Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ferchau Vertragsstrafe


von Jimmini25 (Gast)


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Hallo,

ich habe mich bei Ferchau und anderen potentiellen Arbeitgebern 
beworben. Die Firma Ferchau drängt jetzt mit einem Vertragsabschluss. 
Ich habe hier im Forum in einem anderen Artikel gelesen, dass es bei 
Ferchau Vertragsstrafen gibt.

Es lockt noch eine andere Firma mit einer Festeinstellung, lässt sich 
aber durch das "Sommerloch" etwas viel Zeit. Wenn ich die Möglichkeit 
bekommen würde die Festeinstellung zu bekommen, dann würde ich die 
natürlich lieber warnehmen als die Stelle bei einem Dienstleister.

Ich würde daher gerne bei Ferchau unterschreiben, da ich wening Lust 
habe ganz ohne Arbeit da zu stehen, wenn die andere Firma es sich doch 
anders überlegt.

Hat jemand Infos wie man die Vertragsstrafe zahlen muss und in welchem 
Zeitraum man noch ohne Strafe nach Vertragsabschluss kündigen kann? Ich 
würde das ungerne bei Vertragsabschluss bei Ferchau fragen, weil es 
vielleicht danach klingt, dass ich mit dem Gedanken spiele...

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

von Peter II (Gast)


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Jimmini25 schrieb:
> Hat jemand Infos wie man die Vertragsstrafe zahlen muss und in welchem
> Zeitraum man noch ohne Strafe nach Vertragsabschluss kündigen kann?

auf jeden Fall innerhalb der Probezeit

von Jimmini25 (Gast)


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Peter II schrieb:
> auf jeden Fall innerhalb der Probezeit

Hallo,

vermutest du das, oder hast du entsprechende "Beweise"?

von Al3ko -. (al3ko)


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Ist so eine Vertragsstrafe überhaupt rechtens? Spricht ja eher gegen die 
Firma

von Ich (Gast)


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Jimmini25 schrieb:
> Hat jemand Infos wie man die Vertragsstrafe zahlen muss und in welchem
> Zeitraum man noch ohne Strafe nach Vertragsabschluss kündigen kann?

Was für eine Vertragsstrafe und wofür?

Wenn Du am ersten Tag bei Ferchau beim Kunden anfängst und du nach 2 
Minuten feststellt, es ist nicht alles so, wie es ist, kannst Du doch 
kündigen.

Kenne das mit Strafen bei Weiterbildungen bei einem Kollegen.
Er hat einen Teil einer Masterarbeit (2.Diplom) in Südafrika gemacht 
(voll bezahlt).
Er mußte wieder zurück in Deutschland 6 Monate nach dieser Arbeit im 
Betrieb arbeiten, sonst hätte er einen Teil dieser Reise (Flug) anteilig 
selbst zahlen müssen.
Er hat dann noch 8 Monate in der Firma gearbeitet.



In den RAHMENDIENSTVERTRAG bei Ferchau
http://www.ferchau.de/fileadmin/downloads/de/print/form/FERCHAU_FE08_Rahmendienstvertrag.pdf

steht nur etwas von Strafe bei dem Punkt 14. Geheimhaltung.
Aber Geheimhaltung sollte selbstverständlich sein.

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich schrieb:

> Was für eine Vertragsstrafe und wofür?
>
> Wenn Du am ersten Tag bei Ferchau beim Kunden anfängst und du nach 2
> Minuten feststellt, es ist nicht alles so, wie es ist, kannst Du doch
> kündigen.

Als normaler Angestellter sicherlich.

Der TO ist sicher kein normaler Entleih-Arbeitnehmer dort.

von Jens M. (Gast)


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Jimmini25 schrieb:
> Ich habe hier im Forum in einem anderen Artikel gelesen, dass es bei
> Ferchau Vertragsstrafen gibt.

Das müsste dann ja auch im Vertrag stehen, also erst einmal durchlesen. 
Grundsätzlich ist es so das du deine Arbeitskraft anbietest und die 
Firma dir dafür Geld gibt. Das jemand ein Strafe zahlt wenn er einen 
vereinbarten Vertrag kündigt (Fristgerecht) ist aber eher 
unwahrscheinlich.

In der Probezeit kann übrigens fast immer ohne Angabe von Gründen 
gekündigt werden, auch das gilt für beide Seiten.

von Ich (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Als normaler Angestellter sicherlich.
>
> Der TO ist sicher kein normaler Entleih-Arbeitnehmer dort.

Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.

Deshalb wundert mich das.

Ferchau (oder auch andere DL) und Vertragsstrafen sind mir neu, was 
normale Arbeitnehmer angeht.

Vielleicht kann sich Jimmini25 (Gast) dazu äußern, an welche 
Vertragsstrafen er dabei denkt, bzw. von welchen er gehört hat.

von D. K. (Gast)


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@TO:
Kann es sein, daß Du die Vertragsstrafen im Zshg. mit abwerbenden 
Unternehmen gelesen hast? Dort existiert mWn eine solche Regelung, die 
Gelder zahlst dann aber nicht Du sondern das abwerbende Unternehmen...

Letztendlich will (oder wollte) sich Ferchau damit vor der Situation 
schützen, daß die Firmen den Bewerbungsprozess auf Ferchau auslagert und 
dann die Guten übernimmt (so wurde es mir mal angetragen).


VG,

  Wizz

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich schrieb:

> Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.

> Deshalb wundert mich das.

Du riechst Shit einfach noch nicht so schell wie ich Ü50.

von Michael S. (technicans)


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Halte ich für unwahrscheinlich und auch nicht rechtens, weil
sittenwidrig. Ein DL der so was praktiziert würde schnell seine 
Gewerbeerlaubnis riskieren.
Nach §12 des Grundgesetzes hat jeder Bürger unter anderem die freie
Wahl des Arbeitsplatzes und zwar ohne solche Nachteile vertraglicher
Natur in Kauf nehmen zu müssen.
Natürlich ist das nur meine Meinung und auch kein juristischer Rat,
aber ich denke das das nachvollziehbar ist.
Ich hab in den Medien mal von Fällen gehört in die Randstad
verwickelt war wo eine seltsame Abrechnungspraxis herrschte.
Leute die davon betroffen waren und geklagt hatten, haben aber
wohl Recht bekommen. Man kann nur hoffen das die daraus gelernt haben,
weil es wohl für die keine gute Lobby ist.

von Jimmini25 (Gast)


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Hallo,

ich habe folgenden Text gefunden:

Eine vorformulierte Vertragsstrafenvereinbarung, nach der der 
Arbeitnehmer bei Nichtantritt der Arbeit eine Vertragsstrafe in Höhe 
eines vollen Monatsgehalts zahlen muss, ist jedoch wegen unangemessener 
Benachteiligung unwirksam (§ 307 Abs.1 S.1 BGB), wenn sich der 
Arbeitnehmer rechtmäßig mit einer entsprechend kürzeren Kündigungsfrist 
vom Vertrag lösen könnte. Diese Voraussetzung ist, sofern nicht 
ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde, in der Probezeit erfüllt, 
da die gesetzliche Kündigungsfrist in diesem Fall nur zwei Wochen 
beträgt. Die Vertragsstrafe darf nach einer Entscheidung des 
Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein dann höchstens ein halbes 
Monatsgehalt betragen.

Quelle: 
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/vertragsstrafe-nichtantritt-arbeitsaufnahme-probezeit.htm

Zusätzlich gibt es im Haustarifvertrag von Ferchau den §31, der eine 
Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt. Zumindest im alten Vertrag, 
der neue liegt mir nicht vor...
http://www.mikrocontroller.net/attachment/61242/Ferchau_Hautarifvertrag_20072.pdf

Demnach müsste ich nach Unterschreiben die Arbeit antreten und am ersten 
Tag kündigen. Dann muss ich noch 2 Wochen da absitzen. Und eventuell die 
Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes zahlen... So hab ich 
das jetzt mal verstanden.

von Maximilian (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Nach §12 des Grundgesetzes

Gibts nicht.

von Klaus W. (mfgkw)


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Jimmini25 schrieb:
> Die Firma Ferchau drängt jetzt mit einem Vertragsabschluss.
> Ich habe hier im Forum in einem anderen Artikel gelesen, dass es bei
> Ferchau Vertragsstrafen gibt.

Eine Vertragsstrafe setzt einen Vertrag voraus.
Hast du einen? Dann schau doch mal da rein.
Wenn du keinen Vertrag hast, gibt es auch keine Vertragsstrafe.
Hast du einen Vertrag, dann gilt das, was da drin steht.

Das Leben kann so einfach sein...

von Jens P. (picler)


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Jimmini25 schrieb:
> Demnach müsste ich nach Unterschreiben die Arbeit antreten und am ersten
> Tag kündigen. Dann muss ich noch 2 Wochen da absitzen. Und eventuell die
> Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes zahlen... So hab ich
> das jetzt mal verstanden.

Die Vertragsstrafe musst du nur zahlen, wenn du die Arbeit gar nicht 
antrittst oder ohne Grund der Arbeit fernbleibst. Wenn du am 1. 
Arbeitstag kündigst und deine zwei Wochen absitzt (oder einen gelben 
Schein bringst), gibt es auch keine Vertragsstrafe. Im übrigen sind sind 
solche Klauseln in den Verträgen oftmals sittenwidrig und damit 
ungültig, weil sie das Risiko einseitig auf den Arbeitnehmer verlagern.

Genaueres kann dir hierzu der Rechtsanwalt deines Vertrauens sagen.

von Harald W. (wilhelms)


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Klaus Wachtler schrieb:

> Das Leben kann so einfach sein...

Das Leben könnte sogar noch einfacher sein, wenn man die Frage
des TO lesen würde und dementsprechend antworten würde. :-)
Gruss
Harald

von M. S. (bugles)


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Soweit mir bekannt können Arbeitgeber in den Vertrag eine  eine Regleung 
aufnehmen die besagt das der Arbeitnehmer ( nachdem er  den Vertrag 
unterschrieben hat) eine 'Strafe' zu zahlen hat wenn er die Arbeit nicht 
antritt. Kann ja sein das du die erste Woche davor was besseres findest.

Die Frage ist ob der alte AG dann auch wirklich darauf besteht. Ps. ich 
würde den Vertrag unterschreiben und im worst case für nen 
guten/fetsen/besser bezahlten job ne strafe zahlen.

von Klaus W. (mfgkw)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Klaus Wachtler schrieb:
>
>> Das Leben kann so einfach sein...
>
> Das Leben könnte sogar noch einfacher sein, wenn man die Frage
> des TO lesen würde und dementsprechend antworten würde. :-)
> Gruss
> Harald

Hatte ich gelesen, und aufgrund deines freundlichen Hinweises sogar 
nochmals.
Da steht aber nicht mehr drin als das Stichwort "Vertragsstrafe" und daß 
er irgendwelche Gerüchte darüber gelesen hat.

Den entsprechenden Passus aus dem konkreten Vertrag kann ich nicht 
finden.
Da du offenbar mehr weißt, schon mal alle Achtung für deine 
hellseherischen Fähigkeiten, und vor allem Danke für deine passende 
Antwort auf die Frage des TO.
Dank deiner Mithilfe ist die Sache ja jetzt umfassend geklärt.

von Harald W. (wilhelms)


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Klaus Wachtler schrieb:

>> Das Leben könnte sogar noch einfacher sein, wenn man die Frage
>> des TO lesen würde und dementsprechend antworten würde. :-)
>> Gruss
>> Harald
>
> Hatte ich gelesen, und aufgrund deines freundlichen Hinweises sogar
> nochmals.
> Da steht aber nicht mehr drin als das Stichwort "Vertragsstrafe" und daß
> er irgendwelche Gerüchte darüber gelesen hat.

Da steht aber auch, das er aus guten Gründen noch nicht unterschrieben
hat und deshalb auch nicht den Vertrag in den Händen hat. :-(
Gruss
Harald

von Forensischer Psychologe (Gast)


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>...das er aus guten Gründen noch nicht unterschrieben hat und deshalb
>auch nicht den Vertrag in den Händen hat.

Ich weiß ja nicht, wie deine Bewerbungen gelaufen sind. Aber ich hatte 
immer die Verträge zur Unterschrift zur Hause.

Schnelle Unterschriften vor Ort kenne ich eigentlich nur von 
Drückerkolonnen.

von Johannes R. (johannes_r29)


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Sagen dass man den Vertrag mit nach Hause nehmen möchte. Wenn der 
Arbeitgeber nein sagt wegen Geheimhaltung, dann ist er entweder seriös 
und gestattet dir die Einsicht mit einem Juristen oder es ist ein 
Sklaventreiber der fürchtet dass ein Jurist seinen Vertrag durchliest. 
Bei letzterem aufstehen und gehen da man zu diesen Bedingungen leider 
keinen Vertrag abschließen kann.

Natürlich nicht nur zu Hause durchlesen sondern damit zu einem Juristen. 
Es geht hier um Jahresgehälter im 5 stelligen Bereich oder höher, da 
fallen diese einmaligen Anwaltskosten nicht ins Gewicht.

von Klaus W. (mfgkw)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Da steht aber auch, das er aus guten Gründen noch nicht unterschrieben
> hat und deshalb auch nicht den Vertrag in den Händen hat. :-(
> Gruss
> Harald

Und du hast einen Vertrag, den zu unterschreiben sollst, nicht gesehen 
und entscheidest darüber anhand von Gerüchten im Internet?

Einer von uns ist hier entschieden neben der Spur. Aufgrund von Wärme 
und Alter kann ich nicht sagen, ob ich es nicht bin, aber irgendwie bin 
ich hier im falschen Film.
Jedenfalls verstehe ich beim besten Willen nicht, was du mir sagen 
willst. Egal, draußen ist schönes Wetter. Schönen Nachmittag!

von Michael (Gast)


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Es ist im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes VERBOTEN, dem 
Angestellten zu untersagen, sich beim Kunden zu bewerben.

Allerdings ist es so, dass Ferchau mit den Kunden Verträge hat, die 
ihnen Prämien sichern. Die machen ein Schweinegeld damit. Ein 
Schweingeld. Die Familie Ferchau gehört inzwischen zu den reichsten 
Familien in Deutschlands und sind nicht mehr weit hinter den Quants.

von Lebenskünstler (Gast)


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> Autor: Jimmini25 (Gast)
> Datum: 18.08.2012 18:10

Wenn du mit Perschau Probleme hast, geh doch zu Frunel.

Vom Regen in die Traufe!

von Willi W. (williwacker)


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Ohne alles gelesen zu haben:

Schau in den Arbeitsvertrag, den werden sie Dir zum Unterschreiben 
zusenden. Passt Dir was nicht, was da drin steht, dann einfach nicht 
unterschreiben.

Vertragsstrafe grundsätzlich nur für Sachen, die Du auch unterschrieben 
hast. Dass man aufpassen soll, was genau man unterschreibt, sollte 
allgemein bekannt sein.

von Michael S. (technicans)


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Maximilian schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Nach §12 des Grundgesetzes
>
> Gibts nicht.

Gut, okay, es musste Artikel heißen, nicht Paragraph.

Jimmini25 schrieb:
> Demnach müsste ich nach Unterschreiben die Arbeit antreten und am ersten
> Tag kündigen. Dann muss ich noch 2 Wochen da absitzen. Und eventuell die
> Vertragsstrafe in Höhe eines halben Monatsgehaltes zahlen... So hab ich
> das jetzt mal verstanden.

Zahlen musst du da nichts, das wird einfach mit dem dir zustehenden
halben Monatsgehalt VERRECHNET, so das für den Entleiher wie für dich
Null raus kommt.(Ob Sozialleistungen abgeführt werden weiß ich nicht,
aber ich denke mal das es vom Brutto verrechnet wird). Zumindest braucht
dann niemand zur Arbeit erscheinen. Ich würde es nicht tun.

Forensischer Psychologe schrieb:
> Ich weiß ja nicht, wie deine Bewerbungen gelaufen sind. Aber ich hatte
> immer die Verträge zur Unterschrift zur Hause.

Ich hatte mal den Fall das ich vom Amt zu einer kleinen Firma geschickt
wurde, die mich auch einstellten, aber einen schriftlichen
Arbeitsvertrag verweigerten, weil das angeblich in der Probezeit nicht
nötig wäre. Da ich ein wenig Bammel vorm Amt hatte, hab ich das böse
Spiel mit gespielt und da dann Geräte gebaut. Nach drei Wochen war die
Arbeit erledigt, keine weitere mehr vorhanden und das Gehalt wollten die
dann auch noch um 10% kürzen womit ich natürlich nicht einverstanden 
war. Na, die haben mir dann die Klinke in die Hand gegeben und ich 
konnte verschwinden. Mein Gehalt hab ich bekommen, aber sicher war das 
nicht.
Auf ein Zeugnis hab ich verzichtet. Auf jedem Fall war dieses Erlebnis
bis heute nachhaltig.

Johannes R. schrieb:
> Sagen dass man den Vertrag mit nach Hause nehmen möchte. Wenn der
> Arbeitgeber nein sagt wegen Geheimhaltung, dann ist er entweder seriös
> und gestattet dir die Einsicht mit einem Juristen oder es ist ein
> Sklaventreiber der fürchtet dass ein Jurist seinen Vertrag durchliest.
> Bei letzterem aufstehen und gehen da man zu diesen Bedingungen leider
> keinen Vertrag abschließen kann.

Kannste nur machen wenn du nicht das Amt im Nacken hast. Als ich das
ganze mal an die Wand manövrierte(hatte gute Gründe) hat mein Vermittler
mir eine schöne Standpauke gehalten, aber ich konnte überzeugen, das der
Ag unseriös war und so eine Meinung hab ich kürzlich auch von meiner
Vermittlerin zu hören bekommen. Selbst das Jobcenter ist als Arbeitgeber
schon in Verruf geraten.

Willi Wacker schrieb:
> Vertragsstrafe grundsätzlich nur für Sachen, die Du auch unterschrieben
> hast. Dass man aufpassen soll, was genau man unterschreibt, sollte
> allgemein bekannt sein.

Wenn man mit Angeboten verwöhnt wird kannst du das machen, aber so viel
Glück hat nicht jeder. Bei mir war es immer mit erheblichen
Schwierigkeiten verbunden, das man irgend wann wirklich keine Lust mehr
hat noch für irgend jemand zu arbeiten, wenn man so behandelt wird.

von Johannes R. (johannes_r29)


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Michael S. schrieb:
> Kannste nur machen wenn du nicht das Amt im Nacken hast. Als ich das
> ganze mal an die Wand manövrierte(hatte gute Gründe) hat mein Vermittler
> mir eine schöne Standpauke gehalten, aber ich konnte überzeugen, das der
> Ag unseriös war und so eine Meinung hab ich kürzlich auch von meiner
> Vermittlerin zu hören bekommen. Selbst das Jobcenter ist als Arbeitgeber
> schon in Verruf geraten.

Sofern du das Amt im Nacken hast habe ich einen Tipp für dich: Ein 
solcher Sklaventreiber lügt dich mit hoher Wahrscheinlichkeit im 
Vorstellungsgespräch an, nun bittest du in einem Brief um eine 
schriftliche Stellungnahme zu diesem Umstand, dies verweigern sie mit 
sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aber nun kannst du dem Amt melden dass du 
die Stelle leider aufgrund des bereits vor Vertragsabschluss 
beschädigten Vertrauensverhältnis nicht annehmen kannst. Das ist ein 
schwerwiegender Grund, siehe Kündigungen im Centbereich, hier ging es 
auch um das Vertrauensverhältnis.

Wie gesagt empfehle ich bei sowas immer eine handfeste Rechtsberatung 
durch einen Juristen, der kennt alle Mittel (egal ob Amt oder 
Arbeitgeber) und kann sagen was zu tun ist.

von Johannes R. (johannes_r29)


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Michael S. schrieb:
> Kannste nur machen wenn du nicht das Amt im Nacken hast. Als ich das
> ganze mal an die Wand manövrierte(hatte gute Gründe) hat mein Vermittler
> mir eine schöne Standpauke gehalten, aber ich konnte überzeugen, das der
> Ag unseriös war und so eine Meinung hab ich kürzlich auch von meiner
> Vermittlerin zu hören bekommen. Selbst das Jobcenter ist als Arbeitgeber
> schon in Verruf geraten.

Sofern du das Amt im Nacken hast habe ich einen Tipp für dich: Ein 
solcher Sklaventreiber lügt dich mit hoher Wahrscheinlichkeit im 
Vorstellungsgespräch an, nun bittest du in einem Brief um eine 
schriftliche Stellungnahme zu diesem Umstand, dies verweigern sie mit 
sehr hoher Wahrscheinlichkeit, aber nun kannst du dem Amt melden dass du 
die Stelle leider aufgrund des bereits vor Vertragsabschluss 
beschädigten Vertrauensverhältnis nicht annehmen kannst. Das ist ein 
schwerwiegender Grund, siehe Kündigungen im Centbereich, hier ging es 
auch um das Vertrauensverhältnis.

Wie gesagt empfehle ich bei sowas immer eine handfeste Rechtsberatung 
durch einen Juristen, der kennt alle Mittel (egal ob Amt oder 
Arbeitgeber) und kann sagen was zu tun ist.

von Ich (Gast)


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KLar muss man lesen, was man unterschreibt, egal ob Arbeitsvertrag, 
Handyvertrag oder sonstwas.

Mit was für einer Vertragsstrafe und wofür, muss man als Arbeitnehmer 
rechnen, egal bei welchem Arbeitgeber.

Das Dienstleister und Leihbuden schöne Sprüche machen ist bekannt, hat 
aber mit Vertragsstrafen wenig zu tun.

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