Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Era aufsteigen durch Berufserfahrung?


von Sarah E. (menaymaus)


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Hey Leute,

ich arbeite in einem Betrieb das im ERA-Abkommen ist.

Da ich meine Tätigkeit ganz gut finde aber noch recht frisch dabei bin 
(kaum Berufserfahrung) ist das Gehalt auch noch eher mau.

Ich dachte immer, mit Berufserfahrung steigt man dann automatisch in ERA 
auf. Ich würde allerdings meine Tätigkeit ganz gerne beibehalten, weil 
ich meinen Job gerne mag und nicht Teamleiterin oder so werden möchte.

Mit dem Ansteigen der Berufserfahrung werde ich ja auch produktiver, so 
dass ich mir eine Gehaltssteigerung, bzw. Erhöhung durch Sprung in die 
nächste ERA-Stufe versprochen habe.

Nun habe ich gehört, dass man die nächste Stufe nur durch Wechsel der 
Tätigkeit erreichen kann.


Weiß jemand genaueres?


Lg, Sarah

von Andrew T. (marsufant)


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Sarah E. schrieb:
> Nun habe ich gehört, dass man die nächste Stufe nur durch Wechsel der
>
> Tätigkeit erreichen kann.

Nun, dieses Hörensagen ist garnicht so falsch.

Für Auskünfte zu ERA wende Dich einfahc an Deine Gewrrkschaft oder Dein 
HR.

z.B. 
http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/m-faulenzer-01.pdf 
und weitere docs dort.

von oho (Gast)


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Alles Verhandlungssache und Nasenfaktor.

Die Stellenbewertungen sind eh nicht objektiv, außerdem muss man nur mal 
kucken wie die Unterschiede in der Abteilung sind: gibts da  höhere 
Gruppen mit gleicher Tätigkeit? Falls ja ist das auf jeden Fall möglich. 
Ob man es dir geben will ist die zweite Frage.

Ggf. heißt es dann: "das geht jetzt nicht" oder gar "das geht 
grundsätzlich nicht".

Alles Blödsinn, hab selbst schon erlebt wie Leute in höheren Gruppen 
landen ohne irgentwelche Änderungen. Und mit Leistung hat das schon mal 
gar nix zu tun.

Allerdings ist es durch einen Neueinstieg einfacher. Leute die von 
extern neu in unsere Abteilung kommen steigen 1 Stufe höher ein als 
Bestehende mit gleich viel BE, obwohl zu Beginn deutlich unproduktiver.


Am frechsten wird es dann, wenn die Aussage lautet:
"nun warten Sie doch auf die IGM Tarifrunde, dann haben sie doch ihre 
Gehaltserhöhung".

von fonsana (Gast)


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oho schrieb:
> Am frechsten wird es dann, wenn die Aussage lautet:
> "nun warten Sie doch auf die IGM Tarifrunde, dann haben sie doch ihre
> Gehaltserhöhung".

Das eine hat mit dem anderen ja wohl fast nichts zu tun, deshalb bei 
solchen Aussagen lieber gleich anfangen, sich umzusehen. Da hat der AG 
etwas grundsaetzliches nicht verstanden.

fonsana

von Michael H. (mueckerich)


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Hallo Sarah E.

oho schrieb:
> Alles Verhandlungssache und Nasenfaktor.

So ist ein Quatsch, siehe ERA-Tarifvertrag. Das ist höchstens in Firmen 
so in denen keiner eine Ahnung vom ERA hat dann haben die aber auch kein 
"richtiges" ERA. Wie Andrew schon sagte, hänge die Bezahlung von der 
Tätigkeit ab.
Für die Eingruppierung von Tätigkeiten gibt es von der IGM und dem 
Arbeitgeberverband sogenannte Orientierungsbeispiele. Die Qualifikation 
der Mitarbeites ist hier erst mal unerheblich. Es ist egal ob der Herr 
Doktor oder ein Hilfarbeiter die Halle kehrt, es gibt immer die gleich 
Entgeltgruppe.

Naturlich ist für eine höher eingruppierte Tätigkeit eine höhere 
Qualifikation voraussetzung, allerdings hier ist es allerdings 
unerheblich in welcher weise die Quallifikation erworben wurde.

Der Berufserfahrung wird durch den Übergang von ERA Stufe A in Stufe B 
Rechnung getragen. Ebenso durch die Leistungsbeurteilung, da der 
Mitarbeiter mit längerer Berufserfahrung "normalerweise" seine Arbeit 
besser und schneller Erledigen kann als der unerfahrene Kollege. Eine 
weiter ERA Stufe gibt es laut ERA-Tarifvertrag definitv nur mit Änderung 
der Tätigkeit.

Wenn Du eine höhere Entgeltgruppe möchtest, muss sich deine Tätigkeit 
ändern, hier ist es allerdings so daß man nicht unbedingt gleich Team- 
oder Projektleiterin werden muss. Es muss "nur" zum größeren Teil eine 
höherwertige Tätigkeit ausgeübt werden um in eine höhere Entgeltgruppe 
zu kommen. Hier gibt es ein paar Eingruppierungskriterien wie 
Handlungsspielraum, Verantwortung, Personalbefugniss und noch einiges 
mehr.

Eine generell Ansage ist so einfach nicht möglich, da hier kein 
Informationen über die genaue Tätigkeit usw. vorliegt. Ich würde Dir 
empfehlen dich mit (wenn vorhanden) dem Betriebsrat oder bei 
IGM-Mitgliedschaft mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung 
zu setzen.

von oho (Gast)


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Sicher das du jemals in einem Unternehmen nach ERA Beschäftigt warst?

Bei uns geht das ganz einfach über Umbenennung der Stelle. Gibt 3 
verschiedene Namen für Entwicklungsingenieure (alle selber 
Tätigkeitsbereich und Abteilung) und damit auch 3 verschiedene 
Tarifgruppen: Zweithöchste, Höchste und AT(ok ist keine TG mehr).

Natürlich mag es Unternehmen geben die ihrem MA nicht mehr zahlen wollen 
und dann auf der Verordnung rumreiten. Das habe ich ja nicht 
angezweifelt(siehe oben). Das es aber nicht geht ist Blödsinn.


fonsana schrieb:
> deshalb bei
> solchen Aussagen lieber gleich anfangen, sich umzusehen. Da hat der AG
> etwas grundsaetzliches nicht verstanden.

Naja dieses Jahr ist das ja noch akzeptabel bei 4,3%. Neu bewerben 
bringt auch nur bedingt was wenn man schon in einem Unternehmen ist das 
generell sehr gut zahlt, selbst für IGM Verhältnisse. (60k nach 2 Jahren 
bei 35h).

Trotzdem nervt es wenn man weiß das der Neue mit gleich viel BE und 
exakt gleicher Tätigkeit, den man anlernen muss, mehr bekommt. Und zwar 
nichtmal nach Nasenfaktor, sondern die Stelle direkt so ausgeschrieben.

Stärkt aber die Verhandlungsposition im nächsten Jahr ;)

von Maximilian (Gast)


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Michael H. schrieb:
> Der Berufserfahrung wird durch den Übergang von ERA Stufe A in Stufe B

Das ist bundeslandabhängig. NRW hat beispielsweise drei "Unterstufen", 
BaWü meines Wissens gar keine "Unterstufen".

von Mark B. (markbrandis)


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Maximilian schrieb:
> Michael H. schrieb:
>> Der Berufserfahrung wird durch den Übergang von ERA Stufe A in Stufe B
>
> Das ist bundeslandabhängig. NRW hat beispielsweise drei "Unterstufen",
> BaWü meines Wissens gar keine "Unterstufen".

So sieht's aus, hier im Südwesten gibt es weder A noch B noch sonstige 
Stufen. Nur die Entgeltgruppen, und die Leistungszulage.

von aGast (Gast)


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oho schrieb:
> Sicher das du jemals in einem Unternehmen nach ERA Beschäftigt warst?

Tja dazu kann ich nur sagen. Mehrere Seminare bezüglich ERA und Entgelt 
sowie Arbeitsrecht. Überleitung eines Betriebes > 2500 MA in ERA 
(Eingruppierung der Tätigkeiten überprüft) aktiv im BR mitgemacht, sowie 
mehrjährige Tätigkeit im Entgeltauschuss des Betriebsrat.
Da unsere Firma zur Zeit im Monat um ca. 20 -40 MA wächst und kräftig 
umstrukturiert wird, kommen auch jede Woche so 2-4 neue 
Tätigkeitsbeschreibungen die dann von uns in den Eingruppierung geprüft 
werden. Dann kommst Du daher und willst mir sagen wie ERA funktioniert. 
Respekt! Ich glaub eher ihr habt kein in ERA.

oho schrieb:
> Bei uns geht das ganz einfach über Umbenennung der Stelle. Gibt 3
> verschiedene Namen für Entwicklungsingenieure (alle selber
> Tätigkeitsbereich und Abteilung) und damit auch 3 verschiedene
> Tarifgruppen.
Das kann nur Funktionieren wenn sich die Tätigkeiten unterscheiden. 
Sonst ist dann jeder beschissen der nicht die höchste ERA Gruppe hat. 
Wenn der ERA-TV gilt (wie auch immer) kann er AN in der unteren EG sich 
die höhere EG einklagen und das mit großen Erfolgsaussichten. Da Zweifle 
ich dann mal an der Kompetenz des Betriebsrat wenn der so was 
wissentlich durchgehen lässt. Wenn ihr keinen BR habt und ihr (Betrieb) 
groß genug seid, denkt mal über einen BR nach. Der Grundsatz von ERA 
lautet: Gleiches Geld für gleiche Tätigkeit. Lies mal den ERA-TV.
Aber: Nobody is perfect, auch in unserer Firma gibt es solche Fehler die 
jetzt nach und nach beseitigt werden. Diese Fehler werden aber bei uns, 
im Gegensatz zu anderen, nicht als Richtig erklärt sondern wir arbeiten 
an der Besserung.

Maximilian schrieb:
> Das ist bundeslandabhängig. NRW hat beispielsweise drei "Unterstufen",
> BaWü meines Wissens gar keine "Unterstufen".
Stimmt, da ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig, ebenso wie die 
Anzahl der EG-Stufen. Ich bin mangels der Information welcher ERA_TV 
gilt mal eben von dem Bayerischen ausgegangen.

von Michael H. (mueckerich)


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aGast schrieb:
> ja dazu kann ich nur sagen......

Mist war nicht angemeldet. Ist aber schon meine Antwort.

von oho (Gast)


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BR ist vorhanden, allerdings wesentlich weniger MA (~100) direkt am 
Standort.

Rein formal hat natürlich die höher bewertete Stelle auch einen größeren 
Verantwortungsbereich, praktisch jedoch macht jeder Hochgestufte genau 
das gleiche wie vorher auch.

Gut, beim Wechsel auf AT sind Überstunden abgegolten, sonst bleibt auch 
alles gleich.

Was ERA vorsieht ist doch letztendlich völlig egal. Am Ende müssten die 
entsprechenden Leute auch entsprechend vergütet werden sonst verlassen 
sie den Laden.

Wenn das bei manchen Betrieben nicht geht (Maximalsteigerung über 
Leistungszulage auch nach 10 jahren), dann bleibt dort wohl nur der 
Bodensatz.

von Lebenskünstler (Gast)


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Mann Oh Mann,

Die Frage ist doch nicht " Era aufsteigen durch Berufserfahrung? " 
sondern
" Wie lasse ich den ERA-Käse schnell hinter mir, so das ich damit nichts 
mehr am Hut habe "

Habt ihr verstanden was ich meine ?

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