Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebenberuflich freiberuflich


von Marco (Gast)


Lesenswert?

Hallo Ings,

ich denke derzeit darüber nach einen Kurs zum Gebäudeenergieberater zu 
machen (um die BAFA Zulassung als Vor-Ort-Berater zu bekommen). Plan 
ist, neben der Arbeit als Freiberufler ein paar Euro dazuzuverdienen. 
Was haltet ihr davon? Oder ist das als Nebenerwerb nicht realistisch?

Gruß,

Marco, der ET-Ing.

von ddp (Gast)


Lesenswert?

Wenn Dein Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, dass jegliche 
Nebentätigkeit melde- oder gar genehmigungspflichtig ist, wäre ich sehr 
zurückhaltend. Viele Arbeitgeber bzw. Chefs sehen die Aufnahme einer 
Nebentätigkeit als ein Zeichen, dass der Mitarbeiter nicht ausgelastet 
oder gefordert ist ...

von Klaus W. (mfgkw)


Lesenswert?

Solange er nur die Weiterbildung macht, muß er sich nichts absegnen 
lassen.
Wenn er gegn Geld arbeitet, dann doch. Solange er aber glaubhaft machen 
kann, daß er weder besonders viel Zeit dafür aufwenden muß noch eine 
Konkurrenzsituation o.ä. zum Arbeitgeber aufkommt, wird der das in aller 
Regel absegnen (und auch müssen).

von ddp (Gast)


Lesenswert?

Klaus Wachtler schrieb:
> Solange er nur die Weiterbildung macht, muß er sich nichts absegnen
> lassen.

Die Frage war, ob man den Plan "ein paar Euro dazu zu verdienen" für 
sinnvoll hält.

> Wenn er gegn Geld arbeitet, dann doch. Solange er aber glaubhaft machen
> kann, daß er weder besonders viel Zeit dafür aufwenden muß noch eine
> Konkurrenzsituation o.ä. zum Arbeitgeber aufkommt, wird der das in aller
> Regel absegnen (und auch müssen).

Leider Thema verfehlt, für Dich nochmal ausführlich:
Klar, der AG wird es i.A. absegnen, aber das ist doch gar nicht der 
Punkt. Der Chef wird einem Arbeitnehmer, den er für nicht ausgelastet 
oder unterfordert hält, bewusst oder unbewusst umfangreichere und 
anspruchvollere Aufgaben zuteilen ("Herry XY, die anderen Kollegen sind 
ausgelastet. Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch 
das auch noch übernehmen ...").

von Ulrich S. (voodoofrei)


Lesenswert?

ddp schrieb:
> Leider Thema verfehlt, für Dich nochmal ausführlich:
> Klar, der AG wird es i.A. absegnen, aber das ist doch gar nicht der
> Punkt. Der Chef wird einem Arbeitnehmer, den er für nicht ausgelastet
> oder unterfordert hält, bewusst oder unbewusst umfangreichere und
> anspruchvollere Aufgaben zuteilen ("Herry XY, die anderen Kollegen sind
> ausgelastet. Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch
> das auch noch übernehmen ...").

Daher bringt man sowas auch ins Spiel, wenn von Kurzarbeit geredet wird.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

ddp schrieb:
> Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch
> das auch noch übernehmen ...").

Das sollte man über den Faktor Zeit steuern können.

von Marco (Gast)


Lesenswert?

Ich denke mein Arbeitgeber wird keine Probleme machen und meine direkten 
Vorgesetzten werden evtl. gar nichts davon erfahren, wenn ich die 
Erlaubnis mit der Personalabteilung abkläre.

Mir ging es eher um positive/negative Erfahrungen die jemand mit so 
einer Tätigkeit schonmal gemacht hat.

Ich denke viel zu verlieren hat man nicht? Und es gibt Vorteile, so kann 
man viele Anschaffungen von der Steuer absetzen, wenn man ein Minus 
macht mit der Freiberuflichkeit sogar von dem Geld, was man als 
Angestellter verdient.

von ddp (Gast)


Lesenswert?

Marco schrieb:
> Ich denke viel zu verlieren hat man nicht? Und es gibt Vorteile, so kann
> man viele Anschaffungen von der Steuer absetzen, wenn man ein Minus
> macht mit der Freiberuflichkeit sogar von dem Geld, was man als
> Angestellter verdient.

Ich will Dir Deine Freiberuflichkeit wirklich nicht ausreden, Du 
solltest Du Dir das nur gut überlegen. Manche Postings hier erscheinen 
relativ naiv.
Das mit der Steuer ist auch so ein Punkt, wo Du Dich schlecht informiert 
hast. Wenn Du über Jahre ein Minus macht, unterstellt Dir das FA eine 
"fehlende Gewinnerzielungsabsicht" (Stichwort Liebhaberei ...). Was das 
dann bedeutet, kannst Du ja mal recherchieren.

von Marco (Gast)


Lesenswert?

ddp schrieb:
> Ich will Dir Deine Freiberuflichkeit wirklich nicht ausreden, Du
>
> solltest Du Dir das nur gut überlegen. Manche Postings hier erscheinen
>
> relativ naiv.
>
> Das mit der Steuer ist auch so ein Punkt, wo Du Dich schlecht informiert
>
> hast. Wenn Du über Jahre ein Minus macht, unterstellt Dir das FA eine
>
> "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" (Stichwort Liebhaberei ...). Was das
>
> dann bedeutet, kannst Du ja mal recherchieren.


Das ist mir klar. Aber dann hört man einfach wieder damit auf.Ich will 
ja auch auf lange Sicht gewinn machen. Aber am Anfang kann man 
nebenberuflich erstmal gucken ob es sich lohnt und Verluste sogar noch 
von der Steuer absetzen. Hat also kaum ein Risiko?

von Jo S. (Gast)


Lesenswert?

Eine Nebentätigkeit (zum Geldverdienen) muß generell dem AG gemeldet 
werden. Das mußt Du unbedingt machen, weil das Unterlassen evtl. ein 
Kündigungsgrund ist. Der AG darf dies nur dann untersagen, wenn Du im 
Konkurrenz machen würdest, oder wenn deshalb Deine Arbeitsleistung 
spürbar nachlassen würde. Du sagst natürlich, daß Du die Tätigkeit nur 
samstags ausüben wirst, auch nicht im Urlaub, denn das ist ein 
Erholungsurlaub, damit Du anschließend wieder mehr leistungsfähig bist.

Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese 
Chance! Wenn Du üblicherweise keinen Kontakt zum Personalchef hast, dann 
laß Dir bei ihm einen Termin geben, damit er Dich kennen lernt.

von Marco (Gast)


Lesenswert?

Jo S. schrieb:
> Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese
>
> Chance!

Das ist gar nicht mal ne schlechte Idee, vielleicht lässt sich auf diese 
Weise sogar noch eine Lohnsteiegerung rausschlagen ohne Plump diese 
direkt anzusprechen.

von Jo S. (Gast)


Lesenswert?

Ich habe mich 2009 über das Thema Energieberater informiert. Als E-Ing. 
hätte ich keine weiteren formalen Bedingungen erfüllen müssen, also 
keinen Kurs, keine Prüfung, etc. Ist das jetzt wirklich erforderlich?

Steuern: Als Berater hast Du doch kaum nennenswerte Ausgaben.

Energieberater: Das Hauptziel dieser Tätigkeit ist es, dem Staat Steuern 
und dem Gewerbe Aufträge zu generieren. Das sollte Dir von Anfang an 
klar sein! Da die errechneten Einsparungen und Amortisationen 
unrealistisch sind, gibt es Argumentationshilfen für unzufriedene 
Kunden, um denen dann die Schuld zuzuschieben. Du bist also ähnlich wie 
ein Bankberater kein Berater, sondern verdeckter Verkäufer oder 
Geschäfteanbahner.

von Marco (Gast)


Lesenswert?

Jo S. schrieb:
> Ich habe mich 2009 über das Thema Energieberater informiert. Als E-Ing.
>
> hätte ich keine weiteren formalen Bedingungen erfüllen müssen, also
>
> keinen Kurs, keine Prüfung, etc. Ist das jetzt wirklich erforderlich?

Ja, das ist erforderlich, sofern man die Hälfte seiner Kohle vom Staat 
dazubekommen will (also die BAFA Zulassung haben will). So kostet die 
Beratung einen Kunden 400€ und die BAFA gibt nochmal 400 dazu.

Ansonsten ist der Begriff Energieberater natürlich nicht geschützt, 
jeder kann sich so nennen.

Eventuell wurden die Bedingungen mit der EnEV2009 geändert und daher 
kennst Du sie noch nicht von 2009.

Das mit der Gewerbeanbahnung sehe ich nicht so, schließlich steht es 
einem als unabhängigem Berater frei, dem Kunden die Wahrheit zu sagen?!

von Marco (Gast)


Lesenswert?

Jo S. schrieb:
> Steuern: Als Berater hast Du doch kaum nennenswerte Ausgaben.

Naja, nen Laptop, Software, die Fortbildung, Schreibzeug, Kleinkram...

Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera.

von abc (Gast)


Lesenswert?

> Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera.

Der Dienstwagen dürfte teurer sein.

von Jo S. (Gast)


Lesenswert?

Marco schrieb:
> Ja, das ist erforderlich, sofern man die Hälfte seiner Kohle vom Staat
> dazubekommen will (also die BAFA Zulassung haben will). So kostet die
> Beratung einen Kunden 400€ und die BAFA gibt nochmal 400 dazu.

Die finanziellen Konditionen mit Zuschuß waren 2009 genauso.

Architekten, BauIng. und E-Ing. benötigten keinerlei Kurse etc. Nur 
andere Berufsgruppen mußten Kurse u/o Prüfungen vorweisen.

von Marco (Gast)


Lesenswert?

Jo S. schrieb:
> Architekten, BauIng. und E-Ing. benötigten keinerlei Kurse etc. Nur
>
> andere Berufsgruppen mußten Kurse u/o Prüfungen vorweisen.

Das ist leider nicht mehr so... Wurde dann wohl 2009 geändert.

von Marco (Gast)


Lesenswert?

abc schrieb:
>> Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera.
>
>
>
> Der Dienstwagen dürfte teurer sein.

Meinst Du? Ne anständige T-Kamera kostet ab 25.000€ aufwärts...

von ddp (Gast)


Lesenswert?

Jo S. schrieb:
> Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese
> Chance! Wenn Du üblicherweise keinen Kontakt zum Personalchef hast, dann
> laß Dir bei ihm einen Termin geben, damit er Dich kennen lernt.

Genau! Du wirst dann umgehend zu einem zweiten Termin gebeten, wo man 
Dir die Firmenleitung anträgt.

von Martin (Gast)


Lesenswert?

Marco schrieb:
> Meinst Du? Ne anständige T-Kamera kostet ab 25.000€ aufwärts...
>
Was fährst du denn für einen Dienstwagen? Fiat 500?

von Michael K. (charles_b)


Lesenswert?

abc schrieb:
>> Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera.
>
> Der Dienstwagen dürfte teurer sein.


Mit der entsprechenden Kamera hat man nicht nur schön was zum 
Abschreiben, sondern spart auch gleich die Fahrt zum Kunden - schont 
also auch von daher die Umwelt:

http://www.flir.com/cs/emea/de/view/?id=42061

Da dürfte auch der Dienstwagen dagegen eher alt aussehen.

von Michael K. (charles_b)


Lesenswert?

Wir hatten nach dem Hauskauf nen Energieberater da. Der hat alles 
abgemessen (Wanddicker, Fenstergröße etc.) und dann seinen Bericht 
geschrieben.

Das ist natürlich ein standarmäßiges Werk, welches nach dem Einsetzen 
der Zahlen Berechnungen ausführt (wohl gleich mit Querverweisen etc.) 
und dann alles bewertet.

Es waren ein paar interessante Aspekte dabei. Dass wir z. B. schon eher 
im grünen als im gelben oder roten Bereich sind, trotz der älteren 
Bauweise. Aber wir heizen halt nicht volle Kanne.

Richtig hilfreich bei der Wahl z. B. der Fenster ist der Bericht nicht. 
Ob sich die teureren 0,5-er Fenster gegenüber den 1,1-er lohnen? 
Fehlanzeige.

Auch eine Überprüfung, ob z. B. die dicken Wände feucht sind oder nicht, 
fand nicht statt. Dabei spielt die Feuchtigkeit ja eine wichtige Rolle 
bei den Dämmeigenschaften.

Die Dreistigkeit der Energieberatung ist doch die, dass der Herr 
Minister Altklug-Altmaier uns für zu blöde zum Stromsparen hält und dass 
beim Beraterbesuch dann 20% weniger Stromverbrauch rauskommen.

Ähnlich dreist sind Ansagen im Radio bei hohen Ozonwerten, man solle 
"unnötige Autofahrten vermeiden". Die unterstellen doch glatt, dass ich 
nur für Jux und Dollerei mit dem Auto unterwegs bin.

von Wilhelm F. (Gast)


Lesenswert?

ddp schrieb:

> ("Herry XY, die anderen Kollegen sind
> ausgelastet. Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch
> das auch noch übernehmen ..."

Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps.

von Elo (Gast)


Lesenswert?

> Viele Leute sind aber wirklich zu blöde.
falsch, die sind von sich sowas von überzeugt (altklug), die bringt nur 
der angebl. teure Strompreis ordentl. auf die Palme,

> Bei nicht wenigen Leuten trifft das doch auch zu.
die erzieht aber keiner mehr oder sofort um, entweder zu alt und senil 
oder zu jung und noch zu doof und faul dazu,

> Die könnten die 500m in den Supermarkt auch laufen
und wohin mit dem Kasten Bier und den ganzen Einkäufen, da müßte man ja 
mal den Kopf anstrengen + nachdenken und Alternativen suchen und finden,
das lernen manche ja nicht mal auf der Arbeit oder in der Ausbildung,

> und Strecken bis 10km kann man auch mit dem Fahrrad fahren ohne sich einen > 
abzubrechen.
wie alt bist du denn, und was machst du so den ganzen Tag auf Arbeit (im 
Geschäft)?
mit 20 bis 35 geht das vllt. noch ganz gut, wenn man nicht völlig diesem 
Teil abgeschworen hat, aber fahr mal im Regen mit Gegenwind bergauf wenn 
es dunkel wird in den Großmarkt, was bekommst du dann eigentlich da so 
mengenmäßig im Rucksack oder aufm Gepäckträger weg?
Der letzte Tip war aber wohl eher ein Scherz?, in der heutigen Zeit 10 
km mit dem Rad, da lachen dich doch alle Nachbarn aus!

von IchbinderKing (Gast)


Lesenswert?

Elo schrieb:
> wie alt bist du denn, und was machst du so den ganzen Tag auf Arbeit (im
> Geschäft)?
> mit 20 bis 35 geht das vllt. noch ganz gut, wenn man nicht völlig diesem
> Teil abgeschworen hat, aber fahr mal im Regen mit Gegenwind bergauf wenn
> es dunkel wird in den Großmarkt, was bekommst du dann eigentlich da so
> mengenmäßig im Rucksack oder aufm Gepäckträger weg?
> Der letzte Tip war aber wohl eher ein Scherz?, in der heutigen Zeit 10
> km mit dem Rad, da lachen dich doch alle Nachbarn aus!

ja das sind die Kandidaten die bei mir in Miete wohnen ^^^

: Wiederhergestellt durch Moderator
von abc (Gast)


Lesenswert?

> ja das sind die Kandidaten die bei mir in Miete wohnen

Du meinst die, die 500m mit dem Auto fahren, weder Fußwege, öffentliche 
Verkehrsmittel noch Fahrräder kennen aber über die Benzinpreise jammern? 
Ja die kenne ich auch.

von J.G. (Gast)


Lesenswert?

Hier wimmelt es von falschen Aussagen:

1) Eine Nebentätigkeit ist schon durch das Grundgesetzt (Recht auf freie 
Berufswahl) geschützt!

2) Wenn alle gesetztlich und vertraglich festgelegten Bedingungen 
eingehalten sind (kein Wettbewerb und keine Interessenkonflikte zur 
Haupttätigkeit, volle Arbeitskraft steht der Haupttätigkeit zur 
Verfügung) muß diese Tätigkeit nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Ich gehe auch einer gewerblich angemeldeten Nebentätigkeit nach. Mein 
Arbeitgeber ist oft sehr glücklich, dass ich spezielle Kenntnisse und 
Werkzeuge von der Nebentätigkeit bei meiner Haupttätigkeit einbringe.

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

J.G. schrieb:
> Hier wimmelt es von falschen Aussagen:

Du vergisst, dass man das vertraglich anders regeln kann. Schau mal in 
deinen Arbeitsvertrag, was da zum Thema Nebentätigkeit drinnsteht.

Höchstwarscheinlich hast DU darin unterschrieben, dass du 
Nebentätigkeiten nur ausüben wirst, wenn der AG sie dir erlaubt.

Da kann dir das GG und meinetwegen die UN-Menschenrechtscharta dreimal 
das Recht geben, Nachts einen Zweitjob auszuführen. DU hast 
unterschrieben, dass du auf dieses Recht verzichtest.

von J.G. (Gast)


Lesenswert?

Εrnst B✶ schrieb:
> Da kann dir das GG und meinetwegen die UN-Menschenrechtscharta dreimal
> das Recht geben, Nachts einen Zweitjob auszuführen. DU hast
> unterschrieben, dass du auf dieses Recht verzichtest.

Klauseln, die gegen gültige Gesetze verstoßen, sind grundsätzlich 
nichtig.

Sollte also in Deinem Arbeitsvertrag solch eine Klausel stehen, dann 
kannst Du sie getrost vergessen.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Εrnst B✶ schrieb:
> Höchstwarscheinlich hast DU darin unterschrieben, dass du
> Nebentätigkeiten nur ausüben wirst, wenn der AG sie dir erlaubt.

Dafür gibts ja eine allgemeine Rechtssprechung wo auch die Rechte
der Arbeitgeber Berücksichtigung findet, aber die hat natürlich
Grenzen. Irgendwelche disziplinarische Klauseln die in den Verträgen
für den Eventualfall stehen, sind selten Rechtswirksam und werden
wegen unangemessener Benachteiligung von den Gerichten kassiert.
Außerdem müsste ein Arbeitgeber ja den Nachweis führen das ihm durch
die Nebentätigkeit ein Nachteil entstanden ist. Wie soll das gehen?
Selbst wenn der TO todmüde zum Dienst käme, muss das ja nicht aufgrund
der Nebentätigkeit sein. Kann ja auch ein Saufgelage der Grund gewesen
sein. Da haben Arbeitgeber kaum eine Chance. Man sollte also höchstens 
besorgt sein dem Arbeitgeber den Beweis zu liefern damit der dagegen
angehen könnte und das sollte sich steuern lassen.

J.G. schrieb:
> Mein
> Arbeitgeber ist oft sehr glücklich, dass ich spezielle Kenntnisse und
> Werkzeuge von der Nebentätigkeit bei meiner Haupttätigkeit einbringe.

Und wie zeigt er das?

von J.G. (Gast)


Lesenswert?

Michael S. schrieb:
> Und wie zeigt er das?

Z.B. durch eine entsprechende Vergütung.

von Jo S. (Gast)


Lesenswert?

ddp schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese
>> Chance! Wenn Du üblicherweise keinen Kontakt zum Personalchef hast, dann
>> laß Dir bei ihm einen Termin geben, damit er Dich kennen lernt.
>
> Genau! Du wirst dann umgehend zu einem zweiten Termin gebeten, wo man
> Dir die Firmenleitung anträgt.

Nein, so schnell geht das nicht!  ;)  Obwohl ich mir das zutrauen würde. 
:))

Im Ernst: Es schadet nicht, wenn dich der Personalchef persönlich kennt. 
Positiv Auffallen! ;)  Unbekannte können bei Personalveränderungen nicht 
berücksichtigt werden.

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

J.G. schrieb:
> Klauseln, die gegen gültige Gesetze verstoßen, sind grundsätzlich
> nichtig.

Tun sie ja nicht. Sie schränken Sie nur ein.

z.B. gibt mir die Verfassung das Recht, mich am See ans Ufer zu legen, 
und in der Sonne zu Brutzeln. => Freizügigkeit, Zugang zu 
Natürschönheiten in der Bay. Verfassung usw.

Mein Arbeitsvertrag sieht aber vor, dass ich tagsüber im Büro hocken 
muss. Ist diese Klausel jetzt ungültig?

Und deine Verfassungsmäßige "Freie Berufswahl" ist im Arbeitsvertrag 
nicht ausgeschlossen. Schau mal unter "Kündigung" und 
"Kündigungsfristen", danach kannst du ja einen anderen Beruf wählen.

von J.G. (Gast)


Lesenswert?

Εrnst B✶ schrieb:
> Sie schränken Sie nur ein.

Du darfst natürlich glauben, was Du möchtest. Du hast aber auch die 
Freiheit zu versuchen, unsere Gesetzgebung besser zu verstehen. Zu 
diesem Thema sind alle relevanten Informationen und hinweisende 
Gerichtsurteile im Internet zu finden.

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

J.G. schrieb:
> Zu
> diesem Thema sind alle relevanten Informationen und hinweisende
> Gerichtsurteile im Internet zu finden

Links bitte?

Alles was ich zu dem Thema in Google (viele Gerichtsurteile, 
Zeitungsartikel, IHK-Infoblätter, Gesetzestexte usw) finde, bestätigt 
meine Auffassung.

Neu für mich war z.B., dass die Nebentätigkeit auch ohne explizite 
Regelung im Arbeitsvertrag unzulässig ist, wenn die max. Arbeitszeit 
(8/10 Std/Tag) überschritten wird. D.h. neben einem Vollzeitjob darfst 
du keinen Nebenjob annehmen, auch wenn der Arbeitgeber (und das 
Grundgesetz...) dir das erlauben würde.

Auch interressant:
§ 8 Bundesurlaubsgesetz. Keine Nebentätigkeit im Erholungsurlaub.

Und auch nicht während man Krankfeiert.

Ehrenamtliche Tätigkeiten können auch untersagt werden.

Und während man Geld vom Staat/Rentenkasse bezieht (Aufstocker, 
Altersteilzeit usw), sollte man den Zweitjob auch besser weglassen, 
sonst darf man evtl. viel zurückzahlen.

Oder meintest du nur, dass schlecht formulierte Ausschlüsse ohne 
Begründung (Formular-Arbeitsvertrag) wie z.b. "Nebentätigkeiten bedürfen 
der Zustimmung des AG." ungültig sind? Das stimmt wohl, kann man besser 
formulieren, dann gelten sie wieder.

von Michael S. (technicans)


Lesenswert?

Εrnst B✶ schrieb:
> Neu für mich war z.B., dass die Nebentätigkeit auch ohne explizite
> Regelung im Arbeitsvertrag unzulässig ist, wenn die max. Arbeitszeit
> (8/10 Std/Tag) überschritten wird. D.h. neben einem Vollzeitjob darfst
> du keinen Nebenjob annehmen, auch wenn der Arbeitgeber (und das
> Grundgesetz...) dir das erlauben würde.
Ich bin nicht sicher, aber gilt das nicht bei EINEM Arbeitgeber?
> Auch interressant:
> § 8 Bundesurlaubsgesetz. Keine Nebentätigkeit im Erholungsurlaub.
Stimmt, aber man muss seine Urlaubsansprüche aus beiden Jobs sofern
da überhaupt einer besteht, nicht synchron nehmen. In der Praxis
klappt das eh nicht und bei Selbständigkeit als Nebenjob ist das 
Bundesurlaubsgesetz wahrscheinlich eh nicht anwendbar, denke ich mal.
> Und auch nicht während man Krankfeiert.
Wer Krank feiert betrügt sowieso.
> Ehrenamtliche Tätigkeiten können auch untersagt werden.
Halte ich für unwahrscheinlich, es sei denn dem Betrieb entsteht
(durch Abwesenheit) ein Schaden.
> Und während man Geld vom Staat/Rentenkasse bezieht (Aufstocker,
> Altersteilzeit usw), sollte man den Zweitjob auch besser weglassen,
> sonst darf man evtl. viel zurückzahlen.
Wenn man die Grenzen kennt, nicht.
> Oder meintest du nur, dass schlecht formulierte Ausschlüsse ohne
> Begründung (Formular-Arbeitsvertrag) wie z.b. "Nebentätigkeiten bedürfen
> der Zustimmung des AG." ungültig sind? Das stimmt wohl, kann man besser
> formulieren, dann gelten sie wieder.
Wenn die Formulierungen nach geltender Rechtsprechung geschrieben
sind dürfte das der Fall sein. Oder man muss eine neue Rechtsprechung
erstreiten. In der Regel werden die Arbeitgeber da ohnehin einen
Juristen das formulieren überlassen, am besten wenn es ein Anwalt von
der IHK ist. Die dürften sich damit am besten auskennen. Zumindest 
theoretisch.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.