Hallo Zusammen, mal eine Frage von einem Hobby-Entwickler an die Profis. Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am Bein? Z.B. wenn nach einen halben Jahr ein Fehler in der Software auffällt und Geräte in der die von mir entwickelte Platine drinn ist zurück gerufen werden mussen. oder oder oder.... Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Grüße Axel
Naja. Die Haftung muss man natuerlich ausschliessen. Der Kunde muss das Produkt testen. Und man muss kostenlos nachbessern. Das laeuft normalerweise automatisch so. Denn der Kunde weiss, dass er mit einer Klage nichts gewinnt. Wenn der Verkaeufer aber zickig tut... und der Kaeufer das Geld in den Wind schiessen muss, dann wuerde ich als Kaeufer auch klagen.
Floh schrieb: > Das regelt der Vertrag. Richtig. Elf von Dreizehn schrieb: > Die Haftung muss man natuerlich ausschliessen. Der Kunde muss das > Produkt testen. Und man muss kostenlos nachbessern. Mal zur zivilrechtlichen Seite: Kann man so machen, sollte man so machen, muss aber nicht sein. Grundsätzlich bist du dem Kunden mal immer schadensersatzpflichtig. Natürlich kann man versuchen sowas in einem Vertrag einzudämmen. Dafür empfiehlt sich ein Rechtsanwalt. Nicht alles was in Verträgen steht hat auch unbedingt Gültigkeit. Selbst der größte Vollhorst von gegnerischem Rechtsanwalt kommt im Schadensfall auf die Idee gewisse Klauseln im Vertrag anzufechten. Damit hat man erfahrungsgemäß recht guten Erfolg, gerade bei Haftungsausschlüssen, etc. Zur strafrechtlichen Seite: Wieder eine andere Sache. Wenn durch dein Produkt irgendwer zu Schaden im strafrechtlichen Sinne kommt, dann wird sich die Staatsanwaltschaft bei dir melden. Da hilft dir natürlich auch keine Klausel im zivilrechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen. Wenn z.B. die imaginäre Gabelstaplerfirma "Gabelstapel" für ihre Gabelstapler Mikrocontroller der Marke Motorola verwendet und wegen eines Fehlers am Mikrocontroller (nicht in der Software/Schaltung die die Firma Gabelstapel erzeugt hat) jemand zu Schaden kommt, dann darfst du sicher sein, dass Motorola deswegen Ärger bekommt. So gilt das auch bei dir. Egal was du mit deinem Kunden ausgemacht hast.
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Zum Gabelstapler-Beispiel: Quatsch. Auf so vielen Ebenen. Stichworte: adäquate Kausalität, Safety-Vorschriften, 61508, etc. pp.
Danke für die bisherigen Meinungen. Zu Schaden kommt durch mein Gerät niemand. Es wird von der Kleinspannung des Hauptgeräts versorgt, empfängt Daten und steuert ein paar Relais. Hatte die Schaltung schon wirklich lange getestet, aber gestern hat sich bei einer bestimmten Konstellation das Programm aufgehangen. Der Fehler war schnell gefunden und behoben. Nun hat mich eine kleine Panikattacke befallen, was ist wenn das nochmal vorkommt?
Bei der Forumssuche kommen soweit ich gesehen hab nur Treffer für die eigene Produktion und Vermarktung von Schaltungen. Ist man von der Haftung gerettet, wenn man für die Firma x Stunden zu einem Stundensatz von Y Euro gearbeitet hat? Axel
Ist man nicht. Aber. Man sollte alles mit dem Sicherheitsgedanken designt haben. Wen man daszeigen kann ist man auc auf der sicheren Seite. Sicherheit bedeutet .. es kommt niemand und nichts zu Schaden. Das System kann Fehler erkennen und kehrt in einen sicheren Zusatnd zurueck.
Hallo, das ist alles weitgehend Wunschdenken. Bei gewerblicher Tätigkeit lässt sich Produkthaftung überhaupt nicht ausschliessen, höchstens teuer versichern. Und gerwerblich nimmt das Finanzamt so etwa ab der 2 verkauften Steuerung an, weil dann Steuern fällig werden. Anwälte formulieren dazu Haftungsausschluss, soweit dem nicht gesetzliche Bistimmungen entgegenstehen, das heisst dann der Ausschluss gilt vielleicht im Kongo, aber nicht in Europa und USA. Klar gelte ich da jetzt als Miesmacher, nach 30 Jahren als Geschäftsführer unvermeidlich, also nur keine Gedanken machen und einfach drauflos produzieren, die Zukunft zeigt was passiert. Gruss Reinhard PS Gewährleistung ist was ganz anderes, aber bei Kaufmann an privat auch nicht verhandelbar oder abdingbar.
> Forumsuche benutzen! LOL, die hat noch nie brauchbare Ergebnisse geliefert. > habe ich denn irgend welche Produkthaftung am Bein? Werkvertrag ? Ja. Du haftest dafür, daß das Gerät der Leistungsbeschreibung entspricht. Da du es nicht produzierst, sondern nur das Design machst, geht es nur um Designfehler. Da es B2B ist, musst du keine 2 Jahre haften, sondern kannst es auf Abnahme prüfen lassen (das regelt der Vertrag), allerdings kann es dabei versteckte Mägel geben (z.B. wenn du keinen Source-Code beiliegst). Falls du sogar vorsätzlich Fehlfunktionen einbaust, z.B. daß das Gerät als Parkuhr bei deiner Kreditkarte immer 0 EUR fordert, dann haftest du im Prinzip beliebig lange.
Ich schrieb: > lässt > sich Produkthaftung überhaupt nicht ausschliessen Ergänzung: das gilt im geschilderten Fall primär für die Firma, die das Produkt herstellt. Du kannst dich aber fast sicher drauf verlassen, dass diese Firma (und noch sicherer ihre Versicherung) dich in Haftung zu nehmen versucht, falls ein Fall von Produkthaftung vorliegt. Und dann stehst du vor einem Gericht, das von dem Produkt nicht die geringtse Ahnung hat, da kann alles passieren, aber am wahrscheinlichsten ist in erster Instanz, dass du im Vergleichsverfahren die Hälfte des Schadens bezahlen musst. Eine 2. Instanz kannst du dir sicher nicht mehr leisten. Ich beklage ja auch vieles davon, aber so ist die Rechtslage eben. Gruss Reinhard
Produkthaft Versicherung... Haha. Da bezahlt man proportional zu irgendwas Praemien. Nicht wirklich viel. vielleicht soviel wie 2..3 Rechtsanwaltstunden. Die Versicherung macht dann nicht wirklich viel fuer'sGeld.
Tja, Verkaufst du dein Bauteil direkt an den "Verbraucher" wirst du keine Chance haben dich um die Produkthaftung zu drücken. Aber, du kannst diese einschränken wenn du dich an die gängigen Normen bei der Entwicklung hältst. "Stand der Technik". Wie weit das im Detail geht, musst du bei Spezialisten zu diesem Thema erfragen. "Stand der Technik" bei der Entwicklung missachten, kann im ungünstigsten Fall als grob Fahrlässig gewertet werde, so daß nicht mal deine Versicherung eintritt. Bist du nur ein Zulieferer für den Geräteproduzenten ist das alles eine Frage des Vertrages zwischen DIR und dem Geräteproduzenten. In der Regel läuft es auf den Preis hinaus. Der Geräteproduzent wird sich ausrechnen was billiger ist. Das Risiko Produkthaftung selbst übernehmen ==> Er bekommt das Zulieferteil günstiger, weil der Zulieferer von der Produkthaftung befreit ist. Das Risiko Produkthaftung auf den Zulieferer übertragen. ==> Er bekommt das Zulieferteil zu einem höheren Preis. Wie das im Detail aussieht unterliegt der freien Vertragsgestaltung. Allerdings kannst du dich darauf verlassen das der Geräteproduzent schon gewissen Vorkehrungen trifft, damit sich das Risiko soweit wie möglich begrenzen lässt. Ist im Vertrag zwischen dir als dem Zulieferer und dem Gerätehersteller nichts explizit zur Produkthaftung geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen, und damit bist du in der Produkthaftung.
Hallo, heute kann man nichts mehr entwickeln ohne die aktuellen Normen zu kennen und zu erfüllen. Das ganze hat zwei Seiten, die Produkthaftung und die Produzentenhaftung, bei letzterer gilt die Beweislastumkehr. EMV, ESD, Safety, ROHS, REACH,... die Liste der Themen und gültigen Normen/Vorschriften ist endlos lang, Du musst Dich mit allen Teilen und Mechanismen intensiv befassen. Wenn Du das mal gemacht hast wirst Du erkennen dass Hobby- Basteln was anders ist als industrielle Entwicklung. Es gibt Firmen die durchaus groß sind und Abteilungen haben die mehr basteln als entwickeln. Wenn es dann mal einen Unfall gibt, stehen diejenigen die nicht dem Management schriftlich kommuniziert haben was Sache ist, das Normen,... nicht eingehalten werden ganz schön blöd vorm Richter. Wir leben nicht in 1830 sondern in 2012, nur mache Leute akzeptieren die Gesetze und Normen unserer Gesellschaft nicht. Meist endet das aber mit einem Desaster und die Sparte wird langfristig geschlossen. Wer nicht Pfuscht hat kein Problem, wer pfuscht kann bei auftretenden Schäden von der Justiz "aus dem Verkehr gezogen" werden. Nicht zu pfuschen erfordert eine Menge Kompetenz, ob dass eine Einzelperson leisten kann ist fraglich, ich denke nicht. Es erfordert ein Design-Team mit Erfahrung und dem bewussten Umgang mit Embedded-Entwicklung. Ob man Haftung vertraglich Ausschliessen kann ist ebenfalls fraglich, ich würde die Grenzen der System-Leistung beschreiben, damit ist der Käufer verantwortlich ob das gelieferte Subsystem im Gesamtsystem oder seiner Anwendung ausreichend ist. Mein Tipp: Finger weg lassen, sie sollen bei niedrigen Stückzahlen eine SPS,... irgendwas COTS (Costum off the Shelf) einsetzen. Dein Einsatz ist nett gemeint, bastel für Dich, hab Spaß dran, teile was Du gemacht hast im Forum,... denn hier ist klar es geht um basteln und jeder ist für das was er tut verantwortlich. Grüße Sebastian
Axel Düsendieb schrieb: > Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe > denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am > Bein? Mal ganz praktisch, ohne theologische Grundängste zu schüren: 1. Lass dich nicht von Bedenkenträgern beeinflussen. 2. Analysiere das Risiko in Ruhe, wenn keine Sicherheitskritischen Anforderungen bestehen ist das Risiko gering. 3. Es ist nie verkehrt Haftung auszuschließen. Da man aber im täglichen Geschäft als Mimose abgestempelt wenn man drauf rumreitet schlage ich 4. vor: Mach es wie ich und die fairen AGBs des ZVEI zur Grundlage. Ein Einzeiler und die Haftung ist dort klar definiert (wenn die greift, wobei es da schon sehr hart kommen muss, ist eh Auswandern angesagt).
Hallo, ohne CE Zeichen geht eigentlich gar nichts. Damit Du das anbringen darfst musst Du die gültigen Normen erfüllen und auch nachweisen können. Soweit mir bekannt sieht das Englische Recht bei Verletzung der Vorgaben zu EMV sogar Haftstrafen vor. Auch wenn die soweit mir bekannt noch nicht verhängt wurden, macht das maximale Strafmaß deutlich was auf Dich zukommen kann. Die deutschen Gesetze sind relativ lasch, aber ein Gerät kommt auch schnell in ein anderes EU Land, das die selben normativen Vorgeben hat, in dem das aber ernster genommen wird. Ich kenne die Diskussion, so lange nichts passiert interessiert niemanden was Du machst, wenn was passiert zeigen alle Finger auf Dich und jeder wird sagen das er nicht wusste dass kein EMV Test,.... gemacht wurde und man davon Ausging dass Du das gemacht hast,... denn es war klar in welchem Umfeld es eingesetzt werden sollte usw. . Wenn man Profi ist muss man vor allem eines haben: Eier am Sack um den Ignoranten zu erklären das man nur normgerechte Produkte verkaufen kann, und die Vorgesetzten und Auftraggeber ansonsten schriftlich eine Anweisung erteilen müssen nicht nach normativen Vorgaben zu entwickeln. Ich hab mein ganzes Leben immer versucht möglichst professionell zu arbeiten, Profis wissen das zu schätzen nach Normen zu arbeiten. Leute die pfuschen wollen interessieren mich nicht sonderlich, mit denen arbeite ich lieber nicht, die sollen Kaffee trinken gehen, da können sie nix kaputt machen und stehen nicht im Weg. Die Normen fordern auch nichts was man nicht braucht, die Normen sind in der Regel sinnvoll und hilfreich, man kann auch davon abweichen wenn es gute Gründe gibt und man anderweitig die Forderungen besser erfüllen kann. Hab keine Angst vor den Normen, lies sie, befolge sie, weise sie nach, so wirst Du ein Profi und entwickelst ein gutes Produkt. Du wirst unglaublich viel lernen, mit den Normen wirst Du viel Spaß haben, denn am Ende hast du ein Produkt das auf dem Niveau internationaler Standards ist und das Risiko dass es nicht funktioniert, Fehler hat, ist minimiert. Ziel der Normen ist zu gewährleisten dass gute Produkte verkauft werden, nicht um Entwickler zu ärgern, viele vergessen das. Gefordert ist der Stand von Wissenschaft und Technik, aber die Normen reflektieren den zu einem bestimmten Zeitpunkt, sind also eine gute Ausgangsbasis. Bespricht mal das Thema mit Deinem potentiellen Kunden, suche nach den anzuwendenden Normen, lass die vom Kunden beschaffen, schau wo Du günstige "Pre-Compliance Tests" machen kannst und geh für die endgültigen Tests in ein akkreditiertes Labor. Versuche Mit Leuten zusammen zu arbeiten die das schon mal gemacht haben, die bereits normgerechte Produkte entwickelt haben. Etwas hast Du schon gelernt das sehr wichtig ist, sich Gedanken darüber zu machen was passieren kann und was durch Gesetze und Normen gefordert ist. Das ist sehr gut und sehr wichtig, mit einer solchen Einstellung kommst Du weiter. Grüße Sebastian
Bis auf > Ziel der Normen ist zu gewährleisten dass gute Produkte > verkauft werden, nicht um Entwickler zu ärgern, viele vergessen das. stimme ich Dir zu. Richtig ist, durch die Umsetzungen von Normen werden die grundlegenden (minimalsten) Sicherheitsanforderungen erfüllt (das Produkt oder seine Funktion darf dennoch "Schrott" sein).
Axel Düsendieb schrieb: > Hallo Zusammen, > > mal eine Frage von einem Hobby-Entwickler an die Profis. > > > > Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe > > denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am > > Bein? Da müsste man ins Detail gehen. Wenn Du - Deine Dienstleistung verkaufst, haftest Du für Schäden, die bei FEhlberatung entstehen - Einen Protytypen verkaufst, musst du Garantie geben - Ein Gerät verkaufst, haftest Du für Schäden, die es verursacht ... aber jeweils nur eine begrenzte Zeit, gemäss Mitschuld und soforn es nicht ausgeschlossen ist. Um ehrlich zu sein, wäre das für mich nichts! Ich lasse mich lieber von Firmen einkaufen und dafür bezahlen, deren Kaffe zu trinken, deren Geräte zu nutzen und dort aufs Klo zu gehen. Spass an Entwicklung kann ich auch dort haben und genug zu verdienen gibt es auch.
> Wenn ich für eine Firma eine kleine µc Schaltung entwickele und verkaufe > denen die Entwicklung, habe ich denn irgend welche Produkthaftung am > Bein? Wenn eine Firma bei dir was kaufen will,würde ich das mal so interpretieren, dass sie dir zutrauen, diese Schaltung zu entwickeln und zu produzieren. Wenn die Firma diese dann in einem grösseren System einsetzt, ist sie selbst für die Sicherheit verantwortlich und haftbar (die müssen eben alles durchtesten). D.h. du musst nur funktionierende Einheiten liefern (testen mit Protokoll), und machst auf der Rechnung den Vermerk: "geliefert, ohne Kenntnis des Verwendungszweckes". @Reinhard >Bei gewerblicher Tätigkeit lässt >sich Produkthaftung überhaupt nicht ausschliessen, höchstens teuer >versichern. Soo teuer ist eine Betriebshaftpflicht nun auch wieder nicht. Ich zahl mit 1-2 Mitarbeitern ca. 350.- im Jahr, und man hat damit weniger Sorgen falls wirklich mal was schiefgeht. Ich hab's in 20 Jahren 1x gebraucht, weil es bei einer Patientin durch einen Defekt am EEG-Gerät zu leichten Verätzungen an der Haut gekommen ist. Die Haftpflichtversicherung hat das abgewickelt, wobei aber ohnehin nichts herausgekommen ist, weil die Verätzungen 2 Tage später nicht mehr sichtbar waren. >Und gerwerblich nimmt das Finanzamt so etwa ab der 2 >verkauften Steuerung an Entscheidend für das Finanzamt ist nur, ob ein nennenswerter Gewinn oder Umsatz erzielt wurde. D.h. Einkommensteuermässig fängt es bei ca. 10.000€ Gewinn im Jahr an. Umsatzsteuermässig gibt es zumindest hier in Ö die Möglichkeit bis zu einer Grenze von ca. 20.000€ im Jahr umsatzsteuerfreie Rechnungen zu legen. Anderenfalls ist man gezwungen beim Finanzamt eine UID Nummer zu beantragen. Grüsse Gebhard
Gebhard Raich schrieb: > Umsatzsteuermässig gibt es zumindest hier in > Ö die Möglichkeit bis zu einer Grenze von ca. 20.000€ im Jahr > umsatzsteuerfreie Rechnungen zu legen. Anderenfalls ist man gezwungen > beim Finanzamt eine UID Nummer zu beantragen. Diese Möglichkeit gibt es hier in D auch. - 17500€ fiktives Brutto ist hier die Grenze für die "Kleinunternehmerregelung". (§19 UStG. meine ich)
Troll schrieb: > Produkthaft Versicherung... Haha. Da bezahlt man proportional zu > irgendwas Praemien. Nicht wirklich viel. vielleicht soviel wie 2..3 > Rechtsanwaltstunden. Die Versicherung macht dann nicht wirklich viel > fuer'sGeld. Der Inhalt entspricht Deinem Nick!
Hallo, was hat der Gewinn mit Produkthaftung zu tun? Gar nichts, die Haftung hat nichts mit der Stückzahl oder dem Wert bzw. finanziellen Gewinn des Systems zu tun. Steuerrecht und Produkthaftung haben nichts miteinander zu tun. Grüße Sebastian
Sebastian schrieb: > Steuerrecht und Produkthaftung haben nichts miteinander zu tun. Klar, insbesondere ist ein "Kleinunternehmer" ausdrücklich ein Unternehmer mit entsprechenden Konsequenzen. Aber hier melden sich eben immer wieder Möchtgernjuristen, die nicht nur Ratschläge erteilen wie "man muss doch bloss jede Haftung ausschliessen", sondern die auch die Teilnehmer, die wirklich Ahnung haben, als Bedenkenträger und Spassverderber diskreditieren. Den Spass verdirbt einem die Rechtslage, nicht die, die darauf aufmerksam machen. Wer hier fragt, sollte sich klar sein, dass er mit gewerblicher Tätigkeit einige Risiken eingeht, und dass sich hier besonders die Ratgeber mit den grössten Unsinnsposts durch Anonymität der Verantwortung entziehen - man kann sie nicht verklagen, wenn sich ihre Ratschläge als extrem schädlich erweisen. Gruss Reinhard
Auch die Teilnehmer mit echtem Namen haften allerdings nicht für Falschauskünfte. Deswegen: gleich zum Experten, sobald der Plan greifbarer wird.
Hallo, da hier keine Paragraphen und Normen-nummern zitiert werden weil ja der Einsatzzweck nicht klar umrissen ist, sind konkrete Aussagen generell schwierig. Faktisch sind Elektroniker auch keine Juristen, deshalb gibt es ja auch Safety-Koordinatoren, spezialisierte Juristen, ... die sich genau damit befassen. Schon vor der vorletzten Jahrhundertwende gab's den TÜV und jeder der mindestens einen Hauptschulabschluss hat weiß dass man nicht irgendwas hin pfuschen kann, dass man als Handwerker,... Gewährleistung geben muss, für handwerkliche Fehlleistungen haftet. Nur weil Software/Hardware lange unkontrolliert und bis vor 30-40 Jahren wenig reguliert war heißt das nicht dass es heute noch so ist. Ada ist ein gutes Beispiel, das DOD hatte die Nase voll von skurrilen Sprachen und schlechter Software, das war 1975. Manche Leute sollten sich mal einen neuen Kalender für 2013 kaufen, und den von 1830 wegwerfen. Stand der Technik ist gefordert, Stand von 2013! Alle die es nicht lernen wollen werden irgendwann spätestens von der Justiz bei der Urteilsverkündung belehrt. Heutige Richter wissen was ein Software-Bug ist. Grüße Sebastian P.S. http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr#Produkthaftung http://www.it-recht-kanzlei.de/produkthaftung-produzentenhaftung.html
Was soll das Gedöns um die Produkthaftung? Wer will einer minimal-GmbH in die Tasche greifen? Ex und hopp.
Hallo, hab gerade eine gute Übersicht gefunden: http://www.kriwan-testzentrum.de/fileadmin/media/downloads/Produkthaftung_Basisschulung.pdf Bei Kriwan war ich schon für EMV Tests. Grüße Sebastian
Sebastian schrieb: > hab gerade eine gute Übersicht gefunden: > http://www.kriwan-testzentrum.de/fileadmin/media/d... Resüme: Eine GmbH oder Ltd. ist eine wirksame Haftungsbeschränkung. Zusätzlich gilt, wo nix zu holen ist gibt's auch keine Haftung. Ein Beispiel das noch vielleicht noch im Kleinhirn gespeichert ist: Brustimplantate aus billigem Industrie-Silikon. Die wurden sogar mit Zertifikat in den "Handel" gebracht. Danach Pleite und gute Reise!
Resümee: Wer lesen kann hat Vorteile, eine persönliche Haftung ist immer gegeben.
Hallo Zusammen, ich Danke Allen für ihre Einschätzung, aber die Vielzahl der widersprüchlichen Antworten hat mir gezeigt, dass das ein schwieriger Bereich ist. So richtig schlau bin ich immer noch nicht, ob ich für eine Rückrufaktion als Folge eines Fehler in meiner Entwicklung haftbar bin. Natürlich würde ich den Fehler für meinen Auftraggeber kostelos beheben, aber halt nur in der übergebenen Programmdatei. Die evtl. problematischen Schaltungen hätte ja mein Auftraggeber produziert. Ich werde mal mit denen Reden, die sind schließlich länger im Geschäft und ich unterstelle keine Böswilligkeit. Grüße Axel
Hallo Axel, mit Deinem Auftraggeber das Thema Produkthaftung, Produktsicherheit, etc. zu besprechen ist sicherlich eine gute Sache. Frag Deinen Auftraggeber nach den den anwendungsspezifischen Normen und den Gesetzen, Du wirst an der Reaktion merken wie gut er sich damit auskennt und ob er ein Profi ist. Kommt da nur bla bla von wegen wird schon nichts passieren, lass es. Unterstützt er Dich, hilft Dir Normgerecht und professionell zu arbeiten, dann denke ich dass das was werden kann. Auch wenn zunächst sich alle gut verstehen, im zweifelsfall gilt doch "Schuld sind immer die anderen", jeder wird mit dem Finger auf den anderen Zeigen. Grüße Sebastian
Gebhard Raich schrieb: > D.h. du musst nur funktionierende > Einheiten liefern (testen mit Protokoll) Im Prinzip JA, aber der Teufel steckt im Detail. WAS muss WIE in WELCHEM Umfange getestet sein und WIE muss protokolliert sein. Damit sind wir wieder bei den Normen wie CE, ISO xxxx ,..... und so weiter. Also auch damit bist du die Produkthaftung und alles was dazugehört nicht los. Gebhard Raich schrieb: > und machst auf der Rechnung > den Vermerk: "geliefert, ohne Kenntnis des Verwendungszweckes" Ja der macht Sinn. Aber der Vermerk befreit dich nicht von der Anwendung der Normen ,..... Aber , und das ist entscheidend, damit begrenzt du den Umfang der Tests, Prüfungen, Entwicklungsverfahren und Protokollierung auf das Maß das Du als sinnvoll erachtest. Dein Kunde ist damit verantwortlich zu prüfen ob dein Teil mit den angewendeten Entwicklungsverfahren, Testumfang und Protokollierung seiner Nutzung genügt. Gebhard Raich schrieb: > Wenn die Firma diese dann in einem grösseren System > einsetzt, ist sie selbst für die Sicherheit verantwortlich und haftbar > (die müssen eben alles durchtesten). Ja, diese Firma ist der Systemgesamtverantwortliche. ABER diese Firma wird sich absichern das die zugelieferten Komponenten den Anforderungen entsprechen. Damit bist du als Zulieferer wieder dabei. Wenn diese Firma das nicht macht wird sie es spätestens nach dem 1. großen teuren Fall lernen.
Axel Düsendieb schrieb: > So richtig schlau bin ich immer noch nicht, ob ich für eine > Rückrufaktion als Folge eines Fehler in meiner Entwicklung haftbar bin. Da kannst du auch nicht schlau werden weil es unter gewerbetreibenden Vereinbarungssache ist. > > Natürlich würde ich den Fehler für meinen Auftraggeber kostelos beheben, > aber halt nur in der übergebenen Programmdatei. Was ja erstmal selbstverständlich ist. Wenn Zusammenarbeit und Produkt gut laufen kommen eher Folgeaufträge. > Die evtl. > problematischen Schaltungen hätte ja mein Auftraggeber produziert. Wenn du sie entwickelst bist du der Entwickler, wenn der Auftragnehmer Fehler findet bist du verpflichtet Sie zu beheben (in der Schaltung die dein Werk ist, nicht in den produzierten Produkten). Das ist meist machbar > Ich werde mal mit denen Reden, die sind schließlich länger im Geschäft > und ich unterstelle keine Böswilligkeit. Wenn Sie böswillig wären würden Sie bei dir nicht anklopfen da nichts zu holen ist. Ich bin seit Jahrzehnten in der Entwicklung, kenne jede Menge anderer Firmen und Einzelkämpfer die das gleiche machen und habe von Pleite bis mehrere Villen in bester Lage vieles an (Miss)Erfolgsstories mitbekommen. Nicht einer wurde jemals wg. Produkthaftung in die Mangel genommen. Das hat diverse Gründe u.a. weil es dann mit der Zusammenarbeit schlagartig vorbei ist sich das auch sofort rumspricht und außer einem HartzIV Empfänger der dich hasst und am liebsten deine Kinder und dich umbringen würde auch nichts dabei heraus kommt.
Ralph schrieb: > Ja, diese Firma ist der Systemgesamtverantwortliche. Wie Radio Eriwan sagt, im Prinzip Ja. Aber es geht dabei auch darum wer das nötige Fachwissen hat bzw. haben muss. Es ist ja durchaus üblich, dass sich Firmen Knowhow einkaufen, das sie selbst nicht haben. Wenn etwa ein Zulieferer für Landwirtschaft einen Elektroniker beauftragt, einen elektrischen Weidezaun zu bauen, und nachher liegen tote Kühe auf der Weide, weil der Zaun 100 kV bringt, dann ist der Entwickler durchaus in der Haftung. Als Entwickler trägt man besonders dann Verantwortung, wenn man für einen Kunden arbeitet, der die nötige Expertise eben nicht hat, und das ist ja eher normal, deswegen kriegt man ja den Auftrag. Zumindest für den Umfang des Auftrags ist man verantwortlich für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, auch wenn das vertraglich nicht festgelegt ist. Wenn ich etwa Leiterplatten-Design im Auftrag mache, kenne ich das Produkt meistens garnicht, aber dafür, dass Relaisausgänge an 230V ausreichende Abstände haben, hafte ich schon. Der Kunde kann ja vieles davon selbst nicht mehr prüfen, und wenn hat er soviel Aufwand damit, dass er die Entwicklung auch selbst hätte durchführen können. Wer z.B. einen Antrieb für eine Maschine entwickelt, muss einfach wissen, wie ein Not-Aus zu realisieren ist, sonst darf er so einen Auftrag nicht annehmen. Gruss Reinhard
Hallo Reinhard, auch für einen Not-Aus braucht man eine Risiko-Analyse. Man kann nicht einen Notaus dran bauen und sagen dass man die Maschine bei einer Fehlfunktion abschalten kann. Die pauschale Aussage ist nicht ausreichend. Die meisten Applikationen erfordern mindestens einen System-Monitor um die Maschine bis zum manuellen Notaus in einen Fail-Safe Zustand zu versetzt, um das Risiko auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Ein manueller Notaus wird nur betätigt wenn ein Schaden bzw. Fehlfunktion mit erkennbarer Auswirkung, für den Bediener zu erkennen ist. Eine interessante Frage ist auch was nach einer Fehlerbehebung passiert wenn der manuelle Notaus wieder deaktiviert wird. Auch bei einem manuellen Notaus benötigt man eine Risiko-Analyse, … und geeignete Maßnahmen in Mechanik, HW, SW, Handbuch, Checklisten, .... . Es gibt ein gutes HIMA Werbevideo, da gibt’s eine Aussage die voll zutrifft: Warum passieren heute immer noch so viel Unfälle? : a) Die Betreiber kennen die Vorgaben nicht. b) Die Betreiber können die Vorgaben nicht umsetzen weil das KnowHow fehlt. c) Die Betreiber wollen die Vorgaben nicht umsetzen weil sie die Sinnhaftigkeit der Vorgaben nicht erkennen. Grüße Sebastian P.S. Nein ich arbeite nicht bei HIMA, aber man kennt sich ja, ich hab auch mal Steffen Philipp kennen gelernt, hab an der Mechanik der HIMAX mit gebastelt,... die Welt ist klein.
Sebastian schrieb: > auch für einen Not-Aus braucht man eine Risiko-Analyse. Na immerhin melden sich jetzt doch mehr Leute, die wissen was man zu verantworten hat - die Ignoranz-Fraktion ist wahrscheinlich gerade unterwegs, illegale China-Böller zu kaufen. Gruss Reinhard und allen ein gutes Neues Jahr
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