Hallo, ich weiß nicht, an welche stelle man das hier am besten postet, deswegen hab ich es einfach mal hier rein gemacht, kann gerne verschoben werden. Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen, dieser ist jetzt leider abgelaufen und als ich bei Conrad nachgefragt hab, ob ich noch etwas dafür bekomme, haben die nur gesagt, dass ich ihn nicht mehr einlösen kann und kein Recht auf irgend eine Rückerstattung etc habe. Im Internet habe ich das hier gefunden: http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article589382/Gutschein-abgelaufen-Chance-auf-Geld-zurueck.html Dort steht, dass ich Anspruch auf das Geld abzüglich Gewinn habe. Was kann ich tun?
:
Verschoben durch User
Hallo Domini, steht denn auf dem Gutschein ein "Verfallsdatum" drauf? Ich meine mich erinnern zu können das Conrad kein solches datum drauf schreibt. Gutscheine dürfen glaube ich auch nicht so einfach Verfallen.
"Ist die Frist dann doch abgelaufen muss der Anbieter den Gutschein nicht mehr gegen Ware einlösen, wie Gahmig betont. Der Beschenkte sollte aber nach einer Erstattung des Geldwerts fragen. "Darauf hat er einen Anspruch", sagt die Juristin. Der Verkäufer hat immerhin schon Geld kassiert. Dürfte er das behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert, wie es im Juristendeutsch heißt. Geht der Anbieter darauf ein, darf er allerdings seinen entgangenen Gewinn einbehalten, in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent. "Wie viel abzuziehen ist, hängt vom Einzelfall ab", meint die Fachfrau." Conrad hat kein Geld kassiert beim Druck dieses Gutscheins, somit dürften deine Versuche ins Leere führen ;) Außerdem sind diese Conrad-Zettelchen meiner Meinung nach nicht als Gutscheine einzuorden.
Dommini schrieb: > Was kann ich tun? Anwalt beauftragen. Den zahlst du locker vom erstrittenen Gewinn.
Samuel C. schrieb: > Conrad hat kein Geld kassiert beim Druck dieses Gutscheins, somit > dürften deine Versuche ins Leere führen ;) > Außerdem sind diese Conrad-Zettelchen meiner Meinung nach nicht als > Gutscheine einzuorden. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der TO diese "Massengutscheine" meint, die Conrad in irgendwelche Flyer o.ä. packt. Ich denke es ist eher ein Wertgutschein gemeint, der auch wirklich bezahlt wurde.
Gutscheine sind keine Coupons! Gutschein ist ein Wertersatz für Geld.
> Doch, dort steht Oktober 2012 drauf.
Äh...und was ist jetzt unklar? Wir haben bereits 2013, du kannst den
Gutschein daher als Klopapier benutzen...
:
Wiederhergestellt durch Moderator
Jupp schrieb: > Äh...und was ist jetzt unklar? Wir haben bereits 2013, du kannst den > Gutschein daher als Klopapier benutzen... Hauptsache mal ohne Sinn und Verstand antworten, gell?
:
Wiederhergestellt durch Moderator
Wieso ohne Sinn und Verstand? Du bist nicht in der Lage, einen Gutschein, der vom Herausgeber zeitlich befristet ist, rechtzeitig einzulösen und verlangst jetzt noch Kulanz? Auf so eine Idee käme. ich nicht mal...
Jupp schrieb: > Du bist nicht in der Lage, einen > Gutschein, der vom Herausgeber zeitlich befristet ist, rechtzeitig > einzulösen und verlangst jetzt noch Kulanz? Es geht hier nicht um Kulanz, sonderm um die Frage, ob die Befristung juristisch zulässig ist.
Dommini schrieb: > Im Internet habe ich das hier gefunden: > http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article589382/... > > Dort steht, dass ich Anspruch auf das Geld abzüglich Gewinn habe. > Das ist die Meinung einer Anwältin, mehr nicht. Urteile hat sie nicht genannt. (Was natürlich nicht heisst dass es keine gibt) > Was kann ich tun? Dich an einen Verbraucherschutzverein wenden.
Zumal hier keine Rechtsberatung ist. Wende dich an einen Anwalt.
Ach Kinders, zu Gutscheinen etc. gibt es doch tausendfach Infos im Web: > http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Verj.C3.A4hrung Und da wird gleich mal auf ein bisschen Jursitenkram verlinkt: > http://www.ferner-alsdorf.de/2010/12/wann-verjaehren-gutscheine/ Also erstmal schauen, ob auf dem Gutschein überhaupt ein Ausstellungsdatum etc. drauf ist, wie lang die Frist war usw. Kann denn heute niemand mehr googeln?
Dommini schrieb: > Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen, du solltest nicht nur das für dich positive lesen, ich lese in deinem Link: Ein unbefristeter Gutschein verfällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch spätestens nach drei Jahren. Dann wird das für einen befristeten auch nicht länger sein wenn es nicht drauf steht, und deiner ist ja schon abgelaufen.
Ganz schnell mal google auf dejure.org angeworfen: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29%20U%203193/07 http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20O%2022084/06 Demnach gibt es bei Gutscheinen, die Du bezahlt hast, kein Verfallsdatum außer der gesetzlichen Verjährungsfrist. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Benachteilgungsverbot. Ich würde mir die passenden Urteile heraussuchen und eine (papier-)schriftliche Beschwerde an Conrad schicken, mit Angabe der Aktenzeichen und freundlich eine Frist zur Regulierung setzen.
Schneeflockenkonservendose schrieb: > Also erstmal schauen, ob auf dem Gutschein überhaupt ein > Ausstellungsdatum etc. drauf ist, wie lang die Frist war usw. > > Kann denn heute niemand mehr googeln? kann den heute niemand mehr lesen: Dommini schrieb: > Doch, dort steht Oktober 2012 drauf.
np rn schrieb: > http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun... > http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun... > > Demnach gibt es bei Gutscheinen, die Du bezahlt hast, kein Verfallsdatum > außer der gesetzlichen Verjährungsfrist. > Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Benachteilgungsverbot. Erster Link bezieht sich auf Befristung von Geschenkgutschen in AGB Klauseln. Das ist nicht zulässig. Im vorliegedem Fall ist das Verfallsdatum aber aufgedruckt. Zweiter Link bezieht sich auf eine Gültigkeitsdauer von weniger als ein Jahr. Auch das trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu: Dommini schrieb: > Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen,
Dommini schrieb: > Ich hab vor ein paar Jahren ... Dommini schrieb: > Doch, dort steht Oktober 2012 drauf. Ist das Datum auf dem Gutschein plötzlich vor ein paar Tagen aufgetaucht?
Conrad stellt sich bei Gutscheinen furchtbar stur an. Ich hatte auch einen Gutschein, allerdings noch gültig, den wollte ich bei einer Online-Bestellung einlösen. Das ging nicht weil in Verbindung mit Gutscheinen ein anderer Mindestbestellwert gilt. Also schnell an der Online-Umfrage teilgenommen die mir Conrad zuspammte. Dafür gabs einen weiteren Gutschein, nun war der Mindestbestellwert erreicht. Nächste Hürde, zwei Gutscheine bei einer Bestellung - is nich. Ich habe dem Conrad-Mitarbeiter dann am Telefon mitgeteilt das die ihren Kram behalten können und nun einen Kunden weniger haben, Punkt. Einen Gutschein hab ich verschenkt, der andere war - na was wohl - mittlerweile abgelaufen. Ich habe es übrigens ganz problemlos durchgehalten und kaufe nun konsequent wo anders ein. Sind eh viel zu teuer die Bande..
Genau. Nimms als Anlass, dich endgültig von diesem Laden zu verabschieden.
Ja, werde ich auch so machen, habe immer sehr oft dort etwas für Kunden bestellt. Ich suche mir jetzt alternativen.
Thomas schrieb: > Ich habe es übrigens ganz problemlos durchgehalten und kaufe nun > konsequent wo anders ein. Bei Voelkner? ;-)
Timm Thaler schrieb: > Thomas schrieb: >> Ich habe es übrigens ganz problemlos durchgehalten und kaufe nun >> konsequent wo anders ein. > > Bei Voelkner? ;-) digitalo!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.