Hallo, was haltet Ihr von einem gewerblichen Ebay-Händler, der nie unter der im Impressum und Widergaberecht angegebenen Telefonnummer erreichbar ist und zum gekauften und bereits eingetroffenen Artikel trotz mehrfacher Nachfrage bisher keine Rechnung geschickt hat. Ansonsten ist der besagte Händler aktiv und beantwortet auch Emails, nur eben bis jetzt keine zur fehlenden Rechnung. Viele Grüße!
PS: der Händler hat grade per Email mitgeteilt, die Rechnung befände sich außen am gelieferten Paket. Dort ist aber definitiv nur der DHL-Aufkleber. Irgendwie nervig das ganze... ...zumal das Rückgabe-Online-Formular nur ausgefüllt werden kann, wenn die Rechnungsnummer korrekt eingetragen wird (die aber wegen der fehlenden Rechnung fehlt).
Frag doch einfach nach einer pdf rechnung...
ist für uns u.a. ein Grund, bei eBay nur noch in Ausnahmefällen zu bestellen.
Dan schrieb: > PS: der Händler hat grade per Email mitgeteilt, die Rechnung befände > sich außen am gelieferten Paket. Dort ist aber definitiv nur der > DHL-Aufkleber. Irgendwie nervig das ganze... Hast du auch wirklich mal in den vielleicht vorhandenen Foliebeutel geschaut?
Also JEDER gewerbliche Verkäufer ist verpfilichtet, eine Rechnung auszustellen (je nachdem MIT oder OHNE MwSt) und auf Anfrage sogar ein Doppel auszustellen. Eine außen angebrachte Versandtasche kann auch beschädigt werden und die Rechnung verloren gegangen sein...
Michelle Konzack schrieb: > Eine außen angebrachte Versandtasche kann auch beschädigt werden und die > Rechnung verloren gegangen sein... Passiert bei dir sicher jedes 2. Mal.
Michelle Konzack schrieb: > Also JEDER gewerbliche Verkäufer ist verpfilichtet, eine Rechnung > auszustellen (je nachdem MIT oder OHNE MwSt) und auf Anfrage sogar ein > Doppel auszustellen. Hm, die Rechnungsnummer hat der besagte Händler mittlerweile übermittelt, die Rückgabeformalitäten sind jetzt abgeschlossen. Eine Rechnung hat er trotz mehrfacher Aufforderung immer noch nicht geschickt. Ansonsten finde ich, dass es eine ziemliche Mogelpackung ist, wenn er im Ebayimpressum und in den Widerrufsbelehrungen eine Telefonnummer angibt, die mindestens seit einer Woche nicht funktioniert (es meldet sich immer eine elektronische Stimme: dieser Anruf kann z.Zt. nicht entgegengenommen werden).
Meines Wissens ist nur eine postalische Erreichbarkeit für Rechtsgeschäfte notwendig. Eine Rechnung muß er dir nur auf Verlangen ausstellen.
Ruf doch mal von einer Telefonzelle bei der Gewerbeaufsicht oder besser noch im Finanzamt an, da gibts spezielle Leute, die sich nur um Ebayer kümmern.
antifaschista siempre schrieb: > Ruf doch mal von einer Telefonzelle bei der Gewerbeaufsicht oder besser > noch im Finanzamt an, da gibts spezielle Leute, die sich nur um Ebayer > kümmern. Also: Schreib einen Brief an den Händler, verlange die Rechnung, mit Kopie an das zuständige Finanzamt und die Gewerbeaufsicht. Das wirkt Wunder.
Der größte Feind im eignen Land, das ist und bleibt der Denunziant
Nur weil jemand bei eBay als gewerblicher Händler angemeldet ist, muss man noch kein Gewerbe betreiben. Viele Leute melden sich als gewerblicher Händler an, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Und die Hürden, um als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden sind sehr niedrig. Z.B. wurde eine Hausfrau, die alte Klamotten ihres Kindes verkauft hatte, als gewerblich eingestuft und musste Abmahn-, Anwalts- und Gerichtskosten löhnen. Auch eine private Haushalts- oder Sammlungsauflösung auf eBay ist definitiv gewerblich. Zitat: "Ist der Verkäufer Unternehmer treffen ihn noch weitere Pflichten. Ob jemand Unternehmer ist, richtet sich nach § 14 BGB. Danach ist jemand Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. D.h. aber nicht, dass nur wer hauptberuflich bei ebay handelt, Unternehmer ist. Auch wer dies nur nebenbei macht, kann Unternehmer sein. Erst Recht kommt es nicht auf eine Anmeldung als Gewerbetreibender an." http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles/allgemein/rechte-und-pflichten-bei-ebay-und-anderen-verkaufsplattformen/ Besonders den letzten Satz beachten. Ich würde also mal den Ball flach halten.
Im Sinne des Finanzamtes ist aber nur jemand, der dauerhaft und wiederholt in der Absicht Gewinn zum machen, handelt, ein Unternehmer. Daher wundert mich die Geschichte mit den abgetragenen Klamotten. Dann wäre auch jedes Gebrauchtauto was verkauft wird, betroffen. Naja, vielleicht wollen das bestimmte Kreise nun endlich durchdrücken. Die Zeiten sind schlecht, der Daimler immer noch nicht abgezahlt und die Jacht ist doch so verlockend... Außerdem sollte man bei Anschwärzen natürlich auch die möglichen Folgen beachten: - mögliche Retourkutsche - Wegfall einer Lieferquelle
Abdul K. schrieb: > Dann wäre auch jedes Gebrauchtauto was verkauft wird, betroffen. Wie ein Gericht mal feststellte erst ab dem Verkauf von der dritten Wohlstandsmühle pro Jahr. Man geht dabei wohl von aus das kaum jemand mehr als zwei besitzen wird.
Abdul K. schrieb: > Im Sinne des Finanzamtes ist aber nur jemand, der dauerhaft und > wiederholt in der Absicht Gewinn zum machen, handelt, ein Unternehmer. Nein, ist er nicht. Gewerbetreibender ist man auch, wenn man ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt. > Daher wundert mich die Geschichte mit den abgetragenen Klamotten. Dann > wäre auch jedes Gebrauchtauto was verkauft wird, betroffen. Naja, > vielleicht wollen das bestimmte Kreise nun endlich durchdrücken. Die > Zeiten sind schlecht, der Daimler immer noch nicht abgezahlt und die > Jacht ist doch so verlockend... Malignes Melanom schrieb: > Nur weil jemand bei eBay als gewerblicher Händler angemeldet ist, muss > man noch kein Gewerbe betreiben. Viele Leute melden sich als > gewerblicher Händler an, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Und die > Hürden, um als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden sind sehr > niedrig. Z.B. wurde eine Hausfrau, die alte Klamotten ihres Kindes > verkauft hatte, als gewerblich eingestuft und musste Abmahn-, Anwalts- > und Gerichtskosten löhnen. Auch eine private Haushalts- oder > Sammlungsauflösung auf eBay ist definitiv gewerblich. Mit "definitiv" wäre ich vorsichtig. Nur weil es einzelen Fälle gab, die durch die Presse liefen, ist eine Auflösung der Wohnung der verstorbenen Mutter noch lange nicht gewerblich. Das waren immer Einzelfallentscheidungen, die man sich genau anschauen muss. Aber: man schützt sich als Privater vor Abmahnungen, indem man sich gewerblich mit Widerrufsrecht etc. gibt, aber es doch nicht ist? Das ist ja nun richtig gefährlich, denn dann kommt man natürlich vor Gericht sicher nicht mehr mit "Ich bin aber Privatverkäufer!" durch. An den OP: Gab es denn jetzt eine korrekte Rechnung? Chris D.
Chris D. schrieb: > Aber: man schützt sich als Privater vor Abmahnungen, indem man sich > gewerblich mit Widerrufsrecht etc. gibt, aber es doch nicht ist? Zumal das Schreiben einer Rechnung ja nun wirklich das allerkleinste Übel ist. Kann man auch privat machen, wenn man will, und wenn man schon als gewerblicher Verkäufer da angemeldet ist, würde ich da gar nicht erst drüber diskutieren. Man darf natürlich auf keinen Fall eine Mehrwertsteuer ausweisen, denn dann kommt sofort das Finanzamt daher und möchte sie haben. ;-)
Chris D. schrieb: > Abdul K. schrieb: >> Im Sinne des Finanzamtes ist aber nur jemand, der dauerhaft und >> wiederholt in der Absicht Gewinn zum machen, handelt, ein Unternehmer. > > Nein, ist er nicht. Gewerbetreibender ist man auch, wenn man ohne > Gewinnerzielungsabsicht handelt. > Aber nicht beim FA. Nach einigen Jahren machen sie dir den Laden dicht, wenn du keinen Gewinn machst. Und genau das, würde ich vor Gericht dann auch dem Richter sagen!! >> Daher wundert mich die Geschichte mit den abgetragenen Klamotten. Dann >> wäre auch jedes Gebrauchtauto was verkauft wird, betroffen. Naja, >> vielleicht wollen das bestimmte Kreise nun endlich durchdrücken. Die >> Zeiten sind schlecht, der Daimler immer noch nicht abgezahlt und die >> Jacht ist doch so verlockend... > > Malignes Melanom schrieb: >> Nur weil jemand bei eBay als gewerblicher Händler angemeldet ist, muss >> man noch kein Gewerbe betreiben. Viele Leute melden sich als >> gewerblicher Händler an, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Und die >> Hürden, um als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden sind sehr >> niedrig. Z.B. wurde eine Hausfrau, die alte Klamotten ihres Kindes >> verkauft hatte, als gewerblich eingestuft und musste Abmahn-, Anwalts- >> und Gerichtskosten löhnen. Auch eine private Haushalts- oder >> Sammlungsauflösung auf eBay ist definitiv gewerblich. > > Mit "definitiv" wäre ich vorsichtig. Nur weil es einzelen Fälle gab, die > durch die Presse liefen, ist eine Auflösung der Wohnung der verstorbenen > Mutter noch lange nicht gewerblich. Das waren immer > Einzelfallentscheidungen, die man sich genau anschauen muss. > Das Kind wird groß, danach ist Schluß mit den Klamotten, also ist das nicht dauerhaft! Und Gewinn, naja. Das muß wohl ein Scherz sein - zumindest für alle die Elter(n) sind! > Aber: man schützt sich als Privater vor Abmahnungen, indem man sich > gewerblich mit Widerrufsrecht etc. gibt, aber es doch nicht ist? > > Das ist ja nun richtig gefährlich, denn dann kommt man natürlich vor > Gericht sicher nicht mehr mit "Ich bin aber Privatverkäufer!" durch. > Sehe ich auch so. > An den OP: Gab es denn jetzt eine korrekte Rechnung? > Brauch er überhaupt eine? Oder soll das nur ein Druckmittel gegen Schwarzarbeiter werden? Für Gewährleistung und Garantie brauch man keine Rechnung. Sie macht die Sache nur etwas einfacher.
Michael S. schrieb: > Abdul K. schrieb: >> Dann wäre auch jedes Gebrauchtauto was verkauft wird, betroffen. > > Wie ein Gericht mal feststellte erst ab dem Verkauf von der dritten > Wohlstandsmühle pro Jahr. Man geht dabei wohl von aus das kaum jemand > mehr als zwei besitzen wird. Wir haben doch schon 2 Autos pro Bundesbürger. Also das da viele ein drittes haben, wundert mich nicht. Eher die Frage, wo die Karre parken!
Abdul K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Abdul K. schrieb: >>> Im Sinne des Finanzamtes ist aber nur jemand, der dauerhaft und >>> wiederholt in der Absicht Gewinn zum machen, handelt, ein Unternehmer. >> >> Nein, ist er nicht. Gewerbetreibender ist man auch, wenn man ohne >> Gewinnerzielungsabsicht handelt. > > Aber nicht beim FA. Nach einigen Jahren machen sie dir den Laden dicht, > wenn du keinen Gewinn machst. Und genau das, würde ich vor Gericht dann > auch dem Richter sagen!! Du verwechselst da etwas. "Dicht" machst nur Du Deinen Laden. Du darfst selbstverständlich auch über Jahrzehnte Miese machen. Aber das FA prüft nach einigen verlustreichen Jahren durchaus, ob es sich bei den Verlusten um nachvollziehbare Verluste (Investitionen) handelt, oder ob da nichts passiert, dass auf besserung hoffen lässt. Mehrere Verlustjahre sind am Anfang durchaus normal und kein FA sagt dann etwas. Und dann kann man wirklich Liebhaberei unterstellen und dann musst Du natürlich Deine Ausgaben nachträglich der Umsatzsteuer unterwerfen. Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an, denn natürlich kann ein Unternehmen einfach auch so scheitern, weil Kunden fehlen, das Konzept nicht gepasst hat usw. - dann verlangt auch das FA keine Nachzahlung. >> An den OP: Gab es denn jetzt eine korrekte Rechnung? >> > > Brauch er überhaupt eine? Oder soll das nur ein Druckmittel gegen > Schwarzarbeiter werden? > Für Gewährleistung und Garantie brauch man keine Rechnung. Sie macht die > Sache nur etwas einfacher. Wie Jörg schon sagt: es ist kein Verbrechen, auch als Privatmann eine Rechnung auszustellen. Tritt man aber gewerblich auf (der OP sprach von Widerrufsrecht), dann ist man allerdings verpflichtet, auf Verlangen eine (korrekte) Rechnung auszustellen. Chris D.
Naja, die Märchensteuer ist doch die größte Steuer für Privatleute. Die muß man umschiffen.
Chris D. schrieb: > Wie Jörg schon sagt: es ist kein Verbrechen, auch als Privatmann eine > Rechnung auszustellen. Tritt man aber gewerblich auf (der OP sprach von > Widerrufsrecht), dann ist man allerdings verpflichtet, auf Verlangen > eine (korrekte) Rechnung auszustellen. Ein Verbrechen nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit wohl schon, wenn man den Irrtum erregt, Unternehmer zu sein. (Eine Rechnung müsste ja wohl auch formell einige Angaben zum Gewerbe haben, wie z.B. die Ust.-Ident-Nummer,Mwst. etc. und andere spezifische Angaben). Bei Ebay ist die Artikelbeschreibung und die Zahlquittung Rechnung und Beleg genug. Akzeptiert sicher jedes Amt. Abdul K. schrieb: > Brauch er überhaupt eine? Brauchen tut man höchsten eine Quittung. Abdul K. schrieb: > Und genau das, würde ich vor Gericht dann > auch dem Richter sagen!! Wenn du vorm Amtsrichter stehst, wird den Belange des Finanzgerichts gar nicht jucken, es sei denn du hast da andere Erfahrungen. Jörg Wunsch schrieb: > Kann man auch privat machen,... Wenn du kein Gewerbetreibender bist, darfst du keinen Rechnung ausstellen, aus den ob schon benannten Gründen. Quittungen dagegen schon. Sind ja auch ein paar Regeln insbesondere über die Mwst zu beachten.
Halbwissen lieber nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung#Rechnungen_.C3.BCber_Kleinbetr.C3.A4ge
anno schrieb: > Der größte Feind im eignen Land, das ist und bleibt der Denunziant Tja, und der größte Feind des Kinderschänders ist der ausmerksame Nachbar. Auch ein Denunziant? Ist auf einmal etwas völlig anderes? Ist schon klar. Wenn Zivilcourage plötzlich zu Denunziantentum wird, nur weil die Leute auf einmal vor Ihrer eigenen Haustüre kehren müssen, dann wird mir kotzübel bei so viel Verlogenheit. Mit dem Geld, was an Steuern hinterzogen wird, könnten leicht alle Hartz 4 Ausgaben bestritten werden. Die feine Gesellschaft schmarotzt sich durch unsere von Steuerngeldern finanzierte Infrastruktur und zerreißt sich gleichzeitig das Maul über die Arbeitslosen. Widerwärtiges Pack. Da finanziere ich lieber 100 Arno Dübels, als nur einen dieser Schmarotzer.
Abdul K. schrieb: > Halbwissen lieber nachlesen: > http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung#Rechnungen_.C3.BCber_Kleinbetr.C3.A4ge Wobei es hier ja auch noch um eine Rechnung geht, die ein Unternehmer schreibt, nur eben bei einem Kleinbetrag. Eine recht gute Zusammenfassung über "Privatrechnungen" gibt's hier: http://blog.fastbill.com/2012/06/privatrechnung-vorlage/
Denunziant schrieb: > anno schrieb: >> Der größte Feind im eignen Land, das ist und bleibt der Denunziant > > Tja, und der größte Feind des Kinderschänders ist der ausmerksame > Nachbar. Auch ein Denunziant? Ist auf einmal etwas völlig anderes? Ist > schon klar. > Die wichtigste Aufgabe der Polizei ist die Vermittlung von gefühlter Sicherheit. > Wenn Zivilcourage plötzlich zu Denunziantentum wird, nur weil die Leute > auf einmal vor Ihrer eigenen Haustüre kehren müssen, dann wird mir > kotzübel bei so viel Verlogenheit. > > Mit dem Geld, was an Steuern hinterzogen wird, könnten leicht alle Hartz > 4 Ausgaben bestritten werden. Die feine Gesellschaft schmarotzt sich > durch unsere von Steuerngeldern finanzierte Infrastruktur und zerreißt > sich gleichzeitig das Maul über die Arbeitslosen. > Irrwitzigerweise müßte vermutlich keiner mehr arbeiten gehen, wenn man den Kapitalertrag ordentlich besteuern würde. Nur hat bislang niemand klären können, wer denn dann den Traktor aufm Feld noch steuern soll? Daran sieht man, daß das bloße Aufaddieren von Bilanzpunkten und Multiplizieren von Zinseszins irgendwie nicht funktioniert.
> anno schrieb: > > Mit dem Geld, was an Steuern hinterzogen wird, könnten leicht alle Hartz > 4 Ausgaben bestritten werden. Die feine Gesellschaft schmarotzt sich > durch unsere von Steuerngeldern finanzierte Infrastruktur und zerreißt > sich gleichzeitig das Maul über die Arbeitslosen. > Hihi musste grade wieder Spontan an den Berlinerflughafen denken KA warum ;-)
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.