Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Private Arbeitsvermittler will meine Personalausweisnummer wissen. Darf er das?


von Arbeitssuchender (Gast)


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Siehe Screenshot

von Thomas B. (escamoteur)


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Ob er das darf weiß ich nicht, aber ich hab keine Ahnung, wass das 
bringen soll, außer er hat nen inoffiziellen Kontakt zur Polizei.

Es gibt in Deutschland keine Zentrale Datenbank mit allen 
Ausweisnummern, auch die Bundesdruckerei speichert diese nicht. (Hab mal 
in dem Bereich gearbeitet).

Lediglich, wenn die Polizei einen sucht und den Pass schon mal hatte, 
ist man in deren Datenbank.

Gruß
Thomas

von genervt (Gast)


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Spiel doch das Spiel mit und fülle es einfach nicht aus.

von MN (Gast)


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Es gibt sogar Ausweisnummer-Generatoren, die eine gültige Nummer 
erzeugen. Damit konnte man sich früher auf P0rn0-Seiten einloggen.

von ich hier (Gast)


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Thomas kannst du mir mal erklären wie die Nummer im Personalausweis 
einmalig sein kann wenn es keine Datenbank gibt ???

von Davis (Gast)


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Thomas Burkhart schrieb:

> Lediglich, wenn die Polizei einen sucht und den Pass schon mal hatte,
> ist man in deren Datenbank.

1. Es gibt einen Unterschied zwischen Pass und Ausweis.
2. LOL, Double LOL, Triple LOL, Mega LOL

von Ulli-B (Gast)


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>> Private Arbeitsvermittler will meine Personalausweisnummer wissen. Darf er das?

Klar darf er das, die Frage ist nur ob er sie bekommt.
Von mir würde er sie nicht bekommen.
Von der ganzen Liste (siehe Bild) würde er von mir nur die eMail-Adresse 
bekommen. Und selbst diese wäre extra angelegt für private 
Arbeitsvermittler.

Wieso sollte er auch mehr Infos bekommen?
Er hat ein grosses Interesse daran, Dich zu vermitteln, denn genau damit 
verdient er sein Geld.

mfG
Ulli-B

von Harald W. (wilhelms)


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ich hier schrieb:
> Thomas kannst du mir mal erklären wie die Nummer im Personalausweis
> einmalig sein kann wenn es keine Datenbank gibt ???

...indem man beim Drucken einfach weiterzählt?
Meint
Harald

von Georg W. (gaestle)


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Einfach mal nachfragen wofür er die Daten braucht? Die Angabe der 
Krankenkasse ist auch erst bei einer Einstellung relevant.

von Thomas B. (escamoteur)


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Genau wie Harald es sagt. Zumindest gibt es keine Datenbank, die 
Ausweisnummer mit den Persönlichen Daten verknüpft. Für die 
Bundesdruckerei ist die Nummer vor allem wichtig um die einzelnen Seiten 
des Passes bzw. Vorder- und Rückseitend er Ausweise richtig zuordnen zu 
können.

Gruß
Thomas

von Ulli-B (Gast)


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MN schrieb:
> Es gibt sogar Ausweisnummer-Generatoren, die eine gültige Nummer
>
> erzeugen. Damit konnte man sich früher auf P0rn0-Seiten einloggen.

Und woher weiss dann die Seite, ob das ein Erwachsener ist, wenn es 
keine Zuordnung zu irgend einem Archiv gibt?

Sorry für die blöde Frage, bei P0rn0seiten kenne ich mich nicht so aus 
...

mfG
Ulli-B

von ich hier (Gast)


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Ulli sieh dir doch mal deine Nummer an und du wirst sehen da ist dein 
Geburtsdatum drin

und schon gehts

von Thomas B. (escamoteur)


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ich hier schrieb:
> Ulli sieh dir doch mal deine Nummer an und du wirst sehen da ist dein
> Geburtsdatum drin
>
> und schon gehts

Sorry, die Nummer enthält nicht das Geburtsdatum. Die Nummer ist nur der 
erste Teil der Maschinenlesbaren Zeile.

gruß
Thomas

von Ulli-B (Gast)


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ich hier schrieb:
> Ulli sieh dir doch mal deine Nummer an und du wirst sehen da ist dein 
Geburtsdatum drinund schon gehts

Nun, bei meinem Perso finde ich mein Geburtsdatum nicht so ohne 
weiteres. Allerdings sind alle zugehörigen Zahlen drin.
Bei neuen Persos ist der Geburtstag auf keinen Fall in der Nummer zu 
finden (aber in der maschinenlesbaren Zohne):

www.ausweisnummer.com/ sagt:

Wie ist die Ausweisnummer aufgebaut?

Die Seriennummer besteht aus diversen Informationen. Die ersten vier 
Positionen stellen die Behördenkennzahl dar, die folgenden fünf die 
laufende Nummer und die letzte die Prüfziffer.

In der ersten Zeile der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite des 
Dokuments ist, wie oben beschrieben, die Ausweisnummer vermerkt. Die 
zweite Zeile enthält den Tag der Geburt und den letzten Tag der 
Gültigkeit und zwar im Formal JJMMTT, jeweils gefolgt von einer 
Prüfziffer. Nach dem Ablaufdatum ist neben der Prüfziffer auch ein „D“ 
für „Deutschland“ vermerkt. In der dritten Zeile findet man nun den 
Namen und Vornamen.


mfG
Ulli-B

von Perso (Gast)


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von Mindless (Gast)


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von nkz (Gast)


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Viele Mitarbeiter von privaten Arbeitsvermittlern oder auch 
Zeitarbeitsfirmen verkaufen personenbezogene Daten, die sie im Rahmen 
von Bewerbungen erhalten, unter der Hand an Adresshändler weiter, um ein 
zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Es handelt sich dabei meist um "harte" Daten, die bei Adresshändlern 
besonders begehrt sind und deshalb auch entsprechend honoriert werden. 
Dazu zählen unter anderem etwa der aktuelle Familienstand, frühere 
Arbeitgeber, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, und vieles andere mehr.

Auch aus diesem Grund werden Stellenangebote häufig so schwammig 
formuliert oder sogar fingiert, dass möglichst viele Bewerbungen 
hereinkommen. Meist sind äusserst umfangreiche 
Online-Bewerbungsformulare auszufüllen, wobei zusätzlich viele 
personenbezogene Daten anfallen, die für den Personaldienstleister 
eigentlich völlig uninteressant sind, sich aber lukrativ verscherbeln 
lassen.

Hier sind Online-Bewerbungsformulare auch deshalb sehr beliebt, weil 
sich die Daten leicht kopieren lassen. Es macht doch erheblich mehr 
Arbeit, die einzelnen Infos mühsam aus PDFs oder Print-Bewerbungen zu 
extrahieren.

von Top - Profi (Gast)


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Wird benutzt um die Identität eines Betriebsausweisträgers festzustellen 
und das Fälschen von Zutrittsberechtigungen zu erschweren.

Firmen mit besonderen Geheimnisschutz (defense) verlangen das schon zur 
Ausstellung einer Zutrittsberechtigung für das Vorstellungsgespräch 
(DIEL, Cassidian). Gleichzeitig kann die Auflage erfüllen, das nur 
Staatsbürger der beteiligten Länder Zutritt erlangen (bspw. Projekt 
MEADS: USA,Frkr, D, Italy).

MfG,

von Marx W. (Gast)


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Top - Profi schrieb:
> Firmen mit besonderen Geheimnisschutz (defense) verlangen das schon zur
>
> Ausstellung einer Zutrittsberechtigung für das Vorstellungsgespräch
>
> (DIEL, Cassidian). Gleichzeitig kann die Auflage erfüllen, das nur
>
> Staatsbürger der beteiligten Länder Zutritt erlangen (bspw. Projekt
>
> MEADS: USA,Frkr, D, Italy).

Für die Fälle würde doch auch ein Fotokopie reichen!

von erst lesen, dann posten! (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Für die Fälle würde doch auch ein Fotokopie reichen!

Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!

http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/

von Kernies Bruder (Gast)


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Georg W. schrieb:
> Die Angabe der Krankenkasse ist auch erst bei einer Einstellung relevant.

Ich sehe das nicht so gelassen. Die Angabe der Krankenkasse ist zur 
Arbeitsvermittlung VÖLLIG irrelevant.

... außer der Schlawiner vermittelt nicht nur Arbeit.

von Michael S. (technicans)


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nkz schrieb:
> Es macht doch erheblich mehr
> Arbeit, die einzelnen Infos mühsam aus PDFs oder Print-Bewerbungen zu
> extrahieren.

Deshalb sollten Bewerbungen an Dienstleister immer im geschützten
PDF-Format (Druck und Koperschutz) mit Datenschutzklausel verschickt
werden. Zum Anschauen reicht das auch völlig aus. Wenn die dann mehr
wollen müssen die auch erst mal mit offenen Karten spielen, ansonsten
sind die als Vertragspartner nie vertrauenswürdig.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Hallo,

wenn ein Arbeitsvermittler die aufgeführten Angaben schon zu Beginn 
pauschal abfragt, sollte man schon hellhörig werden. Vermutlich geht es 
nicht nur um die Arbeitsvermittlung, sondern auch um eine anderweitige 
Nutzung der Daten.

Natürlich gibt es auch berechtigte Interessen für eine Erhebung der 
entsprechenden Informationen. Bei manchen Unternehmen muss man beim 
Pförtner den Personalausweis vorzeigen, um sich ausweisen zu können.

Bei Unternehmen oder Institutionen, die dem Geheimschutz unterstehen, 
wird aber strengstens darauf geachtet, dass die erhobenen Daten nicht in 
fremde Hände geraten. Dort gibt es explizit benannte 
Datenschutzbeauftragte, die sämtliche Datenerhebungen durchführen und 
überwachen. Selbst die Geschäftsführung kann die Herausgabe nicht 
anweisen, ohne dabei zu riskieren, von den zuständigen Behördern die 
Eier langgezogen zu bekommen.

In anderen Threads wurde schon über die angebliche Scheinfirma SEKAS 
hergezogen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass dort alles 
SEHR korrekt zugeht. Der jeweilige Auftraggeber erhält nur die 
Information darüber, ob eine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich 
durchgeführt wurde. Korrespondenz hinsichtlich der Antragsverfahren 
läuft nur zwischen der Sicherheitsbeauftragten und dem Mitarbeiter. 
Hierbei können niemals E-Mail-Konten oder Adressen des Auftraggebers 
verwendet werden, sondern immer nur die eigenen privaten.

Solche Datenerhebungen und anschließende Sicherheitsüberprüfungen 
erfolgen aber NIEMALS schon beim Erstkontakt, sondern ausschließlich 
zweckgebunden, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem sich alle Beteiligten 
über den Umfang der Beauftragung oder des Arbeitsvertrages schon einig 
geworden sind.

Von einem meiner Kunden kenne ich aber auch einen Vorgang, in dem jemand 
einen komplett erfundenen Lebenslauf vorgelegt hat. Auch seine 
Schilderungen im Vorstellungsgespräch waren sehr plausibel, so dass 
derjenige fast eingestellt worden wäre. Erst bei der Überprüfung all 
seiner Eckpunkte des Lebenslauf wurde das alles aufgedeckt.

Fazit: Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe. Seriöse Arbeitgeber 
oder Arbeitsvermittler erheben nicht ohne gravierenden Anlass 
Informationen wie z.B. über die Krankenkasse, verlangen aber zu Recht, 
dass sich ein Bewerber ausweisen kann. Falls es besondere Auflagen 
hinsichtlich Geheimschutz geben sollte, erfolgt eine ausführliche 
Beratung durch den Geheimschutzbeauftragten. Das ist aber niemals 
derjenige, mit dem man ein Bewerbungsgespräch führt, sondern stets eine 
unabhängige Person.

Versucht ein Vermittler, mehr als einen einfachen Nachweis der eigenen 
Identität zu erzwingen, kann man ziemlich sicher sein, an einen 
unseriösen Geschäftemacher geraten zu sein.

von Michael S. (technicans)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> wenn ein Arbeitsvermittler die aufgeführten Angaben schon zu Beginn
> pauschal abfragt, sollte man schon hellhörig werden.
Dann müssen die Sensoren bei dieser Bande aber von Anfang an
permanent auf Code-Red stehen.

> Vermutlich geht es
> nicht nur um die Arbeitsvermittlung, sondern auch um eine anderweitige
> Nutzung der Daten.
Der erste Schritt zur Katastrophe ist eine beschissene Vermutung.
> Natürlich gibt es auch berechtigte Interessen für eine Erhebung der
> entsprechenden Informationen.
Ohne Beteiligung des Arbeitnehmers, insbesondere auf Grundlage seines
Persönlichkeitsrechts gibt es kein "berechtigtes Interesse". Das ist
allein hoheitliches Privileg des Staates.(Meine Meinung).
> Bei manchen Unternehmen muss man beim
> Pförtner den Personalausweis vorzeigen, um sich ausweisen zu können.
Aber nur, wenn es freiwillig, begründet und somit plausibel ist.
Die Firma kann sich ja die Freiheit nehmen Betriebsausweise auszugeben.
Über die Sozialversicherungsnummer sollte eine plausible Identitäts-
verifizierung möglich sein.
Ansonsten könnten hier staatliche Privilegien zu einer Amtsanmaßung
führen was strafbar für die Firma sein kann.
> Bei Unternehmen oder Institutionen, die dem Geheimschutz unterstehen,
> wird aber strengstens darauf geachtet, dass die erhobenen Daten nicht in
> fremde Hände geraten. Dort gibt es explizit benannte
> Datenschutzbeauftragte, die sämtliche Datenerhebungen durchführen und
> überwachen. Selbst die Geschäftsführung kann die Herausgabe nicht
> anweisen, ohne dabei zu riskieren, von den zuständigen Behördern die
> Eier langgezogen zu bekommen.
Dann müssen aber drakonische Strafen drohen, die Missbrauch wirksam
verhindern.
> In anderen Threads wurde schon über die angebliche Scheinfirma SEKAS
> hergezogen. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass dort alles
> SEHR korrekt zugeht. Der jeweilige Auftraggeber erhält nur die
> Information darüber, ob eine Sicherheitsüberprüfung erfolgreich
> durchgeführt wurde. Korrespondenz hinsichtlich der Antragsverfahren
> läuft nur zwischen der Sicherheitsbeauftragten und dem Mitarbeiter.
> Hierbei können niemals E-Mail-Konten oder Adressen des Auftraggebers
> verwendet werden, sondern immer nur die eigenen privaten.
Wenn du dafür deine Hand ins Feuer legen würdest?
> Solche Datenerhebungen und anschließende Sicherheitsüberprüfungen
> erfolgen aber NIEMALS schon beim Erstkontakt, sondern ausschließlich
> zweckgebunden, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem sich alle Beteiligten
> über den Umfang der Beauftragung oder des Arbeitsvertrages schon einig
> geworden sind.
Das hört sich eher nach Spitzfindigkeiten an.
> Von einem meiner Kunden kenne ich aber auch einen Vorgang, in dem jemand
> einen komplett erfundenen Lebenslauf vorgelegt hat. Auch seine
> Schilderungen im Vorstellungsgespräch waren sehr plausibel, so dass
> derjenige fast eingestellt worden wäre. Erst bei der Überprüfung all
> seiner Eckpunkte des Lebenslauf wurde das alles aufgedeckt.
Der Lebenslauf ist aber nur Werbemittel, kein Nachweis, denn den kann
in einem Rechtsstaat nur der Staat durch seine hoheitlichen Organe
beanspruchen (wie die Pflicht zur Ausweisvorlage).
Die Überprüfung scheint mir aber eindeutig rechtswidrig weil kein 
Arbeitgeber staatliche Privilegien dafür missbrauchen darf. Geltendes
Recht sollte da ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten, aber ganz 
gewiss berechtigt es keinen Arbeitgeber zu solchen Eigenmächtigkeiten
die als Anarchie zu interpretieren wären. Wenn ein Bewerber zu solchen
Mitteln greift, dann liegt das wohl daran, das die Unternehmen keinerlei
Verantwortung übernehmen(wollen). Wenn das Schule macht wird der
soziale Frieden nicht mehr lange Bestand haben.
> Fazit: Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe.
Fragt sich nur in welchem Verhältnis. Gelegenheit macht Kriminelle.
> Seriöse Arbeitgeber
> oder Arbeitsvermittler erheben nicht ohne gravierenden Anlass
> Informationen wie z.B. über die Krankenkasse, verlangen aber zu Recht,
> dass sich ein Bewerber ausweisen kann.
Sklavenhalter haben über alle Zeitalter vorgeschobene Gründe gefunden
um die Rechtsauffassung zu ihren Gunsten zu manipulieren. Warum sollte
das heutzutage anders sein? Das Konzept wurde nur an die bestehende
Gesellschaft angepasst.
> Falls es besondere Auflagen
> hinsichtlich Geheimschutz geben sollte, erfolgt eine ausführliche
> Beratung durch den Geheimschutzbeauftragten. Das ist aber niemals
> derjenige, mit dem man ein Bewerbungsgespräch führt, sondern stets eine
> unabhängige Person.
Das werden dann Mechanismen sein um die Unternehmensinteressen durch zu 
setzen, aber nicht minder fragwürdig sein werden.
> Versucht ein Vermittler, mehr als einen einfachen Nachweis der eigenen
> Identität zu erzwingen, kann man ziemlich sicher sein, an einen
> unseriösen Geschäftemacher geraten zu sein.
Die werden sich so gut abschirmen können, das das wohl nie juristische
Konsequenzen haben würde und wenn doch trifft es Einzelfälle und nicht
das System oder gleich die ganze Branche.
Der Lebenslauf ist doch der beste Beweis. Er soll die fachliche
und soziale Kompetenz repräsentieren aber man kann sich nicht des
Eindrucks erwehren das es sich nur um ein Ausweisdokument handelt
der einem Zugang gewährt oder nicht (wohl eher meist nicht).

von Zocker_03 (Gast)


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> Re: Private Arbeitsvermittler will meine Personalausweisnummer wissen.

Den würde ich mal fragen ob er Götz von Berlichingen kennt !

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