Forum: PC Hard- und Software Teamviewer gewerblich kostenlos


von PC-Laie (Gast)


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Guten Morgen allerseits,
mir drängt sich eine heikle Frage bzgl. der Themas "Teamviewer" auf.
Wie ist der Sachverhalt einzustufen, wenn jemand auf einer gewerblichen 
HP zur Erbringung von PC-Serviceleistungen, vor-Ort oder durch 
Fernwartung, einen Link zur HP 
http://www.teamviewer.com/de/download/index.aspx
setzt, unter dem Hinweis "KLICK >>> UND LOS GEHTS"?

Der PC-Hilfesuchende muß dann erst mal eine andere Seite dieser 
Anbieter-HP, zur Erklärung wie das geht, besuchen, um dann zu erfahren, 
daß er die Teamviewer.exe von der Herstellerseite www.teamviewer.com 
herunterladen und Starten/Installieren muß.

Dort steht aber ganz unmißverständlich, daß dieses Tool für private 
Anwendungen kostenlos ist "Für Privatnutzer ist TeamViewer kostenlos."

Als PC-Laie und Geplagter wird man sich nun nicht wirklich großartige 
Gedanken darüber machen müssen, nur wie seiht es aus Sicht des 
Gewerbetreibeden da so rechtlich gegenüber dem Hersteller dieses Tools 
aus?

Man kann sich ja vorstellen daß auf solche Sachverhalte bestimmte 
Berufsgruppen eigentlich nur lauern > Abmahnanwälte oder durch solche 
Typen gestreßte Wettbewerber?

von Jens P. (picler)


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Ich sehe da kein Problem. Der "Hilfesuchende" kann sich das Programm 
kostenlos laden und nutzen. Derjenige, der die Hilfestellung anbietet 
benötigt halt die kommerzielle Version. Der Funktionsumfang ist der 
gleiche, nur die Rechtslage ist anders.

Ich sehe im dem Verhalten des Anbieters auch kein Problem, solange er 
eine kommerzielle Version vom Teamviewer verwendet. Sein (privater) 
Kunde nutzt das Programm schließlich nicht gewerblich, also ist die 
Nutzung der freien Version m.M.n. legal. Ob er einen Link zur freien 
Version setzen dar, ist Sache des Herstellers. Vermutlich werden die 
nichts dagegen haben.

PS: Dies ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine 
Rechtsberatung dar.

von Harald (Gast)


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Jens PICler schrieb:
> Ich sehe im dem Verhalten des Anbieters auch kein Problem, solange er
> eine kommerzielle Version vom Teamviewer verwendet.

Nicht ganz. Wenn dieser nämlich gewerblich Leuten mit diesem Tool helfen 
will, so ist die Nutzung, auch wenn er eine gewerbliche Lizenz erworben 
hat, unter Umständen asymmetrisch.

Es kommt über den Link unter Umständen hier eine nicht-gewerbliche zu 
einer gewerblichen Teamviewer-Session zu Stande. Wie bei solchen 
Sessions verfahren wird, sollte in den AGBs festgehalten sein.

von PC-Laie (Gast)


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Der Sachverhalt wie von dir beschrieben ist schon klar.

Nur habe ich bis jetzt noch keine gewerbliche HP gesehen, die mit dem 
Tool arbeitet, welche dann einen Link auf den ursprünglichen Hersteller 
setzt.

Ohne jetzt die explizieten Vorgaben von gewerblicher Nutzung im Detail 
zu kennen, der Dienstleister hat schon vom Aufbau seiner HP einen ganz 
merkwürdigen, sagen wir mal Stil.

von PC-Laie (Gast)


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@ Harald, von der Seite wundert mich bei dem Dienstleister eigentlich 
gar Nichts mehr, wenn deine Vermutung zutreffend ist.

Darüber sollen sich dann vllt. seine Wettbewerber den Kopf zerbrechen, 
er habe wohl eine schon längjähige Lizenz.

von Arduino Fan (Gast)


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Könnte, hätte, würde, glaube....

Achaut doch einfach mal die Lizenzierungs FAQ 
http://www.teamviewer.com/de/help/cat18-Lizenzierung.aspx
an oder ruft mal eben bei TW an. Dort den Sacherverhalt erklären und 
schriftlich bestätigen lassen.

Hat man eine Lizenz, kann man den Client mit dem eigenen Firmenlogo 
branden und gewisse voreinstellungen machen. Diese EXE lädt der Kunde 
dann von der eigenen Webseite herunter.



Wie genau ist "private Nutzung" definiert?

Unter privater Nutzung verstehen wir die Nutzung von TeamViewer für 
Zwecke die weder direkt noch indirekt bezahlt werden. Es geht dabei also 
nicht nur darum, ob die über TeamViewer erbrachte Dienstleistung selbst 
bezahlt wird, sondern ob die Leistung im Zusammenhang mit einer 
Wertschöpfung erbracht wird für die es einen finanziellen Ausgleich in 
irgendeiner Form gibt.

Beispiele für indirekte Entlohnung:
 •Eine Softwarefirma verkauft ein Software-Produkt und leistet dann mit 
TeamViewer kostenlosen Support
•Firmeninterne Teamarbeit unter Kollegen
•Einsatz in Vereinen und Hilfsorganisationen mit nicht ehrenamtlichen 
Angestellten
•Zugriff auf den Firmen-PC um berufsbezogene Tätigkeiten zu erledigen

In den oben genannten Beispielen wird TeamViewer wertschöpfend 
eingesetzt, die Bezahlung erfolgt indirekt über das Mitarbeitergehalt, 
oder über das Koppelgeschäft Verkauf/ Support.

In jedem Fall zählt zu privater Nutzung die Nutzung von TeamViewer im 
Familien- und Freundeskreis ohne finanziellen Ausgleich für die 
Tätigkeit

von PC-Laie (Gast)


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Ein erschöpfende Erklärung deinerseits auf die gestellte Vermutung durch 
Harald kann ich nicht erkennen,

wobei bei privater Nutzung im Freundes- oder Bekanntenkreis auch immer 
eine gewisse Gegenleistung zu erwarten und damit zu erhalten ist,
ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal > geldwerter Vorteil > 
steuerpflichtig

von (prx) A. K. (prx)


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PC-Laie schrieb:
> ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal

Nicht ganz. Ich glaube nicht dass auch nur ein einziger Finanzbeamter 
Deutschlands je auf die Idee gekommen ist, sich selbst wegen eines 
geldwerten Vorteils zu besteuern, bloss weil ihn seine Freundin zu einem 
Abend bei ihr einlud und er so das Geld für das Abendessen einsparte 
(einen weiteren eher grösseren geldwerten Vorteil zu finden überlasse 
ich deiner Phantasie ;-).

von Rolf M. (rmagnus)


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PC-Laie schrieb:
> wobei bei privater Nutzung im Freundes- oder Bekanntenkreis auch immer
> eine gewisse Gegenleistung zu erwarten und damit zu erhalten ist,
> ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal > geldwerter Vorteil >
> steuerpflichtig

Ja, sofern du Angestellter deines Bekannten bist, also einen 
Arbeitsvertrag mit ihm hast.

von Lattice User (Gast)


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Man sollte sich auch mal auch die Informationen zur kommerziellen 
Version anschauen bevor mach sich ins Hemd macht.

Aus http://www.teamviewer.com/images/pdf/TeamViewer_Prospekt.pdf
unter Kosten / Lizensmodell:

• Mit einer Lizenz betreuen Sie
beliebig viele Kundencomputer oder
Server. Für Hosts fallen keine Kosten
an.
• Nur eine Seite einer Verbindung
benötigt eine Lizenz, d.h. für den
Homeoffi ce-Anwendungsfall, dass
man von jedem beliebigen Computer
aus auf den lizenzierten Bürocomputer
zugreifen kann.

von PC-Laie (Gast)


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> bevor mach sich ins Hemd macht.

Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den 
onlineweit bekannten Alternativen?
Noch dazu wenn dort sogar kostenlose Module und Testmodule angeboten 
werden?
Die rund 500,-Euro sind dabei noch der kleinste Einstiegsbetrag, wenn du 
die Seite mit den Preisen und den Leistungsvergleichen gelesen und 
verstanden hast.
So jetzt kannst du dir ins Hemd machen.


@ Rolf Magnus, wie oft oder wie intensiv würdest du jemanden erst kurz 
Bekannten, in Sachen Onlinehilfe oder überhaupt irgendwelche Hilfe 
zukommen lassen, wenn der sich als Nassauer oder Loser herausstellt?
So war mein Ansatz gemeint, rein privater Natur im bekannten- oder 
sonstigen ungezwungenen Kreis.

von Lattice User (Gast)


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PC-Laie schrieb:
> Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den
> onlineweit bekannten Alternativen?
> Noch dazu wenn dort sogar kostenlose Module und Testmodule angeboten
> werden?
> Die rund 500,-Euro sind dabei noch der kleinste Einstiegsbetrag, wenn du
> die Seite mit den Preisen und den Leistungsvergleichen gelesen und
> verstanden hast.

Was haben die Kosten deiner Sorge aus dem ursprünglichen Posting zu tun?

Zitat:
> Der PC-Hilfesuchende muß dann erst mal eine andere Seite dieser
> Anbieter-HP, zur Erklärung wie das geht, besuchen, um dann zu erfahren,
> daß er die Teamviewer.exe von der Herstellerseite www.teamviewer.com
> herunterladen und Starten/Installieren muß.
>
> Dort steht aber ganz unmißverständlich, daß dieses Tool für private
> Anwendungen kostenlos ist "Für Privatnutzer ist TeamViewer kostenlos."
>
> Als PC-Laie und Geplagter wird man sich nun nicht wirklich großartige
> Gedanken darüber machen müssen, nur wie seiht es aus Sicht des
> Gewerbetreibeden da so rechtlich gegenüber dem Hersteller dieses
> aus?

Und nur darum geht es mir, auch wenn der Supportnehmer Gewerbetreibender 
ist braucht er keine Lizenz. Auch wenn du den Verdacht hast dass der 
Anbieter des Supports Teamviewer illegal einsetzt brauchts du dir keine 
Sorgen machen. Denn eines sollte jedem klar sein: Der Verbindungsaufbau 
erfolgt über Server von Teamviewer, und die sammeln genug Daten um zu 
erkennen welche Seite Teamviewer missbrüchlich nutzt.
Das verlinken der Vollversion statt der Quicksupportversion reicht IMO 
nicht das um diesen Verdacht zu begründen.

Übrigens ist mir bekannt dass der gewerbliche Einsatz von Teamviewer 
keineswegs billig ist, ob sich das lohnt muss jeder selbst entscheiden.

von PC-Laie (Gast)


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> Was haben die Kosten deiner Sorge aus dem ursprünglichen Posting zu tun?
Ganz einfach, bei Verstoß gegen die Lizenzregeln bemißt sich daran 
i.d.R. der juristische Streitwert!

> Und nur darum geht es mir, auch wenn der Supportnehmer Gewerbetreibender
> ist braucht er keine Lizenz.
Hat man dich jetzt richtig verstanden, der, dem geholfen werden soll 
(Support-Nehmer), braucht deiner Meinung nach keine Lizenz?
Wie kann man nur auf solche Gedankengänge kommen? Das Werkzeug zur 
Ausführung einer Tätigkeit oder Leistung sollte bisher immer der 
Leistende stellen, samt allen NK.

> Denn eines sollte jedem klar sein: Der Verbindungsaufbau erfolgt über
> Server von Teamviewer, und die sammeln genug Daten um zu erkennen welche
> Seite Teamviewer missbrüchlich nutzt.
Welchem Irrglauben unterliegst du denn nun schon wieder?
Du meinst also, daß die sich die Mühe machen und jede Verbindung de- und 
weltweit beobachten oder analysieren?
Zweiter Ansatz, das Ausspähen von Daten, was es ja in dem Falle wäre, um 
die Lage zu beurteilen, steht ja wohl unter einem Straftatsbestand, 
verankert in Gesetzen hier in DE.

> Das verlinken der Vollversion statt der Quicksupportversion reicht IMO
> nicht das um diesen Verdacht zu begründen.
Darum ging es ursprünglich aber nicht.

von Lattice User (Gast)


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PC-Laie schrieb:
>> Was haben die Kosten deiner Sorge aus dem ursprünglichen Posting zu tun?
> Ganz einfach, bei Verstoß gegen die Lizenzregeln bemißt sich daran
> i.d.R. der juristische Streitwert!

Naja, 1000€ Streitwert lässt die meisten Anwälte nur gähnen.

PC-Laie schrieb:
> Hat man dich jetzt richtig verstanden, der, dem geholfen werden soll
> (Support-Nehmer), braucht deiner Meinung nach keine Lizenz?

Richtig. Nochmal aus den Lizensbedingungenen:
• Nur eine Seite einer Verbindung benötigt eine Lizenz,

> Wie kann man nur auf solche Gedankengänge kommen? Das Werkzeug zur
> Ausführung einer Tätigkeit oder Leistung sollte bisher immer der
> Leistende stellen, samt allen NK.

Richtig, und der Leistende ist der Supportgeber. Dieser muss eine Lizenz 
kaufen und kann damit beliebig viele Kunden betreuen. Wieviele davon 
gleichzeitig und von wieviel Arbeitplätzen aus hängt von der gekauften 
Teamviewerlizenz ab.

PC-Laie schrieb:
> Du meinst also, daß die sich die Mühe machen und jede Verbindung de- und
> weltweit beobachten oder analysieren?

Was gibts da gross zu analysieren? Die müssen nur für jede Teamviewer ID 
die Verbindungenen protokollieren und das Protokoll gelegentlich 
auswerten. Jemand der z.B. zum Produktsupport Teamviewer unlizensiert 
einsetzt fällt dabei ziemlich  schnell auf: eine Installation (ID) macht 
Verbindungen zu vielen verschiedenen Hosts.

Übrigens wenn er auffällt gibt es erstmal ein Popup beim Starten von TV. 
Da wird auch nicht mit Anwalt gedroht, sondern nur eine höfliche 
Aufforderung TV zu lizenzieren. Ist einem Bekannten von mir passiert, 
wollte halt erst testen und dann kaufen, der Test ging halt etwas 
länger. Er hat dann gekauft, und es bisher auch nicht bereut. TV ist 
leicht und stressfrei zu benutzen, und genau das ist bare Münze wert.

> Zweiter Ansatz, das Ausspähen von Daten, was es ja in dem Falle wäre, um
> die Lage zu beurteilen, steht ja wohl unter einem Straftatsbestand,
> verankert in Gesetzen hier in DE.

Verbindungen zu protokollieren ist keine Ausspähung von Daten.
Wenn du allerdings der Meinung bist dass das gegen die 
Datenschutzbestimmungen verstösst steht es dir frei eine Anzeige zu 
machen.

von D. I. (Gast)


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Lattice User schrieb:
> Verbindungen zu protokollieren ist keine Ausspähung von Daten.
> Wenn du allerdings der Meinung bist dass das gegen die
> Datenschutzbestimmungen verstösst steht es dir frei eine Anzeige zu
> machen.

In den AGB räumen sie sich für die Free Version schon recht umfangreiche 
Rechte ein, welche Daten sie denn so erfassen.

von A. B. (funky)


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PC-Laie schrieb:
> Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den
> onlineweit bekannten Alternativen?
> Noch dazu wenn dort sogar kostenlose Module und Testmodule angeboten
> werden?
> Die rund 500,-Euro sind dabei noch der kleinste Einstiegsbetrag, wenn du
> die Seite mit den Preisen und den Leistungsvergleichen gelesen und
> verstanden hast.

Nenn doch bitte mal ein paar der "onlineweit bekannten Alternativen"

Mir ist bezüglich Teamviewer als Alternative mit ähnlichem 
Funktionsumfang nur Netviewer bekannt(und das kostet für professionellen 
Support auch Geld)

Netviewer und Teamviewer sidn beide Idiotensicher zu bedienen, und das 
ist im Geschäftsumfeld ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Auch der 
einfache Filetransfer etc. über Firewallgrenzen hinweg ist praktisch.

Was gibts da an kostenlosen Alternativen die man professionell einsetzen 
darf? Und komm jetzt bitte nicht mit VNC oder sowas(nicht das VNC 
schlecht ist, aber jemanden der PC-technisch keine Peilung hat kann man 
schlecht verklickern das er sich das mal installieren soll)

Für Support ist Netviewer/Teamviewer imho unschlagbar...dem Deppski am 
anderen Ende der Leitung einen Link nennen und fertig. Das hat bisher 
wirklich noch jeder hinbekommen

von Rolf M. (rmagnus)


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PC-Laie schrieb:
>> bevor mach sich ins Hemd macht.
>
> Würdest du 499,- Euro Netto für dieses "Werkzeug" investieren, bei den
> onlineweit bekannten Alternativen?

Für eine Firma ist das doch nichts. Das verschwindet irgendwo als einer 
der ganz kleinen Teilbeträge im Vollkostensatz des Supportmitarbeiters.

> @ Rolf Magnus, wie oft oder wie intensiv würdest du jemanden erst kurz
> Bekannten, in Sachen Onlinehilfe oder überhaupt irgendwelche Hilfe
> zukommen lassen, wenn der sich als Nassauer oder Loser herausstellt?

Das hat natürlich irgendwann eine Grenze, aber was hat das jetzt damit 
zu tun, ob diese Hilfe als geldwerter Vorteil zu versteuern ist? Oder 
damit, welche Lizenzbedingungen TeamViewer für Firmen hat?

PC-Laie schrieb:
> Hat man dich jetzt richtig verstanden, der, dem geholfen werden soll
> (Support-Nehmer), braucht deiner Meinung nach keine Lizenz?

Nicht nur nach seiner, sondern offenbar auch nach der Meinung des 
Herstellers.

von PC-Laie (Gast)


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A. B. (funky)
> Nenn doch bitte mal ein paar der "onlineweit bekannten Alternativen"
Ich wollte dir jetzt schon ein paar ansagen, doch dann kam von dir ja 
das
> Was gibts da an kostenlosen Alternativen die man professionell einsetzen
> darf?
such dir selber etwas daraus aus
http://www.heise.de/download/heise-netze-fernwartung-1152978.html
sollte eigentlich reichen, mit Google und den richtigen Suchbegriffen 
sind sicher noch einige mehr zu finden

Wem da was am Besten gefällt, ....?
habe selber schon erlebt, dass man ein wenig in der Klemme saß, und sich 
per Teamviewer prima helfen lassen konnte, weil der Verkäufer 
(Supporter) dem Vor-Ort-Installateur (mir) es einfacher machen wollte > 
Anlagentechnik einrichten.
Es ging hier aber nicht um den TV an sich, sondern um die 
Randbedingungen.

Rolf Magnus, wenn bei dir 500,- Euro Nichts ist, warum haben dann manche 
Firmen keine wirklichen OS-Lizenzen, die ja ein ganzes Stk. billiger 
sind?
Also bitte keine Pauschalisierungen über Kosten und Geld!
Zu der angesprochenen Hilfe, wer brachte den Vergleich mit dem 
Finanzbeamten und dem Angestelltenverhältnis des Helfers, ich nicht!
Nur damit wollte ich es klärenderweise richtig stellen.

Die Frage nach dem Eigentum der Lizenz für den Geholfenen, da hätte ich 
wohl ein Smilie hinten dran hängen sollen, damit das als Sarkasmus zu 
verstehen ist?
Wie kann man aber auch nur sowas ansprechen?, eine Erklärung dazu gab 
ich ja schon!

von Rolf M. (rmagnus)


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PC-Laie schrieb:
> Rolf Magnus, wenn bei dir 500,- Euro Nichts ist, warum haben dann manche
> Firmen keine wirklichen OS-Lizenzen, die ja ein ganzes Stk. billiger
> sind?
> Also bitte keine Pauschalisierungen über Kosten und Geld!

Das hat nichts mit Pauschalisierungen zu tun, sondern mit einfacher 
Rechnung. Wenn du da einen Support-Mitarbeiter sitzen hast, dann kannst 
du für den einen Vollkostensatz errechnen. Der enthält alles, was du für 
diesen Mitarbeiter ausgeben mußt. Eine Lizenz für 500 Euro, die ein paar 
Jahre genutzt wird, ist dort ein verschwindend geringer Posten weit 
hinter Gehalt, Büro-Einrichtung, Gebäude-Miete, IT, Telefon u.s.w.

> Zu der angesprochenen Hilfe, wer brachte den Vergleich mit dem
> Finanzbeamten und dem Angestelltenverhältnis des Helfers, ich nicht!

Natürlich hast du den gebracht:

PC-Laie schrieb:
> wobei bei privater Nutzung im Freundes- oder Bekanntenkreis auch immer
> eine gewisse Gegenleistung zu erwarten und damit zu erhalten ist,
> ob rein finanziell oder anders wäre dem FA egal > geldwerter Vorteil >
> steuerpflichtig

Ich hab darauf nur geantwortet, daß das mit dem geldwerten Vorteil nur 
für Angestelltenverhältnisse gilt.

von PC-Laie (Gast)


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Die Abteilungen, die da einen Support-MA sitzen hatten, waren in 
mittelständischen und Großfirmen angesiedelt, welche sich schon seit 
Jahren vom hiesigen Territorium verabschiedet haben.
Die Supporten jetzt aus Irland, Polen oder Indien, nur um mal die 
Relationen zu  verdeutlichen, wo deine VollKostenRechnung eventuell 
einen Bezug gehabt hätte.
Alle anderen in kleineren Gefilden sehen die Kosten für die ganzen 
Arbeitsplatzbedingungen eher locker an, da sind die Personalkosten der 
treibende Fakt.
Aber darum geht es hier nicht, ohne den nötigen Geldzufluß über 
verkaufte Produkte, welche man dann supportet, überlegt sich jeder 
IT-Dienstleister ohne feste und gut zahlende Stammkundschaft zweimal, ob 
er diese Lizenzkosten nicht umgehen kann.
Der Markt ist heute überschwemmt von allen möglichen Hilfeleistern, noch 
dazu wenn man das über Fernbetreuung zentral weit ab machen kann.
Also mal auf dem Teppich bleiben, es geht hier um andere Relationen als 
im großen Business.

Zu der Ansprache mit dem FA-Beamten und dem Angestelltenverhältnis, die 
kamen gestern so um die Zeit 11:03 Uhr von A. K. und 13:32 von dir.
Man wollte eigentl. nur verdeutlichen, daß auch private Hilfsleistungen 
in gewisser Betrachtung von irgendeiner Seite auch als etwas Geldwertes 
angesehen werden kann.
War aber nicht so wichtig für den Fall.

In einem muß man wohl zustimmen, das Tool TV ist wohl absolut einfach 
und genial zu handhaben, deshalb wohl auch der stolze Preis.

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