Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektronikentwicklung Produkthaftung?


von Axel D. (axel_jeromin) Benutzerseite


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Hallo Zusammen,
mal eine Frage von einem Hobby-Entwickler an die Profis.

Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe 
denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am 
Bein?

Z.B. wenn nach einen halben Jahr ein Fehler in der Software auffällt und 
Geräte in der die von mir entwickelte Platine drinn ist zurück gerufen 
werden mussen. oder oder oder.... Der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Grüße
Axel

von Floh (Gast)


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Das regelt der Vertrag.

von Purzel H. (hacky)


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Naja. Die Haftung muss man natuerlich ausschliessen. Der Kunde muss das 
Produkt testen. Und man muss kostenlos nachbessern.

Das laeuft normalerweise automatisch so. Denn der Kunde weiss, dass er 
mit einer Klage nichts gewinnt.

Wenn der Verkaeufer aber zickig tut... und der Kaeufer das Geld in den 
Wind schiessen muss, dann wuerde ich als Kaeufer auch klagen.

von K. D. (deka)


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Floh schrieb:
> Das regelt der Vertrag.

Richtig.



Elf von Dreizehn schrieb:
> Die Haftung muss man natuerlich ausschliessen. Der Kunde muss das
> Produkt testen. Und man muss kostenlos nachbessern.

Mal zur zivilrechtlichen Seite:
Kann man so machen, sollte man so machen, muss aber nicht sein. 
Grundsätzlich bist du dem Kunden mal immer schadensersatzpflichtig. 
Natürlich kann man versuchen sowas in einem Vertrag einzudämmen. Dafür 
empfiehlt sich ein Rechtsanwalt. Nicht alles was in Verträgen steht hat 
auch unbedingt Gültigkeit. Selbst der größte Vollhorst von gegnerischem 
Rechtsanwalt kommt im Schadensfall auf die Idee gewisse Klauseln im 
Vertrag anzufechten. Damit hat man erfahrungsgemäß recht guten Erfolg, 
gerade bei Haftungsausschlüssen, etc.

Zur strafrechtlichen Seite:
Wieder eine andere Sache. Wenn durch dein Produkt irgendwer zu Schaden 
im strafrechtlichen Sinne kommt, dann wird sich die Staatsanwaltschaft 
bei dir melden. Da hilft dir natürlich auch keine Klausel im 
zivilrechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen. Wenn z.B. die 
imaginäre Gabelstaplerfirma "Gabelstapel" für ihre Gabelstapler 
Mikrocontroller der Marke Motorola verwendet und wegen eines Fehlers am 
Mikrocontroller (nicht in der Software/Schaltung die die Firma 
Gabelstapel erzeugt hat) jemand zu Schaden kommt, dann darfst du sicher 
sein, dass Motorola deswegen Ärger bekommt. So gilt das auch bei dir. 
Egal was du mit deinem Kunden ausgemacht hast.

: Wiederhergestellt durch Admin
von Frank Schlimmer (Gast)


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Zum Gabelstapler-Beispiel: Quatsch. Auf so vielen Ebenen.

Stichworte: adäquate Kausalität, Safety-Vorschriften, 61508, etc. pp.

von Axel D. (axel_jeromin) Benutzerseite


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Danke für die bisherigen Meinungen.

Zu Schaden kommt durch mein Gerät niemand. Es wird von der Kleinspannung 
des Hauptgeräts versorgt, empfängt Daten und steuert ein paar Relais.


Hatte die Schaltung schon wirklich lange getestet, aber gestern hat sich 
bei einer bestimmten Konstellation das Programm  aufgehangen. Der Fehler 
war schnell gefunden und behoben.

Nun hat mich eine kleine Panikattacke befallen, was ist wenn das nochmal 
vorkommt?

von againandagain (Gast)


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Forumsuche benutzen!

von Axel D. (axel_jeromin) Benutzerseite


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Bei der Forumssuche kommen soweit ich gesehen hab nur Treffer für die 
eigene Produktion und Vermarktung von Schaltungen.

Ist man von der Haftung gerettet, wenn man für die Firma x Stunden zu 
einem Stundensatz von Y Euro gearbeitet hat?


Axel

von Purzel H. (hacky)


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Ist man nicht. Aber. Man sollte alles mit dem Sicherheitsgedanken 
designt haben. Wen man daszeigen kann ist man auc auf der sicheren 
Seite.
Sicherheit bedeutet .. es kommt niemand und nichts zu Schaden. Das 
System kann Fehler erkennen und kehrt in einen sicheren Zusatnd zurueck.

von Reinhard Kern (Gast)


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Hallo,

das ist alles weitgehend Wunschdenken. Bei gewerblicher Tätigkeit lässt 
sich Produkthaftung überhaupt nicht ausschliessen, höchstens teuer 
versichern. Und gerwerblich nimmt das Finanzamt so etwa ab der 2 
verkauften Steuerung an, weil dann Steuern fällig werden.

Anwälte formulieren dazu Haftungsausschluss, soweit dem nicht 
gesetzliche Bistimmungen entgegenstehen, das heisst dann der Ausschluss 
gilt vielleicht im Kongo, aber nicht in Europa und USA.

Klar gelte ich da jetzt als Miesmacher, nach 30 Jahren als 
Geschäftsführer unvermeidlich, also nur keine Gedanken machen und 
einfach drauflos produzieren, die Zukunft zeigt was passiert.

Gruss Reinhard

PS Gewährleistung ist was ganz anderes, aber bei Kaufmann an privat auch 
nicht verhandelbar oder abdingbar.

von Michael B. (laberkopp)


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> Forumsuche benutzen!

LOL, die hat noch nie brauchbare Ergebnisse geliefert.

> habe ich denn irgend welche Produkthaftung am Bein?

Werkvertrag ?

Ja.

Du haftest dafür, daß das Gerät der Leistungsbeschreibung
entspricht. Da du es nicht produzierst, sondern nur
das Design machst, geht es nur um Designfehler. Da es B2B
ist, musst du keine 2 Jahre haften, sondern kannst es auf
Abnahme prüfen lassen (das regelt der Vertrag), allerdings
kann es dabei versteckte Mägel geben (z.B. wenn du keinen
Source-Code beiliegst).

Falls du sogar vorsätzlich Fehlfunktionen einbaust, z.B.
daß das Gerät als Parkuhr bei deiner Kreditkarte immer 0
EUR fordert, dann haftest du im Prinzip beliebig lange.

von Reinhard Kern (Gast)


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Ich schrieb:
> lässt
> sich Produkthaftung überhaupt nicht ausschliessen

Ergänzung: das gilt im geschilderten Fall primär für die Firma, die das 
Produkt herstellt. Du kannst dich aber fast sicher drauf verlassen, dass 
diese Firma (und noch sicherer ihre Versicherung) dich in Haftung zu 
nehmen versucht, falls ein Fall von Produkthaftung vorliegt. Und dann 
stehst du vor einem Gericht, das von dem Produkt nicht die geringtse 
Ahnung hat, da kann alles passieren, aber am wahrscheinlichsten ist in 
erster Instanz, dass du im Vergleichsverfahren die Hälfte des Schadens 
bezahlen musst. Eine 2. Instanz kannst du dir sicher nicht mehr leisten.

Ich beklage ja auch vieles davon, aber so ist die Rechtslage eben.

Gruss Reinhard

von Troll (Gast)


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Produkthaft Versicherung... Haha. Da bezahlt man proportional zu 
irgendwas Praemien. Nicht wirklich viel. vielleicht soviel wie 2..3 
Rechtsanwaltstunden. Die Versicherung macht dann nicht wirklich viel 
fuer'sGeld.

von Winfried (Gast)


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von Ralph (Gast)


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Tja,
Verkaufst du dein Bauteil direkt an den "Verbraucher" wirst du keine 
Chance haben dich um die Produkthaftung zu drücken.
Aber, du kannst diese einschränken wenn du dich an die gängigen Normen 
bei der Entwicklung hältst. "Stand der Technik".
Wie weit das im Detail geht, musst du bei Spezialisten zu diesem Thema 
erfragen.
"Stand der Technik" bei der Entwicklung missachten, kann im 
ungünstigsten Fall als grob Fahrlässig gewertet werde, so daß nicht mal 
deine Versicherung eintritt.


Bist du nur ein Zulieferer für den Geräteproduzenten ist das alles eine 
Frage des Vertrages zwischen DIR und dem Geräteproduzenten.
In der Regel läuft es auf den Preis hinaus.
Der Geräteproduzent wird sich ausrechnen was billiger ist.
Das Risiko Produkthaftung selbst übernehmen ==> Er bekommt das 
Zulieferteil günstiger, weil der Zulieferer von der Produkthaftung 
befreit ist.
Das Risiko Produkthaftung auf den Zulieferer übertragen. ==> Er bekommt 
das Zulieferteil zu einem höheren Preis.
Wie das im Detail aussieht unterliegt der freien Vertragsgestaltung.
Allerdings kannst du dich darauf verlassen das der Geräteproduzent schon 
gewissen Vorkehrungen trifft, damit sich das Risiko soweit wie möglich 
begrenzen lässt.
Ist im Vertrag zwischen dir als dem Zulieferer und dem Gerätehersteller 
nichts explizit zur Produkthaftung geregelt, gelten die gesetzlichen 
Regelungen, und damit bist du in der Produkthaftung.

von Sebastian W. (Gast)


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Hallo,

heute kann man nichts mehr entwickeln ohne die aktuellen Normen zu 
kennen und zu erfüllen. Das ganze hat zwei Seiten, die Produkthaftung 
und die Produzentenhaftung, bei letzterer gilt die Beweislastumkehr.

EMV, ESD, Safety, ROHS, REACH,... die Liste der Themen und gültigen 
Normen/Vorschriften ist endlos lang, Du musst Dich mit allen Teilen und 
Mechanismen intensiv befassen. Wenn Du das mal gemacht hast wirst Du 
erkennen dass Hobby- Basteln was anders ist als industrielle 
Entwicklung.

Es gibt Firmen die durchaus groß sind und Abteilungen haben die mehr 
basteln als entwickeln. Wenn es dann mal einen Unfall gibt, stehen 
diejenigen die nicht dem Management schriftlich kommuniziert haben was 
Sache ist, das Normen,... nicht eingehalten werden ganz schön blöd vorm 
Richter. Wir leben nicht in 1830 sondern in 2012, nur mache Leute 
akzeptieren die Gesetze und Normen unserer Gesellschaft nicht. Meist 
endet das aber mit einem Desaster und die Sparte wird langfristig 
geschlossen.

Wer nicht Pfuscht hat kein Problem, wer pfuscht kann bei auftretenden 
Schäden von der Justiz "aus dem Verkehr gezogen" werden. Nicht zu 
pfuschen erfordert eine Menge Kompetenz, ob dass eine Einzelperson 
leisten kann ist fraglich, ich denke nicht. Es erfordert ein Design-Team 
mit Erfahrung und dem bewussten Umgang mit Embedded-Entwicklung. Ob man 
Haftung vertraglich Ausschliessen kann ist ebenfalls fraglich, ich würde 
die Grenzen der System-Leistung beschreiben, damit ist der Käufer 
verantwortlich ob das gelieferte Subsystem im Gesamtsystem oder seiner 
Anwendung ausreichend ist.

Mein Tipp: Finger weg lassen, sie sollen bei niedrigen Stückzahlen eine 
SPS,... irgendwas COTS (Costum off the Shelf) einsetzen. Dein Einsatz 
ist nett gemeint,  bastel für Dich, hab Spaß dran, teile was Du gemacht 
hast im Forum,... denn hier ist klar es geht um basteln und jeder ist 
für das was er tut verantwortlich.

Grüße

Sebastian

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


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Axel Düsendieb schrieb:
> Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe
> denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am
> Bein?

Mal ganz praktisch, ohne theologische Grundängste zu schüren:

1. Lass dich nicht von Bedenkenträgern beeinflussen.

2. Analysiere das Risiko in Ruhe, wenn keine Sicherheitskritischen 
Anforderungen bestehen ist das Risiko gering.

3. Es ist nie verkehrt Haftung auszuschließen. Da man aber im täglichen 
Geschäft als Mimose abgestempelt wenn man drauf rumreitet schlage ich

4. vor: Mach es wie ich und die fairen AGBs des ZVEI zur Grundlage. Ein 
Einzeiler und die Haftung ist dort klar definiert (wenn die greift, 
wobei es da schon sehr hart kommen muss, ist eh Auswandern angesagt).

von Sebastian (Gast)


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Hallo,

ohne CE Zeichen geht eigentlich gar nichts. Damit Du das anbringen 
darfst musst Du die gültigen Normen erfüllen und auch nachweisen können.

Soweit mir bekannt sieht das Englische Recht bei Verletzung der Vorgaben 
zu EMV sogar Haftstrafen vor. Auch wenn die soweit mir bekannt noch 
nicht verhängt wurden, macht das maximale Strafmaß deutlich was auf Dich 
zukommen kann. Die deutschen Gesetze sind relativ lasch, aber ein Gerät 
kommt auch schnell in ein anderes EU Land, das die selben normativen 
Vorgeben hat, in dem das aber ernster genommen wird.

Ich kenne die Diskussion, so lange nichts passiert interessiert 
niemanden was Du machst, wenn was passiert zeigen alle Finger auf Dich 
und jeder wird sagen das er nicht wusste dass kein EMV Test,.... gemacht 
wurde und man davon Ausging dass Du das gemacht hast,... denn es war 
klar in welchem Umfeld es eingesetzt werden sollte usw. .

Wenn man Profi ist muss man vor allem eines haben: Eier am Sack um den 
Ignoranten zu erklären das man nur normgerechte Produkte verkaufen kann, 
und die Vorgesetzten und Auftraggeber ansonsten schriftlich eine 
Anweisung erteilen müssen nicht nach normativen Vorgaben zu entwickeln.

Ich hab mein ganzes Leben immer versucht möglichst professionell zu 
arbeiten, Profis wissen das zu schätzen nach Normen zu arbeiten. Leute 
die pfuschen wollen interessieren mich nicht sonderlich, mit denen 
arbeite ich lieber nicht, die sollen Kaffee trinken gehen, da können sie 
nix kaputt machen und stehen nicht im Weg. Die Normen fordern auch 
nichts was man nicht braucht, die Normen sind in der Regel sinnvoll und 
hilfreich, man kann auch davon abweichen wenn es gute Gründe gibt und 
man anderweitig die Forderungen besser erfüllen kann.

Hab keine Angst vor den Normen, lies sie, befolge sie, weise sie nach, 
so wirst Du ein Profi und entwickelst ein gutes Produkt. Du wirst 
unglaublich viel lernen, mit den Normen wirst Du viel Spaß haben, denn 
am Ende hast du ein Produkt das auf dem Niveau internationaler Standards 
ist und das Risiko dass es nicht funktioniert, Fehler hat, ist 
minimiert. Ziel der Normen ist zu gewährleisten dass gute Produkte 
verkauft werden, nicht um Entwickler zu ärgern, viele vergessen das. 
Gefordert ist der Stand von Wissenschaft und Technik, aber die Normen 
reflektieren den zu einem bestimmten Zeitpunkt, sind also eine gute 
Ausgangsbasis.

Bespricht mal das Thema mit Deinem potentiellen Kunden, suche nach den 
anzuwendenden Normen, lass die vom Kunden beschaffen, schau wo Du 
günstige "Pre-Compliance Tests" machen kannst und geh für die 
endgültigen Tests in ein akkreditiertes Labor. Versuche Mit Leuten 
zusammen zu arbeiten die das schon mal gemacht haben, die bereits 
normgerechte Produkte entwickelt haben.

Etwas hast Du schon gelernt das sehr wichtig ist, sich Gedanken darüber 
zu machen was passieren kann und was durch Gesetze und Normen gefordert 
ist. Das ist sehr gut und sehr wichtig, mit einer solchen Einstellung 
kommst Du weiter.

Grüße

Sebastian

von EC (Gast)


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Bis auf

> Ziel der Normen ist zu gewährleisten dass gute Produkte
> verkauft werden, nicht um Entwickler zu ärgern, viele vergessen das.

stimme ich Dir zu.
Richtig ist, durch die Umsetzungen von Normen werden die grundlegenden 
(minimalsten) Sicherheitsanforderungen erfüllt (das Produkt oder seine 
Funktion darf dennoch "Schrott" sein).

von Edi M. (Gast)


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Axel Düsendieb schrieb:
> Hallo Zusammen,
>
> mal eine Frage von einem Hobby-Entwickler an die Profis.
>
>
>
> Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe
>
> denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am
>
> Bein?

Da müsste man ins Detail gehen. Wenn Du

- Deine Dienstleistung verkaufst, haftest Du für Schäden, die bei 
FEhlberatung entstehen

- Einen Protytypen verkaufst, musst du Garantie geben

- Ein Gerät verkaufst, haftest Du für Schäden, die es verursacht

... aber jeweils nur eine begrenzte Zeit, gemäss Mitschuld und soforn es 
nicht ausgeschlossen ist.

Um ehrlich zu sein, wäre das für mich nichts! Ich lasse mich lieber von 
Firmen einkaufen und dafür bezahlen, deren Kaffe zu trinken, deren 
Geräte zu nutzen und dort aufs Klo zu gehen. Spass an Entwicklung kann 
ich auch dort haben und genug zu verdienen gibt es auch.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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> Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe
> denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am
> Bein?
Wenn eine Firma bei dir was kaufen will,würde ich das mal so 
interpretieren, dass sie dir zutrauen, diese Schaltung zu entwickeln und 
zu produzieren. Wenn die Firma diese dann in einem grösseren System 
einsetzt, ist sie selbst für die Sicherheit verantwortlich und haftbar 
(die müssen eben alles durchtesten). D.h. du musst nur funktionierende 
Einheiten liefern (testen mit Protokoll), und machst auf der Rechnung 
den Vermerk: "geliefert, ohne Kenntnis des Verwendungszweckes".


@Reinhard
>Bei gewerblicher Tätigkeit lässt
>sich Produkthaftung überhaupt nicht ausschliessen, höchstens teuer
>versichern.

Soo teuer ist eine Betriebshaftpflicht nun auch wieder nicht. Ich zahl 
mit 1-2 Mitarbeitern ca. 350.- im Jahr, und man hat damit weniger Sorgen 
falls wirklich mal was schiefgeht. Ich hab's in 20 Jahren 1x gebraucht, 
weil es bei einer Patientin durch einen Defekt am EEG-Gerät zu leichten 
Verätzungen an der Haut gekommen ist. Die Haftpflichtversicherung hat 
das abgewickelt, wobei aber ohnehin nichts herausgekommen ist, weil die 
Verätzungen 2 Tage später nicht mehr sichtbar waren.

>Und gerwerblich nimmt das Finanzamt so etwa ab der 2
>verkauften Steuerung an
Entscheidend für das Finanzamt ist nur, ob ein nennenswerter Gewinn oder 
Umsatz erzielt wurde. D.h. Einkommensteuermässig fängt es bei ca. 
10.000€ Gewinn im Jahr an. Umsatzsteuermässig gibt es zumindest hier in 
Ö die Möglichkeit bis zu einer Grenze von ca. 20.000€ im Jahr 
umsatzsteuerfreie Rechnungen zu legen. Anderenfalls ist man gezwungen 
beim Finanzamt eine UID Nummer zu beantragen.

Grüsse Gebhard

von ein Mitlesender (Gast)


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Gebhard Raich schrieb:
> Umsatzsteuermässig gibt es zumindest hier in
> Ö die Möglichkeit bis zu einer Grenze von ca. 20.000€ im Jahr
> umsatzsteuerfreie Rechnungen zu legen. Anderenfalls ist man gezwungen
> beim Finanzamt eine UID Nummer zu beantragen.

Diese Möglichkeit gibt es hier in D auch. - 17500€ fiktives Brutto ist 
hier die Grenze für die "Kleinunternehmerregelung". (§19 UStG. meine 
ich)

von Schlagzeile (Gast)


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Troll schrieb:
> Produkthaft Versicherung... Haha. Da bezahlt man proportional zu
> irgendwas Praemien. Nicht wirklich viel. vielleicht soviel wie 2..3
> Rechtsanwaltstunden. Die Versicherung macht dann nicht wirklich viel
> fuer'sGeld.

Der Inhalt entspricht Deinem Nick!

von Sebastian (Gast)


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Hallo,

was hat der Gewinn mit Produkthaftung zu tun? Gar nichts, die Haftung 
hat nichts mit der Stückzahl oder dem Wert bzw. finanziellen Gewinn des 
Systems zu tun.

Steuerrecht und Produkthaftung haben nichts miteinander zu tun.

Grüße

Sebastian

von Reinhard Kern (Gast)


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Sebastian schrieb:
> Steuerrecht und Produkthaftung haben nichts miteinander zu tun.

Klar, insbesondere ist ein "Kleinunternehmer" ausdrücklich ein 
Unternehmer mit entsprechenden Konsequenzen. Aber hier melden sich eben 
immer wieder Möchtgernjuristen, die nicht nur Ratschläge erteilen wie 
"man muss doch bloss jede Haftung ausschliessen", sondern die auch die 
Teilnehmer, die wirklich Ahnung haben, als Bedenkenträger und 
Spassverderber diskreditieren. Den Spass verdirbt einem die Rechtslage, 
nicht die, die darauf aufmerksam machen.

Wer hier fragt, sollte sich klar sein, dass er mit gewerblicher 
Tätigkeit einige Risiken eingeht, und dass sich hier besonders die 
Ratgeber mit den grössten Unsinnsposts durch Anonymität der 
Verantwortung entziehen - man kann sie nicht verklagen, wenn sich ihre 
Ratschläge als extrem schädlich erweisen.

Gruss Reinhard

von Frank Schlimmer (Gast)


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Auch die Teilnehmer mit echtem Namen haften allerdings nicht für 
Falschauskünfte.

Deswegen: gleich zum Experten, sobald der Plan greifbarer wird.

von Sebastian (Gast)


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Hallo,

da hier keine Paragraphen und Normen-nummern zitiert werden weil ja der 
Einsatzzweck nicht klar umrissen ist, sind konkrete Aussagen generell 
schwierig.

Faktisch sind Elektroniker auch keine Juristen, deshalb gibt es ja auch 
Safety-Koordinatoren, spezialisierte Juristen, ... die sich genau damit 
befassen.

Schon vor der vorletzten Jahrhundertwende gab's den TÜV und jeder der 
mindestens einen Hauptschulabschluss hat weiß dass man nicht irgendwas 
hin pfuschen kann, dass man als Handwerker,... Gewährleistung geben 
muss, für handwerkliche Fehlleistungen haftet. Nur weil 
Software/Hardware lange unkontrolliert und bis vor 30-40 Jahren wenig 
reguliert war heißt das nicht dass es heute noch so ist. Ada ist ein 
gutes Beispiel, das DOD hatte die Nase voll von skurrilen Sprachen und 
schlechter Software, das war 1975.

Manche Leute sollten sich mal einen neuen Kalender für 2013 kaufen, und 
den von 1830 wegwerfen. Stand der Technik ist gefordert, Stand von 2013! 
Alle die es nicht lernen wollen werden irgendwann spätestens von der 
Justiz bei der Urteilsverkündung belehrt. Heutige Richter wissen was ein 
Software-Bug ist.

Grüße

Sebastian

P.S.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr#Produkthaftung

http://www.it-recht-kanzlei.de/produkthaftung-produzentenhaftung.html

von Outlaw (Gast)


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Was soll das Gedöns um die Produkthaftung? Wer will einer minimal-GmbH 
in die Tasche greifen? Ex und hopp.

von Sebastian (Gast)


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Hallo,

hab gerade eine gute Übersicht gefunden:

http://www.kriwan-testzentrum.de/fileadmin/media/downloads/Produkthaftung_Basisschulung.pdf

Bei Kriwan war ich schon für EMV Tests.

Grüße

Sebastian

von Outlaw (Gast)


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Sebastian schrieb:
> hab gerade eine gute Übersicht gefunden:

> http://www.kriwan-testzentrum.de/fileadmin/media/d...

Resüme:

Eine GmbH oder Ltd. ist eine wirksame Haftungsbeschränkung. Zusätzlich 
gilt, wo nix zu holen ist gibt's auch keine Haftung.

Ein Beispiel das noch vielleicht noch im Kleinhirn gespeichert ist: 
Brustimplantate aus billigem Industrie-Silikon. Die wurden sogar mit 
Zertifikat in den "Handel" gebracht. Danach Pleite und gute Reise!

von EC (Gast)


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Resümee:
Wer lesen kann hat Vorteile, eine persönliche Haftung ist immer gegeben.

von Axel D. (axel_jeromin) Benutzerseite


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Hallo Zusammen,
ich Danke Allen für ihre Einschätzung, aber die Vielzahl der 
widersprüchlichen Antworten hat mir gezeigt, dass das ein schwieriger 
Bereich ist.

So richtig schlau bin ich immer noch nicht, ob ich für eine 
Rückrufaktion als Folge eines Fehler in meiner Entwicklung haftbar bin.

Natürlich würde ich den Fehler für meinen Auftraggeber kostelos beheben, 
aber halt nur in der übergebenen Programmdatei. Die evtl. 
problematischen Schaltungen hätte ja mein Auftraggeber produziert.

Ich werde mal mit denen Reden, die sind schließlich länger im Geschäft 
und ich unterstelle keine Böswilligkeit.

Grüße
Axel

von Sebastian (Gast)


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Hallo Axel,

mit Deinem Auftraggeber das Thema Produkthaftung, Produktsicherheit, 
etc.  zu besprechen ist sicherlich eine gute Sache. Frag Deinen 
Auftraggeber nach den den anwendungsspezifischen Normen und den 
Gesetzen, Du wirst an der Reaktion merken wie gut er sich damit auskennt 
und ob er ein Profi ist. Kommt da nur bla bla von wegen wird schon 
nichts passieren, lass es. Unterstützt er Dich, hilft Dir Normgerecht 
und professionell zu arbeiten, dann denke ich dass das was werden kann.

Auch wenn zunächst sich alle gut verstehen, im zweifelsfall gilt doch 
"Schuld sind immer die anderen", jeder wird mit dem Finger auf den 
anderen Zeigen.

Grüße

Sebastian

von Ralph (Gast)


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Gebhard Raich schrieb:
> D.h. du musst nur funktionierende
> Einheiten liefern (testen mit Protokoll)

Im Prinzip JA, aber der Teufel steckt im Detail.
WAS muss WIE in WELCHEM Umfange getestet sein und WIE muss protokolliert 
sein.
Damit sind wir wieder bei den Normen wie CE, ISO xxxx ,..... und so 
weiter.
Also auch damit bist du die Produkthaftung und alles was dazugehört 
nicht los.

Gebhard Raich schrieb:
> und machst auf der Rechnung
> den Vermerk: "geliefert, ohne Kenntnis des Verwendungszweckes"

Ja der macht Sinn. Aber der Vermerk befreit dich nicht von der Anwendung 
der Normen ,.....
Aber , und das ist entscheidend, damit begrenzt du den Umfang der Tests, 
Prüfungen, Entwicklungsverfahren und Protokollierung auf das Maß das Du 
als sinnvoll erachtest.

Dein Kunde ist damit verantwortlich zu prüfen ob dein Teil mit den 
angewendeten Entwicklungsverfahren, Testumfang und Protokollierung 
seiner Nutzung genügt.

Gebhard Raich schrieb:
> Wenn die Firma diese dann in einem grösseren System
> einsetzt, ist sie selbst für die Sicherheit verantwortlich und haftbar
> (die müssen eben alles durchtesten).

Ja, diese Firma ist der Systemgesamtverantwortliche. ABER diese Firma 
wird sich absichern das die zugelieferten Komponenten den Anforderungen 
entsprechen. Damit bist du als Zulieferer wieder dabei.
Wenn diese Firma das nicht macht wird sie es spätestens nach dem 1. 
großen teuren Fall lernen.

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


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Axel Düsendieb schrieb:
> So richtig schlau bin ich immer noch nicht, ob ich für eine
> Rückrufaktion als Folge eines Fehler in meiner Entwicklung haftbar bin.

Da kannst du auch nicht schlau werden weil es unter gewerbetreibenden 
Vereinbarungssache ist.


>
> Natürlich würde ich den Fehler für meinen Auftraggeber kostelos beheben,
> aber halt nur in der übergebenen Programmdatei.

Was ja erstmal selbstverständlich ist. Wenn Zusammenarbeit und Produkt 
gut laufen kommen eher Folgeaufträge.

> Die evtl.
> problematischen Schaltungen hätte ja mein Auftraggeber produziert.

Wenn du sie entwickelst bist du der Entwickler, wenn der Auftragnehmer 
Fehler findet bist du verpflichtet Sie zu beheben (in der Schaltung die 
dein Werk ist, nicht in den produzierten Produkten). Das ist meist 
machbar


> Ich werde mal mit denen Reden, die sind schließlich länger im Geschäft
> und ich unterstelle keine Böswilligkeit.

Wenn Sie böswillig wären würden Sie bei dir nicht anklopfen da nichts zu 
holen ist.

Ich bin seit Jahrzehnten in der Entwicklung, kenne jede Menge anderer 
Firmen und Einzelkämpfer die das gleiche machen und habe von Pleite bis 
mehrere Villen in bester Lage vieles an (Miss)Erfolgsstories 
mitbekommen.

Nicht einer wurde jemals wg. Produkthaftung in die Mangel genommen. Das 
hat diverse Gründe u.a. weil es dann mit der Zusammenarbeit schlagartig 
vorbei ist sich das auch sofort rumspricht und außer einem HartzIV 
Empfänger der dich hasst und am liebsten deine Kinder und dich umbringen 
würde auch nichts dabei heraus kommt.

von Reinhard Kern (Gast)


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Ralph schrieb:
> Ja, diese Firma ist der Systemgesamtverantwortliche.

Wie Radio Eriwan sagt, im Prinzip Ja. Aber es geht dabei auch darum wer 
das nötige Fachwissen hat bzw. haben muss. Es ist ja durchaus üblich, 
dass sich Firmen Knowhow einkaufen, das sie selbst nicht haben. Wenn 
etwa ein Zulieferer für Landwirtschaft einen Elektroniker beauftragt, 
einen elektrischen Weidezaun zu bauen, und nachher liegen tote Kühe auf 
der Weide, weil der Zaun 100 kV bringt, dann ist der Entwickler durchaus 
in der Haftung.

Als Entwickler trägt man besonders dann Verantwortung, wenn man für 
einen Kunden arbeitet, der die nötige Expertise eben nicht hat, und das 
ist ja eher normal, deswegen kriegt man ja den Auftrag. Zumindest für 
den Umfang des Auftrags ist man verantwortlich für die Einhaltung von 
Sicherheitsbestimmungen, auch wenn das vertraglich nicht festgelegt ist. 
Wenn ich etwa Leiterplatten-Design im Auftrag mache, kenne ich das 
Produkt meistens garnicht, aber dafür, dass Relaisausgänge an 230V 
ausreichende Abstände haben, hafte ich schon. Der Kunde kann ja vieles 
davon selbst nicht mehr prüfen, und wenn hat er soviel Aufwand damit, 
dass er die Entwicklung auch selbst hätte durchführen können.

Wer z.B. einen Antrieb für eine Maschine entwickelt, muss einfach 
wissen, wie ein Not-Aus zu realisieren ist, sonst darf er so einen 
Auftrag nicht annehmen.

Gruss Reinhard

von Sebastian (Gast)


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Hallo Reinhard,

auch für einen Not-Aus braucht man eine Risiko-Analyse. Man kann nicht 
einen Notaus dran bauen und sagen dass man die Maschine bei einer 
Fehlfunktion abschalten kann. Die pauschale Aussage ist nicht 
ausreichend. Die meisten Applikationen erfordern mindestens einen 
System-Monitor um die Maschine bis zum manuellen Notaus in einen 
Fail-Safe Zustand zu versetzt, um das Risiko auf ein akzeptables Niveau 
zu bringen. Ein manueller Notaus wird nur betätigt wenn ein Schaden bzw. 
Fehlfunktion mit erkennbarer Auswirkung, für den Bediener zu erkennen 
ist. Eine interessante Frage ist auch was nach einer Fehlerbehebung 
passiert wenn der manuelle Notaus wieder deaktiviert wird.

Auch bei einem manuellen Notaus benötigt man eine Risiko-Analyse, … und 
geeignete Maßnahmen in Mechanik, HW, SW, Handbuch, Checklisten, .... .

Es gibt ein gutes HIMA Werbevideo, da gibt’s eine Aussage die voll 
zutrifft:

Warum passieren heute immer noch so viel Unfälle? :

a) Die Betreiber kennen die Vorgaben nicht.
b) Die Betreiber können die Vorgaben nicht umsetzen weil das KnowHow 
fehlt.
c) Die Betreiber wollen die Vorgaben nicht umsetzen weil sie die 
Sinnhaftigkeit der Vorgaben nicht erkennen.

Grüße

Sebastian

P.S. Nein ich arbeite nicht bei HIMA, aber man kennt sich ja, ich hab 
auch mal Steffen Philipp kennen gelernt, hab an der Mechanik der HIMAX 
mit gebastelt,... die Welt ist klein.

von Reinhard Kern (Gast)


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Sebastian schrieb:
> auch für einen Not-Aus braucht man eine Risiko-Analyse.

Na immerhin melden sich jetzt doch mehr Leute, die wissen was man zu 
verantworten hat - die Ignoranz-Fraktion ist wahrscheinlich gerade 
unterwegs, illegale China-Böller zu kaufen.

Gruss Reinhard und allen ein gutes Neues Jahr

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