Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Firma veröffentlicht Namen+Tel. ohne Zustimmung?


von Schraubendreher (Gast)


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Beispiel auf Firmeneigener Webseite:

Max Muster
Elektronik Entwicklung
max.muster@musterfirma.de
Tel.: 0815-007007

Angenommen ich möchte das nicht - kann die Firma einfach meine 
(beruflichen) Kontaktdaten online stellen?

Liebe Grüße

Schraubendreher

von datenvernichter (Gast)


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Nein das darf die Firma nicht. Man kann sie freundlich darauf hinweisen 
oder
gleich mit einer Unterlassungsklage drohen. Vorher sollte man aber 
sicher sein, nicht eine schwurbelige AGB abgenickt zu haben, wo auf 
Seite 3422 unten ganz klein steht: "Hiermit erlaube ich Firma Mafiosa 
ausdrücklich meine Daten zu....blablabla...".

von amateur (Gast)


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Wie auch immer betrachtet:
1. Dein Telefon bzw. deine Telefonnummer in der Firma gehört Dir nicht.
   Was also die Firma damit macht ist ihre Sache.
2. In den seltensten Fällen wird ein Telefonanschluss zur 
ausschließlich,
   privaten Nutzung eingerichtet.
3. Manche Firmen wollen es sogar, das ihre Kunden einen Ansprechpartner
   haben. Vielleicht sogar Dich. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag.

Mir ist nicht ganz klar, wofür Dein Anschluss sonst sein soll. Oder wie 
man Dich sonst - beruflich - erreichen soll.

Notwehr: Lass es stehen und zieh' den Stecker.

von tango (Gast)


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Schraubendreher schrieb:
> Angenommen ich möchte das nicht

warum???

von Artjomka (Gast)


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Ich habe das gleiche Problem!

Bin in einem callcenter und die Nummer steht einfach so auf der Website!

Was meinst du wie viel anrufe ich täglich bekomme?!

von Drobel (Gast)


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Schraubendreher schrieb:

> Angenommen ich möchte das nicht ...

Kündigen.

von Marx W. (Gast)


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Artjomka schrieb:
> Was meinst du wie viel anrufe ich täglich bekomme?!

Da gibts nur eins, ins Callback-Center wechseln!

von MaWin (Gast)


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> kann die Firma einfach meine (beruflichen) Kontaktdaten online stellen?

Deine beruflichen ?
Natürlich, du bist Angesteller der Firma, und damit ihr Sklave.
Als Angestellter gehört ihr sogar das, was dir nachts einfällt.

Deine private Telefonnummer und Anschrift und eMail nicht.

von Schraubendreher (Gast)


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Aloch schrieb im Beitrag #3025515:
> Angenommen du hättest einen Mund, könntest du das selbst klären?

Es gibt verschiedene Meinungen wie auch hier.

Die Frage ist einfach ob eine Zustimmung des Mitarbeiters erforderlich 
ist oder nicht - bei ausschliesslich beruflichen Belangen.

von Harald W. (wilhelms)


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amateur schrieb:

> 3. Manche Firmen wollen es sogar, das ihre Kunden einen Ansprechpartner
>    haben.

Ich habe es immer als sehr positiv empfunden, wenn ich technische
Probleme bei einer eventuellen Lieferfirma lösen musste. Man
wird dann nicht von der Telefonzentrale wahllos hin- und her-
geschickt, sondern hat gleich den richtigen Ansprechpartner.
Teilweise sogar mit Bild.
Gruss
Harald

von Ich (Gast)


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Wenn Du als Angestellter auch Ansprechpartner für Externe sein sollst, 
muss dein Name und deine Firmentelefonnummer irgendwo auftauchen.

Da sehe ich kein Problem, wenn da noch Foto oder die Zeiten in denen Du 
Urlaub hast, .... mit veröffentlicht wird es schwierig.

von datenvernichter (Gast)


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Wenn es so ist, dass man bei einer Firma angestellt ist und eine 
firmeneigene emailadresse erhält, darf die Firma das natürlich online 
stellen.

von STK500-Besitzer (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> sondern hat gleich den richtigen Ansprechpartner.
> Teilweise sogar mit Bild.

Bildtelefone sind noch im Umlauf? SCNR

von Flääsch Gordon (Gast)


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Etwas vom muehsamsten sind die Firmen wo Supportanfragen ueber eine 
Zentrale Nummer muessen. Das bedeutet, der Ansprechpartner ist oder kann 
immer verschieden sein. Und wenn die Leute vom Helpdesk nicht da sind 
ist nichts.
Der Eindruck entsteht, die Support- oder Verkaufsmitarbeiter sind 
auswechselbare Pfeifen und morgen kann ein guenstigerer da sein.
Dieser Eindruck wird bestetigt wenn man sich erst durch ein Menu 
durchwaehlen muss : fuer deutsch druecken sie die eins...
Also wenn die Firma etwas von persoenlichem Kundenkontakt haelt, und es 
ab einer gewissen Komplexitaet auch muss, sind die direkten Nummern 
zugaenglich. Sinnvollerweise mit Bild.

von amateur (Gast)


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Irgendwie ist die 99-€-Frage noch nicht beantwortet worden:

Willst Du eigentlich gar kein Telefon oder nur Eins zur privaten 
Nutzung?

Viele sind wahrscheinlich, mit mir der Meinung:
Eine nicht veröffentlichte Telefonnummer ist keine Telefonnummer.
Die Besitzer von Glaskugeln sind hiervon natürlich ausgenommen.

von genervt (Gast)


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Flääsch Gordon schrieb:
> Sinnvollerweise mit Bild.

Dazu ist jedoch die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.

von Ich (Gast)


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Flääsch Gordon schrieb:
> Sinnvollerweise mit Bild.

Wieso mit Bild?

Name, Funktion, Telefonnummer (Mail, Fax,....) sind doch ausreichend

Max Mustermann, Entwicklung Elektronik Bereich XY,
Tel.: -
Fax.: -
EMail: max.muster@musterfirma.de

Du musst schon einen sehr guten Grund haben zu rein beruflichen Zwecken 
irgendwo auf der Firmen-Homepage (Flyer etc.) NICHT mit Basisdaten zu 
erscheinen.

von Udo (Gast)


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Artjomka schrieb:
> Bin in einem callcenter und die Nummer steht einfach so auf der Website!
>
> Was meinst du wie viel anrufe ich täglich bekomme?!

Schon krass dass man in einem Callcenter angerufen wird. Welch eine 
Frechheit.

Wozu sollte sonst ein Callcenter da sein?

von Hennes (Gast)


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Hallo,

natürlich darf und wird dein Arbeitgeber deine (Abteilungs) 
Telefonnummer veröffentlichen wenn du (deine Abteilung) wichtig für den 
Kundenkontakt ist.

Ich kann aber nachvollziehen das es durchaus Fälle gibt in den es 
sinnvoll ist wenn ein Aussenstehender nicht direkt eine Abteilung 
erreichen kann.

Beispiel : Kontrolleure im öffentlichen (Nah-) verkehr, oder der direkte 
Werkstattbereich eines Autohauses.

Es gibt genug Zeitgenossen welche ihre Meinungen oder "Probleme" besser 
an einer Stelle kundtun welche damit richtig umgehen kann und die dafür 
extra eingerichtet wurde.
Durch eine allgemein veröffentlichte Telefonnummer kann in bestimmten 
Bereichen der Arbeitsablauf extrem gestört werden.

Hennes

von .trivial. (Gast)


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Es gibt Firmen, da ist aufgrund deren Geschaftstaetigkeit eine enge 
Verzahnung von Kunden und Entwicklung wichtig. Dann macht es Sinn eine 
Nummer zur Entwicklung zu haben. Sonst sollte man keine Nummer in die 
Entwicklungsabteilung veroeffentlichen...
Als Entwickler kann man dann ja immer noch das Telephon nicht abnehmen, 
wenn die anrufende Nummer nicht passt.

von A. $. (mikronom)


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Ihr habt mal wieder alle keine Ahnung. Das liegt vermutlich daran, dass 
der um sich greifende Internetexhibitionismus mittlerweile enormen 
Umfang erlangt hat und dass es viele (gerade jüngere) Menschen gibt, die 
sich mit geifernder Freude (daten-)nackisch im Internet präsentieren 
wollen, siehe die ganzen Facebook-Idioten.

Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche 
E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die 
Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht 
werden. Eine pauschale Genehmigung in einem Arbeitsvertrag reicht 
hierfür ebenfalls nicht aus. Das gilt auch für Personen, die in 
Kundenkontakt stehen.

Ausnahmen sind Personen, die quasi schon öffentlich bekannt sind, etwa 
weil sie im Handelsregister (Prokurist, Geschäftsführer) stehen. Diese 
müssten auch gegen ihren Willen akzeptieren, dass sie namentlich auf den 
Webseiten erwähnt werden.

Wie löst man das Kontaktproblem? Durch sogenannte 
Funktionsaccounts/-kontakte. Es gibt dann zum Beispiel E-Mail-Adressen 
wie vertrieb@unternehmen.tld. Die Mitarbeiter im Vertrieb können dann 
darauf zugreifen und können auch unter dieser Adresse antworten. Das 
gleiche bei Telefonnummern, nicht jeder Ansprechpartner wird 
veröffentlicht, sondern nur wenige Rufnummern, die mit "Vertrieb" und 
nicht mit dem Namen einer speziellen Person bezeichnet werden. Einem 
Außenstehenden darf es nämlich vollkommen egal sein, wer den Anruf 
annimmt oder die E-Mails beantwortet. Bestehende Kontakte werden früher 
oder später sowieso die individuellen Kontaktdaten ihrer permanenten 
Kontaktmitarbeiter kennen, aber das ist noch lange kein Grund, sie auf 
einer Webseite für alle einsehbar zu zeigen.

Daraus ergibt sich noch etwas: Im Krankheits- und Urlaubsfall können die 
Vertreter ganz unproblematisch auf die E-Mails und Anrufe antworten, die 
an nicht-persönliche Adressen/Rufnummern gehen. Das wäre also noch ein 
Grund, solche personenneutralen Kontaktmöglichkeiten zu schaffen.

Für alle Ausreden, die ihr mir jetzt gleich um die Ohren hauen wollt: 
Als es noch kein Internet gab konnte man auch anrufen! Ein "Bei uns geht 
es aber nicht anders!", was nichts anderes ist als Bequemlichkeit, könnt 
ihr also gleich stecken lassen. Und dann überdenkt ihr mal, wie sich die 
Geschäftsführer großer Unternehmen hinter einem Sekretariatsbollwerk 
verschanzen. Warum sollte sich ein ranghoher BWLer verstecken dürfen, 
ein kleiner Mitarbeiter aber nicht?

Ein Problem bleibt: Ein Mitarbeiter, der sich weigert, wird schnell als 
Querulant abgestempelt, mit entsprechenden Konsequenzen. Dessen sollte 
man sich bei solchen internetexhibitionistischen Unternehmen bewusst 
sein.

von A. $. (mikronom)


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Flääsch Gordon schrieb:
> Etwas vom muehsamsten sind die Firmen wo Supportanfragen ueber eine
> Zentrale Nummer muessen. Das bedeutet, der Ansprechpartner ist oder kann
> immer verschieden sein. Und wenn die Leute vom Helpdesk nicht da sind
> ist nichts.
> Der Eindruck entsteht, die Support- oder Verkaufsmitarbeiter sind
> auswechselbare Pfeifen und morgen kann ein guenstigerer da sein.

Na und! Du rufst da trotzdem an. Wetten!

> Also wenn die Firma etwas von persoenlichem Kundenkontakt haelt, und es
> ab einer gewissen Komplexitaet auch muss, sind die direkten Nummern
> zugaenglich. Sinnvollerweise mit Bild.

Zeig mir mal die vielen Webseiten von Bosch, Volkswagen, Telekom, Bahn, 
Behörden, Stadtwerke, etc., wo ich die Mitarbeiter mit persönlicher 
Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder auch noch Foto zu sehen bekomme!

von Mark B. (markbrandis)


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Andi $nachname schrieb:
> Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche
> E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die
> Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht
> werden.

Steht das in einem Bundesgesetz so drin?

von amateur (Gast)


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>Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche
>E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die
>Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht
>werden.

Wenn ich den ersten Beitrag richtig gelesen habe, ging es um etwas 
anderes!

Das dazu gehörige Stichwort lautet: "persönliche".

von Klaus I. (klauspi)


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Andi $nachname schrieb:

>> Also wenn die Firma etwas von persoenlichem Kundenkontakt haelt, und es
>> ab einer gewissen Komplexitaet auch muss, sind die direkten Nummern
>> zugaenglich. Sinnvollerweise mit Bild.
>
> Zeig mir mal die vielen Webseiten von Bosch, Volkswagen, Telekom, Bahn,
> Behörden, Stadtwerke, etc., wo ich die Mitarbeiter mit persönlicher
> Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder auch noch Foto zu sehen bekomme!

Wie gesagt soll die Firma ja auch Wert auf persönlichen Kundenkontakt 
legen ;-)
Auf der Website meiner Stadtverwaltung und meines Landratsamts findet 
man auf jeden Fall Namen, Durchwahl und Dienst-Emailadresse. Beim 
Landratsamt ist sogar teilweise ein Portraitfoto dabei.
Bei einigen Unternehmen (eher KMU als Agilent) wo ich beruflich 
bestellen muß, finde ich die direkten beruflichen Kontaktdaten 
(teilweise auch mit Bild) auch auf deren Website.

Meinst Du mit "persönlicher" vielleicht die privaten Kontaktdaten? Um 
das ging es dem OP aber IMHO gar nicht. Die Frage zielte anscheinend auf 
Namen, Durchwahl-Nummer und seiner persönlichen Email-Adresse bei dem 
Unternehmen ab.

von A. $. (mikronom)


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amateur schrieb:
>>Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche
>>E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die
>>Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht
>>werden.
>
> Wenn ich den ersten Beitrag richtig gelesen habe, ging es um etwas
> anderes!

Nein, es ging genau darum. Es ist sein Name "Max Muster", (der ganz 
sicher ganz persönlich ist!), seine ganz persönliche E-Mail-Adresse 
max.muster@musterfirma.de und vermutlich auch seine persönliche 
Telefonummer "0815-007007". Weiterhin hat es das Internet nicht zu 
interessieren, dass er bei "Elektronik Entwicklung" bei "Musterfirma" 
arbeitet. Das sind alles personenbezogene Daten (§ 1 BDSG), die 
uneingeschränkt dem Datenschutzrecht (BDSG und Ländergesetze) sowie dem 
Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz) unterliegen.

Die richtige Webseite müsste in etwa so aussehen:

Musterfirma
Elektronik Entwicklung
e-entwicklung@musterfirma.de
Tel.: 0815-0070-0     <- die darf natürlich keiner Person zuzuordnen 
sein

Aber ich sags ja, die Facebook-Generation rafft das einfach nicht. Das 
dürfte mir ja noch egal sein, aber diese Facebook-Jünger erwarten ja 
immer noch, dass alle anderen ebenso internetexhibitionistisch sein 
müssen wie sie selber.

von Artjomka (Gast)


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Udo schrieb:
> Schon krass dass man in einem Callcenter angerufen wird. Welch eine
> Frechheit.
>
> Wozu sollte sonst ein Callcenter da sein?

Das sollte ironisch gemeint sein... Wenn es nun mal zum Job gehört auch 
telefonisch erreichbar zu sein und zu Kunden Kontakt zu haben, dann kann 
man der Firma doch nicht verbieten die Telefonnummer auch online zu 
stellen.

Schon schlimm, wenn man auf der Arbeit auch tatsächlich mal arbeiten 
muss und sich nicht den ganzen Tag in der Kaffeeküche verstecken kann 
:-(

von A. $. (mikronom)


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Klaus I. schrieb:
> Meinst Du mit "persönlicher" vielleicht die privaten Kontaktdaten? Um
> das ging es dem OP aber IMHO gar nicht.

Na klar geht es um die persönlichen Daten, das hat überhaupt nichts mit 
privat zu tun!

> Die Frage zielte anscheinend auf
> Namen, Durchwahl-Nummer und seiner persönlichen Email-Adresse bei dem
> Unternehmen ab.

Na das sind doch persönliche Daten! Genau die Daten, die in den Gesetzen 
als schützenswert eingestuft werden. Lies mal Absatz 1: 
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html (weiter oben hatte 
ich § 1 erwähnt, es ist aber § 3 Abs. 1).

von genervt (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Aber ich sags ja, die Facebook-Generation rafft das einfach nicht.

Ja, leider! :-b

von A. $. (mikronom)


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Artjomka schrieb:
> Wenn es nun mal zum Job gehört auch
> telefonisch erreichbar zu sein und zu Kunden Kontakt zu haben,

Dann darf man als Mitarbeiter verlangen, dass der Arbeitgeber eine 
Gruppen/Sammelrufnummer und ebenso Sammel-E-Mail-Adressen angibt!

> dann kann
> man der Firma doch nicht verbieten die Telefonnummer auch online zu
> stellen.

Doch! Ich kenne sogar ein Gerichtsurteil dazu. Eine Sekretärin hatte 
geklagt, weil sie persönlich (Name + ihre Durchwahl) auf einer Webseite 
des Arbeitgebers genannt worden ist. Die Klage hat sie uneingeschränktk 
gewonnen.

von genervt (Gast)


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Artjomka schrieb:
> Wenn es nun mal zum Job gehört auch
> telefonisch erreichbar zu sein und zu Kunden Kontakt zu haben, dann kann
> man der Firma doch nicht verbieten die Telefonnummer auch online zu
> stellen.

Dazu müssen doch keine persönlichen Daten auf der HP stehen! Die 
Telefonnummer kann ich jederzeit an den Kunden rausgeben, wenn er sie 
braucht. So ist sichergestellt, dass auch nur Kunden die Telefonnummer 
bekommen und nicht jeder Spackenhonk, der einem Toner verkaufen will!

von big_brother (Gast)


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Andi $nachname schrieb:

> Zeig mir mal die vielen Webseiten von Bosch, Volkswagen, Telekom, Bahn,
> Behörden, Stadtwerke, etc., wo ich die Mitarbeiter mit persönlicher
> Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder auch noch Foto zu sehen bekomme!

Andi $nachname schrieb:

> Aber ich sags ja, die Facebook-Generation rafft das einfach nicht. Das
> dürfte mir ja noch egal sein, aber diese Facebook-Jünger erwarten ja
> immer noch, dass alle anderen ebenso internetexhibitionistisch sein
> müssen wie sie selber.

Im Öffentlichen Dienst sieht man das vielfach nicht so eng, wie es das 
folgende Beispiel anschaulich beweist:

http://www.ipmb.uni-heidelberg.de/phazt/abteilung/personen.html

von A. $. (mikronom)


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Mark Brandis schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche
>> E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die
>> Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht
>> werden.
>
> Steht das in einem Bundesgesetz so drin?

Warum nur in einem Bundesgesetz? Es gibt das Grundgesetz, das BDSG und 
auch noch Landesdatenschutzgesetze. Wortwörtlich findest du das nicht 
darin, aber das ergibt sich aus den Datenschutzgrundsätzen der 
Datenverarbeitung in diesen Gesetzen. Wer personenbezogene Daten 
verarbeitet darf das nur dann tun, wenn es zulässig ist. Es gilt also 
NICHT die Regel, dass man es so lang tun darf, bis jemand widerspricht.

Darf der Arbeitgeber also die Arbeitnehmerdaten (Name, Runummer, 
E-Mail-Adresse) im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses 
veröffentlichen? Nein, im Regelfall nicht! Es darf von einem Arbeitgeber 
erwartet werden, dass er die Daten seiner Mitarbeiter schützt und es 
darf ihm auch zugemutet werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, 
damit das passiert. Also zum Beispiel Funktions-E-Mail-Accounts und 
Sammelrufnummern einrichten.

Ausnahmen stellen "öffentliche Personen" dar. Ein kleiner Arbeitnehmer 
zählt im Regelfall aber nicht dazu. Ein Beispiel dafür wären 
Professoren, die öffentliche Lehrveranstaltungen (das sind gewöhnlich 
alle Vorlesungen) anbieten. Hier kann die Hochschule den 
Lehrbeauftragten (den Professor) namentlich auf den Webseiten benennen, 
auch wenn er das nicht will. Er muss aber nicht akzeptieren, dass ein 
Foto von ihm gezeigt wird, hier kommt das Persönlichkeitsrecht wieder 
zum tragen und auch noch das Recht am eigenen Bild.

Du könntest mal da lesen: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_%28Deutschland%29 
(der Professor mit seiner Vorlesung befindet sich beispielsweise in der 
"Öffentlichkeitssphäre")

von A. $. (mikronom)


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big_brother schrieb:
> Im Öffentlichen Dienst sieht man das vielfach nicht so eng,

Gerade dort wird am meisten geklagt, weil man keine Kündigung zu 
befürchten hat! Arbeitnehmer in der Wirtschaft dulden dagegen viel eher 
Datenschutzverstöße, weil sie Angst vor einer späteren Entlassung haben.

> wie es das
> folgende Beispiel anschaulich beweist:

Ein Beispiel (auch nicht mehrere) ist kein Beleg dafür, dass das 
veröffentlichen von personenbezogenen Daten erlaubt wäre! Du kannst auf 
der Webseite ja mal schauen, wieviele Daten von der Person "Tremmel" 
vorhanden sind. Auch die Sekretärin scheint kein Interesse daran zu 
haben, ihr Foto zu veröffentlichen.

Es gibt auch genügend Personen, die sich geehrt fühlen, (trotz ihres 
unbedeutenden Lebens) auf einer Webseite genannt zu werden. Gerade an 
Unis arbeiten viele junge Leute (Promotionsstudenten), die eher der 
Facebook-Generation angehören. Weiterhin hat man als wissenschaftlicher 
Mitarbeiter oft nur befristete Verträge, da fällt es auch eher schwer 
dem internetexhibitionistischen Professor der Veröffentlichung zu 
widersprechen. Man will ja schließlich mal irgendwann dank ihm einen 
Doktor-Titel bekommen!

von Peter II (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Darf der Arbeitgeber also die Arbeitnehmerdaten (Name, Runummer,
> E-Mail-Adresse) im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses
> veröffentlichen? Nein, im Regelfall nicht!

email und Telefonnummer vom Arbeitgeber sind keine Persönlichen daten, 
das sind daten vom Arbeitgeber und damit darf er machen was er will.

von genervt (Gast)


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Peter II schrieb:
> email und Telefonnummer vom Arbeitgeber sind keine Persönlichen daten,
> das sind daten vom Arbeitgeber und damit darf er machen was er will.

Aber der Name des Mitarbeiters.

von Peter II (Gast)


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genervt schrieb:
> Aber der Name des Mitarbeiters.

Ein name selber ist auch nicht schützenwert, denn sonst dürfe es liste 
mit Geburtsnamen geben.

Der Schutz ergibt sich erst mit anderen Infos. also Name + Adresse. Ein 
name selber sagt nichts aus.

Wenn also keine weiteren Persönlichen Infos zu dem name stehen (die 
email und die Tel ist nicht persönlich!), dann sehe ich kein Problem mit 
dem Datenschutz.

von genervt (Gast)


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Peter II schrieb:
> genervt schrieb:
>> Aber der Name des Mitarbeiters.
>
> Ein name selber ist auch nicht schützenwert, denn sonst dürfe es liste
> mit Geburtsnamen geben.

Wenn sich dieser aus Vor und Nachname zusammensetzt schon.

von A. $. (mikronom)


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Peter II schrieb:
> email und Telefonnummer vom Arbeitgeber sind keine Persönlichen daten,

Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch § 
32 BDSG gelesen.

Außerdem schreibt man "persönlichen" klein und "Daten" groß und dass man 
"E-Mail" wie "U-Bahn" und nicht "ubahn" schreibt erwähne ich gar nicht 
erst.

Peter II schrieb:
> Ein name selber ist auch nicht schützenwert,

Du vertauschst da was. Aber was will man auch von einem erwarten, der 
nicht mal weiß was Datenschutz und personenbezogene Daten sind.

> denn sonst dürfe es liste
> mit Geburtsnamen geben.

Total zusammenhanglose Äußerung.

> Der Schutz ergibt sich erst mit anderen Infos. also Name + Adresse. Ein
> name selber sagt nichts aus.

Irrtum. Was glaubst du eigentlich, was mit so seltenen Namen ist, die 
quasi einmalig sind? Dennoch ist "Peter Müller" genauso geschützt wie 
eine Person mit einmaligen Namen. Aber dass du keine Ahnung hast hat man 
ja schon gelesen.

von Peter II (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch §
> 32 BDSG gelesen.

dort steht was von:

> Personenbezogene Daten eines Beschäftigten

und wo steht da jetzt das ein Name zu den "Personenbezogene Daten" 
gehört?

Der einzigte bezug der man sehe kannst, ist das der Name in der Firma 
angestellt ist also der Bezug "Firma" zu "Person" wobei die Person nicht 
eindeutig ist.

Was ist denn mit Namensschildern an den Räumen? Dort steht auch der Name 
dran und dieser ist bei Firmen mit Besucherzugang lesbar, das ist dann 
also auch nicht erlaubt?

von Kolophonium (Gast)


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>Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch
>§ 32 BDSG gelesen.

Möchtest du uns deine Ahnung anhand des von dir genannten §32 
dankenswerterweise näher erläutern?

§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des
Beschäftigungsverhältnisses (1) Personenbezogene Daten eines 
Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, 
verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die 
Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des 
Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung 
erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene 
Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt 
werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht 
begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat 
begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung 
erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an 
dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, 
insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht 
unverhältnismäßig sind.
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, 
verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet 
oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt
oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben 
werden.


Deine konkrete Auslegung des § 3 wäre auch interessant, da hier nur 
Begriffsbestimmngen aufgeführt werden.

Hier ein Link für dich zur Feinabstimmung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

von Peter II (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
>> denn sonst dürfe es liste
>> mit Geburtsnamen geben.
>
> Total zusammenhanglose Äußerung.

nein, du darfst jederzeit eine Liste von Namen ins Internet stellen, 
eine name ohne bezug fällt nicht unter diese Regelung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten

es geht also immer um Daten zu einer Person. Der Name selber ohne 
Kontext ist also nicht damit gemeint.

von Peter II (Gast)


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so hier gibt es etwas genaueres:

http://www.dst.kit.edu/downloads/DFN_Infobrief_11-2010_Seiten_1-5.pdf

es ist also abhängig von der Tätigkeit.

von Mark B. (markbrandis)


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Namen dürfen ganz sicher veröffentlicht werden, zumindest von den Leuten 
die eine Firma leiten. Schon mal die Bilanz einer AG oder GmbH gelesen? 
Die ist öffentlich einsehbar, und es stehen Namen drin. Zum Beispiel die 
der Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer etc.

von Klaus I. (klauspi)


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Andi $nachname schrieb:
> Na das sind doch persönliche Daten! Genau die Daten, die in den Gesetzen
> als schützenswert eingestuft werden. Lies mal Absatz 1:
> http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html (weiter oben hatte
> ich § 1 erwähnt, es ist aber § 3 Abs. 1).

Naja, das ist erstmal der vollständige Name und dann noch der Ort wo man 
arbeitet. Soweit ich weiß wurde mal mein vollständiger Name zusammen mit 
meinem Wohnort von einer Behörder veröffentlicht (Zuteilung des 
Rufzeichens für Amateurfunk, na gut mein Rufzeichen wurde also auch noch 
genannt). In zwei bis vier wissenschaftlichen Veröffentlichungen steht 
auch der Höflichkeit halber mal mein Name und die jeweilig Firma drin.


Ich verstehe Dein Problem anscheinend nicht richtig. Da ich jetzt bei 
Firma XYZ arbeite habe ich auch kein Problem damit, mit dieser Firma XYZ 
in Verbindung gebracht zu werden. Im Gegenteil, ich habe extra 
Visitenkarten dafür in Auftrag gegeben, obwohl ich kein Verkäufer bin.

Erzähl doch mal bitte, welches konkrete unverarbeite Problem Dich da 
jetzt so persönlich belastet?

von A. $. (mikronom)


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Klaus I. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Na das sind doch persönliche Daten! Genau die Daten, die in den Gesetzen
>> als schützenswert eingestuft werden. Lies mal Absatz 1:
>> http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html (weiter oben hatte
>> ich § 1 erwähnt, es ist aber § 3 Abs. 1).
>
> Naja, das ist erstmal der vollständige Name und dann noch der Ort wo man
> arbeitet.

Somit sind es personenbezogene Daten.

> Soweit ich weiß wurde mal mein vollständiger Name zusammen mit
> meinem Wohnort von einer Behörder veröffentlicht

Ach man hat dich gezwungen Amateurfunker zu werden! Aha!

> In zwei bis vier

Du kennst nicht die Anzahl deiner Publikationen? Du kommst gerade sehr 
glaubwürdig rüber!

> wissenschaftlichen Veröffentlichungen steht
> auch der Höflichkeit halber mal mein Name und die jeweilig Firma drin.

DU hast mitgeschrieben und DU hast sie eröffentlicht, nicht jemand 
anderes!

> Da ich jetzt bei
> Firma XYZ arbeite habe ich auch kein Problem damit, mit dieser Firma XYZ
> in Verbindung gebracht zu werden.

Nur mal so als Tipp: Es gibt Leute, die wollen das nicht und sie müssen 
das auch nicht begründen! Weiterhin gibt es Leute, die einfach nicht im 
Internet gefunden werden wollen. Aber ihr Facebooker versteht das 
einfach nicht, ihr seid nicht in der Lage mal über den Tellerrand zu 
schauen.

> Im Gegenteil, ich habe extra
> Visitenkarten dafür in Auftrag gegeben, obwohl ich kein Verkäufer bin.

Visitenkarten sind Papier, die verteilt man kontrolliert, das ist kein 
Internet!

> Erzähl doch mal bitte, welches konkrete unverarbeite Problem Dich da
> jetzt so persönlich belastet?

Einem Facebooker kann man erklären was man will, er akzeptiert es 
sowieso nicht. So ein Internetexhibitionist würdest so lang auf einen 
Querulanten einreden, bis er sich endlich nackisch gemacht hat.

Manchmal muss man einfach akzeptieren, dass andere Menschen anders 
denken und handels, aber genau damit haben die Internetexhibitionisten 
und Facebooker ja ein Problem, sie können das nicht akzeptieren! Dir 
fehlt einfach Lebenserfahrung um das zu verstehen.

von A. $. (mikronom)


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Peter II schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>>> denn sonst dürfe es liste
>>> mit Geburtsnamen geben.
>>
>> Total zusammenhanglose Äußerung.
>
> nein, du darfst jederzeit eine Liste von Namen ins Internet stellen,
> eine name ohne bezug fällt nicht unter diese Regelung.

Der Bezug des Namens ergbt sich spätestens dann, wenn der Arbeitgeber 
den Namen des Mitarbeites auf der Webseite des Unternehmens 
veröffentlicht! Das ist dann eben nicht mehr eine Liste irgendwo im 
Internet, sondern Max Muster bei Musterfirma!

> http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten
>
> es geht also immer um Daten zu einer Person. Der Name selber ohne
> Kontext ist also nicht damit gemeint.

So etwa. Peter II. ist erst mal niemand, Peter II. auf der 
Siemens-Mitarbeiterwebseite ist aber schon was ganz anderes!

von A. $. (mikronom)


Lesenswert?

Kolophonium schrieb:
>>Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch
>>§ 32 BDSG gelesen.
>
> Möchtest du uns deine Ahnung anhand des von dir genannten §32
> dankenswerterweise näher erläutern?

Na lies es halt statt es nur zu kopieren! § 3 macht die Definitionen 
(unter anderem, was Beschäftigte sind) und § 32 gibt ein paar 
Regelungen, wie mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten umzugehen 
ist.

Übrigens: Das Speichern eines Namens in einer Webseite ist auch 
Datenverarbeitung und insbesondere ist es eine Datenübermittlung (an 
Hinz & Kunz) ach vorheriger Datenbereitstellung! Und genau das ist 
regelmäßig im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nicht nötig, also 
unzulässig.

Wenn ein Mitarbeiter nach § 34 BDSG eine Auskunft will, an wen du als 
Arbeitgeber seine personenbezogenen Daten alles übermittelt hast, welche 
Auskunft willst du ihm dann geben, wenn der Name via Internet für jeden 
abrufbar ist?

von Ich (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Es gibt Leute, die wollen das nicht und sie müssen
> das auch nicht begründen! Weiterhin gibt es Leute, die einfach nicht im
> Internet gefunden werden wollen.

Als Privatperson stehe ich bei Facebook, da steht aber nur recht wenig 
drin.

Als Arbeitnehmer ist es sinnvoll mit Basisdaten im Netz zu stehen.

Es muss einen Sinn haben, warum der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit 
Namen + Firmentelefonnummer + Firmen-E-Mail auf die Firmen-Homepage 
setzt.

Max Mustermann bei Musterfirma Elektronik, Toilettenputzer muss nicht 
auf die Firmenhomepage.

Max Mustermann in Entwicklung Elektronik kann durchaus auf die 
Firmenhomepage, denn so kann er direkt von Kunden angesprochen bzw. 
angemailt werden, ohne das alles über die Zentrale läuft.

Das sollte aber vom Arbeitgeber so mitgeteilt werden.
Eine plausible Begründung, warum man das nicht möchte sollte man auch 
haben.

Es geht um rein berufliche Daten.

von Klaus_I (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
>> Naja, das ist erstmal der vollständige Name und dann noch der Ort wo man
>> arbeitet.
>
> Somit sind es personenbezogene Daten.

Ich glaube, früher gab es auch Telefonbücher.


>> Soweit ich weiß wurde mal mein vollständiger Name zusammen mit
>> meinem Wohnort von einer Behörder veröffentlicht
>
> Ach man hat dich gezwungen Amateurfunker zu werden! Aha!
Nein wieso? Es gibt halt auch Gesetze die eine Veröffentlichung des 
Namens und des Ortes erzwingen. Manchmal haben diese Gesetze auch einen 
tieferen Grund dazu.



>> In zwei bis vier
>
> Du kennst nicht die Anzahl deiner Publikationen? Du kommst gerade sehr
> glaubwürdig rüber!

Ich selbst habe genau Null Publikationen als Erst-Schreiber zu 
verantworten, werde aber in manchen genannt. Da mir das aber egal ist 
(wie Du eigentlich auch meinem Posting entnehmen kannst) und sich 
Veröffentlichungen auch mal gerne über längere Zeit hinziehen, habe ich 
wirklich keinen Überblick darüber.
Sollte ich wirklich einen anderen Eindruck erweckt haben tut es mir 
leid. Anscheinend liest aber Du(!) immer nur etwas, was Du selbst hören 
möchtest. Sorry, da kann Dir niemand weiterhelfen.


>> wissenschaftlichen Veröffentlichungen steht
>> auch der Höflichkeit halber mal mein Name und die jeweilig Firma drin.
>
> DU hast mitgeschrieben und DU hast sie eröffentlicht, nicht jemand
> anderes!
Hm, jetzt bin ich wieder glaubwürdig genug? Aber ansonsten verstehe ich 
Dich nicht wirklich?

> Nur mal so als Tipp: Es gibt Leute, die wollen das nicht und sie müssen
> das auch nicht begründen! Weiterhin gibt es Leute, die einfach nicht im
> Internet gefunden werden wollen. Aber ihr Facebooker versteht das
> einfach nicht, ihr seid nicht in der Lage mal über den Tellerrand zu
> schauen.

Ich bin sicherlich nicht bei Facebook, ansonsten solltest Du vielleicht 
mal über den Tellerrand schauen. Individuen die "Wert auf Kundenkontakt" 
legen sehen es ab und an ganz gerne, dass zumindest ihre Namen und ihre 
Dienst-Email-Adresse veröffentlicht sind.


>> Erzähl doch mal bitte, welches konkrete unverarbeite Problem Dich da
>> jetzt so persönlich belastet?
>
> Einem Facebooker kann man erklären was man will, er akzeptiert es
> sowieso nicht. So ein Internetexhibitionist würdest so lang auf einen
> Querulanten einreden, bis er sich endlich nackisch gemacht hat.

Bei so vielem bösartigen Fehlverstehen von Deiner Seite aus, solte man 
Dich nur noch wie einen Troll behandeln.


> Manchmal muss man einfach akzeptieren, dass andere Menschen anders
> denken und handels, aber genau damit haben die Internetexhibitionisten
> und Facebooker ja ein Problem, sie können das nicht akzeptieren! Dir
> fehlt einfach Lebenserfahrung um das zu verstehen.

Ich wüsste jetzt nicht, wo ich den Platz für alternative Lebensformen 
eingeschränkt habe. Ich sortiere meine Gesprächspartner auch nicht 
zwanghaft in irgendeine Schublade wie z.B. "Facebooker".

Mit Dir werde ich mich sicherlich mehr weiter unterhalten. Ist 
eigentlich schade, da ich von Dir schon ein paar nachdenkswerte 
Gesprächsfetzen gelesen habe.

von A. $. (mikronom)


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Klaus_I schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Somit sind es personenbezogene Daten.
>
> Ich glaube, früher gab es auch Telefonbücher.

Gedruckte Telefonbücher fallen nicht in den Bereich der 
Datenschutzgesetze! Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich 
mit elektronischer Datenverarbeitung.

>> Ach man hat dich gezwungen Amateurfunker zu werden! Aha!
> Nein wieso? Es gibt halt auch Gesetze die eine Veröffentlichung des
> Namens und des Ortes erzwingen.

Aus persönlichem Interesse: Welche Gesetz zwingt mich als Amateurfunker 
mit Rufzeichen meine Daten zu veröffentlichen?

> Individuen die "Wert auf Kundenkontakt"
> legen sehen es ab und an ganz gerne, dass zumindest ihre Namen und ihre
> Dienst-Email-Adresse veröffentlicht sind.

Das geht auch alles mit personenneutralen Kontakten. Jemand, der dich 
nicht kennt, will dich auch nicht persönlich sprechen, dem reicht es das 
Unternehmen zu erreichen. Die, die dich kennen, haben deine Kontaktdaten 
sowieso.

> Ich sortiere meine Gesprächspartner auch nicht
> zwanghaft in irgendeine Schublade wie z.B. "Facebooker".

Schubladendenken vereinfacht den Alltag ungemein. Man muss sich nicht 
mit jeder (belanglosen) Person im Detail auseinandersetzen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:

> Gedruckte Telefonbücher fallen nicht in den Bereich der
> Datenschutzgesetze!

Selbstverständlich tun sie das.
Noch nie selbst einen Telefonanschluss in Auftrag gegeben? Da wirst Du 
mit Sicherheit einen Wisch unterschrieben haben, ob und wie Deine Nummer 
im Telefonbuch bzw. überhaupt auftaucht.

> Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich
> mit elektronischer Datenverarbeitung.

Wie kommst Du darauf?
Hier in Deutschland ist Zweck und Anwendungsbereich im BDSG §1 
beschrieben und das bezieht sich natürlich nicht nur auf elektronische 
Verarbeitung.

Aber mal von dem ganzes Gesetzkram abgesehen ist der Datenschutz sowieso 
nur ein Papiertiger. Mir ist keine einzige Strafe bekannt, die daraufhin 
ausgesprochen wurde. Maximal gibt es einen erhobenen Zeigefinger mit 
"Du, Du, Du". Und wenn es einen hier nervt, verlegt man den Sitz eben 
(fiktiv) ins Ausland.

Datenschutz ist zwar "unheimlich wichtig" - interessiert real aber keine 
Sau.

Chris D.

von Kolophonium (Gast)


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@Andy Nachname,

in großen, weltweit tätigen Konzernen (> 100.000MA) gibt es interne 
Telefonbücher, in denen Name, Abteilung, Email, interne Telefonnr., 
beriebl. Adresse verzeichnet sind.

Verstoßen diese jetzt auch gegen den Datenschutz?

von fonsana (Gast)


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Andi $nachname schrieb:
> Doch! Ich kenne sogar ein Gerichtsurteil dazu. Eine Sekretärin hatte
> geklagt, weil sie persönlich (Name + ihre Durchwahl) auf einer Webseite
> des Arbeitgebers genannt worden ist. Die Klage hat sie uneingeschränktk
> gewonnen.

Wir sind in D. OK, etwas anders gelagert, aber trotzdem sehr aehnlich.
http://www.test.de/Behoerden-Buerger-haben-Recht-auf-Durchwahl-4491969-0/

fonsana

von Peter (Gast)


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Schraubendreher schrieb:
> Max Muster
> Elektronik Entwicklung
> max.muster@musterfirma.de
> Tel.: 0815-007007
>
> Angenommen ich möchte das nicht

Ich würde auch darauf bestehen dass es
Dipl.-Ing. Max Muster
Elektronik Entwicklung
dipl.ing.max.muster@musterfirma.de


heisst!

von Klaus (Gast)


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Peter schrieb:
> Ich würde auch darauf bestehen dass es
> Dipl.-Ing. Max Muster
> Elektronik Entwicklung
> dipl.ing.max.muster@musterfirma.de

Na, also damit würde ich mich nicht zufrieden geben!

Ich würde auch darauf bestehen dass es so veröffentlicht wird:
Dipl.-Ing. Max Muster (Dipl.-Ing.)
Elektronik Entwicklung (voll mit Dipl.-Ings.)
dipl.ing.max.muster@muster-dipl-ing-firma.de

von A. $. (mikronom)


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Chris D. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>
>> Gedruckte Telefonbücher fallen nicht in den Bereich der
>> Datenschutzgesetze!
>
> Selbstverständlich tun sie das.

Nein. § 1 Abs. 3 #3 BDSG § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von 
Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus 
nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber!

>> Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich
>> mit elektronischer Datenverarbeitung.
>
> Wie kommst Du darauf?

§ 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten 
... oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien". Lesen 
musst du schon selber!

> Hier in Deutschland ist Zweck und Anwendungsbereich im BDSG §1
> beschrieben und das bezieht sich natürlich nicht nur auf elektronische
> Verarbeitung.

§ 1 Abs. 3 #3 BDSG § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von 
Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus 
nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber!

> Aber mal von dem ganzes Gesetzkram abgesehen ist der Datenschutz sowieso
> nur ein Papiertiger. Mir ist keine einzige Strafe bekannt, die daraufhin
> ausgesprochen wurde.

Bei Verstößen gibt es nicht nur Ordnungsgelder/Bußgelder, auch selber 
hat man als Betroffener einen Unterlassensanspruch und das Recht auf 
Schadensersatz.

Das Problem beim gedruckten Telefonbuch ist, dass die Daten vorher auf 
Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden, dort kann man als 
Betroffener ganz einfach auf Basis der Datenschutzgesetzet dagegen 
vorgehen. Das gedruckte Telefonbuch (Papier!) braucht aber eine andere 
Lösung.

von A. $. (mikronom)


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fonsana schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Doch! Ich kenne sogar ein Gerichtsurteil dazu. Eine Sekretärin hatte
>> geklagt, weil sie persönlich (Name + ihre Durchwahl) auf einer Webseite
>> des Arbeitgebers genannt worden ist. Die Klage hat sie uneingeschränktk
>> gewonnen.
>
> Wir sind in D.

Ich auch und das von mir genannte Urteil war auch in Deutschland.

> OK, etwas anders gelagert, aber trotzdem sehr aehnlich.
> http://www.test.de/Behoerden-Buerger-haben-Recht-auf-Durchwahl-4491969-0/

Warten wir mal die Begründung ab und dann auch noch, ob es eine Revision 
gibt, und dann auch noch, was bei der Revision rauskommt.

Ich stufe das als übers-Ziel-hinausgeschossen ein und würde es so 
erwarten, dass man sich in der zweiten Runde darauf einigt, die Daten 
eingeschränkter zu veröffentlichen, sowie dass die Behörde sich 
verpflichtet, mit kompetenten Ansprechpartnern erreichbar zu sein. Also 
etwa:

Hartzer A - G Durchwahl: -2345
Hartzer H - O Durchwahl: -4567
Hartzer P - Z Durchwahl: -6789

Und da müssen dann tatsächlich die erreichbar sein, die (a) kompetent 
sind oder gegebenenfalls zu den tatsächlichen Verursachern zu verbinden 
und (b) die nicht nur abwimmeln und auf den schriftlichen Dienstweg 
verweisen.

Aber wie gesagt, abwarten.

von A. $. (mikronom)


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Kolophonium schrieb:
> @Andy Nachname,
>
> in großen, weltweit tätigen Konzernen (> 100.000MA) gibt es interne
> Telefonbücher, in denen Name, Abteilung, Email, interne Telefonnr.,
> beriebl. Adresse verzeichnet sind.
>
> Verstoßen diese jetzt auch gegen den Datenschutz?

Hast du schon bemerkt, dass du "interne Telefonbücher" geschrieben hast?

Ich bei meinem 12.000-Mitarbeiter-Arbeitgeber kann entscheiden, ob meine 
Telefonummer extern, intern, oder gar nicht bekannt ist.

von Kolophonium (Gast)


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>Hast du schon bemerkt, dass du "interne Telefonbücher" geschrieben hast?

Und jetzt kannst du mir sicher anhand des BDSGs den Unterschied zwischen 
internen und externen Telefonbüchern erläutern.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Andi $nachname schrieb:

>>> Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich
>>> mit elektronischer Datenverarbeitung.
>>
>> Wie kommst Du darauf?
>
> § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten
> ... oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien". Lesen
> musst du schon selber!

Eben, dann lesen wir doch einfach mal zusammen: "aus nicht 
automatisierten Dateien"

Du solltest "Dateien" nicht mit den Dateien verwechseln, die Du auf dem 
Rechner findest"

Auch eine Hängekartei ist eine Datei.

>> Hier in Deutschland ist Zweck und Anwendungsbereich im BDSG §1
>> beschrieben und das bezieht sich natürlich nicht nur auf elektronische
>> Verarbeitung.
>
> § 1 Abs. 3 #3 BDSG § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von
> Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus
> nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber!

Durch Wiederholung wird es nicht richtiger.

> Das Problem beim gedruckten Telefonbuch ist, dass die Daten vorher auf
> Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden, dort kann man als
> Betroffener ganz einfach auf Basis der Datenschutzgesetzet dagegen
> vorgehen. Das gedruckte Telefonbuch (Papier!) braucht aber eine andere
> Lösung.

Nein, braucht es nicht. Du kannst auch handschriftlich ein Telefonbuch 
aus einem Karteikasten herstellen und anbieten.

Ohne Einwilligung verstößt Du dann ganz genau so gegen das BDSG.

Datei != elektronische Datei

Chris D.

von Ano Nym (Gast)


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Hallo ihr überlustigen Kobolde !
Hoffe es findet sich auch wer der mich nicht bloß übers Netz verarschen 
will.

Ich bin leitender Angestellter einer österreichischen Pimperlfirma und 
man hat mir eine Homepage aufs Aug gedruckt.
Auf meine Bitte mich aus der Personalauflistung herauszunehmen wurde mir 
erklärt, dass Funktionsträger namentlich erwähnt werden müssen.
Da ich das aber aus persönlichen Gründen einfach nicht möchte, hab ich 
die Geschäftsführung ersucht, die HP vom Netzt zu nehmen.
Es folgte das Schweigen im Walde und geändert hat sich natürlich nichts.
Weiß jemand ob ich einen Rechtsanspruch habe, dass die HP verschwindet ?
Danke für eure Hilfe

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Ano Nym (Gast)
> Datum: 22.08.2018 21:57

> Auf meine Bitte mich aus der Personalauflistung herauszunehmen wurde mir
> erklärt, dass Funktionsträger namentlich erwähnt werden müssen.

Müssen tun wir alle nur eins ! Aber vielleicht gehört es zur Philosophie 
der Firma die leitenden angestellten zu zeigen.

> Da ich das aber aus persönlichen Gründen einfach nicht möchte, hab ich
> die Geschäftsführung ersucht, die HP vom Netzt zu nehmen.

Ich möchte das auch nicht. Für öffentliche Auftritte habe ich nichts 
übrig, habe einfach zu viel dreck am Stecken !

> Weiß jemand ob ich einen Rechtsanspruch habe, dass die HP verschwindet ?

Nein, verschwinden muss die ja nicht direkt, nur etwas zu deinen Gunsten 
korrigiert werden.

von Cerberus (Gast)


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Für deutsche Verhältnisse hat man ein Recht an seinen persönlichen
Daten. Da Österreich zur EU gehört, müsste das da auch so gelten.
Wenn sich der AG dickfällig stellt, gibts wohl nur die Möglichkeit
einen Anwalt einzuschalten, der die Firma abmahmt, damit der
Eintrag entfernt wird oder es setzt ein fettes Schmerzensgeld wegen
der unerlaubten Nutzung von geschützten persönlichen Daten.
Ob dann der Job noch sicher ist, möchte ich mal bezweifeln.
Die Zeichen stehen da dann sowieso auf Sturm und man kann sich
schon mal nach einem neuen Job umsehen.

von Audiomann (Gast)


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MaWin schrieb:
> Als Angestellter gehört ihr sogar das, was dir nachts einfällt.

Da ich das gerade lese: Nein, das gehört ihr nicht. Nur was in der 
Arbeitszeit angefallen ist und auch nur, soweit es nicht durch das 
AN-Erfindungsgesetz abgedeckt ist. Ansonsten hat die Firma nur ein 
Anrecht darauf, dass jemand nicht gegen sie entwickelt oder vertreibt, 
d.h. man kann nicht einfach eine Erfindung machen und es der Konkurrenzt 
verkaufen oder es selber verticken.

von Volle22 (Gast)


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wenn du nachweisen kannst wann und wo dir das eingefallen ist
kann dich die Firma auch sofort kündigen weil du während der Arbeitszeit 
an deine Frau und Fussball gedacht hast.

Denn dann funktioniert die Gedankenpolizei.

Du musst alle deine Ideen der Firma zur Verfügung stellen
nur wenn sie verzichtet kannst du das selbst verwerten.

von Volle22 (Gast)


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noch was

wenn ich meinen Namen bei Google eingeben gehen die ersten Treffern ins 
europäische Patentamt. Denn auch wenn die Firma die Sachen angemeldet 
hat und die Rechte hat  bleibe ich der Erfinder und muss genannt werden.
Denn nur eine natürliche Person kann was erfinden.

Beitrag #5534332 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cerberus (Gast)


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Dennis schrieb im Beitrag #5534332:
> Wer wirklich eine gute Idee hat
> hält die Füße still und kündigt.

Was eine gute Idee ist, muss sich in der Wirtschaft erst behaupten
und das kann dauern. Wenn man dann noch jemanden geschäftlich in die
Suppe spuckt, wird man sich warm anziehen müssen. Bei Geld hört der
Spaß auf.

von Niemand (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Wenn man dann noch *J*emande*m* geschäftlich in die Suppe spuckt, wird man > 
sich warm anziehen müssen.

So viel zu guten Ideen ... es wäre wohl mal an der Zeit sich der 
deutschen Sprache zu widmen?

von Hans (Gast)


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Mama Mia,

es war mal wieder Freitag …

Wenn ich das alles so lese fällt mir nichts mehr ein.

Ciao Hans

von Percy N. (vox_bovi)


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Ano Nym schrieb:

> Ich bin leitender Angestellter einer österreichischen Pimperlfirma und
> man hat mir eine Homepage aufs Aug gedruckt.

Dann wird vermutlich österreichisches Recht anwendbar sein, net wahr? Da 
werden hier nicht allzu vielen helfen können; und Schaum schlagen kannst 
Du vermutlich auch allein.

> Auf meine Bitte mich aus der Personalauflistung herauszunehmen wurde mir
> erklärt, dass Funktionsträger namentlich erwähnt werden müssen.

In D würde ich jetzt zunächst die Publizitätspflichten prüfen, 
erforderlich Falles die Leitung des Hauses ersuchen, mir die 
entsprechenden Normen zu benennen.
Falls sich die Publizitätspflicht bestätigen lassen sollte, wäre es wohl 
an derzeit Zeit, hinsichtlich der Webpräsenz entpflichtet zu werden, 
Ähnliched scheint Dir vorzuschweben.

> Da ich das aber aus persönlichen Gründen einfach nicht möchte, hab ich
> die Geschäftsführung ersucht, die HP vom Netzt zu nehmen.

Dass schießt vielleicht etwas über das Ziel hinaus; es würde ja reichen, 
wenn jemand andets vielleicht nicht gleich den Kopf, jeden Falls aber 
den Namen hinzuhalten hätte.

> Es folgte das Schweigen im Walde und geändert hat sich natürlich nichts.

Das kann ich gut verstehen.

> Weiß jemand ob ich einen Rechtsanspruch habe, dass die HP verschwindet ?

Das weiß ich als Deutschländer nicht, aber ich tippe auf Nein. Warum? 
Siehe oben.
Ob Du Dich trauen solltest, um Deine Ablösung als Webmaster zu bitten, 
musst Du selbst beurteilen. Ebenso, ob so ein Verhalten bei einem 
leitenden Angestellten gern gesehen wird und seine Karriere fördert.

von AuchnichtvielAhnung (Gast)


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Wenn du nicht gerade bei Dildoking arbeitest und dort namentlich als 
Leitender Produkttester genannt wirst, dann verstehe ich deine 
Bekümmertheit nicht und kann mir vorstellen dass die Geschäftsleitung 
dich nach deinem Antrag auch nicht mehr als Führungsperson ernst nimmt.

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