Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Ein Not-Aus-Schalter für mehrere Stromkreise?


von Thomas H. (Gast)


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Hallo zusammen,

ich bin an einem Aufbau eines Prüfstandes für meine Bachelor-Thesis. 
Dazu benötige ich mehrere Spannungsquellen. Eine für den eigentlichen 
Prüfling (induktive Last); diese kann bis zu 100VDC betragen, eine 
weitere für die Ansteuerung von Magnetventilen (induktive Last) diese 
beträgt 24VDC und eine zur Ansteuerung der Relais mit 10VDC. Diese drei 
Schaltkreise sind galvanisch voneinander getrennt.

Als Schutzmaße zum sicheren Bedienen für ungelernte Arbeiter möchte ich 
daher ein Not-Aus-Schalter hinzufügen. Die Stromabschaltung der Relais 
sollte sicher funktionieren, da dahinter eine energiereiche 
Druckluftansteuerung (16bar) liegt.

Kann und darf man mit einem Not-Aus-Schalter überhaupt mehrere 
galavanisch getrennte Stromkreise schalten (siehe Abbildung)?
Falls ja, kann man dann so einen Schalter verwenden?
http://www.produktinfo.conrad.com/datenblaetter/700000-724999/704736-da-01-ml-NOT_AUS_SCHALTER_LAS1_BY_22TSA_de_en.pdf
Falls, nein wie sehen die konstruktiven Schutzmaßen oberhalb der 
Laborspannung aus?

Vielen Dank.

Gruß Thomas

von BG Verantwortlicher (Gast)


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> Kann und darf man mit einem Not-Aus-Schalter überhaupt mehrere
> galavanisch getrennte Stromkreise schalten

Wird in der Industrie so gelöst, das der Notausschalter auf ein 
zugelassenes Relais (z.B. Firma Pilz PNOZ Reihe) mit mehreren 
Ausgangskontakten arbeitet.

Ist dann so von der Berufsgenossenschaft abgesegnet.

von Paul Baumann (Gast)


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Schalte Deine Spannungen über ein Schütz mit Selbsthaltung.
Setze den Notaus-Öffner davor. Wenn jemand draufhaut, fällt das Schütz
ab und trennt Deine Verbraucher vom Saft.

MfG Paul

von Thomas H. (Gast)


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Paul Baumann schrieb:
> Schalte Deine Spannungen über ein Schütz mit Selbsthaltung.
> Setze den Notaus-Öffner davor. Wenn jemand draufhaut, fällt das Schütz
> ab und trennt Deine Verbraucher vom Saft.

Wird dieses dann auch von der Berufsgenossenschaft akzeptiert bzw. 
abgenommen?

von Helmut L. (helmi1)


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Thomas H. schrieb:
> Wird dieses dann auch von der Berufsgenossenschaft akzeptiert bzw.
> abgenommen?

Nein. Du brauchst da mindestens 2 Schütze die sich gegenseitig 
Kontrollieren.

von Thomas H. (Gast)


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Ohje, das klingt nach wieder einem größeren Themengebiet. Als nix mal 
schnell mit einem Schalter :-( Hab ich mir aber irgendwie schon fast 
gedacht.
In dem Fall, darf ich mich da erst mal intensive damit beschäftigen.
Kennt ihr ein guter Link wo diese Thematik beschrieben bzw. näher 
erklärt wird?

Ansonsten vielen Dank für die Antworten. :-)

von Helmut L. (helmi1)


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von Floh (Gast)


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Noch als Info:
Die parallelschaltung der LEDs mit denen des Optokopplers bringt 
Probleme. Die Flussspannung ist sicherlich nicht gleich, daher wird eine 
LED überlastet. Ich würde die LED in Reihe zur LED des Optokopplers 
schalten, so bekommen sie den gleichen Strom ab.

von Paul B. (paul_baumann)


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Auf Seite 59 Bild 3 sieht es nicht aus, als ob die Variante mit Schütz
verboten wäre.

Grübel

MfG Paul

von F. F. (foldi)


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Da fließen doch sicher keine großen Ströme?
Wir haben in unseren neueren Schubmaststaplern Notausschalter wo du vier 
Elemente nebeneinander klemmen kannst. Das ist dann alles voneinander 
getrennt und ich denke, das die mindestens 10 Ampere schalten können.

Morgen gucke ich mal nach wie die heißen. Mal sehen, ob im ET-Katalog 
was dazu steht.
Es gibt aber auch Schütze mit Notaus. Die haben wir in unseren neueren 
handgeführten Fahrzeugen. Eins hab ich im Auto liegen. Da ist aber 
(glaub ich) nur ein Stromkreis schaltbar. Würde dann also nicht 
funktionieren.
Morgen schau ich mal nach wie das bei unseren verschiedenen Fahrzeugen 
gelöst ist.
Melde mich dann.

Gruß
Frank

von Ketzer (Gast)


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Floh schrieb:
> Die Flussspannung ist sicherlich nicht gleich, daher wird eine
> LED überlastet.

Nö. Bedingt durch eine Paralellschaltung wird keine LED überlastet.

Das "regelt" alleine der passende (schmerzfrei für die LED) oder 
unpassende (quälend für die LED) Vorwiderstand oder sonstiger 
Strombegrenzer.

Aber: Leuchten werden die externen LEDs im Eingangsschaltbild 
bestenfalls, wenn es Infrarot LEDs - wie die in den Optokopplern 
üblichen - sind.

Die Flußspannung von IR-LEDs (Hausnummer: 1,2V - 1,3V) läßt aber LEDs 
für sichtbares Licht ebenso kalt wie dunkel.

;-)

von Helmut L. (helmi1)


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Paul Baumann schrieb:
> Auf Seite 59 Bild 3 sieht es nicht aus, als ob die Variante mit Schütz
> verboten wäre.

Das hängt auch von der Sicherheitskategorie ab. Da müsste er sich mal 
der BG auseinandersetzen.

von Otto (Gast)


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Eine der wichtigsten Forderungen der relevanten Vorschriften ist, dass 
die korrekte Funktion der gesamten Not-Aus-Kette mindestens bei jedem 
Einschalten geprüft wird.

Mehrere auf einen Träger aufgeklipste Kontaktelemente bieten keine 
ausreichende Sicherheit, da nicht festgestellt werden kann, ob diese 
noch ordnungsgemäss arbeiten.

Otto

von Ansgar K. (malefiz)


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Man sollte meine du wärst in der Lage eine Datenblatt zu lesen der 
Schalter ist ungeeignet.

von Jemand (Gast)


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Am sichersten ist die Verwendung von sogenannten Not-Aus-Relais. Die 
sind für so was zugelassen, die haben je nach Wunsch, 'ne ganze Tüte 
voll Kontakte. Allerdings sind die nicht für 'n Appel und 'n Ei zu 
haben. Natürlich vom Not-Aus-Schalter betätigt.

Viel mehr Möglichkeiten gibt es nicht, wenn Du auf der Sicheren Seite 
bleiben willst.

Die einzig echte Trennung währen zwei Not-Aus-Taster, aber spätestens 
wenn Du sie siehst, wie sie so nebeneinander montiert sind, wird Dir die 
Erleuchtung kommen;-)

von Arbeitsplatzaufsicht (Gast)


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> Als Schutzmaße zum sicheren Bedienen
 Dann ist deine Konstruktion also grundsätzlich nicht sicher genug
 (durchdacht und) durchgeführt? Sparzwang?

 > für ungelernte Arbeiter
 Die müssen trotzdem unterwiesen und angelernt werden.

 > möchte ich daher ein Not-Aus-Schalter hinzufügen.
 Der kann möglicherweise eingespart werden, wenn oben Geschriebenes
 nachgeholt wird (an die Sicherheit wird zuletzt gedacht).
 Hattest du ein Konzept erstellt?

von F. F. (foldi)


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Otto schrieb:
> Eine der wichtigsten Forderungen der relevanten Vorschriften ist, dass
> die korrekte Funktion der gesamten Not-Aus-Kette mindestens bei jedem
> Einschalten geprüft wird.
>
> Mehrere auf einen Träger aufgeklipste Kontaktelemente bieten keine
> ausreichende Sicherheit, da nicht festgestellt werden kann, ob diese
> noch ordnungsgemäss arbeiten.
>
> Ott

Ist aber bei unseren Schubmastern genau so gelöst. ??? ... und wir sind 
einer der namenhaften Hersteller.

Zu meinem, "ich guck da morgen mal im ET-Katalog". Leider stehen da die 
Bezeichnungen nicht mehr drin und im Moment hab ich kein Fahrzeug in die 
Finger bekommen.

von oldmax (Gast)


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Hi
Ich bin mir nicht so sicher, was die Beurteilung von deinem Prüfstand 
betrifft. Da spielt es schon eine Rolle, welche Gefährdung davon 
ausgeht. So kannst du zwar problemlos mit geeigneten Mitteln die 
elektrische Versorgung kappen, aber wie sieht es mit der kinetischen 
Energie aus. Was passiert, wenn du die Luft nicht "Sicher" trennst. 
Kommt es zu einer Fehlfunktion eines Ventiles im mechanischen Bereich, 
kann es auch einen Mitarbeiter umhauen. Die Zeit, wo ein Not-Aus einfach 
nur eine Selbsthaltung aufhebt, ist schon lange vorbei. Aber wenn du 
dich an die BG wendest und deinen Prüfstand beschreibst, werden sie dir 
gezielt auf deine "Maschine" Tipps und Hinweise geben. Ganz wichtig ist 
die Gefährdungsbeurteilung. Sie wird belegen, das du alles getan hast, 
einen Schaden abzuwenden.
Gruß oldmax

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