Hallo, kennt sich hier jemand mit der Materie aus? Ich würde gerne mit kleinen Sendern im Längstwellenbereich experimentieren (ca. 20KHz bis 30KHz). Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das in Deutschland erlaubt ist. Kann jemand etwas konkretes dazu sagen?
kleine Sender bei dieser Frequenz wird niemand bemerken-wo kein Kläger ist... Bei dieser Frequenz kann man gerade mal so ein magnetisches Feld mit einer großflächigen Spule und einer Reichweite von einigen Metern erzeugen. Selbst dafür solltest du schon einige Watt einspeisen, z.B. mit einem gängigen Audio-Verstärker. Effektive Antennen wären kilometerlang.
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4ngstwelle Zitat: "Im Regelfall arbeiten Längstwellensender im Frequenzbereich zwischen 10 kHz und 30 kHz. Es gibt auch Stationen, die im Frequenzbereich unter 9 kHz arbeiten. Dieser Frequenzbereich unterliegt von Seiten der internationalen Fernmeldeorganisation ITU keiner Regulierung und darf in manchen Staaten (aber nicht in Deutschland) von jedermann lizenzfrei genutzt werden."
Tom schrieb: > (aber nicht in Deutschland) ...das bezog sich auf den Bereich unter 9kHz... für alles was darüber liegt, kannst Du im Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur nachsehen...(da wirst Du vermutlich für Deinen Bereich keine Allgemeinzuteilung finden....)
Holler schrieb: > Bei dieser Frequenz kann man gerade mal so ein magnetisches Feld mit > einer großflächigen Spule und einer Reichweite von einigen Metern > erzeugen. ... > Effektive Antennen wären kilometerlang. Das ist wohl war. Ich wollte einfach mit einer großen Spule einen Hartley-Oszillator aufbauen. Tom schrieb: > Dieser Frequenzbereich unterliegt von Seiten der > internationalen Fernmeldeorganisation ITU keiner Regulierung und darf in > manchen Staaten (aber nicht in Deutschland) von jedermann lizenzfrei > genutzt werden." Was auch immer das in der Praxis heißen mag!?? Tom schrieb: > (da wirst Du vermutlich für Deinen Bereich keine > Allgemeinzuteilung finden....) Da ist ja schon die nächste Antwort! Danke! Was ist eine Allgemeinzuteilung?
...die rechtliche Voraussetzung dafür, dass ein Mensch ohne Fachkenntniss etwas nutzen darf, in diesem Fall einen Frequenzbereich unter Einhaltung der vom Hersteller der notwendigen Gerätschaften zu garantierenden Parameter. Namaste
man könnte es natürlich als mess-sender aufbauen mit koax-verbindung und es so betreiben. dann wäre es keine funkfrequenznutzung. welche grenzwerte müssten denn dann beachtet werden für den aufbau? interessanter: wie viel strahlung dürfte den aufbau verlassen? :-)
Tom schrieb: > da wirst Du vermutlich für Deinen Bereich keine > Allgemeinzuteilung finden Warum nicht? Schau doch einfach bei Allgemeinzuteilung nach. In diesem Falle greift die entsprechende Zuteilung für induktiv betriebene Systeme.
Hallo, natürlich darfst du solch einen Sender nicht betreiben... aber wenn du dich mal etwas informiertst wie es die (wenigen) offiziellen Längstwellenanwender machen, wirst du sehen das ein sehr großer Aufwand betrieben werden muss (Sendeleistung und Antennengröße) um überhaupt ein brauchbares Signal zu erzeugen. Als lizensierter Funkamateur darfst du bei 147,3 kHz offiziell Funkbetrieb machen (max. 1W ERP). Informier dich mal wieviel Sendeleistung die in diesen Band aktiven Funkamateure in ihre Antennen "hineinstecken" müssen um 1W ERP zu erreichen, die Antennen haben einen Wirkungsgrad im untersten Prozentbereich (das bei 147 Khz... bei 20 - 30 kHz sieht das noch deutlich schlechter aus). Also du darfst nicht, aber es wird niemand bemerken wenn du es doch machst da deine Strahlungsleistung mit viel Sendeleistung und "großer" Antenne evtl. einig mW erreicht. Ehr könnte es mir Oberwellen Probleme geben, ein vernünftiger Aufbau deines Sender ist also schon erfoderlich. Was du nun machst musst du selbst entscheiden... Ham
Vor 'zig Jahren wurde da schon wunderschön mit gebastelt. Fernsteuerungen wie heute gab es noch nicht. Also wurden an den Wänden des Hobbyzimmers einige Windungen Draht verlegt und mit deiner Frequenz angesteuert. In der Mitte war ein kleiner Empfänger, womit man z.Bsp. ein kleines Auto steuern konnte. Ich glaube, das waren so 1-5(?) Watt Leistung bei 30 (?) KHz.
Guckt mal unter "Sonstige Funkanwendungen und andere Anwendungen elektromagnetischer Wellen" im Frequenznutzungsplan.
Soviel ich weiß, betreibt man den Funkverkehr mit U-Booten im Längstwellenbereich, weil das der einzige Bereich ist, der für diese Aktion funktioniert. Nicht, daß Du plötzlich ein U-Boot fernsteuerst, ohne es zu wollen... ;-) MfG Paul
Was ist eigentlich mit Metalldetektoren? Die senden doch zum Großteil auch im VLF-Bereich! Die käuflichen Exemplare müssen ja auch irgendwie mit der Bundesnetzagentur konform gehen (wie auch immer das in der Realität gesetzlich geregelt sein mag)!
Winfried J. schrieb: > ERP < ERP max ! Wie hoch darf denn die effektiv abgestrahlte Leistung bis 30kHz sein???
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38158/publicationFile/2540/FundstelleId1986pdf.pdf
1 | Frequenzbereich in kHz | Maximale magnetische Feldstärke in dBμA/m in 10m Entfernung |
2 | a) 9,0 – 90,0 | 72 (1) |
3 | |
4 | 1) Reduzierung der maximalen Feldstärke zum Schutz der Aussendungen von Langwellensendern |
Selber lesen bildet. Ist alles längst verlinkt gewesen, in diesem Thread. ;-)
Danke übrigens an alle welche das Thema Allgemeinzuteilung so hervorragend dokumentiert haben. Ich habe es noch nie so übersichtlich aufbereitet und aktuell irgendwo je gefunden. Namaste ich denke Jörg wird da seine Handschrift hinterlassen haben?
Winfried J. schrieb: > ich denke Jörg wird da seine Handschrift hinterlassen haben? Ja, danke für die Blumen. ;-) Mich hatte es irgendwann mal angepiept, dass ich mir immer wieder die gleichen Informationen neu bei der BNetzA zusammenpopeln musste. Ham schrieb: > natürlich darfst du solch einen Sender nicht betreiben... Natürlich darf er. Die Bedingungen wurden ja bereits zitiert.
Jörg Wunsch schrieb: > Schau doch einfach bei Allgemeinzuteilung nach. In diesem Falle > > greift die entsprechende Zuteilung für induktiv betriebene Systeme. ...den Artikel kannte ich noch gar nicht. Prima, danke.
Wenn er unter 9000 Hz bleibt kann er machen was er will! Zwar wurde einem Funkamateur im Jahr 2006 eine Sondergenehmigung ausgestellt, welche das senden zwischen 8,9 und 9,0 kHz mit maximal 20 Watt und 100Hz Bandbreite erlaubte. Da jedoch inzwischen "keinerlei" Regulierung mehr unterhalb von 9 kHz erfolgt, darf auch Hinz und Kunz in diesem Bereich funken. Allerdings, ganz so einfach wie sich die Leute das hier vorstellen ist es nicht: Der Antennenaufwand ist beträchtlich, die erorderlichen Ladespulen haben eine Größe ein 200 Liter fassenden Mülltonne oder eines entsprechenden Wasserfasses, Und gefährlich für Mensch und Tier sind die Ströme die in solchen Spulen auftreten: Bei 5 Watt Sendeleistung irgendwas zwischen 25 000 und 27 000 Volt. Bei Strömen um 200 bis 500mA ist das Berühren in jeden Fall tödlich. Ich selbst mache zur Zeit Empfangsversuche in diesem Bereich, das macht tierischen Spaß. Gerade gestern konnte ich ein "digitales QSO", also eine digitale Funkaussendung in diesem Bereich zwischen Deutschland und Spanien empfangen, wenn auch mit vielen Störungen. Die Betriebsart war PSK31 (bitte selbst nachsehen was das ist) Die Voraussetzungen für den Empfang sind recht einfach: 1 Soundkarte und ein entsprechendes Softwareprogramm und schon kann man in diesem Bereich hören. In den Mikrophon- oder Line-Eingang der Soundkarte wird eine Antenne angeschlossen und schon kann man mit der entsprechenden Software zwischen 0 und 96 kHz zahlreiche Sender empfangen. Auf 25 kHz ist z.B. eine russischer Zeitzeichensender, zwischen 10 und 20 khz zahlreiche U-Boote mit digitalen Übertragungen und darunter zwischen 4 und 9 kHz zahlreiche Funker die ihrem Hobby nachgehen. Allerdings sind auch zahlreiche Störungen aus dem eigenen Haus oder von den Nachbarn zu hören, hier hängt alles von der Qualität der Antenne ab. Das wollte ich zur Richtigstellung mancher Falschbehauptungen weiter oben mal schreiben. Ach ja. die weiteste Station die ich empfangen konnte, war in Alaska, und das ist deutlich mehr als nur ein paar Meter. Gruß Alexander
Cool, nach einem Jahr gibt noch einer seinen Senf auf die laengst vertrocknete Wurst. fonsana
Noch dazu mit einer kompletten Fehlaussage. Der Bereich unterhalb 9 kHz ist nicht zugewiesen (in DL), was keineswegs keinerlei Regulierung bedeutet. Paradoxon dabei ist, dass trotz dieser Aussage der Frequenznutzungsplan dann noch eine Zuweisung für 2,275 kHz zur Auffindung von Lawinenverschütteten enthält … (Ja, das ist natürlich eine Funkanwendung, kein Funkdienst.) Mangels geeigneter Antennen ist das aber ohnehin nahezu unbedeutend für irgendwelche weitreichenden Übertragungen. Man sehe sich einfach an, welch horrenden Aufwand man in Grimeton für die Antennen treibt, damit bei 17,2 kHz wenigstens noch etwas Wahrnehmbares auf der anderen Seite des großen Teichs ankommt, bei stolzen 250 kW, die man auf die Antennen feuert.
In USA gibt es die lizenzfreie Möglichkeit, im Lang- und Mittelwellenbereich mit kleiner Leistung zu senden. Das ist unabhängig von einer Amateurfunklizenz Such mal nach "Part 15" oder "LowFER" (Low Frequency Experimental Radio) http://www.lwca.org/sitepage/part15/whatisit.htm "up to 1 watt of power and a 15 meter long antenna between 160 - 190 kilohertz, in the longwave bands, with no license requirement. Another permits similar operation from 510 - 1705 kHz, in the mediumwave band, with 1/10 of a watt and a 3-meter antenna. Yet another allows operation in a 14kHz-wide band centered at 13.56MHz,"
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