Ich habe als Ing. eigentlich ein nettes Gehalt, komme super klar und mir fehlt nichts. Nun habe ich von meinem alten Arbeitgeber ein Angebot bekommen, was zu erledigen und musste einen Kostenvoranschlag machen. Dabei bin ich auf ca 100h gekommen. Bei vereinbarten 40€/h sind das 4000€. Das blöde ist, dass man nicht mehr als ~1300€/Jahr unversteuert dazu verdienen darf. Also hin und her überlegt und auf die Idee gekommen, das Ganze auf 10 Monate als 400€ Job zu strecken. In meinem Arbeitsvertrag steht aber, dass ich keiner anderen Tätigkeit nachgehen darf. Die Summe ist aber schon verlockend. Kann der Arbeitgeber von einer 400€ Tätigkeit erfahren, wenn man es selbst vergisst zu erwähnen?
was er nicht weiss macht ihn nicht heiss. Lass dir einfach einen neutralen Umschlag mit dem Geldinhalt geben. Falls es auffliegt sagst du kannst dich daran nicht mehr erinnern, hat bei Wolfgang Schäuble auch geklappt. Und der hat es immerhin zu etwas gebracht, als Finanzminister der BRD.
Anna Nym schrieb: > In meinem > Arbeitsvertrag steht aber, dass ich keiner anderen Tätigkeit nachgehen > darf. Frga ihn doch.
Du musst deinen Arbeitgeber auch davon in Kenntnis setzen, wenn du das als Freiberufler machst. Nicht nur bei einer Anstellung auf 400€ Basis. Von daher erübrigt sich deine Frage. Grüße Tim
>Du musst deinen Arbeitgeber auch davon in Kenntnis setzen, wenn du das >als Freiberufler machst. Mir geht es nicht darum, ob ich es muss, sondern ob der AG das irgendwie über Finanzamt oder andere Wege "passiv" erfahren kann. Recherche wird der AG nicht anstellen, da A: viele Mitarbeiter, B: ich es in meiner Freizeit tun würde. Es handelt sich, um eine mehr oder weniger Fremdtätigkeit, bei der ich Sachen machen würde, die mit meinem jetzigen AG nichts zu tun haben.
und schwarz gehts nicht? red mal mit denen, dass du ihnen dir arbeit machst, aber unversteuert. aufm bau ist das üblich, also wirds für die 100 stunden auch keine sau interessieren. warum wollen ings immer so brav sein, schaut euch mal die politiker, banker, bwler an, die scheißen auch drauf!
>warum wollen ings immer so brav sein, schaut euch mal die politiker, >banker, bwler an, die scheißen auch drauf! Ich will es eben nicht schwarz machen, aber auch nicht zum aktuellen AG gehen und um die Erlaubnis betteln. Es wird schon Gründe haben, warum es diese Klausel im Arbeitsvertrag gibt. Mir geht es um die konkrete Frage, ob der AG davon Wind kriegt (ohne meine Ankündigung).
Kannst du das nicht über Frau/Vater/Mutter/Haustier/... laufen lassen? 40€/h für nen Ing ist aber billig. Dafür bekomme ich nochnicht mal nen Inder (ink. aller Nebenkosten).
Wind bekommt er davon nicht, die Klausel ist drin damit du nicht Firmenwissen extern weiterverhökerst - als Abschreckung und Vorlage für einen eventuellen Prozeß. Ich hatte mal einen Arbeitgeber, der mich darin sogar förderte. Dürfte aber eher die Ausnahme sein. Mein Auftraggeber bestellte dann die von mir eindesignten Module meines Arbeitgebers und ich bekam dadurch einen netten Zuverdienst in Form eines festen Betrags pro Modul. Sowas kann aber nur eine Weile gut gehen! Generell ist immer irgendwann Schluß und man sieht neuen Herausforderungen woanders entgegen... Rechtsverbindlich sind meine Aussagen natürlich nicht.
Wer soll denn von einem "neutralen Umschlag" erfahren ;-) Solange dich niemand gezielt verpfeift ist doch die Welt in Ordnung :-) Gruß Martin
Kann dir dein AG nicht Verbieten, solange die Tätigkeiten nicht miteinander kollidieren. Quelle: z.B. http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm
Ja ja. Es ist nur so, daß der Arbeitgeber das alleinige Recht auf deine volle Arbeitsleistung hat. Damit knickt er dir jeden Nebenjob. Da bleibt höchstens ehrenamtlich. Zumindest wenn du Vollzeit gebucht hast. Aus der Sicht des Arbeitgebers sollst du ja deine gesamte Schaffenskraft jeden Tag abliefern und vor allem (finanziell) abhängig bleiben. Das ist der tiefere Sinn.
Abdul K. schrieb: > Ja ja. Es ist nur so, daß der Arbeitgeber das alleinige Recht auf deine > volle Arbeitsleistung hat. Damit knickt er dir jeden Nebenjob. Da bleibt > höchstens ehrenamtlich. Zumindest wenn du Vollzeit gebucht hast. So einfach ist das nicht. Du bist bloss verpflichtet, deine vertraglich festgelegten Arbeitsstunden mit vollem Einsatz leisten zu können. Was du daneben tust, geht dein Arbeitgeber einen Dreck an. Natürlich kannst du nicht Nachts in einer Bar jobben und dann todmüde an den Arbeitsplatz kommen. Aber am Wochenende ein Zubrot verdienen, das kann dir niemand verbieten. Und mal ehrlich: Dein Arbeitgeber sieht es sicher lieber, wenn du am Wochenende gegen Geld ein wenig bastelst, als wenn du Freitag und Samstag mit deinen Kumpels jeweils einen Absturz einziehst und am Montag halbtot und alle 3 Wochen erkältet am Arbeitsplatz erscheinst, oder? Bloss nach 6 Monaten mit einem Burnout ankriechen ist dann vielleicht weniger, aber das kann man bei freiwilligen Nebenjobs ja auch einigermassen steuern.
Verbieten ist eine Sache, das kann der AG vielleicht nicht, aber die
Auswirkungen spürst du garantiert!
Ansonsten
>> über Frau/Vater/Mutter/Haustier
ist mMn die beste Möglichkeit. Wobei das in dem konkreten Fall wohl
schwierig wird und eigentlich nur bei neuen Kunden klappt.
Großer Vorteil für die Jüngeren: Wenn der Vater alles führt sind die
Stundensätze für die gleiche Arbeit im Schnitt höher.
Der Arbeitgeber kann das nicht erfahren, sein Steuerberater schon. In wie weit der dann indiskret/Kundenneutral plaudert kann ich nicht sagen. Ich kannte mal jemanden dem das so erging. Minijobs sind/werden bei der Bundesknappschaft gemeldet und was die erfahren, erfährt wohl auch das Finanzamt und die Sozialsysteme wollen da sicher auch einen Happen von ab haben. Ob so eine Klausel im Vertrag überhaupt wirksam ist, da hätte ich zumindest Zweifel, denn die freie Wahl des Arbeitsplatzes steht ja schon im Grundgesetz im Art.12 Abs.1. Ist halt nur die Frage wie man das interpretiert. @ Anna Nym Bei deinem Problem gibt es natürlich immer unterschiedliche Interessen. Frage deinen Auftraggeber einfach wie es ihm am liebsten ist. Der möchte sicher den Betrag absetzen und den ganzen Rest sich ersparen. Wenn auf der Quittung nur der Name ohne Anschrift steht, aber von dir unterschrieben ist, kann er den Betrag meines Wissens ohne Angabe von Gründen steuerlich geltend machen. Nur sollten das keine utopischen Summen sein und auch nicht zu oft vorkommen. Ansonsten Steuerberater fragen, der weiß da besser Bescheid. Solange der formale Bürokratismus nicht eingehalten wurde/wird ist es auch kein Lohn oder Gehalt, sondern nur eine Geldzahlung, für nichts und wieder nichts. (Kann ja auch ein Geschenk sein).
Wie was?? Da müßte der Steuerberater ja explizit dem Arbeitgeber dies mitteilen. Offiziell darf er das sowieso nicht, höchstens beim Golfen. Finde ich aber schon extrem unwahrscheinlich. Da ist die eigene Ehefrau ein viel größeres Sicherheitsleck!!!!!
Anna Nym schrieb: > Das blöde ist, dass man nicht mehr als ~1300€/Jahr unversteuert > > dazu verdienen darf. Seit wann darf man was unversteuer hinzuverdienen? Das geht alles in einen Topf! Das FA will davon wissen und Strecken hilft da wenig. Die 40,- sind ein gutes Geschäft für deinen alten AG.
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