Hey Leute, ich arbeite in einem Betrieb das im ERA-Abkommen ist. Da ich meine Tätigkeit ganz gut finde aber noch recht frisch dabei bin (kaum Berufserfahrung) ist das Gehalt auch noch eher mau. Ich dachte immer, mit Berufserfahrung steigt man dann automatisch in ERA auf. Ich würde allerdings meine Tätigkeit ganz gerne beibehalten, weil ich meinen Job gerne mag und nicht Teamleiterin oder so werden möchte. Mit dem Ansteigen der Berufserfahrung werde ich ja auch produktiver, so dass ich mir eine Gehaltssteigerung, bzw. Erhöhung durch Sprung in die nächste ERA-Stufe versprochen habe. Nun habe ich gehört, dass man die nächste Stufe nur durch Wechsel der Tätigkeit erreichen kann. Weiß jemand genaueres? Lg, Sarah
Sarah E. schrieb: > Nun habe ich gehört, dass man die nächste Stufe nur durch Wechsel der > > Tätigkeit erreichen kann. Nun, dieses Hörensagen ist garnicht so falsch. Für Auskünfte zu ERA wende Dich einfahc an Deine Gewrrkschaft oder Dein HR. z.B. http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/m-faulenzer-01.pdf und weitere docs dort.
Alles Verhandlungssache und Nasenfaktor. Die Stellenbewertungen sind eh nicht objektiv, außerdem muss man nur mal kucken wie die Unterschiede in der Abteilung sind: gibts da höhere Gruppen mit gleicher Tätigkeit? Falls ja ist das auf jeden Fall möglich. Ob man es dir geben will ist die zweite Frage. Ggf. heißt es dann: "das geht jetzt nicht" oder gar "das geht grundsätzlich nicht". Alles Blödsinn, hab selbst schon erlebt wie Leute in höheren Gruppen landen ohne irgentwelche Änderungen. Und mit Leistung hat das schon mal gar nix zu tun. Allerdings ist es durch einen Neueinstieg einfacher. Leute die von extern neu in unsere Abteilung kommen steigen 1 Stufe höher ein als Bestehende mit gleich viel BE, obwohl zu Beginn deutlich unproduktiver. Am frechsten wird es dann, wenn die Aussage lautet: "nun warten Sie doch auf die IGM Tarifrunde, dann haben sie doch ihre Gehaltserhöhung".
oho schrieb: > Am frechsten wird es dann, wenn die Aussage lautet: > "nun warten Sie doch auf die IGM Tarifrunde, dann haben sie doch ihre > Gehaltserhöhung". Das eine hat mit dem anderen ja wohl fast nichts zu tun, deshalb bei solchen Aussagen lieber gleich anfangen, sich umzusehen. Da hat der AG etwas grundsaetzliches nicht verstanden. fonsana
Hallo Sarah E. oho schrieb: > Alles Verhandlungssache und Nasenfaktor. So ist ein Quatsch, siehe ERA-Tarifvertrag. Das ist höchstens in Firmen so in denen keiner eine Ahnung vom ERA hat dann haben die aber auch kein "richtiges" ERA. Wie Andrew schon sagte, hänge die Bezahlung von der Tätigkeit ab. Für die Eingruppierung von Tätigkeiten gibt es von der IGM und dem Arbeitgeberverband sogenannte Orientierungsbeispiele. Die Qualifikation der Mitarbeites ist hier erst mal unerheblich. Es ist egal ob der Herr Doktor oder ein Hilfarbeiter die Halle kehrt, es gibt immer die gleich Entgeltgruppe. Naturlich ist für eine höher eingruppierte Tätigkeit eine höhere Qualifikation voraussetzung, allerdings hier ist es allerdings unerheblich in welcher weise die Quallifikation erworben wurde. Der Berufserfahrung wird durch den Übergang von ERA Stufe A in Stufe B Rechnung getragen. Ebenso durch die Leistungsbeurteilung, da der Mitarbeiter mit längerer Berufserfahrung "normalerweise" seine Arbeit besser und schneller Erledigen kann als der unerfahrene Kollege. Eine weiter ERA Stufe gibt es laut ERA-Tarifvertrag definitv nur mit Änderung der Tätigkeit. Wenn Du eine höhere Entgeltgruppe möchtest, muss sich deine Tätigkeit ändern, hier ist es allerdings so daß man nicht unbedingt gleich Team- oder Projektleiterin werden muss. Es muss "nur" zum größeren Teil eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt werden um in eine höhere Entgeltgruppe zu kommen. Hier gibt es ein paar Eingruppierungskriterien wie Handlungsspielraum, Verantwortung, Personalbefugniss und noch einiges mehr. Eine generell Ansage ist so einfach nicht möglich, da hier kein Informationen über die genaue Tätigkeit usw. vorliegt. Ich würde Dir empfehlen dich mit (wenn vorhanden) dem Betriebsrat oder bei IGM-Mitgliedschaft mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung zu setzen.
Sicher das du jemals in einem Unternehmen nach ERA Beschäftigt warst? Bei uns geht das ganz einfach über Umbenennung der Stelle. Gibt 3 verschiedene Namen für Entwicklungsingenieure (alle selber Tätigkeitsbereich und Abteilung) und damit auch 3 verschiedene Tarifgruppen: Zweithöchste, Höchste und AT(ok ist keine TG mehr). Natürlich mag es Unternehmen geben die ihrem MA nicht mehr zahlen wollen und dann auf der Verordnung rumreiten. Das habe ich ja nicht angezweifelt(siehe oben). Das es aber nicht geht ist Blödsinn. fonsana schrieb: > deshalb bei > solchen Aussagen lieber gleich anfangen, sich umzusehen. Da hat der AG > etwas grundsaetzliches nicht verstanden. Naja dieses Jahr ist das ja noch akzeptabel bei 4,3%. Neu bewerben bringt auch nur bedingt was wenn man schon in einem Unternehmen ist das generell sehr gut zahlt, selbst für IGM Verhältnisse. (60k nach 2 Jahren bei 35h). Trotzdem nervt es wenn man weiß das der Neue mit gleich viel BE und exakt gleicher Tätigkeit, den man anlernen muss, mehr bekommt. Und zwar nichtmal nach Nasenfaktor, sondern die Stelle direkt so ausgeschrieben. Stärkt aber die Verhandlungsposition im nächsten Jahr ;)
Michael H. schrieb: > Der Berufserfahrung wird durch den Übergang von ERA Stufe A in Stufe B Das ist bundeslandabhängig. NRW hat beispielsweise drei "Unterstufen", BaWü meines Wissens gar keine "Unterstufen".
Maximilian schrieb: > Michael H. schrieb: >> Der Berufserfahrung wird durch den Übergang von ERA Stufe A in Stufe B > > Das ist bundeslandabhängig. NRW hat beispielsweise drei "Unterstufen", > BaWü meines Wissens gar keine "Unterstufen". So sieht's aus, hier im Südwesten gibt es weder A noch B noch sonstige Stufen. Nur die Entgeltgruppen, und die Leistungszulage.
oho schrieb: > Sicher das du jemals in einem Unternehmen nach ERA Beschäftigt warst? Tja dazu kann ich nur sagen. Mehrere Seminare bezüglich ERA und Entgelt sowie Arbeitsrecht. Überleitung eines Betriebes > 2500 MA in ERA (Eingruppierung der Tätigkeiten überprüft) aktiv im BR mitgemacht, sowie mehrjährige Tätigkeit im Entgeltauschuss des Betriebsrat. Da unsere Firma zur Zeit im Monat um ca. 20 -40 MA wächst und kräftig umstrukturiert wird, kommen auch jede Woche so 2-4 neue Tätigkeitsbeschreibungen die dann von uns in den Eingruppierung geprüft werden. Dann kommst Du daher und willst mir sagen wie ERA funktioniert. Respekt! Ich glaub eher ihr habt kein in ERA. oho schrieb: > Bei uns geht das ganz einfach über Umbenennung der Stelle. Gibt 3 > verschiedene Namen für Entwicklungsingenieure (alle selber > Tätigkeitsbereich und Abteilung) und damit auch 3 verschiedene > Tarifgruppen. Das kann nur Funktionieren wenn sich die Tätigkeiten unterscheiden. Sonst ist dann jeder beschissen der nicht die höchste ERA Gruppe hat. Wenn der ERA-TV gilt (wie auch immer) kann er AN in der unteren EG sich die höhere EG einklagen und das mit großen Erfolgsaussichten. Da Zweifle ich dann mal an der Kompetenz des Betriebsrat wenn der so was wissentlich durchgehen lässt. Wenn ihr keinen BR habt und ihr (Betrieb) groß genug seid, denkt mal über einen BR nach. Der Grundsatz von ERA lautet: Gleiches Geld für gleiche Tätigkeit. Lies mal den ERA-TV. Aber: Nobody is perfect, auch in unserer Firma gibt es solche Fehler die jetzt nach und nach beseitigt werden. Diese Fehler werden aber bei uns, im Gegensatz zu anderen, nicht als Richtig erklärt sondern wir arbeiten an der Besserung. Maximilian schrieb: > Das ist bundeslandabhängig. NRW hat beispielsweise drei "Unterstufen", > BaWü meines Wissens gar keine "Unterstufen". Stimmt, da ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig, ebenso wie die Anzahl der EG-Stufen. Ich bin mangels der Information welcher ERA_TV gilt mal eben von dem Bayerischen ausgegangen.
aGast schrieb: > ja dazu kann ich nur sagen...... Mist war nicht angemeldet. Ist aber schon meine Antwort.
BR ist vorhanden, allerdings wesentlich weniger MA (~100) direkt am Standort. Rein formal hat natürlich die höher bewertete Stelle auch einen größeren Verantwortungsbereich, praktisch jedoch macht jeder Hochgestufte genau das gleiche wie vorher auch. Gut, beim Wechsel auf AT sind Überstunden abgegolten, sonst bleibt auch alles gleich. Was ERA vorsieht ist doch letztendlich völlig egal. Am Ende müssten die entsprechenden Leute auch entsprechend vergütet werden sonst verlassen sie den Laden. Wenn das bei manchen Betrieben nicht geht (Maximalsteigerung über Leistungszulage auch nach 10 jahren), dann bleibt dort wohl nur der Bodensatz.
Mann Oh Mann, Die Frage ist doch nicht " Era aufsteigen durch Berufserfahrung? " sondern " Wie lasse ich den ERA-Käse schnell hinter mir, so das ich damit nichts mehr am Hut habe " Habt ihr verstanden was ich meine ?
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