Hallo Ings, ich denke derzeit darüber nach einen Kurs zum Gebäudeenergieberater zu machen (um die BAFA Zulassung als Vor-Ort-Berater zu bekommen). Plan ist, neben der Arbeit als Freiberufler ein paar Euro dazuzuverdienen. Was haltet ihr davon? Oder ist das als Nebenerwerb nicht realistisch? Gruß, Marco, der ET-Ing.
Wenn Dein Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, dass jegliche Nebentätigkeit melde- oder gar genehmigungspflichtig ist, wäre ich sehr zurückhaltend. Viele Arbeitgeber bzw. Chefs sehen die Aufnahme einer Nebentätigkeit als ein Zeichen, dass der Mitarbeiter nicht ausgelastet oder gefordert ist ...
Solange er nur die Weiterbildung macht, muß er sich nichts absegnen lassen. Wenn er gegn Geld arbeitet, dann doch. Solange er aber glaubhaft machen kann, daß er weder besonders viel Zeit dafür aufwenden muß noch eine Konkurrenzsituation o.ä. zum Arbeitgeber aufkommt, wird der das in aller Regel absegnen (und auch müssen).
Klaus Wachtler schrieb: > Solange er nur die Weiterbildung macht, muß er sich nichts absegnen > lassen. Die Frage war, ob man den Plan "ein paar Euro dazu zu verdienen" für sinnvoll hält. > Wenn er gegn Geld arbeitet, dann doch. Solange er aber glaubhaft machen > kann, daß er weder besonders viel Zeit dafür aufwenden muß noch eine > Konkurrenzsituation o.ä. zum Arbeitgeber aufkommt, wird der das in aller > Regel absegnen (und auch müssen). Leider Thema verfehlt, für Dich nochmal ausführlich: Klar, der AG wird es i.A. absegnen, aber das ist doch gar nicht der Punkt. Der Chef wird einem Arbeitnehmer, den er für nicht ausgelastet oder unterfordert hält, bewusst oder unbewusst umfangreichere und anspruchvollere Aufgaben zuteilen ("Herry XY, die anderen Kollegen sind ausgelastet. Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch das auch noch übernehmen ...").
ddp schrieb: > Leider Thema verfehlt, für Dich nochmal ausführlich: > Klar, der AG wird es i.A. absegnen, aber das ist doch gar nicht der > Punkt. Der Chef wird einem Arbeitnehmer, den er für nicht ausgelastet > oder unterfordert hält, bewusst oder unbewusst umfangreichere und > anspruchvollere Aufgaben zuteilen ("Herry XY, die anderen Kollegen sind > ausgelastet. Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch > das auch noch übernehmen ..."). Daher bringt man sowas auch ins Spiel, wenn von Kurzarbeit geredet wird.
ddp schrieb: > Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch > das auch noch übernehmen ..."). Das sollte man über den Faktor Zeit steuern können.
Ich denke mein Arbeitgeber wird keine Probleme machen und meine direkten Vorgesetzten werden evtl. gar nichts davon erfahren, wenn ich die Erlaubnis mit der Personalabteilung abkläre. Mir ging es eher um positive/negative Erfahrungen die jemand mit so einer Tätigkeit schonmal gemacht hat. Ich denke viel zu verlieren hat man nicht? Und es gibt Vorteile, so kann man viele Anschaffungen von der Steuer absetzen, wenn man ein Minus macht mit der Freiberuflichkeit sogar von dem Geld, was man als Angestellter verdient.
Marco schrieb: > Ich denke viel zu verlieren hat man nicht? Und es gibt Vorteile, so kann > man viele Anschaffungen von der Steuer absetzen, wenn man ein Minus > macht mit der Freiberuflichkeit sogar von dem Geld, was man als > Angestellter verdient. Ich will Dir Deine Freiberuflichkeit wirklich nicht ausreden, Du solltest Du Dir das nur gut überlegen. Manche Postings hier erscheinen relativ naiv. Das mit der Steuer ist auch so ein Punkt, wo Du Dich schlecht informiert hast. Wenn Du über Jahre ein Minus macht, unterstellt Dir das FA eine "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" (Stichwort Liebhaberei ...). Was das dann bedeutet, kannst Du ja mal recherchieren.
ddp schrieb: > Ich will Dir Deine Freiberuflichkeit wirklich nicht ausreden, Du > > solltest Du Dir das nur gut überlegen. Manche Postings hier erscheinen > > relativ naiv. > > Das mit der Steuer ist auch so ein Punkt, wo Du Dich schlecht informiert > > hast. Wenn Du über Jahre ein Minus macht, unterstellt Dir das FA eine > > "fehlende Gewinnerzielungsabsicht" (Stichwort Liebhaberei ...). Was das > > dann bedeutet, kannst Du ja mal recherchieren. Das ist mir klar. Aber dann hört man einfach wieder damit auf.Ich will ja auch auf lange Sicht gewinn machen. Aber am Anfang kann man nebenberuflich erstmal gucken ob es sich lohnt und Verluste sogar noch von der Steuer absetzen. Hat also kaum ein Risiko?
Eine Nebentätigkeit (zum Geldverdienen) muß generell dem AG gemeldet werden. Das mußt Du unbedingt machen, weil das Unterlassen evtl. ein Kündigungsgrund ist. Der AG darf dies nur dann untersagen, wenn Du im Konkurrenz machen würdest, oder wenn deshalb Deine Arbeitsleistung spürbar nachlassen würde. Du sagst natürlich, daß Du die Tätigkeit nur samstags ausüben wirst, auch nicht im Urlaub, denn das ist ein Erholungsurlaub, damit Du anschließend wieder mehr leistungsfähig bist. Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese Chance! Wenn Du üblicherweise keinen Kontakt zum Personalchef hast, dann laß Dir bei ihm einen Termin geben, damit er Dich kennen lernt.
Jo S. schrieb: > Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese > > Chance! Das ist gar nicht mal ne schlechte Idee, vielleicht lässt sich auf diese Weise sogar noch eine Lohnsteiegerung rausschlagen ohne Plump diese direkt anzusprechen.
Ich habe mich 2009 über das Thema Energieberater informiert. Als E-Ing. hätte ich keine weiteren formalen Bedingungen erfüllen müssen, also keinen Kurs, keine Prüfung, etc. Ist das jetzt wirklich erforderlich? Steuern: Als Berater hast Du doch kaum nennenswerte Ausgaben. Energieberater: Das Hauptziel dieser Tätigkeit ist es, dem Staat Steuern und dem Gewerbe Aufträge zu generieren. Das sollte Dir von Anfang an klar sein! Da die errechneten Einsparungen und Amortisationen unrealistisch sind, gibt es Argumentationshilfen für unzufriedene Kunden, um denen dann die Schuld zuzuschieben. Du bist also ähnlich wie ein Bankberater kein Berater, sondern verdeckter Verkäufer oder Geschäfteanbahner.
Jo S. schrieb: > Ich habe mich 2009 über das Thema Energieberater informiert. Als E-Ing. > > hätte ich keine weiteren formalen Bedingungen erfüllen müssen, also > > keinen Kurs, keine Prüfung, etc. Ist das jetzt wirklich erforderlich? Ja, das ist erforderlich, sofern man die Hälfte seiner Kohle vom Staat dazubekommen will (also die BAFA Zulassung haben will). So kostet die Beratung einen Kunden 400€ und die BAFA gibt nochmal 400 dazu. Ansonsten ist der Begriff Energieberater natürlich nicht geschützt, jeder kann sich so nennen. Eventuell wurden die Bedingungen mit der EnEV2009 geändert und daher kennst Du sie noch nicht von 2009. Das mit der Gewerbeanbahnung sehe ich nicht so, schließlich steht es einem als unabhängigem Berater frei, dem Kunden die Wahrheit zu sagen?!
Jo S. schrieb: > Steuern: Als Berater hast Du doch kaum nennenswerte Ausgaben. Naja, nen Laptop, Software, die Fortbildung, Schreibzeug, Kleinkram... Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera.
> Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera.
Der Dienstwagen dürfte teurer sein.
Marco schrieb: > Ja, das ist erforderlich, sofern man die Hälfte seiner Kohle vom Staat > dazubekommen will (also die BAFA Zulassung haben will). So kostet die > Beratung einen Kunden 400€ und die BAFA gibt nochmal 400 dazu. Die finanziellen Konditionen mit Zuschuß waren 2009 genauso. Architekten, BauIng. und E-Ing. benötigten keinerlei Kurse etc. Nur andere Berufsgruppen mußten Kurse u/o Prüfungen vorweisen.
Jo S. schrieb: > Architekten, BauIng. und E-Ing. benötigten keinerlei Kurse etc. Nur > > andere Berufsgruppen mußten Kurse u/o Prüfungen vorweisen. Das ist leider nicht mehr so... Wurde dann wohl 2009 geändert.
abc schrieb: >> Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera. > > > > Der Dienstwagen dürfte teurer sein. Meinst Du? Ne anständige T-Kamera kostet ab 25.000€ aufwärts...
Jo S. schrieb: > Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese > Chance! Wenn Du üblicherweise keinen Kontakt zum Personalchef hast, dann > laß Dir bei ihm einen Termin geben, damit er Dich kennen lernt. Genau! Du wirst dann umgehend zu einem zweiten Termin gebeten, wo man Dir die Firmenleitung anträgt.
Marco schrieb: > Meinst Du? Ne anständige T-Kamera kostet ab 25.000€ aufwärts... > Was fährst du denn für einen Dienstwagen? Fiat 500?
abc schrieb: >> Und wenn man richtig zulangen will ne Thermographiekamera. > > Der Dienstwagen dürfte teurer sein. Mit der entsprechenden Kamera hat man nicht nur schön was zum Abschreiben, sondern spart auch gleich die Fahrt zum Kunden - schont also auch von daher die Umwelt: http://www.flir.com/cs/emea/de/view/?id=42061 Da dürfte auch der Dienstwagen dagegen eher alt aussehen.
Wir hatten nach dem Hauskauf nen Energieberater da. Der hat alles abgemessen (Wanddicker, Fenstergröße etc.) und dann seinen Bericht geschrieben. Das ist natürlich ein standarmäßiges Werk, welches nach dem Einsetzen der Zahlen Berechnungen ausführt (wohl gleich mit Querverweisen etc.) und dann alles bewertet. Es waren ein paar interessante Aspekte dabei. Dass wir z. B. schon eher im grünen als im gelben oder roten Bereich sind, trotz der älteren Bauweise. Aber wir heizen halt nicht volle Kanne. Richtig hilfreich bei der Wahl z. B. der Fenster ist der Bericht nicht. Ob sich die teureren 0,5-er Fenster gegenüber den 1,1-er lohnen? Fehlanzeige. Auch eine Überprüfung, ob z. B. die dicken Wände feucht sind oder nicht, fand nicht statt. Dabei spielt die Feuchtigkeit ja eine wichtige Rolle bei den Dämmeigenschaften. Die Dreistigkeit der Energieberatung ist doch die, dass der Herr Minister Altklug-Altmaier uns für zu blöde zum Stromsparen hält und dass beim Beraterbesuch dann 20% weniger Stromverbrauch rauskommen. Ähnlich dreist sind Ansagen im Radio bei hohen Ozonwerten, man solle "unnötige Autofahrten vermeiden". Die unterstellen doch glatt, dass ich nur für Jux und Dollerei mit dem Auto unterwegs bin.
ddp schrieb: > ("Herry XY, die anderen Kollegen sind > ausgelastet. Sie arbeiten doch sogar noch nebenbei, da können Sie doch > das auch noch übernehmen ..." Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps.
> Viele Leute sind aber wirklich zu blöde. falsch, die sind von sich sowas von überzeugt (altklug), die bringt nur der angebl. teure Strompreis ordentl. auf die Palme, > Bei nicht wenigen Leuten trifft das doch auch zu. die erzieht aber keiner mehr oder sofort um, entweder zu alt und senil oder zu jung und noch zu doof und faul dazu, > Die könnten die 500m in den Supermarkt auch laufen und wohin mit dem Kasten Bier und den ganzen Einkäufen, da müßte man ja mal den Kopf anstrengen + nachdenken und Alternativen suchen und finden, das lernen manche ja nicht mal auf der Arbeit oder in der Ausbildung, > und Strecken bis 10km kann man auch mit dem Fahrrad fahren ohne sich einen > abzubrechen. wie alt bist du denn, und was machst du so den ganzen Tag auf Arbeit (im Geschäft)? mit 20 bis 35 geht das vllt. noch ganz gut, wenn man nicht völlig diesem Teil abgeschworen hat, aber fahr mal im Regen mit Gegenwind bergauf wenn es dunkel wird in den Großmarkt, was bekommst du dann eigentlich da so mengenmäßig im Rucksack oder aufm Gepäckträger weg? Der letzte Tip war aber wohl eher ein Scherz?, in der heutigen Zeit 10 km mit dem Rad, da lachen dich doch alle Nachbarn aus!
Elo schrieb: > wie alt bist du denn, und was machst du so den ganzen Tag auf Arbeit (im > Geschäft)? > mit 20 bis 35 geht das vllt. noch ganz gut, wenn man nicht völlig diesem > Teil abgeschworen hat, aber fahr mal im Regen mit Gegenwind bergauf wenn > es dunkel wird in den Großmarkt, was bekommst du dann eigentlich da so > mengenmäßig im Rucksack oder aufm Gepäckträger weg? > Der letzte Tip war aber wohl eher ein Scherz?, in der heutigen Zeit 10 > km mit dem Rad, da lachen dich doch alle Nachbarn aus! ja das sind die Kandidaten die bei mir in Miete wohnen ^^^
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Wiederhergestellt durch Moderator
> ja das sind die Kandidaten die bei mir in Miete wohnen
Du meinst die, die 500m mit dem Auto fahren, weder Fußwege, öffentliche
Verkehrsmittel noch Fahrräder kennen aber über die Benzinpreise jammern?
Ja die kenne ich auch.
Hier wimmelt es von falschen Aussagen: 1) Eine Nebentätigkeit ist schon durch das Grundgesetzt (Recht auf freie Berufswahl) geschützt! 2) Wenn alle gesetztlich und vertraglich festgelegten Bedingungen eingehalten sind (kein Wettbewerb und keine Interessenkonflikte zur Haupttätigkeit, volle Arbeitskraft steht der Haupttätigkeit zur Verfügung) muß diese Tätigkeit nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Ich gehe auch einer gewerblich angemeldeten Nebentätigkeit nach. Mein Arbeitgeber ist oft sehr glücklich, dass ich spezielle Kenntnisse und Werkzeuge von der Nebentätigkeit bei meiner Haupttätigkeit einbringe.
J.G. schrieb: > Hier wimmelt es von falschen Aussagen: Du vergisst, dass man das vertraglich anders regeln kann. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, was da zum Thema Nebentätigkeit drinnsteht. Höchstwarscheinlich hast DU darin unterschrieben, dass du Nebentätigkeiten nur ausüben wirst, wenn der AG sie dir erlaubt. Da kann dir das GG und meinetwegen die UN-Menschenrechtscharta dreimal das Recht geben, Nachts einen Zweitjob auszuführen. DU hast unterschrieben, dass du auf dieses Recht verzichtest.
Εrnst B✶ schrieb: > Da kann dir das GG und meinetwegen die UN-Menschenrechtscharta dreimal > das Recht geben, Nachts einen Zweitjob auszuführen. DU hast > unterschrieben, dass du auf dieses Recht verzichtest. Klauseln, die gegen gültige Gesetze verstoßen, sind grundsätzlich nichtig. Sollte also in Deinem Arbeitsvertrag solch eine Klausel stehen, dann kannst Du sie getrost vergessen.
Εrnst B✶ schrieb: > Höchstwarscheinlich hast DU darin unterschrieben, dass du > Nebentätigkeiten nur ausüben wirst, wenn der AG sie dir erlaubt. Dafür gibts ja eine allgemeine Rechtssprechung wo auch die Rechte der Arbeitgeber Berücksichtigung findet, aber die hat natürlich Grenzen. Irgendwelche disziplinarische Klauseln die in den Verträgen für den Eventualfall stehen, sind selten Rechtswirksam und werden wegen unangemessener Benachteiligung von den Gerichten kassiert. Außerdem müsste ein Arbeitgeber ja den Nachweis führen das ihm durch die Nebentätigkeit ein Nachteil entstanden ist. Wie soll das gehen? Selbst wenn der TO todmüde zum Dienst käme, muss das ja nicht aufgrund der Nebentätigkeit sein. Kann ja auch ein Saufgelage der Grund gewesen sein. Da haben Arbeitgeber kaum eine Chance. Man sollte also höchstens besorgt sein dem Arbeitgeber den Beweis zu liefern damit der dagegen angehen könnte und das sollte sich steuern lassen. J.G. schrieb: > Mein > Arbeitgeber ist oft sehr glücklich, dass ich spezielle Kenntnisse und > Werkzeuge von der Nebentätigkeit bei meiner Haupttätigkeit einbringe. Und wie zeigt er das?
ddp schrieb: > Jo S. schrieb: >> Zur Begründung nennst Du das nicht ausreichende Einkommen - nutze diese >> Chance! Wenn Du üblicherweise keinen Kontakt zum Personalchef hast, dann >> laß Dir bei ihm einen Termin geben, damit er Dich kennen lernt. > > Genau! Du wirst dann umgehend zu einem zweiten Termin gebeten, wo man > Dir die Firmenleitung anträgt. Nein, so schnell geht das nicht! ;) Obwohl ich mir das zutrauen würde. :)) Im Ernst: Es schadet nicht, wenn dich der Personalchef persönlich kennt. Positiv Auffallen! ;) Unbekannte können bei Personalveränderungen nicht berücksichtigt werden.
J.G. schrieb: > Klauseln, die gegen gültige Gesetze verstoßen, sind grundsätzlich > nichtig. Tun sie ja nicht. Sie schränken Sie nur ein. z.B. gibt mir die Verfassung das Recht, mich am See ans Ufer zu legen, und in der Sonne zu Brutzeln. => Freizügigkeit, Zugang zu Natürschönheiten in der Bay. Verfassung usw. Mein Arbeitsvertrag sieht aber vor, dass ich tagsüber im Büro hocken muss. Ist diese Klausel jetzt ungültig? Und deine Verfassungsmäßige "Freie Berufswahl" ist im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen. Schau mal unter "Kündigung" und "Kündigungsfristen", danach kannst du ja einen anderen Beruf wählen.
Εrnst B✶ schrieb: > Sie schränken Sie nur ein. Du darfst natürlich glauben, was Du möchtest. Du hast aber auch die Freiheit zu versuchen, unsere Gesetzgebung besser zu verstehen. Zu diesem Thema sind alle relevanten Informationen und hinweisende Gerichtsurteile im Internet zu finden.
J.G. schrieb: > Zu > diesem Thema sind alle relevanten Informationen und hinweisende > Gerichtsurteile im Internet zu finden Links bitte? Alles was ich zu dem Thema in Google (viele Gerichtsurteile, Zeitungsartikel, IHK-Infoblätter, Gesetzestexte usw) finde, bestätigt meine Auffassung. Neu für mich war z.B., dass die Nebentätigkeit auch ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag unzulässig ist, wenn die max. Arbeitszeit (8/10 Std/Tag) überschritten wird. D.h. neben einem Vollzeitjob darfst du keinen Nebenjob annehmen, auch wenn der Arbeitgeber (und das Grundgesetz...) dir das erlauben würde. Auch interressant: § 8 Bundesurlaubsgesetz. Keine Nebentätigkeit im Erholungsurlaub. Und auch nicht während man Krankfeiert. Ehrenamtliche Tätigkeiten können auch untersagt werden. Und während man Geld vom Staat/Rentenkasse bezieht (Aufstocker, Altersteilzeit usw), sollte man den Zweitjob auch besser weglassen, sonst darf man evtl. viel zurückzahlen. Oder meintest du nur, dass schlecht formulierte Ausschlüsse ohne Begründung (Formular-Arbeitsvertrag) wie z.b. "Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des AG." ungültig sind? Das stimmt wohl, kann man besser formulieren, dann gelten sie wieder.
Εrnst B✶ schrieb: > Neu für mich war z.B., dass die Nebentätigkeit auch ohne explizite > Regelung im Arbeitsvertrag unzulässig ist, wenn die max. Arbeitszeit > (8/10 Std/Tag) überschritten wird. D.h. neben einem Vollzeitjob darfst > du keinen Nebenjob annehmen, auch wenn der Arbeitgeber (und das > Grundgesetz...) dir das erlauben würde. Ich bin nicht sicher, aber gilt das nicht bei EINEM Arbeitgeber? > Auch interressant: > § 8 Bundesurlaubsgesetz. Keine Nebentätigkeit im Erholungsurlaub. Stimmt, aber man muss seine Urlaubsansprüche aus beiden Jobs sofern da überhaupt einer besteht, nicht synchron nehmen. In der Praxis klappt das eh nicht und bei Selbständigkeit als Nebenjob ist das Bundesurlaubsgesetz wahrscheinlich eh nicht anwendbar, denke ich mal. > Und auch nicht während man Krankfeiert. Wer Krank feiert betrügt sowieso. > Ehrenamtliche Tätigkeiten können auch untersagt werden. Halte ich für unwahrscheinlich, es sei denn dem Betrieb entsteht (durch Abwesenheit) ein Schaden. > Und während man Geld vom Staat/Rentenkasse bezieht (Aufstocker, > Altersteilzeit usw), sollte man den Zweitjob auch besser weglassen, > sonst darf man evtl. viel zurückzahlen. Wenn man die Grenzen kennt, nicht. > Oder meintest du nur, dass schlecht formulierte Ausschlüsse ohne > Begründung (Formular-Arbeitsvertrag) wie z.b. "Nebentätigkeiten bedürfen > der Zustimmung des AG." ungültig sind? Das stimmt wohl, kann man besser > formulieren, dann gelten sie wieder. Wenn die Formulierungen nach geltender Rechtsprechung geschrieben sind dürfte das der Fall sein. Oder man muss eine neue Rechtsprechung erstreiten. In der Regel werden die Arbeitgeber da ohnehin einen Juristen das formulieren überlassen, am besten wenn es ein Anwalt von der IHK ist. Die dürften sich damit am besten auskennen. Zumindest theoretisch.
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