Hi. Normalerweise ist der Frequenzbereich 5,725-5,875 GHz ja für BFWA reserviert, mit gewissen Auflagen. Und privat darf er nicht benutzt werden. Wenn ich nun hingehe, und es unter ISM laufen lasse, ist das dann trotzdem erlaubt? ISM Anwendungen dürfen 25 mW EIRP, die für meine Anwendung ausreichen. Ist es also erlaubt, 802.11a WLAN auf diesen Frequenzen unter Einhaltung der ISM Sendeleistung zu betreiben? Grüße
Sven schrieb: > Normalerweise ist der Frequenzbereich 5,725-5,875 GHz ja für BFWA > reserviert, mit gewissen Auflagen. Nein, 5755 bis 5875 MHz (also 30 MHz weniger als das ISM-Band). > Wenn ich nun hingehe, und es unter ISM laufen lasse, ist das dann > trotzdem erlaubt? ISM ist Vfg. 36/2003, das darfst du ohnehin, aber damit überträgt man keine Daten. Damit betreibt man einen Mikrowellenofen oder dergleichen. > ISM Anwendungen dürfen 25 mW EIRP, die für meine Anwendung ausreichen. Nein, das sind SRD-Anwendungen. Ja, es gibt eine Allgemeinzuteilung, die SRD-Anwendungen ohne weitere Auflagen mit maximal 25 mW ERP (nicht EIRP) im Bereich 5725 bis 5875 MHz gestattet (Vfg. 40/2010). Der ganze Sinn der Vfg. 47/2007 ist es offenbar, dass damit zweckgebunden für BFWA deutlich höhere Leistungen zugelassen werden, als die SRD-Zuteilung sie genehmigt. > Ist es also erlaubt, 802.11a WLAN auf diesen Frequenzen unter Einhaltung > der ISM Sendeleistung zu betreiben? Nochmal: das ist kein ISM. Da es aber in Vfg. 40/2010 keine weiteren Nutzungsbedingungen (Modulationsarten, Bandbreiten, Kanalbelegungsdauer) gibt, sehe ich nichts, warum man nicht auch 802.11a mit maximal 25 mW ERP dort fahren dürfte.
Danke. Ich rufe morgen mal bei der BNetzA an und frage nach. Für eine WLAN PtP Verbindung mit dem Nachbarhaus (um die 50m, volle Sichtverbindung) reicht 25 mW ERP vollkommen aus. Wenn es erlaubt ist, gehen wir für die Verbindung auf diese Frequenz. Dann haben wir den "regulären WLAN Bereich" für "normales" WLAN freigehalten, und uns funkt keiner so schnell dazwischen. Außerdem wird ein WLAN auf diesen Frequenzen nicht mehr durch "normale" WLAN Endgeräte erkannt.
Sven schrieb: > Ich rufe morgen mal bei der BNetzA an und frage nach. Kannst du machen, aber ich halte die Vfg. 40/2010 da für völlig eindeutig.
Ja. Wollte mich nur noch mal absichern. Und danke nochmal für die Fundstelle.
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