Hallo. Wie ist das, wenn ich beispielsweise von 15 oder 20 Jahre alten Geräten, zu denen es keine originalen Ersatzteile mehr gibt, Austausch-Platinen (ohne Bauteile) nachbilde und zu Verkauf anbiete. Selbstverständlich würde ich dieses dann auch als "Nachbau" oder "kompatibles Nicht-Originalteil" oder so ähnlich bezeichen. Habe das schon auch schon gesehen, dass solche "Klone" angeboten werden, die aber mit dem Original identlisch sind, weil es das Original eben nicht mehr vom Hersteller gibt. Oder unterliegt ein Platinenlayout prinzipiell dem Urheberrecht? Danke im Voraus und Gruß
Möglich wäre es. Wenn der Hersteller sich damals um einen Schutz bemüht hat, ist es aber wahrscheinlicher, dass das Schaltungsprinzip oder ein Teil davon patentiert ist. Beispielsweise eine besondere Eingangs- oder Verstärkerstufe an einem Oszi. Es wäre dann unerheblich, wie man das nachbaut - Originalplatine klonen oder eigene Platine entwerfen - so lange wie das Prinzip (die patentierte technische Lehre) benutzt wird, wird das Patent genutzt. Raus kommt man da z.B. wenn das Patent abgelaufen ist oder wenn man es nichtgewerblich (fiele bei dir flach) verwendet. Es wäre IHMO nötig rechtzeitig einen RA einzuschalten und wenn der nicht grundsätzlich rät die Finger vom Vorhaben zu lassen auch mit dem Hersteller zu reden.
> Oder unterliegt ein Platinenlayout prinzipiell dem Urheberrecht?
Als industrielle Leistung hat es nicht die schöpferische Höhe die für
einen Urheberrechtsschutz notwendig wäre, sondern ist einfaches Ergebnis
der Anwendung der Mittel der Technik von Facharbeitern.
Patente eventueller Schaltungsteile sind nach 18 Jahren abgelaufen.
Eine Wettbewerbswidrigkeit ist nicht gegeben, weil der
Originalhersteller das Teil ja gar nicht mehr liefert, ihm entgeht kein
Ersatzteilgeschäft.
Die Nachfertigung von KFZ-Ersatzteilen war lange Streitthema vor den
Gerichten. Es ist inzwischen erledigt, Ersatzteile dürfen von
Fremdanbietern ohne KOnzessionsabgaben und Erlebnisse gefertigt werden
(müssen natürlich bei KFZ vom KBA zugelassen werden)
Krapao schrieb: > Wenn der Hersteller sich damals um einen Schutz bemüht hat, ist es aber > wahrscheinlicher, dass das Schaltungsprinzip oder ein Teil davon > patentiert ist. Der Patentschutz ist nur ein zusätzlicher Schutz. Jede Platine ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
MaWin schrieb: > Die Nachfertigung von KFZ-Ersatzteilen war lange Streitthema vor den > Gerichten. Es ist inzwischen erledigt, Ersatzteile dürfen von > Fremdanbietern ohne KOnzessionsabgaben und Erlebnisse gefertigt werden > (müssen natürlich bei KFZ vom KBA zugelassen werden) gutist schrieb: > Der Patentschutz ist nur ein zusätzlicher Schutz. Jede Platine ist in > Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese beiden Aussagen widersprechen sich nun aber deutlich: KFZ-Ersatzteile und PCBs haben ja so ziemlich die gleiche "Schöpfungshöhe". Der Schutz sollte also derselbe sein, alles andere wäre seltsam.
Was die Schaltung angeht um die es geht, an der ist nichts außergewöhnliches oder einmaliges, d.h. findet man in der Art in vielen Geräten, so wie beispielslweise eine typische Schaltung für ein stabilisiertes Netzteil, die man immer wieder findet und (ich schätze) dann wohl kaum schützen lassen kann. Wenn es dann nur noch um den eventuellen Schutz des Layouts geht, dann das könnte man ja neu machen. Das sollte dann kein Problem sein, oder? Oder wäre das ein weiteres Problem, wenn man in der Produktbeschreibung den Namen des Geräteherstellers und das Gerätemodell nennt, für das dieser Nachbau kompatibel ist? Zumindest kenn ich das auch aus dem KFZ-Breich, dass da Hersteller und Modelle bei Nachbauten in der Beschreibung genannt werden.
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