Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebenbei verdienen


von Anna Nym (Gast)


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Ich habe als Ing. eigentlich ein nettes Gehalt, komme super klar und mir 
fehlt nichts. Nun habe ich von meinem alten Arbeitgeber ein Angebot 
bekommen, was zu erledigen und musste einen Kostenvoranschlag machen. 
Dabei bin ich auf ca 100h gekommen. Bei vereinbarten 40€/h sind das 
4000€. Das blöde ist, dass man nicht mehr als ~1300€/Jahr unversteuert 
dazu verdienen darf. Also hin und her überlegt und auf die Idee 
gekommen, das Ganze auf 10 Monate als 400€ Job zu strecken. In meinem 
Arbeitsvertrag steht aber, dass ich keiner anderen Tätigkeit nachgehen 
darf. Die Summe ist aber schon verlockend. Kann der Arbeitgeber von 
einer 400€ Tätigkeit erfahren, wenn man es selbst vergisst zu erwähnen?

von Ing Zocker (Gast)


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was er nicht weiss macht ihn nicht heiss. Lass dir einfach einen 
neutralen Umschlag mit dem Geldinhalt geben. Falls es auffliegt sagst du 
kannst dich daran nicht mehr erinnern, hat bei Wolfgang Schäuble auch 
geklappt. Und der hat es immerhin zu etwas gebracht, als Finanzminister 
der BRD.

von Floh (Gast)


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Anna Nym schrieb:
> In meinem
> Arbeitsvertrag steht aber, dass ich keiner anderen Tätigkeit nachgehen
> darf.

Frga ihn doch.

von Tim (Gast)


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Du musst deinen Arbeitgeber auch davon in Kenntnis setzen, wenn du das 
als Freiberufler machst. Nicht nur bei einer Anstellung auf 400€ Basis. 
Von daher erübrigt sich deine Frage.

Grüße Tim

von Anna Nym (Gast)


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>Du musst deinen Arbeitgeber auch davon in Kenntnis setzen, wenn du das
>als Freiberufler machst.
Mir geht es nicht darum, ob ich es muss, sondern ob der AG das irgendwie 
über Finanzamt oder andere Wege "passiv" erfahren kann. Recherche wird 
der AG nicht anstellen, da A: viele Mitarbeiter, B: ich es in meiner 
Freizeit tun würde. Es handelt sich, um eine mehr oder weniger 
Fremdtätigkeit, bei der ich Sachen machen würde, die mit meinem jetzigen 
AG nichts zu tun haben.

von ewrewrwe (Gast)


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und schwarz gehts nicht?
red mal mit denen, dass du ihnen dir arbeit machst, aber unversteuert.
aufm bau ist das üblich, also wirds für die 100 stunden auch keine sau 
interessieren.

warum wollen ings immer so brav sein, schaut euch mal die politiker, 
banker, bwler an, die scheißen auch drauf!

von Anna Nym (Gast)


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>warum wollen ings immer so brav sein, schaut euch mal die politiker,
>banker, bwler an, die scheißen auch drauf!
Ich will es eben nicht schwarz machen, aber auch nicht zum aktuellen AG 
gehen und um die Erlaubnis betteln. Es wird schon Gründe haben, warum es 
diese Klausel im Arbeitsvertrag gibt. Mir geht es um die konkrete Frage, 
ob der AG davon Wind kriegt (ohne meine Ankündigung).

von sebastian (Gast)


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Kannst du das nicht über Frau/Vater/Mutter/Haustier/... laufen lassen?
40€/h für nen Ing ist aber billig. Dafür bekomme ich nochnicht mal nen 
Inder (ink. aller Nebenkosten).

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Wind bekommt er davon nicht, die Klausel ist drin damit du nicht 
Firmenwissen extern weiterverhökerst - als Abschreckung und Vorlage für 
einen eventuellen Prozeß.

Ich hatte mal einen Arbeitgeber, der mich darin sogar förderte. Dürfte 
aber eher die Ausnahme sein. Mein Auftraggeber bestellte dann die von 
mir eindesignten Module meines Arbeitgebers und ich bekam dadurch einen 
netten Zuverdienst in Form eines festen Betrags pro Modul.
Sowas kann aber nur eine Weile gut gehen! Generell ist immer 
irgendwann Schluß und man sieht neuen Herausforderungen woanders 
entgegen...

Rechtsverbindlich sind meine Aussagen natürlich nicht.

von Martin (Gast)


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Wer soll denn von einem "neutralen Umschlag" erfahren ;-) Solange dich 
niemand gezielt verpfeift ist doch die Welt in Ordnung :-)

Gruß Martin

von egal (Gast)


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Kann dir dein AG nicht Verbieten, solange die Tätigkeiten nicht 
miteinander kollidieren. Quelle: z.B. 
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ja ja. Es ist nur so, daß der Arbeitgeber das alleinige Recht auf deine 
volle Arbeitsleistung hat. Damit knickt er dir jeden Nebenjob. Da bleibt 
höchstens ehrenamtlich. Zumindest wenn du Vollzeit gebucht hast.

Aus der Sicht des Arbeitgebers sollst du ja deine gesamte 
Schaffenskraft jeden Tag abliefern und vor allem (finanziell) abhängig 
bleiben. Das ist der tiefere Sinn.

von .... (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Ja ja. Es ist nur so, daß der Arbeitgeber das alleinige Recht auf deine
> volle Arbeitsleistung hat. Damit knickt er dir jeden Nebenjob. Da bleibt
> höchstens ehrenamtlich. Zumindest wenn du Vollzeit gebucht hast.

So einfach ist das nicht. Du bist bloss verpflichtet, deine vertraglich 
festgelegten Arbeitsstunden mit vollem Einsatz leisten zu können. Was du 
daneben tust, geht dein Arbeitgeber einen Dreck an. Natürlich kannst du 
nicht Nachts in einer Bar jobben und dann todmüde an den Arbeitsplatz 
kommen. Aber am Wochenende ein Zubrot verdienen, das kann dir niemand 
verbieten. Und mal ehrlich: Dein Arbeitgeber sieht es sicher lieber, 
wenn du am Wochenende gegen Geld ein wenig bastelst, als wenn du Freitag 
und Samstag mit deinen Kumpels jeweils einen Absturz einziehst und am 
Montag halbtot und alle 3 Wochen erkältet am Arbeitsplatz erscheinst, 
oder? Bloss nach 6 Monaten mit einem Burnout ankriechen ist dann 
vielleicht weniger, aber das kann man bei freiwilligen Nebenjobs ja auch 
einigermassen steuern.

von Hansi (Gast)


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Verbieten ist eine Sache, das kann der AG vielleicht nicht, aber die 
Auswirkungen spürst du garantiert!

Ansonsten
>> über Frau/Vater/Mutter/Haustier

ist mMn die beste Möglichkeit. Wobei das in dem konkreten Fall wohl 
schwierig wird und eigentlich nur bei neuen Kunden klappt.

Großer Vorteil für die Jüngeren: Wenn der Vater alles führt sind die 
Stundensätze für die gleiche Arbeit im Schnitt höher.

von Michael S. (technicans)


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Der Arbeitgeber kann das nicht erfahren, sein Steuerberater schon.
In wie weit der dann indiskret/Kundenneutral plaudert kann ich nicht
sagen. Ich kannte mal jemanden dem das so erging. Minijobs sind/werden
bei der Bundesknappschaft gemeldet und was die erfahren, erfährt wohl
auch das Finanzamt und die Sozialsysteme wollen da sicher auch einen
Happen von ab haben.
Ob so eine Klausel im Vertrag überhaupt wirksam ist, da hätte ich
zumindest Zweifel, denn die freie Wahl des Arbeitsplatzes steht
ja schon im Grundgesetz im Art.12 Abs.1. Ist halt nur die Frage
wie man das interpretiert.

@ Anna Nym
Bei deinem Problem gibt es natürlich immer unterschiedliche
Interessen. Frage deinen Auftraggeber einfach wie es ihm am
liebsten ist. Der möchte sicher den Betrag absetzen und den
ganzen Rest sich ersparen. Wenn auf der Quittung nur der Name
ohne Anschrift steht, aber von dir unterschrieben ist, kann
er den Betrag meines Wissens ohne Angabe von Gründen steuerlich
geltend machen. Nur sollten das keine utopischen Summen sein
und auch nicht zu oft vorkommen. Ansonsten Steuerberater fragen,
der weiß da besser Bescheid. Solange der formale Bürokratismus
nicht eingehalten wurde/wird ist es auch kein Lohn oder Gehalt,
sondern nur eine Geldzahlung, für nichts und wieder nichts.
(Kann ja auch ein Geschenk sein).

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Wie was?? Da müßte der Steuerberater ja explizit dem Arbeitgeber dies 
mitteilen. Offiziell darf er das sowieso nicht, höchstens beim Golfen. 
Finde ich aber schon extrem unwahrscheinlich. Da ist die eigene Ehefrau 
ein viel größeres Sicherheitsleck!!!!!

von Bernie (Gast)


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Anna Nym schrieb:
> Das blöde ist, dass man nicht mehr als ~1300€/Jahr unversteuert
>
> dazu verdienen darf.

Seit wann darf man was unversteuer hinzuverdienen? Das geht alles in 
einen Topf! Das FA will davon wissen und Strecken hilft da wenig. Die 
40,- sind ein gutes Geschäft für deinen alten AG.

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