Siehe Screenshot
Ob er das darf weiß ich nicht, aber ich hab keine Ahnung, wass das bringen soll, außer er hat nen inoffiziellen Kontakt zur Polizei. Es gibt in Deutschland keine Zentrale Datenbank mit allen Ausweisnummern, auch die Bundesdruckerei speichert diese nicht. (Hab mal in dem Bereich gearbeitet). Lediglich, wenn die Polizei einen sucht und den Pass schon mal hatte, ist man in deren Datenbank. Gruß Thomas
Spiel doch das Spiel mit und fülle es einfach nicht aus.
Es gibt sogar Ausweisnummer-Generatoren, die eine gültige Nummer erzeugen. Damit konnte man sich früher auf P0rn0-Seiten einloggen.
Thomas kannst du mir mal erklären wie die Nummer im Personalausweis einmalig sein kann wenn es keine Datenbank gibt ???
Thomas Burkhart schrieb: > Lediglich, wenn die Polizei einen sucht und den Pass schon mal hatte, > ist man in deren Datenbank. 1. Es gibt einen Unterschied zwischen Pass und Ausweis. 2. LOL, Double LOL, Triple LOL, Mega LOL
>> Private Arbeitsvermittler will meine Personalausweisnummer wissen. Darf er das?
Klar darf er das, die Frage ist nur ob er sie bekommt.
Von mir würde er sie nicht bekommen.
Von der ganzen Liste (siehe Bild) würde er von mir nur die eMail-Adresse
bekommen. Und selbst diese wäre extra angelegt für private
Arbeitsvermittler.
Wieso sollte er auch mehr Infos bekommen?
Er hat ein grosses Interesse daran, Dich zu vermitteln, denn genau damit
verdient er sein Geld.
mfG
Ulli-B
ich hier schrieb: > Thomas kannst du mir mal erklären wie die Nummer im Personalausweis > einmalig sein kann wenn es keine Datenbank gibt ??? ...indem man beim Drucken einfach weiterzählt? Meint Harald
Einfach mal nachfragen wofür er die Daten braucht? Die Angabe der Krankenkasse ist auch erst bei einer Einstellung relevant.
Genau wie Harald es sagt. Zumindest gibt es keine Datenbank, die Ausweisnummer mit den Persönlichen Daten verknüpft. Für die Bundesdruckerei ist die Nummer vor allem wichtig um die einzelnen Seiten des Passes bzw. Vorder- und Rückseitend er Ausweise richtig zuordnen zu können. Gruß Thomas
MN schrieb: > Es gibt sogar Ausweisnummer-Generatoren, die eine gültige Nummer > > erzeugen. Damit konnte man sich früher auf P0rn0-Seiten einloggen. Und woher weiss dann die Seite, ob das ein Erwachsener ist, wenn es keine Zuordnung zu irgend einem Archiv gibt? Sorry für die blöde Frage, bei P0rn0seiten kenne ich mich nicht so aus ... mfG Ulli-B
Ulli sieh dir doch mal deine Nummer an und du wirst sehen da ist dein Geburtsdatum drin und schon gehts
ich hier schrieb: > Ulli sieh dir doch mal deine Nummer an und du wirst sehen da ist dein > Geburtsdatum drin > > und schon gehts Sorry, die Nummer enthält nicht das Geburtsdatum. Die Nummer ist nur der erste Teil der Maschinenlesbaren Zeile. gruß Thomas
ich hier schrieb: > Ulli sieh dir doch mal deine Nummer an und du wirst sehen da ist dein Geburtsdatum drinund schon gehts Nun, bei meinem Perso finde ich mein Geburtsdatum nicht so ohne weiteres. Allerdings sind alle zugehörigen Zahlen drin. Bei neuen Persos ist der Geburtstag auf keinen Fall in der Nummer zu finden (aber in der maschinenlesbaren Zohne): www.ausweisnummer.com/ sagt: Wie ist die Ausweisnummer aufgebaut? Die Seriennummer besteht aus diversen Informationen. Die ersten vier Positionen stellen die Behördenkennzahl dar, die folgenden fünf die laufende Nummer und die letzte die Prüfziffer. In der ersten Zeile der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite des Dokuments ist, wie oben beschrieben, die Ausweisnummer vermerkt. Die zweite Zeile enthält den Tag der Geburt und den letzten Tag der Gültigkeit und zwar im Formal JJMMTT, jeweils gefolgt von einer Prüfziffer. Nach dem Ablaufdatum ist neben der Prüfziffer auch ein „D“ für „Deutschland“ vermerkt. In der dritten Zeile findet man nun den Namen und Vornamen. mfG Ulli-B
Für alle, die im nächsten Leben Jurist werden wollen: http://www.juraforum.de/forum/recht-politik-und-gesellschaft/wann-muss-der-perso-vorgezeigt-werden-275060
Wird hier gut beantwortet: http://www.frag-einen-anwalt.de/Personalausweisnummer-__f168963.html Wurde gefunden mittels http://www.google.de/search?q=personalausweisnummer+arbeitsrecht
Viele Mitarbeiter von privaten Arbeitsvermittlern oder auch Zeitarbeitsfirmen verkaufen personenbezogene Daten, die sie im Rahmen von Bewerbungen erhalten, unter der Hand an Adresshändler weiter, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Es handelt sich dabei meist um "harte" Daten, die bei Adresshändlern besonders begehrt sind und deshalb auch entsprechend honoriert werden. Dazu zählen unter anderem etwa der aktuelle Familienstand, frühere Arbeitgeber, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, und vieles andere mehr. Auch aus diesem Grund werden Stellenangebote häufig so schwammig formuliert oder sogar fingiert, dass möglichst viele Bewerbungen hereinkommen. Meist sind äusserst umfangreiche Online-Bewerbungsformulare auszufüllen, wobei zusätzlich viele personenbezogene Daten anfallen, die für den Personaldienstleister eigentlich völlig uninteressant sind, sich aber lukrativ verscherbeln lassen. Hier sind Online-Bewerbungsformulare auch deshalb sehr beliebt, weil sich die Daten leicht kopieren lassen. Es macht doch erheblich mehr Arbeit, die einzelnen Infos mühsam aus PDFs oder Print-Bewerbungen zu extrahieren.
Wird benutzt um die Identität eines Betriebsausweisträgers festzustellen und das Fälschen von Zutrittsberechtigungen zu erschweren. Firmen mit besonderen Geheimnisschutz (defense) verlangen das schon zur Ausstellung einer Zutrittsberechtigung für das Vorstellungsgespräch (DIEL, Cassidian). Gleichzeitig kann die Auflage erfüllen, das nur Staatsbürger der beteiligten Länder Zutritt erlangen (bspw. Projekt MEADS: USA,Frkr, D, Italy). MfG,
Top - Profi schrieb: > Firmen mit besonderen Geheimnisschutz (defense) verlangen das schon zur > > Ausstellung einer Zutrittsberechtigung für das Vorstellungsgespräch > > (DIEL, Cassidian). Gleichzeitig kann die Auflage erfüllen, das nur > > Staatsbürger der beteiligten Länder Zutritt erlangen (bspw. Projekt > > MEADS: USA,Frkr, D, Italy). Für die Fälle würde doch auch ein Fotokopie reichen!
Marx W. schrieb: > Für die Fälle würde doch auch ein Fotokopie reichen! Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten! http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
Georg W. schrieb: > Die Angabe der Krankenkasse ist auch erst bei einer Einstellung relevant. Ich sehe das nicht so gelassen. Die Angabe der Krankenkasse ist zur Arbeitsvermittlung VÖLLIG irrelevant. ... außer der Schlawiner vermittelt nicht nur Arbeit.
nkz schrieb: > Es macht doch erheblich mehr > Arbeit, die einzelnen Infos mühsam aus PDFs oder Print-Bewerbungen zu > extrahieren. Deshalb sollten Bewerbungen an Dienstleister immer im geschützten PDF-Format (Druck und Koperschutz) mit Datenschutzklausel verschickt werden. Zum Anschauen reicht das auch völlig aus. Wenn die dann mehr wollen müssen die auch erst mal mit offenen Karten spielen, ansonsten sind die als Vertragspartner nie vertrauenswürdig.
Hallo, wenn ein Arbeitsvermittler die aufgeführten Angaben schon zu Beginn pauschal abfragt, sollte man schon hellhörig werden. Vermutlich geht es nicht nur um die Arbeitsvermittlung, sondern auch um eine anderweitige Nutzung der Daten. Natürlich gibt es auch berechtigte Interessen für eine Erhebung der entsprechenden Informationen. Bei manchen Unternehmen muss man beim Pförtner den Personalausweis vorzeigen, um sich ausweisen zu können. Bei Unternehmen oder Institutionen, die dem Geheimschutz unterstehen, wird aber strengstens darauf geachtet, dass die erhobenen Daten nicht in fremde Hände geraten. Dort gibt es explizit benannte Datenschutzbeauftragte, die sämtliche Datenerhebungen durchführen und überwachen. Selbst die Geschäftsführung kann die Herausgabe nicht anweisen, ohne dabei zu riskieren, von den zuständigen Behördern die Eier langgezogen zu bekommen. In anderen Threads wurde schon über die angebliche Scheinfirma SEKAS hergezogen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass dort alles SEHR korrekt zugeht. Der jeweilige Auftraggeber erhält nur die Information darüber, ob eine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. Korrespondenz hinsichtlich der Antragsverfahren läuft nur zwischen der Sicherheitsbeauftragten und dem Mitarbeiter. Hierbei können niemals E-Mail-Konten oder Adressen des Auftraggebers verwendet werden, sondern immer nur die eigenen privaten. Solche Datenerhebungen und anschließende Sicherheitsüberprüfungen erfolgen aber NIEMALS schon beim Erstkontakt, sondern ausschließlich zweckgebunden, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem sich alle Beteiligten über den Umfang der Beauftragung oder des Arbeitsvertrages schon einig geworden sind. Von einem meiner Kunden kenne ich aber auch einen Vorgang, in dem jemand einen komplett erfundenen Lebenslauf vorgelegt hat. Auch seine Schilderungen im Vorstellungsgespräch waren sehr plausibel, so dass derjenige fast eingestellt worden wäre. Erst bei der Überprüfung all seiner Eckpunkte des Lebenslauf wurde das alles aufgedeckt. Fazit: Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe. Seriöse Arbeitgeber oder Arbeitsvermittler erheben nicht ohne gravierenden Anlass Informationen wie z.B. über die Krankenkasse, verlangen aber zu Recht, dass sich ein Bewerber ausweisen kann. Falls es besondere Auflagen hinsichtlich Geheimschutz geben sollte, erfolgt eine ausführliche Beratung durch den Geheimschutzbeauftragten. Das ist aber niemals derjenige, mit dem man ein Bewerbungsgespräch führt, sondern stets eine unabhängige Person. Versucht ein Vermittler, mehr als einen einfachen Nachweis der eigenen Identität zu erzwingen, kann man ziemlich sicher sein, an einen unseriösen Geschäftemacher geraten zu sein.
Andreas Schweigstill schrieb: > wenn ein Arbeitsvermittler die aufgeführten Angaben schon zu Beginn > pauschal abfragt, sollte man schon hellhörig werden. Dann müssen die Sensoren bei dieser Bande aber von Anfang an permanent auf Code-Red stehen. > Vermutlich geht es > nicht nur um die Arbeitsvermittlung, sondern auch um eine anderweitige > Nutzung der Daten. Der erste Schritt zur Katastrophe ist eine beschissene Vermutung. > Natürlich gibt es auch berechtigte Interessen für eine Erhebung der > entsprechenden Informationen. Ohne Beteiligung des Arbeitnehmers, insbesondere auf Grundlage seines Persönlichkeitsrechts gibt es kein "berechtigtes Interesse". Das ist allein hoheitliches Privileg des Staates.(Meine Meinung). > Bei manchen Unternehmen muss man beim > Pförtner den Personalausweis vorzeigen, um sich ausweisen zu können. Aber nur, wenn es freiwillig, begründet und somit plausibel ist. Die Firma kann sich ja die Freiheit nehmen Betriebsausweise auszugeben. Über die Sozialversicherungsnummer sollte eine plausible Identitäts- verifizierung möglich sein. Ansonsten könnten hier staatliche Privilegien zu einer Amtsanmaßung führen was strafbar für die Firma sein kann. > Bei Unternehmen oder Institutionen, die dem Geheimschutz unterstehen, > wird aber strengstens darauf geachtet, dass die erhobenen Daten nicht in > fremde Hände geraten. Dort gibt es explizit benannte > Datenschutzbeauftragte, die sämtliche Datenerhebungen durchführen und > überwachen. Selbst die Geschäftsführung kann die Herausgabe nicht > anweisen, ohne dabei zu riskieren, von den zuständigen Behördern die > Eier langgezogen zu bekommen. Dann müssen aber drakonische Strafen drohen, die Missbrauch wirksam verhindern. > In anderen Threads wurde schon über die angebliche Scheinfirma SEKAS > hergezogen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass dort alles > SEHR korrekt zugeht. Der jeweilige Auftraggeber erhält nur die > Information darüber, ob eine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich > durchgeführt wurde. Korrespondenz hinsichtlich der Antragsverfahren > läuft nur zwischen der Sicherheitsbeauftragten und dem Mitarbeiter. > Hierbei können niemals E-Mail-Konten oder Adressen des Auftraggebers > verwendet werden, sondern immer nur die eigenen privaten. Wenn du dafür deine Hand ins Feuer legen würdest? > Solche Datenerhebungen und anschließende Sicherheitsüberprüfungen > erfolgen aber NIEMALS schon beim Erstkontakt, sondern ausschließlich > zweckgebunden, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem sich alle Beteiligten > über den Umfang der Beauftragung oder des Arbeitsvertrages schon einig > geworden sind. Das hört sich eher nach Spitzfindigkeiten an. > Von einem meiner Kunden kenne ich aber auch einen Vorgang, in dem jemand > einen komplett erfundenen Lebenslauf vorgelegt hat. Auch seine > Schilderungen im Vorstellungsgespräch waren sehr plausibel, so dass > derjenige fast eingestellt worden wäre. Erst bei der Überprüfung all > seiner Eckpunkte des Lebenslauf wurde das alles aufgedeckt. Der Lebenslauf ist aber nur Werbemittel, kein Nachweis, denn den kann in einem Rechtsstaat nur der Staat durch seine hoheitlichen Organe beanspruchen (wie die Pflicht zur Ausweisvorlage). Die Überprüfung scheint mir aber eindeutig rechtswidrig weil kein Arbeitgeber staatliche Privilegien dafür missbrauchen darf. Geltendes Recht sollte da ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten, aber ganz gewiss berechtigt es keinen Arbeitgeber zu solchen Eigenmächtigkeiten die als Anarchie zu interpretieren wären. Wenn ein Bewerber zu solchen Mitteln greift, dann liegt das wohl daran, das die Unternehmen keinerlei Verantwortung übernehmen(wollen). Wenn das Schule macht wird der soziale Frieden nicht mehr lange Bestand haben. > Fazit: Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe. Fragt sich nur in welchem Verhältnis. Gelegenheit macht Kriminelle. > Seriöse Arbeitgeber > oder Arbeitsvermittler erheben nicht ohne gravierenden Anlass > Informationen wie z.B. über die Krankenkasse, verlangen aber zu Recht, > dass sich ein Bewerber ausweisen kann. Sklavenhalter haben über alle Zeitalter vorgeschobene Gründe gefunden um die Rechtsauffassung zu ihren Gunsten zu manipulieren. Warum sollte das heutzutage anders sein? Das Konzept wurde nur an die bestehende Gesellschaft angepasst. > Falls es besondere Auflagen > hinsichtlich Geheimschutz geben sollte, erfolgt eine ausführliche > Beratung durch den Geheimschutzbeauftragten. Das ist aber niemals > derjenige, mit dem man ein Bewerbungsgespräch führt, sondern stets eine > unabhängige Person. Das werden dann Mechanismen sein um die Unternehmensinteressen durch zu setzen, aber nicht minder fragwürdig sein werden. > Versucht ein Vermittler, mehr als einen einfachen Nachweis der eigenen > Identität zu erzwingen, kann man ziemlich sicher sein, an einen > unseriösen Geschäftemacher geraten zu sein. Die werden sich so gut abschirmen können, das das wohl nie juristische Konsequenzen haben würde und wenn doch trifft es Einzelfälle und nicht das System oder gleich die ganze Branche. Der Lebenslauf ist doch der beste Beweis. Er soll die fachliche und soziale Kompetenz repräsentieren aber man kann sich nicht des Eindrucks erwehren das es sich nur um ein Ausweisdokument handelt der einem Zugang gewährt oder nicht (wohl eher meist nicht).
> Re: Private Arbeitsvermittler will meine Personalausweisnummer wissen.
Den würde ich mal fragen ob er Götz von Berlichingen kennt !
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.