Guten Tag, ich befinde mich in meinem ersten Arbeitsverhältnis. Leider treffen die Vorstellungen nicht meine Interessen (ich habe einen B.Sc. und mache Hilfsarbeiten). Ich habe schon eine neue Stelle und möchte meine kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Monatsende. Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)? Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12 Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen? Danke schön Grüße, Chris
Chris schrieb: > Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar > > raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)? > > Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12 > > Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen? Du kannst schon heute zum 28.02.2013 kündigen. Damit dürften deine "Wenn-Oder"-Abfrage ned wichtig sein!
Chris schrieb: > ich befinde mich in meinem ersten Arbeitsverhältnis. Leider treffen die > Vorstellungen nicht meine Interessen (ich habe einen B.Sc. und mache > Hilfsarbeiten). Wie lange denn schon? Wochen?, Monate? Gewöhnlich muss man erst mal zeigen das man auch einfach Aufgaben übernehmen und zielgerichtet bearbeiten kann und sich in den betrieblichen Ablauf einfügen kann. Projektverantwortung bekommt man gewöhnlich als Neuling eher selten. Chris schrieb: > Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Monatsende. Heißt nach meinen Wissensstand, das du, wenn du am 1.12. kündigst, läuft die Kündigungsfrist bis zum 31.2.2013, so das du am 1.3. wieder frei wärst. Allerdings ist es ziemlich unsinnig so eine lange Kündigungsfrist auszusitzen. Da würde ich mal mit deinem Vorgesetzten reden, der ist sicher bereit die Kündigungsfrist auf die gesetzliche Frist von 14Tagen zum Monatsende zu verringern (die sparen dann das Gehalt) oder dich sogar ganz frei zu stellen. Firmen wollen loyale Mitarbeiter nachhaltig einplanen und diese Möglichkeit ist ja nun nicht mehr gegeben.
genervt schrieb: > Das wäre dann der Sankt Nimmerleinstag. Okay, erstappt, da hab ich nicht aufgepasst. 28.2.2013 ist natürlich richtig.
Hallo, danke für Eure Antworten. Das ist jetzt schon seit 1,5 Jahren so und ich habe 3 Stellenangebote in der S/W Entwicklung. In meinem aktuellen Unternehmen ist das nicht geboten (andere Branche). Es reicht ja dann noch die Kündigung zum 10. Dezember. Dann fällt es auch auf Ende Februar.
Was hält dich davon ab, die Kündigung früher abzugeben? Hast du es dir mit den Kollegen/Vorgesetzten verschissen?
Mal im ernst, mein Studiengang gehört zu denjenigen, die von Diplom auf Bachelor umgestellt wurden und entsprechend stark komprimiert wurden. Außerdem brauch ich nicht 1,5 Jahre akten sortieren, wenn ich gleich 3 Stellen zur Wahl in der gleichen Stadt habe.
genervt schrieb: > Was hält dich davon ab, die Kündigung früher abzugeben? > > Hast du es dir mit den Kollegen/Vorgesetzten verschissen? Nun?
Du gehst vom 28.02.2013 die zwölf Wochen zurück und kommst, wenn ich mich nicht verzählt habe, auf den 06.12.2012. Also legst du deine schriftliche Kündigung dem zuständigen Mitarbeiter spätestens am 30.11.2012 (letzter Arbeitstag der Vorwoche) auf den Tisch, ggf. Empfangsbestätigung geben lassen. Wenn du sicher weggehst und sicher eine neue Stelle hast, dann solltest du, wie Michael S. sagte, frühzeitig mit der Firma reden. Wenn du und die Firma nicht gegeneinander Krieg führen, dann gehört das zum normalen, guten Umgangston.
Nein, das habe ich nicht. Man würde mich gerne im Betrieb halten und ich komme gut mit den Leuten aus. Auch wenn du das jetzt nicht hören wolltest. Das Problem ist, dass ich mich beruflich verändern möchte und in die S/W Entwicklung gehöre.
Die Frage war "Was hält dich davon ab, die Kündigung früher abzugeben?" Wenn du das schon nicht verstehst, ist es kein Wunder, dass du nur Akten sortierst.
Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist? Nicht schlecht. Wo bekommt man sowas? Ist auch das Gehalt entsprechend ausschweifend? 12 Wochen zum Monatesende bedeutet nichts anderes, als dass den letzter Tag der Monatsletzte ist und du halt 12 Wochen davor kündigen musst. Ich würde allerdings die Kündigung abgeben sobald der neue Vertrag unterschrieben ist. Auf den letzten Tag kündigt man eigentlich nur, wenn man seinem alten Chef noch eine mitgeben will. Doch wenn du eh nur Akten sortierst ist ihm deine Aufgabe vielleicht nicht wichtig.
Chris schrieb: > Man würde mich gerne im Betrieb halten Gerade dann solltest du frühzeitig mit den Leuten reden. Schließlich müssen sie jemanden finden, der zukünftig die Arbeit macht. Eventuell ist es eine Firma, die neue Leute noch vom Vorgänger einarbeiten lassen will.
Jens schrieb: > man seinem alten Chef noch eine mitgeben will. So würde ich es in Chef-Position auch empfinden. Da fällt das Arbeitszeugnis dann kühler aus. Das kannst du vermeiden.
Die Zeit zwischen einer Kündigung und dem Ausscheiden aus einem Betrieb, sollte man aus eigenem Interesse möglichst kurz halten. Bei 12 Wochen Kündigungsfrist wird das i.a. schwierig. Man sollte aber keine verbrannte Erde hinterlassen. Chris schrieb: > ich befinde mich in meinem ersten Arbeitsverhältnis. Leider treffen die > Vorstellungen nicht meine Interessen (ich habe einen B.Sc. und mache > Hilfsarbeiten). Weiß Dein derzeitiger Chef, das Du Dich unterfordert fühlst bzw. bist?
@Ich: Ja das wissen sie, ganz klar. Es ist ein Job den wirklich jeder machen kann. Lange genug hab ich mir das angesehen. Ich habe jetzt einfach bessere Stelle gefunden.
Hauptgrund ist, dass der Betrieb keine Produkte in der Softwareentwicklung herstellt und ich deswegen auch nie etwas gesagt habe. Ich bin dort einfach falsch.
Jens schrieb: > Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist? Nicht schlecht. Wo bekommt > man sowas? Ist auch das Gehalt entsprechend ausschweifend? ist ziemlicher Standard. Manche Klitschen die Probleme haben ihre Leute zu halten, insbesondere Dienstleister, haben teilweise sogar eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und auch noch so hübsche Klauseln, dass man ab Tag der Kündigung keinen variablen Gehaltsanteil mehr bekommt. Einmal bewarb ich mich bei einem Mittelständler, der sehr viele Konzerne als Kunden hat. Dort stand im Vertrag nicht nur obiges, sondern auch noch, dass ich 2 Jahre nach Kündigung für kein Unternehmen arbeiten darf, das Kunde bei diesem besagten Mittelständler ist. Ob so eine Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, weiß ich gar nicht. Aber jedenfalls habe dann woanders eh ein besseres Angebot bekommen.
Chris schrieb: > Das Problem ist, dass ich mich beruflich verändern möchte und in die S/W > Entwicklung gehöre. Als was hast du in der Firma angefangen? Was steht im Vertrag? Hast du schon mal versucht, mit dem Chef zu reden? Chris schrieb: > Man würde mich gerne im Betrieb halten und ich > komme gut mit den Leuten aus. Kann ich gerade nicht nachvollziehen. Dann würde man dir eine andere Arbeit übertragen.
Ich schrieb: > Man sollte aber keine verbrannte Erde hinterlassen. Sollte man nicht, aber noch verbrannter als es schon ist gehts ja eigentlich nicht mehr. > Weiß Dein derzeitiger Chef, das Du Dich unterfordert fühlst bzw. bist? Da Chris ja schon eine neue Stelle hat, dürfte das kein Thema mehr sein. Konrad S. schrieb: > Eventuell ist es eine Firma, die neue Leute noch vom Vorgänger > einarbeiten lassen will. Das dürfte auch der Grund für so eine lange Kündigungsfrist sein, aber bei Hilfsarbeiten dürfte sich das damit wohl erledigt haben.
richtig schrieb: > ist ziemlicher Standard. Manche Klitschen die Probleme haben ihre Leute > zu halten, insbesondere Dienstleister, haben teilweise sogar eine > Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und auch noch so hübsche Klauseln, dass > man ab Tag der Kündigung keinen variablen Gehaltsanteil mehr bekommt. Pah, diese Arschgeigen würden außer einer AU nichts mehr sehen. 6 Monate? Gehört verboten...
Michael S. schrieb: > aber bei Hilfsarbeiten "Hilfsarbeiten" sind für die Firma immerhin so wichtig, dass sie jemanden dafür bezahlen, dass er sie macht. Sollte man nicht unterschätzen.
Martin Schwaikert schrieb: > richtig schrieb: >> ist ziemlicher Standard. Manche Klitschen die Probleme haben ihre Leute >> zu halten, insbesondere Dienstleister, haben teilweise sogar eine >> Kündigungsfrist von 6 Monaten. Und auch noch so hübsche Klauseln, dass >> man ab Tag der Kündigung keinen variablen Gehaltsanteil mehr bekommt. > > Pah, diese Arschgeigen würden außer einer AU nichts mehr sehen. 6 > Monate? Gehört verboten... sind halt IT Beraterklitschen, die einen als Ing als Entwickler zum Kunden schicken, 5 Tage die Woche, so dass du bei denen net mal ein Büro brauchst. Diese Klitschen sind froh jemanden zu haben. Ist quasi wie Zuhälterei, du erwirschaftest zwischen 700 und 1000 Euro am Tag für die, am Besten in langfristigen Projekten. Kosten tut man als erfahrener vllt 60 k + pro Jahr 12 tsd Reisekosten, macht 72 k. Der Überschuss ist für den Verleiher. Daher ärgert er sich jedesmal wenn einer kündigt, daher machen die solche Kündigungsfristen rein. Übrigens an die Arbeitslosen hier : bei solchen IT Beratungsfirmen wo man im prinzip als Entwickler an Konzerne ausgeliehen wird, wird fast jeder eingestellt der einen Abschluss + Entwicklerfähigkeiten vorweisen kann und nicht gerade besoffen zum Vorstellungsgespräch kommt.
richtig schrieb: > Übrigens an die Arbeitslosen hier : bei solchen IT Beratungsfirmen wo > man im prinzip als Entwickler an Konzerne ausgeliehen wird, wird fast > jeder eingestellt der einen Abschluss + Entwicklerfähigkeiten vorweisen > kann und nicht gerade besoffen zum Vorstellungsgespräch kommt. Im Süden vielleicht aber nicht bei mir hier in H.
richtig schrieb: > dass ich 2 Jahre nach Kündigung für kein Unternehmen arbeiten > > darf, das Kunde bei diesem besagten Mittelständler ist. Ob so eine > > Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, weiß ich gar nicht. Aber > > jedenfalls habe dann woanders eh ein besseres Angebot bekommen. Wenn wettbewerbsrechtliche Sachverhalte betroffen sind, dann schon. Bei einer solchen Klausel müßte aber das "Schmerzensgeld" (Gehalt bzw. Abfindung) dementsprechend sein.
Um etwas konkreter zu werden: Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag.
Michael S. schrieb: > richtig schrieb: >> Übrigens an die Arbeitslosen hier : bei solchen IT Beratungsfirmen wo >> man im prinzip als Entwickler an Konzerne ausgeliehen wird, wird fast >> jeder eingestellt der einen Abschluss + Entwicklerfähigkeiten vorweisen >> kann und nicht gerade besoffen zum Vorstellungsgespräch kommt. > > Im Süden vielleicht aber nicht bei mir hier in H. solche Firmen gibts überall. Aber auch im Süden haben die Leute, die wohnen von Garmisch bis Hamburg. Ist ja egal, die Projekte sind eh bundesweit und du bist ja eh fast nur beim bzw. bei den Kunden. so gesehen eigentlich ein Top Job. Kenne da einen der arbeitet für so ne Firma, 100 MA, der arbeitet bei uns im Konzern. Hat nen neuen VW Passat Kombi als Firmenwagen, wohnt irgendwo in der tiefsten Pampa vom bayrischen Wald, wo Mieten und Immobilien spott billig sind, verdient aber sicher mind. die 60 k, hat so ca. 10 Jahre BE, Frau 2 Kinder, Haus mit riesen Garten. Hier vor Ort könnte man sich kein normales Haus mit nur 60 k Brutto leisten.
Konrad S. schrieb: > Michael S. schrieb: >> aber bei Hilfsarbeiten > > "Hilfsarbeiten" sind für die Firma immerhin so wichtig, dass sie > jemanden dafür bezahlen, dass er sie macht. Sollte man nicht > unterschätzen. Welches Niveau, welche Klientel, und was entlohnt man?
Um etwas konkreter zu werden: Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag. Dabei bekomme ich 40k, das geht als Einsteiger. Ich möchte mich jedoch bei der Arbeit verwirklichen und in die Softwareentwicklung. Hier habe ich wie geschrieben 3 Angebote vorliegen und sehe nicht ein, warum ich länger Sortierarbeiten machen soll.
Chris schrieb: > Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF > Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag. Da hast du ja schon mal einen voll befriedigenden Job.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Chris schrieb: > >> Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF >> Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag. > > Da hast du ja schon mal einen voll befriedigenden Job. besser als hartzen ^^ kenne Leute in meinem Konzern die haben ihre 100 k, sind ü50 und können kaum ein Outlook bedienen ... die spielen den ganzen Tag Konzernbeamtenmikado.
richtig schrieb: > besser als hartzen ^^ kenne Leute in meinem Konzern die haben ihre 100 > k, sind ü50 und können kaum ein Outlook bedienen ... die spielen den > ganzen Tag Konzernbeamtenmikado. Also ich würde lieber Briketts stapeln, als PDF. Das ist noch was handfestes. :-)
rudolf schrieb: > Chris schrieb: >> ich habe einen B.Sc. > > Was ist ein "B.Sc." ? Bronze Swimming Certificate
Chris schrieb: > Ich sortiere in einen Referenzmanager PDF > Dateien ein, Datei für Datei, Tag für Tag. Das ist doch ein Idiotenjob. Notwendige Qualifikation: Lesen. Dafür braucht mam nicht studieren ...
Joachim Drechsel schrieb: > Das ist doch ein Idiotenjob. Notwendige Qualifikation: Lesen. > Dafür braucht mam nicht studieren ... Ja, das scheint so. Aber da fallen mir spontan zwei Anmerkungen ein: 1. wuerde sich ein "Studierter" Gedanken machen, wie man das Sortieren automatisieren kann. 2. wuerde ein "Studierter" nicht solche Fragen: Chris schrieb: > Die Kündigungsfrist beträgt 12 Wochen zum Monatsende. > Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar > raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)? > Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12 > Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen? stellen, ohne vorher versucht zu haben, die Antwort selbst zu finden. Da man diese Antwort beim Suchen zwangslaeufig selbst findet, wuerde der "Studierte" also solche Fragen ueberhaupt nicht oeffentlich stellen. fonsana
fonsana: 1. Vorschläge habe ich schon gemacht, doch nein es bleibt so wie es ist. 2. das ist zwar richtig, jedoch war meine Absicht weiter gefasst. Ich wollte dass eine kleine Diskussion entsteht, um zB zu erfahren wie ihr über einen Kündigungszeitpunkt denkt
Chris schrieb: > wollte dass eine kleine Diskussion entsteht, um zB zu erfahren wie ihr Vollkommen falsche Herangehensweise. Was wir hier denken, interessiert Deinen AG im Streitfall ueberhaupt nicht. Da gilt nur die rechtliche Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben kann. fonsana
fonsana schrieb: > Da gilt nur die rechtliche > Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben > kann. Ne, der gibt dir nur ein Abbild seiner Sichtweise. Verbindlich sind nur rechtskräftige Urteile von zuständigen Gerichten unter identischen Sachverhalten. Nicht jeder Jurist ist auch Richter.
Also ich weiss nicht, wieso du das so eng siehst. Wenn das locker ist, was du machst und dafür ein gutes Gehalt bezahlt bekommst - wo ist das Problem? Willst du mehr Stress, ohne mehr Geld zu bekommen? Ich glaube ich würde deinen Job machen, und endlich mal stressfrei leben.
Baumeister schrieb: > Ich glaube ich würde deinen Job machen, und endlich mal stressfrei > leben. Viele würden so einen Job eine zeitlang machen wollen. Aber halt nicht immer ;-) Wenn sich nach ein paar Wochen oder Monaten (je nach persönlichen Befinden) keine Änderung ergiebt, will man halt eine neue Perspektive. Nach ein paar Monaten/Jahren hätte man dann manchmal wieder gerne den ruhigen Job, (zumindest für ein paar Monate), dann wieder Stress! ;-)
Beim einem streessigen Job vergeht dieZeit scheller. Das Einsortieren von PDF Dateien wird mit der Zeit so lästig, dass ich nur noch die Uhr im Blick habe. Auf der Strecke bleibt der Lerneffekt und die Berufserfahrung, der Spaß an der Arbeit und Erfolgserlebnisse.
Unangenehm wird es dann auch wenn man gefragt wird: " was machst du eigentlich beruflich?"
Chris schrieb: > Auf der Strecke bleibt der Lerneffekt und die > Berufserfahrung, der Spaß an der Arbeit und Erfolgserlebnisse. Lebensqualität nicht zu vergessen. So was wie ein Erfolgserlebnis wird sich bei dieser Loserarbeit kaum einstellen. Ich würde es auch nur temporär machen wollen.
fonsana schrieb: > Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben Da bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden... Zwei Juristen, drei Meinungen! Das hängt aber auch mit diesem (Un-)Rechtssystem zusammen. Jeder Richter kann anhand seiner persönlichen Meinung oder anhand der Tatsache, wie gut er gefrühstückt hat, ob er heute schon an seine Frau ran durfte oder einfach nur weil ihm deine Nase gefällt/nicht gefällt ein Urteil sprechen. Und das Ganze im Namen des Volkes. Eine Kontrolle gibt es quasi nicht. Auf dieser Basis können natürlich keine verbindlichen Regelungen entstehen auf die sich der kleine Bürger verlassen kann. Ich habe gerade im Bekanntenkreis so einen Fall erlebt, wo sich zwei Verscherungen bzw. deren Anwälte seit über einem Jahr darüber streiten, ob die Reaktion eines Autofahrers bei einem Unfall angemessen war. Und der Ärmste soll die richtige Entscheidung innerhalb von Sekundenbruchteilen treffen. Lachhaft.
Jens schrieb: > Das hängt aber auch mit diesem (Un-)Rechtssystem zusammen. Jeder Richter > kann anhand seiner persönlichen Meinung oder anhand der Tatsache, wie > gut er gefrühstückt hat, ob er heute schon an seine Frau ran durfte oder > einfach nur weil ihm deine Nase gefällt/nicht gefällt ein Urteil > sprechen. Und das Ganze im Namen des Volkes. Eine Kontrolle gibt es > quasi nicht. Auf dieser Basis können natürlich keine verbindlichen > Regelungen entstehen auf die sich der kleine Bürger verlassen kann. 1. Du hast Schmiergeld vergessen. 2. Um das "der Nase nach" wenn möglich zu verhindern gibt es Anwälte und weitere Instanzen die so einen Mist überprüfen und ggfls korrigieren.
Mich interessiert was in der Stellenanzeige stand. Stand da auch etwas ähnliches drin wie "hoch motiviert", "für Veränderungen bereit" oder so?
Jens schrieb: > Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist? Das machen die derzeit oft, weil sie teuer einkaufenmüssen und die Projekte brennen. In 3 Monaten hat man eine Chance jemanden Neuen zu finden. In 4 Wochen geht das kaum.
Jens schrieb: > fonsana schrieb: >> Bewertung, uber die nur ein Jurist eine verbindliche Auskunft geben > > Da bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden... > > Zwei Juristen, drei Meinungen! > > Das hängt aber auch mit diesem (Un-)Rechtssystem zusammen. Jeder Richter > kann anhand seiner persönlichen Meinung oder anhand der Tatsache, wie > gut er gefrühstückt hat, ob er heute schon an seine Frau ran durfte oder > einfach nur weil ihm deine Nase gefällt/nicht gefällt ein Urteil Dummschwatz! > sprechen. Und das Ganze im Namen des Volkes. Eine Kontrolle gibt es > quasi nicht. Auf dieser Basis können natürlich keine verbindlichen Berufung, Revision. > Ich habe gerade im Bekanntenkreis so einen Fall erlebt, wo sich zwei > Verscherungen bzw. deren Anwälte seit über einem Jahr darüber streiten, > ob die Reaktion eines Autofahrers bei einem Unfall angemessen war. Und > der Ärmste soll die richtige Entscheidung innerhalb von > Sekundenbruchteilen treffen. Lachhaft. Ja und?
Chris schrieb: > Heißt das, ich muss in der 1. Dezemberwoche kündigen, um Ende Februar > raus zu sein(dann wären die 12 Wochen genau auf ein Monatsende fallen)? > Oder heißt dass, wenn ich in der 1. Dezemberwoche kündige, fangen die 12 > Wochen erst Ende Dezember (zum Monatsende) an zu zählen? Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber wenn die Kündigungsfrist nach "Wochen" bemessen ist, dann sind damit ziemlich sicher "Kalenderwochen" gemeint, wie sie in Deutschland zählen, also Wochenbeginn am Montag. Und zwar sind damit "ganze Wochen" gemeint, d.h. zwischen Zugang der Kündigung und dem Kündigungsende müssen ganze (vollständige) 12 Kalenderwochen liegen. Also Kalenderwochenrechner vorgenommen: http://kalenderwoche.net/alle-kalenderwochen-2013.php Das Monatsende Februar liegt mitten in KW 9/2013, die KW 9 zählt daher schon mal nicht mit. Verbleiben also in 2013 für die Frist relevante 8 vollständige Wochen (wobei KW 1/2013 bereits am 31.12.2012 beginnt). Fehlen noch vier ganze Wochen in 2012: http://kalenderwoche.net/alle-kalenderwochen-2013.php Das wären die KW 49, 50, 51 und 52/2012. Das rechnerisch letzte Datum für die Kündigung wäre einen Tag früher, also der 01.12.2012. Dieser Tag ist ein Sonntag und daher vermutlich arbeitsfrei. Theoretisch würde es ausreichen, die Kündigung dann am 01.12.2012 bis 24:00 Uhr in den Firmenbriefkasten zu werfen, und bei juristisch korrekter Posteingangsbehandlung würde die am Montag morgen entnommene Post einen Eingangsstempel vom letzten Arbeitstag davor erhalten (vermutlich Freitag, 30.11.2012). Bei einer Blödbacke in der Posteingangsbearbeitung oder inkorrekter Postbearbeitung würde die Kündigung allerdings einen Eingangsstempel vom 02.12. erhalten, und damit wäre die Frist von "12 vollständigen Kalenderwochen" verfehlt worden. Wenn Du solchen Problemen aus dem Weg gehen möchtest, reichst Du die Kündigung noch am Freitag, 30.11.2012 persönlich in das Personalbüro, dann gibt es um Fristen kein Vertun. Und wie Du sehen kannst: 12 Wochen zum Monatsende ist in diesem Falls quasi dasselbe wie drei Monate zum Monatsende.
Autor: A.S. (Gast)
Datum: 05.11.2012 13:07
Jens schrieb:
> Als Absolvent fast 3 Monate Kündigungsfrist?
Das machen die derzeit oft, weil sie teuer einkaufenmüssen und die
Projekte brennen. In 3 Monaten hat man eine Chance jemanden Neuen zu
finden. In 4 Wochen geht das kaum.
Du siehst das nur aus der Sichtweise seines AGs!
Wie sieht das eigentlich aus seiner Sichtweise aus, wenn er so lange
warten, oder besser sein zukünftiger AG warten muß?
Das sind gleich mal zwei Hürden auf dem Weg weg, sollte man sich vllt.
vorher genau überlegen, hat schon manchen Wechsel in lukrativere
Beschäftigungen verbaut.
Ist mir bisher nur 1x passiert, die letzten 12 Wochen dort waren die
schönsten in dem Laden (Saft-).
Da wußte man dann nämlich, woran man da drinen ist.
Man muss ein Kündigungsschreiben nicht zum ersten Tag der Frist übergeben, man kann das auch Tage, Wochen, Monate vorher machen. Die Frist startet dann immer rückwirkend zum Fristbeginn, der in der Kündigung steht. Entscheidend ist den Beginn der Frist nicht zu versäumen. Sonst verschenkt man nämlich 4 Wochen weil sich die Frist dann auf das nächste Monatsende verschiebt. Elo schrieb: > Das machen die derzeit oft, weil sie teuer einkaufenmüssen und die > Projekte brennen. In 3 Monaten hat man eine Chance jemanden Neuen zu > finden. In 4 Wochen geht das kaum. Ich vermute eher das man so auf Arbeitgeberseite die Chance zu haben glaubt noch schnell jemanden zu finden der die Arbeit übernehmen kann. > Du siehst das nur aus der Sichtweise seines AGs! > Wie sieht das eigentlich aus seiner Sichtweise aus, wenn er so lange > warten, oder besser sein zukünftiger AG warten muß? Muss er ja nicht. Er kann dich freistellen, muss aber blechen. > Das sind gleich mal zwei Hürden auf dem Weg weg, sollte man sich vllt. > vorher genau überlegen, hat schon manchen Wechsel in lukrativere > Beschäftigungen verbaut. Das wird sich ja wohl terminlich schultern lassen. > Ist mir bisher nur 1x passiert, die letzten 12 Wochen dort waren die > schönsten in dem Laden (Saft-). > Da wußte man dann nämlich, woran man da drinen ist. Was wäre denn so schlimm einfach den Job von heute auf morgen hin zu schmeißen? Zur Arbeit zwingen kann einen keiner und Schadenersatz wird kein Arbeitgeber beziffern können, schon gar nicht bei vorzugsweise geistiger Arbeit. Jedenfalls wollen die Arbeitgeber die Störung im Betriebsablauf möglichst gern schnell überwinden. Wenn das dann noch Geld spart sind die doch bestimmt bereit mit sich reden zu lassen.
Das wäre dann die "verbrannte Erde", Ihr wollt von Eurem Arbeitgeber doch auch anständig behandelt werden, was spricht dagegen, das umgekehrt auch so zu machen?
Michael S. schrieb: > Was wäre denn so schlimm einfach den Job von heute auf morgen hin zu > schmeißen? Zur Arbeit zwingen kann einen keiner und Schadenersatz > wird kein Arbeitgeber beziffern können, schon gar nicht bei vorzugsweise > geistiger Arbeit. Pacta sunt servanda Das "Arbeitszeugnis" wird dann entsprechend ausfallen und der neue AG könnte sich dann überlegen, ob er nicht doch noch sicherheitshalber innerhalb der Probezeit kündigt. Michael S.: Hast du eigentlich so was wie Moral?
genervt schrieb: > Michael S.: Hast du eigentlich so was wie Moral? Seitdem ich die Moral der Arbeitgeber kenne, nicht. Außerdem hatte ich weiter oben gemeint, das der Arbeitgeber ja auch ein Interesse haben könnte das Arbeitsverhältnis möglichst schnell aufzulösen, denn dann ist meist das Vertrauensverhältnis doch sowieso nicht mehr gegeben. Dann spart sich der AG drei Monate Kosten und muss keinen Unwilligen die Zeit mit durchschleppen. Was ist daran falsch?
Ich habe mich jezt im Forum angemeldet. Ich lese schon länger mit und finde die diskutierten Themen sehr spannend ;)
Wäre nur interessanter wenn man wüsste wer hier Angestellter oder Selbständig ist. Das Selbständige leidenschaftlich Pfründepflege und Lobbyismus betreiben ist dabei ziemlich offensichtlich.
Kündigung ist doch immer auf 4 Wochen beschränkt - diese Knebelverträge sind gesetzeswiedrig...
Richard schrieb: > Kündigung ist doch immer auf 4 Wochen beschränkt - diese Knebelverträge > sind gesetzeswiedrig... nimms zurück .... ist doch legal...
Im Arbeitsvertrag steht: befristeter Arbeitsvertrag Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.07 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung erolgt wegen Vertretung Mutterschutz/Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Jede gesetzliche Veränderung der ordentlichen Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt auch zu Gunsten der Firma. Die fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Zeitunkt. Ich schätze eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
chr is schrieb: > Ich schätze eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Kann dir nicht folgen. Das hier ist die ordentliche Kündigung: "Das Arbeitsverhältnis kann ... mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende gekündigt werden". Irritiert dich der Einschub "unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung"?
ja genau. Das sieht für mich so aus als ist nur eine fristlose Kündigung akzeptiert. Im Allgemeinen: Befristete Arbeitsverträge enden mit Ablauf der Frist, es sei denn eine ordentliche Kündigung wurde vereinbart. Das ist bei mir ja offensichtlich nicht der Fall...
... oder ist das wirklich nur als Einschub zu verstehen und eine ordentliche Kündigung ist noch vereinbart?
chr is schrieb: > ja genau. Das sieht für mich so aus als ist nur eine fristlose Kündigung > akzeptiert. Lesen vs. verstehen. chr is schrieb: > Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur > fristlosen Kündigung mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende > gekündigt werden. Im Gegensatz zu manch anderen Verträgen ist das ziemlich klar geschrieben, nämlich dass deine Kündigungsfrist 12 Wochen zum Monatsende beträgt. Was ist daran nicht zu verstehen?
chr is schrieb: > ... oder ist das wirklich nur als Einschub zu verstehen und eine > ordentliche Kündigung ist noch vereinbart? chr is schrieb: > befristeter Arbeitsvertrag > > Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.07 ohne dass es einer Kündigung > bedarf. Die Befristung erolgt wegen Vertretung Mutterschutz/Elternzeit. Soweit klar. (OK, die Jahresangabe fehlt ;-) > Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur > fristlosen Kündigung mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende > gekündigt werden. Bedeutet: "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Wochen zum Monatsende gekündigt werden." Und: "Außerdem schließen wir eine fristlose Kündigung nicht aus." Das mit der fristlosen Kündigung kommt dann zur Anwendeng, wenn du dem Chef die silbernen Löffelchen klaust und dich dabei erwischen lässt. > Jede gesetzliche Veränderung der ordentlichen Kündigungsfrist zugunsten > des Arbeitnehmers gilt auch zu Gunsten der Firma. Auch klar. > Die fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgemäße > Kündigung zum nächstmöglichen Zeitunkt. Falls eine ausgesprochene fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht für nichtig (als wäre sie nie ausgesprochen worden) erklärt wird, gilt immer noch eine ordentliche Kündigung am Tag der fristlosen Kündigung als ausgesprochen. Bis auf die fehlende Jahreszahl ist an dem Text nichts auszusetzten. Das dürfte die Standardformulierung in Arbeitsverträgen sein. Du kündigst also wie hier Beitrag "Re: Kündigung "zum Monatsende"" angegeben oder früher zum von dir gewünschten Termin. Da ist jetzt wirklich nicht Schlimmes dabei. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliche_K%C3%BCndigung
Konrad S. schrieb: > Falls eine ausgesprochene fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht für > nichtig (als wäre sie nie ausgesprochen worden) erklärt wird, gilt immer > noch eine ordentliche Kündigung am Tag der fristlosen Kündigung als > ausgesprochen. Na, die Klausel halte ich doch für zumindest fragwürdig, wenn nicht rechtswidrig, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige als wolle man sich auf Arbeitgeberseite für den Worst-case-Fall wappnen den ausstehenden Lohn bis zum Urteil zahlen zu müssen. Das ist eben ein Problem wenn Arbeitgeber Juristen damit beauftragen Arbeitsverträge zu entwerfen die für den Arbeitnehmer zu einem Desaster werden können. Dadurch singt das Prozess- und Kostenrisiko des Arbeitgebers ja quasi auf Null. War es nicht so, das man eine Kündigungsschutzklage bei der Arbeitsagentur angeben muss und für die Zeit bis zum Urteil keine Leistungen erhält? Dadurch wird ja wieder geltendes Recht korrumpiert, weil dem Arbeitnehmer so wegen der ungünstigen Einkommenssituation das Prozessrisiko aufgebürdet wird. Damit dürfte dann auch die Bereitschaft eine Abfindung zahlen zu wollen gegen Null tendieren. Von solchen Verträgen würde ich aber die Finger von lassen.
Michael S. schrieb: > die Klausel halte ich doch für zumindest fragwürdig Der Arbeitgeber könnte natürlich auch sagen "Du bist fristlos entlassen und außerdem kündige ich dir hiermit fristgerecht zum 28.02.2013." Wäre das dann so OK? ;-) > den ausstehenden Lohn bis zum Urteil zahlen zu müssen Das ist doch der Sinn einer fristlosen Kündigung. Und, sofern das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung nicht kippt, auch angemessen.
Jürgen S. schrieb: > Theoretisch würde es ausreichen, die Kündigung dann am > 01.12.2012 bis 24:00 Uhr in den Firmenbriefkasten zu werfen, und bei > juristisch korrekter Posteingangsbehandlung würde die am Montag morgen > entnommene Post einen Eingangsstempel vom letzten Arbeitstag davor > erhalten (vermutlich Freitag, 30.11.2012). Das wäre nicht juristisch korrekt, das wäre schlicht falsch.
Konrad S. schrieb: > Das ist doch der Sinn einer fristlosen Kündigung. Und, sofern das > Arbeitsgericht die fristlose Kündigung nicht kippt, auch angemessen. Dann könnte der Arbeitgeber auch schreiben: jede vertragliche oder rechtliche Regelung die dem Arbeitgeber Geld kosten würde, wäre nichtig. Glaubst du damit käme irgend eine Firma durch? Es gibt die fristgerechte Kündigung oder(!) die fristlose Kündigung, aber es gibt ganz sicher nicht die fristlose, fristgerechte Kündigung, denn die rechtliche Voraussetzungen sind vollkommen verschieden und müssen auch in der Praxis entsprechend behandelt werden. Natürlich kann ich mir als juristischer Laie nicht sicher sein das dies möglich oder unmöglich ist, aber eine Generallösung kann es in einen Rechtssystem nicht geben.
Michael S. schrieb: > Dann könnte der Arbeitgeber auch schreiben: jede vertragliche oder > rechtliche Regelung die dem Arbeitgeber Geld kosten würde, wäre nichtig. > Glaubst du damit käme irgend eine Firma durch? Jedes Arbeitsgericht würde so eine Passage mit einem mitleidigen Blick auf den Arbeitgeber knicken. Kann mir auch keinen Arbeitgeber vor stellen, der blöd genug wäre ... obwohl ... ;-) > aber es gibt ganz sicher nicht die fristlose, fristgerechte Kündigung Eben das wollte ich ausdrücken: Es sind zwei Kündigungen. Der Arbeitgeber will im Falle einer fristlosen Kündigung gleichzeitig die ordentliche Kündigung aussprechen, selbst dann, wenn er sie bei einer fristlosen Kündigung nicht explizit zusätzlich ausspricht. Ist ja auch irgendwie vernünftig. Wenn die fristlose Kündigung rechtens war, ist eh alles klar. Wenn die fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht geknickt wird, dürfte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist soweit ge- bzw. zerstört sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr sinnvoll sein wird.
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