Hallo zusammen, ich arbeit zur Zeit bei einem Konzern in München als Werkstudent. Die Firma zahlt bei Festangestellten nach IGM Tarif, für Werkstudenten gilt dieses Regelung jedoch nicht. Ich bekomme als Master Student E-Technik zur Zeit 10,5€/h (was angeblich so üblich ist), dazu keinen Urlaub, kein Weihnachtsgeld, keine Zahlung bei Krankheit oder Feiertagen. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass ich eig sogar Anspruch auf einige dieser Sachen hätte, was mir nicht wirklich bewusst war. In diesem Artikel http://www.experto.de/b2c/studium/finanzieren/das-privileg-der-werkstudenten.html der leider ohne Datum und Quellenangaben auskommt, steht sogar dass ich in den Tarifvertrag eingestuft werden könnte, was mit als Bachelor natürlich sehr zugute kommen würde. Da ich mit der Arbeitsstelle recht zufrieden bin und nicht es mir mit unrechtmäßigen Forderungen nicht verscherzen möchte, wollte ich vorher hier mal fragen was ihr davon haltet. Natürlich könnte ich einfach die Stelle wechseln, aber lieber wäre es mir natürlich, wenn ich für meine jetzige Stelle einfach mehr Geld bekomme. Mir kommt es einfach komisch vor, dass ich als flexibel einsetzbarer Werkstudent nur so wenig bekomme und keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen habe, während man als Bachelor mit einem festen Vertrag ein vielfaches an Gehalt + Urlaub + etc. bekommt.
Buah, das ist verdammt wenig. Selbst die TU-Berlin zahlt ihren Studenten 11€/h. Und das im öffentlichen Dienst, Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall und wenn man sich Urlaub nimmt. Netto bleiben dir da 9€ übrig. Offen gestanden: Dafür würde ich nicht mal eine Toilette putzen. Komplexe Arbeiten im Embedded-Umfeld erst recht nicht. Hie und da sollte man halt genug Arsch in der Hose haben und sagen, dass das einfach nicht läuft. Tipp: Lass dich als Freiberufler eintragen und biete den Unternehmen ein Werkstudententätigkeit auf Rechnung an. Verlange mindesten 15€/h (München würde ich locker 20€/h verlangen, sofern das dein Lebenslauf+Erfahrung hergibt), bei maximal 20h/Woche (wg. studentischer KV). Wenn du dein Geld gescheit ausgibst, musst du quasi keine Steuern zahlen. Die Lohnsteuererklärung nimmt dir eine Software ab, da hast du maximal 45 Minuten Aufwand im Jahr. Stichwort: Kleinunternehmerregelung.
Danke für den Tipp. Mein Studium neigt sich sowieso schon dem Ende, daher lohnt sich sowas wahrscheinlich nicht mehr. Bei meiner aktuellen Arbeit habe ich noch nicht so viel Erfahrungen, daher weiß ich nicht inwiefern das einer Firma wirklich 20€ wert wäre. Mir ging es bei meiner aktuellen Arbeit auch mehr um die Erfahrung die ich sammeln kann, als nur um einen Job der mir Geld bringt. Allerdings heißt das ja nicht, dass man sich trotzdem wenig bezahlen lassen muss.
bernd schrieb: > ich arbeit zur Zeit bei einem Konzern in München als Werkstudent. Die > Firma zahlt bei Festangestellten nach IGM Tarif, für Werkstudenten gilt > dieses Regelung jedoch nicht. Ich bekomme als Master Student E-Technik > zur Zeit 10,5€/h (was angeblich so üblich ist), dazu keinen Urlaub, kein > Weihnachtsgeld, keine Zahlung bei Krankheit oder Feiertagen. Du studierst im Master, hast also einen Bachelor und arbeitest für 10,50€ die Stunde, als Werkstudent, in München? Ich wette du würdest der Erfahrung wegen auch für eine Tüte Nüsse arbeiten. Wärst du im Bachelorstudiengang würde ich das noch akzeptieren aber mit dem Bachelor in der Tasche? Urlaubanspruch hast du auch als Werkstudent, sollte der "Konzern" mit IGM-Tarif eigentlich wissen oder er wird in deinem Fall vergütet, sollte in deinem Vertrag stehen.
bernd schrieb: > daher lohnt sich sowas wahrscheinlich nicht mehr. > Bei meiner aktuellen Arbeit habe ich noch nicht so viel Erfahrungen, > daher weiß ich nicht inwiefern das einer Firma wirklich 20€ wert wäre. Laber nicht rum, das ist eher noch zu wenig. Du bist kein Regalauffüller, die bekommen schon 15€, ungelernter McDonaldshelfer ebenso. 20€ als Bachelor ob mit Erfahrung oder ohne ist immer noch zu wenig. Ein Fensterputzer kostet schon >20€ und da kommst du mit mickrigen 20€ und dann noch in München? Hallo McFly! <knock, knock> aufwachen! > Mir ging es bei meiner aktuellen Arbeit auch mehr um die Erfahrung die > ich sammeln kann, als nur um einen Job der mir Geld bringt. Allerdings > heißt das ja nicht, dass man sich trotzdem wenig bezahlen lassen muss. Eben, verlange nen ordentlichen Stundensatz ansonsten lass es bleiben, die "Erfahrung" kannst du woanders besser bezahlt machen oder machst nen besser bezahlten Deppenjob wo du deine paar Stunden abreist und dich ansonsten auf den Studium konzentrieren kannst. "Erfahrung" in Selbstverarschung und Ausbeutung ist das was du bei dem tollen Konzern gemacht hast.
Du hast wahrscheinlich Recht. Wenn ich sehe, was die Firma an mir verdient und wir dort mit hohen Beträgen umgegangen wir, wären leicht 15-20€ drin gewesen. Als Student hat man eben noch kein gutes vertrauen in seine Fähigkeiten und denkt immer, man müssen dankbar sein, wenn man irgendwo arbeiten DARF. Wenn man so denkt, kommt man aber wahrscheinlich nicht weit, weil niemand freiweillig mehr Gehalt bietet, wenn er billige Stundenten findet. Wie dem auch sei. Wäre eine Anstellung nach Tarif denn möglich bzw ist diese vorgeschrieben? PS: Die Putzfrau in der Firma bekommt angeblich 35€/h, was angeblich günstig ist (sagen meiner Kollegen die teilweise selbst privat eine haben). Ist schon lustig, wenn es nicht so traurig wäre.
Und bei Lidl bekommt man laut Aussage der Website wirklich "mindestens 10.5€/h" wenn man dort als Aushilfe arbeitet und die Regale einräumt. Hätte ich selbst nicht gedacht...
bernd schrieb: > Wie dem auch sei. Wäre eine Anstellung nach Tarif denn möglich bzw ist > diese vorgeschrieben? Bin mir nicht sicher. Bei Daimler ist es so: Je öfters du angestellt wirst (z.B. Praktikant -> Werkstudent -> Bachelorette) desto mehr Gehalt kriegst du. Bei der 3. Anstellung ist das schon ein ganz fürsterlicher Batzen, da wird dir deine Loyalität durchaus hoch angerechnet. Dito mit unbürokratischen Vertragsfragen ("15h die Woche sind dir zuviel, machen wir 10h draus... kein Problem").
umts schrieb: > Bin mir nicht sicher. Bei Daimler ist es so: Je öfters du angestellt > wirst (z.B. Praktikant -> Werkstudent -> Bachelorette) desto mehr Gehalt > kriegst du. Bei der 3. Anstellung ist das schon ein ganz fürsterlicher Fürchterlicher? > Batzen, da wird dir deine Loyalität durchaus hoch angerechnet. Klar, man weiß ja dann schon, dass man so einen Depp später zum Putzfrauengehalt anstellen kann, da nimmt man ihn natürlich gern.
10.5€ als bachelor? was ne ausbeutung...selbst die hochschule bei uns zahlt 14€, ich bekomme immerhin 12.7€
Wenn er einen fertigen Bachelor fest anstellen würde, müsste er mit 25€/Stunden Minimum an Kosten rechnen. Die Zahl würde ich auf den Tisch legen und dann mal sehen, wie er reagiert. ;)
Also 10.50€ ist verdammt wenig. Ich habe damals als Werkstudent ohne Abschluss in der Softwareentwicklung 13.50€ gekriegt. Dazu dann entsprechend anteilig (Halbtagsstelle) Urlaub, Weihnachtsgeld usw.. Und das in einem Kleinunternehmen.
> Ich bekomme als Master Student E-Technik > zur Zeit 10,5€/h (was angeblich so üblich ist), dazu keinen Urlaub, kein > Weihnachtsgeld, keine Zahlung bei Krankheit oder Feiertagen. Also ein paar Dinge - ohne Rechtsberatung - hier hilft nur der Gang zum Anwalt. Hans Mustermann sollte sich folgende Fragen stellen: 1) Ist die Anstellung als Aushilfe oder als Werksstudent? Normalerweise ist letzterer vertraglich begrenzt auf maximal zwei Jahre, die Wochenhöchstarbeitsdauer darf 20 Stunden während des Semesters (d.h. also in der Vorlesungszeit) nicht überschreiten. 2) Wenn der Vertrag im Bachelorstudiengang geschlossen wurde, endet dieser mit dem entsprechenden Abschluss. Als Master-Werksstudent ist somit ein neuer Vertrag nötig. 3) Es ist ein weitreichender Irrglaube, dass man als Werkstudent oder Aushilfe keinen Urlaubsanspruch besitzt. Im BUrlG ist ganz klar geregelt, dass Urlaubsanspruch grundsätzlich ab einer Beschäftigungsdauer von mindestens einem Monat besteht. Und das gilt unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Egal ob es 20 oder 40 Wochenstunden sind, so beträgt der Anspruch mit Vollendung eines Monats 1/12 von 24 Tagen. Dieser Urlaub ist vom Arbeitgeber zu genehmigen und vor allem zu bezahlen. 4) Weihnachtsgeld (13tes Monatsgehalt) ist eine freiwillige betriebliche Leistung. Hier steht im Arbeitsvertrag, ob, und falls ja, in welcher Höhe gezahlt wird. 5) Ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall) - unabhängig von der Art der Beschäftigung. Wer nur einen Monat angestellt ist, hat demnach keinen Anspruch. Der Anspruch ist gegenüber den Arbeitgeber geltend zu machen, soweit die Krankheitsdauer 6 Wochen nicht überschreitet. Anschließend zahlt die Krankenkasse weiterhin 70% des Lohnes (mit Einschränkungen). Zur Vergütung: Es spielt keine Rolle, ob der Betrieb im Tarifverbund ist, oder nicht. Es zählt nur, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn hier 10,50 Euro / Stunde niedergeschrieben wurden, so wird auch nur dies bezahlt. Mit der Unterschrift wurde die Höhe des Entgeltes akzeptiert. Schlussendlich war ich mal in einer ähnlichen Situation. Ich habe davon abgesehen, meinen AG zu verklagen (wegen 2 Tagen Urlaub, die mir verweigert wurden). Zwar hätte ich das Ding locker gewonnen, allerdings gibt es so einen berühmten Spruch: "Ist der Ruf erst ruiniert...". Man sieht sich im Leben immer zweimal. Selbst wenn der Gang vor den Kader in Betracht gezogen würde, so sollte man sich darüber im klaren sein, dass lediglich der Urlaub des letzten Jahres eingeklagt werden kann, soweit der Stichtag (ich glaube 15ter März) nicht verstrichen ist. Sonst ist der Urlaub verfallen und der AG wird lapidar darauf verweisen, dass der Urlaubsanspruch nicht geltend gemacht wurde. Ob sich das also lohnt?!
Ich will hier niemanden verklagen. Das wäre ja noch schöner, erst den Vertrag unterschreiben und dann fällt einem nach einem Jahr ein, dass man eigentlich doch gerne Urlaub hätte. Wenn ich sie wirklich schädigen will dann mache ich das, womit man hier in München die größten Probleme verursachen kann: Ich gehe einfach nicht mehr hin.
Also ich kenne das Problem. Bin auch bei einem großen Münchener Konzern als Werkstudent, aber anderer Standort. Die Eingliederung von Werkstudenten in den IGM Vertrag erfolgt hier nur bei IGM Mitgliedern. Dann müssen die das wohl irgendwie :) Ich hatte ein längeres Gespräch mit dem Betriebsrat vor der Vertragsunterzeichnung. Und bevor jetzt Verdächtigungen aufkommen, dass er mich nur für die IGM gewinnen wollte: Ich hatte meinen Vertrag in der Hand, dann bin ich der IGM beigetreten und nun habe ich einen neuen Vertrag inkl gestiegener Bezahlung und mehr Urlaub (in Summe Vorteile von ca 250€) bei einem IGM Beitrag von 1% des Lohns (ca 13€ gesamt) Gruß
PeterPan schrieb: > mehr Urlaub Und dieses gewisse "mehr" heißt aber auch, dass Dir prinzipiell schon einige Dinge zugestanden wurden, auf die Du auch ein Anrecht hast. Das sehe ich als den Kasus Knaxus.
kann sein :) mehr weiß ich nicht - Die message, die ich rüber bringen wollte ist, dass sich der TE mal an den Betriebsrat wenden könnte. Vorallem bevor er seinem Vorgesetzten eine 25€/h Forderung auf den Schreibtisch knallt. Meiner Erfahrung nach wissen die Vorgesetzten selten was die Studenten überhaupt bekommen. Bei uns (S.....) zählen Studenten auch nicht zu Headcount der Abteilung.
Martin Schwaikert schrieb: > Und dieses gewisse "mehr" heißt aber auch, dass Dir prinzipiell schon > einige Dinge zugestanden wurden, auf die Du auch ein Anrecht hast. Nö, laut Urlaubsgesetz nur 24 Werktage, der Tariflich Urlaub gilt nur für Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft die auch den Tarif abgeschlossen hat. Im IGM Tarif sind es nämlich 30 Werktage. Die Frage ist nämlich nicht ob die Firma im Arbeitgeberverband, sondern ob der Mitarbeiter in der Gewerkschaft ist. Theoretisch kann ein Betrieb den Teil der Mitarbeiter die in der Gewerkschaft ist nach Tarif behandeln und die anderen nach der gesetzlichen Lage. Wird aber wegen des Betriebsfriedens normalerweise keiner machen.
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