Beispiel auf Firmeneigener Webseite: Max Muster Elektronik Entwicklung max.muster@musterfirma.de Tel.: 0815-007007 Angenommen ich möchte das nicht - kann die Firma einfach meine (beruflichen) Kontaktdaten online stellen? Liebe Grüße Schraubendreher
Nein das darf die Firma nicht. Man kann sie freundlich darauf hinweisen oder gleich mit einer Unterlassungsklage drohen. Vorher sollte man aber sicher sein, nicht eine schwurbelige AGB abgenickt zu haben, wo auf Seite 3422 unten ganz klein steht: "Hiermit erlaube ich Firma Mafiosa ausdrücklich meine Daten zu....blablabla...".
Wie auch immer betrachtet: 1. Dein Telefon bzw. deine Telefonnummer in der Firma gehört Dir nicht. Was also die Firma damit macht ist ihre Sache. 2. In den seltensten Fällen wird ein Telefonanschluss zur ausschließlich, privaten Nutzung eingerichtet. 3. Manche Firmen wollen es sogar, das ihre Kunden einen Ansprechpartner haben. Vielleicht sogar Dich. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Mir ist nicht ganz klar, wofür Dein Anschluss sonst sein soll. Oder wie man Dich sonst - beruflich - erreichen soll. Notwehr: Lass es stehen und zieh' den Stecker.
Ich habe das gleiche Problem! Bin in einem callcenter und die Nummer steht einfach so auf der Website! Was meinst du wie viel anrufe ich täglich bekomme?!
Artjomka schrieb: > Was meinst du wie viel anrufe ich täglich bekomme?! Da gibts nur eins, ins Callback-Center wechseln!
> kann die Firma einfach meine (beruflichen) Kontaktdaten online stellen?
Deine beruflichen ?
Natürlich, du bist Angesteller der Firma, und damit ihr Sklave.
Als Angestellter gehört ihr sogar das, was dir nachts einfällt.
Deine private Telefonnummer und Anschrift und eMail nicht.
Aloch schrieb im Beitrag #3025515:
> Angenommen du hättest einen Mund, könntest du das selbst klären?
Es gibt verschiedene Meinungen wie auch hier.
Die Frage ist einfach ob eine Zustimmung des Mitarbeiters erforderlich
ist oder nicht - bei ausschliesslich beruflichen Belangen.
amateur schrieb: > 3. Manche Firmen wollen es sogar, das ihre Kunden einen Ansprechpartner > haben. Ich habe es immer als sehr positiv empfunden, wenn ich technische Probleme bei einer eventuellen Lieferfirma lösen musste. Man wird dann nicht von der Telefonzentrale wahllos hin- und her- geschickt, sondern hat gleich den richtigen Ansprechpartner. Teilweise sogar mit Bild. Gruss Harald
Wenn Du als Angestellter auch Ansprechpartner für Externe sein sollst, muss dein Name und deine Firmentelefonnummer irgendwo auftauchen. Da sehe ich kein Problem, wenn da noch Foto oder die Zeiten in denen Du Urlaub hast, .... mit veröffentlicht wird es schwierig.
Wenn es so ist, dass man bei einer Firma angestellt ist und eine firmeneigene emailadresse erhält, darf die Firma das natürlich online stellen.
Harald Wilhelms schrieb: > sondern hat gleich den richtigen Ansprechpartner. > Teilweise sogar mit Bild. Bildtelefone sind noch im Umlauf? SCNR
Etwas vom muehsamsten sind die Firmen wo Supportanfragen ueber eine Zentrale Nummer muessen. Das bedeutet, der Ansprechpartner ist oder kann immer verschieden sein. Und wenn die Leute vom Helpdesk nicht da sind ist nichts. Der Eindruck entsteht, die Support- oder Verkaufsmitarbeiter sind auswechselbare Pfeifen und morgen kann ein guenstigerer da sein. Dieser Eindruck wird bestetigt wenn man sich erst durch ein Menu durchwaehlen muss : fuer deutsch druecken sie die eins... Also wenn die Firma etwas von persoenlichem Kundenkontakt haelt, und es ab einer gewissen Komplexitaet auch muss, sind die direkten Nummern zugaenglich. Sinnvollerweise mit Bild.
Irgendwie ist die 99-€-Frage noch nicht beantwortet worden: Willst Du eigentlich gar kein Telefon oder nur Eins zur privaten Nutzung? Viele sind wahrscheinlich, mit mir der Meinung: Eine nicht veröffentlichte Telefonnummer ist keine Telefonnummer. Die Besitzer von Glaskugeln sind hiervon natürlich ausgenommen.
Flääsch Gordon schrieb: > Sinnvollerweise mit Bild. Dazu ist jedoch die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.
Flääsch Gordon schrieb: > Sinnvollerweise mit Bild. Wieso mit Bild? Name, Funktion, Telefonnummer (Mail, Fax,....) sind doch ausreichend Max Mustermann, Entwicklung Elektronik Bereich XY, Tel.: - Fax.: - EMail: max.muster@musterfirma.de Du musst schon einen sehr guten Grund haben zu rein beruflichen Zwecken irgendwo auf der Firmen-Homepage (Flyer etc.) NICHT mit Basisdaten zu erscheinen.
Artjomka schrieb: > Bin in einem callcenter und die Nummer steht einfach so auf der Website! > > Was meinst du wie viel anrufe ich täglich bekomme?! Schon krass dass man in einem Callcenter angerufen wird. Welch eine Frechheit. Wozu sollte sonst ein Callcenter da sein?
Hallo, natürlich darf und wird dein Arbeitgeber deine (Abteilungs) Telefonnummer veröffentlichen wenn du (deine Abteilung) wichtig für den Kundenkontakt ist. Ich kann aber nachvollziehen das es durchaus Fälle gibt in den es sinnvoll ist wenn ein Aussenstehender nicht direkt eine Abteilung erreichen kann. Beispiel : Kontrolleure im öffentlichen (Nah-) verkehr, oder der direkte Werkstattbereich eines Autohauses. Es gibt genug Zeitgenossen welche ihre Meinungen oder "Probleme" besser an einer Stelle kundtun welche damit richtig umgehen kann und die dafür extra eingerichtet wurde. Durch eine allgemein veröffentlichte Telefonnummer kann in bestimmten Bereichen der Arbeitsablauf extrem gestört werden. Hennes
Es gibt Firmen, da ist aufgrund deren Geschaftstaetigkeit eine enge Verzahnung von Kunden und Entwicklung wichtig. Dann macht es Sinn eine Nummer zur Entwicklung zu haben. Sonst sollte man keine Nummer in die Entwicklungsabteilung veroeffentlichen... Als Entwickler kann man dann ja immer noch das Telephon nicht abnehmen, wenn die anrufende Nummer nicht passt.
Ihr habt mal wieder alle keine Ahnung. Das liegt vermutlich daran, dass der um sich greifende Internetexhibitionismus mittlerweile enormen Umfang erlangt hat und dass es viele (gerade jüngere) Menschen gibt, die sich mit geifernder Freude (daten-)nackisch im Internet präsentieren wollen, siehe die ganzen Facebook-Idioten. Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht werden. Eine pauschale Genehmigung in einem Arbeitsvertrag reicht hierfür ebenfalls nicht aus. Das gilt auch für Personen, die in Kundenkontakt stehen. Ausnahmen sind Personen, die quasi schon öffentlich bekannt sind, etwa weil sie im Handelsregister (Prokurist, Geschäftsführer) stehen. Diese müssten auch gegen ihren Willen akzeptieren, dass sie namentlich auf den Webseiten erwähnt werden. Wie löst man das Kontaktproblem? Durch sogenannte Funktionsaccounts/-kontakte. Es gibt dann zum Beispiel E-Mail-Adressen wie vertrieb@unternehmen.tld. Die Mitarbeiter im Vertrieb können dann darauf zugreifen und können auch unter dieser Adresse antworten. Das gleiche bei Telefonnummern, nicht jeder Ansprechpartner wird veröffentlicht, sondern nur wenige Rufnummern, die mit "Vertrieb" und nicht mit dem Namen einer speziellen Person bezeichnet werden. Einem Außenstehenden darf es nämlich vollkommen egal sein, wer den Anruf annimmt oder die E-Mails beantwortet. Bestehende Kontakte werden früher oder später sowieso die individuellen Kontaktdaten ihrer permanenten Kontaktmitarbeiter kennen, aber das ist noch lange kein Grund, sie auf einer Webseite für alle einsehbar zu zeigen. Daraus ergibt sich noch etwas: Im Krankheits- und Urlaubsfall können die Vertreter ganz unproblematisch auf die E-Mails und Anrufe antworten, die an nicht-persönliche Adressen/Rufnummern gehen. Das wäre also noch ein Grund, solche personenneutralen Kontaktmöglichkeiten zu schaffen. Für alle Ausreden, die ihr mir jetzt gleich um die Ohren hauen wollt: Als es noch kein Internet gab konnte man auch anrufen! Ein "Bei uns geht es aber nicht anders!", was nichts anderes ist als Bequemlichkeit, könnt ihr also gleich stecken lassen. Und dann überdenkt ihr mal, wie sich die Geschäftsführer großer Unternehmen hinter einem Sekretariatsbollwerk verschanzen. Warum sollte sich ein ranghoher BWLer verstecken dürfen, ein kleiner Mitarbeiter aber nicht? Ein Problem bleibt: Ein Mitarbeiter, der sich weigert, wird schnell als Querulant abgestempelt, mit entsprechenden Konsequenzen. Dessen sollte man sich bei solchen internetexhibitionistischen Unternehmen bewusst sein.
Flääsch Gordon schrieb: > Etwas vom muehsamsten sind die Firmen wo Supportanfragen ueber eine > Zentrale Nummer muessen. Das bedeutet, der Ansprechpartner ist oder kann > immer verschieden sein. Und wenn die Leute vom Helpdesk nicht da sind > ist nichts. > Der Eindruck entsteht, die Support- oder Verkaufsmitarbeiter sind > auswechselbare Pfeifen und morgen kann ein guenstigerer da sein. Na und! Du rufst da trotzdem an. Wetten! > Also wenn die Firma etwas von persoenlichem Kundenkontakt haelt, und es > ab einer gewissen Komplexitaet auch muss, sind die direkten Nummern > zugaenglich. Sinnvollerweise mit Bild. Zeig mir mal die vielen Webseiten von Bosch, Volkswagen, Telekom, Bahn, Behörden, Stadtwerke, etc., wo ich die Mitarbeiter mit persönlicher Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder auch noch Foto zu sehen bekomme!
Andi $nachname schrieb: > Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche > E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die > Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht > werden. Steht das in einem Bundesgesetz so drin?
>Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche >E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die >Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht >werden. Wenn ich den ersten Beitrag richtig gelesen habe, ging es um etwas anderes! Das dazu gehörige Stichwort lautet: "persönliche".
Andi $nachname schrieb: >> Also wenn die Firma etwas von persoenlichem Kundenkontakt haelt, und es >> ab einer gewissen Komplexitaet auch muss, sind die direkten Nummern >> zugaenglich. Sinnvollerweise mit Bild. > > Zeig mir mal die vielen Webseiten von Bosch, Volkswagen, Telekom, Bahn, > Behörden, Stadtwerke, etc., wo ich die Mitarbeiter mit persönlicher > Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder auch noch Foto zu sehen bekomme! Wie gesagt soll die Firma ja auch Wert auf persönlichen Kundenkontakt legen ;-) Auf der Website meiner Stadtverwaltung und meines Landratsamts findet man auf jeden Fall Namen, Durchwahl und Dienst-Emailadresse. Beim Landratsamt ist sogar teilweise ein Portraitfoto dabei. Bei einigen Unternehmen (eher KMU als Agilent) wo ich beruflich bestellen muß, finde ich die direkten beruflichen Kontaktdaten (teilweise auch mit Bild) auch auf deren Website. Meinst Du mit "persönlicher" vielleicht die privaten Kontaktdaten? Um das ging es dem OP aber IMHO gar nicht. Die Frage zielte anscheinend auf Namen, Durchwahl-Nummer und seiner persönlichen Email-Adresse bei dem Unternehmen ab.
amateur schrieb: >>Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche >>E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die >>Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht >>werden. > > Wenn ich den ersten Beitrag richtig gelesen habe, ging es um etwas > anderes! Nein, es ging genau darum. Es ist sein Name "Max Muster", (der ganz sicher ganz persönlich ist!), seine ganz persönliche E-Mail-Adresse max.muster@musterfirma.de und vermutlich auch seine persönliche Telefonummer "0815-007007". Weiterhin hat es das Internet nicht zu interessieren, dass er bei "Elektronik Entwicklung" bei "Musterfirma" arbeitet. Das sind alles personenbezogene Daten (§ 1 BDSG), die uneingeschränkt dem Datenschutzrecht (BDSG und Ländergesetze) sowie dem Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz) unterliegen. Die richtige Webseite müsste in etwa so aussehen: Musterfirma Elektronik Entwicklung e-entwicklung@musterfirma.de Tel.: 0815-0070-0 <- die darf natürlich keiner Person zuzuordnen sein Aber ich sags ja, die Facebook-Generation rafft das einfach nicht. Das dürfte mir ja noch egal sein, aber diese Facebook-Jünger erwarten ja immer noch, dass alle anderen ebenso internetexhibitionistisch sein müssen wie sie selber.
Udo schrieb: > Schon krass dass man in einem Callcenter angerufen wird. Welch eine > Frechheit. > > Wozu sollte sonst ein Callcenter da sein? Das sollte ironisch gemeint sein... Wenn es nun mal zum Job gehört auch telefonisch erreichbar zu sein und zu Kunden Kontakt zu haben, dann kann man der Firma doch nicht verbieten die Telefonnummer auch online zu stellen. Schon schlimm, wenn man auf der Arbeit auch tatsächlich mal arbeiten muss und sich nicht den ganzen Tag in der Kaffeeküche verstecken kann :-(
Klaus I. schrieb: > Meinst Du mit "persönlicher" vielleicht die privaten Kontaktdaten? Um > das ging es dem OP aber IMHO gar nicht. Na klar geht es um die persönlichen Daten, das hat überhaupt nichts mit privat zu tun! > Die Frage zielte anscheinend auf > Namen, Durchwahl-Nummer und seiner persönlichen Email-Adresse bei dem > Unternehmen ab. Na das sind doch persönliche Daten! Genau die Daten, die in den Gesetzen als schützenswert eingestuft werden. Lies mal Absatz 1: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html (weiter oben hatte ich § 1 erwähnt, es ist aber § 3 Abs. 1).
Andi $nachname schrieb: > Aber ich sags ja, die Facebook-Generation rafft das einfach nicht. Ja, leider! :-b
Artjomka schrieb: > Wenn es nun mal zum Job gehört auch > telefonisch erreichbar zu sein und zu Kunden Kontakt zu haben, Dann darf man als Mitarbeiter verlangen, dass der Arbeitgeber eine Gruppen/Sammelrufnummer und ebenso Sammel-E-Mail-Adressen angibt! > dann kann > man der Firma doch nicht verbieten die Telefonnummer auch online zu > stellen. Doch! Ich kenne sogar ein Gerichtsurteil dazu. Eine Sekretärin hatte geklagt, weil sie persönlich (Name + ihre Durchwahl) auf einer Webseite des Arbeitgebers genannt worden ist. Die Klage hat sie uneingeschränktk gewonnen.
Artjomka schrieb: > Wenn es nun mal zum Job gehört auch > telefonisch erreichbar zu sein und zu Kunden Kontakt zu haben, dann kann > man der Firma doch nicht verbieten die Telefonnummer auch online zu > stellen. Dazu müssen doch keine persönlichen Daten auf der HP stehen! Die Telefonnummer kann ich jederzeit an den Kunden rausgeben, wenn er sie braucht. So ist sichergestellt, dass auch nur Kunden die Telefonnummer bekommen und nicht jeder Spackenhonk, der einem Toner verkaufen will!
Andi $nachname schrieb: > Zeig mir mal die vielen Webseiten von Bosch, Volkswagen, Telekom, Bahn, > Behörden, Stadtwerke, etc., wo ich die Mitarbeiter mit persönlicher > Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder auch noch Foto zu sehen bekomme! Andi $nachname schrieb: > Aber ich sags ja, die Facebook-Generation rafft das einfach nicht. Das > dürfte mir ja noch egal sein, aber diese Facebook-Jünger erwarten ja > immer noch, dass alle anderen ebenso internetexhibitionistisch sein > müssen wie sie selber. Im Öffentlichen Dienst sieht man das vielfach nicht so eng, wie es das folgende Beispiel anschaulich beweist: http://www.ipmb.uni-heidelberg.de/phazt/abteilung/personen.html
Mark Brandis schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Dennoch, weder Name noch Telefonnummer noch seine persönliche >> E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters dürfen vom Arbeitgeber ohne die >> Zustimmung der betroffenen Person an öffentlichen Stellen bekanntgemacht >> werden. > > Steht das in einem Bundesgesetz so drin? Warum nur in einem Bundesgesetz? Es gibt das Grundgesetz, das BDSG und auch noch Landesdatenschutzgesetze. Wortwörtlich findest du das nicht darin, aber das ergibt sich aus den Datenschutzgrundsätzen der Datenverarbeitung in diesen Gesetzen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet darf das nur dann tun, wenn es zulässig ist. Es gilt also NICHT die Regel, dass man es so lang tun darf, bis jemand widerspricht. Darf der Arbeitgeber also die Arbeitnehmerdaten (Name, Runummer, E-Mail-Adresse) im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses veröffentlichen? Nein, im Regelfall nicht! Es darf von einem Arbeitgeber erwartet werden, dass er die Daten seiner Mitarbeiter schützt und es darf ihm auch zugemutet werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit das passiert. Also zum Beispiel Funktions-E-Mail-Accounts und Sammelrufnummern einrichten. Ausnahmen stellen "öffentliche Personen" dar. Ein kleiner Arbeitnehmer zählt im Regelfall aber nicht dazu. Ein Beispiel dafür wären Professoren, die öffentliche Lehrveranstaltungen (das sind gewöhnlich alle Vorlesungen) anbieten. Hier kann die Hochschule den Lehrbeauftragten (den Professor) namentlich auf den Webseiten benennen, auch wenn er das nicht will. Er muss aber nicht akzeptieren, dass ein Foto von ihm gezeigt wird, hier kommt das Persönlichkeitsrecht wieder zum tragen und auch noch das Recht am eigenen Bild. Du könntest mal da lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_%28Deutschland%29 (der Professor mit seiner Vorlesung befindet sich beispielsweise in der "Öffentlichkeitssphäre")
big_brother schrieb: > Im Öffentlichen Dienst sieht man das vielfach nicht so eng, Gerade dort wird am meisten geklagt, weil man keine Kündigung zu befürchten hat! Arbeitnehmer in der Wirtschaft dulden dagegen viel eher Datenschutzverstöße, weil sie Angst vor einer späteren Entlassung haben. > wie es das > folgende Beispiel anschaulich beweist: Ein Beispiel (auch nicht mehrere) ist kein Beleg dafür, dass das veröffentlichen von personenbezogenen Daten erlaubt wäre! Du kannst auf der Webseite ja mal schauen, wieviele Daten von der Person "Tremmel" vorhanden sind. Auch die Sekretärin scheint kein Interesse daran zu haben, ihr Foto zu veröffentlichen. Es gibt auch genügend Personen, die sich geehrt fühlen, (trotz ihres unbedeutenden Lebens) auf einer Webseite genannt zu werden. Gerade an Unis arbeiten viele junge Leute (Promotionsstudenten), die eher der Facebook-Generation angehören. Weiterhin hat man als wissenschaftlicher Mitarbeiter oft nur befristete Verträge, da fällt es auch eher schwer dem internetexhibitionistischen Professor der Veröffentlichung zu widersprechen. Man will ja schließlich mal irgendwann dank ihm einen Doktor-Titel bekommen!
Andi $nachname schrieb: > Darf der Arbeitgeber also die Arbeitnehmerdaten (Name, Runummer, > E-Mail-Adresse) im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses > veröffentlichen? Nein, im Regelfall nicht! email und Telefonnummer vom Arbeitgeber sind keine Persönlichen daten, das sind daten vom Arbeitgeber und damit darf er machen was er will.
Peter II schrieb: > email und Telefonnummer vom Arbeitgeber sind keine Persönlichen daten, > das sind daten vom Arbeitgeber und damit darf er machen was er will. Aber der Name des Mitarbeiters.
genervt schrieb: > Aber der Name des Mitarbeiters. Ein name selber ist auch nicht schützenwert, denn sonst dürfe es liste mit Geburtsnamen geben. Der Schutz ergibt sich erst mit anderen Infos. also Name + Adresse. Ein name selber sagt nichts aus. Wenn also keine weiteren Persönlichen Infos zu dem name stehen (die email und die Tel ist nicht persönlich!), dann sehe ich kein Problem mit dem Datenschutz.
Peter II schrieb: > genervt schrieb: >> Aber der Name des Mitarbeiters. > > Ein name selber ist auch nicht schützenwert, denn sonst dürfe es liste > mit Geburtsnamen geben. Wenn sich dieser aus Vor und Nachname zusammensetzt schon.
Peter II schrieb: > email und Telefonnummer vom Arbeitgeber sind keine Persönlichen daten, Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch § 32 BDSG gelesen. Außerdem schreibt man "persönlichen" klein und "Daten" groß und dass man "E-Mail" wie "U-Bahn" und nicht "ubahn" schreibt erwähne ich gar nicht erst. Peter II schrieb: > Ein name selber ist auch nicht schützenwert, Du vertauschst da was. Aber was will man auch von einem erwarten, der nicht mal weiß was Datenschutz und personenbezogene Daten sind. > denn sonst dürfe es liste > mit Geburtsnamen geben. Total zusammenhanglose Äußerung. > Der Schutz ergibt sich erst mit anderen Infos. also Name + Adresse. Ein > name selber sagt nichts aus. Irrtum. Was glaubst du eigentlich, was mit so seltenen Namen ist, die quasi einmalig sind? Dennoch ist "Peter Müller" genauso geschützt wie eine Person mit einmaligen Namen. Aber dass du keine Ahnung hast hat man ja schon gelesen.
Andi $nachname schrieb: > Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch § > 32 BDSG gelesen. dort steht was von: > Personenbezogene Daten eines Beschäftigten und wo steht da jetzt das ein Name zu den "Personenbezogene Daten" gehört? Der einzigte bezug der man sehe kannst, ist das der Name in der Firma angestellt ist also der Bezug "Firma" zu "Person" wobei die Person nicht eindeutig ist. Was ist denn mit Namensschildern an den Räumen? Dort steht auch der Name dran und dieser ist bei Firmen mit Besucherzugang lesbar, das ist dann also auch nicht erlaubt?
>Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch >§ 32 BDSG gelesen. Möchtest du uns deine Ahnung anhand des von dir genannten §32 dankenswerterweise näher erläutern? § 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind. (2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden. Deine konkrete Auslegung des § 3 wäre auch interessant, da hier nur Begriffsbestimmngen aufgeführt werden. Hier ein Link für dich zur Feinabstimmung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf
Andi $nachname schrieb: >> denn sonst dürfe es liste >> mit Geburtsnamen geben. > > Total zusammenhanglose Äußerung. nein, du darfst jederzeit eine Liste von Namen ins Internet stellen, eine name ohne bezug fällt nicht unter diese Regelung. http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten es geht also immer um Daten zu einer Person. Der Name selber ohne Kontext ist also nicht damit gemeint.
so hier gibt es etwas genaueres: http://www.dst.kit.edu/downloads/DFN_Infobrief_11-2010_Seiten_1-5.pdf es ist also abhängig von der Tätigkeit.
Namen dürfen ganz sicher veröffentlicht werden, zumindest von den Leuten die eine Firma leiten. Schon mal die Bilanz einer AG oder GmbH gelesen? Die ist öffentlich einsehbar, und es stehen Namen drin. Zum Beispiel die der Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer etc.
Andi $nachname schrieb: > Na das sind doch persönliche Daten! Genau die Daten, die in den Gesetzen > als schützenswert eingestuft werden. Lies mal Absatz 1: > http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html (weiter oben hatte > ich § 1 erwähnt, es ist aber § 3 Abs. 1). Naja, das ist erstmal der vollständige Name und dann noch der Ort wo man arbeitet. Soweit ich weiß wurde mal mein vollständiger Name zusammen mit meinem Wohnort von einer Behörder veröffentlicht (Zuteilung des Rufzeichens für Amateurfunk, na gut mein Rufzeichen wurde also auch noch genannt). In zwei bis vier wissenschaftlichen Veröffentlichungen steht auch der Höflichkeit halber mal mein Name und die jeweilig Firma drin. Ich verstehe Dein Problem anscheinend nicht richtig. Da ich jetzt bei Firma XYZ arbeite habe ich auch kein Problem damit, mit dieser Firma XYZ in Verbindung gebracht zu werden. Im Gegenteil, ich habe extra Visitenkarten dafür in Auftrag gegeben, obwohl ich kein Verkäufer bin. Erzähl doch mal bitte, welches konkrete unverarbeite Problem Dich da jetzt so persönlich belastet?
Klaus I. schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Na das sind doch persönliche Daten! Genau die Daten, die in den Gesetzen >> als schützenswert eingestuft werden. Lies mal Absatz 1: >> http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html (weiter oben hatte >> ich § 1 erwähnt, es ist aber § 3 Abs. 1). > > Naja, das ist erstmal der vollständige Name und dann noch der Ort wo man > arbeitet. Somit sind es personenbezogene Daten. > Soweit ich weiß wurde mal mein vollständiger Name zusammen mit > meinem Wohnort von einer Behörder veröffentlicht Ach man hat dich gezwungen Amateurfunker zu werden! Aha! > In zwei bis vier Du kennst nicht die Anzahl deiner Publikationen? Du kommst gerade sehr glaubwürdig rüber! > wissenschaftlichen Veröffentlichungen steht > auch der Höflichkeit halber mal mein Name und die jeweilig Firma drin. DU hast mitgeschrieben und DU hast sie eröffentlicht, nicht jemand anderes! > Da ich jetzt bei > Firma XYZ arbeite habe ich auch kein Problem damit, mit dieser Firma XYZ > in Verbindung gebracht zu werden. Nur mal so als Tipp: Es gibt Leute, die wollen das nicht und sie müssen das auch nicht begründen! Weiterhin gibt es Leute, die einfach nicht im Internet gefunden werden wollen. Aber ihr Facebooker versteht das einfach nicht, ihr seid nicht in der Lage mal über den Tellerrand zu schauen. > Im Gegenteil, ich habe extra > Visitenkarten dafür in Auftrag gegeben, obwohl ich kein Verkäufer bin. Visitenkarten sind Papier, die verteilt man kontrolliert, das ist kein Internet! > Erzähl doch mal bitte, welches konkrete unverarbeite Problem Dich da > jetzt so persönlich belastet? Einem Facebooker kann man erklären was man will, er akzeptiert es sowieso nicht. So ein Internetexhibitionist würdest so lang auf einen Querulanten einreden, bis er sich endlich nackisch gemacht hat. Manchmal muss man einfach akzeptieren, dass andere Menschen anders denken und handels, aber genau damit haben die Internetexhibitionisten und Facebooker ja ein Problem, sie können das nicht akzeptieren! Dir fehlt einfach Lebenserfahrung um das zu verstehen.
Peter II schrieb: > Andi $nachname schrieb: >>> denn sonst dürfe es liste >>> mit Geburtsnamen geben. >> >> Total zusammenhanglose Äußerung. > > nein, du darfst jederzeit eine Liste von Namen ins Internet stellen, > eine name ohne bezug fällt nicht unter diese Regelung. Der Bezug des Namens ergbt sich spätestens dann, wenn der Arbeitgeber den Namen des Mitarbeites auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht! Das ist dann eben nicht mehr eine Liste irgendwo im Internet, sondern Max Muster bei Musterfirma! > http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten > > es geht also immer um Daten zu einer Person. Der Name selber ohne > Kontext ist also nicht damit gemeint. So etwa. Peter II. ist erst mal niemand, Peter II. auf der Siemens-Mitarbeiterwebseite ist aber schon was ganz anderes!
Kolophonium schrieb: >>Du hast keine Ahnung, aber davon ganz viel. Du hast weder den § 3 noch >>§ 32 BDSG gelesen. > > Möchtest du uns deine Ahnung anhand des von dir genannten §32 > dankenswerterweise näher erläutern? Na lies es halt statt es nur zu kopieren! § 3 macht die Definitionen (unter anderem, was Beschäftigte sind) und § 32 gibt ein paar Regelungen, wie mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten umzugehen ist. Übrigens: Das Speichern eines Namens in einer Webseite ist auch Datenverarbeitung und insbesondere ist es eine Datenübermittlung (an Hinz & Kunz) ach vorheriger Datenbereitstellung! Und genau das ist regelmäßig im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nicht nötig, also unzulässig. Wenn ein Mitarbeiter nach § 34 BDSG eine Auskunft will, an wen du als Arbeitgeber seine personenbezogenen Daten alles übermittelt hast, welche Auskunft willst du ihm dann geben, wenn der Name via Internet für jeden abrufbar ist?
Andi $nachname schrieb: > Es gibt Leute, die wollen das nicht und sie müssen > das auch nicht begründen! Weiterhin gibt es Leute, die einfach nicht im > Internet gefunden werden wollen. Als Privatperson stehe ich bei Facebook, da steht aber nur recht wenig drin. Als Arbeitnehmer ist es sinnvoll mit Basisdaten im Netz zu stehen. Es muss einen Sinn haben, warum der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit Namen + Firmentelefonnummer + Firmen-E-Mail auf die Firmen-Homepage setzt. Max Mustermann bei Musterfirma Elektronik, Toilettenputzer muss nicht auf die Firmenhomepage. Max Mustermann in Entwicklung Elektronik kann durchaus auf die Firmenhomepage, denn so kann er direkt von Kunden angesprochen bzw. angemailt werden, ohne das alles über die Zentrale läuft. Das sollte aber vom Arbeitgeber so mitgeteilt werden. Eine plausible Begründung, warum man das nicht möchte sollte man auch haben. Es geht um rein berufliche Daten.
Andi $nachname schrieb: >> Naja, das ist erstmal der vollständige Name und dann noch der Ort wo man >> arbeitet. > > Somit sind es personenbezogene Daten. Ich glaube, früher gab es auch Telefonbücher. >> Soweit ich weiß wurde mal mein vollständiger Name zusammen mit >> meinem Wohnort von einer Behörder veröffentlicht > > Ach man hat dich gezwungen Amateurfunker zu werden! Aha! Nein wieso? Es gibt halt auch Gesetze die eine Veröffentlichung des Namens und des Ortes erzwingen. Manchmal haben diese Gesetze auch einen tieferen Grund dazu. >> In zwei bis vier > > Du kennst nicht die Anzahl deiner Publikationen? Du kommst gerade sehr > glaubwürdig rüber! Ich selbst habe genau Null Publikationen als Erst-Schreiber zu verantworten, werde aber in manchen genannt. Da mir das aber egal ist (wie Du eigentlich auch meinem Posting entnehmen kannst) und sich Veröffentlichungen auch mal gerne über längere Zeit hinziehen, habe ich wirklich keinen Überblick darüber. Sollte ich wirklich einen anderen Eindruck erweckt haben tut es mir leid. Anscheinend liest aber Du(!) immer nur etwas, was Du selbst hören möchtest. Sorry, da kann Dir niemand weiterhelfen. >> wissenschaftlichen Veröffentlichungen steht >> auch der Höflichkeit halber mal mein Name und die jeweilig Firma drin. > > DU hast mitgeschrieben und DU hast sie eröffentlicht, nicht jemand > anderes! Hm, jetzt bin ich wieder glaubwürdig genug? Aber ansonsten verstehe ich Dich nicht wirklich? > Nur mal so als Tipp: Es gibt Leute, die wollen das nicht und sie müssen > das auch nicht begründen! Weiterhin gibt es Leute, die einfach nicht im > Internet gefunden werden wollen. Aber ihr Facebooker versteht das > einfach nicht, ihr seid nicht in der Lage mal über den Tellerrand zu > schauen. Ich bin sicherlich nicht bei Facebook, ansonsten solltest Du vielleicht mal über den Tellerrand schauen. Individuen die "Wert auf Kundenkontakt" legen sehen es ab und an ganz gerne, dass zumindest ihre Namen und ihre Dienst-Email-Adresse veröffentlicht sind. >> Erzähl doch mal bitte, welches konkrete unverarbeite Problem Dich da >> jetzt so persönlich belastet? > > Einem Facebooker kann man erklären was man will, er akzeptiert es > sowieso nicht. So ein Internetexhibitionist würdest so lang auf einen > Querulanten einreden, bis er sich endlich nackisch gemacht hat. Bei so vielem bösartigen Fehlverstehen von Deiner Seite aus, solte man Dich nur noch wie einen Troll behandeln. > Manchmal muss man einfach akzeptieren, dass andere Menschen anders > denken und handels, aber genau damit haben die Internetexhibitionisten > und Facebooker ja ein Problem, sie können das nicht akzeptieren! Dir > fehlt einfach Lebenserfahrung um das zu verstehen. Ich wüsste jetzt nicht, wo ich den Platz für alternative Lebensformen eingeschränkt habe. Ich sortiere meine Gesprächspartner auch nicht zwanghaft in irgendeine Schublade wie z.B. "Facebooker". Mit Dir werde ich mich sicherlich mehr weiter unterhalten. Ist eigentlich schade, da ich von Dir schon ein paar nachdenkswerte Gesprächsfetzen gelesen habe.
Klaus_I schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Somit sind es personenbezogene Daten. > > Ich glaube, früher gab es auch Telefonbücher. Gedruckte Telefonbücher fallen nicht in den Bereich der Datenschutzgesetze! Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich mit elektronischer Datenverarbeitung. >> Ach man hat dich gezwungen Amateurfunker zu werden! Aha! > Nein wieso? Es gibt halt auch Gesetze die eine Veröffentlichung des > Namens und des Ortes erzwingen. Aus persönlichem Interesse: Welche Gesetz zwingt mich als Amateurfunker mit Rufzeichen meine Daten zu veröffentlichen? > Individuen die "Wert auf Kundenkontakt" > legen sehen es ab und an ganz gerne, dass zumindest ihre Namen und ihre > Dienst-Email-Adresse veröffentlicht sind. Das geht auch alles mit personenneutralen Kontakten. Jemand, der dich nicht kennt, will dich auch nicht persönlich sprechen, dem reicht es das Unternehmen zu erreichen. Die, die dich kennen, haben deine Kontaktdaten sowieso. > Ich sortiere meine Gesprächspartner auch nicht > zwanghaft in irgendeine Schublade wie z.B. "Facebooker". Schubladendenken vereinfacht den Alltag ungemein. Man muss sich nicht mit jeder (belanglosen) Person im Detail auseinandersetzen.
Andi $nachname schrieb: > Gedruckte Telefonbücher fallen nicht in den Bereich der > Datenschutzgesetze! Selbstverständlich tun sie das. Noch nie selbst einen Telefonanschluss in Auftrag gegeben? Da wirst Du mit Sicherheit einen Wisch unterschrieben haben, ob und wie Deine Nummer im Telefonbuch bzw. überhaupt auftaucht. > Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich > mit elektronischer Datenverarbeitung. Wie kommst Du darauf? Hier in Deutschland ist Zweck und Anwendungsbereich im BDSG §1 beschrieben und das bezieht sich natürlich nicht nur auf elektronische Verarbeitung. Aber mal von dem ganzes Gesetzkram abgesehen ist der Datenschutz sowieso nur ein Papiertiger. Mir ist keine einzige Strafe bekannt, die daraufhin ausgesprochen wurde. Maximal gibt es einen erhobenen Zeigefinger mit "Du, Du, Du". Und wenn es einen hier nervt, verlegt man den Sitz eben (fiktiv) ins Ausland. Datenschutz ist zwar "unheimlich wichtig" - interessiert real aber keine Sau. Chris D.
@Andy Nachname, in großen, weltweit tätigen Konzernen (> 100.000MA) gibt es interne Telefonbücher, in denen Name, Abteilung, Email, interne Telefonnr., beriebl. Adresse verzeichnet sind. Verstoßen diese jetzt auch gegen den Datenschutz?
Andi $nachname schrieb: > Doch! Ich kenne sogar ein Gerichtsurteil dazu. Eine Sekretärin hatte > geklagt, weil sie persönlich (Name + ihre Durchwahl) auf einer Webseite > des Arbeitgebers genannt worden ist. Die Klage hat sie uneingeschränktk > gewonnen. Wir sind in D. OK, etwas anders gelagert, aber trotzdem sehr aehnlich. http://www.test.de/Behoerden-Buerger-haben-Recht-auf-Durchwahl-4491969-0/ fonsana
Schraubendreher schrieb: > Max Muster > Elektronik Entwicklung > max.muster@musterfirma.de > Tel.: 0815-007007 > > Angenommen ich möchte das nicht Ich würde auch darauf bestehen dass es Dipl.-Ing. Max Muster Elektronik Entwicklung dipl.ing.max.muster@musterfirma.de heisst!
Peter schrieb: > Ich würde auch darauf bestehen dass es > Dipl.-Ing. Max Muster > Elektronik Entwicklung > dipl.ing.max.muster@musterfirma.de Na, also damit würde ich mich nicht zufrieden geben! Ich würde auch darauf bestehen dass es so veröffentlicht wird: Dipl.-Ing. Max Muster (Dipl.-Ing.) Elektronik Entwicklung (voll mit Dipl.-Ings.) dipl.ing.max.muster@muster-dipl-ing-firma.de
Chris D. schrieb: > Andi $nachname schrieb: > >> Gedruckte Telefonbücher fallen nicht in den Bereich der >> Datenschutzgesetze! > > Selbstverständlich tun sie das. Nein. § 1 Abs. 3 #3 BDSG § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber! >> Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich >> mit elektronischer Datenverarbeitung. > > Wie kommst Du darauf? § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber! > Hier in Deutschland ist Zweck und Anwendungsbereich im BDSG §1 > beschrieben und das bezieht sich natürlich nicht nur auf elektronische > Verarbeitung. § 1 Abs. 3 #3 BDSG § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber! > Aber mal von dem ganzes Gesetzkram abgesehen ist der Datenschutz sowieso > nur ein Papiertiger. Mir ist keine einzige Strafe bekannt, die daraufhin > ausgesprochen wurde. Bei Verstößen gibt es nicht nur Ordnungsgelder/Bußgelder, auch selber hat man als Betroffener einen Unterlassensanspruch und das Recht auf Schadensersatz. Das Problem beim gedruckten Telefonbuch ist, dass die Daten vorher auf Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden, dort kann man als Betroffener ganz einfach auf Basis der Datenschutzgesetzet dagegen vorgehen. Das gedruckte Telefonbuch (Papier!) braucht aber eine andere Lösung.
fonsana schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Doch! Ich kenne sogar ein Gerichtsurteil dazu. Eine Sekretärin hatte >> geklagt, weil sie persönlich (Name + ihre Durchwahl) auf einer Webseite >> des Arbeitgebers genannt worden ist. Die Klage hat sie uneingeschränktk >> gewonnen. > > Wir sind in D. Ich auch und das von mir genannte Urteil war auch in Deutschland. > OK, etwas anders gelagert, aber trotzdem sehr aehnlich. > http://www.test.de/Behoerden-Buerger-haben-Recht-auf-Durchwahl-4491969-0/ Warten wir mal die Begründung ab und dann auch noch, ob es eine Revision gibt, und dann auch noch, was bei der Revision rauskommt. Ich stufe das als übers-Ziel-hinausgeschossen ein und würde es so erwarten, dass man sich in der zweiten Runde darauf einigt, die Daten eingeschränkter zu veröffentlichen, sowie dass die Behörde sich verpflichtet, mit kompetenten Ansprechpartnern erreichbar zu sein. Also etwa: Hartzer A - G Durchwahl: -2345 Hartzer H - O Durchwahl: -4567 Hartzer P - Z Durchwahl: -6789 Und da müssen dann tatsächlich die erreichbar sein, die (a) kompetent sind oder gegebenenfalls zu den tatsächlichen Verursachern zu verbinden und (b) die nicht nur abwimmeln und auf den schriftlichen Dienstweg verweisen. Aber wie gesagt, abwarten.
Kolophonium schrieb: > @Andy Nachname, > > in großen, weltweit tätigen Konzernen (> 100.000MA) gibt es interne > Telefonbücher, in denen Name, Abteilung, Email, interne Telefonnr., > beriebl. Adresse verzeichnet sind. > > Verstoßen diese jetzt auch gegen den Datenschutz? Hast du schon bemerkt, dass du "interne Telefonbücher" geschrieben hast? Ich bei meinem 12.000-Mitarbeiter-Arbeitgeber kann entscheiden, ob meine Telefonummer extern, intern, oder gar nicht bekannt ist.
>Hast du schon bemerkt, dass du "interne Telefonbücher" geschrieben hast?
Und jetzt kannst du mir sicher anhand des BDSGs den Unterschied zwischen
internen und externen Telefonbüchern erläutern.
Andi $nachname schrieb: >>> Datenschutzgesetze befassen sich fast ausschließlich >>> mit elektronischer Datenverarbeitung. >> >> Wie kommst Du darauf? > > § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten > ... oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien". Lesen > musst du schon selber! Eben, dann lesen wir doch einfach mal zusammen: "aus nicht automatisierten Dateien" Du solltest "Dateien" nicht mit den Dateien verwechseln, die Du auf dem Rechner findest" Auch eine Hängekartei ist eine Datei. >> Hier in Deutschland ist Zweck und Anwendungsbereich im BDSG §1 >> beschrieben und das bezieht sich natürlich nicht nur auf elektronische >> Verarbeitung. > > § 1 Abs. 3 #3 BDSG § 1 Abs. 3 #3 BDSG "Einsatz von > Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten ... oder die Daten in oder aus > nicht automatisierten Dateien". Lesen musst du schon selber! Durch Wiederholung wird es nicht richtiger. > Das Problem beim gedruckten Telefonbuch ist, dass die Daten vorher auf > Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden, dort kann man als > Betroffener ganz einfach auf Basis der Datenschutzgesetzet dagegen > vorgehen. Das gedruckte Telefonbuch (Papier!) braucht aber eine andere > Lösung. Nein, braucht es nicht. Du kannst auch handschriftlich ein Telefonbuch aus einem Karteikasten herstellen und anbieten. Ohne Einwilligung verstößt Du dann ganz genau so gegen das BDSG. Datei != elektronische Datei Chris D.
Hallo ihr überlustigen Kobolde ! Hoffe es findet sich auch wer der mich nicht bloß übers Netz verarschen will. Ich bin leitender Angestellter einer österreichischen Pimperlfirma und man hat mir eine Homepage aufs Aug gedruckt. Auf meine Bitte mich aus der Personalauflistung herauszunehmen wurde mir erklärt, dass Funktionsträger namentlich erwähnt werden müssen. Da ich das aber aus persönlichen Gründen einfach nicht möchte, hab ich die Geschäftsführung ersucht, die HP vom Netzt zu nehmen. Es folgte das Schweigen im Walde und geändert hat sich natürlich nichts. Weiß jemand ob ich einen Rechtsanspruch habe, dass die HP verschwindet ? Danke für eure Hilfe
> Autor: Ano Nym (Gast) > Datum: 22.08.2018 21:57 > Auf meine Bitte mich aus der Personalauflistung herauszunehmen wurde mir > erklärt, dass Funktionsträger namentlich erwähnt werden müssen. Müssen tun wir alle nur eins ! Aber vielleicht gehört es zur Philosophie der Firma die leitenden angestellten zu zeigen. > Da ich das aber aus persönlichen Gründen einfach nicht möchte, hab ich > die Geschäftsführung ersucht, die HP vom Netzt zu nehmen. Ich möchte das auch nicht. Für öffentliche Auftritte habe ich nichts übrig, habe einfach zu viel dreck am Stecken ! > Weiß jemand ob ich einen Rechtsanspruch habe, dass die HP verschwindet ? Nein, verschwinden muss die ja nicht direkt, nur etwas zu deinen Gunsten korrigiert werden.
Für deutsche Verhältnisse hat man ein Recht an seinen persönlichen Daten. Da Österreich zur EU gehört, müsste das da auch so gelten. Wenn sich der AG dickfällig stellt, gibts wohl nur die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, der die Firma abmahmt, damit der Eintrag entfernt wird oder es setzt ein fettes Schmerzensgeld wegen der unerlaubten Nutzung von geschützten persönlichen Daten. Ob dann der Job noch sicher ist, möchte ich mal bezweifeln. Die Zeichen stehen da dann sowieso auf Sturm und man kann sich schon mal nach einem neuen Job umsehen.
MaWin schrieb: > Als Angestellter gehört ihr sogar das, was dir nachts einfällt. Da ich das gerade lese: Nein, das gehört ihr nicht. Nur was in der Arbeitszeit angefallen ist und auch nur, soweit es nicht durch das AN-Erfindungsgesetz abgedeckt ist. Ansonsten hat die Firma nur ein Anrecht darauf, dass jemand nicht gegen sie entwickelt oder vertreibt, d.h. man kann nicht einfach eine Erfindung machen und es der Konkurrenzt verkaufen oder es selber verticken.
wenn du nachweisen kannst wann und wo dir das eingefallen ist kann dich die Firma auch sofort kündigen weil du während der Arbeitszeit an deine Frau und Fussball gedacht hast. Denn dann funktioniert die Gedankenpolizei. Du musst alle deine Ideen der Firma zur Verfügung stellen nur wenn sie verzichtet kannst du das selbst verwerten.
noch was wenn ich meinen Namen bei Google eingeben gehen die ersten Treffern ins europäische Patentamt. Denn auch wenn die Firma die Sachen angemeldet hat und die Rechte hat bleibe ich der Erfinder und muss genannt werden. Denn nur eine natürliche Person kann was erfinden.
Beitrag #5534332 wurde von einem Moderator gelöscht.
Dennis schrieb im Beitrag #5534332: > Wer wirklich eine gute Idee hat > hält die Füße still und kündigt. Was eine gute Idee ist, muss sich in der Wirtschaft erst behaupten und das kann dauern. Wenn man dann noch jemanden geschäftlich in die Suppe spuckt, wird man sich warm anziehen müssen. Bei Geld hört der Spaß auf.
Cerberus schrieb: > Wenn man dann noch *J*emande*m* geschäftlich in die Suppe spuckt, wird man > sich warm anziehen müssen. So viel zu guten Ideen ... es wäre wohl mal an der Zeit sich der deutschen Sprache zu widmen?
Mama Mia, es war mal wieder Freitag … Wenn ich das alles so lese fällt mir nichts mehr ein. Ciao Hans
Ano Nym schrieb: > Ich bin leitender Angestellter einer österreichischen Pimperlfirma und > man hat mir eine Homepage aufs Aug gedruckt. Dann wird vermutlich österreichisches Recht anwendbar sein, net wahr? Da werden hier nicht allzu vielen helfen können; und Schaum schlagen kannst Du vermutlich auch allein. > Auf meine Bitte mich aus der Personalauflistung herauszunehmen wurde mir > erklärt, dass Funktionsträger namentlich erwähnt werden müssen. In D würde ich jetzt zunächst die Publizitätspflichten prüfen, erforderlich Falles die Leitung des Hauses ersuchen, mir die entsprechenden Normen zu benennen. Falls sich die Publizitätspflicht bestätigen lassen sollte, wäre es wohl an derzeit Zeit, hinsichtlich der Webpräsenz entpflichtet zu werden, Ähnliched scheint Dir vorzuschweben. > Da ich das aber aus persönlichen Gründen einfach nicht möchte, hab ich > die Geschäftsführung ersucht, die HP vom Netzt zu nehmen. Dass schießt vielleicht etwas über das Ziel hinaus; es würde ja reichen, wenn jemand andets vielleicht nicht gleich den Kopf, jeden Falls aber den Namen hinzuhalten hätte. > Es folgte das Schweigen im Walde und geändert hat sich natürlich nichts. Das kann ich gut verstehen. > Weiß jemand ob ich einen Rechtsanspruch habe, dass die HP verschwindet ? Das weiß ich als Deutschländer nicht, aber ich tippe auf Nein. Warum? Siehe oben. Ob Du Dich trauen solltest, um Deine Ablösung als Webmaster zu bitten, musst Du selbst beurteilen. Ebenso, ob so ein Verhalten bei einem leitenden Angestellten gern gesehen wird und seine Karriere fördert.
Wenn du nicht gerade bei Dildoking arbeitest und dort namentlich als Leitender Produkttester genannt wirst, dann verstehe ich deine Bekümmertheit nicht und kann mir vorstellen dass die Geschäftsleitung dich nach deinem Antrag auch nicht mehr als Führungsperson ernst nimmt.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.