Tag zusammen, ich schreibe gerade an meiner Bacheloarbeit und behandele das Thema ZigBee. Ich würde nun gerne einen kurzen Abschnitt über die Rechtlichen Grundlagen angeben. Also worin aufgeführt wird das man damit funken darf, weil ZigBee ja im allgemein zugeteilten Band 2,4GHz arbeitet. Kann mir jemand sagen wo ich entsprechende Infos dazu bekomme? Auf der Seite der Bundesnetzagentur gibt es sicherlich etwas. Allerdings fehlen mir die Schlüsselworte dazu.
Servus, dann würde ich erst mal die Grundlagen empfehlen. Wikipedia dürfte da schon mal ein guter Einstieg sein. ZigBee ist nur ein Protokoll Stack der an sich nicht an die Übertragungstechnik gebunden ist. Deswegen wirst du da auch keine Informationen zu finden. Du solltest dich mit dem physikal-layer der unter dem ZibBee ligt beschäftigen wenn es um Frequenzen geht. Wenn es allerdings um rechtliche Fragen zu ZigBee geht solltest du dir die Lizenz bzw das Lizenzgebungsverfahren der ZigBee Alliance anschauen. Für mich sind das zwei verschiedene Themen. Wenn du den Grundlegenden Aufbau des Systems verstanden hast wirst du es sehen. Hinzu kommt das ZigBee durch die verwendeten Standards auf verschiedenen Frequenzen funken kann die jeweils anderen bestimmungen unterliegen. Veil Erfolg noch.
Hi, ZigBee = Subclass 22 gemäß R&TTE: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/files/rtte-subclass1_en.pdf Allgemeinzuteilung 89/2003: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilung/FundstelleId313pdf.pdf?__blob=publicationFile Gruß Ulf
Ich denke du meinst so etwas wie: -maximale Sendeleistung -Bandgrößen -duty cycle
Marcel L. schrieb: > ich schreibe gerade an meiner Bacheloarbeit Bachelo arbeit?! Bist du nicht noch etwas zu jung, um Memoiren zu schreiben?
Hui, ZigBee als Wide Band zu bezeichnen finde ich gewagt auch an die 100mW Sendeleistung kommt ZigBee normalerweise nicht ran. Auch mit einer High Gain Antenne nicht ;-) Dann doch eher Subclass 21?! Oder gibt es irgend wo eine Zuordnung das ZibBee unter Subclass 22 fällt? Worunter fällt dann eigentlich TCP/IP?
Marcel L. schrieb: > Kann mir jemand sagen wo ich entsprechende Infos dazu bekomme? Allgemeinzuteilung
Also die Bachelorarbeit würde mich ernsthaft interessieren. Wie ist den die genaue Aufgabenstellung und ab wann kann man die bekommen?
Ulf Knoblich schrieb: > Allgemeinzuteilung 89/2003: Das bezieht sich ja nur auf Wlan Troll schrieb: > Ich denke du meinst so etwas wie: > -maximale Sendeleistung > -Bandgrößen > -duty cycle Genau an sowas habe ich gedacht. Ich möchte auch weder über die rechtlichen grundlagen noch über den aufbau des protkollstapels schreiben. Es geht sich lediglich um eine kurze Übersicht. 10mW Sendeleistung habe ich mal irgendwo gelesen, aber hätte dazu gerne eine zuverlässige quelle. Der Bachelo schrieb: > Bachelo arbeit?! Bist du nicht noch etwas zu jung, um Memoiren zu > schreiben? warum? woher willst du wissen wie alt ich bin
Die Aufgabe ist ein Freiluft Messfeld aufzubauen mit dem Temperatur und Luftfeuchte gemessen werden kann. Außerdem soll es möglich sein ein Ventil zu schalten. Eingesetzt werden dazu XBee-ZB Module. Das ganze wird per PC gesteuert und überwacht. Alle "Boxen" zum messen und schalten sind Batteriebetrieben.
Marcel L. schrieb: >> Allgemeinzuteilung 89/2003: > > Das bezieht sich ja nur auf Wlan Woraus schlussfolgerst du, dass IEEE 802.15.4 im Sinne dieser Zuteilung kein "WLAN" wäre? Diese Zuteilung ist sowas von allgemein gehalten, dass sie auf die bei 15.4 benutzte OQPSK genauso passt. Aber so grundlegend ist der Unterschied zur Vfg. 40/2010 nun auch wieder nicht; letztlich läuft es darauf hinaus, ob man nun 10 mW (40/2010) oder 20 mW (89/2003, 10 mW / MHz bei DSSS mit 2 MHz Bandbreite bei 15.4 OQPSK) als maximale Leistung ansetzen darf. Solange man nicht an diese Leistungsgrenze herankommt, ist es ohnehin egal.
Als zuverlässige Quelle kannst du die Bundesnetzagentur hernehmen. Nur ist deine betrachtungsweise vom Problem irreführend. Für ZigBee gibt es keine Grenze was die Sendeleistung bzw. die Nutzung von Frequenzbändern angeht. Die Bundesnetzagentur schreibt dir ja auch nicht vor wie und was für Daten du über dein Netzwerk übertragen darfst. Das ist nur Software, in diesem fall der ZigBee Stack. Also Protokollstapel betrachten und rausfinden welcher Hardware Standard zu Übertragung genutzt wird. Wenn du das weist schaust du dir für deinen speziellen fall der nicht allgemeingültig ist an was für Hardware du hast oder kaufen willst und kannst dann feststellen welches Dokument du dir bei der Bundesnetzagentur besogren musst. In deinem Fall würde ich sagen da ZigBee normalerweise aus IEEE802.15.4 aufsetzt und für deine Module 2,4GHz angegenben sind solltest du dir das 2,4GHz ISM Band anschauen. Dort sind je nach Anwendung verschiedenen Sendeleistungen angegeben. Jetzt musst du nur noch deine Anwendung klassifizeren und kannst sie dann unter einer der Kategorien einordnen. Eine Aussage kann sein bis zu 4W Sendeleistung. Allerdings muss man dann auch die Rahmenbedingungen mit angeben weil die Aussage sonst einfach wertlos ist. Aber da es eine Bachelorarbeit ist setze ich jetzt grundsätzlich wissenschaftliches arbeiten voraus. Gerne kannst du deine Erkenntnisse aus der Analyse auch hier Posten und wir diskutieren dann drüber.
Ich danke euch erstmal für eure Antworten. Jörg Wunsch schrieb: > Woraus schlussfolgerst du, dass IEEE 802.15.4 im Sinne dieser > Zuteilung kein "WLAN" wäre? Darin steht ja "...für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN- Funkanwendungen)..." WLAN ist doch in IEEE 802.11 spezifiziert. Oder anders gesagt IEEE 802.15.4 bezieht sich auf WPAN (Wireless Personal Area Network). Kann ich mit folgendem was anfangen: Der Link führt zum Frequenznutzungsplan 2011 (kommt so einer jedes Jahr neu raus??). S. 344/348 der pdf (Frequenznutzungsteilplan 279/280 Eintrag 279003/280004) bezieht sich auf Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD). Darin sind die 10mW zu finden. (Ich habe jeweils 2 Zahlenwerte angegeben weil ich damit das komplette Band 2400-2483,5 abdecke.) Als Rahmenbedinungen würde ich dazu schreiben, dass man mit Störungen andere Netze in diesem Zurecht kommen muss. Das dies aber in meiner Umgebung nicht der Fall sein wird, weil ich das Messfeld auf einem Acker im freien aufbaue. http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/Regulierung/Frequenzordnung/Frequenznutzungsplan/Frequenznutzungsplan2011pdf.pdf?__blob=publicationFile
Hi, meine Informationen habe ich direkt von der BNetzA. Siehe auch Beitrag "Zulässige Ausgangsleistung ZigBee" Gruß Ulf
Marcel L. schrieb: >> Woraus schlussfolgerst du, dass IEEE 802.15.4 im Sinne dieser >> Zuteilung kein "WLAN" wäre? > > Darin steht ja "...für die Nutzung > durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area > Networks (WLAN- Funkanwendungen)..." > > WLAN ist doch in IEEE 802.11 spezifiziert. Ja, und? Steht irgendetwas derartiges in der Vfg. 89/2003 drin? Nein. Es steht nur der Frequenzbereich drin, aber der passt für IEEE 802.15.4 im 2,4-GHz-Bereich genauso. Und es steht eine maximale Ausgangsleistung sowie eine maximale spektrale Leistungsdichte in Abhängigkeit davon, ob DSSS oder FHSS benutzt wird. 802.15.4 benutzt DSSS. Weitere Angaben zu technischen Details finden sich nicht, damit ist diese Vfg auf OQPSK-250 gemäß 802.15.4 im 2,4-GHz-Band anwendbar. (Wie du in dem referenzierten Thread im Artikel direkt darüber sehen kannst, habe ich mich vom Begriff "WLAN" damals auch erstmal abschrecken lassen.) > Kann ich mit folgendem was anfangen: Du kannst dir endlich mal Allgemeinzuteilung durchlesen, wie ich dir schon vor ein paar Stunden geschrieben habe. > Der Link führt zum Frequenznutzungsplan 2011 (kommt so einer jedes Jahr > neu raus??). Das hilft dir nicht viel. Für dich sind in erster Linie die Allgemeinzuteilungen interessant. Alles, was nicht allgemein zugeteilt ist, müsstest du nämlich, Frequenznutzungsplan hin, Frequenznutzungsplan her, ggf. explizit mit einer Einzelzuteilung beantragen. (Lediglich was nicht im Frequenznutzungsplan steht, wirst du auch auf diesem Wege in der Regel nicht genehmigt bekommen.) Aber wie schon geschrieben, das Nitpicking ist nur dann interessant, wenn du mehr als 10 mW tatsächlich arbeiten möchtest, und dann dürfte trotzdem bei 20 mW Schluss sein (wegen 10 mW / MHz). Der Unterschied ist verschwindend gering, für die doppelte Reichweite braucht man ja 6 dB mehr, das sind aber nur 3 dB.
Ja so sehe ich das auch. Entscheident ist die Spektraleleistungsdichte. Daher würde ich mich auf die aktuellere Version der Dokumente beziehen. Ich glaube oftmals kommt die Verwirrung einfach dadurch das wild Begriffe benutzt werden die nicht Allgemeingültig definiert sind. Im Kommunikationstechnischen kann man denke ich die annahme treffen das Short Range Devices was mit Local/Personal zu tun haben. Wobei bei einem vergleich Bluetooth/ZigBee, ZigBee nicht mehr das Short Range Device ist. Deswegen sind die Rahmenbedingungen immer wichtig. Jetzt ist ja auch die Argumentationskette deutlich geworden oder?
juppi schrieb: > Im Kommunikationstechnischen kann man denke ich die annahme treffen das > Short Range Devices was mit Local/Personal zu tun haben. "Short Range Device" ist ein sehr allgemeiner Name. Der "Range" eines WLAN kann durchaus sehr viel geringer sein als der eines IEEE-802.15.4-Geräts. Entscheidend ist, dass die Vfg. 40/2010 völlig unabhängig von der benutzten Modulationsart ist, während die Vfg. 89/2003 sich ausschließlich auf Geräte mit entweder DSSS oder FHSS und auf den Frequenzbereich 2400 bis 2483,5 MHz bezieht. Damit ist sie spezieller als 40/2010.
>"Short Range Device" ist ein sehr allgemeiner Name. Der "Range" >eines WLAN kann durchaus sehr viel geringer sein als der eines >IEEE-802.15.4-Geräts. Klar Reichweite ist nicht allein ein Thema der Sendeleistung. Hat die Bundesnetzagentur irgend wo mal den begriff geringe Reichweite näher definiert?
juppi schrieb: > Hat die Bundesnetzagentur irgend wo mal den begriff geringe Reichweite > näher definiert? Warum sollte sie? Der Begriff stammt einfach aus den entsprechenden ETSI-Regelungen. Eine konkrete Reichweite ist damit nicht verbunden, es dürfte sich vielmehr darum handeln, dem potenziellen Nutzer nicht zu suggerieren, dass er mit diesen allgemein zugeteilten Funk- anwendungen irgendwie einen regulären Funkdienst ersetzen könne.
Ich hoffe ihr erschlagt mich nicht sofort. Ich hätte zu Anfang was dazu sagen müssen. Das Messfeld wird bei einem Kunden in den Niederlanden aufgebaut. Die Vfg 89 / 2003 gilt jetzt für die BRD. Gibt es was ähnliches auch auf Europäischen Raum? Im Artikel Allgemeinzuteilungen steht ja was von Harmonisierung? Jörg Wunsch schrieb: > Aber wie schon geschrieben, das Nitpicking ist nur dann interessant, > wenn du mehr als 10 mW tatsächlich arbeiten möchtest, und dann dürfte > trotzdem bei 20 mW Schluss sein (wegen 10 mW / MHz). Der Unterschied > ist verschwindend gering, für die doppelte Reichweite braucht man ja > 6 dB mehr, das sind aber nur 3 dB. Was bedeutet dann dürfte bei 20mW Schluss ein?
Marcel L. schrieb: > Gibt es was > ähnliches auch auf Europäischen Raum? Im Artikel Allgemeinzuteilungen > steht ja was von Harmonisierung? Vermutlich werden die Niederlande etwas Vergleichbares haben, aber Harmonisierung heißt nicht zwangsläufig, dass wirklich jedes Mitgliedsland der EU exakt die gleichen Bedingungen ansetzen würde. Insofern solltest du dich dort nochmal kundig machen. Du kannst auch auf ero.dk mal schauen, ich glaube, wenn nationale Regelungen zu weiteren Einschränkgungen führen, wird das dort beim Implementierungs- status mit vermerkt. > Was bedeutet dann dürfte bei 20mW Schluss ein? So sehe ich das, wobei ich die 2 MHz Bandbreite jetzt nur geschätzt habe. Korrekterweise müsste man diese nach der Messvorschrift aus EN 300 328 ermitteln.
Also ich habe was passendes gefunden, für die Interessierten hier das Ergebebniss: Auf der Niederländischen Regierungsseite findet man den Frequentieplan: http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/frequentiebeleid/documenten-en-publicaties/besluiten/2012/11/29/nationaal-frequentieplan-geconsolideerd-29-nov-2012.html Darin gibt es keine gesonderten vorgagben für Sendeleistung, Reichweite etc. Bei 2400 - 2483,5 steht "Geen vergunning vereist voor SRD", was soviel heißt wie keine Lizenz erforderlich. Weiter oben findet sich noch ein Abschnitt in dem steht, dass man funken darf solange es keinen anderen stört und man selber mit Störungen zurecht kommen kann. Klasse die Niederländer, warum gehts nicht überall so einfach ;-). Somit schreibe ich einfach dies und die Angaben aus der Vfg 89/2003 (für die BRD) in die Arbeit. Danke an alle
Marcel L. schrieb: > Somit schreibe ich einfach dies und die Angaben aus der Vfg 89/2003 (für > die BRD) in die Arbeit. Da diese ja letztlich wieder auf den ERC-Regelungen basieren (die für die Niederländer implizit ebenso zutreffen, auch wenn keine Maximalleistungen dort genannt sind), solltest du damit auf der sicheren Seite liegen.
Hallo nochmal, die gesetzlichen Bestimmungen sind nun soweit klar. Ich habe aber noch ein Problem mit dem Begriff spektrale Leistungsdichte. Ist das die Summe der Leistungen in einem Kanal? Wikipedia erklärt das leider nicht so ganz verständlich. Angeben habe ich 10mW/1MHz und die Bandbreite bei ZigBee mit 5 MHz. Was kann ich nun Aussagen mit diesen Werten?
Marcel L. schrieb: > Ist das die Summe > der Leistungen in einem Kanal? "Kanal" passt hier nicht, "definierter Frequenzbereich" ist besser. > Angeben habe ich 10mW/1MHz und die Bandbreite bei > ZigBee mit 5 MHz. > Was kann ich nun Aussagen mit diesen Werten? Wenn dem so wäre, dürftest du maximal 50 mW nutzen. Aber: die Ermittlung der genutzten Bandbreite muss gemäß der Messvorschrift in der EN 300328 erfolgen, du kannst da nicht einfach den Kanalabstand von 5 MHz einsetzen. Ich war daher mit 2 MHz etwas konservativ ins Rennen gegangen, entsprechend maximal 20 mW.
AAh dann verstehe ich jetzt auch wo die 20mW hergekommen sind^^. Die 50mW beziehen sich aber auf alle eningesetzten Module oder? Die Module die ich einsezte könnnen über Parameter in der Sendeleistung eingestellt werden. Wenn ich nun alle mit 10mW parametriere. Und 8 Module nutzte, dürfen nur 5 davon gleichzeitig senden? (wenn ich mal von 5 MHz Bandbreite ausgehe) Ist das so richtig gedacht?
Marcel L. schrieb: > Die > 50mW beziehen sich aber auf alle eningesetzten Module oder? Die Definition müsstest du auch in der EN 300328 nachlesen. "Aus dem Bauch raus" würde ich erstmal davon ausgehen, dass sich das auf die Leistung bezieht, die von einem Gerät emittiert wird. Auf jeden Fall nicht die eines kompletten Funknetzes. Wie das jetzt genau aussieht, wenn man in einem Gerät mehrere Sender hat, da habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Wenn du die Sender auf mehrere Kanäle verteilst, müsstest du eigentlich bis insgesamt 100 mW auf der sicheren Seite sein, da du ja dann auch die genutzte Bandbreite vergrößerst. Aber nochmal: geh' nicht von 5 MHz Bandbreite aus, ohne es gemessen zu haben.
Ja das habe ich mir auch schon gedacht. Wenn Jedes Funknetz "nur" diese Werte erreichen darf, erscheint mit das etwas wenig. Jede Meßstelle die ich aufbaue bekommt ein Funkmodul und arbeitet mit den 10mW. Somit sollte das alles passen. Danke für die Infos. Das Messen der Bandbreite würde auch den Rahmen meines Arbeit sprengen, aber gut zu wissen ;-)
Marcel L. schrieb: > Jede Meßstelle die > ich aufbaue bekommt ein Funkmodul und arbeitet mit den 10mW. Somit > sollte das alles passen. Ja, mit 10 mW bist du immer auf der sicheren Seite, weil das ja auch schon ganz und gar ohne DSSS/FHSS (also ohne "WLAN"-Technologie) zulässig ist. (EN 300440, entsprechend der Vfg. 40/2010 in der BRD.)
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