Hallo Forum, ich bin Informatikstudent und würde gerne mit meinen Basteleien nebenbei ein wenig Geld dazu verdienen. Ich habe Schaltung und Prototypen bereits fertig und möchte mein Gerät gerne in einem (selbstgemachten) Onlineshop vertreiben. Über eine externe Firma lasse ich mir die Platinen ätzen, den Rest löte und programmiere ich selber. In meinen Augen gibt es mit ein bisschen Marketing auch einen guten Absatzmarkt. Hierzu hätte ich ein paar Fragen: - Das Gerät wird über ein Netzteil bzw. Batterien angeschlossen und hat 9V Spannung. Ist es notwendig, dass man irgendwelche Siegel abnehmen lassen muss (GS / TÜV etc.)? Ist das irgendwie abhängig von Stückzahlen oder so? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden? - Die Informationen im Internet widersprechen sich hierbei teilweise: Anscheinend muss ich ein Gewerbe als Nebentätigkeit anmelden, damit ich den Studentenstatus nicht verliere. Sollte ich dabei noch etwas beachten? Rechtsform? - Wo lässt man sich denn am geschicktesten beraten? Arbeitsagentur? IHK? Meine Uni bietet auch so etwas an, leider ist der nächste freie Termin erst in 1,5 Monaten... Mich interessiert vor allem Frage #1, weil das hier auch das richtige Forum ist denke ich mal. Wer auch noch die anderen Fragen beantworten kann -> Super! :) Vielen Dank Leute
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Schau mal im "Ausbildung & Berufe" Forum. Da gibt es eine Menge zu dem Thema. Beitrag "Selbst gebaute Elektronik verkaufen ohne WEEE, EAR, IHK, CE?" Beitrag "Ratschläge zur Entwicklung und dem Verkaufen von elektronischen Geräten als "kleiner Mann" gesucht" Beitrag "Eigene Elektronik verkaufen - Was muss ich beachten?"
Du wirst damit Hersteller der die Geräte in Verkehr bringt, uns musst die Vorgaben nach CE erfüllen und für deine Geräte und Verpackungen die Rücknahme/Entsorgung sicherstellen, normalerweise in dem du dich einem Verbund anschliesst und die dafür bezahlst. Steuern fallen wohl nicht an, dafür werden die Umsätze zu gering sein. > Ist es notwendig, dass man irgendwelche Siegel abnehmen > lassen muss. Nein. (Es sei denn, die Dinger sind zum Einbau in KFZ gedacht). > Wo lässt man sich denn am geschicktesten beraten? Du meldest ein Gewerbe an (Ingenierbüro geht wohl nicht nicht weil du noch kein Ingenieur bist, also musst du Gewerbesteuern bezahlen, allerdings auf Grund der geringen Einnnahmen wohl 0) der ElektronikPRODUKTION, kein Elektrohandwerk (sonst hättest du ein Problem mit der Handwerkskammer die einen Meister/Altgesellen fordert). "Jedes in Europa auf den Markt gebrachte Gerät muss den in seinem Bereich geltenden Richtlinien und Gesetzen genügen, und das signalisiert der Inverkehrbringer (nicht unbedingt der Hersteller, sondern auch Importeur oder derjenige dessen Markenname auf dem Gerät klebt) durch Aufkleben des CE-Zeichen" Du selbst legst eine Mappe an, in der du die Vorschriften sammelst und vermerkst, warum du sie einhältst. D.h. bei einigen verbauten Bauteilen die RoHS Belege und UL94 Beleg. Dann beantragst du bei der EAR eine Herstellernummer und bittest take-e-way oder jemand anderen sich um deinen Elektronikschrott zu kümmern, kaufst Verpackungen bei denen gleich die Abgaben nach VerpackV enthalten sind, und verhältst dich nach BattVerord wenn deine Geräten Akkus enthalten. Das kostet Geld, aber weniger als 1000 EUR und ist damit im Vergleich zu anderen Unternehmensgründungen richtig billig. Weitere Tips hier: http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
1. Gewerbeanmeldung, Rechtsform wäre dann erst mal ein Einzelunternehmen -> Haftung mit allem was man nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte, ob was anderes sinnvoller ist, hängt davon ab, um was es geht, was investiert werden kann/soll und wie aufwendig/teuer das sein darf/soll... 2. Je nach Vertrauen in die Geräte eine >passende< Betriebshaftpflicht 3. Registrierung bei der Stiftung EAR. Wenn die Teile an privat verkauft werden sollen inkl. der insolvenzsicheren Garantie (damit sich jemand um die Entsorgung aka Abladen in Afrika, Indien, China kümmert). Entsprechende Kennzeichnung der Geräte/in der Anleitung nötig. 4. Netzteil selbst gebaut? Falls ja, entsprechende Prüfungen, ansonsten nein (das Netzteil muss die Normen allerdings erfüllen) 5. Batterie -> BattG beachten. 6. CE: Kommt drauf an was es ist. http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/Funk/Regelungen/TR_EMV/EMV/EMV-Rechtsvorschriften.pdf#page=11 (ganz brauchbare Flussdiagramme) Und die ganzen anderen Gesetze und Vorschriften die es zu beachten gilt: AGBs (bzw. BGB, Vertragsrecht, Fernabsatz), Impressumspflichten, UWG, HGB, UrhG, PatG, InsO, EStG, UStG, MarkenG, AO, u.U. HWO und GewO, ElektroG, BattG, VerpackV, ProdHaftG usw. usf.
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