Ich hätte folgende Frage: Jede Familie von uC hat seine eigenen Befehle/Register. Die eine Ansammlung von Bits (egal wie lange jetzt genau) bewirken bei dem einen uC z.B. dass ein Register mit einem Wert geladen wird, bei einem anderen z.B. einen Sprung. So gibt es z.B. den 8051 Befehlssatz, x86, amd64, ARM Cortex-Mx, ARM 64 Bit, Atmel AVR, PIC und wie sie noch alle heissen... Darf man diese Befehlsformate eigentlich frei verwenden, sei es jetzt für einen Emulator/Simulator auf einen PC (oder Linux-/Apple-Derivat), einem selbstgeschriebenen FPGA-Core, oder was auch immer? Wenn ich jetzt z.B. QEMU ansehe, dann sind dort einige Befehlsätze implementiert. Ist das ein Problem? Wäre es z.B. kommerziell ein Problem? Oder gibt es Patente auf solche Befehlsformate und manche sind schon ausgelaufen und können daher frei verwendet werden? Weiß da jemand Bescheid?
>>Ist das ein Problem?
Aber ja, auf keinen Fall einen Befehlssatz anschauen. Sonst kommt sofort
die Befehlssatzpolizei.
SCNR
Cheers
Detlef
In grauer Vorzeit gab es mal SSE und 3DNow Befehlssätze. Soweit ich mit erinnern kann, hat Intel keine Lizenzen für die SSE Erweiterungen vergeben. Darauf hin erfand AMD so etwas ähnliches inkompatibles.
Helfender schrieb: > Darf man diese Befehlsformate eigentlich frei verwenden, > sei es jetzt für einen Emulator/Simulator auf einen PC > (oder Linux-/Apple-Derivat), einem selbstgeschriebenen FPGA-Core, > oder was auch immer? > > Wenn ich jetzt z.B. QEMU ansehe, > dann sind dort einige Befehlsätze implementiert. > Ist das ein Problem? Wäre es z.B. kommerziell ein Problem? > > Oder gibt es Patente auf solche Befehlsformate > und manche sind schon ausgelaufen und können daher frei verwendet > werden? > > Weiß da jemand Bescheid? Eine verbindliche oder gar rechtssichere Antwort kann dir hier sicher niemand geben. Sogar unter Rechtsanwälten würdest du einen Experten brauchen. Ganz sicher wird es davon abhängen, welchen Befehlssatz genau du für welche Anwendung und in welchem Teil der Welt verwenden willst. Ich gehe davon aus, daß alles was aus dem US-amerikanischen Raum stammt, ein Minenfeld ist. Zum einen weil man da jeden Scheiß schützen kann, zum anderen weil es notorisch berüchtigte Gerichte gibt, vor die man dann gezerrt würde. Prinzipiell sollte nichtkommerzieller Einsatz (im deutschen Sprachgebrauch ist der korrekte Terminus wohl "nichtgewerblich") unproblematisch sein, weil einschlägige Schutzrechte nur für die gewerbliche Nuztung gelten. Andererseits sind Gericht manchmal komischer Ansicht, was gewerblich ist und was nicht. In Europa wäre ich recht zuversichtlich, daß Gerichte den bloßen Befehlssatz (also den Vorrat von Befehlen und deren binäre Codierung) als nicht schutzwürdig ansehen würden. Aber IANAL. XL
Helfender schrieb: > Oder gibt es Patente auf solche Befehlsformate So gut wie alle Befehlserweiterungen der X86-Prozessoren sind von Intel oder Amd patentiert - deswegen gibt es sie i.A. auch zweimal. Gruss Reinhard
Wobei einfache Namen wie "MOVE" "BNE" oder auch normale Adressiermethoden nicht patentierbar sein dürften, weil es die alle schon lange vorher gegeben hat. Wenn, dann ist gerade im Fall "Intel Kompatibel" der Befehlssatz in Kombination mit der Hardware (registerdesign) patentiert. Nimm eine Architektur die über 20 Jahre alt ist dann sind die Patente abgelaufen. Nachtrag: Kann die 68000er empfehlen. Tolles Design und leistungsfähige Befehle und Adressierungsarten und einfacher Assembler, hat sich damals fast wie eine Hochsprache geschrieben. :-)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für einen ganz normalen Begriff wie z.B. move oder Banane einen Schutz beantragen kann. Das dahinter stehende Bitmuster ja ist sowieso unterschiedlich. Anders sähe das wahrscheinlich aus, wenn jemand "jump-and-feel-good" implementieren würde. Das wiederum würde Phantasie erfordern und die ist aus Amerika wohl nicht zu erwarten. Wie viele, eher kindliche Begriffe, insbesondere im technischen Englisch, beweisen.
> Wie viele, eher kindliche Begriffe, insbesondere im technischen Englisch,
beweisen.
Was ich als spezielles Plus dieser Sprache bewerte. Die Begriffe sollten
leicht assoziierbar sein.
Stack ist nun mal einfacher wie Kellerspeicher.
amateur schrieb: > Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für einen ganz normalen > Begriff wie z.B. move oder Banane einen Schutz beantragen kann. Ach, wenn man sogar "Weltuntergang" als Marke anmelden kann ...
amateur schrieb: > Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für einen ganz normalen > Begriff wie z.B. move oder Banane einen Schutz beantragen kann. Das sicher nicht. Ein "move" oder "lda" ist allgemeiner Stand der Technik wie ein Auto mit vier Rädern. Aber was ist z.B. wenn jemand ein Verfahren erfindet mit dem er mit wenig Investition in Transistoren sehr effizient Grafikfunktionen in Hardware umsetzen kann, die bisher langsam in Software realisiert sind? Und diese Maschinenbefehle dessen Bausteine sind?
Jörg Wunsch schrieb: > Ach, wenn man sogar "Weltuntergang" als Marke anmelden kann ... Reden wir jetzt von Patent oder Gebrauchsmusterschutz? Und Assemblerkommandos kannst du bestimmt nicht als Gebrauchsmuster anmelden. Die Kommandonamen existieren schon deutlich länger als 20 Jahre.
Pauschal lässt sich das wohl nicht beantworten. Jedenfalls haben sich die Chinesen in Unkosten gestürzt und für den in ihren selbst konstruierten Godson/Loongson-Prozessoren verwendeten Befehlssatz eigens bei MIPS eine Lizenz gekauft. Es gab wohl Probleme mit ein paar Befehlen, die sie davor weglassen mussten: http://en.wikipedia.org/wiki/Loongson#MIPS_patent_issues
Udo Schmitt schrieb: > Die Kommandonamen existieren schon deutlich länger als 20 Jahre. Kommt drauf an welche. Ausserdem sind nicht nur die Namen relevant, sondern auch die Inhalte. Ich wäre kein Bisschen überrascht, wenn im SSE-Befehlssatz von x86 diverse Patente vergraben sind. Es bringt dich ja nicht weiter, wenn du zwar alle Befehle per Namen und Bitformat implementieren darfst, aber einige Befehle nicht das tun dürfen, was man gemeinhin darunter versteht, weil patentiert.
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