Forum: HF, Funk und Felder 5,725-5,875 GHz ISM WLAN?


von Sven (Gast)


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Hi.

Normalerweise ist der Frequenzbereich 5,725-5,875 GHz ja für BFWA 
reserviert, mit gewissen Auflagen. Und privat darf er nicht benutzt 
werden.

Wenn ich nun hingehe, und es unter ISM laufen lasse, ist das dann 
trotzdem erlaubt?
ISM Anwendungen dürfen 25 mW EIRP, die für meine Anwendung ausreichen.

Ist es also erlaubt, 802.11a WLAN auf diesen Frequenzen unter Einhaltung 
der ISM Sendeleistung zu betreiben?

Grüße

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sven schrieb:

> Normalerweise ist der Frequenzbereich 5,725-5,875 GHz ja für BFWA
> reserviert, mit gewissen Auflagen.

Nein, 5755 bis 5875 MHz (also 30 MHz weniger als das ISM-Band).

> Wenn ich nun hingehe, und es unter ISM laufen lasse, ist das dann
> trotzdem erlaubt?

ISM ist Vfg. 36/2003, das darfst du ohnehin, aber damit überträgt
man keine Daten.  Damit betreibt man einen Mikrowellenofen oder
dergleichen.

> ISM Anwendungen dürfen 25 mW EIRP, die für meine Anwendung ausreichen.

Nein, das sind SRD-Anwendungen.

Ja, es gibt eine Allgemeinzuteilung, die SRD-Anwendungen ohne
weitere Auflagen mit maximal 25 mW ERP (nicht EIRP) im Bereich
5725 bis 5875 MHz gestattet (Vfg. 40/2010).

Der ganze Sinn der Vfg. 47/2007 ist es offenbar, dass damit
zweckgebunden für BFWA deutlich höhere Leistungen zugelassen
werden, als die SRD-Zuteilung sie genehmigt.

> Ist es also erlaubt, 802.11a WLAN auf diesen Frequenzen unter Einhaltung
> der ISM Sendeleistung zu betreiben?

Nochmal: das ist kein ISM.  Da es aber in Vfg. 40/2010 keine
weiteren Nutzungsbedingungen (Modulationsarten, Bandbreiten,
Kanalbelegungsdauer) gibt, sehe ich nichts, warum man nicht auch
802.11a mit maximal 25 mW ERP dort fahren dürfte.

von Sven (Gast)


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Danke.

Ich rufe morgen mal bei der BNetzA an und frage nach.

Für eine WLAN PtP Verbindung mit dem Nachbarhaus (um die 50m, volle 
Sichtverbindung) reicht 25 mW ERP vollkommen aus.

Wenn es erlaubt ist, gehen wir für die Verbindung auf diese Frequenz.

Dann haben wir den "regulären WLAN Bereich" für "normales" WLAN 
freigehalten, und uns funkt keiner so schnell dazwischen. Außerdem wird 
ein WLAN auf diesen Frequenzen nicht mehr durch "normale" WLAN Endgeräte 
erkannt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sven schrieb:
> Ich rufe morgen mal bei der BNetzA an und frage nach.

Kannst du machen, aber ich halte die Vfg. 40/2010 da für völlig
eindeutig.

von Sven (Gast)


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Ja.

Wollte mich nur noch mal absichern.

Und danke nochmal für die Fundstelle.

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