Ich habe in der Bucht eine XP Pro - CD erworben, von der der Verkäufer behauptet: "Das Betriebssystem kann und darf auf jedem XP-tauglichen Rechner installiert werden." Die CDs (Operating System + Recovery) sind für HP-Rechner vorgesehen. Nun habe ich versucht, das System in eine VM auf vbox zu installieren und bekomme eine Fehlermeldung, wie sie im Anhang abgebildet ist. Frage: Kann man das System wirklich auf jedem XP-tauglichen Rechner installieren, oder hat der Verkäufer den Mund zu voll genommen? Wenn Ersteres: wie muß man das machen?
Die Recovery-CDs funktionieren i.d.R. NUR auf Hardware des entsprechenden Herstellers, meist sogar nur auf bestimmten Modellen (BIOS-Lock). Um die Installation (normale Installation, nicht Recovery) von einer gewöhnlichen Systembuilder-CD zu ermöglichen, wird zusätzlich auf dem Gehäuse ein Lizenzaufkleber mit Productkey angebracht. Wenn deine CD kein richtiges Installationsmedium ist, sondern ein Recovery-Image, dann kannst du davon nicht installieren. Du benötigst eine Systembuilder-CD UND den Productkey. Wurde ein solcher mitgeliefert, auf dem originalen Lizenzkleber?
Es ist eine "Operating System CD", eine "HP Restore Plus!" und der Lizenzkleber (offensichtlich irgendwo abgelöst und auf die Papierhülle der CD geklebt). Damit dürften die Voraussetzungen erfüllt sein, die du genannt hast.
Dann leg mal die "Operating System CD" ein und schau, ob das normale Windows-Setup startet.
Nein, das startet nicht. Es kommt die Meldung im Anhang. Wenn ich dann die OS-CD einlege, kommt die letzte Zeile. Die CDs sind original, keine selbstgebrutzelten Kopien.
Eigentlich ein Reklamationsgrund. Wenn der Verkäufer unkooperativ ist, kann man wahrscheinlich den Umweg über "nlite" gehen, das aus einer Recovery-CD normalerweise wieder ein brauchbares Installationsmedium generieren kann. Ist aber nur eine bessere Notlösung.
Die OS-CD scheint beschädigt zu sein. Auf der Unterseite sind gegen schräg auffallendes Licht unregelmäßige Muster zu sehen - könnten Schleifspuren durch Transport auf Wellpappe sein. Die CDs kamen in einem Umschlag, in dem ein Stück Wellpappe als Versteifung lag. Womöglich hat die auf der OS-CD durch die Papierhülle hindurch die Spuren hinterlassen. Ich werde mich an den Verkäufer wenden.
Hat mit Beschädigungen nichts zu tun. Das ist offensichtlich KEINE Version, die sich auf beliebigen Rechnern installieren läßt. Entweder der Händler liefert dir eine Beschreibung, wie du das hinbekommst oder er nimmt den Mist zurück. 100% legal ist das ohnehin nicht.
Aha. Er behauptet, es sei legal und wenn ich mich recht erinnere, ist es das nach deutschem Recht auch. Aber danke für den Hinweis!
Uhu Uhuhu schrieb: > Aha. Er behauptet, es sei legal und wenn ich mich recht erinnere, ist es > das nach deutschem Recht auch. Der Händler kann viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Nach mißverstandenem deutschen Recht ist es legal, bei genauem Hinsehen aber keineswegs. Nach dem vielseits zitierten Grundsatzurteil des BGH http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#BGH-Urteil_vom_6._Juli_2000 ist in Deutschland eine Bindung an Hardware generell unzulässig, aber deswegen darf noch lange nicht jedwede Lizenz frei verkauft werden. Was den Weiterverkauf von Volumenlizenzen betrifft, gab es eine Reihe gegensätzlicher Gerichtsentscheidungen, die aktuelle Tendenz geht jedoch klar in die Richtung der Unzulässigkeit: http://www.teltarif.de/microsoft-vervielfaeltigung-volumenlizenz/news/46592.html Die auf PCs von Markenherstellern vorinstallierten Windowskopien sind genau genommen ebenfalls Volumenlizenzen. MS liefert diese Lizenzpools mit der Auflage an die Hersteller, daß sie ausschließlich zur Vorinstallation und nicht zum einzelnen Weiterverkauf bestimmt sind. Wenn nun ein Händler den Aufkleber runterkratzt und zusammen mit der Recovery-CD verkauft, stellt dies eine unzulässige Veränderung des Produktes dar: http://www.itanwaltmuenster.de/it-recht-aktuell/42-internetrecht-allgemein/96-bgh-zum-handel-mit-recovery-cd-und-coa-aufkleber Rechtmäßig wäre der Verkauf von OEM-Lizenzen ZUSAMMEN mit der Hardware. 100% legal ist dagegen die Veräußerung von Systembuilder-Lizenzen. Diese sind nicht an Hardware bestimmter Hersteller gebunden, dürften nach Microsofts Vorstellungen jedoch nur zusammen mit NEUER Hardware verkauft werden, hier greift aber das Anti-Bundle-Urteil des BGH aus dem Jahre 2000. Tip: Suche explizit nach "Systembuilder" Versionen.
OK. Dadurch daß der Kerl behauptet hat: "Das Betriebssystem kann und darf auf jedem XP-tauglichen Rechner installiert werden." ist die Sache klar: er hat nicht geliefert, was er versprochen hat. Eine freundliche EMail hat er bereits bekommen. Mal sehen, was folgt.
Sowas ist bspw. ein Systembuilder-Version: http://www.ebay.de/itm/Windows-XP-Professional-mit-Service-Pack-2-System-Builder-Edition-/140774734165?pt=Software&hash=item20c6d3f955
Icke ®. (49636b65) schrieb: > Die auf PCs von Markenherstellern vorinstallierten Windowskopien sind > genau genommen ebenfalls Volumenlizenzen. Das ist doch Unsinn. Volumenlizenzen haben ganz eigene Keys und keine Lizenzaufkleber wie bei den OEM-Bundels. Volumenlizenzen werden von MS ganz anders behandelt. Warum versuchst du hier eigene Rechtsinterpretationen in den Raum zu stellen? Bist du Jurist? Glaubst du Microsoft weiß nicht, dass seine OEM-Lizenzen hierzulande rege gehandelt werden? Wenn sie was dagegen tun könnten oder wollten wäre das schon längst geschehen. Schau dir mal an wieviele Händler OEMs verkaufen und schau auf deren Bewertungen. Die Keys sind alle erfolgreich von MS freigeschaltet und mit Updates gefüttert worden. Mehr muss den Käufer und Anwender nicht interessieren. Da braucht man keinen Bohai hier im Forum darum zu veranstalten. http://www.ebay.de/itm/Microsoft-WINDOWS-XP-Professional-DEUTSCH-WIN-XP-Pro-CD-inkl-SP3-Lizenz-/221031798626?pt=Software&hash=item3376859762
Ganz abgesehen davon, für 25 Euro mehr gegenüber dem uralt XP mehr kann man sich auch eine W7 OEM-Lizenz holen, sich das ISO Image von MS runterladen, brennen, installieren und das dann lizenzieren. Das ist eh die bessere Entscheidung.
Proxxon schrieb: > Ganz abgesehen davon (...) > Das ist eh > die bessere Entscheidung. Nicht auf jeder Hardware ist Windows 7 verwendbar; auf etwas älteren Notebooks mit GMA900-Graphik beispielsweise. Denn für die gibt es keinen Graphiktreiber für Vista/Windows 7; soll man die deswegen wegwerfen?
Rufus Τ. Firefly (rufus) (Moderator) schrieb: > Nicht auf jeder Hardware ist Windows 7 verwendbar; auf etwas älteren > Notebooks mit GMA900-Graphik beispielsweise. Denn für die gibt es keinen > Graphiktreiber für Vista/Windows 7; soll man die deswegen wegwerfen? Es läuft auch nicht auf jeder älteren HW XP. Ich habe u.a. noch einen Laptop der maximal noch W2k verträgt. Aber liegt denn so eine Ausnahme überhaupt vor ist doch die Frage.
Proxxon schrieb: > Es läuft auch nicht auf jeder älteren HW XP. Gut, aber die ist dann auch wirklich steinalt. Mein ältestes noch funktionierendes Notebook ist von 2001 (pIII-500 mit 512 MiB RAM), und auf dem läuft XP brauchbar.
XP läuft auf vbox auf jeden Fall. Daß das XP nur bis 2014 Updates bekommt, weiß ich. Mein eigentliches Problem ist, daß ich zwar einen Sack voll VMware-VMs mit XP habe, die aber mit der Umgebung der vbox nicht kompatibel sind. Man kann zwar mit VMware Workstation die Plattenadapter von SCSI nach IDE umstellen, aber das XP schluckt das nicht - oder gibts einen Trick das auf alten MSDN-Versionen, die ich nicht mehr aktivieren kann, doch noch hinzubekommen?
Proxxon schrieb: > man sich auch eine W7 OEM-Lizenz holen ...holen und bezahlen schon. Sinnvoller wäre es jedoch, ERST die Diganose von MS laufen zu lassen, ob diese HW überhaupt brauchbar ist für W7. Wenn der RAM zu knapp ist oder spezielle Treiber fehlen, wäre das ungünstig. http://www.microsoft.com/windows/compatibility/windows-7/de-DE/default.aspx
@ Rufus Stimmt hast recht, ist steinalt und noch mit PIII. Hat aber nur die hälfte RAM von deinem und einen kleinen Defekt diesbezüglich. Aber egal, gibt doch um Lizenzen. Da würde ich wie gesagt nix mehr unter W7 nehmen wenn die HW mitspielt. Für W7 hatte ich mir eigens relativ früh eine System Builder Lizenz gekauft. Wenn ich nochmal eine brauchen würde (für andere HW) würde ich auf OEM zurückgreifen. Solange MS das (meckernd) akzeptiert habe ich keinerlei Probleme damit. oszi40 (Gast) schrieb: "W7 OEM-Lizenz holen" > ...holen und bezahlen schon. Sinnvoller wäre es jedoch, ERST die > Diganose von MS laufen zu lassen, ob diese HW überhaupt brauchbar ist > für W7. Wenn der RAM zu knapp ist oder spezielle Treiber fehlen, wäre > das ungünstig. Da stimme ich dir zu.
Uhu Uhuhu schrieb: > Hat jemand einen Tipp, wo man günstig ordentliche XP-CDs bekommen kann? Ich habe meine XP-Pro bei Software billiger.de gekauft. Ist eine Refurbisher Version.Demnächst werde ich eine Installation angehen,hoffe ich;-) Anbei der alte Lizenzaufkleber und ein neuer mit First Refurbisher. Mit diesem neuen Code wird installiert und frei geschaltet. 27 Euro habe ich für diese Original Hologramm-CD bezahlt.Für Windows 2000 bekam ich einemal eine Recovery.CD .Diese war nicht Bootfähig.Allersdings Konnte man sich über diese CD drei Setup Disketten erstellen mit denen man installieren konnte. Irgendwann haben mich diese trägen Disketten genervt und ich habe das mit einem Prog Bootfähig gemacht und noch einige Servicespacks integriert. Ob XP auch diese drei Setup Disketten ausspuckt kann ich nicht sagen,mußt mal gucken oder Googlen.
Proxxon schrieb: > Das ist doch Unsinn. Volumenlizenzen haben ganz eigene Keys und keine > Lizenzaufkleber wie bei den OEM-Bundels. "Volumenlizenz" ist lediglich ein Oberbegriff für Pools aus Softwarelizenzen und nicht auf Microsoft beschränkt. Bei MS werden Volumenlizenzen per Vertrag an einen konkreten Geschäftspartner geliefert. Bei den OEM-Lizenzen für große PC-Hersteller ist das genauso. MS schließt einen Vertrag mit bspw. Dell, welcher Dell berechtigt, eine bestimmte Anzahl von Windows-Kopien auf ihre Rechner vorzuinstallieren. Für diese Vorinstallation wird wie bei anderen Firmenlizenzen ebenfalls ein und derselbe Key benutzt, der nicht aktiviert werden muß. Um eine Verwendung dieses speziellen Keys auf anderer Hardware zu verhindern, werden im BIOS bestimmte Informationen hinterlegt, sodaß der Recovery-Vorgang bei Fremdrechnern scheitert. ZUSÄTZLICH werden pro PC Lizenzaufkleber mit individuellen Productkeys angebracht. Diese Keys funktionieren auch mit normalen Installationsmedien (Systembuilder). Im Gegensatz zu den frei im Handel erhältlichen Systembuilderlizenzen ist es bei den OEM-Verträgen den Herstellern jedoch nicht freigestellt, den Aufkleber anzubringen, sondern sie MÜSSEN es. Daher gibt es eigentlich keine offizielle Möglichkeit, wie solche herstellergebundenen OEM-Lizenzen ohne die zugehörige Hardware in den Handel gelangen können. > Warum versuchst du hier eigene Rechtsinterpretationen in den Raum zu > stellen? Bist du Jurist? Ich interpretiere gar nichts, es gibt genügend Gerichtsurteile. > du Microsoft weiß nicht, dass seine OEM-Lizenzen hierzulande rege > gehandelt werden? Wenn sie was dagegen tun könnten oder wollten wäre das > schon längst geschehen. Das tun sie sehr wohl, siehe oben verlinktes Urteil des BGH bezüglich abgelöster CoA. > Die Keys sind alle erfolgreich von MS freigeschaltet und mit > Updatesgefüttert worden. Na und? Die weitreichende Duldung hat ganz pragmatische Gründe. MS kann während der Aktivierung nicht feststellen, ob das Windows nun auf einem völlig anderen PC läuft oder ob der originale PC durch Austausch von Komponenten verändert wurde. Letzteres muß dem Anwender jedoch erlaubt werden. Nur deswegen wird die Aktivierung so großzügig gehandhabt. > Mehr muss den Käufer und Anwender nicht interessieren. Gelegentlich schon, wie man beim TE sieht.
Die vorinstallierten Windows Versionen sind bei den meisten PC Herstellern technisch gesehen Volumenlizenzen, der augeklebte Lizenzschlüssel gillt erst für die Beigepackte OEM oder Recovery CD/DVD, oder das Image auf der Platte. Die CD/DVD und der Aufkleber bilden dabei Juristisch gesehen eine Einheit. Hast du z.B. 10 Windows CD, so ist der verkauf jeder CD nur mit ihrem Schlüssel legal. Dazu stand mal ein Artikel in der ct, weiss jetzt aber nicht mehr in welcher Ausgabe. Da bei deiner CD nicht nachvollziebar ist, ob der Aufkleber auch zu der CD gehört, war der verkauf der CD in dieser Form im grunde illegal. Wäre die CD noch zusammen mit dem Aufkleber verpackt gewesen währe der Verkauf hingegen rechtlich OK gewesen. Ps: Und ja, es gibt hierzu bereits Gerichtsurteile (s.o.)
Icke ®. (49636b65) schrieb: > Daher gibt es > eigentlich keine offizielle Möglichkeit, wie solche herstellergebundenen > OEM-Lizenzen in den Handel gelangen können. Tatsache ist aber, die werden öffentlich gehandelt und Microsoft unternimmt praktisch nichts dagegen. >> Die Keys sind alle erfolgreich von MS freigeschaltet und mit >> Updatesgefüttert worden. > Na und? Was heißt "na und"? Der Anwender hat damit was er braucht und fertig. > Die weitreichende Duldung hat ganz pragmatische Gründe .. Ist doch schnurz egal welche Gründe hier vorliegen. Tatsache ist, wenn MS hier einschreiten könnte und WOLLTE hätten sie es längst getan. Aber wer will sich schon seinen Ruf kaputtmachen, indem er ahnungslose Nutzer verklagt?! >> Mehr muss den Käufer und Anwender nicht interessieren. > Gelegentlich schon, wie man beim TE sieht. Dann schau dir das Beispiel an was ich verlinkte. Mehr als 250 verkaufte OEM-XP-Lizenzen (insgesamt sowieso noch mehr). Das spricht doch für eine gelungene Installation. Oder wo sind die Negativbewertungen? Und der Anbieter ist nicht erst seit gestern am Markt. Thomas_L (Gast) schrieb: > Ps: Und ja, es gibt hierzu bereits Gerichtsurteile (s.o.) Wen interessiert das schon bei derart vielen gehandelten OEM-Lizenzen. Das geht im Rauschen unter.
Icke ®. (49636b65) schrieb: >> Warum versuchst du hier eigene Rechtsinterpretationen in den Raum zu >> stellen? Bist du Jurist? > Ich interpretiere gar nichts, es gibt genügend Gerichtsurteile. Doch machst du. Denn im BGH-Urteil geht es um das Anbringen des CoA-Aufklebers auf der Recovery-CD. Lies "Die Entscheidung lässt indes offen, in welcher Weise der grundsätzlich zulässige Weiterverkauf von OEM-Software markenrechtskonform gestaltet werden kann. Ob schon das lose Beilegen des CoA-Aufklebers ausreicht, ist fraglich. Im schlimmsten Fall müsste die Hardware mitverkauft werden, was allerdings dann das Ende des Handels mit gebrauchter Software bedeuten dürfte." Damit ist nämlich noch nicht entschieden was passiert wenn der CoA-Aufkleber lose beigelegt ist, wie man dem Konjunktiv entnehmen kann. Und selbst wenn es hierzu mal eine neue Entscheidung gibt. Die bestehenden lizenzierten Installationen werden sie damit rückwirkend nicht für ungültig erklären können. Das würde MS sich garantiert nicht trauen. Also so what!
Proxxon schrieb: > Tatsache ist aber, die werden öffentlich gehandelt und Microsoft > unternimmt praktisch nichts dagegen. Ja, es wird gehandelt, daß die Schwarte kracht. Wenn die juristischen Mühlen nicht so langsam mahlen würden und es nicht so aufwändig wäre, jeden Einzelfall vor Gericht zu bringen, dann würde sich das kaum noch einer trauen. Aber so beschränkt man sich halt auf die großen Fische. > Was heißt "na und"? Der Anwender hat damit was er braucht und fertig. Sicher. Die Frage ging ja auch nicht darum, ob die Instalaltion letztendlich läuft, sondern ob der H-A-N-D-E-L legal ist. > Dann schau dir das Beispiel an was ich verlinkte. Mehr als 250 verkaufte > OEM-XP-Lizenzen (insgesamt sowieso noch mehr). Das spricht doch für eine > gelungene Installation. Oder wo sind die Negativbewertungen? Und der > Anbieter ist nicht erst seit gestern am Markt. Ebay-Bewertungen sagen gar nichts über die Legalität des Geschäftes aus. Vermutlich sind sich 99,9% der Käufer der Rechtslage gar nicht bewußt. Ich weiß das auch nur, weil ich mich von Berufs wegen ständig damit auseinandersetzen muß und mal ein sehr langes und aufschlußreiches Telefongespräch mit einem MS-Spezialisten hatte ;-) Im Endeffekt ist jeder seines Glückes Schmied. Man muß aber nicht auch noch die Anwender ausdrücklich dazu ermutigen, in der Grauzone einzukaufen.
Icke ®. (49636b65) schrieb: > Sicher. Die Frage ging ja auch nicht darum, ob die Instalaltion > letztendlich läuft, sondern ob der H-A-N-D-E-L legal ist. Das kann dem Anwender schnurz egal sein, solange sein Windows läuft. > Ebay-Bewertungen sagen gar nichts über die Legalität des Geschäftes aus. Die Bewertungen sagen sehr viel aus. Nämlich zum einen, dass es funktioniert und zum anderen, dass der Händler keine rechtlichen Probleme hat so wie gehabt (weiter) zu verfahren. Alles andere sind Rechtsmeinungen unter Juristen und für den Anwender nicht von belang. Punkt und aus.
Icke ®. (49636b65) schrieb: > Man muß aber nicht auch > noch die Anwender ausdrücklich dazu ermutigen, in der Grauzone > einzukaufen. Ich sehe keine Grauzone. Die wird von Ebay unterbunden wenn das im großen Stil geschieht. Das hier ist legaler Handel.
Proxxon schrieb: > Die Bewertungen sagen sehr viel aus. Nämlich zum einen, dass es > funktioniert und zum anderen, dass der Händler keine rechtlichen > Probleme hat so wie gehabt (weiter) zu verfahren. Jaja, das geht so lange gut, bis wieder einer dieser Händler vor den Kadi gezerrt wird... > Ich sehe keine Grauzone. Die wird von Ebay unterbunden wenn das im > großen Stil geschieht. Das hier ist legaler Handel. Ebay, die Hüter des Rechts. Ich hab dazu gesagt, was ich für richtig halte, in dem Sinne: > Punkt und aus.
Jetzt habe ich die Übung auf VMware Workstation 6 wiederholt und siehe da: es geht. Es scheint also nur mit vbox nicht zu wollen. Ich werde jetzt mal versuchen, auf VMware mit IDE zu installieren und dann der vbox unterzuschieben. Merkposten: Hat jemand eine Idee dazu: Uhu Uhuhu schrieb: > Man kann zwar mit VMware Workstation die Plattenadapter von SCSI nach > IDE umstellen, aber das XP schluckt das nicht - oder gibts einen Trick > das auf alten MSDN-Versionen, die ich nicht mehr aktivieren kann, doch > noch hinzubekommen?
Icke ®. (49636b65) schrieb:
> Ich hab dazu gesagt, was ich für richtig halte, in dem Sinne:
Ja, ist ja auch nix gegen zu sagen. Man kann das so sehen. Ich habe nur
gesagt, es spielt für den Anwender erstmal keine Rolle. Meine System
Builder W7 habe ich zum vollen Preis gekauft und es auch nicht bereut.
;)
Das rechtlich wichtige ist doch Der Lizenzaufkleber mit dem Key und der Originaldatenträger (von welchem OEM auch immer). Technisch Wichtig ist eine Windows XP - CD (ob nun eine Kopie oder ein Original ist egal). Also mit einer (ev. geborgten) CD installieren oder von der gelieferten CD eine Install-CD basteln und davon installieren und mit dem bezahlen Key aktivieren.
??? schrieb: > und mit dem bezahlen Key aktivieren. Vorsicht: Ein gültiger Key gilt nicht für alle Installations-CDs. Z.B. kannst du mit einem MSDN-Key keine normale Installations-CD zum Laufen kriegen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Es scheint also nur mit vbox nicht zu wollen Hast du bei deiner Virtuellen Maschine in Vbox mal "pass-through" für das CD/DVD-Laufwerk aktiviert?
Von älteren Versionen habe ich noch in Erinnerung, dass das Setup.exe im Hauptverszeichnis nicht durchlief, weil es die Hardware prüfte. Man musste in Win386 wechseln und dessen setup aufrufen.
Läubi .. schrieb: > Hast du bei deiner Virtuellen Maschine in Vbox mal "pass-through" für > das CD/DVD-Laufwerk aktiviert? Nein, noch nicht. Was macht das eigentlich genau?
Danke für den Tipp, mit "pass-through" funktioniert es auch auf der vbox.
Uhu Uhuhu schrieb: > Nein, noch nicht. Was macht das eigentlich genau? Es erlaubt dem "Gast" ATAPI Komandos auf dem Host auszuführen, vermutlich benutzt diese CD irgendeinen "Kopierschutz" der Spezielle Zugriffe erfordert.
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