Hallo Leute, In Deutschland muss ein Bewerber einem "potentiellen" neuen Arbeitgeber das alte Gehalt nicht angeben! Ist das auch in Österreich der Fall? Oder gibt es diesbezüglich Gesetze, die dich verpflichten darüber Auskunft zu geben? Ich betone nochmal: Es geht hier um die ÖSTERREICHische Rechtslage, also bitte nicht mit der Situation in Deutschland anfangen. lg und danke Steffi
Also ich glaube nicht, dass man als Bewerber bezüglich letztem Gehalt irgendeine Auskunftspflicht gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber hat. Und wenn man gefragt wird kann man ja immer sagen, dass man beim letzten AG nur "Kollektiv" bekommen hat ;) Edit: Tante Gugl hat das gefunden: http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=1762727
The Devil schrieb: > Also ich glaube nicht, dass man als Bewerber bezüglich letztem Gehalt > > irgendeine Auskunftspflicht gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber > > hat. Eh Dummfug, sich am alten Gehalt aufzuhängen. Das neue Gehalt ist von Interesse.
The Devil schrieb: > Und wenn man gefragt wird kann man ja immer sagen, dass man beim letzten > AG nur "Kollektiv" bekommen hat ;) Ehm meinst du das als Protest gegen die Frage? :D
Steffi schrieb: > The Devil schrieb: >> Und wenn man gefragt wird kann man ja immer sagen, dass man beim letzten >> AG nur "Kollektiv" bekommen hat ;) > > Ehm meinst du das als Protest gegen die Frage? :D Klar! Es gibt halt gewisse Fragen, die man beim Bewerbungsgespräch falsch beantworten (=lügen) darf, z.B. das mit der Schwangerschaft bei Frauen.
Soweit ich weiß muss man es nicht sagen. ABER: Gefragt wurde ich bis jetzt nur in Online-Bewerbungsformularen. Hab das einfach leer gelassen und wurde beim Gespräch auch nicht mehr danach gefragt. Diese Formulare sind teilweise ein Witz, bei einem wurde ich sogar nach meinem Religionsbekenntnis befragt. Im Gespräch kommt die Frage wieviel du verdienen möchtest.
ösi schrieb: > Diese Formulare sind teilweise ein Witz, bei einem wurde > ich sogar nach meinem Religionsbekenntnis befragt. Bei einem Bewerbungsgespräch wäre das meines Wissens nach auch nicht erlaubt (bzw. man muss nicht wahrheitsgemäß drauf antworten).
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