Forum: Platinen Nachbauten von Platinen verkaufen?


von Jens (Gast)


Lesenswert?

Hallo.

Wie ist das, wenn ich beispielsweise von 15 oder 20 Jahre alten Geräten, 
zu denen es keine originalen Ersatzteile mehr gibt, Austausch-Platinen 
(ohne Bauteile) nachbilde und zu Verkauf anbiete. Selbstverständlich 
würde ich dieses dann auch als "Nachbau" oder "kompatibles 
Nicht-Originalteil" oder so ähnlich bezeichen.
Habe das schon auch schon gesehen, dass solche "Klone" angeboten werden, 
die aber mit dem Original identlisch sind, weil es das Original eben 
nicht mehr vom Hersteller gibt.
Oder unterliegt ein Platinenlayout prinzipiell dem Urheberrecht?

Danke im Voraus und Gruß

von Krapao (Gast)


Lesenswert?

Möglich wäre es.

Wenn der Hersteller sich damals um einen Schutz bemüht hat, ist es aber 
wahrscheinlicher, dass das Schaltungsprinzip oder ein Teil davon 
patentiert ist. Beispielsweise eine besondere Eingangs- oder 
Verstärkerstufe an einem Oszi.

Es wäre dann unerheblich, wie man das nachbaut - Originalplatine klonen 
oder eigene Platine entwerfen - so lange wie das Prinzip (die 
patentierte technische Lehre) benutzt wird, wird das Patent genutzt. 
Raus kommt man da z.B. wenn das Patent abgelaufen ist oder wenn man es 
nichtgewerblich (fiele bei dir flach) verwendet.

Es wäre IHMO nötig rechtzeitig einen RA einzuschalten und wenn der nicht 
grundsätzlich rät die Finger vom Vorhaben zu lassen auch mit dem 
Hersteller zu reden.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Oder unterliegt ein Platinenlayout prinzipiell dem Urheberrecht?

Als industrielle Leistung hat es nicht die schöpferische Höhe die für 
einen Urheberrechtsschutz notwendig wäre, sondern ist einfaches Ergebnis 
der Anwendung der Mittel der Technik von Facharbeitern.

Patente eventueller Schaltungsteile sind nach 18 Jahren abgelaufen.

Eine Wettbewerbswidrigkeit ist nicht gegeben, weil der 
Originalhersteller das Teil ja gar nicht mehr liefert, ihm entgeht kein 
Ersatzteilgeschäft.

Die Nachfertigung von KFZ-Ersatzteilen war lange Streitthema vor den 
Gerichten. Es ist inzwischen erledigt, Ersatzteile dürfen von 
Fremdanbietern ohne KOnzessionsabgaben und Erlebnisse gefertigt werden 
(müssen natürlich bei KFZ vom KBA zugelassen werden)

von gutist (Gast)


Lesenswert?

Krapao schrieb:
> Wenn der Hersteller sich damals um einen Schutz bemüht hat, ist es aber
> wahrscheinlicher, dass das Schaltungsprinzip oder ein Teil davon
> patentiert ist.

Der Patentschutz ist nur ein zusätzlicher Schutz. Jede Platine ist in 
Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

von P. M. (o-o)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Die Nachfertigung von KFZ-Ersatzteilen war lange Streitthema vor den
> Gerichten. Es ist inzwischen erledigt, Ersatzteile dürfen von
> Fremdanbietern ohne KOnzessionsabgaben und Erlebnisse gefertigt werden
> (müssen natürlich bei KFZ vom KBA zugelassen werden)

gutist schrieb:
> Der Patentschutz ist nur ein zusätzlicher Schutz. Jede Platine ist in
> Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Diese beiden Aussagen widersprechen sich nun aber deutlich: 
KFZ-Ersatzteile und PCBs haben ja so ziemlich die gleiche 
"Schöpfungshöhe". Der Schutz sollte also derselbe sein, alles andere 
wäre seltsam.

von Jens (Gast)


Lesenswert?

Was die Schaltung angeht um die es geht, an der ist nichts 
außergewöhnliches oder einmaliges, d.h. findet man in der Art in vielen 
Geräten, so wie beispielslweise eine typische Schaltung für ein 
stabilisiertes Netzteil, die man immer wieder findet und (ich schätze) 
dann wohl kaum schützen lassen kann.

Wenn es dann nur noch um den eventuellen Schutz des Layouts geht, dann 
das könnte man ja neu machen. Das sollte dann kein Problem sein, oder?

Oder wäre das ein weiteres Problem, wenn man in der Produktbeschreibung 
den Namen des Geräteherstellers und das Gerätemodell nennt, für das 
dieser Nachbau kompatibel ist?
Zumindest kenn ich das auch aus dem KFZ-Breich, dass da Hersteller und 
Modelle bei Nachbauten in der Beschreibung genannt werden.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.