Forum: Offtopic LED-Lampe für potenzielle Selbstmörder


von Marek N. (Gast)


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Hallo,

habe mir bei eBay von einem deutschen Händler einige 230 V LED-Lampen 
geholt, um damit die bisherigen Halogenlampen zu ersetzen.
Ich habe mich bewusst für eine Lösung mit vielen Einzel-LEDs 
entschieden, da ich mit dieser Bauart bereits bei meiner 
Wohnzimmerleuchte gute Erfahrungen gemacht habe: Gute Lichtausbeute, 
warmer Farbton und gute Lichtverteilung dank Streuscheibe. Ich habe auch 
nicht gerade das billigste genommen, sondern ungefähr das gleiche 
bezahlt, wofür ich vor ca. 1 Jahr für 2 W-Lampen bezahlt hatte.
Leider trifft das nicht auf die oben angehängte Gurke.
Schon beim Auspacken fiel mir auf, dass eine Streuscheibe fehlt und 
evtl. spannungsführende Teile zugänglich sind und auch optisch floppte 
die Lampe voll: Im Vergleich zu einer 28 W Halogenlampe mit knapp 430 
Lux kommt die LED gerade mal auch ca. 260 Lux. Aucb das Licht erscheint 
trotz angegebener 3000 K nicht so warm.
Aber der Hammer kommt jetzt: Die LED-Kontakte können tasächlich 
spannungsführend sein. Mit dem Multimeter maß ich bis zu 200 V gegen 
PEN. Verifiziert habe ich es am Labornetzteil: 24 V über 1,5 kOhm 
strombegrenzt (EN61010 schreibt eigentlich 2 kOhm vor, aber 1k5 war grad 
zur Hand) aufg max. 16 mA. Ein Pol an einen der Sockelkontakte und mit 
dem anderen nach und nach die LED-Anschlüsse abgetastet.
Es dauerte nicht lange, bis ich die ersten LEDs zum leuchten bringen 
konnte und je näher ich dem "heißen" Ende kam, um so heller wurden die 
LEDs und je höher der Strom bis ich am äußersten Ende auf über 15 mA 
kam.
Der Ableitstrom wird also nur durch einen äußeren (Körper-)Widerstand 
begrenzt.
Die "heißen" Stellen habe ich mal im Bild markiert. Diese Pins sind 
leicht berührbar und nur über eine Gleichrichterdiode mit dem Fußkontakt 
der Lampe verbunden. Zudem liegen sie so ungüstig, dass man auch 
zufällig beim Wechseln der Lampe oder Saubermachen dagegen kommt, auch 
wenn die Leuchte angeblich abgeschaltet ist, da die meisten 
Schnurschalter nicht allpolig trennen.
*Im Extremfall hängt man mit dem Finger direkt an der Phase!*

Also: Finger weg von solchen Lampen.

von Jens G. (jensig)


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>Ich habe mich bewusst für eine Lösung mit vielen Einzel-LEDs
>entschieden, da ich mit dieser Bauart bereits bei meiner
>Wohnzimmerleuchte gute Erfahrungen gemacht habe: Gute Lichtausbeute,
>warmer Farbton und gute Lichtverteilung dank Streuscheibe. Ich habe auch

So ein Quatsch: diese Eigenschaften (abgesehen von Lichtverteilung) 
hängen nicht von der Anzahl Dioden ab. Warum auch? Wenn es um die 
Eigenschaften geht, guckt man sich die technischen Daten an, und nicht 
einfach die Bauform der Lampe ...

>evtl. spannungsführende Teile zugänglich sind und auch optisch floppte
>die Lampe voll: Im Vergleich zu einer 28 W Halogenlampe mit knapp 430
>Lux kommt die LED gerade mal auch ca. 260 Lux. Aucb das Licht erscheint
>trotz angegebener 3000 K nicht so warm.

Ja - wie gesagt - dies hängt nicht von der Bauform ab

>Aber der Hammer kommt jetzt: Die LED-Kontakte können tasächlich
>spannungsführend sein. Mit dem Multimeter maß ich bis zu 200 V gegen

Ja logisch - was dachtest Du denn sonst? Trenntrafo inside?

Wenn die Streuscheibe fehlt, obwohl angegeben, dann zurück mit dem Teil.
Und wenn Streuscheibe nicht Bestandteil des Angebots war, dann auch 
zurück, wegen Gefahr für Leib und Leben.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Marek N. schrieb:
> Schon beim Auspacken fiel mir auf, dass eine Streuscheibe fehlt

Ist das bei allen Exemplaren so? --> Zurück damit!

von Marek N. (Gast)


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Hallo,

ja keine der Lampen hat eine Streuscheibe. Im nachhinein muss ich 
gestehen, dass in der Auktionsbeschreibung auf dem exemplarischen(!) 
Bild ebenfalls keine Schutzscheibe dargestellt ist. Ich bin jedoch davon 
ausgegangen, dass die Lampe konstruktive Maßnahmen gegen Berührung von 
Netzspannung hat. Frei liegende Stromkreise würde ich höchstens für 
Niedervoltlampen akzeptieren.

Leider geschieht die Rücksendung laut AGB zu meinen Lasten.  Das ist es 
mir nicht Wert. Lieber behalt ich die Lampe in meinem Gruselkabinett. 
Wer sich traut, darf auch mal anfassen.

von Vn N. (wefwef_s)


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Marek N. schrieb:
> habe mir bei eBay von einem deutschen Händler einige 230 V LED-Lampen
> geholt, um damit die bisherigen Halogenlampen zu ersetzen.
> Ich habe mich bewusst für eine Lösung mit vielen Einzel-LEDs
> entschieden

Selbst schuld, kein Mitleid.

von Michael K. (charles_b)


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Marek N. schrieb:
> Hallo,
>
> ja keine der Lampen hat eine Streuscheibe. Im nachhinein muss ich
> gestehen, dass in der Auktionsbeschreibung auf dem exemplarischen(!)
> Bild ebenfalls keine Schutzscheibe dargestellt ist. Ich bin jedoch davon
> ausgegangen, dass die Lampe konstruktive Maßnahmen gegen Berührung von
> Netzspannung hat. Frei liegende Stromkreise würde ich höchstens für
> Niedervoltlampen akzeptieren.
>
> Leider geschieht die Rücksendung laut AGB zu meinen Lasten.  Das ist es
> mir nicht Wert. Lieber behalt ich die Lampe in meinem Gruselkabinett.
> Wer sich traut, darf auch mal anfassen.

Wenn die Ware Schrott ist, also Garantiefall, dann könntest du die 
Erstattung der Portokosten verlangen. Aber das liegt bei dir.

Bei ebay kauf ich schon lange keine technischen Artikel mehr - da sind 
zu viele faule Eier unterwegs.

von Michael H. (michael_h45)


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Marek N. schrieb:
> Auktionsbeschreibung
selber schuld, wer sich b-ware von ebay-deppen holt.

> Bild ebenfalls keine Schutzscheibe
wie kommst du dann dazu, eine zu erwarten?


du hast halt in den topf mit ausschussware gelangt... vielleicht haben 
die lampen normalerweise eine linse. vielleicht sind sie deswegen nicht 
im normalen handel...

hier kannst du nicht mal dem ebay-händler einen vorwurf machen.
du bist schon selber schuld, dass du auf ihn reingefallen bist.

hier jetzt groß den geschädigten kunden zu markieren, ist ganz schön 
lächerlich.

von Marek N. (Gast)


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Michael H. schrieb:
> Marek N. schrieb:
>> Auktionsbeschreibung
> selber schuld, wer sich b-ware von ebay-deppen holt.
>
>> Bild ebenfalls keine Schutzscheibe
> wie kommst du dann dazu, eine zu erwarten?

Das Bild ist nur reprästentativ und entspricht nicht der von mir 
bestellten E14-Lampe. Ich bin davon 'ausgegangen', dass eine 230 V-Lampe 
'sicher konstruiert' ist. Entschuldigung :-(

von Timm T. (Gast)


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Michael H. schrieb:
> hier kannst du nicht mal dem ebay-händler einen vorwurf machen.
> du bist schon selber schuld, dass du auf ihn reingefallen bist.

Doch natürlich, der Händler muss gewährleisten, dass seine Waren den 
geltenden Vorschriften entspricht. Und da gehört ein zuverlässiger 
Berührschutz dazu.

Hat das Ding CE? Ist eventuell ein Fall für den TÜV, die ziehen sowas 
doch normalerweise aus dem Verkehr.

von Vn N. (wefwef_s)


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Marek N. schrieb:
> Ich bin davon 'ausgegangen', dass eine 230 V-Lampe
> 'sicher konstruiert' ist. Entschuldigung :-(

Bei billigstem Chinamüll von Ebay? Nach wie vor: selbst schuld.
Deine aufgezählten angeblichen Vorteile bei Lampen mit vielen schwachen 
LEDs statt einer oder weniger starken sind übrigens eher Unfug, weshalb 
diese Bauform insbesondere bei Billigmüll zu finden ist.
Link zum Artikel wäre hilfreich.

von Marek N. (Gast)


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Hi,

Klar hat das Teil CE (Vielleicht auch nur China-Engineering)! RoHs, 
Mülltonnensymbol etc.
Ist natürlich nicht die Druckerschwärze wert, mit der es aufgebracht 
wurde.

P.S. Eben noch mal an meiner Nachtischlampe gemessen. Wenn man den 
Stecker (un-)günstig steckt, liegen an den markierten Pins auch im 
ausgeschalteten Zustand die 225 V gegen Erde an. Schon beängstigend.

von Michael K. (charles_b)


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Marek N. schrieb:
> Hi,
>
> Klar hat das Teil CE (Vielleicht auch nur China-Engineering)! RoHs,
> Mülltonnensymbol etc.
> Ist natürlich nicht die Druckerschwärze wert, mit der es aufgebracht
> wurde.
>
> P.S. Eben noch mal an meiner Nachtischlampe gemessen. Wenn man den
> Stecker (un-)günstig steckt, liegen an den markierten Pins auch im
> ausgeschalteten Zustand die 225 V gegen Erde an. Schon beängstigend.

Also, die Vorredner haben schon Recht: Da hast du Schrott gekauft, 
obwohl das Bild schon einen verdächtigen Eindruck gemacht hat.

Kommt jetzt auf die Summe an um die es geht. Für ein paar Euronen ist es 
die Sache nicht wert, falls es mehr sind, versuch, über die 
Sicherheitsaspekte zur Wandlung zu kommen.

Ich hatte schon mal den Fall, dass ich eine schlechte Bewertung 
abgegeben habe und dann der Verkäufer windelweich Rücknahme, Trostpreis 
etc. versprochen (und gehalten hat), wenn ich die Bewertung zurücknähme.

Also, ne negative Bewertung "lebensgefährliche Produkte" würde ich schon 
mal ins Auge fassen, vielleicht dem Verkäufer auch so vorab mitteilen. 
Nicht dass du noch Verantwortung trägst, wenn einer ohne Voltmeter und 
technischen Sachverstand wie du die Dinger bestellt und dann daran 
stirbt...

von Marek N. (Gast)


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Hallo,

ja, ich habe eben den Verkäufer kontaktiert und ihm den Sachverhalt 
geschildert. Daher gibt es hier erst mal keine Auktionsnummer.

Ich weiß, ich habe Schrott gekauft. Und ich hätte nicht auch nur eine 
Silbe verloren, wenn die Lampen einfach nur funzeliges Licht von sich 
gegeben hätten, oder die Halbwertszeit nur wenige Stunden betragen 
hätte. Ich hätte es einfach unter Lehrgeld abgehakt und gut ist.

Das (Mein) Problem ist eben, dass diese Lampe bauartbedingt unsicher ist 
und auch die Wahrscheinlichkeit nicht gering ist, dass sich solche Art 
Lampen auch beim Discounter in der Schüttgutbox finden. Wenn Oma Erna 
beim nächsten Frühjahrsputz da mitm feuchten Lappen drüberwischt hat sie 
mal eben sozialverträglich die Rentenkasse entlastet.

Mal abwarten, was der Händler sagt.

von Michael K. (charles_b)


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Marek N. schrieb:
> Wenn Oma Erna
> beim nächsten Frühjahrsputz da mitm feuchten Lappen drüberwischt

Vielleicht hat der Chineses die Wendung "eine gewischt kriegen" da 
völlig falsch verstanden...

von Michael S. (technicans)


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14-tägiges Rückgaberecht nutzen, egal aus welchem Grund.

von Michael H. (michael_h45)


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Michael S. schrieb:
> 14-tägiges Rückgaberecht nutzen, egal aus welchem Grund.
...
Marek N. schrieb:
> Auktionsbeschreibung

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Marek N. schrieb:
> Klar hat das Teil CE (Vielleicht auch nur China-Engineering)!

Dann lass' dir die Konformitätserklärung geben, das ist dein gutes
Recht.  Du als Kunde darfst verlangen, diese ausgehändigt zu
bekommen.  Darin muss dann stehen, zu welchen Richtlinien das Teil
als konform behauptet wird, und da muss natürlich die für den
Berührungsschutz mit aufgeführt sein.

Ohne (korrektes) CE-Symbol darf das Teil gar nicht an dich als
Endkunde verkauft werden.

von Harald W. (wilhelms)


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Marek N. schrieb:

> Ich bin davon 'ausgegangen', dass eine 230 V-Lampe
> 'sicher konstruiert' ist.

Das sind diese Lampen auch. Allerdings nur, wenn auch das
konstruktionsmäßig vorgesehene Schutzglas da ist. Wenn
bei einer Glühlampe das Glas weg ist, kannst Du auch
spannungsführende Teile berühren. Wenn dieses Glas
allerdings schon beim Kauf nicht da war, wurde eine defekte
Lampe verkauft.
Gruss
Harald
PS: Vor LEDs, die direkt an 230V angeschlossen sind, muss
immer ein Schutzglas angebracht sein, auch wenn es sich um
die typischen 5mm-LEDs mit Anschlüssen hinten handelt.

von Gerd E. (robberknight)


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> Dann lass' dir die Konformitätserklärung geben, das ist dein gutes
> Recht.  Du als Kunde darfst verlangen, diese ausgehändigt zu
> bekommen.

Huh? Das wäre mir neu. Ich dachte bisher immer, nur offizielle Stellen 
dürfen bei normalen Geräten Einblick in die Konformitätserklärung 
verlangen, nicht der Endkunde.

Bei der Maschinenrichtlinie ist es anders, da muß sie beim Gerät 
beiligen. Die gilt hier aber nicht.

von Vn N. (wefwef_s)


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Marek N. schrieb:
> ja, ich habe eben den Verkäufer kontaktiert und ihm den Sachverhalt
> geschildert. Daher gibt es hier erst mal keine Auktionsnummer.

Hat er so viel blinde Gutmütigkeit wirklich verdient?

von Michael S. (technicans)


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Michael H. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> 14-tägiges Rückgaberecht nutzen, egal aus welchem Grund.
> ...
> Marek N. schrieb:
>> Auktionsbeschreibung

Und? Glaubste, bloß weil es eine Auktion war, entfällt
das Fernabsatzgesetz?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Harald Wilhelms schrieb:
> PS: Vor LEDs, die direkt an 230V angeschlossen sind, muss
> immer ein Schutzglas angebracht sein, auch wenn es sich um
> die typischen 5mm-LEDs mit Anschlüssen hinten handelt.
Mal von den schutzgetrennten Varianten mit eingebautem Netzteil 
abgesehen...

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Michael H. schrieb:
>> Michael S. schrieb:
>>> 14-tägiges Rückgaberecht nutzen, egal aus welchem Grund.
>> ...
>> Marek N. schrieb:
>>> Auktionsbeschreibung
>
> Und? Glaubste, bloß weil es eine Auktion war, entfällt
> das Fernabsatzgesetz?

Er meint vielleicht, dass der Grund die Auktionsbeschreibung ist.

Ich würde den Verkäufer anmailen, fragen ob er weiß, was er da verkauft. 
Und ich würde mich an den Verbraucherschutz wenden, die Daten da angeben 
und so eine Lampe mal vorbeibringen, sodass die einen Test (zB vom TÜV) 
veranlassen können.

Die könnten dann auch rechtliche Schritte einleiten, ohne, dass man 
damit überhaupt was am Hut hat.

von Michael K. (charles_b)


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von Marek N. (Gast)


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Moin,

der Händler hat schnell geantwortet. Doch die Aussage ließ mich fast vom 
Stuhl fallen:

"Zu Ihren
Hinweisen möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Die eingehenden 230
Volt-Spannung wird innerhalb des Gehäuses mittels Transformator und
Gleichrichter auf eine niedrige ungefährliche Spannung in Gleichstrom
gewandelt. Es besteht daher keinerlei Gefahr noch besteht die 
Möglichkeit
mit der Netzspannung in Berührung zu kommen.

Entstehende
Rücksendekosten werde wir Ihnen erstatten sofern der Wert der
zurückgesendeten Ware größer als 40 € ist."

Die wissen gar nicht was für ein Mist die verkaufen und verzapfen.

Noch mal: Mittels DC kann ein direkter Strompfad zwischen Sockelkontakt 
und LED-Kette nachgewiesen werden. Es kann die Netzspannung bzgl. PE(N) 
gemessen werden. Von galvanischer Trennung keine Spur.

von Harald W. (wilhelms)


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Marek N. schrieb:

> Die eingehenden 230
> Volt-Spannung wird innerhalb des Gehäuses mittels Transformator und
> Gleichrichter auf eine niedrige ungefährliche Spannung in Gleichstrom
> gewandelt.

Das ist bei solchen Lampen meist schon aus Platzgründen nicht möglich.
Gruss
Harald

von Michael H. (michael_h45)


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nur mit einem multimeter kannst du das nicht messen...

von Marek N. (Gast)


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So,

hab jetzt mal die Lampe aufgemacht, das ist es mir Wert.
Von galvanischer Trennung keine Spur. Wie erwartet, ein ganz normales 
Kondensator-Netzteil.

Beste Grüße, Marek

von Marek N. (Gast)


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Das Bild dazu, sorry.

von Alexander T. (Firma: Arge f. t. abgeh. Technologie) (atat)


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Michael H. schrieb:
> nur mit einem multimeter kannst du das nicht messen...

Stimmt. Man braucht mindestens vier Multimeter.

von Michael S. (technicans)


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Simon K. schrieb:
> Er meint vielleicht, dass der Grund die Auktionsbeschreibung ist.

Wenn Michael H. schon seinen Senf dazu gibt, soll er sich mal
verständlich ausdrücken, dann kann man seine Posts auch ernst
nehmen oder besser ignorieren.

von Franzl F. (Firma: Elektroniker) (franzl-f)


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Wow!

Wenn soetwas in einem Deutschen Supermarkt verkauft werden würde dann 
wäre das Massensterben vorprogrammiert.

Das ist ja schon schlimmer wie diese Cinawandwarzen ohne einhaltung der 
sicherheitsstandards.

Wenn das ein richiger Händler in Dutschland ist würde ich mal ganz 
schnell die zuständigen behörden Alamieren. Denn nicht jeder kennt sich 
mit elektronik aus. Und nicht jedes Haus in deutschland besitzt einen 
FI.

von Michael K. (charles_b)


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1. Nach dem Öffnen ist es mit der Rückgabe natürlich Sense - aber 
vielleicht waren es ja nur ein paar Euro, die das Anstehen am Postamt eh 
nicht rentieren.

2. Es gibt eine sog. Rapex-Liste, mit wöchentlichen Warnungen etc. vor 
gefährlichen Produkten. ggf. mal nach Rapex googlen.

von Michael S. (technicans)


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Michael K-punkt schrieb:
> Nach dem Öffnen ist es mit der Rückgabe natürlich Sense

Wenn die Ware nicht anders als wie im Laden zu prüfen möglich ist,
und sich nicht wesentlich verschlechtert hat, ist Rückgabe sehr
wohl möglich.

von Michael H. (michael_h45)


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Alexander T.-Z. schrieb:
> Michael H. schrieb:
>> nur mit einem multimeter kannst du das nicht messen...
>
> Stimmt. Man braucht mindestens vier Multimeter.

idiot...
miss mal mit einem multimeter die spannung am lampensockel einer 
ausgeschalteten lampe.
oder benutz die suchfunktion zum thema netzspannung und multimeter.

von Michael H. (michael_h45)


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Michael S. schrieb:
> Und? Glaubste, bloß weil es eine Auktion war, entfällt
> das Fernabsatzgesetz?
ganz recht. nur nicht, wenn es ein eingetragener händler war, der sich 
auch eindeutig als solcher deklariert.
war aber hier scheinbar der fall.

von Michael K. (charles_b)


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Michael S. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Nach dem Öffnen ist es mit der Rückgabe natürlich Sense
>
> Wenn die Ware nicht anders als wie im Laden zu prüfen möglich ist,
> und sich nicht wesentlich verschlechtert hat, ist Rückgabe sehr
> wohl möglich.

Stimmt. Ich hab mich auf das Bild bezogen.

von Alexander T. (Firma: Arge f. t. abgeh. Technologie) (atat)


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Michael H. schrieb:

> idiot...

Konfuzius sagt: "Eine Beleidigung entehrt nur den, der sie ausspricht!"

Lesenswert hätte ich übrigens gefunden (und das war die Pragmatik meiner 
scherzhaften Bemerkung), inwiefern die vom TE genau beschriebene 
Meßmethode fehlerhaft und seine Schlußfolgerung folgedessen unrichtig 
war.

von Michael S. (technicans)


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Michael H. schrieb:
> nur nicht, wenn es ein eingetragener händler war, der sich
> auch eindeutig als solcher deklariert.
> war aber hier scheinbar der fall.

Auch falsch. Ein gewerblicher Händler muss sich bei Neuware an das 
Fernabsatzgesetz halten. Die kann und darf er nicht ausschließen,
kann bei Gebrauchtwaren allenfalls von zwei auf ein Jahr Gewährleistung
verkürzen, aber auch nur dann.
Ein privater Händler nur, wenn er nicht die Gewährleistung
rechtswirksam ausschließt, also die richtige prozessfeste Deklaration
benutzt. Macht nämlich nicht jeder.
Ganz so schlau wie du immer tust, bist du nämlich nicht, wenn es um
solche Details geht. Solltest mal an deinen Aussagen mehr Zeit und Mühe
investieren.

von Jens G. (jensig)


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>Wenn die Ware nicht anders als wie im Laden zu prüfen möglich ist,
>und sich nicht wesentlich verschlechtert hat, ist Rückgabe sehr
>wohl möglich.

Denke ich auch, daß sich die Ware nach dem Knacken nicht wesentlich 
verschlechtert hat ...

von Michael H. (michael_h45)


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Alexander T.-Z. schrieb:
> Lesenswert hätte ich übrigens gefunden (und das war die Pragmatik meiner
> scherzhaften Bemerkung), inwiefern die vom TE genau beschriebene
> Meßmethode fehlerhaft und seine Schlußfolgerung folgedessen unrichtig
> war.

tja, wir sind hier aber nicht im kindergarten und ich sehe die pflicht 
auf seiten desjenigen, der bullshit schreibt. und das warst du =)
du darfst also schön selber suchen und lesen.

von Michael H. (michael_h45)


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Michael S. schrieb:
> Ein privater Händler nur, wenn er nicht die Gewährleistung
> rechtswirksam ausschließt, also die richtige prozessfeste Deklaration
> benutzt. Macht nämlich nicht jeder.
und von gewährleistung redet hier wer? du als einziger.

> Ganz so schlau wie du immer tust, bist du nämlich nicht, wenn es um
> solche Details geht.
mag sein. aber um die gehts hier doch gar nicht. die bringst du ins 
gespräch, weil du wieder dein breites bauernwissen unters volk bringen 
willst. gratuliere, hat hier bestens geklappt.

ja, die zeit, die hartzer wie du sie haben, hab ich nicht an der hand.
dafür nutz ich die verfügbare zeit besser. im zweifelsfall allenfalls 
besser als du =)

von Michael S. (technicans)


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Michael H. schrieb:
> tja, wir sind hier aber nicht im kindergarten und ich sehe die pflicht
> auf seiten desjenigen, der bullshit schreibt. und das warst du =)
> du darfst also schön selber suchen und lesen.

Wenn man deine Posts so liest dürfte die These mit dem Kindergarten
hier schon zutreffen. Siehe du mal lieber selbst zu das du deiner
Verpflichtung nach kommst sachlich nachvollziehbar zu posten und
nicht einfach nur Schmähsprüche zu kloppen. Das ist nämlich deine 
Spezialität und das sehen auch andere so.

von Michael H. (michael_h45)


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komm, technicans, mike hammer, leo headtrick, oder wie auch immer du 
dich jetzt dann nennen magst:
erklär uns allen doch nochmal, warum die messung mit dem multimeter 
nicht vernünftig klappt.
und am besten gleich nochmal deine beste these: warum eine dreilagige 
platine günstiger als eine vierlagige ist.

von Michael H. (michael_h45)


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Also, mein finaler Post hier.

- wer nicht messen kann, darf es gerne lernen. Dazu muss man nicht mal 
dämlich posten, wenn man es nicht verstanden hat. Es reicht völlig, 
nachzusehen, warum man es falsch macht =)

- wer auf eBay vernünftige Ware erwartet, wenn das nicht ausdrücklich so 
in der Beschreibung oder den Bildern festgehalten ist, ist selber 
schuld.
Wer Grabbeltisch bezahlt, kriegt Grabbeltisch.
Kein Mitleid.

- natürlich kann man die Ware wieder zurückgeben und das Geld 
wiederverlangen.
Schuld auf die Deppen reingefallen zu sein, ist und bleibt man trotzdem 
ganz allein.


Wer dazu unbedingt meint, mir widersprechen zu müssen, tue das bitte per 
pn. Dann kann ich ihn im Privaten ignorieren =)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Gerd E. schrieb:
>> Dann lass' dir die Konformitätserklärung geben, das ist dein gutes
>> Recht.  Du als Kunde darfst verlangen, diese ausgehändigt zu
>> bekommen.
>
> Huh? Das wäre mir neu. Ich dachte bisher immer, nur offizielle Stellen
> dürfen bei normalen Geräten Einblick in die Konformitätserklärung
> verlangen, nicht der Endkunde.

OK, kann sein, dass ich mich geirrt habe (finde gerade keine näheren
Details auf die Schnelle).  Man kann die Erklärung ja trotzdem
erstmal verlangen und bei Nichterbringung dann den Weg über den
Verbraucherschutz wählen.

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