Hallo, vor einiger Zeit haben ich und mein Kumpel ein altes Fahrrad auf Elektro / Gas antrieb umgebaut. Also die Bohrmaschine (~900 W)sitzt in etwa da wo vorher die Pedale saßen, und es können 3 gänge geschaltet werden (Servo schiebt die kette auf das entsprechende Zahnrad. Ein Atmega steuert die Bohrmaschine per PWM, den Servo, das licht und die zündung von eimem von uns auf Butangas umgebauten stromerzeuger. Der Stromerzeuger, Gastank und Elektronik sind auf einem Fahradanhänger untergebracht, und gewichtssparend umgebaut. Der Motor und die MOSFETs werden mit einer umgebauten alten PC Wasserkühlung gekühlt. Die Leistung des Gefährts ist recht Ordentlich, man muss aufpassen das das Rad nicht durchdreht oder sich das vorderrad anhebt. Selbst zu zweit (2te Person auf Gepäckträger) ist die Geschwindigkeit Ordentlich, leider konnten wir noch keine Geschwindigkeit messen, da unsere lichtschranke Probleme macht. Aber ein Mofa überholen wir locker. Haben es zurzeit nur auf unbefestigtem weg ausprobiert, und konnten es daher auch nochnicht voll ausfahren. Zurzeit sind wir dabei einen Sitz mit auf dem Anhäger unterzubringen... Natürlich würden wir damit gerne auch mal länger Spazieren fahren, weil es natürlich echt bock macht. Aber wir wissen nicht wie das Rechtlich aussieht. Ab wann ist ein Gefährt ein Kraftfahrzeug, und wie sieht es mit unbefestigten Feldwegen aus, gehören die zur Straße auch wenn die nur von Baufahrzeugen genutzwerden(Haben hier am Ort sehr viele Kiesgruben, die mit wegen nur für die Baufahrzeuge ausgestattet sind) Wass kann mir (16) und meinem Kumpel (15) passieren falls die Herren in Grün von der Rennleitung uns erwischen? Kann man bei der Polizei auch nachfragen ob man geräte Testen darf oder so?
Vorname Nachname schrieb: > Ab wann ist ein Gefährt ein Kraftfahrzeug, sobald es nicht mehr mit Muskelkraft angetrieben wird. > und wie sieht es > mit unbefestigten Feldwegen aus, gehören die zur Straße auch wenn die > nur von Baufahrzeugen genutzwerden SIcher gehören dei Zur Straße, es sei denn es ist ein privater Weg innerhalb des Kiesgruben-Geländes. Das zu nutzen muß euch aber der Kiesgruben-Besitzer erlauben. Hinkommen darfst du da auch nur, indem du das umgebaute Fahrrad dort hin schiebst oder mit Muskelkraft bewegst. Und du meinst tatsächlich, daß ein unbefestigter Feldweg für euer Fahrzeug fahrtechnisch geeignet ist? > leider konnten wir noch keine Geschwindigkeit messen, > da unsere lichtschranke Probleme macht. Welche Strecke willst du denn mit einer LIchtschranke ermessen? 10 Meter? 100 Meter? 1000 Meter? Nimm einen normalen Fahrrad-Tacho für 5 EUR, da kannst du viel besser mit messen direkt am Rad. > Wass kann mir (16) und meinem Kumpel (15) passieren > falls die Herren in Grün von der Rennleitung uns erwischen? Punkte in Flensbur, Sperre zum Führerscheinerwerb etc.
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Welche Strecke willst du denn mit einer LIchtschranke ermessen? 10 > Meter? 100 Meter? 1000 Meter? Nein, uns hat der selbstbau gereizt. Wir wollten anfänglich mit der Lichtschranke und einen µc die geschwindigkeit anhand der Speichen im Rad messen. Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Und du meinst tatsächlich, daß ein unbefestigter Feldweg für euer > Fahrzeug fahrtechnisch geeignet ist? Nein, für den Vollgas betrieb sicher nicht, nur um bei langsamen geschwindigkeiten zu testen wird es ausreichen, denke ich. Stefan Helmert schrieb: > Bis 250 W geht noch durch. Echt, das wäre cool... Wobei 250W sich wenig anhört aber ein versuch ist es wert.
Pah, zeig den Blauen den Finger. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Dich wegen sowas ernsthaft anpieseln? Wer davor Angst hat, sollte auch nicht mehr bei Rot über die Ampel laufen.
Ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich hätte gerne ein Bild der Konstruktion gesehen :)
Vorname Nachname schrieb: > Echt, das wäre cool... Wobei 250W sich wenig anhört aber ein versuch ist > es wert. Nun ja, es genügt, um das Radel auf ebener Strecke mit einer Person geradeso ohne Treten vorwärts zu treiben. Bis 250W gilt das Rad als Pedelec, aber auch nur, wenn der Antrieb rein elektrisch ist, NICHT ohne zusätzliches Treten wirkt und bei 25 km/h abschaltet. Alles andere ist mindestens ein Mofa und muß haftpflichtversichert sein. Also laßt euch nicht erwischen, die Strafen sind beträchtlich. Zur Geschwindigkeitsmessung, wie wäre es mit einem schnöden Fahrradcomputer? Gibts ab ~10€.
Vorname Nachname schrieb: > Aber wir wissen nicht wie das rechtlich aussieht. Grob und schnell gesagt: Öffentlicher Verkehrsraum (grob): wenn öffentlich zugänglich, auch private Straßen wenn de fakto anderer Verkehr vom Eigentümer geduldet wird. siehe:[http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsrecht/verkehrsraum.html] Wenn "öffentlich": Fahrzeug kann schneller als 6kmh fahren -> Versicherungspflicht! ansonsten: Vergehen nach § 1+6 Pflichtversicherungsgesetz = Punkte+Geldstrafe, evtl. Führerscheinsperre Zulassungspflicht -> StVZO-Vorschriften müssen beachtet werden (Ordnungswidrigkeit). Fahrerlaubnispflichtig -> Fahren ohne Fahrerlaubnis - Vergehen nach § 21 STVG (Punkte + Geldstrafe), evtl. Führerscheinsperre Unfall unversichert (solch ein Experimentalgerät ist nicht versicherbar): Bei Sachschaden ok. kostet Geld und ist evtl. reparabel. Mit Personenschaden (auch Mitfahrer) ohne Versicherungsschutz -> Schadenersatzforderungen (Krankheitskosten usw) -> bis hin zum Ruin auf Lebenszeit! Also Risiko und Spass abwägen! @j.c.: wer andere unterschätzt kann rasch verlieren! mfG Ottmar
Ottmar K. schrieb: > Wenn "öffentlich": > Fahrzeug kann schneller als 6kmh fahren -> Versicherungspflicht! Das gilt natürlich nur für motorisierte Fahrzeuge. Jeder Fahrradfahrer lacht über 6km/h (und selbst meine Oma). Hier mal ein Überblick über Pedelecs usw: http://elfkw.at/technik/pedelec-oder-kleinkraftrad Trotzdem ein nettes Projekt. Wie soll das mit dem Gasantrieb laufen? Bohrmaschinenmotore jedenfalls können damit ja nichts anfangen.
Icke ®. schrieb: > die Strafen sind beträchtlich. Von der Beschlagnahme des Corpus Delicti, mal ganz abgesehen.
Stefan Helmert schrieb: > Bis 250 W geht noch durch. Nein. Die Elektromofas ("Pedelec") sind nur deshalb erlaubt, weil sie nicht ohne "Mitarbeit" des Fahrers arbeiten. Dieses hier beschriebene Ding ist eindeutig ein Mofa (oder schlimmer) und braucht, damit es auf öffentlichem Straßenland betrieben werden darf, eine Bauartzulassung durch den TÜV sowie natürlich eine entsprechende Haftpflichtversicherung, und je nach erreichbarer Geschwindigkeit darf das Ding auch nicht mehr mit 'nem Mofa-Führerschein gefahren werden. Da bereits der TÜV dem Ding eine Abfuhr erteilen wird, bleibt das also ein Projekt für die ausschließliche Nutzung auf Privatgrundstücken.
Betriebserlaubnis ???? wirds nicht geben daher nur auf Deinem eigenen Gelände. Feldwege sind zwar öffentliche Wege, gehören aber nicht zur Straße, weder Land noch Kreis, sondern sind Eigentum ... z.B. der Landwirte, die den Unterhalt derselben bezahlen ... daher gibts da die Schilder mit rotem Rand = Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art. Dennoch unterligen die der STVO, also selbst wenn Du landwirtschaftlicher Verkehr oder Werksverkehr der Sandgrube bist muss Dein Fahrzeug die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und Du auch die entsprechende Fahrerlaubnis haben. Dein Fuhrwerk darf also nur auf Privatgelände betrieben werden ... dazu gehört auch nicht der Supermarktparkplatz. Sorry Die Gesetze wurden aus gutem Grund so gemacht. Beispiel aus meinem Ort, ein Jugendlicher hat seine Eierfeile aufgebohrt bis zum gehtnichtmehr, brettert in der Gegend rum und möbelt einen Vater von 3 Kindern damit um. Der nun dauerhaft erwerbsunfähig, Versicherung zahlt zwar zunächst, fordert aber die Kohle von dem Burschen nun ein -> Ruin für den Kerle und dessen Eltern. NO FUN
Vielleicht kannst du mal mit einer Schule reden, die einen großen Sportplatz hat. Die suchen doch öfters mal nach "Projekten", wo die Oberstüfler dann Messungen machen etc. etc. Da wären dann Probefahrten aus didaktischen Gründen vielleicht ohne TÜV möglich. Alternative: Nen Golfplatz suchen und dein Gefährt als möglichen ultimiativen Golf-Wagen anpreisen. Golfplätze gibt es auch als Privatgrund, da kannst du dann losbrettern (Handschuhe und entsprechende Golf-Kleidung mal vorausgesetzt).
Alter Schwede, hier in Deutschland seid ihr aber wirklich alle sehr ängstlich. Wer ist denn als Kind nicht illegal Mofa gefahren?
j. c. schrieb: > No risk no fun! j. c. schrieb: > Alter Schwede, hier in Deutschland seid ihr aber wirklich alle sehr > ängstlich. Wer ist denn als Kind nicht illegal Mofa gefahren? Ach deswegen bist du so scharf darauf, daß sich hier alle als Organspender melden...
Früher sind sogar alte Leute noch im Hühnerstall Motorrad gefahren: http://www.youtube.com/watch?v=XI70bZNnvjk Heute traut man sich als erwachsener Mann nicht mal mehr mit dem Holzroller auf den Spielplatz.... dämlich grins Paul
Bin ich doch gar nicht. Ich finde nur, jeder sollte darüber nachdenken und eine Entscheidung treffen. Die positive ist da nur meine eigene, die ich natürlich vertrete, aber dass Du nicht spenden willst ist auch ok. Ich will niemanden zu Straftaten anstiften, Leute haltet Euch an die Gesetze bösguck, auch die himmlischen, nur finde ich die Ängstlichkeit bemerkenswert.
>Heute traut man sich als erwachsener Mann nicht mal mehr mit dem >Holzroller auf den Spielplatz.... http://images1.wikia.nocookie.net/__cb20100314030918/inciclopedia/images/archive/b/ba/20100314031454!Pedo-bear-seal-of-approval.png
Das ist mir völlig egal, ob Du spenden willst oder nicht. Es dreht sich ja nicht alles um Dich.
j. c. schrieb: > Wer ist denn als Kind nicht illegal Mofa gefahren? Nicht jeder hatte ein Mofa oder kannte einen der daran manipuliert hatte.
Einfach mal eine rote Nummer holen. Die sind für sowas eigentlich gedacht. Es gibt sogar rote Mofanummern, aber nut für richtige Hersteller. Wir haben das vor 30 Jahren mal gemacht, Aussage im Strassenverkehrsamt war, dass das so ginge. Sah ein bischen putzig aus mit dem grossen Kennzeichen. Aber deswegen braucht man natürlich trotzdem den richtigen Führerschein. Gruss Axel
Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > ie Gesetze wurden aus gutem Grund so gemacht. > Beispiel aus meinem Ort, ein Jugendlicher hat seine Eierfeile aufgebohrt > bis zum gehtnichtmehr, brettert in der Gegend rum und möbelt einen Vater > von 3 Kindern damit um. Der nun dauerhaft erwerbsunfähig, Versicherung > zahlt zwar zunächst, fordert aber die Kohle von dem Burschen nun ein -> > Ruin für den Kerle und dessen Eltern. Beispiel aus meinem Ort, ein Jugendlicher freut sich über das einwandfreie TÜV Ergebins seines Opel Corsa, brettert in der Gegend rum und möbelt einen Vater von 3 Kindern damit um. Der nun dauerhaft erwerbsunfähig, Versicherung zahlt zwar zunächst, fordert aber die Kohle von dem Burschen nun ein -> Ruin für den Kerle und dessen Eltern. Vielleicht ist die Strafe dann nicht so hoch mit zugelassenem Wagen. Wenn es zu solch einem Unfall kommt, ist weniger die Zulassung des Fahrzeugs verantwortlich, sondern der Fahrer (vorausgesetzt, er weiß um den technischen Zustand seines Fahrzeugs bescheid). Man sollte zusehen dass man weder andere, noch sich selber verletzt und sein Können nicht überschätzen. Es gibt natürlich Idioten und deshalb gibt es diese Gesetze, worunter dann alle anderen leiden. Also weiterhin viel Spaß beim Basteln und lasst euch nicht erwischen!
In München wurde nachts ein Rentner von einem Fahrrad ohne Licht niedergemäht, weil der Renter den von einem Lieferwagen zugeparkten Gehweg zugunsten des Radweges verlassen hat. Der Radler ist flüchtig, aber ich bin froh, dass sie nun auch der Frage nachgehen, ob der Zuparker nicht auch eine Teilschuld hat. Man steckt eben nicht drin in den Risiken des Straßenverkehrs. Ohne Zulassung etc. muss daher klar sein, dass man nur Privatgelände nutzen darf.
Michael K-punkt schrieb: > Der Radler ist flüchtig, aber ich bin froh, dass sie nun auch der Frage > nachgehen, ob der Zuparker nicht auch eine Teilschuld hat. Ich wundere mich sowieso immer wieder aufs Neue, mit welcher Selbstversändlichkeit gewisse Autfahrer Rad- und Gehwege als Parkplätze mißbrauchen. Auf die Idee, ihre Schüssel auch nur halb so kriminell auf der Fahrbahn abzustellen, kommen die nie. Vor langer Zeit kam ich aus der Haustür, als gerade einer davor einparkte und seine Karre 50 cm vor der Treppenstufe abstellte. Ich ging zu ihm hin und fragte, ob ich die Tür aufmachen soll, damit er hineinfahren kann...
Uhu Uhuhu schrieb: > Ich wundere mich sowieso immer wieder aufs Neue, mit welcher > Selbstversändlichkeit gewisse Autfahrer Rad- und Gehwege als Parkplätze > mißbrauchen. Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Radfahrer auf Gehwegen fahren, Fußgängerüberwege/-ampeln mißbrauchen (möglichst ungebremst), zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren und rote Ampeln ignorieren.
Icke ®. schrieb: > zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren Dürfen sie. Solange sie damit niemanden behindern, ist das wider Erwarten zulässig.
Icke ®. schrieb: > Tun sie aber oft genug. Wenn das keine eingebildete Behinderung ist (sowas gibt es, und manifestiert sich in der Regel in Form von Schaum vor dem Mund eines völlig unbeteiligten Betrachters der Situation), dann dürfen sie das nicht. Allerdings ist auf der Straße fahren keine Behinderung, auch wenn Autofahrer dazu "genötigt" werden, langsamer zu fahren und auf eine Überholmöglichkeit zu warten.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Allerdings ist auf der Straße fahren keine Behinderung, auch wenn > Autofahrer dazu "genötigt" werden, langsamer zu fahren und auf eine > Überholmöglichkeit zu warten. Schon klar. Ich verlange auch nicht, daß sich die Radfahrer sofort in Luft auflösen oder in den Graben springen, wenn jemand überholen will. Häufig sind die Straßen breit genug, um einzelne bzw. hintereinander fahrende Radler trotz Gegenverkehr gefahrlos zu überholen. Wenn die dann jedoch stur nebeneinander bleiben, obwohl sie die von hinten kommenden Fahrzeuge sehr wohl bemerken, dann krieg ich schon 'nen Hals. Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 StVO ist es außerdem.
Icke ®. schrieb: > Häufig sind die Straßen breit genug, um einzelne bzw. hintereinander > fahrende Radler trotz Gegenverkehr gefahrlos zu überholen. Sicher? Mit 1.5 Metern Abstand zur Außenkante (i.d.R. Lenkerende) des Radfahrers?
Icke ®. schrieb: > Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Radfahrer auf > Gehwegen fahren, Fußgängerüberwege/-ampeln mißbrauchen (möglichst > ungebremst), zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren und rote > Ampeln ignorieren. Wie war das mit den Äpfeln und den Birnen? Ich fahre wirklich sehr viel Fahrrad, aber ich habe noch nie erlebt, daß Radfahrer ihre Fahrzeuge einfach behindernd auf einer befahrenen Straße abgestellt und sich dann davon gemacht haben. Heinrich Lübke prägte den Spruch: "Diesen Vergleich kann man nicht vergleichen".
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Sicher? Mit 1.5 Metern Abstand zur Außenkante (i.d.R. Lenkerende) des > Radfahrers? Keine Ahnung, wie du das praktizierst, aber ich messe nicht mit dem Zollstock nach, bevor ich ich überhole. Ich schätze es per Augenmaß und geb eine Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Schlenker dazu.
Uhu Uhuhu schrieb: > Ich fahre wirklich sehr viel Fahrrad, aber ich habe noch nie erlebt, daß > Radfahrer ihre Fahrzeuge einfach behindernd auf einer befahrenen Straße > abgestellt und sich dann davon gemacht haben. Logisch. Aber auch nur aus Angst davor, daß der Drahtesel platt gefahren oder geklaut wird.
Icke ®. schrieb: > Aber auch nur aus Angst davor, daß der Drahtesel platt gefahren > oder geklaut wird. Während die andere Fraktion offenbar keinerlei Bedenken hat, daß ihr Blech einen Kratzer, oder gar eine Beule davontragen könnte. Sie fühlen sich eben so sicher, daß sie meinen, sich leisten zu können, den Rest der Umwelt nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Icke ®. schrieb: >> Tun sie aber oft genug. > > Wenn das keine eingebildete Behinderung ist (sowas gibt es, und > manifestiert sich in der Regel in Form von Schaum vor dem Mund eines > völlig unbeteiligten Betrachters der Situation), dann dürfen sie das > nicht. > > Allerdings ist auf der Straße fahren keine Behinderung, auch wenn > Autofahrer dazu "genötigt" werden, langsamer zu fahren und auf eine > Überholmöglichkeit zu warten. Ich meine, dass Gruppen von mehr als 7 Rädern dann auch nebeneinander herfahren dürfen, ansonsten ist hintereinander angesagt. Zu zweit freihändig nebeneinander hergondeln und nicht merken, dass andere vielleicht vorbeiwollen, ist dann schon ne Behinderung. Übrigens auch für Radler, die vielleicht auch an den beiden vorbeiwollen.
Michael K-punkt schrieb: > Ich meine, dass Gruppen von mehr als 7 Rädern dann auch nebeneinander > herfahren dürfen, ansonsten ist hintereinander angesagt. Aus meiner Fahrschulzeit kann ich mich noch an "ab 10 Fahrräder in 2er-Reihe" erinnern aber das ist wohl auch nicht mehr so aktuell. Für Deutschland gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html Ab 15 als Verband und dann Zweierreihen
Dave B. schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> Ich meine, dass Gruppen von mehr als 7 Rädern dann auch nebeneinander >> herfahren dürfen, ansonsten ist hintereinander angesagt. > > Aus meiner Fahrschulzeit kann ich mich noch an "ab 10 Fahrräder in > 2er-Reihe" erinnern aber das ist wohl auch nicht mehr so aktuell. > > Für Deutschland gilt: > http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html > Ab 15 als Verband und dann Zweierreihen Ok, danke für die Aufklärung!
Icke ®. schrieb: > Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Radfahrer auf > Gehwegen fahren, Fußgängerüberwege/-ampeln mißbrauchen (möglichst > ungebremst), zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren und rote > Ampeln ignorieren. Außer nebeneinander herfahren tu ich das alles mit größtem Vergnügen! Ich mag das echt - die Autofahrer stecken im Feierabendverkehr fest und die Radfahrer können sich überall durchschlängeln, blitzschnell von Straße auf Gehweg und wieder zurück wechseln, links und rechts überholen und eine (zu lang) rote Ampel durch geschicktes Ausnützen des Gehwegs umfahren. So sind wir immer schneller da ;P Grüße - Microwave
Und wenn man sich mit dem Fahrrad benimmt und immer schön brav an der Hauptstraße auf den Gehweg fährt und dort bis zur nächsten Ampel schiebt usw., passiert sowas: Ich will auf der Straße links abbiegen, fahre brav an den Mittelstreifen, gebe mein Handzeichen und der hinter mir fährt langsamer, um mich abbiegen zu lassen. Und plötzlich brettert so eine Tu**i mit ihrem Auto von links um die Ecke ohne zu blinken genau auf mich zu, obwohl sie mich lange sehen konnte, als ich schon fast ganz abgebogen bin. Sie fährt mich fast um und ihre Fingernagel-lackierende Beifahrerin zeigt mir 'nen Vogel. Na halleluja! WUT Wenigstens hat sie gebremst. Gruß Jonathan
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