Forum: Markt Reichelt-Problem


von Jürgen (Gast)


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Hallo,

ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten. 
Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %, 
die zweiten eine von 2 %.

http://www.reichelt.de/ICs-LMC-LS-/LP-2950-ACZ3-3/3/index.html?;ACTION=3;LA=446;ARTICLE=122756;GROUPID=5467;artnr=LP+2950+ACZ3%2C3;SID=11UFsbeH8AAAIAACWaibI3bb51d9976930765d644050033329a72

Auf meine Reklamation hin erhielt ich als Antwort, dass LP 2950 ACZ3,3 
"nur" die Bestellbezeichnung sei.

Wie seht ihr das? Muss Reichelt die LP 2950 ACZ3,3 liefern oder nicht?

mfg

Jürgen

von mhh (Gast)


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Es ist unschön, aber da im angebotenen UTC Datenblatt ebenfalls von 2 % 
die Rede ist, wirst Du nichts machen können.

Wenn Du das haben möchtest was Du bestellst, wirst Du andere Lieferanten 
nehmen müssen.

von Alex. (Gast)


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Produktbezeichnung : LP 2950 ACZ3,3

Wird was abweichendes geliefert, war es der falsche Artikel!
Rücksendeaufkleber auf Karton und zurück damit!

von Michael H. (michael_h45)


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Jürgen schrieb:
> USC 2950L
Foto? Ich kann zu dem nichts finden...

von Jürgen (Gast)


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Sorry, es ist UTC. Hier ist das Datenblatt:
http://www.unisonic.com.tw/datasheet/LP2950-2951.pdf

von Osche R. (Gast)


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Jürgen schrieb:

> Auf meine Reklamation hin erhielt ich als Antwort, dass LP 2950 ACZ3,3
> "nur" die Bestellbezeichnung sei.

Wenn Du Dir die Datenblätter anschaust, siehst Du dass UTC einer der 
möglichen Lieferanten ist: 
http://www.reichelt.de/index.html?;ACTION=7;LA=3;OPEN=0;INDEX=0;FILENAME=A200%252FDS_LP2950.pdf;SID=25A@tUM6wQARkAAA@QRqkebf6e01facaa715f518738e2b03e885e

> Wie seht ihr das? Muss Reichelt die LP 2950 ACZ3,3 liefern oder nicht?

Da kein besitmmter Hersteller angegeben war glaube ich nicht, dass Deine 
Rechte über einen normalen Onlinekauf-Rücktritt hinausgehen. Du kannst 
die Teile zurückschicken, da der Wert unter 40 Euro liegt allerdings auf 
Deine Kosten.


BTW: Nein, Halbleiter sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Auch wenn 
kreative Händler sich gerne mal solche Grüchte für ihre AGB ausdenken.

Und es hat einen Grund, warum die Händler etwas teuerer sind, bei denen 
Du exakt ein bestimmtes Bauteil bestellen kannst.

von MaWin (Gast)


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> Muss Reichelt* die LP 2950 ACZ3,3 liefern

Sie müssen was gleichwertiges liefern wie angepriesen.

Ein 2% ist nicht gleichwertig einem 0.5%,
man kauft ja nicht ohne Grund ACZ statt CZ.

Da allerdings das verlinkte Datenblatt vom 2%er stammt,
könnte es schwer sein, denen zu zeigen, daß das Ding
nicht die bestellten Eigenschaften hat.

Aus Kulanz würde jeder Elektronikversender umtaischen.

Unter Angelika hätte Reichelt das wohl noch getan.

Unter Daetwyler muß die Rendite hochgeschraubt werden,
es verschlechtert sich gerade viel bei Reichelt.

Man sollte sich nach anderen Quellen umsehen, es gibt
über 100 Elektronikversender in Deutschland. Darisus
hat zwar nicht alles da, was er bewirbt, aber auch der
Rest ist reichhaltig.

von Jörg S. (joerg-s)


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MaWin schrieb:
> Unter Angelika hätte Reichelt das wohl noch getan.
Glaub ich nicht. Die "Bestellnummern" waren früher ja auch schon so.

von Εrnst B. (ernst)


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Jörg S. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Unter Angelika hätte Reichelt das wohl noch getan.
> Glaub ich nicht. Die "Bestellnummern" waren früher ja auch schon so.

Angelika? War das nicht der Klaus, damals?

von Cyblord -. (cyblord)


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Reichelt ist halt für Hobbybastler und dafür haben die ne tolle Auswahl 
und gute Preise. Wenns dann halt irgendwie in Richtung pro gehen soll, 
auch für den ambitioninierteren Hobbyisten dann kann man ja bei Digikey 
bestellen. Die dortigen Konditionen sind noch gut für Privatmenschen 
auszuhalten. Man muss halt für jede Bestellung mindestens 65 EUR + MwSt+ 
Versand rechnen. Dafür sind viele Teile nochmal billiger als bei 
reichelt (z.B. AVRs).

gruß cyblord

von Klaus I. (klauspi)


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Jürgen schrieb:
> Hallo,
>
> ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.
> Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %,
> die zweiten eine von 2 %.
>
> 
http://www.reichelt.de/ICs-LMC-LS-/LP-2950-ACZ3-3/3/index.html?;ACTION=3;LA=446;ARTICLE=122756;GROUPID=5467;artnr=LP+2950+ACZ3%2C3;SID=11UFsbeH8AAAIAACWaibI3bb51d9976930765d644050033329a72
>
> Auf meine Reklamation hin erhielt ich als Antwort, dass LP 2950 ACZ3,3
> "nur" die Bestellbezeichnung sei.
>
> Wie seht ihr das? Muss Reichelt die LP 2950 ACZ3,3 liefern oder nicht?
>
> mfg
>
> Jürgen

Du kannst das gerne zurücksenden wenn Du unzufrieden bist, aber Reichelt 
muß Dir nicht dieses bestimmte Teil von dieser bestimmten Firma und zu 
diesen Spezifikationen liefern.

In den AGB von Reichelt steht sicherlich etwas, wie das alles was sie 
zeigen gar kein Angebot ist, sondern Du als Verbraucher zuerst das 
rechtliche Angebot machst. Desweiteren wird sicher zu lesen sein, dass 
sich Reichelt vorbehält ähnliche Teile zu liefern.

Wenn die Teile für Dich nicht taugen schicke sie zurück, ansonsten 
kannst Du das Problem auch mit der Hotline vertiefen. Evlt. können sie 
Dir dann die speziellen Teile doch besorgen und das Problem war ihnen 
nicht bewusst.

Aber ich glaube nicht, dass Du Reichelt dazu zwingen kannst Dir diese 
speziellen Teile eines bestimmten Herstellers zu liefern (siehe AGB).

von Gerd (Gast)


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Naja, das ist nicht herauszulesen. Allerdings gibt es ein paar Gummi-§:

>1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Geräte und Produktbeschreibungen 
>sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die 
>ständige techn. Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns 
>Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor.

Damit kann man schon fast alles ähnliches verkaufen.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Gerd schrieb:
> Naja, das ist nicht herauszulesen. Allerdings gibt es ein paar Gummi-§:
>>1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Geräte und
>>Produktbeschreibungen sind freibleibend.
> Damit kann man schon fast alles ähnliches verkaufen.

Ob die AGB gültig sind, steht auf einem anderen Blatt. Bei den meisten 
Versendern halten sie einer gründlichen Überprüfung nicht stand, wie 
man immer wieder bei Stiftung Warentest oder c't liest.

von Mikel M. (mikelm)


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Wenn der bessere Typ bestellt wurde und die Bezeichnung eindeutig ist 
und auch berechnet wurde, ist ist ein gültiger beidseitig verbindlicher 
Kaufvertrag darüber entstanden. Minderwertige Ware muß nicht akzeptiert 
werden. Reichelt eine angemessene Frist setzten den richtigen Typ zu 
liefern. Nach Ablauf der Frist wenn sie nicht geliefert haben kannst du 
den Artikel woanders kaufen und alle dafür entstandenen Kosten 
(Kaufpreis,Porto) von Reichelt zurückverlangen. Das da verschiedenen 
Datenblätter zum download liegen hat meines Erachtens keine Bedeutung. 
In der Produktbeschreibung steht auch nichts davon das minderwertige 
Produkte geliefert werden. .. aber hast du soviel bestellt das sich der 
Aufwand lohnt? ggf Anwalt einschalten. Lieber als Konsequenz bei 
besseren Händler bestellen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Es steht aber eben überhaupt kein Hersteller explizit da. Wie soll man 
jetzt daraus eine Verpflichtung ableiten? Die Dinger heißen doch bei 
allen Herstellern gleich.

von Jupp (Gast)


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>BTW: Nein, Halbleiter sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Auch wenn
>kreative Händler sich gerne mal solche Grüchte für ihre AGB ausdenken.

Kannst Du ein Aktenzeichen o. ä. nennen, dass Deine Behauptung 
untermauert? Wäre schon interessant denn ich kenne es eigentlich auch 
nur so, dass Halbleiter generell immer vom Umtausch ausgeschlossen sind.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jupp schrieb:
>>BTW: Nein, Halbleiter sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Auch wenn
>>kreative Händler sich gerne mal solche Grüchte für ihre AGB ausdenken.
>
> Kannst Du ein Aktenzeichen o. ä. nennen, dass Deine Behauptung
> untermauert? Wäre schon interessant denn ich kenne es eigentlich auch
> nur so, dass Halbleiter generell immer vom Umtausch ausgeschlossen sind.

Ist das nicht falsch herum? Wenn du der Meinung bist, Halbleiter nehmen 
da eine Sonderstellung ein, dann bringe eine Norm oder ein Aktenzeichen. 
Ansonsten sind Halbleiter Waren wie alle anderen auch.

von Ian (Gast)


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Jürgen schrieb:
> ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.

1. Wieviele sind es denn überhaupt?
2. Weicht denn die Ausgangsspannung überhaupt mehr als 0,5% ab?

Formal kannst Du die gelieferten Teile zurückweisen, da diese nicht die 
0,16A liefern, wie unter "technische Daten" angeführt.

Generell stehen die Reichelianer wohl mit den Bezeichungen ACZ und CZ 
auf dem Kriegsfuß. Sieht man sich bei 3.0 oder 5.0 Reglern um, so sind 
die CZ teuerer als die ACZ. Da stimmt doch etwas nicht.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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@ cyblord:

Würde ich auch so sehen.

Insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher lässt keine Ausnahmen 
für Halbleiter erkennen. Nur verderbliche etc. Waren sind 
ausgeschlossen.

Dieses lässt sich mit AGB natürlich nicht aushebeln.

Chris D.

von Timmo H. (masterfx)


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cyblord ---- schrieb:
> Es steht aber eben überhaupt kein Hersteller explizit da. Wie soll man
> jetzt daraus eine Verpflichtung ableiten? Die Dinger heißen doch bei
> allen Herstellern gleich.
Und deswegen hat Reichelt auch bei dem LP 2950 vier Datenblätter 
abgelegt. Bei Reichelt bedeuten mehrere Datenblätter soviel wie "du 
bekommst das Bauteil was wir gerade in der Sammelkiste zufällig als 
erstes rausholen".

Bzw. bei Reichelt wird es wohl eher so sein, dass Reichelt das kauft was 
gerade am günstigsten ist. Darum bei Reichelt immer darauf achten ob bei 
einem Artikel mehrere Datenblätter hinterlegt sind. Die 
Bestellbezeichnung ist bei Reichelt nicht generell gleich der 
Herstellerbezeichnung.

von Jörg S. (joerg-s)


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Timmo H. schrieb:
> Die Bestellbezeichnung ist bei Reichelt nicht generell gleich der
> Herstellerbezeichnung.
Das ist der Pudels Kern! Es besteht da natürlich die 
Verwechslungsgefahr. Aber ob man damit rechtlich erfolgt hat ist 
zweifelhaft.

von Timmo H. (masterfx)


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Wer ein ganz bestimmtes Bauteil haben will, dann bestellt man es nicht 
bei Reichelt wenn dort mehrere Datenblätter hinterlegt sind.

Glaubt denn jemand im Ernst, dass Reichelt die Bestellbezeichnung jedes 
mal ändern würde wenn sie wieder einen anderen Hersteller des Bauteils 
in ihrer Tonne haben? Sicherlich nicht. Darum packen sie einfach alle 
Datenblätter zu den Artikel und solange die grundlegende Funktion und 
Pinning gleich ist, ist das eben der Artikel. Einem Otto-Normal-Bastler 
reicht das allemal aus, und dem wäre es sonst auch pups-egal ob nun 
0.5,1 oder 2% Toleranz. Und an diese Otto-Normal-Bastler richtet 
Reichelt sein Auswahl eben auch. Bei Mouser etc. bekommt man eben keine 
einzelne USB-Buchse für 0,17 Euro, da muss man schon mehr kaufen damit 
der Staffelpreis auf dem Niveau ist. Dafür bekommt man dort eben auch 
genau das Bauteil was dort ausgezeichnet ist.

Bei Reichelt gibts halt nur eine Bestellbezeichnung, bei Mouser etc. 
gibts neben der Bestellbezeichnung auch noch eine Herstellerteilenummer, 
und nur die ist bindend.

von Jens G. (jensig)


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q Jürgen (Gast)
>ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.
>Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %,
>die zweiten eine von 2 %.

Die 0,5% gelten aber nur für Tj=25°C. Da Du die aber nicht einhalten 
wirst, gilt eher der andere Wert, der dann von 1% ausgeht. Damit 
relativiert sich schon mal der "Riesen"vorteil.

@ cyblord ---- (cyblord)

>Es steht aber eben überhaupt kein Hersteller explizit da. Wie soll man
>jetzt daraus eine Verpflichtung ableiten? Die Dinger heißen doch bei
>allen Herstellern gleich.

Hersteller nicht - aber zumindest eine gewisse Eigenschaft, die durch 
ACZ in der Bezeichnung suggeriert wird. Auch bietet Reichelt den CZ-Typ 
an, was nochmal suggeriert, daß hier ein Unterschied gemacht wird.
Daß Reichelt Datenblätter angibt, tut nix zur Sache, denn das betrachtet 
Reichelt selbst nur als reinen Informationsservice, nicht als 
Zusicherung bestimmter Eigenschaften:

http://www.reichelt.de/index.html?;ACTION=6;PAGE=2;SID=10Tas0l38AAAIAAARKDCwde248ea403888f14ca1966a27c0715e2

Also gilt wohl doch nur die Bezeichnung. Und wenn dort ACZ steht, dann 
darf man auch die ACZ-Qualität erwarten, und nicht CZ, welcher ja extra 
nochmal angeboten wird (wo dann der UTC-Typ eher reinpassen würde).

Wenn Du also auf den Unterschied angewiesen bist, dann sollte 
zurückschicken kein Problem sein (Umtausch gegen einen echten ACZ mag 
vermutlich ein größeres Problem sein)

von Proxxon (Gast)


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Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator) schrieb

bezüglich Thema "Umtausch von Halbleitern":

> @ cyblord:

> Würde ich auch so sehen.

> Insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher lässt keine Ausnahmen
> für Halbleiter erkennen. Nur verderbliche etc. Waren sind
> ausgeschlossen.

> Dieses lässt sich mit AGB natürlich nicht aushebeln.

> Chris D.

Da gibt es aber ein rein praktisches Problem. Wie will der VK respektive 
Versandhändler denn herausfinden, ob der Halbleiter überhaupt noch 
funktioniert? Darf man sich das dann beispielsweise so vorstellen. Kunde 
betritt den Conrad. Legt seinen (möglicherweise gebrauchten, keiner weiß 
es) 2N3055 auf die Theke, mit den Worten "Umtauschen! Brauch' ich 
nich!". Die weibliche Teilzeitkraft an der Theke schickt den Kunden dann 
mit den Worten "Moment! Müssen wir erst überprüfen, ob's noch geht!" zum 
guten, (hoffentlich) fachkundigen Mann, der die Bauteile rausgibt. Dort 
stehen gerade 5 Leute an, die alle etwas ungewöhnliches brauchen (also 
wie immer). Katalognummern kennt natürlich (wie meistens) keiner von 
denen. Gedult ist angesagt. Beratungsbedarf für Beratungsresistente will 
im geflegten Ton geäuert werden. Es vergehen locker 30 Minuten, bis der 
Kunde dann seinen 2N3055 auf die Theke legen darf. "Hier, möcht' ich 
umtauschen!", heißt es. VK daraufhin, "Moment, geht der denn überhaupt 
noch? Was hamse denn damit gemacht". "Abba ja doch, hab'n nich 
benutzt!". VK: "Das muss ich prüfen!" holt ein Multimeter heraus und 
fängt an Diodenstrecken durchzumessen (Fachmann eben :)). "Hmm .. seint 
OK zu sein!". Zeit vergeht .. Umtausch (diesmal) geglückt.

Der nächste Kunde betritt das Areal mit einem Timer-IC 555 im Tütchen in 
der Tasche und schreitet richtung Theke. Kram .. such .. "Hier!". 
"Möcht' ich umtauschen!" "Moment! Ich schicke Sie mal runter zu'dn 
Bauteilen". "Da wird das geprüft ..!"

Diesmal 7 Kunden an der Bauteiletheke ..

--

Das kann man sich jetzt mit allen möglichen Halbleitern 
durchdeklinieren. Wie oft das gut geht und wie oft nicht mag sich jeder 
ausmalen.

Mal ehrlich, die dann zurückgebrachten Waren möchte ICH nicht unbedingt 
wissentlich als Neuware beim nächsten Einkauf angedreht bekommen.

SO gesehen sind Halbleiter IMMER verderbliche Ware. Jedenfalls die 
aktiven Halbleiter. Alles was MOSFET heißt besonders. ICs generell. 
Gewiss, unterscheiden kann man Lötspuren und dann vom Umtausch 
ausschließen. Aber alles was man sockeln kann oder mit Kokodilklemmen 
vorübergehend nutzen könnte wird heikel. Ein paar Widerstände kann man 
vielleicht gerade noch so zurücknehmen. Beim Elko wird es schon 
brenzlig. Vielleicht wurde der 4700uF'er schon mal verpolt betrieben? 
Wer soll die Zeit aufbringen 20 Elkos einzeln zu prüfen? Wer trägt die 
Kosten (hierzulande)? Den Chinesen interessiert das nicht. Der verkauft 
und verkauft und verkauft, auch ohne das die Ware immer ankommt.

Da müssten empfindliche Halbleiter schon generell versiegelt sein, 
ähnlich wie bei CD's und DVDs. Das bedeutet aber ziemlichen Mehraufwand 
bei der Verpackung und das würde sich in den Verkaufspreisen 
(hierzulande) bemerkbar machen.

;-)

von R. M. (rmax)


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Proxxon schrieb:

> Darf man sich das dann beispielsweise so vorstellen. Kunde
> betritt den Conrad. Legt seinen (möglicherweise gebrauchten, keiner weiß
> es) 2N3055 auf die Theke, mit den Worten "Umtauschen! Brauch' ich
> nich!".

Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht gilt nur bei 
Fernabsatzverträgen. Wenn ein Händler freiwillig auch der Laufkundschaft 
im Ladengeschäft eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit einräumt, kann 
er die die an beliebige Bedingungen knüpfen, also z.B. auch ganze 
Produktgruppen wie Halbleiter von der Rückgabe ausschließen.

von Proxxon (Gast)


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R. Max (rmax) schrieb:

> Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht gilt nur bei
> Fernabsatzverträgen ..

Ich weiß. Conrad ist da aber duchaus kulant und unterscheidet sich nicht 
vom Fernabsatz. Habe selber schon mansches zurückgebracht wie Potis, 
Übertrager etc., allerdings noch nie Halbleiter wie ICs oder 
Transistoren. Das käme mir nicht in den Sinn.

;)

von Osche R. (Gast)


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Proxxon schrieb:

> Da gibt es aber ein rein praktisches Problem. Wie will der VK respektive
> Versandhändler denn herausfinden, ob der Halbleiter überhaupt noch
> funktioniert?

Das wird insbesondere schwierig, wenn der Kunde von seinem gesetzlich 
zugesicherten Recht auf Gewährleistung Gebrauch macht. Innerhalb der 
ersten sechs Monate hat der Händler den Beweis zu führen, dass der 
Fehler in der Ware erst nach Erhalt zustande kam und nicht von 
vornherein im Keim vorhanden war.

Ist der Transistor jetzt wegen Überlastung und unsachgemäßer Behandlung 
eingegangen oder war der tatsächlich von Anfang an schlecht? Das zu 
beurteilen fällt schon unter Forensik.


Das man gebrauchte Halbleiter nicht reklamiert ist so ein common 
agreement. Dazu würden mich mal Gerichtsurteile interessieren.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Früher gab es in jeder Firma einen Eingangstest. Naja, jedenfalls 
richtige Unternehmen, z.B. Telekom. Ich würde sagen, gerade wegen der 
Halbleiter wurde das irgendwann abgeschafft bzw. durch secure-Sachen wie 
verschweißte Beutel ersetzt.

Nicht wenige Händler werden die Ware einfach wieder ins Regal legen. Ob 
Reichelt das macht, weiß ich nicht und will ich auch nicht öffentlich 
beurteilen ;-)


Schreiben, daß das Teil unbrauchbar ist, Begründen, Ersatz kommt 
bestimmt kostenlos. Den Schund darfst du vermutlich behalten.

von Stephan W. (stipo)


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Widerrufsrecht nutzen und zurück mit der Ware, welche man nicht 
gebrauchen kann.
Da kann sich auch Reichelt nicht davon entbinden einem Kunden das Geld 
zurück zu erstatten.

Wenn man allerdings unter 40€ Warenwert ist, kann sich das unter 
umständen nicht lohnen. Dann würde ich eventuell erstmal das komplette 
Paket (Welches durchaus 40€ übersteigt) Retounieren um mir dann 1-2 Tage 
später die zwar schon richtig erhaltene Ware nochmal zu bestellen :)

von Cyblord -. (cyblord)


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Abdul K. schrieb:
Ich würde sagen, gerade wegen der
> Halbleiter wurde das irgendwann abgeschafft bzw. durch secure-Sachen wie
> verschweißte Beutel ersetzt.

Bringt beim Widerrufsrecht auch nichts. Der Kunde darf den Beutel 
natürlich aufmachen. Gerade wenn erst dadurch die eigentliche 
Bezeichnung auf den Bauteilen zu erkennen ist. Die Hürde bevor ein 
Händler Geld einbehalten darf, weil der Wert der Ware gemindert wurde, 
ich sehr hoch. Dazu reicht eine geöffnete Verpackung lange nicht aus. 
Ein geöffner Plastikbeutel noch viel weniger.

@Proxxon:
Ich weiß nicht was du da schwadronierst aber Gesetz ist Gesetz und da 
gibts für Halbleiter keine Ausnahme. Natürlich ist das Widerrufsrecht 
für Händler ein Problem, natürlich verursacht es Aufwand. Aber es ist 
wie es ist. Damit müssen die Händler klarkommen.

gruß cyblord

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Machen sie doch auch. "Kein Geschäft mit Endkunden" und dann guckste in 
die Röhre. Was dir übrigens nach einer unsanften Aktion mit Reichelt 
dann auch passieren kann. Also Ruhe bewahren!

Nicht das es dir wie vielen DSL-Kunden geht: Die haben dann auf einmal 
die halbe Bandbreite als vorher.

von Proxxon (Gast)


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cyblord ---- (cyblord) schrieb:

> .. Gesetz ist Gesetz und da
> gibts für Halbleiter keine Ausnahme. Natürlich ist das Widerrufsrecht
> für Händler ein Problem, natürlich verursacht es Aufwand. Aber es ist
> wie es ist. Damit müssen die Händler klarkommen.

Jo. Da bekommt der Satz "Probieren Sie unsere Ware in aller Ruhe zuhause 
aus" bei Halbleitern doch gleich eine ganz besondere Bedeutung. Bei der 
nächsten Bestellung bekommst du dann dann eine Ladung verschrammter 
Transen und ICs. Gebraucht-"Neuware" sozusagen, vom Umtausch eines zuvor 
unzufriedenen Kunden. Nun wieder ordentlich verpackt und als Neuware 
deklariert verschickt. Das schafft genau die "Sicherheit", die jeder 
Käufer selbstverständlich von seinem Händler erwartet.

Das Problem wird der Chinese (Händler) nie haben. Dem schickt sowieso 
keiner was zurück.

von Cyblord -. (cyblord)


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Proxxon schrieb:
> cyblord ---- (cyblord) schrieb:
>
>
> Jo. Da bekommt der Satz "Probieren Sie unsere Ware in aller Ruhe zuhause
> aus" bei Halbleitern doch gleich eine ganz besondere Bedeutung. Bei der
> nächsten Bestellung bekommst du dann dann eine Ladung verschrammter
> Transen und ICs. Gebraucht-"Neuware" sozusagen, vom Umtausch eines zuvor
> unzufriedenen Kunden. Nun wieder ordentlich verpackt und als Neuware
> deklariert verschickt. Das schafft genau die "Sicherheit", die jeder
> Käufer selbstverständlich von seinem Händler erwartet.

Sagmal hab ich das Gesetz gemacht? Schreib doch ne Beschwerde an den 
Bundestag. Ich sag nur wie es ist. Ich würde auch keine LP2950 
zurückschicken weil der Hersteller falsch ist. Aber man könnte. Das ist 
der Punkt. Also reg dich ab.

> Das Problem wird der Chinese (Händler) nie haben. Dem schickt sowieso
> keiner was zurück.
Du mit deiner Chinesen-Phobie. Seit wann gehts hier um Chinesen? Der 
Chinese schickt einfach Ersatz wenn was defekt ist. Können deutsche 
Händler doch auch so machen. Dann erübrigt sich das Problem.

> Machen sie doch auch. "Kein Geschäft mit Endkunden" und dann guckste in
> die Röhre.
Ach Gottchen, hast du auch Angst vor deinem Schatten? Abduls 
Märchenstunde mit Gruselgarantie heute? Können ja alle Händler in 
Zukunft so machen. Frag mich wer da als erstes drunter leidet. Ohne 
Endkunden auch keine Großkunden und keine Händler. Frag mal Proxxon, der 
wird dir bestätigen dass dann der Chinese gerne diese Lücke füllen wird.

gruß cyblord

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Komm mal wieder runter. Ich hab mir schon Leute verprellt, DSL halbiert 
und mit Mühe wieder dupliziert, und mit Chinesen beide Erfahrungen 
gemacht: Schmuddelware und auch kostenloser Ersatz (von ihm angeboten, 
habs nie angefordert).

von Proxxon (Gast)


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cyblord ---- (cyblord) schrieb:

> Sagmal hab ich das Gesetz gemacht? Schreib doch ne Beschwerde an den
> Bundestag. Ich sag nur wie es ist.

Ist auch kein Vorwurf an dich. Ich habe nur mal den Gedanken 
durchgestrickt, dass damit auch Schindluder getrieben werden könnte, 
einschließlich die Bauteile gegen schlechtere (Hersteller) auszutauschen 
und zurückschicken etc.

Dem TE würde ich allerdings raten, wegen der gelieferten Bauteile mit 
schlechterer Tol., von Reichelt die beworbenen Bauteile nachzuliefern zu 
verlangen. Aber vielleicht hat Reichelt auch nur diese geschickten 
(würde mich nicht wundern). Vielleicht gibt es dann eine Gutschrift als 
Ausgleich o.ä. Einfach mal eine Mail schreiben oder anrufen.

von Alexander T. (Firma: Arge f. t. abgeh. Technologie) (atat)


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Hej!

Jürgen schrieb:

> ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.
> Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %,
> die zweiten eine von 2 %.

Ich würde sagen, das ist ein klassischer Fall von Irrtum:

http://de.wikipedia.org/wiki/Irrtum_(Recht)

und damit ein Vertragsanfechtungsgrund.

In dem Zusammenhang bedeutet Irrtum nicht: "Der war zu blöd um zu wissen 
was er tut" sondern "Die Informationen waren derart, daß er den 
Vertragsinhalt vernünftigerweise anders verstehen konnte." Wenn die 
"Bestellnummer" aussieht, wie eine Typenbezeichnung und das im gesamten 
Webshop so funktioniert, gibt es keinen vernünftigen Grund, extra 
nochmal das Datenblatt runterzuladen und zu prüfen, ob das mit der 
Bezeichnung übereinstimmt.

Anfechtung wegen Irrtums hat übrigens nichts mit Rücktritt nach 
E-Commerce-Gesetz oder Konsumentenschutz zu tun, sondern ist eigentlich 
eine logische Fortsetzung der Definition des Vertrags: Übereinstimmende 
Willenserklärung, eindeutig bestimmt.

Disclaimer: IANAL und Euer BGB habe ich nie gelesen (dummerweise 
beschreibt auch der Wikipedia-Artikel hauptsächllich die Lage in .at).

Ciao

Alexander

von Michael_ (Gast)


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Wieviel Stck. waren es denn nun?
Selbst bei 10Stck. im Wert von 3,30 EUR. brauchte man noch kein 
Affentheater wegen Rücksendung zu machen.
Woanders bestellen und gut ist es.

von dfgh (Gast)


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Die heben echt den Text deiner Reklamation durchgelesen? Ich hab meine 
"Orangenen" 7-Segment-Anzeigen (Gibts von dem Hersteller gar nicht) 
einfach noch mal geliefert bekommen ;-) War mir dann aber auch egal, ich 
konnte sie ja trotzdem verwenden

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Proxxon schrieb:
> cyblord ---- (cyblord) schrieb:
>
>> Sagmal hab ich das Gesetz gemacht? Schreib doch ne Beschwerde an den
>> Bundestag. Ich sag nur wie es ist.
>
> Ist auch kein Vorwurf an dich. Ich habe nur mal den Gedanken
> durchgestrickt, dass damit auch Schindluder getrieben werden könnte,
> einschließlich die Bauteile gegen schlechtere (Hersteller) auszutauschen
> und zurückschicken etc.

Ja, das müssen diejenigen, die auch ab und zu an Private liefern (so wie 
wir), eben einkalkulieren. Wobei unsere Kunden praktisch nie widerrufen 
- bisher gab es in all den Jahren nur einen einzigen Fall.
Ein anderer hätte kostenfrei zurückschicken können, hat aber alle 
Versandspesen übernommen, weil er beim Auftrag einfach einen Fehler 
gemacht hat. Behandelt man seine Kunden gut, sind sie eben auch fair :-)

Man darf als Verbraucher auch Dinge mit brutal aufgerissener 
Originalverpackung zurückschicken - die kann dann auch keiner mehr 
verkaufen.

Ist halt so. Dafür spart man sich das Ladengeschäft usw.

Ansonsten kann man Kunden auch, wenn das öfter vorkommt, auf eine 
entsprechende Liste setzen und nicht mehr beliefern. Dann ist der Käse 
gelutscht.

In DE herrscht durchaus noch Vertragsfreiheit.

Chris D.

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