Hallo, im >>"Antrag für den Zugang zur Bank über elektronische Medien" der Deutschen Bank - Privat- und Geschäftskunden AG findet sich unter >>>9.) "Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung" folgender Text: >>"Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank nach Annahme >>meines Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages, aber noch vor Ablauf der >>Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnt." (Zitat Ende) Kann mir jemand sagen, was das im Klartext bedeutet?
Ich verstehe das so, das sie nicht bis zur Ablauf der Widerspruchsfrist die du hast warten wollen, sondern ihn vorher aktivieren möchten. Sprich, wenn du den Vertrag haben möchtest, hat es für den den Vorteil ihn sofort benutzten zu können. Spielst du aber mit den Gedanken ihn zu Widerrufen, könnten für dich Kosten entstehen da er schon vorher galt. Oder die Widerspruchsfrist wird verkürzt dadurch. Sie wollen sie damit wohl dagegen versichern das du ihn nicht kurzzeitig nutzt um ihn dann zu widerrufen.
Daß sie das Ende der Widerrufsfrist nicht abwarten, sondern sofort mit der Bearbeitung "Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages" beginnen. Wobei "Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages" natürlich eine niedliche Formulierung ist. Klingt wie Reinhard Meys "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars" http://www.youtube.com/watch?v=60cmsLJ--G8
Ist aber fast überall usus. S. Mobilfunkverträge, willt den ja schließlich gleich Benutzen (telefonieren) und nicht noch 14 Tage warten, oder?
Mikel M. schrieb: > Spielst du aber mit den Gedanken ihn zu Widerrufen, könnten für dich > Kosten entstehen da er schon vorher galt. Oder die Widerspruchsfrist > wird verkürzt dadurch. Sie wollen sie damit wohl dagegen versichern das > du ihn nicht kurzzeitig nutzt um ihn dann zu widerrufen. Das 14 tägige Widerrufsrecht steht dir rechtlich zu, da entsehen dir keine Kosten, jedenfalls keine horrenden (meist nur 4,50€ für das Einschreiben um denen dein Widerruf schriftlich zukommen zu lassen).
Basti Benassi schrieb: > Ist aber fast überall usus. Alles andere dürfte bei den Kunden auch auf wenig Verständnis treffen.
Aber Jungs, muss es denn wirklich DIESE Bank sein? Gibt doch noch andere. (Nein, Postbank ist keine Alternative.)
" ... einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars ..." ( R. Mey ) Anderes Beispiel, dass in Deutschland verwaltungsmässig nix schiefgehen kann, da alles geregelt ist - fast alle Juristen sind von Arbeitslosigkeit bedroht ;-) => Über die Hälfte der weltweiten Fachliteratur über "Steuern" gibt es bei uns ...
U. B. schrieb: > Über die Hälfte der weltweiten Fachliteratur über "Steuern" > gibt es bei uns ... Ich kenne hierfür den Wert 68% der weltweiten Steuerfachliteratur.
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