Hallo, ich habe eine Stelle als Industrieelektroniker beworben. Gestern habe ich eine E-Mail erhalten: Diskriminierung oder nicht? > Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXX, >leider können wir unsere Stelle nicht mit Ihnen besetzen, da aus >Sicherheitsgründen ein gutes Gehör von Nöten ist. >Fachlich wären sie sicher eine gute Wahl, das Sie davon ausgehen können >in einem anderen Unternehmen sicherlich berücksichtigt werden. >Wir danken für Ihre Bewerbung und wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg. >XXXXXXXXX >Personalwesen
Ohne zu wissen um was für eine Tätigkeit es sich handelt kann man das schlecht beurteilen oder?
> Diskriminierung
Nein.
Wenn ein Puff neue Damen sucht, ist es auch keine Diskriminierung wenn
Männer abgelehnt werden.
Gehörlos schrieb: > Diskriminierung oder nicht? Mit dieser Frage bist du hier im falschen Platz. Gewerkschaft wäre die bessere Wahl.
Gehörlos schrieb: > ich habe eine Stelle als Industrieelektroniker beworben. > "leider können wir unsere Stelle nicht mit Ihnen besetzen, da aus > Sicherheitsgründen ein gutes Gehör von Nöten ist." Wenn du z.B. direkt im Betrieb an Maschinen arbeitest, kann ich diese Aussage verstehen, wenn Du in einem Entwicklungslabor arbeitest, eher nicht. Wäre noch die Frage zu klären, wie Du Dich verständigen willst. Du kannst ja vom Betrieb kaum verlangen, das er extra für Dich einen Dolmetscher einstellt. Gruss Harald
Naja, wenn man z.B. einem Pilot den Job verwehrt weil er Blind ist, dann ist das wohl einfach nur gesunder Menschenverstand.
> wären sie sicher eine gute Wahl, das Sie davon ausgehen können in einem anderen
^ ^ ^
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Haben die das genau so geschrieben??
MN schrieb: >> wären sie sicher eine gute Wahl, das Sie davon ausgehen können in einem anderen > ^ ^ ^ > --------+----------------------------+-----------------------------+ > > Haben die das genau so geschrieben?? Auch wenn der Satz grammatikalisch richtig geschrieben worden wäre, hört er sich von der Ausdrucksweise recht merkwürdig an. So als ob: Heute habe ich gut in der Kantine gegessen, dass ich mich jetzt umso zufriedener wieder an die Arbeit setzen kann. Und solche Personalheinis entscheiden über unser Wohl und Wehe.
Textmaker schrieb: > Und solche Personalheinis entscheiden über unser Wohl und Wehe. Das ist der typische Stil von einer Azubi oder Praktikantin mit Migrationshintergrund... ;-)
H.C. schrieb: > Textmaker schrieb: >> Und solche Personalheinis entscheiden über unser Wohl und Wehe. > > Das ist der typische Stil von einer Azubi oder Praktikantin mit > Migrationshintergrund... ;-) nein, das ist der typische Stil eines muttersprachlichen Deutschen der Abitur an einer deutschen Fachoberschule gemacht hat. Einige mit "Migrationshintergrund" (normalerweise weiblich) hängen da viele "Deutsche" locker ab. Ich sehe immer wieder Mal in die Schulaufgaben meiner Partnerin die Lehrerin ist ... Btw: "Stil von einer Azubi" ist auch etwas umgangssprachlich
Gehörlos schrieb: > Diskriminierung oder nicht? Ersetzte Gehör durch ein anderes Organ, dann macht der Beitrag Sinn. Troll.
genervt schrieb: > Gehörlos schrieb: >> Diskriminierung oder nicht? > > Ersetzte Gehör durch ein anderes Organ, dann macht der Beitrag Sinn. > > Troll. Was heisst hier Troll!? Ausserdem ist es nicht gerade nett, einen etwas Eingeschränkten hier derart hart anzugehen. So eine Behandlung hat nicht mal Oscar Pistorius verdient.
Electronics'nStuff schrieb: > Naja, wenn man z.B. einem Pilot den Job verwehrt weil er Blind ist, dann > ist das wohl einfach nur gesunder Menschenverstand. Mal davon abgesehen, dass blind klein geschrieben wird, so muss ein Pilot zwangsweise auf Flugtauglichkeit untersucht werden. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Pilot#Flieger.C3.A4rztliche_Tauglichkeit Bei einem Industrielektroniker sehe ich solche Kriterien nicht, da entscheidet Willkür, also klingt das schwer nach Diskriminierung. Gerade wenn man sich um die Einstellung eines Behinderten drücken will (weil man die auch fast unmöglich wieder entlassen kann) wird gern mit allen möglichen Dummheiten begründet.
Andi $nachname schrieb: > wird gern mit allen möglichen Dummheiten begründet. ... haben uns leider für einen geeigneteren Kandidaten entschieden. Somit ist ein AG juristisch immer raus. Der TE soll froh sein, dass er eine ehrliche Antwort bekommen hat.
genervt schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> wird gern mit allen möglichen Dummheiten begründet. > > ... haben uns leider für einen geeigneteren Kandidaten entschieden. Selbst das ist schon schlecht! Besser "Leider konnten wir uns nicht für sie entscheiden. Wir wünschen Ihnen ..." > Der TE soll froh sein, dass er eine ehrliche Antwort bekommen hat. Hat er aber nicht! Man hat ihn belogen. Die richtige Antwort wäre "Wir sind doch nicht bescheuert und stellen Behinderte ein, die wir später nie wieder entlassen können."
Walter S. schrieb: > nein, das ist der typische Stil eines muttersprachlichen Deutschen der > Abitur an einer deutschen Fachoberschule gemacht hat. Einige mit > "Migrationshintergrund" (normalerweise weiblich) hängen da viele > "Deutsche" locker ab. Ich sehe immer wieder Mal in die Schulaufgaben > meiner Partnerin die Lehrerin ist ... > > Btw: "Stil von einer Azubi" ist auch etwas umgangssprachlich Lege obigen Text mal deiner LAP zur Korrektur vor. Ich jedenfalls habe fünf Rechtschreibfehler entdeckt, wobei ich über das Geplenke hier mal großzügig hinwegsehe. Btw: Der Besuch einer Fachoberschule schließt meist nicht mit dem Abitur ab, sondern mit der Fachhochschulreife.
@H.C: Drei Posts in diesem Thread von Dir, aber nix zum Thema. Traurig. Geh doch besser im Rechtschreibforum spielen, als hier den Technikern was beibringen zu wollen und dabei die Threads zu zerstören. Zum Thema: Leg das Schreiben mal einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft vor. Die haben Erfahrung mit so etwas. Wenn Du Dich persönlich diskriminiert fühlst, sag es dem AG einfach. Vielleicht wird er dann wenigstens bei der nächsten Absage etwas feinfühliger.
Andi $nachname schrieb: > Hat er aber nicht! Man hat ihn belogen. Die richtige Antwort wäre "Wir > sind doch nicht bescheuert und stellen Behinderte ein, die wir später > nie wieder entlassen können." Was ist den bitte dein Problem? Du hast keine Ahnung, in welchem Bereich er tätig gewesen wäre. Und wer zum Teufel spricht bitte von einer Behinderung, der TE schreibt in keinem Wort, dass er in irgend einer Art behindert wäre. Wenn jemand "kein gutes Gehör" hat ist er ja nicht automatisch taub. Kommt mal wieder runter.. genau wegen so Leuten wie dir traut sich fast keiner mehr eine ehrliche Absage zu schreiben.
Andi $nachname schrieb: > die wir später > nie wieder entlassen können." Auch die kann man entlassen. Ist nur mehr Aufwand und wenn keine Ersatzbehinderter dafür eingestellt wurde, kostet es der Firma eine Ersatzabgabe. Die ist vermutlich so gering das das als kleineres Übel angesehen wird. Gehörlos schrieb: > Diskriminierung oder nicht? Natürlich ist es eine Diskriminierung, allerdings nicht nach dem AGG, sondern allenfalls nach dem Grundgesetz Art.12,Abs.1 aber das greift meist nicht, weil es, sagen wir Laienhaft mal, kein Ausführungsgesetz ist. Im Zweifel kann man ja einen Juristen fragen, aber die haben ja leider ihre eigenen Bedürfnisse. Aber der könnte wenigstens eine Art Schmerzensgeld heraus kitzeln wenn die Rechtslage günstig ist. Die Begründung erscheint mir so ohnehin nur vorgeschoben und ob die Stelle mit jemanden anders besetzt wurde, wer weiß? Frage: Warum hast du es denn angegeben? War die Behinderung so offensichtlich? Ich hab selbst jemanden in der Familie der schwerbehindert ist und auch nicht mit Maschinen arbeiten darf, aber da ist das Problem keine Schwerhörigkeit, sondern ein möglicher Blackout, also Gefahr plötzlicher Ohnmacht und da kann man das wohl nachvollziehen. Den Berufsweg kann man sich dann wohl denken. Harald Wilhelms schrieb: > Wenn du z.B. direkt im Betrieb an Maschinen arbeitest, kann ich diese > Aussage verstehen, Mach sein das du da ein anderes Verständnis hast, aber welcher Job geht denn da streng nach dem Gehör? Ein Maschinist muss sogar nach den Vorschriften der BG einen Hörschutz tragen wenn es zu laut ist. Also alles im allem nicht sonderlich logisch, oder? Zum Berufsbild des Industrieelektronikers ist ein gutes Gehör kaum von Nöten. Da müsste schon etwas mehr von der Tätigkeitsbeschreibung bekannt sein, um da was solide beurteilen zu können.
Eine Ablehnung wegen Gehörproblemen ist nach meiner Meinung nur zulässig, wenn deshalb Sicherheitsbedenken (man hört Signale nicht) bestehen, oder es direkt mit der Tätigkeit im Zusammenhang (Hörgeräteservice, Klavierstimmen) steht. Du währst nicht der erste, der sich einen Gabelstapler von unter anschaut oder von einem Stapel Paletten begraben wird, weil der Staplerfahrer gerade noch bremsen kann. Die 99,99€-Frage bleibt bestehen: Wie kommen die überhaupt darauf?
Mosfred schrieb im Beitrag #3050930: > Also ich finde Menschen ohne Gehör darf man diskriminieren. > Kriegt ja keiner der Betroffenen mit... Na, dann pass mal auf das von denen keiner von deinen Lippen abliest. Außerdem muss das ja kein Totalverlust sein, da gibts viele feine Unterschiede. amateur schrieb: > Gabelstapler Wenns einer mit Verbrennungsmotor okay, aber die mit Elektroantrieb sind so leise, das schon die geringste Hörschwäche fatal sein kann. Es steht und fällt eigentlich immer mit der Ausführlichkeit der Tätigkeitsbeschreibung und die ist bei vielen Firmen einfach grottich.
Love it schrieb: > @H.C: > Drei Posts in diesem Thread von Dir Es waren zwei Beträge, nicht drei! ;-) Es erstaunt schon, dass sich der TO noch nicht zu den offenen Fragen geäussert hat. Ohne nähere Details zu kennen, scheint es mir müssig, weiter über die Angelegenheit zu diskutieren. Merkwürdig finde ich, dass im Eingangspost das Zitat des Absageschreibens grün gefärbt erscheint. Meines Wissens nach trifft dies eigentlich nur zu für Zitate von Forumsbeiträgen. Auch stimmen Eingangstext und Absageschreiben stilistisch auffallend überein.
Warum wäre es dir lieber ohne Gründe abgelehnt zu werden? Ich finde eine ehrliche Begründung zur Ablehnung toll. Das weiß man woran man ist. Es gibt auch Firmen die reagieren überhaupt nicht auf eine Bewerbung.. Es wäre auch gut wenn du hier mal schreibst um was für einen Job es geht. Für ein Callcenter z.B. wärst du ja denkbar ungeeignet. Das kann man dann auch so sagen, oder? Du wirst ja selbst gelernt haben was geht und was nicht.
H.C. schrieb: > Merkwürdig finde ich, dass im Eingangspost das Zitat des > Absageschreibens grün gefärbt erscheint. Meines Wissens nach trifft dies > eigentlich nur zu für Zitate von Forumsbeiträgen. wieso merkwürdig, das liegt wohl an den > die jeder nach Bedarf reinschreiben kann >Test
moosfett schrieb: > Es wäre auch gut wenn du hier mal schreibst um was für einen Job es > geht. Hat er doch: Industrieelektroniker (ohne nähere Angaben) H.C. schrieb: > Meines Wissens nach trifft dies > eigentlich nur zu für Zitate von Forumsbeiträgen. Dann wäre noch ein Leerzeichen hinter dem Größer-Zeichen. Wenn du das manuell eintippst erscheint das mit wechselnder Anzahl des > zu Beginn jeder Zeile in einer andern Farbe >>> Kapiert? moosfett schrieb: > Ich finde eine > ehrliche Begründung zur Ablehnung toll. Fände ich auch besser, aber dafür fehlt den Firmen einfach die Courage und durch das AGG haben längst alle Firmen die Hosen voll.
Mosfred schrieb im Beitrag #3050962: > Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern eher mit > Statistik. Nee. Mit Behinderung. Denn es liegt wohl im Wesen einer Behinderung, dass sie einen bei irgendetwas hindert, oder? Ob nun im vorliegenden Fall ("nur") die Arbeitsfähigkeit oder auch die Arbeitssicherheit eingeschränkt wäre, kann man, ohne die Art der Stelle bzw. Anforderungen an die Stelle zu kennen, nicht sagen. Da müsste der TE etwas nachlegen.
Mosfred schrieb im Beitrag #3050962: > Grundsätzlich stimmt es ja schon, dass behinderte Menschen nicht so gut > arbeiten. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern eher mit > Statistik. Mir ist keine Statistik bekannt, die so etwas belegt. Auch stellt sich die Frage, was genau ein "behinderter Mensch" ist und um welche Tätigkeiten es geht. Ich persönlich kenne einen Elektriker, der auf einem Auge Blind ist, aber trotzdem sowohl in Qualität als auch Geschwindigkeit weit über dem Durchschnitt liegt. Im Gegenzug gibt es auch viele Leute, die einfach keinen Bock auf arbeiten haben und nur misst abliefern. Auch bilde ich mir ein mal gehört zu haben, das Firmen finanzelle Vorteile davon haben Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Um beurteilen zu können, ob die Ablehnung aufgrund der Behinderung gerechtfertigt ist, fehlt das Wissen um die genauen Umstände. Ich persönlich finde bei Arbeitgebern die Angewohnheit ältere Bewerber pauschal abzulehen viel diskriminierender. Meines Wissens gibt es aber auch kein Gesetz, das dem Arbeitgeber vorschreibt, das er einen geeigneten Bewerber nehmen muss, obwohl dieser ihm nicht zusagt. Genauso muss der Bewerber nicht bei der Firma anfangen, nur weil er eine Zusage bekommen hat. Gruß Kai
H.C. schrieb: > Lege obigen Text mal deiner LAP zur Korrektur vor. Ich jedenfalls habe > fünf Rechtschreibfehler entdeckt, was ist LAP? Da ich durchaus lernwillig bin, bitte ich um Angabe der 5 Rechtschreibfehler (Kommasetzung ausgenommen)
moosfett schrieb: > Für ein Callcenter z.B. wärst du ja denkbar ungeeignet. Das kann > man dann auch so sagen, oder? Du wirst ja selbst gelernt haben was geht > und was nicht. Eine Hörbehinderung und die Arbeit in einem Callcenter schliessen sich nicht zwangsläufig aus: http://www.headsetsysteme.de/reha/hv100.html
Electronics'nStuff schrieb: > Und wer zum Teufel spricht bitte von einer Behinderung, der TE schreibt > in keinem Wort, dass er in irgend einer Art behindert wäre. Wenn jemand > "kein gutes Gehör" hat ist er ja nicht automatisch taub. Eine Behinderung muss nicht gleich 100% haben, das ist dir offensichtlich noch nicht bekannt. > genau wegen so Leuten wie dir traut sich fast > keiner mehr eine ehrliche Absage zu schreiben. Na wegen mir bestimmt nicht! Ich kenne höchstens ein paar "Spielregeln", weshalb ICH solche Begründungen bei einer Absage niemals schreiben würde.
Dater Penegger schrieb im Beitrag #3051025:
> Als Scharfschütze würde der Kollege nirgends unterkommen.
Schaut man bei einem Scharfschützengewehr wohl mit beiden Augen durch?
Andi $nachname schrieb: > Dater Penegger schrieb: >> Als Scharfschütze würde der Kollege nirgends unterkommen. > > Schaut man bei einem Scharfschützengewehr wohl mit beiden Augen durch? Grad du als Erbsenzähler müsstest doch berücksichtigen, daß eine gewisse Redundanz nützlich ist! ;) Außerdem: Mit zwei (funktionierenden) Augen, kann man sowohl links als auch rechts anlegen.
... und hier ist alles geregelt. Ist ja Deutschland... http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html Daraus: "(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, [...] besetzt werden können. [...] haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.[...] Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. ... " Anders als bei anderen Arbeitnehmern ist also bei Schwerbehinderten eine Absage immer zu begründen.
Michael S. schrieb: > und durch das AGG haben längst alle Firmen die Hosen voll. Und lassen den Inhalt über Dir und Arbeitnehmern ab!
H.C. schrieb:
>>Es waren zwei Beträge, nicht drei! ;-)
Und somit drei. Es war Sonnenklar, dass Du darauf anspringst.
an alle Anderen:
Sorry, ich weiss ja, dass ich nicht füttern soll.
Kai S. schrieb: > Im Gegenzug gibt es > auch viele Leute, die einfach keinen Bock auf arbeiten haben und nur > misst abliefern. So wie du das Ende dieses Satzes? (Mist) Kann ja mal passieren. ;-)) > Auch bilde ich mir ein mal gehört zu haben, das Firmen finanzelle > Vorteile davon haben Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Wenn vorher Arbeitslosigkeit vorlag drei Jahre bis zu 70% wenn ich mich nicht irre. Bei Ü50 waren es Förderung für drei Jahre bis 50%, glaube ich. Scheint aber keinen AG zu interessieren. > Um beurteilen zu können, ob die Ablehnung aufgrund der Behinderung > gerechtfertigt ist, fehlt das Wissen um die genauen Umstände. > Ich persönlich finde bei Arbeitgebern die Angewohnheit ältere Bewerber > pauschal abzulehen viel diskriminierender. Was sogar gegen das AGG ist, aber da muss dem Arbeitgeber nachrichtlich schon ein entscheidender Fehler unterlaufen um den verklagen zu können. Ein paar Fälle sind sogar schon bekannt geworden. > Meines Wissens gibt es aber auch kein Gesetz, das dem Arbeitgeber > vorschreibt, das er einen geeigneten Bewerber nehmen muss, obwohl dieser > ihm nicht zusagt. Ist halt eine Frage der Begründung, aber dazu ist der Arbeitgeber im Normalfall auch nicht verpflichtet. Wenn es so wäre könnten die DL alle dicht machen weil die vom Verwaltungsaufwand sehr schnell nicht mehr nach kämen. > Genauso muss der Bewerber nicht bei der Firma > anfangen, nur weil er eine Zusage bekommen hat. Grundsätzlich ist Zwangsarbeit nicht erlaubt, aber im Rahmen der Stellenvermittlung kann einem Arbeitnehmer durchaus Sozialleistungen gekürzt werden wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird. In der Praxis sorgen aber schon die Arbeitgeber dafür wenn jemand nicht mit euphorischer Begeisterung eine Arbeitswillenserklärung abgibt. Da sind die hohen Herren sehr bequem. genervt schrieb: > Außerdem: Mit zwei (funktionierenden) Augen, kann man sowohl links als > auch rechts anlegen. Da habe ich meine Zweifel. Sind Gewehre nicht gewöhnlich für Rechtshänder. Vielleicht weiß Uhu das. Ich glaube der ist nicht nur Naturfreund, sondern auch Jäger.
genervt schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Dater Penegger schrieb: >>> Als Scharfschütze würde der Kollege nirgends unterkommen. >> >> Schaut man bei einem Scharfschützengewehr wohl mit beiden Augen durch? > > Grad du als Erbsenzähler müsstest doch berücksichtigen, daß eine gewisse > Redundanz nützlich ist! ;) > > Außerdem: Mit zwei (funktionierenden) Augen, kann man sowohl links als > auch rechts anlegen. Hast du als Rechtshänder schon mal versucht mit links zu schießen? Wenn ja, würdest du meinen, dass ein Scharfschütze dann auch noch ein Scharfschütze ist, wenn er das Gewehr auf der anderen Seite anlegt?
Hallo, ich bin es wieder. Diese Stellenanzeige war es: http://jobs.meinestadt.de/nuernberg/standard?id=14964032 Ich wüsste nicht, dass man was hören muss außer telefonieren.
Gehörlos schrieb: > Ich wüsste nicht, dass man was hören muss außer telefonieren. Standpauken von Cheffe entgegen nehmen, oder harte Wortgefechte austragen, Sitzungen am grünen Tisch, Meetings. Je nach Wichtigkeit der Tätigkeit im Betrieb.
Wie stark ist denn die Einschränkung? Einseitig oder beidseitig reduziert, oder vollkommen gehörlos wie dein Nickname verraten könnte? Bei Letztgenannten wird es wohl sehr schwierig werden weil du ja dann schon verbale Anweisungen gar nicht hörst, selbst wenn du von den Lippen ablesen kannst oder die Gebärdensprache beherrschst (die von den Normalos eher kaum einer kann). Die Einschränkungen, Anforderungen und Probleme nimmt da ein normaler Arbeitgeber erfahrungsgemäß kaum hin. Alles andere wäre nur eine Einschränkung, aber kein wirkliches Hemmnis und somit kaum ausreichend begründet. Einzige Möglichkeit die ich da sehe über ein Lebenshilfeverein zielgerichtet an einen Job zu kommen. http://www.lebenshilfe.de/de/index.php In meiner Gegend kenne ich einen wo eine ganze Anzahl von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Jobs oder eine Freizeitbeschäftigung haben. Die werden dann wohl auch richtig betreut und unterstützt und geben dann ihren Leben eine Sinn. Einige Firmen machen sich diese Vereine evtl. zu Nutze und lassen da Arbeiten machen die für diese Menschen geeignet ist. Ob da eine Entlohnung eine Rolle spielt, kann ich nicht sagen. So genau weiß ich da auch nicht Bescheid. Ich gehe mal davon aus das es solche gemeinnützigen Vereine so gut wie überall gibt, wenn die Gemeinden groß genug sind. Auf dem normalen Arbeitsmarkt sieht es für Behinderte eher schlecht aus, vor allem für offensichtliche Behinderungen. Da der oben erwähnte Verein kürzlich stark mit neuen Gebäuden expandierte, kann man annehmen das die da wohl sehr erfolgreich sind. Wenn du an so was Interesse hast, fragen kostet nur einen Anruf.
Michael S. schrieb: > Wie stark ist denn die Einschränkung? Einseitig oder beidseitig > reduziert, oder vollkommen gehörlos wie dein Nickname verraten könnte? > > Bei Letztgenannten wird es wohl sehr schwierig werden weil du ja > dann schon verbale Anweisungen gar nicht hörst, selbst wenn > du von den Lippen ablesen kannst oder die Gebärdensprache beherrschst > (die von den Normalos eher kaum einer kann). > Die Einschränkungen, Anforderungen und Probleme nimmt da ein > normaler Arbeitgeber erfahrungsgemäß kaum hin. Alles andere > wäre nur eine Einschränkung, aber kein wirkliches Hemmnis > und somit kaum ausreichend begründet. Einzige Möglichkeit die > ich da sehe über ein Lebenshilfeverein zielgerichtet an einen > Job zu kommen. > http://www.lebenshilfe.de/de/index.php > In meiner Gegend kenne ich einen wo eine ganze Anzahl von Menschen > mit unterschiedlichen Behinderungen Jobs oder eine Freizeitbeschäftigung > haben. Die werden dann wohl auch richtig betreut und unterstützt > und geben dann ihren Leben eine Sinn. Einige Firmen machen sich diese > Vereine evtl. zu Nutze und lassen da Arbeiten machen die für diese > Menschen geeignet ist. Ob da eine Entlohnung eine Rolle > spielt, kann ich nicht sagen. So genau weiß ich da auch nicht > Bescheid. Ich gehe mal davon aus das es solche gemeinnützigen > Vereine so gut wie überall gibt, wenn die Gemeinden groß genug sind. > Auf dem normalen Arbeitsmarkt sieht es für Behinderte eher schlecht > aus, vor allem für offensichtliche Behinderungen. > Da der oben erwähnte Verein kürzlich stark mit neuen Gebäuden > expandierte, kann man annehmen das die da wohl sehr erfolgreich sind. > Wenn du an so was Interesse hast, fragen kostet nur einen Anruf. 1. Ich bin von Geburt an gehörlos. Eltern gehörlos 2. Ich trage ein Hörgerät am linken Ohr. Ohne höre ich gar nichts. 3. Ich beherrsche Gebärdensprache 4. Lippenablesen kann ich nur verstehen, wenn er/sie langsam und deutlich spricht. Ansonsten müssten er/sie schriftlich mitteilen. Obwohl Jobcenter Eingliederungszuschuss in Höhe von 70% des Arbeitsentgelts für bis zu 2 Jahren anbietet, nehmen die Firmen gar nicht in Anspruch und erteilen lieber Absagen... Wer soll da einer verstehen???
Wilhelm Ferkes schrieb: > Gehörlos schrieb: > >> Ich wüsste nicht, dass man was hören muss außer telefonieren. > > Standpauken von Cheffe entgegen nehmen, oder harte Wortgefechte > austragen, Sitzungen am grünen Tisch, Meetings. Je nach Wichtigkeit der > Tätigkeit im Betrieb. Ich bin nicht zuständig...
Gehörlos schrieb: > Ich bin nicht zuständig... Sei froh, wenn du aus solchem Kram draußen bleiben kannst. Du hast ja bestimmt mal gesehen, wie es hier im Forum alleine nur schriftlich zu geht. Wenn man da manche Herrschaften an einen Tisch stellen würde, dann ginge Haare fönen los, aber ohne den Haarfön.
Gehörlos schrieb: > Obwohl Jobcenter Eingliederungszuschuss in Höhe von 70% des > Arbeitsentgelts für bis zu 2 Jahren anbietet, nehmen die Firmen gar > nicht in Anspruch und erteilen lieber Absagen... > > Wer soll da einer verstehen??? Na ja, damit ist es ja allein nicht getan. Man muss auch berücksichtigen das ein Behinderter einen verbesserten Kündigungsschutz hat. Ohne Zustimmung des Versorgungsamtes kann eine Firma auch nur den Gedanken an einen Rausschmiss gleich knicken und den Nachteil wollen die auch nicht hinnehmen, es sei denn man ist darauf eingestellt. Aber wer ist das schon? Evtl. im öffentlichen Dienst. Ich kann natürlich nicht für alle Arbeitgeber sprechen, aber auf dem Arbeitsmarkt geht es meist zu, als wäre da jeder Boss ein König im eigenen kleinen Königreich. Den Mut musst du nicht verlieren, aber vielleicht sollteste auch mal andere Wege gehen. Zumindest könnte so ein Kontakt wie mit der Lebenshilfe neue Möglichkeiten aufzeigen. Andere Möglichkeit wäre der öffentliche Dienst. Da ist die Einstellung von Behinderten oft vorgeschrieben. Polizei und Feuerwehr kann man aber auch knicken weil tadellose Gesundheit eine Voraussetzung ist. In der Privatwirtschaft wäre das reines Glück was zu finden. Die Stellenbeschreibung die du da gepostet hast ist auch nicht sonderlich aussagekräftig und ich habe meine Zweifel ob man da überhaupt ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten hat, so das der Job auch nachhaltig von Dauer wäre. Ich wäre da skeptisch. Versuch macht klug. Viel Glück.
Michael S. schrieb: > Na ja, damit ist es ja allein nicht getan. Man muss auch > berücksichtigen das ein Behinderter einen verbesserten > Kündigungsschutz hat. Ohne Zustimmung des Versorgungsamtes > kann eine Firma auch nur den Gedanken an einen Rausschmiss > gleich knicken und den Nachteil wollen die auch nicht hinnehmen, > es sei denn man ist darauf eingestellt. Muß man eigentlich nicht aufpassen, daß man nicht mal eines Tages in einer Behindertenwerkstatt landet, und dort nur Handfeger zusammen bindet? Es wäre doch fatal, wenn einer nur nicht hört, aber sonst alles kann.
Gehörlos schrieb: > Diese Stellenanzeige war es: > http://jobs.meinestadt.de/nuernberg/standard?id=14964032 Nein wie witzig bist du denn? Fast Taub in den Service zu gehen... dafür brauchts mehr als Eier. Ohren zum Beispiel. Wie willst du denn, wenn du zu einem Kunden willst, mit dem schnell und unkompliziert Probleme lösen? Erst alles aufschreiben lassen? Bisschen umständlich. Den Kunden per Telefon betreuen? Fehlanzeige. Such dir was in der Entwicklung oder in der Halle zum Schrauben. Service ist die ganz falsche Richtung für dich.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Muß man eigentlich nicht aufpassen, daß man nicht mal eines Tages in > einer Behindertenwerkstatt landet, und dort nur Handfeger zusammen > bindet? Es wäre doch fatal, wenn einer nur nicht hört, aber sonst alles > kann. Zwingen wird dich wohl keiner. Deutschland ist durch das Sozialsystem gut gerüstet Menschen mit Handycaps Möglichkeiten zu bieten. Selbst wenn es nur Vereine sind. Was ich so beobachtet habe, gibts da nicht nur regen Zulauf, sondern man expandiert auch kräftig. Das muss schließlich auch finanziert werden. Einen Elektrotechniker wurde da auch schon mal gesucht und nach ca. zwei Monaten wohl auch gefunden, aber da muss man auch eine Affinität für haben um in dem wohl nicht ganz so leichten Umfeld tätig zu sein. Einen Ausbilderschein dürfte von den Anforderungen wohl das mindeste neben dem Techniker sein, vermutlich sogar noch mehr.
Michael S. schrieb: > Einen Ausbilderschein dürfte > von den Anforderungen wohl das mindeste neben dem Techniker sein, > vermutlich sogar noch mehr. Stimmt. Möglicherweise könnte man da ausbilden, aus ausgebildet werden.
Behindertenwerkstätten: Da habe ich trotzdem inzwischen ein sehr gespaltenes Verhältnis zu. Sie machen regelrechte Industrieaufträge, für billiger. Eine Ex-Firma nahm das mal für ihre Produktion an. Es waren auch keine Handfeger, sondern Elektroverdrahtungen und Kabelkonfigurationen, Gerätekonfigurationen. Dann rief mich ein Unternehmen vergangenes Jahr an, sie wollten mir Besen und Handfeger verkaufen. Es sei schwer, sie drückten sehr auf die Tränendrüsen, und es wäre ja für arme Behinderte. Pustekuchen! Das wurde schon längst eine regelrechte Industrie!
Gehörlos schrieb: > Diese Stellenanzeige war es: > http://jobs.meinestadt.de/nuernberg/standard?id=14964032 > > Ich wüsste nicht, dass man was hören muss außer telefonieren. > Du musst dich mit dem Kunden unterhalten können. Dir die Probleme anHÖREN (!) können. Diese Tätigkeit dürfte leider verkehrt für dich sein. Das ist genauso, wenn jemand nicht schwindelfrei ist und muss in ein paar Meter Höhe die Preismasten warten können. Hatte mal einen Kollegen, der hatte schon bei einer Treppenleiter ab 1,50m Probleme. Als Elektriker "am Boden" (Prüffeld) war er spitze.
Ich schrieb: > Hatte mal einen Kollegen, der hatte schon bei einer Treppenleiter ab > 1,50m Probleme. Das stimmt. Manche übergeben sich, wenn eine Hebebühne noch nicht mal 2m hoch ist. Ich schwebte mit einer einfachen Hebebühne aber voll in Länge und Winkel ausgefahren mal unter dem Dach der Kölner Eishalle herum, und später schräg über den Zuschauerrängen. Das wird da durchaus aber doch schon etwas mulmig, obwohl man weiß, daß das Gerät das können muß.
Gehörlos schrieb: > Obwohl Jobcenter Eingliederungszuschuss in Höhe von 70% des > Arbeitsentgelts für bis zu 2 Jahren anbietet, nehmen die Firmen gar > nicht in Anspruch und erteilen lieber Absagen... > > Wer soll da einer verstehen??? Als schwacher Trost: Sei froh, dass die dich nicht nehmen, das Arbeitsklima würde ich bei so viel Anforderungsgier an die Bewerber als nicht unbedingt erstrebenswert bezeichnen. Die lügen dich in der Absage ja mit "aus Sicherheitsgründen" an, also vergiss dieses Diskriminierer besser. Du solltest aber wirklich mal bei Jobs kucken, die nicht gerade viel Kundenkontakt erfordern. Du bist vielleicht dafür geeignet, aber Kunden sind halt wählerisch und würden dich vermutlich meiden (meine Vermutung), wenn sie glauben von dir nicht richtig verstanden zu werden. Schau dich unbedingt im öffentlichen Dienst um, die sind was die Einstellung von Behinderten betrifft viel humaner!
> Re: Diskriminierung? (Behinderung)
Mein Gott, wenn du schwerhörig bist kannst du halt nur bedingt
eingesetzt werden.
Wenn du Elektriker lernen willst darfst du auch nicht Farbenblind sein.
Wo liegt da das Problem!
Zocker_05 schrieb: >> Re: Diskriminierung? (Behinderung) > > Mein Gott, wenn du schwerhörig bist kannst du halt nur bedingt > eingesetzt werden. Anscheinend ist er nicht schwerhörig, sondern (fast) gehörlos. Ersteres würde ich heutzutage kaum noch als Behinderung bezeichnen; Ich hatte längere Zeit einen jungen, schwerhörigen Kollegen. Ich hatte es mir dann schnell angewöhnt, ihn beim Sprechen möglichst anzusehen, weil er mich dann besser verstanden hat. Bei gehörlosen Menschen ist es ein zusätzliches Problem, das sie meist nur sehr undeutlich sprechen. Gruss Harald
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