Forum: Offtopic Deutsche Bank: "Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung"


von Daniel C. (Gast)


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Hallo,

im

>>"Antrag für den Zugang zur Bank über elektronische Medien"

der Deutschen Bank - Privat- und Geschäftskunden AG

findet sich unter

>>>9.) "Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung"

folgender Text:

>>"Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank nach Annahme 
>>meines Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages, aber noch vor Ablauf der 
>>Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnt."
(Zitat Ende)


Kann mir jemand sagen, was das im Klartext bedeutet?

von Mikel M. (mikelm)


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Ich verstehe das so, das sie nicht bis zur Ablauf der Widerspruchsfrist 
die du hast warten wollen, sondern ihn vorher aktivieren möchten.
 Sprich, wenn du den Vertrag haben möchtest, hat es für den den Vorteil 
ihn sofort benutzten zu können.
 Spielst du aber mit den Gedanken ihn zu Widerrufen, könnten für dich 
Kosten entstehen da er schon vorher galt. Oder die Widerspruchsfrist 
wird verkürzt dadurch. Sie wollen sie damit wohl dagegen versichern das 
du ihn nicht kurzzeitig nutzt um ihn dann zu widerrufen.

von Uhu U. (uhu)


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Daß sie das Ende der Widerrufsfrist nicht abwarten, sondern sofort mit 
der Bearbeitung "Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages" beginnen.

Wobei "Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages" natürlich eine 
niedliche Formulierung ist. Klingt wie Reinhard Meys "Antrag auf 
Erteilung eines Antragformulars"

http://www.youtube.com/watch?v=60cmsLJ--G8

von El Patron B. (bastihh)


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Ist aber fast überall usus.
S. Mobilfunkverträge, willt den ja schließlich gleich Benutzen 
(telefonieren) und nicht noch 14 Tage warten, oder?

von El Patron B. (bastihh)


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Mikel M. schrieb:

>  Spielst du aber mit den Gedanken ihn zu Widerrufen, könnten für dich
> Kosten entstehen da er schon vorher galt. Oder die Widerspruchsfrist
> wird verkürzt dadurch. Sie wollen sie damit wohl dagegen versichern das
> du ihn nicht kurzzeitig nutzt um ihn dann zu widerrufen.

Das 14 tägige Widerrufsrecht steht dir rechtlich zu, da entsehen dir 
keine Kosten, jedenfalls keine horrenden (meist nur 4,50€ für das 
Einschreiben um denen dein Widerruf schriftlich zukommen zu lassen).

von Uhu U. (uhu)


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Basti Benassi schrieb:
> Ist aber fast überall usus.

Alles andere dürfte bei den Kunden auch auf wenig Verständnis treffen.

von Timm T. (Gast)


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Aber Jungs, muss es denn wirklich DIESE Bank sein? Gibt doch noch 
andere. (Nein, Postbank ist keine Alternative.)

von U. B. (Gast)


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" ... einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars ..." ( R. Mey )

Anderes Beispiel, dass in Deutschland verwaltungsmässig nix schiefgehen 
kann, da alles geregelt ist - fast alle Juristen sind von 
Arbeitslosigkeit bedroht ;-)   =>

Über die Hälfte der weltweiten Fachliteratur über "Steuern"
gibt es bei uns ...

von A. $. (mikronom)


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U. B. schrieb:
> Über die Hälfte der weltweiten Fachliteratur über "Steuern"
> gibt es bei uns ...

Ich kenne hierfür den Wert 68% der weltweiten Steuerfachliteratur.

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