Forum: Platinen Fischer Leiterplatten empfehlenswert?


von Mike (Gast)


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Hallo,

ich möchte mir eine Platine mit den Massen 250*250mm anfertigen lassen. 
Nichts besonderes: Prototyp, 2 lagig, Lötstop, 2 Ausfräsungen innen.

Ich habe jetzt ein gutes Dutzend Hersteller durchforstet, das mit 
Abstand günstigste Angebot stammt von Fischer Leiterplatten 
(http://www.fischer-leiterplatten.de/) zu etwa 100€. Alle anderen 
inklusive Billigätzer à la Bilex sind - zum Teil erheblich- teurer.

Hat jemand Erfahrungen mit Fischer? Gibt es da einen Haken?

Nein - verkleinern ist leider nicht möglich, da Auftragsarbeit für einen 
Kunden (Kunstprojekt).

Mike

von ... (Gast)


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Mike schrieb:
> Hat jemand Erfahrungen mit Fischer?

Ja. Schon zig Mal dort bestellt. Sehr gute Qualität.Überproduktion wird 
kostenlos dazu geliefert.

Mike schrieb:
> Gibt es da einen Haken?

Nein. Die Preise im Kalkulator sind zuzüglich MwSt. und Versand.

von ... (Gast)


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Da gibts keinen Haken. Ich lass alle unsere Platinen dort fertigen. Die 
Platinen sind ganz ordentlich und man bekommt immer ein paar mehr 
geliefert. Einmal hatte ich bei einer Platine einen Kurzschluß, den man 
nicht sehen konnte. Das war aber kein Problem, da ja mehr geliefert 
wurden als ich bestellt hatte.

von jjj (Gast)


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Bestell schon seit Jahren bei fischer, hauptsächlich Multinutzen.
Das geile ist man bekommt quasi immer Überlieferungen (1 Bestellt und 3 
bekommt man). Natürlich ist das kein muss aber bei 95% der Bestellungen 
war es so. Einmal war eine Leiterbahn nicht richtig geäzt und hatte 
einen Kurzschluss. Reklamiert, 4 Tage später neue Leiterplatte da.
Leider machen die keinen gratis Positionsdruck. Sonst wie gesagt sehr 
empfehlenswert

von jjj (Gast)


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Drei Antworten zeitgleich :-) was will man mehr

von Eugen S. (zheka)


Angehängte Dateien:

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jjj schrieb:
> Drei Antworten zeitgleich :-) was will man mehr

Aufpasse, HAL und Finepitch klappt da nicht so gut,
Auch die Überlieferungen, waren miserabel.

Gruß
Eugen

von ... (Gast)


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Eugen S. schrieb:
> HAL und Finepitch klappt da nicht so gut,

Bei einem Einzelstück kann man das auch nachverzinnen.

Aber man sieht deutlich, dass selbst bei Finepitch noch Lötstopmaske 
zwischen den Pins vorhanden ist. Das wird bei anderen Herstellern gerne 
freigestellt. Kann natürlich auch ein Grund dafür sein, dass nicht alle 
Pins verzinnt wurden.

von Gerhard P. (Gast)


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Mike schrieb:
> Gibt es da einen Haken?

Steht nur auf Gewerbliche. "Privatgesindel" ist unerwünscht. Siehe 
Fußtext im Kalkulator: http://www.fischer-leiterplatten.de/kalkulator/

von ... (Gast)


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Gerhard P. schrieb:
> Steht nur auf Gewerbliche. "Privatgesindel" ist unerwünscht.

Wurde schon zig mal hier diskutiert und widerlegt. Sie liefern auch an 
Privat. Sogar mit Rechnung.

von Ingo (Gast)


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Bestelle seit Jahren da, keine schlechten Erfahrungen gesammelt, sehr 
freundlicher Kontakt.
Daumen hoch, günstiger geht's glaube ich nicht mehr, die Überlieferung 
kommt gratis dazu, min. 1 Platine.


Ingo

von Reinhard Kern (Gast)


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Mike schrieb:
> Alle anderen
> inklusive Billigätzer à la Bilex sind - zum Teil erheblich- teurer.

Falls dich das wundert, das ist ganz einfach: 250 x 250 mm lässt sich 
nicht mehr ohne weiteres im Pool fertigen und ist daher nichts für 
Billiganbieter. Privatätzer werden überhaupt Probleme mit der Grösse 
haben.

Gruss Reinhard

von sepp (Gast)


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von Gerhard P. (Gast)


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... schrieb:
> Wurde schon zig mal hier diskutiert und widerlegt. Sie liefern auch an
> Privat. Sogar mit Rechnung.

Du meinst der Rausschmeissertext steht in Fischers Kalkulator nur so zum 
Spaß, aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im 
Metzgerladen?

von ... (Gast)


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Gerhard P. schrieb:
> aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im
>
> Metzgerladen?

Kann dir in China passieren.

von Reinhard Kern (Gast)


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Gerhard P. schrieb:
> Du meinst der Rausschmeissertext steht in Fischers Kalkulator nur so zum
> Spaß, aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im
> Metzgerladen?

Zahlende Hunde schon. Wenn du einfach so tust als ob du eine Fa. wärst 
oder die Frage offen lässt, ist alles ok, niemand ist verpflichtet das 
nachzuprüfen. Allerdings kannst du nicht nacher dich plötzlich in einen 
gesetzlich geschützten Verbraucher verwandeln und etwa ein 
Rücktrittsrecht beanspruchen - was bei LP nicht weiter problematisch ist 
weil es sowieso keines gibt.

Gruss Reinhard

von Mike (Gast)


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Vielen Dank erstmal für die Kommentare. So wie es aussieht gibt es an 
Fischers Leiterplatten wohl nichts auszusetzen. Dass Fischer nicht an 
Privat liefert sollte kein Problem sein.
Ich bin nebenberuflich als Freiberufler tätig und habe eine Umsatzsteuer 
ID. Bis jetzt hat das bei allen Firmen gereicht, einen Gewerbeschein 
wollte niemand sein. Lediglich RS Components war mal ein wenig zickig, 
die haben sich aber dann auch mit einer Kopie des Steuernummernbescheids 
zufrieden gegeben.

von Mike (Gast)


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Sorry, Tippfehler
> ... wollte niemand sein.
... wollte niemand sehen.

von Gerhard P. (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:
> Zahlende Hunde schon. Wenn du einfach so tust als ob du eine Fa. wärst
> oder die Frage offen lässt, ist alles ok, niemand ist verpflichtet das
> nachzuprüfen. Allerdings kannst du nicht nacher dich plötzlich in einen
> gesetzlich geschützten Verbraucher verwandeln und etwa ein
> Rücktrittsrecht beanspruchen - was bei LP nicht weiter problematisch ist
> weil es sowieso keines gibt.

Das ist juristisch unhaltbar. Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum 
Gewerbetreibenden erklären. Ein Endkunde kann gesetzlich verliehene 
Rechte nicht durch Erklärung oder Vertrag - weder irrtümlich noch 
vorsätzlich - aufgeben. Im Streitfall folgen die gegenseitigen Ansprüche 
der Geschäftspartner ihrem tatsächlichen Status. Diesen falsch 
anzunehmen geschieht bleibt ein nicht kompensiertes Risiko jeder Partei.

von Johannes (Gast)


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Gerhard P. schrieb:
> Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären.

Warum denn nicht? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist das doch auch eine 
Erklärung, die man abgibt.

Gerhard P. schrieb:
> Ein Endkunde kann gesetzlich verliehene Rechte nicht durch Erklärung
> oder Vertrag - weder irrtümlich noch vorsätzlich - aufgeben.

Hast du dazu einen Nachweis? Das was du sagst, wäre vermultich dann 
anwendbar, wenn dem Verkäufer bewusst ist, dass es sich um einen 
Privaten Kunden handelt. Wenn sich der Kunde gegenüber dem Verkäufer 
aber als Gewerbetreibender ausgibt, so dass der Verkäufer nicht erkennen 
kann, dass es ein Privatkunde ist, dann kommt dadurch kein Vertrag im 
Sinne des §474 BGB zustande.

Ich hab dazu das hier gefunden:
http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/verbrauchsgueterkauf-verbraucher-der-vortaeuscht-unternehmer-zu-sein-geniesst-keinen-schutz/

Im zweiten Absatz steht:
> Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 91/04) hat dazu festgestellt, dass
> demjenigen Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck
> der Kaufsache vortäuscht, die Berufung auf die Vorschriften über den
> Verbrauchsgüterkauf verwehrt ist. Dies im Zuge des §242 BGB nach Treu und
> Glauben, da es dem unredlichen Käufer verwehrt sein soll, aus seinem
> unredlichen Verhalten auch noch Vorteile zu ziehen./

von Reinhard Kern (Gast)


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Johannes schrieb:
>> Glauben, da es dem unredlichen Käufer verwehrt sein soll, aus seinem
>> unredlichen Verhalten auch noch Vorteile zu ziehen./

Genau das meinte ich. Wenn jemand so tut als ob er ein Geschäftsbetrieb 
wäre und dann sich als Privatmann outet, um vom Kauf zurückzutreten, ist 
das für mich schlicht Betrug, und selbstverständlich würde ich mich 
weigern das anzuerkennen. Manchmal, wenn auch viel zu selten, stimmt die 
Rechtssprechung überein mit dem gesunden Menschenverstand und/oder dem 
allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden.

Gruss Reinhard

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Reinhard Kern schrieb:
> Wenn jemand so tut als ob er ein Geschäftsbetrieb
> wäre und dann sich als Privatmann outet, um vom Kauf zurückzutreten, ist
> das für mich schlicht Betrug, und selbstverständlich würde ich mich
> weigern das anzuerkennen.

Außerdem (wie du schon weiter oben bemerkt hast), wäre dieser Punkt
ja hier ohnehin nicht anwendbar: die Anfertigung einer Platine ist
eine Auftragsfertigung speziell nach Kundenanforderungen, für die
kann man auch als Privatkunde kein Rückgaberecht.

von Reinhard Kern (Gast)


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Johannes schrieb:
> Gerhard P. schrieb:
>> Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären.
>
> Warum denn nicht? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist das doch auch eine
> Erklärung, die man abgibt.

Auch wenn das jetzt ganz ins Off Topic abgleitet - da muss überhaupt 
niemand was erklären, dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und 
schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der 
Finanzämter. Die meisten "Geschäftsleute" wissen nicht mal was davon, 
bis sie Einkommensteuer nachzahlen sollen.

Gruss Reinhard

von Osche R. (Gast)


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Reinhard Kern schrieb:

> (...) dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und
> schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der
> Finanzämter.

Nicht zwangsläufig. Steuern fallen auch auf "private 
Veräusserungsgeschäfte" an, sofern diese "der Gewinnerzielung dienen". 
Wenn du den kompletten Haushalt von Deiner Oma auflöst und die Sachen 
auf ebay einstellst, zahlst Du Steuern. Ohne Gewerbe.

von Reinhard Kern (Gast)


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om pf schrieb:
> zahlst Du Steuern. Ohne Gewerbe.

Dass es vielfältige Möglichkeiten gibt Steuern zahlen zu müssen, 
überrascht mich jetzt nicht wirklich. Aber die gebräuchliche 
Rechtsauffassung ist wohl (Zitat aus Stern-Forum) "Gemeinhin gilt: 
Sobald der Umsatz regelmäßig 500 Euro übersteigt und vor allem 
gleichartige, neuwertige Gegenstände angeboten werden, kann man von 
gewerblichem Handel ausgehen."

Das tut das Finanzamt dann auch egal ob man sich einen Gewerbeschein 
besorgt hat oder nicht, und oft auch bei weniger Umsatz. Übrigens gibt 
es auch Rechtsformen für eine Gesellschaft, die nirgends angemeldet oder 
eingetragen werden, z.B. die GbR.

Gruss Reinhard

von Steuerzahler (Gast)


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> (...) dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und
> schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der
> Finanzämter.

Soweit ich weiß, darf man als Privatperson Dinge verkaufen, ohne Steuern 
zu zahlen, wenn der Veräußerungsgewinn weniger als 730EUR (???) beträgt.

Alles was darüber geht, muss (sollte) als zusätzliches Einkommen 
angegeben werden. Entsprechend beeinflußt dies den persönlichen 
Steuersatz (Einkommensteuererklärung - Anlage SO = sonstige Einkünfte).

Ich verstehe nicht, warum sich die Leute den Kopf zerbrechen ob 
Gewerbetrteibender oder Privat. Bei Umsätzen (nicht Gewinn!!) <5000EUR 
bedeutet Gewerbe auch für das Finanzamt nur mehr Arbeit.

Und in den Knast kommt keiner! Die vom Finanzamt machen auch nur ihren 
Job, und versuchen bestehndes Steuerrecht durchzusetzen, um für die 
Allgemeinheit Gerechtigkeit durchzusetzen. Und wenn däfür das Amt 
Informationen anfordert ist das nur legitim und richtig, und hat nichts 
mit Generalverdacht, Verfolgung etc. zu tun.
Aus persönlichen Erfahrungen kann ich nur sagen, dass oft ein 
freundliches Telefongespräch alle Missverständnisse aus der Welt 
schaffen. Bisher habe ich immer freundliche Sachberarbeiter in der 
Leitung, die bemüht waren, mir zu helfen.

Selbst das Anmelden eines Gewerbes (Bürgermeisteramt: Gewerbeschein 
20EUR) ist echt Easy. Die Leute machen einen zu großen Aufwand darum! 
Natürlich müssen danach einige Formulare von verschiedenen Stellen 
ausgefüllt werden. Eine gebildete Person, sollte damit keine Probleme 
haben oder einfach nachfragen.

Meine (freche) Behauptung:
Wer damit nicht klar kommt, der kommt auch mit einem Gewerbe nicht klar! 
Zumal es Hilfe gibt.

von Osche R. (Gast)


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http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft

Also alles was Du Dir beschaffst, um damit Gewinn zu erzielen. Du 
verkaufst Deine eigenen alten Möbel --> steuerfrei. Du verkaufst die 
Möbel Deiner Oma (die nicht in Deinem Haushalt standen) --> 
steuerpflichtig.

von Reinhard Kern (Gast)


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Steuerzahler schrieb:
> Die vom Finanzamt machen auch nur ihren
> Job, und versuchen bestehndes Steuerrecht durchzusetzen, um für die
> Allgemeinheit Gerechtigkeit durchzusetzen.

Ich habe nicht die geringste Ahnung, was du mir damit sagen willst. Ich 
bin seit rund 40 Jahren Geschäftsmann mit handelsgerichtlicher 
Eintragung, Steuernummer usw.

Dass keiner in den Knast kommt, stimmt auch nur für die, die die 
Forderungen erfüllen. Deine schöne neue Welt mit dem Finanzamt als 
verständnisvoller Freund aller Einwohner existiert wohl nur in deiner 
Fantasie.

Gruss Reinhard

PS darf ich mal dran erinnern, dass es hier eigentlich um die Fa. 
Fischer ging?

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