Forum: Offtopic E-Fahrad eigenbau testen möglich?


von Pascal N. (attiny2313)


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Hallo,
vor einiger Zeit haben ich und mein Kumpel ein altes Fahrrad auf Elektro 
/ Gas antrieb umgebaut. Also die Bohrmaschine (~900 W)sitzt in etwa da 
wo vorher die Pedale saßen, und es können 3 gänge geschaltet werden 
(Servo schiebt die kette auf das entsprechende Zahnrad. Ein Atmega 
steuert die Bohrmaschine per PWM, den Servo, das licht und die zündung 
von eimem von uns auf Butangas umgebauten stromerzeuger. Der 
Stromerzeuger, Gastank und Elektronik sind auf einem Fahradanhänger 
untergebracht, und gewichtssparend umgebaut. Der Motor und die MOSFETs 
werden mit einer umgebauten alten PC Wasserkühlung gekühlt.
Die Leistung des Gefährts ist recht Ordentlich, man muss aufpassen das 
das Rad nicht durchdreht oder sich das vorderrad anhebt. Selbst zu zweit 
(2te Person auf Gepäckträger) ist die Geschwindigkeit Ordentlich, leider 
konnten wir noch keine Geschwindigkeit messen, da unsere lichtschranke 
Probleme macht. Aber ein Mofa überholen wir locker. Haben es zurzeit nur 
auf unbefestigtem weg ausprobiert, und konnten es daher auch nochnicht 
voll ausfahren. Zurzeit sind wir dabei einen Sitz mit auf dem Anhäger 
unterzubringen...

Natürlich würden wir damit gerne auch mal länger Spazieren fahren, weil 
es natürlich echt bock macht. Aber wir wissen nicht wie das Rechtlich 
aussieht. Ab wann ist ein Gefährt ein Kraftfahrzeug, und wie sieht es 
mit unbefestigten Feldwegen aus, gehören die zur Straße auch wenn die 
nur von Baufahrzeugen genutzwerden(Haben hier am Ort sehr viele 
Kiesgruben, die mit wegen nur für die Baufahrzeuge ausgestattet sind)
Wass kann mir (16) und meinem Kumpel (15) passieren falls die Herren in 
Grün von der Rennleitung uns erwischen?
Kann man bei der Polizei auch nachfragen ob man geräte Testen darf oder 
so?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Vorname Nachname schrieb:

> Ab wann ist ein Gefährt ein Kraftfahrzeug,

sobald es nicht mehr mit Muskelkraft angetrieben wird.

> und wie sieht es
> mit unbefestigten Feldwegen aus, gehören die zur Straße auch wenn die
> nur von Baufahrzeugen genutzwerden

SIcher gehören dei Zur Straße, es sei denn es ist ein privater Weg 
innerhalb des Kiesgruben-Geländes. Das zu nutzen muß euch aber der 
Kiesgruben-Besitzer erlauben. Hinkommen darfst du da auch nur, indem du 
das umgebaute Fahrrad dort hin schiebst oder mit Muskelkraft bewegst.

Und du meinst tatsächlich, daß ein unbefestigter Feldweg für euer 
Fahrzeug fahrtechnisch geeignet ist?

> leider konnten wir noch keine Geschwindigkeit messen,
> da unsere lichtschranke Probleme macht.

Welche Strecke willst du denn mit einer LIchtschranke ermessen? 10 
Meter? 100 Meter?  1000 Meter?

Nimm einen normalen Fahrrad-Tacho für 5 EUR, da kannst du viel besser 
mit messen direkt am Rad.


> Wass kann mir (16) und meinem Kumpel (15) passieren
> falls die Herren in Grün von der Rennleitung uns erwischen?

Punkte in Flensbur, Sperre zum Führerscheinerwerb etc.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Bis 250 W geht noch durch.

von Pascal N. (attiny2313)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Welche Strecke willst du denn mit einer LIchtschranke ermessen? 10
> Meter? 100 Meter?  1000 Meter?

Nein, uns hat der selbstbau gereizt. Wir wollten anfänglich mit der 
Lichtschranke und einen µc die geschwindigkeit anhand der Speichen im 
Rad messen.

Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Und du meinst tatsächlich, daß ein unbefestigter Feldweg für euer
> Fahrzeug fahrtechnisch geeignet ist?

Nein, für den Vollgas betrieb sicher nicht, nur um bei langsamen 
geschwindigkeiten zu testen wird es ausreichen, denke ich.

Stefan Helmert schrieb:
> Bis 250 W geht noch durch.

Echt, das wäre cool... Wobei 250W sich wenig anhört aber ein versuch ist 
es wert.

von j. c. (jesuschristus)


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Pah, zeig den Blauen den Finger. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, 
dass die Dich wegen sowas ernsthaft anpieseln? Wer davor Angst hat, 
sollte auch nicht mehr bei Rot über die Ampel laufen.

von El Patron B. (bastihh)


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Ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich hätte gerne ein Bild der 
Konstruktion gesehen :)

von Icke ®. (49636b65)


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Vorname Nachname schrieb:

> Echt, das wäre cool... Wobei 250W sich wenig anhört aber ein versuch ist
> es wert.

Nun ja, es genügt, um das Radel auf ebener Strecke mit einer Person 
geradeso ohne Treten vorwärts zu treiben. Bis 250W gilt das Rad als 
Pedelec, aber auch nur, wenn der Antrieb rein elektrisch ist, NICHT ohne 
zusätzliches Treten wirkt und bei 25 km/h abschaltet. Alles andere ist 
mindestens ein Mofa und muß haftpflichtversichert sein. Also laßt euch 
nicht erwischen, die Strafen sind beträchtlich.

Zur Geschwindigkeitsmessung, wie wäre es mit einem schnöden 
Fahrradcomputer? Gibts ab ~10€.

von LuXXuS 9. (aichn)


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Haste mal ein paar Fotos davon? Nur mal aus Interesse ;-}

von Ottmar K. (wil1)


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Vorname Nachname schrieb:
> Aber wir wissen nicht wie das rechtlich aussieht.

Grob und schnell gesagt:

Öffentlicher Verkehrsraum (grob): wenn öffentlich zugänglich, auch 
private Straßen wenn de fakto anderer Verkehr vom Eigentümer geduldet 
wird.
siehe:[http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsrecht/verkehrsraum.html]

Wenn "öffentlich":
Fahrzeug kann schneller als 6kmh fahren -> Versicherungspflicht! 
ansonsten: Vergehen nach § 1+6 Pflichtversicherungsgesetz = 
Punkte+Geldstrafe, evtl. Führerscheinsperre

Zulassungspflicht -> StVZO-Vorschriften müssen beachtet werden 
(Ordnungswidrigkeit).
Fahrerlaubnispflichtig -> Fahren ohne Fahrerlaubnis - Vergehen nach § 21 
STVG (Punkte + Geldstrafe), evtl. Führerscheinsperre

Unfall unversichert (solch ein Experimentalgerät ist nicht 
versicherbar):
Bei Sachschaden ok. kostet Geld und ist evtl. reparabel. Mit 
Personenschaden (auch Mitfahrer) ohne Versicherungsschutz -> 
Schadenersatzforderungen (Krankheitskosten usw) -> bis hin zum Ruin auf 
Lebenszeit!

Also Risiko und Spass abwägen!

@j.c.: wer andere unterschätzt kann rasch verlieren!

mfG Ottmar

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Ottmar K. schrieb:
> Wenn "öffentlich":
> Fahrzeug kann schneller als 6kmh fahren -> Versicherungspflicht!

Das gilt natürlich nur für motorisierte Fahrzeuge. Jeder Fahrradfahrer 
lacht über 6km/h (und selbst meine Oma).
Hier mal ein Überblick über Pedelecs usw:
http://elfkw.at/technik/pedelec-oder-kleinkraftrad
Trotzdem ein nettes Projekt. Wie soll das mit dem Gasantrieb laufen? 
Bohrmaschinenmotore jedenfalls können damit ja nichts anfangen.

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> die Strafen sind beträchtlich.

Von der Beschlagnahme des Corpus Delicti, mal ganz abgesehen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Stefan Helmert schrieb:
> Bis 250 W geht noch durch.

Nein. Die Elektromofas ("Pedelec") sind nur deshalb erlaubt, weil sie 
nicht ohne "Mitarbeit" des Fahrers arbeiten.

Dieses hier beschriebene Ding ist eindeutig ein Mofa (oder schlimmer) 
und braucht, damit es auf öffentlichem Straßenland betrieben werden 
darf, eine Bauartzulassung durch den TÜV sowie natürlich eine 
entsprechende Haftpflichtversicherung, und je nach erreichbarer 
Geschwindigkeit darf das Ding auch nicht mehr mit 'nem Mofa-Führerschein 
gefahren werden.

Da bereits der TÜV dem Ding eine Abfuhr erteilen wird, bleibt das also 
ein Projekt für die ausschließliche Nutzung auf Privatgrundstücken.

von j. c. (jesuschristus)


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No risk no fun!

von Ottmar K. (wil1)


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j. c. schrieb:
> No risk no fun!

...bis hin zum Ruin auf Lebenszeit!?????

von Weingut P. (weinbauer)


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Betriebserlaubnis ???? wirds nicht geben daher nur auf Deinem eigenen 
Gelände. Feldwege sind zwar öffentliche Wege, gehören aber nicht zur 
Straße, weder Land noch Kreis, sondern sind Eigentum ... z.B. der 
Landwirte, die den Unterhalt derselben bezahlen ... daher gibts da die 
Schilder mit rotem Rand = Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art.
Dennoch unterligen die der STVO, also selbst wenn Du 
landwirtschaftlicher Verkehr oder Werksverkehr der Sandgrube bist muss 
Dein Fahrzeug die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und Du auch die 
entsprechende Fahrerlaubnis haben.
Dein Fuhrwerk darf also nur auf Privatgelände betrieben werden ... dazu 
gehört auch nicht der Supermarktparkplatz.

Sorry

Die Gesetze wurden aus gutem Grund so gemacht.
Beispiel aus meinem Ort, ein Jugendlicher hat seine Eierfeile aufgebohrt 
bis zum gehtnichtmehr, brettert in der Gegend rum und möbelt einen Vater 
von 3 Kindern damit um. Der nun dauerhaft erwerbsunfähig, Versicherung 
zahlt zwar zunächst, fordert aber die Kohle von dem Burschen nun ein -> 
Ruin für den Kerle und dessen Eltern.

NO FUN

von Michael K. (charles_b)


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Vielleicht kannst du mal mit einer Schule reden, die einen großen 
Sportplatz hat. Die suchen doch öfters mal nach "Projekten", wo die 
Oberstüfler dann Messungen machen etc. etc. Da wären dann Probefahrten 
aus didaktischen Gründen vielleicht ohne TÜV möglich.

Alternative: Nen Golfplatz suchen und dein Gefährt als möglichen 
ultimiativen Golf-Wagen anpreisen. Golfplätze gibt es auch als 
Privatgrund, da kannst du dann losbrettern (Handschuhe und entsprechende 
Golf-Kleidung mal vorausgesetzt).

von j. c. (jesuschristus)


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Alter Schwede, hier in Deutschland seid ihr aber wirklich alle sehr 
ängstlich. Wer ist denn als Kind nicht illegal Mofa gefahren?

von Uhu U. (uhu)


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j. c. schrieb:
> No risk no fun!

j. c. schrieb:
> Alter Schwede, hier in Deutschland seid ihr aber wirklich alle sehr
> ängstlich. Wer ist denn als Kind nicht illegal Mofa gefahren?

Ach deswegen bist du so scharf darauf, daß sich hier alle als 
Organspender melden...

von Paul B. (paul_baumann)


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Früher sind sogar alte Leute noch im Hühnerstall Motorrad gefahren:
http://www.youtube.com/watch?v=XI70bZNnvjk

Heute traut man sich als erwachsener Mann nicht mal mehr mit dem
Holzroller auf den Spielplatz....

dämlich grins
Paul

von j. c. (jesuschristus)


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Bin ich doch gar nicht. Ich finde nur, jeder sollte darüber nachdenken 
und eine Entscheidung treffen. Die positive ist da nur meine eigene, die 
ich natürlich vertrete, aber dass Du nicht spenden willst ist auch ok.
Ich will niemanden zu Straftaten anstiften, Leute haltet Euch an die 
Gesetze bösguck, auch die himmlischen, nur finde ich die Ängstlichkeit 
bemerkenswert.

von j. c. (jesuschristus)


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>Heute traut man sich als erwachsener Mann nicht mal mehr mit dem
>Holzroller auf den Spielplatz....

http://images1.wikia.nocookie.net/__cb20100314030918/inciclopedia/images/archive/b/ba/20100314031454!Pedo-bear-seal-of-approval.png

von Uhu U. (uhu)


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j. c. schrieb:
> aber dass Du nicht spenden willst ist auch ok.

Woraus schließt du das?

von j. c. (jesuschristus)


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Das ist mir völlig egal, ob Du spenden willst oder nicht. Es dreht sich 
ja nicht alles um Dich.

von Michael S. (technicans)


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j. c. schrieb:
> Wer ist denn als Kind nicht illegal Mofa gefahren?

Nicht jeder hatte ein Mofa oder kannte einen der daran
manipuliert hatte.

von Axel L. (axel_5)


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Einfach mal eine rote Nummer holen. Die sind für sowas eigentlich 
gedacht. Es gibt sogar rote Mofanummern, aber nut für richtige 
Hersteller.

Wir  haben das vor 30 Jahren mal gemacht, Aussage im Strassenverkehrsamt 
war, dass das so ginge. Sah ein bischen putzig aus mit dem grossen 
Kennzeichen.

Aber deswegen braucht man natürlich trotzdem den richtigen Führerschein.

Gruss
Axel

von Alex E. (chekov-e)


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Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> ie Gesetze wurden aus gutem Grund so gemacht.
> Beispiel aus meinem Ort, ein Jugendlicher hat seine Eierfeile aufgebohrt
> bis zum gehtnichtmehr, brettert in der Gegend rum und möbelt einen Vater
> von 3 Kindern damit um. Der nun dauerhaft erwerbsunfähig, Versicherung
> zahlt zwar zunächst, fordert aber die Kohle von dem Burschen nun ein ->
> Ruin für den Kerle und dessen Eltern.

Beispiel aus meinem Ort, ein Jugendlicher freut sich über das 
einwandfreie TÜV Ergebins seines Opel Corsa, brettert in der Gegend rum 
und möbelt einen Vater von 3 Kindern damit um. Der nun dauerhaft 
erwerbsunfähig, Versicherung zahlt zwar zunächst, fordert aber die Kohle 
von dem Burschen nun ein ->
Ruin für den Kerle und dessen Eltern.

Vielleicht ist die Strafe dann nicht so hoch mit zugelassenem Wagen.
Wenn es zu solch einem Unfall kommt, ist weniger die Zulassung des 
Fahrzeugs verantwortlich, sondern der Fahrer (vorausgesetzt, er weiß um 
den technischen Zustand seines Fahrzeugs bescheid).
Man sollte zusehen dass man weder andere, noch sich selber verletzt und 
sein Können nicht überschätzen.
Es gibt natürlich Idioten und deshalb gibt es diese Gesetze, worunter 
dann alle anderen leiden.

Also weiterhin viel Spaß beim Basteln und lasst euch nicht erwischen!

von Michael K. (charles_b)


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In München wurde nachts ein Rentner von einem Fahrrad ohne Licht 
niedergemäht, weil der Renter den von einem Lieferwagen zugeparkten 
Gehweg zugunsten des Radweges verlassen hat.

Der Radler ist flüchtig, aber ich bin froh, dass sie nun auch der Frage 
nachgehen, ob der Zuparker nicht auch eine Teilschuld hat.

Man steckt eben nicht drin in den Risiken des Straßenverkehrs. Ohne 
Zulassung etc. muss daher klar sein, dass man nur Privatgelände nutzen 
darf.

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> Der Radler ist flüchtig, aber ich bin froh, dass sie nun auch der Frage
> nachgehen, ob der Zuparker nicht auch eine Teilschuld hat.

Ich wundere mich sowieso immer wieder aufs Neue, mit welcher 
Selbstversändlichkeit gewisse Autfahrer Rad- und Gehwege als Parkplätze 
mißbrauchen.

Auf die Idee, ihre Schüssel auch nur halb so kriminell auf der Fahrbahn 
abzustellen, kommen die nie.


Vor langer Zeit kam ich aus der Haustür, als gerade einer davor 
einparkte und seine Karre 50 cm vor der Treppenstufe abstellte. Ich ging 
zu ihm hin und fragte, ob ich die Tür aufmachen soll, damit er 
hineinfahren kann...

von Icke ®. (49636b65)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Ich wundere mich sowieso immer wieder aufs Neue, mit welcher
> Selbstversändlichkeit gewisse Autfahrer Rad- und Gehwege als Parkplätze
> mißbrauchen.

Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Radfahrer auf 
Gehwegen fahren, Fußgängerüberwege/-ampeln mißbrauchen (möglichst 
ungebremst), zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren und rote 
Ampeln ignorieren.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren

Dürfen sie. Solange sie damit niemanden behindern, ist das wider 
Erwarten zulässig.

von Icke ®. (49636b65)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Solange sie damit niemanden behindern

Tun sie aber oft genug.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> Tun sie aber oft genug.

Wenn das keine eingebildete Behinderung ist (sowas gibt es, und 
manifestiert sich in der Regel in Form von Schaum vor dem Mund eines 
völlig unbeteiligten Betrachters der Situation), dann dürfen sie das 
nicht.

Allerdings ist auf der Straße fahren keine Behinderung, auch wenn 
Autofahrer dazu "genötigt" werden, langsamer zu fahren und auf eine 
Überholmöglichkeit zu warten.

von Icke ®. (49636b65)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:

> Allerdings ist auf der Straße fahren keine Behinderung, auch wenn
> Autofahrer dazu "genötigt" werden, langsamer zu fahren und auf eine
> Überholmöglichkeit zu warten.

Schon klar. Ich verlange auch nicht, daß sich die Radfahrer sofort in 
Luft auflösen oder in den Graben springen, wenn jemand überholen will. 
Häufig sind die Straßen breit genug, um einzelne bzw. hintereinander 
fahrende Radler trotz Gegenverkehr gefahrlos zu überholen. Wenn die dann 
jedoch stur nebeneinander bleiben, obwohl sie die von hinten kommenden 
Fahrzeuge sehr wohl bemerken, dann krieg ich schon 'nen Hals. Ein 
Verstoß gegen § 2 Abs. 4 StVO ist es außerdem.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> Häufig sind die Straßen breit genug, um einzelne bzw. hintereinander
> fahrende Radler trotz Gegenverkehr gefahrlos zu überholen.

Sicher? Mit 1.5 Metern Abstand zur Außenkante (i.d.R. Lenkerende) des 
Radfahrers?

von Uhu U. (uhu)


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Icke ®. schrieb:
> Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Radfahrer auf
> Gehwegen fahren, Fußgängerüberwege/-ampeln mißbrauchen (möglichst
> ungebremst), zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren und rote
> Ampeln ignorieren.

Wie war das mit den Äpfeln und den Birnen?

Ich fahre wirklich sehr viel Fahrrad, aber ich habe noch nie erlebt, daß 
Radfahrer ihre Fahrzeuge einfach behindernd auf einer befahrenen Straße 
abgestellt und sich dann davon gemacht haben.

Heinrich Lübke prägte den Spruch:

  "Diesen Vergleich kann man nicht vergleichen".

von Icke ®. (49636b65)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:

> Sicher? Mit 1.5 Metern Abstand zur Außenkante (i.d.R. Lenkerende) des
> Radfahrers?

Keine Ahnung, wie du das praktizierst, aber ich messe nicht mit dem 
Zollstock nach, bevor ich ich überhole. Ich schätze es per Augenmaß und 
geb eine Sicherheitsreserve für unvorhergesehene Schlenker dazu.

von Icke ®. (49636b65)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Ich fahre wirklich sehr viel Fahrrad, aber ich habe noch nie erlebt, daß
> Radfahrer ihre Fahrzeuge einfach behindernd auf einer befahrenen Straße
> abgestellt und sich dann davon gemacht haben.

Logisch. Aber auch nur aus Angst davor, daß der Drahtesel platt gefahren 
oder geklaut wird.

von Uhu U. (uhu)


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Icke ®. schrieb:
> Aber auch nur aus Angst davor, daß der Drahtesel platt gefahren
> oder geklaut wird.

Während die andere Fraktion offenbar keinerlei Bedenken hat, daß ihr 
Blech einen Kratzer, oder gar eine Beule davontragen könnte. Sie fühlen 
sich eben so sicher, daß sie meinen, sich leisten zu können, den Rest 
der Umwelt nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

von Michael K. (charles_b)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Icke ®. schrieb:
>> Tun sie aber oft genug.
>
> Wenn das keine eingebildete Behinderung ist (sowas gibt es, und
> manifestiert sich in der Regel in Form von Schaum vor dem Mund eines
> völlig unbeteiligten Betrachters der Situation), dann dürfen sie das
> nicht.
>
> Allerdings ist auf der Straße fahren keine Behinderung, auch wenn
> Autofahrer dazu "genötigt" werden, langsamer zu fahren und auf eine
> Überholmöglichkeit zu warten.

Ich meine, dass Gruppen von mehr als 7 Rädern dann auch nebeneinander 
herfahren dürfen, ansonsten ist hintereinander angesagt.

Zu zweit freihändig nebeneinander hergondeln und nicht merken, dass 
andere vielleicht vorbeiwollen, ist dann schon ne Behinderung. Übrigens 
auch für Radler, die vielleicht auch an den beiden vorbeiwollen.

von Dave B. (gaston)


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Michael K-punkt schrieb:
> Ich meine, dass Gruppen von mehr als 7 Rädern dann auch nebeneinander
> herfahren dürfen, ansonsten ist hintereinander angesagt.

Aus meiner Fahrschulzeit kann ich mich noch an "ab 10 Fahrräder in 
2er-Reihe" erinnern aber das ist wohl auch nicht mehr so aktuell.

Für Deutschland gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html
Ab 15 als Verband und dann Zweierreihen

von Michael K. (charles_b)


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Dave B. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Ich meine, dass Gruppen von mehr als 7 Rädern dann auch nebeneinander
>> herfahren dürfen, ansonsten ist hintereinander angesagt.
>
> Aus meiner Fahrschulzeit kann ich mich noch an "ab 10 Fahrräder in
> 2er-Reihe" erinnern aber das ist wohl auch nicht mehr so aktuell.
>
> Für Deutschland gilt:
> http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__27.html
> Ab 15 als Verband und dann Zweierreihen

Ok, danke für die Aufklärung!

von Jonas S. (microwave)


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Icke ®. schrieb:
> Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der gewisse Radfahrer auf
> Gehwegen fahren, Fußgängerüberwege/-ampeln mißbrauchen (möglichst
> ungebremst), zu zweit oder zu dritt nebeneinander herfahren und rote
> Ampeln ignorieren.

Außer nebeneinander herfahren tu ich das alles mit größtem Vergnügen!
Ich mag das echt - die Autofahrer stecken im Feierabendverkehr fest und 
die Radfahrer können sich überall durchschlängeln, blitzschnell von 
Straße auf Gehweg und wieder zurück wechseln, links und rechts überholen 
und eine (zu lang) rote Ampel durch geschicktes Ausnützen des Gehwegs 
umfahren.
So sind wir immer schneller da ;P


Grüße - Microwave

von Jonathan S. (joni-st) Benutzerseite


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Und wenn man sich mit dem Fahrrad benimmt und immer schön brav an der 
Hauptstraße auf den Gehweg fährt und dort bis zur nächsten Ampel schiebt 
usw., passiert sowas:

Ich will auf der Straße links abbiegen, fahre brav an den 
Mittelstreifen, gebe mein Handzeichen und der hinter mir fährt 
langsamer, um mich abbiegen zu lassen. Und plötzlich brettert so eine 
Tu**i mit ihrem Auto von links um die Ecke ohne zu blinken genau auf 
mich zu, obwohl sie mich lange sehen konnte, als ich schon fast ganz 
abgebogen bin. Sie fährt mich fast um und ihre Fingernagel-lackierende 
Beifahrerin zeigt mir 'nen Vogel. Na halleluja! WUT

Wenigstens hat sie gebremst.


Gruß
Jonathan

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