Heute war auf meinem Konto eine Abbuchung: Empfänger/Zahlungspflichtiger RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO Buchungstext Einzugsermächtig.-lastschr. RUNDFUNK 12.2012 - 02.2013 [name,vorname] EINFACH. FUER ALLE. DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG. Betrag -41,72 EUR 1. Ich habe keinerlei schriftlichen Hinweis bekommen, das da jetzt was abgebucht wird. 2. Demzufolge kenne ich die Berechnungsgrundlage des Betrags auch nicht. 3. Ganz zu schweigen davon, dass ich damit nicht einverstanden bin, denn ich besitze keinen Fernseher und kein Radio. Ich würde die Lastschrift ganz gerne zurückgehen lassen. Hat da jemand weitere Kenntnisse wie das dann abläuft? Durch das Meldegesetz hat die GEZ ja mal eben Zugriff auf alle Adressen bekommen. Frechheit ist noch stark untertrieben.
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Rainer S. schrieb: > Ich würde die Lastschrift ganz gerne zurückgehen lassen. > Hat da jemand weitere Kenntnisse wie das dann abläuft? Dann bekommst Du einen Gebührenbescheid. Gegen diesen Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, musst Du klagen. Das wird dann vermutlich durch alle Instanzen gehen. Gruss Harald
Wenn du bisher gemeldet warst und sich keine Erhöhung des Preises ergibt, dann bekommst du keine Benachrichtigung. Wenn du bisher nur ein Radio angemeldet hattest oder gar nichts, dann hättest du Post bekommen müssen. Vergessen einen Umzug der GEZ mitzuteilen? Wenn du gar nicht gemeldet warst, woher soll die GEZ dann deine Kontonummer wissen? Die hat das Meldeamt nicht. Rückbuchung wird nichts bringen sondern nur mehr Kosten für dich verursachen, da der Beitrag nunmal abgesegnet ist und du dich dem nicht entziehen kannst.
Claus M. schrieb: > Rückbuchung wird nichts bringen sondern nur mehr Kosten für dich > verursachen, da der Beitrag nunmal abgesegnet ist und du dich dem nicht > entziehen kannst. Das zwar nicht, aber eine Abbuchung ohne ausdrückliche Genehmigung ist trotzdem rechtswidrig.
Stimmt, darum gehe ich auch davon aus, dass er bei der GEZ schon gemeldet war.
Claus M. schrieb: > Stimmt, darum gehe ich auch davon aus, dass er bei der GEZ schon > gemeldet war. Wenn keine Genehmigung zu Abbuchung vorliegt darf niemand Geld von deinem Konto abbuchen. Nicht einmal eine Schmarotzerkaste kann ihre selbstdefinierte "Demokratieabgabe" (Neusprech für Pensionszahlungssicherung, korrupter politischer Speichelleckerei und diktatorischer Zwangsabgabe) so eintreiben. Müssen Sie auch nicht.
Jens Martin schrieb: > Wenn keine Genehmigung zu Abbuchung vorliegt darf niemand Geld von > deinem Konto abbuchen. Andererseits sollte man vorher sehr intensiv in sich gehen, ob man denen nicht mal irgendwann so einen Schriebs unterschrieben hat. Schließlich müssen sie ja die Kontonummer von irgendwoher haben.
Jörg Wunsch schrieb: > Andererseits sollte man vorher sehr intensiv in sich gehen, ob man > denen nicht mal irgendwann so einen Schriebs unterschrieben hat. > Schließlich müssen sie ja die Kontonummer von irgendwoher haben. Dann wird er eben einen Schrieb bekommen, dass er zahlen soll. Er war halt unsicher, ob da alles stimmt, weil er von einem Freund eines Freundes gehört hat, dem von Betrügern im Namen der GEZ was abgebucht wurde.
Die GEZ hat vorher schon Geld abgebucht. Die Frage ist, wie sich der Betrag zusammensetzt und ob es sich lohnt das zurückgehen zu lassen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die nach dem Motto verfahren: versuchen wir es einfach mal. Seid Ihr davon nicht betroffen?
Rainer S. schrieb: > Die GEZ hat vorher schon Geld abgebucht. Denen auch noch Zugriff aufs Konto zu geben, ist ein grober Fehler. > Seid Ihr davon nicht betroffen? Nein. Grund: Als die hoch-aggressive GEZ unterwegs war, kam es vor, daß so ein Bürokrat hinter dem Rücken des Nur-Radiohörers eine Glotze angemeldet hat, wenn er der Meinung war, das sei so richtig. Der Erfolg war, daß die Kerle sich dann gleich zwei Jahre rückwirkend an dem Konto bedient haben, für das sie eine Abbuchungsvollmacht hatten. Deswegen haben die von mir keine bekommen. Im Übrigen halte ich die Methode, einfach die GEZ-Abbuchungsermächtigung weiter zu nutzen, für illegal: Man hat die GEZ ermächtigt und nicht diesen Verein, der sich "Rundfunk ARD, ZDF, DRadio" nennt. Deswegen sollte man solche Abbuchungen zurückbuchen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Im Übrigen halte ich die Methode, einfach die GEZ-Abbuchungsermächtigung > weiter zu nutzen, für illegal Deine Rechtseinschätzung in Ehren, aber es wäre nicht das erste Mal, dass man sich im Recht sieht und dennoch kein Recht bekommt. Wenn man dann einen auf Tea Party macht, dann wirds bloss teurer.
Uhu Uhuhu schrieb: > Im Übrigen halte ich die Methode, einfach die GEZ-Abbuchungsermächtigung > weiter zu nutzen, für illegal: Man hat die GEZ ermächtigt und nicht > diesen Verein, der sich "Rundfunk ARD, ZDF, DRadio" nennt. Eigentlich ein guter Einwand! Aber Stichwort "Rechtsnachfolger"? Ich versuch mich da mal schlau zu machen....
Du hattest nur ein Radio angemeldet? Wenn wirklich kein Schrieb mit der Ankündigung der Erhöhung kam würde ich die Lastschrift stornieren und denen einen Brief schreiben der sich gewaschen hat, natürlich mit der Rücknahme der Einzugsermächtigung. Dann liegt der Ball bei denen.
Ich würde rückbuchen und warten, bis die sich melden. Man muß sich nicht auch noch präventiv dafür entschuldigen, daß man denen nicht freien Zugriff aufs Konto gibt.
In meinen Verschwundenen Thread hatte ich einige Antworten. Die Gebühr wurde in einen Beitrag gewandelt. Eine Gebühr ist zwingend ,ein Beitrag nicht. Warum wurde mein Thread darüber wieder einmal gelöscht? Ich werde mir überlegen ob ich deshalb hier wider negativ aktiv werde. Ihr könnt ihn auch wieder aus der Tonne holen. http://www.mikrocontroller.net/topic/259565#2686770 Im Thread war dieser Link
Auf jeden Fall zurückbuchen lassen, kostet auch nichts. Der Gebührenbescheid wird dann schon kommen und warum sollte das dann teurer werden? Ich möchte aug hier zum zivilen Widerstand aufrufen gegen das abGEZocke. also immer erst nach Mahnung zahlen, und bei dem Ärger darüber können sich natürlich auch ganz leicht Zahlendreher einschleichen so dass ein paar cent weniger und das nächste mal ein paar cent mehr überwiesen werden. Oder in die Bearbeitungsnummer auch mal eine Zahl als Wort einfliessen lassen "12drei456" SEID KREATIV! -->Prinzip Arbeitsmaximierung
Hi, die 10 Euro Rücklastschrift-Kosten werden sie sich jedenfalls von Dir (oder dem TE) zurückholen. Schlagen sie halt auf den Gebührnebescheid oben auf. Wehr' dich mal! Das Thema Warten bis zur Mahnung ist durch. Mir haben sie geschrieben, daß in Zukunft keine Zahlungsaufforderung mehr kommt, sondern direkt eine kostenbewehrte Mahnung.
Ich sehe es bei mir im online banking gerade auch! Die buchen mir einfach 41,72€. Ich bin Azubi, wohn bei meiner Mutter. Meine Mutter ist derzeit Arbeitslos und sie hatte es mit Arbeitsamt geklärt gehabt. Arbeitsamt übernimmt die kosten. Was soll der Mist jetzt überhaupt?
Ich frage mich jetzt nur grade warum die mir 53, 94 € abgebucht haben....
Alle die sich aufregen, geht zum Richter und durch alle Instanzen. Es finden sich sicher Klage-Gemeinschaften, nur mal googeln. http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-kulturrevolution-gegen-ard-zdf-und-co/7630072.html Die gesetzliche Pflicht von ARD/ZDF sind das Aufklären der Bürger über alle wichtigen Entscheidungen der Politik. Und das versäumen die immer mehr. Vielmehr gibt es von denen nur Brot&Spiele für das Volk. Somit sollte doch KEINE Gebührenpflicht mehr herrschen. Außerdem sind das Weltweit die höchsten Gebühren! PS: Wechselt das Konto, schließt das Alte, dann haben die Abbuchungen ruhe.
Marc R. schrieb: > Ich frage mich jetzt nur grade warum die mir 53, 94 € abgebucht > haben.... Weil das genau 3*17,98€ sind, also Gebühren für ein Quartal
Hier mal zur Info eine Grafik. Rainer S. schrieb: > RUNDFUNK 12.2012 - 02.2013 > [name,vorname] > EINFACH. FUER ALLE. > DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG. > Betrag -41,72 EUR Das ist offensichtlich der alte volle Beitrag von 12/1012 bis 02/2013 :-). Herzlichen Glückwunsch!
Nun der Betrag von 41,72 Euro legt nahe, dass Rainer schon ein Radio angemeldet hatte: RUNDFUNK 12.2012 - 02.2013 12/12 Radio 2012 5,76 01/13 Beitrag 2013 17,98 02/13 Beitrag 2013 17,98 -------------------------- 41,72
Wikipedia: Quote: >Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung >unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben aber auch: Quote: >Ein Beitrag ist eine Sache, die man selbst irgendwo hinzusteuert, >mit der man sich an etwas beteiligt Die Interpretation ist also wie folgt zu verstehen: Man selber muss initial "sich beteiligen", wobei es von einem selbst ausgeht, das bedeutet, der eigene Wille, Teil einer Beitragsgemeinschaft zu sein, ist von Bedeutung für die Tatsache, dass man dieser Beitragsgemeinschaft beitritt und sodann Beiträge entrichtet, auch wenn die Leistung fortan nicht in Anspruch genommen wird.
...soweit ich den Medienberichten Glauben schenken darf, gehen von dem aktuellen GEZ-Wunschkonzert 2,x Milliarden Euro in die Pensionsforderungen der betrieblichen Altersversorgung der ehemaligen Mitarbeiter. Soweit mein Rechtsverständnis greift, ist und muss ein Beitrag grundsätzlich auf diejenigen Ausgaben gerichtet sein, die gerade aktuell(!) für die Deckung der zur Informationsvermittlung notwendigen Ausgaben gebraucht wird. Mit anderen Worten ausgedrückt: Die Mitarbeiter, die vor 10 Jahren in Ruhestand gegangen sind, dürfen nicht aus aktuellen Beiträgen pensioniert bzw. betrieblich berentet werden, denn dafür gibt es das staatliche Rentensystem. Der aktuelle Beitrag darf einzig auf Grundlage der aktuell notwendigen Informationsvermittlung berechnet sein, nicht aber auf Grundlage der Nachrichten, die vor 15 Jahren ausgestrahlt wurden!
Yüksel C. schrieb: > Ich sehe es bei mir im online banking gerade auch! > Die buchen mir einfach 41,72€. Ich bin Azubi, wohn bei meiner Mutter. > Meine Mutter ist derzeit Arbeitslos und sie hatte es mit Arbeitsamt > geklärt gehabt. > Arbeitsamt übernimmt die kosten. Und? Dann klär das doch einfach mit dem Arbeitsamt.
Jörg S. schrieb: > Und? Dann klär das doch einfach mit dem Arbeitsamt. Das muss die Mutter mit dem Arbeitsamt klären. Dafür gibts ein Befreiungsformular.
Super Grobi schrieb: > Nun der Betrag von 41,72 Euro legt nahe, dass Rainer schon ein Radio > angemeldet hatte: > > RUNDFUNK 12.2012 - 02.2013 > > 12/12 Radio 2012 5,76 > 01/13 Beitrag 2013 17,98 > 02/13 Beitrag 2013 17,98 > -------------------------- > 41,72 Das habe ich auch erhalten. 12/12 bezahlt Mit Hinweis ab 2013 Widerspruch. Jetzt ein Schreiben an ARD ZdF Service. Forderung des Abschlusszeitraumes 2012 Neue Rechnung des neuen Zeitraumes 2013. Die Rechnung als Gebühr ,da nach meinen Informationen einen Beitrag nicht zwingend bezahlen muß. Wiederspruch zur Wahrung meiner Recht. Es wurden schon Klage Ankündigungen Namhafter gebracht. Gesetzliche Grundlage,wieso ich einen Beitrag bezahlen sollte. usw. Das stand alles in meinem Thread. Der wurde nicht gesperrt oder verschoben,sondern gelöscht. So was wird gemacht ,wenn man nicht weiter weiss.
Yüksel C. schrieb: > Ich bin Azubi, wohn bei meiner Mutter. Und dewegen mußt du nicht zahlen. (Der Azubi ist dabei egal, es reicht, daß deine Mutter zahlt.) Also Betrag zurückbuchen und warten was passiert. Laß dich von denen nicht einschüchtern!
Rainer S. schrieb: > denn ich besitze keinen Fernseher und kein Radio. Aber offensichtlich einen PC mit Internetanschluß. Außerdem ist das völlig egal. Seit 1. Januar muß JEDER Haushalt zahlen, auch wenn er gar keine Empfangsgeräte besitzt. Du kommst nur drumrum, wenn du nachweisen kannst, daß bereits eine andere, in deinem Haushalt lebende Person die Gebühren zahlt. > 3. Ganz zu schweigen davon, dass ich damit nicht einverstanden bin Tja, zum Anwalt gehen und Verfassungsbeschwerde einreichen.
Juppi J. schrieb: > Jetzt ein Schreiben an ARD ZdF Service. > Forderung des Abschlusszeitraumes 2012 > Neue Rechnung des neuen Zeitraumes 2013. > Die Rechnung als Gebühr ,da nach meinen Informationen > einen Beitrag nicht zwingend bezahlen muß. > Wiederspruch zur Wahrung meiner Recht. Wenn Du bereits einen Bescheid samt Widerspruchsbelehrung bekommen hast, so musst Du diesen Widerspruch auch innerhalb der gesetzlichen Frist einlegen. Wenn Du das nicht tust, wir eine etwaige Klage wegen Fristversäumnis abgewiesen. Dann kannst Du nur noch auf den Gerichts-vollzieher warten. Gruss Harald
Wiederspruch zur Wahrung meiner Recht. Vielleicht ist der Beitrag unzulässig. Damit habe ich bessere Konditionen zur Möglichen Rückerstattung. Ich komme nicht in Zahlungsverzug. Es fängt aber ein neuer Rechn.Zeitram 2013 an. Ich werde auch nur Monatlich bezahlen, wenn es keine Konditionen gibt.
Rainer S. schrieb: > Gibt es Anwälte, die sich damit auskennen und das machen? Wenn Du zahlungskräftig bist, macht das j e d e r Anwalt. Ich denke, das ist für den recht lukrativ, da der Prozess vermutlich bis zum Bundesgerichtshof durchlaufen wird. Von dem Honorar plus Gerichtskosten kannst Du sicherlich 10 Jahre Fernsehgebühren bezahlen. :-( Gruss Harald
Michael S. schrieb: > Jörg S. schrieb: >> Und? Dann klär das doch einfach mit dem Arbeitsamt. > > Das muss die Mutter mit dem Arbeitsamt klären. Dafür gibts ein > Befreiungsformular. Bei ALG1 gibt es wohl nicht unbedingt eine Gebührenbefreiung, weil das ALG1 durchaus noch oberhalb des Existenzminimums liegen kann. ALG1 ist ja noch Lohnersatz, kein Existenzminimum, und kann bei einem früheren hohen Gehalt damit auch sehr hoch sein. Und dann soll man eben GEZ zahlen. Bei ALG2 und Sozialhilfe bekommt man beim Jobcenter eine Bescheinigung, daß man Almosenempfänger ist. Geldbeträge stehen da nicht drauf, nur der Bewilligungszeitraum. Diese Bescheinigung muß man dem Antrag des GEZ beifügen, den man online über Internet ausfüllen muß, und dann als PDF auf seinem PC speichern und ausdrucken kann. Der ausgedruckte Antrag muß noch handschriftlich unterschrieben werden. Dann sendet man beide Papiere per einfachem Einschreiben an die GEZ. Von dort kommt dann nach ein paar Tagen die Bestätigung. Ich kenne es jetzt so, daß man beim Jobcenter sowieso halbjährlich einen Neuantrag zur Bewilligung stellen muß, und dem anschließenden Bewilligungsbescheid automatisch die Bescheinigung fürs GEZ beigefügt ist. Natürlich muß man dann den Antrag auch ans GEZ senden, und wird dort für ein halbes Jahr gebührenbefreit. Den Vorgang muß man halbjährlich wiederholen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Juppi J. schrieb: >> Ich werde auch nur Monatlich bezahlen, > > Wieso nicht täglich? Das ist zu teuer, wegen der Überweisungskosten!
Die Frage ist ob der Azubi nicht beitragspflichtig ist und somit den Beitrag für die gemeinsame Wohnung mit der Mutter zahlen muss?!
Claus M. schrieb: > Die Frage ist ob der Azubi nicht beitragspflichtig ist und somit den > Beitrag für die gemeinsame Wohnung mit der Mutter zahlen muss?! Gute Frage. Aber ich denke, daß in einer Lebensgemeinschaft nicht jeder einzeln zahlen muß. Es sei denn, der Azubi hätte eine eigene Wohnung im selben Haus. Wenn da Irrtümer von Seiten der Behörden entstehen, muß man das eben klären gehen, von alleine geht da nichts. Sicherlich werden vom Amt alle Einkommen in der Lebensgemeinschaft geprüft. Im Hartz-Antrag ist das auch alles drinne, der ist nicht umsonst sehr umfangreich groß. Wenn z.B. eine Ehefrau arbeitslos ist, und der Mann Gutverdiener, dann gibts eben vom Amt nichts, und der Mann kommt für alles auf. Azubi-Gehälter sind ja heute gelegentlich schon mal astronomisch hoch, wie ein halbes Facharbeitergehalt, und bereits als Azubi am oder über dem Existenzminimum, ich staunte da manchmal. Die haben Auto, Handy, PC, schon in der Ausbildung, das konnte unsereiner sich vor 35 Jahren niemals leisten.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Wenn z.B. eine Ehefrau arbeitslos ist, > und der Mann Gutverdiener, dann gibts eben vom Amt nichts, und der Mann > kommt für alles auf. Dazu muss man nicht mal verheiratet sein.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Die haben Auto, Handy, PC, > schon in der Ausbildung, das konnte unsereiner sich vor 35 Jahren > niemals leisten. Im ersten Lehrjahr hatte ich 180DM/Monat und eine Monatskarte kostete ca. 30DM. Im zweitem Lehrjahr waren es schon 240DM/Monat. Soweit ich mich daran erinnere. Heute kostet die Monatskarte wie viel? Das das sich alles mal so entwickelt, hätte man damals nie geglaubt.
Michael S. schrieb: > Heute kostet die Monatskarte wie viel? z.b. http://vgn.de/7934a7bf-86b4-7e77-1f72-6e49a6b26e7f
Wilhelm Ferkes schrieb: > ich staunte da manchmal. Die haben Auto, Handy, PC, > > schon in der Ausbildung, das konnte unsereiner sich vor 35 Jahren > > niemals leisten. Wirklich leisten können sich viele das auch nicht, aber man muss ja IN sein und dafür braucht man den ganzen Scheiß. Da geht viel auf Pump bei der Jugend heute. Andererseits haben einige wirklich mehr als später mal, wenn das Azubi-Gehalt reines Taschengeld ist weil alles andere noch die Eltern zahlen... Früher hätte man da zuhause was abgeben müssen. Damit kann man der heutigen Jugend nicht mehr kommen... schließlich muss da das Idoof bezahlt sein!
D. I. schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Wenn z.B. eine Ehefrau arbeitslos ist, >> und der Mann Gutverdiener, dann gibts eben vom Amt nichts, und der Mann >> kommt für alles auf. > > Dazu muss man nicht mal verheiratet sein. Ich wollte mich ja nicht weiter zu dem Thema auslassen, aber ich kannte auch schon Hartzer, die nach allen Regeln der Kunst tricksen. Die Freundin im selben Haushalt wohnt da auf dem Papier schon mal ganz wo anders, beispielsweise. Michael S. schrieb: > Im ersten Lehrjahr hatte ich 180DM/Monat und eine Monatskarte kostete > ca. 30DM. Im zweitem Lehrjahr waren es schon 240DM/Monat. Soweit ich > mich daran erinnere. Heute kostet die Monatskarte wie viel? Das das > sich alles mal so entwickelt, hätte man damals nie geglaubt. An die Preise erinnere ich mich noch gut, wir sind ja etwa gleich alt. Allerdings verwohnte, verfraß und verfuhr ich mein Azubi-Gehalt vollständig, weil ich ja über die Woche entfernt an einem anderen entfernten Ort unter gebracht war. Die Wochenendheimfahrten waren mehr als 1000 km Bahn im Monat. Ein Mittagessen in der Betriebskantine konnte ich mir nur jeden dritten Tag leisten. Oft gab es Mittags nur einen Mars-Riegel, und wenn ich das Wochenende in seltenen Fällen mal da blieb, und die Wohnheimküche geschlossen hatte, dann gab es Kartoffelchips vom Aldi. Das Lehrlingswohnheim kostete das doppelte des Azubi-Gehaltes, und der Arbeitgeber subventionierte das, verlangte nie dieses Geld zurück. Beklagt hatte ich mich angesichts dieser Dinge auch niemals. Es war nur eben kein Pfennig Spargeld übrig, um sich mal was zu gönnen. Meine Ausbildung und der Betrieb waren aber 100% Top, unschlagbar, das beste was es gab, ich bereue da nichts.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Ich wollte mich ja nicht weiter zu dem Thema auslassen, aber ich kannte > auch schon Hartzer, die nach allen Regeln der Kunst tricksen. Die > Freundin im selben Haushalt wohnt da auf dem Papier schon mal ganz wo > anders, beispielsweise. Ja sicher kann man tricksen, das geht solange gut bis man auffliegt.
D. I. schrieb: > Ja sicher kann man tricksen, das geht solange gut bis man auffliegt. Die Dauerhartzer, die es schon von klein an immer waren, haben oft Kontaktaustausch bzw. Kommunikation untereinander, sind mit allen Wassern gewaschen, und können abschätzen, was ihnen so blüht. Einem plötzlich Arbeitslosen sind die weit im Vorteil überlegen.
nun ja,ich hatte als Lehrling im 1.Jahr 80M. Die Vollverpflegung im Wohnheim und Mittagessen im Betrieb Kosteten 35M,pro Monat. Ein freies Mittagessen im Betrieb 0,60 -1,20 M. Auch diese Preise waren DDR üblich,sollte man nicht vergessen. Im 2ten habe ich bei der Musik Aushilfe schon manchmal 35 M/Abend verdient,Essen und Saufen frei. ..manchmal aber auch nur 5M. Trotzdem war die Zeit schön,trotz aller politischen Gängelei.
Juppi schrob:
>Trotzdem war die Zeit schön,trotz aller politischen Gängelei.
Heute ist wohl nicht mehr schön, trotz aller Gängelei?
Flücht
Paul
Paul Baumann schrieb: > Juppi schrob: >>Trotzdem war die Zeit schön,trotz aller politischen Gängelei. > > Heute ist wohl nicht mehr schön, trotz aller Gängelei? Die Vergangenheit ist immer schöner wie die Gegenwart. :-) Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Die Vergangenheit ist immer schöner wie die Gegenwart. :-) Nein,aber Sie lässt sich nicht mehr verändern. ...und die Gegenwart soll nicht immer die Vergangenheit schlecht reden! es kotzt mich z.B. an wenn Namensbezogene Threads immer gelöscht werden, wie in der DDR,Macht der Wassersuppe! Das erinnert mich immer an die politische Gängelei. .....bin ich nicht vorsichtig?
Harald Wilhelms schrieb: > Die Vergangenheit ist immer schöner wie die Gegenwart. :-) Ja, und auch die Zukunft war früher besser! ;-)
Nur eins ist damals wie heute und wird auch morgen noch so sein. Probleme heißen Hherausforderungen und wer sie beim Namen benennt .... Des Kaisers neue Kleider anywhere.
Hier steht wie man sich gegen automatisches Abbuchen wehren kann: http://freiundquer.de/?title=gez-zwangsgebuehr&more=1&c=1&tb=1&pb=1
Würde mich nicht wundern wenn diese Ratschläge sogar von der GEZ kommen um die Leute in falsche Sicherheit zu wiegen um dann saftig Mahngebühren nebs Zinsen zu kassieren. Nur bei Zahlung "unter Vorbehalt" entfällt das.
Was mir an der Sache nicht gefällt, ist dass es zwar "Beitrag" genannt wird, aber unabhängig von einer Gegenleistung jeder zu bezahlen hat. Prinzipiell ja OK, für Autobahnen bezahle ich ja indirekt auch wenn ich kein Auto habe. Allerdings ist es dann eine Steuer und die können nur auf Bundesebene erhoben werden und unterliegen dann auch gewissen Grundsätzen, die Gerechtigkeit herstellen sollen, meist ist das Einkommensabhängigkeit. Der Rundfunkbeitrag wurde allerdings von den Ländern beschlossen und ist von jedem (mit Ausnahme von Transferempfängern) in gleicher Höhe zu entrichten. Das kann nicht sein. Des weiteren bin ich Gegner der vorprogrammierten Medien vom Band. Klar, ein Vegetarier bezahlt indirekt über die Einkommensteuer sicherlich auch ein paar Argrarsubventionen, die dann an Fleischproduzenten gehen. Aber diese direkt von seinem Konto abzubuchen geht dann doch zu weit!
Stefan Noack schrieb: > Allerdings ist es dann eine Steuer und die können nur > auf Bundesebene erhoben werden Das ist ein Irrtum: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer#Steuergruppen_nach_Verwaltungs-_und_Ertragshoheit > meist ist das Einkommensabhängigkeit. Auch das ist ein Irrtum: KFZ-Steuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer...
Im Halbschlaf hörte ich diese Woche mal im Radiowecker in DLF-Nachrichten, daß ein Minister fordert, diese gesamte Bürgerabgabe wieder zu überprüfen. Ich war wirklich noch mehr im Schlaf, als wach, mehr weiß ich dazu nicht. Noch nicht mal, welcher Minister es war.
Uhu Uhuhu schrieb: > Auch das ist ein Irrtum: KFZ-Steuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, > Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer... Nur kannst Du diesen Steuern bis auf die Märchensteuer durch Verzicht aus dem Weg gehen. Der Zwangsabgabe entkommst Du nur, wenn Du im Knast, im offenen Vollzug (H4), im Ausland oder aufm Friedhof bist.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Im Halbschlaf hörte ich diese Woche mal im Radiowecker in > DLF-Nachrichten, daß ein Minister fordert, diese gesamte Bürgerabgabe > wieder zu überprüfen. Herrlich Naiv, bei der Überprüfung kommt dann raus, dass die Verstorbenen dann doch keine GEZ mehr zahlen sollen, aber sonst alles in Ordnung ist! Der dummer wähle hat dann aber das Gefühl, dass sich der Politiker drum kümmert. Welcher Politiker ist denn so hohl und kürzt das Propagandabudget, wenn es eh das Schlachtvieh selber zahlen muss?
Ulrich S. schrieb: > Herrlich Naiv, Das stimmt, wer an jedes Gewäsch glaubt. Bestimmt ist irgendwo wieder "vor der Wahl".
Timm Thaler schrieb: > Uhu Uhuhu schrieb: >> Auch das ist ein Irrtum: KFZ-Steuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, >> Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer... > > Nur kannst Du diesen Steuern bis auf die Märchensteuer durch Verzicht > aus dem Weg gehen. Knapp vorbei ist auch daneben. Diesen Mißgriff hättest du dir ersparen können, wenn du die Zitate beachtet hättest, auf das sich mein Beitrag bezog. Sie lauten: >> Stefan Noack schrieb: >> Allerdings ist es dann eine Steuer und die können nur >> auf Bundesebene erhoben werden und >> meist ist das Einkommensabhängigkeit.
Ich gehe mal davon aus, dass er mit >> Allerdings ist es dann eine Steuer und die können nur >> auf Bundesebene erhoben werden die oft zu lesende Meinung wiedergibt, dass die Länder für die "GEZ-Steuer" keine Entscheidungkompetenz haben. Da die Zwangsabgabe bundesweit gleich abgeführt wird, hätte eine derartige Steuer vom Bund beschlossen werden müssen, und nicht von den Ländern. Zu zumindest die Argumentation...