucht man doch bei einer Hausinstallation eine Unterschrift eines Elektromeisters. Oder behaupten das nur die Elektrikerlobbyisten? Würde jeder alles dürfen, wäre der Meisterzwang ohnehin überfällig - nicht nur im Elektrohandwerk. Ich habe zugegebenermaßen in meinem ET-Studium nie von diesen Dingen gehört. Ich weiß also noch nicht mal, was ich überhaupt darf und was nicht, bzw wer es darf.
Ing. schrieb: > Wie sieht es bei einem Mechatronikingenieur (Eigentlich Mechatronische > und Elektronische Systeme - Master) aus? Darf der sowas auch? Was ist > mit einem Elektrotechnikingenieur? Wo > kann man das evtl. nachlesen? Warum fragst Du nicht erstmal KANN der das, anstatt Dich freiwillig unter den Pantoffel der Bürokraten und Lobbyistenkraken zu stellen ? Wenn ich dann lese: Ich bin (nur) Ingenieur- kein Elektriker (Angst!!), dann kommt mir langsam die Galle hoch, weil offensichtlich durch das tägliche Eindreschen der wachsweichen bürokratischen Gummiformeln wie Fachkraft und befähigte Person und EuP, etc etc. der Menschenverstand ausgebohrt und durch blöde Formalismen mit Behördenstempel ersetzt wurde. Leider hat sich das Bohrloch nicht geschlossen, so daß täglich neue Bürokratenergüsse hineinfließen, die - unaufhaltsam wie Magma - aus den Amtsstuben quillen und den letzen Rest Freiheitsgefühl erdrücken und ersticken. Ist es denn nicht so, daß man zumindest in der Energie und Automatisierungs- vertiefungsrichtung Dinge wie mehrphasige oder vermaschte Kurzschlußstromberechnung,symmetrische Komponenten , Maschinen, Energieverteilung etc. lernt. Da geht doch keiner als "Laie" raus. Das weiß auch ein Richter, wenns mal hart auf hart kommt. Mensch, stellt euch doch nicht freiwillig unter den Scheffel und glaubt jedes Wort dieser Angstkampagnen. Bananen Joe schrieb: > Allein die > Dimensionierung der Sicherungsautomaten und der dazu gehørigen Leitungen > wære schon praktisch, von Isolationsmessungen und Ausløseverhalten ganz > zu schweigen, ist aber nicht teil des Studiums. wie gesagt, der energietechnisch ausgerichtete ET Ing. lernt das auf jeden Fall. (so wars zumindest bei uns) paul schrieb: > Trotzdem braucht man doch bei einer Hausinstallation eine Unterschrift > eines Elektromeisters. Oder behaupten das nur die Elektrikerlobbyisten? > Würde jeder alles dürfen, wäre der Meisterzwang ohnehin überfällig - > nicht nur im Elektrohandwerk. > Ich habe zugegebenermaßen in meinem ET-Studium nie von diesen Dingen > gehört. Ich weiß also noch nicht mal, was ich überhaupt darf und was > nicht, bzw wer es darf. Geh zur HwK und mach einen TREI Schein, Du erfüllst als Ing. mit Schwerpunkt Energie/Automat. die Kriterien des $7 der HwO, darfst automatisch in die Handwerksrolle und mit TREI-Schein in das Installateurverzeichnis der VNB. Dann brauchst du nur noch die vorgeschriebene sauteure Normsammlung und die Werkzeugausstattung, und jetzt darfst du deine Zähleranmeldung selbst ausfüllen. Das Ganze hat dich bis hierher rund 6000 Hühner gekostet, aber es funktioniert. Die Frage ist also nicht Elektromeister oder Ing, sondern der Zirkus drumherum, der sich nur dann lohnt, wenn man gewerblich tätig wird, sei es als Meister oder Ing. ...
Wieviele Ingenieurstudentinnen braucht man, um eine Glühbirne zu wechseln ? Antwort: Eine .....die einzige !
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