Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung "zum Monatsende"


von Chris (Gast)


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Guten Tag,
ich befinde mich in meinem ersten Arbeitsverhältnis. Leider treffen die 
Vorstellungen nicht meine Interessen (ich habe einen B.Sc. und mache 
Hilfsarbeiten).
Ich habe schon eine neue Stelle und möchte meine kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Monatsende.
Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar 
raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)? 
Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12 
Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen?

Danke schön

Grüße,
Chris

von Marx W. (Gast)


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Chris schrieb:
> Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar
>
> raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)?
>
> Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12
>
> Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen?

Du kannst schon heute zum 28.02.2013 kündigen.
Damit dürften deine "Wenn-Oder"-Abfrage ned wichtig sein!

von Chris (Gast)


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Doch, das hat noch andere Gründe. Die Frage ist mir wichtig.

von Michael S. (technicans)


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Chris schrieb:
> ich befinde mich in meinem ersten Arbeitsverhältnis. Leider treffen die
> Vorstellungen nicht meine Interessen (ich habe einen B.Sc. und mache
> Hilfsarbeiten).

Wie lange denn schon? Wochen?, Monate?
Gewöhnlich muss man erst mal zeigen das man auch einfach Aufgaben 
übernehmen und zielgerichtet bearbeiten kann und sich in den
betrieblichen Ablauf einfügen kann. Projektverantwortung bekommt
man gewöhnlich als Neuling eher selten.

Chris schrieb:
> Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Monatsende.

Heißt nach meinen Wissensstand, das du, wenn du am 1.12. kündigst,
läuft die Kündigungsfrist bis zum 31.2.2013, so das du am 1.3.
wieder frei wärst. Allerdings ist es ziemlich unsinnig so eine
lange Kündigungsfrist auszusitzen. Da würde ich mal mit deinem
Vorgesetzten reden, der ist sicher bereit die Kündigungsfrist
auf die gesetzliche Frist von 14Tagen zum Monatsende zu verringern
(die sparen dann das Gehalt) oder dich sogar ganz frei zu stellen.
Firmen wollen loyale Mitarbeiter nachhaltig einplanen und diese
Möglichkeit ist ja nun nicht mehr gegeben.

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> 31.2.2013

Das wäre dann der Sankt Nimmerleinstag.

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Das wäre dann der Sankt Nimmerleinstag.

Okay, erstappt, da hab ich nicht aufgepasst.
28.2.2013 ist natürlich richtig.

von Chris (Gast)


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Hallo, danke für Eure Antworten. Das ist jetzt schon seit 1,5 Jahren  so 
und ich habe 3 Stellenangebote in der S/W Entwicklung. In meinem 
aktuellen Unternehmen ist das nicht geboten (andere Branche).
Es reicht ja dann noch die Kündigung zum 10. Dezember.  Dann fällt es 
auch auf Ende Februar.

von genervt (Gast)


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Was hält dich davon ab, die Kündigung früher abzugeben?

Hast du es dir mit den Kollegen/Vorgesetzten verschissen?

von rudolf (Gast)


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Chris schrieb:
> ich habe einen B.Sc.

Was ist ein "B.Sc." ?

von genervt (Gast)


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rudolf schrieb:
> Chris schrieb:
>> ich habe einen B.Sc.
>
> Was ist ein "B.Sc." ?

"Bätschelor"

von Chris (Gast)


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Mal im ernst, mein Studiengang gehört zu denjenigen, die von Diplom auf 
Bachelor umgestellt wurden und entsprechend stark komprimiert wurden. 
Außerdem brauch ich nicht 1,5 Jahre akten sortieren, wenn ich gleich 3 
Stellen zur Wahl in der gleichen Stadt habe.

von genervt (Gast)


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genervt schrieb:
> Was hält dich davon ab, die Kündigung früher abzugeben?
>
> Hast du es dir mit den Kollegen/Vorgesetzten verschissen?

Nun?

von Konrad S. (maybee)


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Du gehst vom 28.02.2013 die zwölf Wochen zurück und kommst, wenn ich 
mich nicht verzählt habe, auf den 06.12.2012. Also legst du deine 
schriftliche Kündigung dem zuständigen Mitarbeiter spätestens am 
30.11.2012 (letzter Arbeitstag der Vorwoche) auf den Tisch, ggf. 
Empfangsbestätigung geben lassen.
Wenn du sicher weggehst und sicher eine neue Stelle hast, dann solltest 
du, wie Michael S. sagte, frühzeitig mit der Firma reden. Wenn du und 
die Firma nicht gegeneinander Krieg führen, dann gehört das zum 
normalen, guten Umgangston.

von Chris (Gast)


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Nein, das habe ich nicht. Man würde mich gerne im Betrieb halten und ich 
komme gut mit den Leuten aus. Auch wenn du das jetzt nicht hören 
wolltest.

Das Problem ist, dass ich mich beruflich verändern möchte und in die S/W 
Entwicklung gehöre.

von genervt (Gast)


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Die Frage war "Was hält dich davon ab, die Kündigung früher abzugeben?"

Wenn du das schon nicht verstehst, ist es kein Wunder, dass du nur Akten 
sortierst.

von Chris (Gast)


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die Frage ist überlüssig;)

von Jens (Gast)


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Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist? Nicht schlecht. Wo bekommt 
man sowas? Ist auch das Gehalt entsprechend ausschweifend?

12 Wochen zum Monatesende bedeutet nichts anderes, als dass den letzter 
Tag der Monatsletzte ist und du halt 12 Wochen davor kündigen musst. Ich 
würde allerdings die Kündigung abgeben sobald der neue Vertrag 
unterschrieben ist. Auf den letzten Tag kündigt man eigentlich nur, wenn 
man seinem alten Chef noch eine mitgeben will. Doch wenn du eh nur Akten 
sortierst ist ihm deine Aufgabe vielleicht nicht wichtig.

von Konrad S. (maybee)


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Chris schrieb:
> Man würde mich gerne im Betrieb halten

Gerade dann solltest du frühzeitig mit den Leuten reden. Schließlich 
müssen sie jemanden finden, der zukünftig die Arbeit macht. Eventuell 
ist es eine Firma, die neue Leute noch vom Vorgänger einarbeiten lassen 
will.

von Konrad S. (maybee)


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Jens schrieb:
> man seinem alten Chef noch eine mitgeben will.

So würde ich es in Chef-Position auch empfinden. Da fällt das 
Arbeitszeugnis dann kühler aus. Das kannst du vermeiden.

von Ich (Gast)


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Die Zeit zwischen einer Kündigung und dem Ausscheiden aus einem Betrieb, 
sollte man aus eigenem Interesse möglichst kurz halten.

Bei 12 Wochen Kündigungsfrist wird das i.a. schwierig.

Man sollte aber keine verbrannte Erde hinterlassen.

Chris schrieb:
> ich befinde mich in meinem ersten Arbeitsverhältnis. Leider treffen die
> Vorstellungen nicht meine Interessen (ich habe einen B.Sc. und mache
> Hilfsarbeiten).

Weiß Dein derzeitiger Chef, das Du Dich unterfordert fühlst bzw. bist?

von Chris (Gast)


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@Ich: Ja das wissen sie, ganz klar. Es ist ein Job den wirklich jeder 
machen kann. Lange genug hab ich mir das angesehen.

Ich habe jetzt einfach bessere Stelle gefunden.

von Chris (Gast)


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Hauptgrund ist, dass der Betrieb keine Produkte in der 
Softwareentwicklung herstellt und ich deswegen auch nie etwas gesagt 
habe. Ich bin dort einfach falsch.

von richtig (Gast)


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Jens schrieb:
> Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist? Nicht schlecht. Wo bekommt
> man sowas? Ist auch das Gehalt entsprechend ausschweifend?

ist ziemlicher Standard. Manche Klitschen die Probleme haben ihre Leute 
zu halten, insbesondere Dienstleister, haben teilweise sogar eine 
Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und auch noch so hübsche Klauseln, dass 
man ab Tag der Kündigung keinen variablen Gehaltsanteil mehr bekommt.

Einmal bewarb ich mich bei einem Mittelständler, der sehr viele Konzerne 
als Kunden hat. Dort stand im Vertrag nicht nur obiges, sondern auch 
noch, dass ich 2 Jahre nach Kündigung für kein Unternehmen arbeiten 
darf, das Kunde bei diesem besagten Mittelständler ist. Ob so eine 
Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, weiß ich gar nicht. Aber 
jedenfalls habe dann woanders eh ein besseres Angebot bekommen.

von Jens (Gast)


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Chris schrieb:
> Das Problem ist, dass ich mich beruflich verändern möchte und in die S/W
> Entwicklung gehöre.

Als was hast du in der Firma angefangen? Was steht im Vertrag? Hast du 
schon mal versucht, mit dem Chef zu reden?

Chris schrieb:
> Man würde mich gerne im Betrieb halten und ich
> komme gut mit den Leuten aus.

Kann ich gerade nicht nachvollziehen. Dann würde man dir eine andere 
Arbeit übertragen.

von Michael S. (technicans)


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Ich schrieb:
> Man sollte aber keine verbrannte Erde hinterlassen.
Sollte man nicht, aber noch verbrannter als es schon ist gehts
ja eigentlich nicht mehr.

> Weiß Dein derzeitiger Chef, das Du Dich unterfordert fühlst bzw. bist?

Da Chris ja schon eine neue Stelle hat, dürfte das kein Thema mehr sein.

Konrad S. schrieb:
> Eventuell ist es eine Firma, die neue Leute noch vom Vorgänger
> einarbeiten lassen will.
Das dürfte auch der Grund für so eine lange Kündigungsfrist sein,
aber bei Hilfsarbeiten dürfte sich das damit wohl erledigt haben.

von Martin S. (sirnails)


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richtig schrieb:
> ist ziemlicher Standard. Manche Klitschen die Probleme haben ihre Leute
> zu halten, insbesondere Dienstleister, haben teilweise sogar eine
> Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und auch noch so hübsche Klauseln, dass
> man ab Tag der Kündigung keinen variablen Gehaltsanteil mehr bekommt.

Pah, diese Arschgeigen würden außer einer AU nichts mehr sehen. 6 
Monate? Gehört verboten...

von Konrad S. (maybee)


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Michael S. schrieb:
> aber bei Hilfsarbeiten

"Hilfsarbeiten" sind für die Firma immerhin so wichtig, dass sie 
jemanden dafür bezahlen, dass er sie macht. Sollte man nicht 
unterschätzen.

von richtig (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> richtig schrieb:
>> ist ziemlicher Standard. Manche Klitschen die Probleme haben ihre Leute
>> zu halten, insbesondere Dienstleister, haben teilweise sogar eine
>> Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und auch noch so hübsche Klauseln, dass
>> man ab Tag der Kündigung keinen variablen Gehaltsanteil mehr bekommt.
>
> Pah, diese Arschgeigen würden außer einer AU nichts mehr sehen. 6
> Monate? Gehört verboten...

sind halt IT Beraterklitschen, die einen als Ing als Entwickler zum 
Kunden schicken, 5 Tage die Woche, so dass du bei denen net mal ein Büro 
brauchst.

Diese Klitschen sind froh jemanden zu haben. Ist quasi wie Zuhälterei, 
du erwirschaftest zwischen 700 und 1000 Euro am Tag für die, am Besten 
in langfristigen Projekten. Kosten tut man als erfahrener vllt 60 k + 
pro Jahr 12 tsd Reisekosten, macht 72 k. Der Überschuss ist für den 
Verleiher.

Daher ärgert er sich jedesmal wenn einer kündigt, daher machen die 
solche Kündigungsfristen rein.

Übrigens an die Arbeitslosen hier : bei solchen IT Beratungsfirmen wo 
man im prinzip als Entwickler an Konzerne ausgeliehen wird, wird fast 
jeder eingestellt der einen Abschluss + Entwicklerfähigkeiten vorweisen 
kann und nicht gerade besoffen zum Vorstellungsgespräch kommt.

von Michael S. (technicans)


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richtig schrieb:
> Übrigens an die Arbeitslosen hier : bei solchen IT Beratungsfirmen wo
> man im prinzip als Entwickler an Konzerne ausgeliehen wird, wird fast
> jeder eingestellt der einen Abschluss + Entwicklerfähigkeiten vorweisen
> kann und nicht gerade besoffen zum Vorstellungsgespräch kommt.

Im Süden vielleicht aber nicht bei mir hier in H.

von Marx W. (Gast)


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richtig schrieb:
> dass ich 2 Jahre nach Kündigung für kein Unternehmen arbeiten
>
> darf, das Kunde bei diesem besagten Mittelständler ist. Ob so eine
>
> Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, weiß ich gar nicht. Aber
>
> jedenfalls habe dann woanders eh ein besseres Angebot bekommen.

Wenn wettbewerbsrechtliche Sachverhalte betroffen sind, dann schon.
Bei einer solchen Klausel müßte aber das "Schmerzensgeld" (Gehalt bzw. 
Abfindung) dementsprechend sein.

von Chris (Gast)


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Um etwas konkreter zu werden: Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF 
Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag.

von richtig (Gast)


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Michael S. schrieb:
> richtig schrieb:
>> Übrigens an die Arbeitslosen hier : bei solchen IT Beratungsfirmen wo
>> man im prinzip als Entwickler an Konzerne ausgeliehen wird, wird fast
>> jeder eingestellt der einen Abschluss + Entwicklerfähigkeiten vorweisen
>> kann und nicht gerade besoffen zum Vorstellungsgespräch kommt.
>
> Im Süden vielleicht aber nicht bei mir hier in H.

solche Firmen gibts überall. Aber auch im Süden haben die Leute, die 
wohnen von Garmisch bis Hamburg. Ist ja egal, die Projekte sind eh 
bundesweit und du bist ja eh fast nur beim bzw. bei den Kunden.


so gesehen eigentlich ein Top Job. Kenne da einen der arbeitet für so ne 
Firma, 100 MA, der arbeitet bei uns im Konzern. Hat nen neuen VW Passat 
Kombi als Firmenwagen, wohnt irgendwo in der tiefsten Pampa vom 
bayrischen Wald, wo Mieten und Immobilien spott billig sind, verdient 
aber sicher mind. die 60 k, hat so ca. 10 Jahre BE, Frau 2 Kinder, Haus 
mit riesen Garten.

Hier vor Ort könnte man sich kein normales Haus mit nur 60 k Brutto 
leisten.

von Wilhelm F. (Gast)


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Konrad S. schrieb:

> Michael S. schrieb:
>> aber bei Hilfsarbeiten
>
> "Hilfsarbeiten" sind für die Firma immerhin so wichtig, dass sie
> jemanden dafür bezahlen, dass er sie macht. Sollte man nicht
> unterschätzen.

Welches Niveau, welche Klientel, und was entlohnt man?

von Chris (Gast)


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Um etwas konkreter zu werden: Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF
Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag.
Dabei bekomme ich 40k, das geht als Einsteiger.
Ich möchte mich jedoch bei der Arbeit verwirklichen und in die 
Softwareentwicklung. Hier habe ich wie geschrieben 3 Angebote vorliegen 
und sehe nicht ein, warum ich länger Sortierarbeiten machen soll.

von Wilhelm F. (Gast)


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Chris schrieb:

> Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF
> Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag.

Da hast du ja schon mal einen voll befriedigenden Job.

von richtig (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Chris schrieb:
>
>> Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF
>> Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag.
>
> Da hast du ja schon mal einen voll befriedigenden Job.

besser als hartzen ^^ kenne Leute in meinem Konzern die haben ihre 100 
k, sind ü50 und können kaum ein Outlook bedienen ... die spielen den 
ganzen Tag Konzernbeamtenmikado.

von Wilhelm F. (Gast)


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richtig schrieb:

> besser als hartzen ^^ kenne Leute in meinem Konzern die haben ihre 100
> k, sind ü50 und können kaum ein Outlook bedienen ... die spielen den
> ganzen Tag Konzernbeamtenmikado.

Also ich würde lieber Briketts stapeln, als PDF. Das ist noch was 
handfestes. :-)

von Flatus Silentius (Gast)


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rudolf schrieb:
> Chris schrieb:
>> ich habe einen B.Sc.
>
> Was ist ein "B.Sc." ?

Bronze Swimming Certificate

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Chris schrieb:
> Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF
> Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag.

Das ist doch ein Idiotenjob. Notwendige Qualifikation: Lesen.
Dafür braucht mam nicht studieren ...

von fonsana (Gast)


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Joachim Drechsel schrieb:
> Das ist doch ein Idiotenjob. Notwendige Qualifikation: Lesen.
> Dafür braucht mam nicht studieren ...

Ja, das scheint so. Aber da fallen mir spontan zwei Anmerkungen ein:

1. wuerde sich ein "Studierter" Gedanken machen, wie man das Sortieren 
automatisieren kann.

2. wuerde ein "Studierter" nicht solche Fragen:

Chris schrieb:
> Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Monatsende.
> Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar
> raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)?
> Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12
> Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen?

stellen, ohne vorher versucht zu haben, die Antwort selbst zu finden. Da 
man diese Antwort beim Suchen zwangslaeufig selbst findet, wuerde der 
"Studierte" also solche Fragen ueberhaupt nicht oeffentlich stellen.

fonsana

von Chris (Gast)


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fonsana:
1. Vorschläge habe ich schon gemacht, doch nein es bleibt so wie es ist.

2. das ist zwar richtig, jedoch war meine Absicht weiter gefasst. Ich 
wollte dass eine kleine Diskussion entsteht, um zB zu erfahren wie ihr 
über einen Kündigungszeitpunkt denkt

von fonsana (Gast)


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Chris schrieb:
> wollte dass eine kleine Diskussion entsteht, um zB zu erfahren wie ihr

Vollkommen falsche Herangehensweise. Was wir hier denken, interessiert 
Deinen AG im Streitfall ueberhaupt nicht. Da gilt nur die rechtliche 
Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben 
kann.

fonsana

von Michael S. (technicans)


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fonsana schrieb:
> Da gilt nur die rechtliche
> Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben
> kann.

Ne, der gibt dir nur ein Abbild seiner Sichtweise.
Verbindlich sind nur rechtskräftige Urteile von
zuständigen Gerichten unter identischen Sachverhalten.
Nicht jeder Jurist ist auch Richter.

von Baumeister (Gast)


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Also ich weiss nicht, wieso du das so eng siehst. Wenn das locker ist, 
was du machst und dafür ein gutes Gehalt bezahlt bekommst - wo ist das 
Problem? Willst du mehr Stress, ohne mehr Geld zu bekommen?

Ich glaube ich würde deinen Job machen, und endlich mal stressfrei 
leben.

von klausr (Gast)


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Baumeister schrieb:
> Ich glaube ich würde deinen Job machen, und endlich mal stressfrei
> leben.

Viele würden so einen Job eine zeitlang machen wollen. Aber halt nicht 
immer ;-) Wenn sich nach ein paar Wochen oder Monaten (je nach 
persönlichen Befinden) keine Änderung ergiebt, will man halt eine neue 
Perspektive. Nach ein paar Monaten/Jahren hätte man dann manchmal wieder 
gerne den ruhigen Job, (zumindest für ein paar Monate), dann wieder 
Stress! ;-)

von Chris (Gast)


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Beim einem streessigen Job vergeht dieZeit scheller. Das Einsortieren 
von PDF Dateien wird mit der Zeit so lästig, dass ich nur noch die Uhr 
im Blick habe.  Auf der Strecke bleibt der Lerneffekt und die 
Berufserfahrung, der Spaß an der Arbeit und Erfolgserlebnisse.

von Chris (Gast)


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Unangenehm wird es dann auch wenn man gefragt wird: " was machst du 
eigentlich beruflich?"

von Michael S. (technicans)


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Chris schrieb:
> Auf der Strecke bleibt der Lerneffekt und die
> Berufserfahrung, der Spaß an der Arbeit und Erfolgserlebnisse.

Lebensqualität nicht zu vergessen. So was wie ein Erfolgserlebnis
wird sich bei dieser Loserarbeit kaum einstellen. Ich würde es auch
nur temporär machen wollen.

von Jens (Gast)


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fonsana schrieb:
> Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben

Da bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden...

Zwei Juristen, drei Meinungen!

Das hängt aber auch mit diesem (Un-)Rechtssystem zusammen. Jeder Richter 
kann anhand seiner persönlichen Meinung oder anhand der Tatsache, wie 
gut er gefrühstückt hat, ob er heute schon an seine Frau ran durfte oder 
einfach nur weil ihm deine Nase gefällt/nicht gefällt ein Urteil 
sprechen. Und das Ganze im Namen des Volkes. Eine Kontrolle gibt es 
quasi nicht. Auf dieser Basis können natürlich keine verbindlichen 
Regelungen entstehen auf die sich der kleine Bürger verlassen kann.

Ich habe gerade im Bekanntenkreis so einen Fall erlebt, wo sich zwei 
Verscherungen bzw. deren Anwälte seit über einem Jahr darüber streiten, 
ob die Reaktion eines Autofahrers bei einem Unfall angemessen war. Und 
der Ärmste soll die richtige Entscheidung innerhalb von 
Sekundenbruchteilen treffen. Lachhaft.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Jens schrieb:
> Das hängt aber auch mit diesem (Un-)Rechtssystem zusammen. Jeder Richter
> kann anhand seiner persönlichen Meinung oder anhand der Tatsache, wie
> gut er gefrühstückt hat, ob er heute schon an seine Frau ran durfte oder
> einfach nur weil ihm deine Nase gefällt/nicht gefällt ein Urteil
> sprechen. Und das Ganze im Namen des Volkes. Eine Kontrolle gibt es
> quasi nicht. Auf dieser Basis können natürlich keine verbindlichen
> Regelungen entstehen auf die sich der kleine Bürger verlassen kann.

1. Du hast Schmiergeld vergessen.

2. Um das "der Nase nach" wenn möglich zu verhindern gibt es
   Anwälte und weitere Instanzen die so einen Mist überprüfen
   und ggfls korrigieren.

von Lasst mich A. (ich_bin_durch)


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Mich interessiert was in der Stellenanzeige stand. Stand da auch etwas 
ähnliches drin wie "hoch motiviert", "für Veränderungen bereit" oder so?

von A.S. (Gast)


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Jens schrieb:
> Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist?
Das machen die derzeit oft, weil sie teuer einkaufenmüssen und die 
Projekte brennen. In 3 Monaten hat man eine Chance jemanden Neuen zu 
finden. In 4 Wochen geht das kaum.

von Maximilian (Gast)


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Jens schrieb:
> fonsana schrieb:
>> Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben
>
> Da bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden...
>
> Zwei Juristen, drei Meinungen!
>
> Das hängt aber auch mit diesem (Un-)Rechtssystem zusammen. Jeder Richter
> kann anhand seiner persönlichen Meinung oder anhand der Tatsache, wie
> gut er gefrühstückt hat, ob er heute schon an seine Frau ran durfte oder
> einfach nur weil ihm deine Nase gefällt/nicht gefällt ein Urteil

Dummschwatz!

> sprechen. Und das Ganze im Namen des Volkes. Eine Kontrolle gibt es
> quasi nicht. Auf dieser Basis können natürlich keine verbindlichen

Berufung, Revision.

> Ich habe gerade im Bekanntenkreis so einen Fall erlebt, wo sich zwei
> Verscherungen bzw. deren Anwälte seit über einem Jahr darüber streiten,
> ob die Reaktion eines Autofahrers bei einem Unfall angemessen war. Und
> der Ärmste soll die richtige Entscheidung innerhalb von
> Sekundenbruchteilen treffen. Lachhaft.

Ja und?

von Seenot (Gast)


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Flatus Silentius schrieb:
> ronze Swimming Certificate

Hieß das frühe mal Freischwimmer?

von Jürgen S. (jurs)


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Chris schrieb:
> Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar
> raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)?
> Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12
> Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen?

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber wenn die Kündigungsfrist nach 
"Wochen" bemessen ist, dann sind damit ziemlich sicher "Kalenderwochen" 
gemeint, wie sie in Deutschland zählen, also Wochenbeginn am Montag.

Und zwar sind damit "ganze Wochen" gemeint, d.h. zwischen Zugang der 
Kündigung und dem Kündigungsende müssen ganze (vollständige) 12 
Kalenderwochen liegen.

Also Kalenderwochenrechner vorgenommen:
http://kalenderwoche.net/alle-kalenderwochen-2013.php

Das Monatsende Februar liegt mitten in KW 9/2013, die KW 9 zählt daher 
schon mal nicht mit. Verbleiben also in 2013 für die Frist relevante 8 
vollständige Wochen (wobei KW 1/2013 bereits am 31.12.2012 beginnt).

Fehlen noch vier ganze Wochen in 2012:
http://kalenderwoche.net/alle-kalenderwochen-2013.php
Das wären die KW 49, 50, 51 und 52/2012.

Das rechnerisch letzte Datum für die Kündigung wäre einen Tag früher, 
also der 01.12.2012. Dieser Tag ist ein Sonntag und daher vermutlich 
arbeitsfrei. Theoretisch würde es ausreichen, die Kündigung dann am 
01.12.2012 bis 24:00 Uhr in den Firmenbriefkasten zu werfen, und bei 
juristisch korrekter Posteingangsbehandlung würde die am Montag morgen 
entnommene Post einen Eingangsstempel vom letzten Arbeitstag davor 
erhalten (vermutlich Freitag, 30.11.2012). Bei einer Blödbacke in der 
Posteingangsbearbeitung oder inkorrekter Postbearbeitung würde die 
Kündigung allerdings einen Eingangsstempel vom 02.12. erhalten, und 
damit wäre die Frist von "12 vollständigen Kalenderwochen" verfehlt 
worden.

Wenn Du solchen Problemen aus dem Weg gehen möchtest, reichst Du die 
Kündigung noch am Freitag, 30.11.2012 persönlich in das Personalbüro, 
dann gibt es um Fristen kein Vertun.

Und wie Du sehen kannst: 12 Wochen zum Monatsende ist in diesem Falls 
quasi dasselbe wie drei Monate zum Monatsende.

von Elo (Gast)


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Autor: A.S. (Gast)
Datum: 05.11.2012 13:07

Jens schrieb:
> Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist?
Das machen die derzeit oft, weil sie teuer einkaufenmüssen und die
Projekte brennen. In 3 Monaten hat man eine Chance jemanden Neuen zu
finden. In 4 Wochen geht das kaum.

Du siehst das nur aus der Sichtweise seines AGs!
Wie sieht das eigentlich aus seiner Sichtweise aus, wenn er so lange 
warten, oder besser sein zukünftiger AG warten muß?

Das sind gleich mal zwei Hürden auf dem Weg weg, sollte man sich vllt. 
vorher genau überlegen, hat schon manchen Wechsel in lukrativere 
Beschäftigungen verbaut.
Ist mir bisher nur 1x passiert, die letzten 12 Wochen dort waren die 
schönsten in dem Laden (Saft-).
Da wußte man dann nämlich, woran man da drinen ist.

von Michael S. (technicans)


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Man muss ein Kündigungsschreiben nicht zum ersten Tag der Frist
übergeben, man kann das auch Tage, Wochen, Monate vorher machen.
Die Frist startet dann immer rückwirkend zum Fristbeginn, der
in der Kündigung steht. Entscheidend ist den Beginn der Frist
nicht zu versäumen. Sonst verschenkt man nämlich 4 Wochen weil
sich die Frist dann auf das nächste Monatsende verschiebt.

Elo schrieb:
> Das machen die derzeit oft, weil sie teuer einkaufenmüssen und die
> Projekte brennen. In 3 Monaten hat man eine Chance jemanden Neuen zu
> finden. In 4 Wochen geht das kaum.
Ich vermute eher das man so auf Arbeitgeberseite die Chance zu haben
glaubt noch schnell jemanden zu finden der die Arbeit übernehmen kann.
> Du siehst das nur aus der Sichtweise seines AGs!
> Wie sieht das eigentlich aus seiner Sichtweise aus, wenn er so lange
> warten, oder besser sein zukünftiger AG warten muß?
Muss er ja nicht. Er kann dich freistellen, muss aber blechen.
> Das sind gleich mal zwei Hürden auf dem Weg weg, sollte man sich vllt.
> vorher genau überlegen, hat schon manchen Wechsel in lukrativere
> Beschäftigungen verbaut.
Das wird sich ja wohl terminlich schultern lassen.
> Ist mir bisher nur 1x passiert, die letzten 12 Wochen dort waren die
> schönsten in dem Laden (Saft-).
> Da wußte man dann nämlich, woran man da drinen ist.
Was wäre denn so schlimm einfach den Job von heute auf morgen hin zu 
schmeißen? Zur Arbeit zwingen kann einen keiner und Schadenersatz
wird kein Arbeitgeber beziffern können, schon gar nicht bei vorzugsweise
geistiger Arbeit. Jedenfalls wollen die Arbeitgeber die Störung im 
Betriebsablauf möglichst gern schnell überwinden. Wenn das dann noch
Geld spart sind die doch bestimmt bereit mit sich reden zu lassen.

von Willi W. (williwacker)


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Das wäre dann die "verbrannte Erde", Ihr wollt von Eurem Arbeitgeber 
doch auch anständig behandelt werden, was spricht dagegen, das umgekehrt 
auch so zu machen?

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Was wäre denn so schlimm einfach den Job von heute auf morgen hin zu
> schmeißen? Zur Arbeit zwingen kann einen keiner und Schadenersatz
> wird kein Arbeitgeber beziffern können, schon gar nicht bei vorzugsweise
> geistiger Arbeit.

Pacta sunt servanda

Das "Arbeitszeugnis" wird dann entsprechend ausfallen und der neue AG 
könnte sich dann überlegen, ob er nicht doch noch sicherheitshalber 
innerhalb der Probezeit kündigt.

Michael S.: Hast du eigentlich so was wie Moral?

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Michael S.: Hast du eigentlich so was wie Moral?

Seitdem ich die Moral der Arbeitgeber kenne, nicht.
Außerdem hatte ich weiter oben gemeint, das der Arbeitgeber
ja auch ein Interesse haben könnte das Arbeitsverhältnis
möglichst schnell aufzulösen, denn dann ist meist das
Vertrauensverhältnis doch sowieso nicht mehr gegeben.
Dann spart sich der AG drei Monate Kosten und muss keinen
Unwilligen die Zeit mit durchschleppen. Was ist daran falsch?

von Chris (Gast)


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Danke für all die vielen Antworten!

von chr i. (chris-86)


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Ich habe mich jezt im Forum angemeldet. Ich lese schon länger mit und 
finde die diskutierten Themen sehr spannend ;)

von Michael S. (technicans)


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Wäre nur interessanter wenn man wüsste wer hier Angestellter
oder Selbständig ist. Das Selbständige leidenschaftlich
Pfründepflege und Lobbyismus betreiben ist dabei ziemlich
offensichtlich.

von Richard (Gast)


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Kündigung ist doch immer auf 4 Wochen beschränkt - diese Knebelverträge 
sind gesetzeswiedrig...

von Richard (Gast)


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Richard schrieb:
> Kündigung ist doch immer auf 4 Wochen beschränkt - diese Knebelverträge
> sind gesetzeswiedrig...

nimms zurück .... ist doch legal...

von Michael S. (technicans)


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...scheißegal..

von chr i. (chris-86)


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Im Arbeitsvertrag steht:

befristeter Arbeitsvertrag

Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.07 ohne dass es einer Kündigung 
bedarf. Die Befristung erolgt wegen Vertretung Mutterschutz/Elternzeit. 
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur 
fristlosen Kündigung mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende 
gekündigt werden.

Jede gesetzliche Veränderung der ordentlichen Kündigungsfrist zugunsten 
des Arbeitnehmers gilt auch zu Gunsten der Firma.
Die fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße 
Kündigung zum nächstmöglichen Zeitunkt.



Ich schätze eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

von Konrad S. (maybee)


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chr is schrieb:
> Ich schätze eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

Kann dir nicht folgen. Das hier ist die ordentliche Kündigung: "Das 
Arbeitsverhältnis kann ... mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende 
gekündigt werden".
Irritiert dich der Einschub "unbeschadet des Rechts zur fristlosen 
Kündigung"?

von chr i. (chris-86)


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ja genau. Das sieht für mich so aus als ist nur eine fristlose Kündigung 
akzeptiert.

Im Allgemeinen: Befristete Arbeitsverträge enden mit Ablauf der Frist, 
es sei denn eine ordentliche Kündigung wurde vereinbart. Das ist bei mir 
ja offensichtlich nicht der Fall...

von chr i. (chris-86)


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... oder ist das wirklich nur als Einschub zu verstehen und eine 
ordentliche Kündigung ist noch vereinbart?

von Jens (Gast)


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chr is schrieb:
> ja genau. Das sieht für mich so aus als ist nur eine fristlose Kündigung
> akzeptiert.

Lesen vs. verstehen.

chr is schrieb:
> Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur
> fristlosen Kündigung mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende
> gekündigt werden.

Im Gegensatz zu manch anderen Verträgen ist das ziemlich klar 
geschrieben, nämlich dass deine Kündigungsfrist 12 Wochen zum Monatsende 
beträgt. Was ist daran nicht zu verstehen?

von Konrad S. (maybee)


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chr is schrieb:
> ... oder ist das wirklich nur als Einschub zu verstehen und eine
> ordentliche Kündigung ist noch vereinbart?

chr is schrieb:
> befristeter Arbeitsvertrag
>
> Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.07 ohne dass es einer Kündigung
> bedarf. Die Befristung erolgt wegen Vertretung Mutterschutz/Elternzeit.

Soweit klar. (OK, die Jahresangabe fehlt ;-)

> Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur
> fristlosen Kündigung mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende
> gekündigt werden.

Bedeutet: "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist 
von 12 Wochen zum Monatsende gekündigt werden." Und: "Außerdem schließen 
wir eine fristlose Kündigung nicht aus." Das mit der fristlosen 
Kündigung kommt dann zur Anwendeng, wenn du dem Chef die silbernen 
Löffelchen klaust und dich dabei erwischen lässt.

> Jede gesetzliche Veränderung der ordentlichen Kündigungsfrist zugunsten
> des Arbeitnehmers gilt auch zu Gunsten der Firma.

Auch klar.

> Die fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße
> Kündigung zum nächstmöglichen Zeitunkt.

Falls eine ausgesprochene fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht für 
nichtig (als wäre sie nie ausgesprochen worden) erklärt wird, gilt immer 
noch eine ordentliche Kündigung am Tag der fristlosen Kündigung als 
ausgesprochen.

Bis auf die fehlende Jahreszahl ist an dem Text nichts auszusetzten. Das 
dürfte die Standardformulierung in Arbeitsverträgen sein. Du kündigst 
also wie hier 
Beitrag "Re: Kündigung "zum Monatsende"" 
angegeben oder früher zum von dir gewünschten Termin. Da ist jetzt 
wirklich nicht Schlimmes dabei.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliche_K%C3%BCndigung

von Michael S. (technicans)


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Konrad S. schrieb:
> Falls eine ausgesprochene fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht für
> nichtig (als wäre sie nie ausgesprochen worden) erklärt wird, gilt immer
> noch eine ordentliche Kündigung am Tag der fristlosen Kündigung als
> ausgesprochen.

Na, die Klausel halte ich doch für zumindest fragwürdig, wenn nicht
rechtswidrig, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige
als wolle man sich auf Arbeitgeberseite für den Worst-case-Fall
wappnen den ausstehenden Lohn bis zum Urteil zahlen zu müssen.
Das ist eben ein Problem wenn Arbeitgeber Juristen damit
beauftragen Arbeitsverträge zu entwerfen die für den Arbeitnehmer
zu einem Desaster werden können. Dadurch singt das Prozess- und
Kostenrisiko des Arbeitgebers ja quasi auf Null.
War es nicht so, das man eine Kündigungsschutzklage bei der
Arbeitsagentur angeben muss und für die Zeit bis zum Urteil keine 
Leistungen erhält? Dadurch wird ja wieder geltendes Recht korrumpiert,
weil dem Arbeitnehmer so wegen der ungünstigen Einkommenssituation
das Prozessrisiko aufgebürdet wird.
Damit dürfte dann auch die Bereitschaft eine Abfindung zahlen zu wollen
gegen Null tendieren. Von solchen Verträgen würde ich aber die Finger
von lassen.

von Konrad S. (maybee)


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Michael S. schrieb:
> die Klausel halte ich doch für zumindest fragwürdig

Der Arbeitgeber könnte natürlich auch sagen "Du bist fristlos entlassen 
und außerdem kündige ich dir hiermit fristgerecht zum 28.02.2013." Wäre 
das dann so OK? ;-)

> den ausstehenden Lohn bis zum Urteil zahlen zu müssen

Das ist doch der Sinn einer fristlosen Kündigung. Und, sofern das 
Arbeitsgericht die fristlose Kündigung nicht kippt, auch angemessen.

von Maximilian (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Theoretisch würde es ausreichen, die Kündigung dann am
> 01.12.2012 bis 24:00 Uhr in den Firmenbriefkasten zu werfen, und bei
> juristisch korrekter Posteingangsbehandlung würde die am Montag morgen
> entnommene Post einen Eingangsstempel vom letzten Arbeitstag davor
> erhalten (vermutlich Freitag, 30.11.2012).

Das wäre nicht juristisch korrekt, das wäre schlicht falsch.

von Michael S. (technicans)


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Konrad S. schrieb:
> Das ist doch der Sinn einer fristlosen Kündigung. Und, sofern das
> Arbeitsgericht die fristlose Kündigung nicht kippt, auch angemessen.

Dann könnte der Arbeitgeber auch schreiben: jede vertragliche oder
rechtliche Regelung die dem Arbeitgeber Geld kosten würde, wäre nichtig.
Glaubst du damit käme irgend eine Firma durch?
Es gibt die fristgerechte Kündigung oder(!) die fristlose Kündigung,
aber es gibt ganz sicher nicht die fristlose, fristgerechte Kündigung,
denn die rechtliche Voraussetzungen sind vollkommen verschieden
und müssen auch in der Praxis entsprechend behandelt werden.
Natürlich kann ich mir als juristischer Laie nicht sicher sein
das dies möglich oder unmöglich ist, aber eine Generallösung kann
es in einen Rechtssystem nicht geben.

von Konrad S. (maybee)


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Michael S. schrieb:
> Dann könnte der Arbeitgeber auch schreiben: jede vertragliche oder
> rechtliche Regelung die dem Arbeitgeber Geld kosten würde, wäre nichtig.
> Glaubst du damit käme irgend eine Firma durch?

Jedes Arbeitsgericht würde so eine Passage mit einem mitleidigen Blick 
auf den Arbeitgeber knicken. Kann mir auch keinen Arbeitgeber vor 
stellen, der blöd genug wäre ... obwohl ... ;-)

> aber es gibt ganz sicher nicht die fristlose, fristgerechte Kündigung

Eben das wollte ich ausdrücken: Es sind zwei Kündigungen. Der 
Arbeitgeber will im Falle einer fristlosen Kündigung gleichzeitig die 
ordentliche Kündigung aussprechen, selbst dann, wenn er sie bei einer 
fristlosen Kündigung nicht explizit zusätzlich ausspricht.

Ist ja auch irgendwie vernünftig. Wenn die fristlose Kündigung rechtens 
war, ist eh alles klar. Wenn die fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht 
geknickt wird, dürfte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer meist soweit ge- bzw. zerstört sein, dass eine weitere 
Zusammenarbeit nicht mehr sinnvoll sein wird.

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