Hallo zusammen, Ich habe folgende Frage zu 1,3 GHz Video Transmittern. Zum Beispiel dieser: http://www.nghobbies.com/cart/index.php?main_page=product_info&cPath=1_83_103&products_id=850 Die beiden wählbaren Kanäle sind 1258MHz und 1280MHz. Bitte keine Belehrungen. Ich weiß, dass der Betrieb in Deutschland nicht erlaubt ist. Mir geht es um die Theorie. Laut Frequenznutzungsplan der Bundesnetzargentur (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Frequenznutzungsplan/FreqNutzungsPlan_node.html) kommen mehrere Einträge bezüglich der Verwendung der genannten Frequenzen in Frage: - Erderkundungsfunkdienst über Sateliten (Radar) - Flugnavigationsfunkdienst (Rundsichtradar) - Navigationsfunkdienst über Sateliten - Weltraumforschungsfunkdienst - Amateurfunkdienst - Ortungsfunkdienst Dabei vermisse den Eintrag für die Amateurfunker. Laut Wikipedia ist die Nutzung des 23cm-Bandes auch für Amateurfunker erlaubt. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/23-Zentimeter-Band Die beiden Frequenzen des Transmitters sind für Amateurfunk-Fernsehen (ATV) gelistet. Mich interessiert, ob man in der Realität mit dem Sender mit der relativ geringen Sendeleistung wirklich jemanden stören würde. Gehen wir einmal davon aus, der Sender würde im ländlichen Gebiet betrieben ohne Wohngebiet im Umkreis von mindestens 2km. Gruß Hans
Hans schrieb: > Frequenzen in Frage: > - Erderkundungsfunkdienst über Sateliten (Radar) > - Flugnavigationsfunkdienst (Rundsichtradar) > - Navigationsfunkdienst über Sateliten > - Weltraumforschungsfunkdienst > - *Amateurfunkdienst* > - Ortungsfunkdienst
Hi, Hans, > Mich interessiert, ob man in der Realität mit dem Sender mit der relativ > geringen Sendeleistung wirklich jemanden stören würde. Die BNetzA fährt zumindest durch München mit ihren Messwagen und sucht genau diese billigen TVs aus Asien. Ciao Wolfgang Horn
Habe ich übersehen, sorry. Die eigentliche Frage ist deshalb aber nicht beantwortet. Außerdem: Wie kann es überhaupt sein, dass es Überlappungen bei den Einträgen gibt? Gruß Hans
@Wolfgang: Danke für die Info. In einer Stadt sieht das sicherlich nochmal anders aus...
Hans schrieb: > Wie kann es überhaupt sein, dass es Überlappungen bei den Einträgen > gibt? Zuweisungen erfolgen sehr oft auf primärer und sekundärer Basis. Eine Sekundärzuweisung erfolgt dabei auf "non-interference basis", d. h. sie darf nur arbeiten, wenn sie keine Störungen für den primär zugewiesenen Funkdienst verursacht. Amateurfunk hat, je nach Band, mal Primär- und mal Sekundärstatus. Bei den primär zugewiesenen Bereichen gibt es wiederum sogenannte Exklusivbereiche (in denen nur der Amateurfunkdienst eine Zulassung hat, wobei Militärs jedoch [leider] stets komplett ihr eigenes Süppchen kochen dürfen, da sie von der zivilen Frequenzordnung ausgenommen sind) und solche, in denen es noch zusätzlich Sekundär- zuweisungen gibt. Primäre Zuweisungen erkennst du übrigens im Frequenznutzungsplan an der GROSSSCHREIBUNG.
Hans schrieb: > Mich interessiert, ob man in der Realität mit dem Sender mit der relativ > > geringen Sendeleistung wirklich jemanden stören würde Output Power: 400mW Das reicht bei Fernsehen mit einer entsprechende Antenne für mehrere 10km Reichweite. Das 23cm Band 1240-1300MHz ist dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesen. Ob wir Funkamateure mit dem Hintergrund, das das europäische Satellitennavigationssystem Galiläo die gleiche Frequenzen benutzt, das Band noch länger halten können, bleibt abzuwarten. Allgemeine Freigabe gibt es nur in den ISM Bändern. Das ist aber noch kein Freibrief in dem Bereich ungehindert insbesonders selbstgebaute Sender zu betreiben. Auch Sender im ISM Band brauchen eine Zulassung. Eben eine allgemeine Zulassung. Ralph Berres
Ralph Berres schrieb: > Ob wir Funkamateure mit dem Hintergrund, das das europäische > Satellitennavigationssystem Galiläo die gleiche Frequenzen benutzt, das > Band noch länger halten können, bleibt abzuwarten. Ja, es besteht immer noch ein Restrisiko, dass Galileo doch noch in Betrieb genommen wird. Wahrscheinlich ist das aber nicht.
Ralph Berres schrieb: > Auch Sender im ISM Band brauchen eine Zulassung. Naja, so in etwa. ;-) Der Inverkehrbringer muss dafür eine Konformitätserklärung erstellen, in der er die Konformität mit allen zutreffenden Regelungen konstatiert. Dabei wird in der Regel eine "benannte Stelle" (= Messlabor) in das Verfahren einbezogen, aber es ist (je nach anwendbarer Norm) u. U. nicht zwingend erforderlich, dies zu tun. Die Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen obliegt in jedem Falle dem Inverkehrbringer.
Jörg Wunsch schrieb: > Zuweisungen erfolgen sehr oft auf primärer und sekundärer Basis. Eine > Sekundärzuweisung erfolgt dabei auf "non-interference basis", d. h. > sie darf nur arbeiten, wenn sie keine Störungen für den primär > zugewiesenen Funkdienst verursacht. Beispiel: 1250-1260MHz Woher weiß der Amateurfunker ob er den Flugnavigationsfunk stört?
xyz schrieb: > Woher weiß der Amateurfunker ob er den Flugnavigationsfunk stört? Keine Angst. Das bekommt er schon mitgeteilt. Ralph Berres
xyz schrieb: > Beispiel: 1250-1260MHz > Woher weiß der Amateurfunker ob er den Flugnavigationsfunk stört? Im Zweifelsfalle würde wohl ein Mitarbeiter der BNetzA beim Funkamateur vor der Tür stehen und eine Betriebseinschränkung auferlegen. ;-) Nein, 1250 bis 1260 MHz ist laut BNetzA eine Zuteilung für "Rundsichtradar der Flugsicherung zur Luftraumüberwachung". Damit ist es eher andersrum: das Ding wird massiv und periodisch Störungen verursachen, wenn man in dessen Nähe ist. Im Übrigen ist die Sendeleistung für Amateurfunk in diesem Bereich (zuzüglich eines Schutzabstandes von je 3 MHz ober- und unterhalb) auf 5 W EIRP limitiert. Einmal darfst du raten, warum dem so ist. ;-)
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