Forum: Offtopic Verkauf von hergestellten Elektrogeräten


von Castelli (Gast)


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Hallo Forum,

ich bin Informatikstudent und würde gerne mit meinen Basteleien nebenbei 
ein wenig Geld dazu verdienen. Ich habe Schaltung und Prototypen bereits 
fertig und möchte mein Gerät gerne in einem (selbstgemachten) Onlineshop 
vertreiben. Über eine externe Firma lasse ich mir die Platinen ätzen, 
den Rest löte und programmiere ich selber. In meinen Augen gibt es mit 
ein bisschen Marketing auch einen guten Absatzmarkt. Hierzu hätte ich 
ein paar Fragen:

- Das Gerät wird über ein Netzteil bzw. Batterien angeschlossen und hat 
9V Spannung. Ist es notwendig, dass man irgendwelche Siegel abnehmen 
lassen muss (GS / TÜV etc.)? Ist das irgendwie abhängig von Stückzahlen 
oder so? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden?

- Die Informationen im Internet widersprechen sich hierbei teilweise: 
Anscheinend muss ich ein Gewerbe als Nebentätigkeit anmelden, damit ich 
den Studentenstatus nicht verliere. Sollte ich dabei noch etwas 
beachten? Rechtsform?

- Wo lässt man sich denn am geschicktesten beraten? Arbeitsagentur? IHK? 
Meine Uni bietet auch so etwas an, leider ist der nächste freie Termin 
erst in 1,5 Monaten...

Mich interessiert vor allem Frage #1, weil das hier auch das richtige 
Forum ist denke ich mal. Wer auch noch die anderen Fragen beantworten 
kann -> Super! :)

Vielen Dank Leute

: Verschoben durch Moderator
von Holger H. (schnueffelsonde)


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von Michael B. (laberkopp)


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Du wirst damit Hersteller der die Geräte in Verkehr bringt,
uns musst die Vorgaben nach CE erfüllen und für deine Geräte
und Verpackungen die Rücknahme/Entsorgung sicherstellen,
normalerweise in dem du dich einem Verbund anschliesst und
die dafür bezahlst. Steuern fallen wohl nicht an, dafür
werden die Umsätze zu gering sein.

> Ist es notwendig, dass man irgendwelche Siegel abnehmen
> lassen muss.

Nein.
(Es sei denn, die Dinger sind zum Einbau in KFZ gedacht).

> Wo lässt man sich denn am geschicktesten beraten?

Du meldest ein Gewerbe an (Ingenierbüro geht wohl nicht nicht
weil du noch kein Ingenieur bist, also musst du Gewerbesteuern
bezahlen, allerdings auf Grund der geringen Einnnahmen wohl 0)
der ElektronikPRODUKTION, kein Elektrohandwerk (sonst hättest du
ein Problem mit der Handwerkskammer die einen Meister/Altgesellen
fordert).

"Jedes in Europa auf den Markt gebrachte Gerät muss den in seinem 
Bereich
geltenden Richtlinien und Gesetzen genügen, und das signalisiert der
Inverkehrbringer (nicht unbedingt der Hersteller, sondern auch Importeur 
oder derjenige dessen Markenname auf dem Gerät klebt) durch Aufkleben 
des
CE-Zeichen"

Du selbst legst eine Mappe an, in der du die Vorschriften
sammelst und vermerkst, warum du sie einhältst. D.h. bei
einigen verbauten Bauteilen die RoHS Belege und UL94 Beleg.

Dann beantragst du bei der EAR eine Herstellernummer und
bittest take-e-way oder jemand anderen sich um deinen
Elektronikschrott zu kümmern, kaufst Verpackungen bei denen
gleich die Abgaben nach VerpackV enthalten sind, und verhältst
dich nach BattVerord wenn deine Geräten Akkus enthalten.

Das kostet Geld, aber weniger als 1000 EUR und ist damit im
Vergleich zu anderen Unternehmensgründungen richtig billig.

Weitere Tips hier:

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

von Arc N. (arc)


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1. Gewerbeanmeldung, Rechtsform wäre dann erst mal ein Einzelunternehmen 
-> Haftung mit allem was man nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen 
konnte, ob was anderes sinnvoller ist, hängt davon ab, um was es geht, 
was investiert werden kann/soll und wie aufwendig/teuer das sein 
darf/soll...
2. Je nach Vertrauen in die Geräte eine >passende< Betriebshaftpflicht
3. Registrierung bei der Stiftung EAR. Wenn die Teile an privat verkauft 
werden sollen inkl. der insolvenzsicheren Garantie (damit sich jemand um 
die Entsorgung aka Abladen in Afrika, Indien, China kümmert). 
Entsprechende Kennzeichnung der Geräte/in der Anleitung nötig.
4. Netzteil selbst gebaut? Falls ja, entsprechende Prüfungen, ansonsten 
nein (das Netzteil muss die Normen allerdings erfüllen)
5. Batterie -> BattG beachten.
6. CE: Kommt drauf an was es ist.
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/Funk/Regelungen/TR_EMV/EMV/EMV-Rechtsvorschriften.pdf#page=11
(ganz brauchbare Flussdiagramme)

Und die ganzen anderen Gesetze und Vorschriften die es zu beachten gilt: 
AGBs (bzw. BGB, Vertragsrecht, Fernabsatz), Impressumspflichten, UWG, 
HGB, UrhG, PatG, InsO, EStG, UStG, MarkenG, AO, u.U. HWO und GewO, 
ElektroG, BattG, VerpackV, ProdHaftG usw. usf.

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