Hallo, ich möchte mir eine Platine mit den Massen 250*250mm anfertigen lassen. Nichts besonderes: Prototyp, 2 lagig, Lötstop, 2 Ausfräsungen innen. Ich habe jetzt ein gutes Dutzend Hersteller durchforstet, das mit Abstand günstigste Angebot stammt von Fischer Leiterplatten (http://www.fischer-leiterplatten.de/) zu etwa 100€. Alle anderen inklusive Billigätzer à la Bilex sind - zum Teil erheblich- teurer. Hat jemand Erfahrungen mit Fischer? Gibt es da einen Haken? Nein - verkleinern ist leider nicht möglich, da Auftragsarbeit für einen Kunden (Kunstprojekt). Mike
Mike schrieb: > Hat jemand Erfahrungen mit Fischer? Ja. Schon zig Mal dort bestellt. Sehr gute Qualität.Überproduktion wird kostenlos dazu geliefert. Mike schrieb: > Gibt es da einen Haken? Nein. Die Preise im Kalkulator sind zuzüglich MwSt. und Versand.
Da gibts keinen Haken. Ich lass alle unsere Platinen dort fertigen. Die Platinen sind ganz ordentlich und man bekommt immer ein paar mehr geliefert. Einmal hatte ich bei einer Platine einen Kurzschluß, den man nicht sehen konnte. Das war aber kein Problem, da ja mehr geliefert wurden als ich bestellt hatte.
Bestell schon seit Jahren bei fischer, hauptsächlich Multinutzen. Das geile ist man bekommt quasi immer Überlieferungen (1 Bestellt und 3 bekommt man). Natürlich ist das kein muss aber bei 95% der Bestellungen war es so. Einmal war eine Leiterbahn nicht richtig geäzt und hatte einen Kurzschluss. Reklamiert, 4 Tage später neue Leiterplatte da. Leider machen die keinen gratis Positionsdruck. Sonst wie gesagt sehr empfehlenswert
jjj schrieb: > Drei Antworten zeitgleich :-) was will man mehr Aufpasse, HAL und Finepitch klappt da nicht so gut, Auch die Überlieferungen, waren miserabel. Gruß Eugen
Eugen S. schrieb: > HAL und Finepitch klappt da nicht so gut, Bei einem Einzelstück kann man das auch nachverzinnen. Aber man sieht deutlich, dass selbst bei Finepitch noch Lötstopmaske zwischen den Pins vorhanden ist. Das wird bei anderen Herstellern gerne freigestellt. Kann natürlich auch ein Grund dafür sein, dass nicht alle Pins verzinnt wurden.
Mike schrieb: > Gibt es da einen Haken? Steht nur auf Gewerbliche. "Privatgesindel" ist unerwünscht. Siehe Fußtext im Kalkulator: http://www.fischer-leiterplatten.de/kalkulator/
Gerhard P. schrieb: > Steht nur auf Gewerbliche. "Privatgesindel" ist unerwünscht. Wurde schon zig mal hier diskutiert und widerlegt. Sie liefern auch an Privat. Sogar mit Rechnung.
Bestelle seit Jahren da, keine schlechten Erfahrungen gesammelt, sehr freundlicher Kontakt. Daumen hoch, günstiger geht's glaube ich nicht mehr, die Überlieferung kommt gratis dazu, min. 1 Platine. Ingo
Mike schrieb: > Alle anderen > inklusive Billigätzer à la Bilex sind - zum Teil erheblich- teurer. Falls dich das wundert, das ist ganz einfach: 250 x 250 mm lässt sich nicht mehr ohne weiteres im Pool fertigen und ist daher nichts für Billiganbieter. Privatätzer werden überhaupt Probleme mit der Grösse haben. Gruss Reinhard
... schrieb: > Wurde schon zig mal hier diskutiert und widerlegt. Sie liefern auch an > Privat. Sogar mit Rechnung. Du meinst der Rausschmeissertext steht in Fischers Kalkulator nur so zum Spaß, aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im Metzgerladen?
Gerhard P. schrieb: > aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im > > Metzgerladen? Kann dir in China passieren.
Gerhard P. schrieb: > Du meinst der Rausschmeissertext steht in Fischers Kalkulator nur so zum > Spaß, aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im > Metzgerladen? Zahlende Hunde schon. Wenn du einfach so tust als ob du eine Fa. wärst oder die Frage offen lässt, ist alles ok, niemand ist verpflichtet das nachzuprüfen. Allerdings kannst du nicht nacher dich plötzlich in einen gesetzlich geschützten Verbraucher verwandeln und etwa ein Rücktrittsrecht beanspruchen - was bei LP nicht weiter problematisch ist weil es sowieso keines gibt. Gruss Reinhard
Vielen Dank erstmal für die Kommentare. So wie es aussieht gibt es an Fischers Leiterplatten wohl nichts auszusetzen. Dass Fischer nicht an Privat liefert sollte kein Problem sein. Ich bin nebenberuflich als Freiberufler tätig und habe eine Umsatzsteuer ID. Bis jetzt hat das bei allen Firmen gereicht, einen Gewerbeschein wollte niemand sein. Lediglich RS Components war mal ein wenig zickig, die haben sich aber dann auch mit einer Kopie des Steuernummernbescheids zufrieden gegeben.
Sorry, Tippfehler
> ... wollte niemand sein.
... wollte niemand sehen.
Reinhard Kern schrieb: > Zahlende Hunde schon. Wenn du einfach so tust als ob du eine Fa. wärst > oder die Frage offen lässt, ist alles ok, niemand ist verpflichtet das > nachzuprüfen. Allerdings kannst du nicht nacher dich plötzlich in einen > gesetzlich geschützten Verbraucher verwandeln und etwa ein > Rücktrittsrecht beanspruchen - was bei LP nicht weiter problematisch ist > weil es sowieso keines gibt. Das ist juristisch unhaltbar. Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären. Ein Endkunde kann gesetzlich verliehene Rechte nicht durch Erklärung oder Vertrag - weder irrtümlich noch vorsätzlich - aufgeben. Im Streitfall folgen die gegenseitigen Ansprüche der Geschäftspartner ihrem tatsächlichen Status. Diesen falsch anzunehmen geschieht bleibt ein nicht kompensiertes Risiko jeder Partei.
Gerhard P. schrieb: > Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären. Warum denn nicht? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist das doch auch eine Erklärung, die man abgibt. Gerhard P. schrieb: > Ein Endkunde kann gesetzlich verliehene Rechte nicht durch Erklärung > oder Vertrag - weder irrtümlich noch vorsätzlich - aufgeben. Hast du dazu einen Nachweis? Das was du sagst, wäre vermultich dann anwendbar, wenn dem Verkäufer bewusst ist, dass es sich um einen Privaten Kunden handelt. Wenn sich der Kunde gegenüber dem Verkäufer aber als Gewerbetreibender ausgibt, so dass der Verkäufer nicht erkennen kann, dass es ein Privatkunde ist, dann kommt dadurch kein Vertrag im Sinne des §474 BGB zustande. Ich hab dazu das hier gefunden: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/verbrauchsgueterkauf-verbraucher-der-vortaeuscht-unternehmer-zu-sein-geniesst-keinen-schutz/ Im zweiten Absatz steht: > Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 91/04) hat dazu festgestellt, dass > demjenigen Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck > der Kaufsache vortäuscht, die Berufung auf die Vorschriften über den > Verbrauchsgüterkauf verwehrt ist. Dies im Zuge des §242 BGB nach Treu und > Glauben, da es dem unredlichen Käufer verwehrt sein soll, aus seinem > unredlichen Verhalten auch noch Vorteile zu ziehen./
Johannes schrieb: >> Glauben, da es dem unredlichen Käufer verwehrt sein soll, aus seinem >> unredlichen Verhalten auch noch Vorteile zu ziehen./ Genau das meinte ich. Wenn jemand so tut als ob er ein Geschäftsbetrieb wäre und dann sich als Privatmann outet, um vom Kauf zurückzutreten, ist das für mich schlicht Betrug, und selbstverständlich würde ich mich weigern das anzuerkennen. Manchmal, wenn auch viel zu selten, stimmt die Rechtssprechung überein mit dem gesunden Menschenverstand und/oder dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > Wenn jemand so tut als ob er ein Geschäftsbetrieb > wäre und dann sich als Privatmann outet, um vom Kauf zurückzutreten, ist > das für mich schlicht Betrug, und selbstverständlich würde ich mich > weigern das anzuerkennen. Außerdem (wie du schon weiter oben bemerkt hast), wäre dieser Punkt ja hier ohnehin nicht anwendbar: die Anfertigung einer Platine ist eine Auftragsfertigung speziell nach Kundenanforderungen, für die kann man auch als Privatkunde kein Rückgaberecht.
Johannes schrieb: > Gerhard P. schrieb: >> Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären. > > Warum denn nicht? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist das doch auch eine > Erklärung, die man abgibt. Auch wenn das jetzt ganz ins Off Topic abgleitet - da muss überhaupt niemand was erklären, dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der Finanzämter. Die meisten "Geschäftsleute" wissen nicht mal was davon, bis sie Einkommensteuer nachzahlen sollen. Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb: > (...) dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und > schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der > Finanzämter. Nicht zwangsläufig. Steuern fallen auch auf "private Veräusserungsgeschäfte" an, sofern diese "der Gewinnerzielung dienen". Wenn du den kompletten Haushalt von Deiner Oma auflöst und die Sachen auf ebay einstellst, zahlst Du Steuern. Ohne Gewerbe.
om pf schrieb: > zahlst Du Steuern. Ohne Gewerbe. Dass es vielfältige Möglichkeiten gibt Steuern zahlen zu müssen, überrascht mich jetzt nicht wirklich. Aber die gebräuchliche Rechtsauffassung ist wohl (Zitat aus Stern-Forum) "Gemeinhin gilt: Sobald der Umsatz regelmäßig 500 Euro übersteigt und vor allem gleichartige, neuwertige Gegenstände angeboten werden, kann man von gewerblichem Handel ausgehen." Das tut das Finanzamt dann auch egal ob man sich einen Gewerbeschein besorgt hat oder nicht, und oft auch bei weniger Umsatz. Übrigens gibt es auch Rechtsformen für eine Gesellschaft, die nirgends angemeldet oder eingetragen werden, z.B. die GbR. Gruss Reinhard
> (...) dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und > schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der > Finanzämter. Soweit ich weiß, darf man als Privatperson Dinge verkaufen, ohne Steuern zu zahlen, wenn der Veräußerungsgewinn weniger als 730EUR (???) beträgt. Alles was darüber geht, muss (sollte) als zusätzliches Einkommen angegeben werden. Entsprechend beeinflußt dies den persönlichen Steuersatz (Einkommensteuererklärung - Anlage SO = sonstige Einkünfte). Ich verstehe nicht, warum sich die Leute den Kopf zerbrechen ob Gewerbetrteibender oder Privat. Bei Umsätzen (nicht Gewinn!!) <5000EUR bedeutet Gewerbe auch für das Finanzamt nur mehr Arbeit. Und in den Knast kommt keiner! Die vom Finanzamt machen auch nur ihren Job, und versuchen bestehndes Steuerrecht durchzusetzen, um für die Allgemeinheit Gerechtigkeit durchzusetzen. Und wenn däfür das Amt Informationen anfordert ist das nur legitim und richtig, und hat nichts mit Generalverdacht, Verfolgung etc. zu tun. Aus persönlichen Erfahrungen kann ich nur sagen, dass oft ein freundliches Telefongespräch alle Missverständnisse aus der Welt schaffen. Bisher habe ich immer freundliche Sachberarbeiter in der Leitung, die bemüht waren, mir zu helfen. Selbst das Anmelden eines Gewerbes (Bürgermeisteramt: Gewerbeschein 20EUR) ist echt Easy. Die Leute machen einen zu großen Aufwand darum! Natürlich müssen danach einige Formulare von verschiedenen Stellen ausgefüllt werden. Eine gebildete Person, sollte damit keine Probleme haben oder einfach nachfragen. Meine (freche) Behauptung: Wer damit nicht klar kommt, der kommt auch mit einem Gewerbe nicht klar! Zumal es Hilfe gibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft Also alles was Du Dir beschaffst, um damit Gewinn zu erzielen. Du verkaufst Deine eigenen alten Möbel --> steuerfrei. Du verkaufst die Möbel Deiner Oma (die nicht in Deinem Haushalt standen) --> steuerpflichtig.
Steuerzahler schrieb: > Die vom Finanzamt machen auch nur ihren > Job, und versuchen bestehndes Steuerrecht durchzusetzen, um für die > Allgemeinheit Gerechtigkeit durchzusetzen. Ich habe nicht die geringste Ahnung, was du mir damit sagen willst. Ich bin seit rund 40 Jahren Geschäftsmann mit handelsgerichtlicher Eintragung, Steuernummer usw. Dass keiner in den Knast kommt, stimmt auch nur für die, die die Forderungen erfüllen. Deine schöne neue Welt mit dem Finanzamt als verständnisvoller Freund aller Einwohner existiert wohl nur in deiner Fantasie. Gruss Reinhard PS darf ich mal dran erinnern, dass es hier eigentlich um die Fa. Fischer ging?
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