Forum: Markt CE-Kennzeichnung für Elektronische Baugruppen


von Jochen (Gast)


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Hallo,

brauchen Elektronische Baugruppen beim Handel innerhalb 
Deutschlands/Europas zwingend eine CE-Kennzeichnung?

von -gh (Gast)


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Ja

von MaWin (Gast)


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Bauteile: Nein
eigenständige Geräte: Ja.
Baugruppen: Kommt drauf an.
Als OEM Zulieferer: Nein. Aber eine Declaration of Conformity da sonst 
der OEM nicht bestimmen kann ob er CE draufkleben kann.
benutzerwechselbar "absteckbares Netzkabel": Ja.

von Jochen (Gast)


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Was ist mit Platinen, die eine funktionale Einheit bilden und über 
Steckerleisten angeschlossen werden?

von b35 (Gast)


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"Erleichtert" auch die Beantwortung...
OEM ist weniger interessant, nur ob eine Richtlinie anzuwenden ist 
entscheidet.

von Jochen (Gast)


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Danke für das PDF!

Was wäre denn beispielsweise mit einem GPS-Modul, das für kein 
spezielles Gerät vorgesehen ist?
Man kann ja dann gar nicht sagen, was der Kunde später damit machen 
wird.

von Jochen (Gast)


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von ah. (Gast)


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Das Problem dabei ist, dass das zusammenstaecken von CE tauglichen 
komponenten nicht automatisch zu einem CE tauglichen System fuehrt.
Das Umgekehrte trifft auch nicht zu. Das Zusammenstecken von teilweise 
nicht CE tauglichen Komponenten fuehrt nicht zwingend zu einem nicht CE 
tauglichen System.

Man kann natuerlich Komponenten als CE tauglich deklarieren. Das ist 
schon mal eine Angabe. Speziell, wenn der Kunde wenig Angaben ueber das 
Funktionieren der Komponente hat.

von Jochen (Gast)


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Mir geht es vor allem darum, dass uns beim Handel mit entsprechenden 
Baugruppen keine berechtigten Abmahnungen und damit unnötige Kosten 
anfallen.

von Mikki M. (mmerten)


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Da hilft bei kommerziellem Handel, Herstellung und in Verkehr bringen eh 
nur
ein guter Anwalt und auch gewerblicher Rechtsschutz weiter

von Jochen (Gast)


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Mikki Merten schrieb:
> Da hilft bei kommerziellem Handel, Herstellung und in Verkehr bringen eh
> nur
> ein guter Anwalt und auch gewerblicher Rechtsschutz weiter

Sprichst du aus Erfahrung?

von Michael S. (technicans)


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Jochen schrieb:
> Ebay-Artikel Nr. 321036388505

Sehr wahrscheinlich ein Bausatz der die CE-Vorschrift umgeht.

Jochen schrieb:
> Mir geht es vor allem darum, dass uns beim Handel mit entsprechenden
> Baugruppen keine berechtigten Abmahnungen und damit unnötige Kosten
> anfallen.

Da hab ich des öfteren mal diesen Disclaimer zu gelesen der Abmahnungen
wohl verhindern soll. Ob das funzt, kann ich nicht sagen aber ich
kann es mir gut vorstellen. Allerdings scheint man dann auch das eigne 
Recht einzuschränken, seinerseits jemand abmahnen du dürfen, wenn man
so eine Einschränkung macht. :-O

"Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im 
Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen 
Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. 
Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, 
wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen."

Im Zweifel Anwalt fragen.

von Jochen (Gast)


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Danke für den Disclaimer!


Michael S. schrieb:
> Jochen schrieb:
>> Ebay-Artikel Nr. 321036388505
>
> Sehr wahrscheinlich ein Bausatz der die CE-Vorschrift umgeht.

Wo liegt denn die Grenze zwischen Bausatz und elektronischer Baugruppe?

Eventuell könnte man auch da ansetzten.



Wenn der beispielhaft genannte Ebay-Artikel
http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=321036388505&clk_rvr_id=452812322124
als Bausatz gilt, würden die Platinen, mit denen wir handeln wollen, 
wahrscheinlich auch unter diese Rubrik fallen...

von Michael S. (technicans)


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Jochen schrieb:
> Wo liegt denn die Grenze zwischen Bausatz und elektronischer Baugruppe?
>
> Eventuell könnte man auch da ansetzten.

Vereinfacht, sobald man ein Werkzeug benötigt um eine Baugruppe
durch Vervollständigung und Inbetriebnahme in den bestimmungsmäßigen
Gebrauchszustand zu bringen, hier also eine Steckleiste anzulöten
und alles in ein Gehäuse einzubauen. Kann aber noch viel simpler sein,
denn für ein CE-Zeichen ich ein Gehäuse explizit Voraussetzung.
Ohne Gehäuse wäre es ja auch nur eine Baugruppe oder Bauteil.
Wenn man also eine Baugruppe in ein Gehäuse einbaut wird daraus
ein Gerät und das benötigt eben nach geltendem Recht ein CE-Zeichen.
Die Bauteile für sich brauchen das nicht. Der Inverkehrbringer muss
dann gewährleisten das bei bestimmungsmäßigem Gebrauch vom Gerät keine 
störenden oder schädlichen Effekte ausgehen und das wiederrum das Gerät 
unstörnbar betrieben werden kann. Jemand der sich so ein Gerät selbst
zusammenbaut und in Betrieb nimmt ist also von dieser Pflicht der
Kennzeichnung befreit. Betriebssicher muss es dem noch sein.
Selbstverständlich ist das juristisch unverbindlich.

von Jochen (Gast)


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Hallo Michael,

Danke für die ausführliche Antwort!

Das mit der Werkzeugbenutzung zur Vervollständigung leuchtet ein.

Vielleicht reicht es schon aus, wenn ein IC vor Benutzung noch in eine 
Fassung gesteckt werden muss???
(gelten menschliche Hände auch als Werzeug ;))


Michael S. schrieb:
> Ohne Gehäuse wäre es ja auch nur eine Baugruppe oder Bauteil

Das ist ja die große Frage dieses Beitrags, ob bzw. wann Baugruppen eine 
CE-Kennzeichnung tragen müssen :O)


Die uns vorliegenden Baugruppen haben kein Gehäuse, dafür aber die 
Verbindungsstecker schon aufgelötet...

von Michael S. (technicans)


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Jochen schrieb:


> (gelten menschliche Hände auch als Werzeug ;))
Glaube ich nicht. Wäre auch Fraglich ob im technischem, juristischem
oder philosophischem Sinne.

> Die uns vorliegenden Baugruppen haben kein Gehäuse, dafür aber die
> Verbindungsstecker schon aufgelötet...

Ohne Gehäuse wäre es ja noch nicht bestimmungsgemäß Betriebsbereit
bzw. Betriebsfähig, insbesondere weil es dann ja auch wohl in keine
Geräteklasse einzuordnen wäre. Da man ja dann das CE-Zeichen auch
auf kein Gehäuse pappen kann ist es eben nur eine Baugruppe.
Einigermaßen Rechtssicherheit kann dieses Forum aber nicht bieten.

Im Zweifel würde ich einfach ein CE auf die Platine kleben und gut.
Zumindest kann man dann nicht wegen Verstoß der Kennzeichnungspflicht,
sofern die hier greift, abgemahnt werden. Wenn die Baugruppe dann doch
Ärger macht muss das erst mal nachgewiesen werden.

von b35 (Gast)


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siehe Anhang

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Jochen schrieb:
>
>
>> (gelten menschliche Hände auch als Werzeug ;))
> Glaube ich nicht. Wäre auch Fraglich ob im technischem, juristischem
> oder philosophischem Sinne.
>

Dann würde der Satz "Der Mensch ist zum Werkzeuggebrauch neben wenigen 
anderen Arten fähig" keinen Sinn ergeben. Also ich glaube eher nicht.


>> Die uns vorliegenden Baugruppen haben kein Gehäuse, dafür aber die
>> Verbindungsstecker schon aufgelötet...
>
> Ohne Gehäuse wäre es ja noch nicht bestimmungsgemäß Betriebsbereit
> bzw. Betriebsfähig, insbesondere weil es dann ja auch wohl in keine
> Geräteklasse einzuordnen wäre. Da man ja dann das CE-Zeichen auch
> auf kein Gehäuse pappen kann ist es eben nur eine Baugruppe.
> Einigermaßen Rechtssicherheit kann dieses Forum aber nicht bieten.
>
> Im Zweifel würde ich einfach ein CE auf die Platine kleben und gut.
> Zumindest kann man dann nicht wegen Verstoß der Kennzeichnungspflicht,
> sofern die hier greift, abgemahnt werden. Wenn die Baugruppe dann doch
> Ärger macht muss das erst mal nachgewiesen werden.

Da ist aber das schöne Problem der Umkehrung, wovon die ganzen 
Rechtsverdreher leben:
"Falsche Kennzeichnung" und zu deinem Argument vor Gericht: "Irrtümlich 
Herr Richter, ganz sicher!!" sagt der dann: "Papperl-la-blab" ;-)

von Michael S. (technicans)


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Abdul K. schrieb:
> Dann würde der Satz "Der Mensch ist zum Werkzeuggebrauch neben wenigen
> anderen Arten fähig" keinen Sinn ergeben. Also ich glaube eher nicht.

Die Befähigung zum Werkzeuggebrauch heißt ja nicht das die Hände ein 
Werkzeug sind, denn ein Werkzeug dürfte stehts ein zusätzliches
Hilfsmittel sein um menschliche Fähigkeiten zu erweitern oder zu
verbessern.

> "Falsche Kennzeichnung" und zu deinem Argument vor Gericht: "Irrtümlich
> Herr Richter, ganz sicher!!" sagt der dann: "Papperl-la-blab" ;-)

Vorsatz muss genauso erst mal bewiesen werden. Irrtum wäre menschlich, 
Vergeben göttlich. Ich hab noch nicht gehört das es da überhaupt mal
wegen dem CE-Zeichen zu einem Verfahren kam. Du vielleicht?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Das mit dem Werkzeuggebrauch verstehe ich nicht! Aber sei es drum.

Vorsatz kann der Richter einfach unterstellen. Was kannst du dagegen 
machen? Ist mir selber passiert!

von Albert G (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Kann aber noch viel simpler sein,
> denn für ein CE-Zeichen ich ein Gehäuse explizit Voraussetzung.
> Ohne Gehäuse wäre es ja auch nur eine Baugruppe oder Bauteil.


Ganz sicher?
Ich hab schon diverse Platinchen gesehen die CE / FCC Logos drauf hatten 
- ohne Gehäuse.
Prominenteste Beispiele wären das Rasberry Pi und Arduino.

von Jochen (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Das mit dem Werkzeuggebrauch verstehe ich nicht!

Das mit den Händen als "Werkzeug" war ursprünglich ein Scherz und ist 
dann zur "philosophischen Frage" mutiert...


> Vorsatz kann der Richter einfach unterstellen. Was kannst du dagegen
> machen? Ist mir selber passiert!

In Bezug auf CE-Aufkleber auf Platinen?

Auf jeden Fall mindestens ärgerlich!!!


> Ganz sicher?
> Ich hab schon diverse Platinchen gesehen die CE / FCC Logos drauf hatten
> - ohne Gehäuse.
> Prominenteste Beispiele wären das Rasberry Pi und Arduino.

FCC ist für die USA relevant?

von Michael S. (technicans)


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Abdul K. schrieb:
> Ist mir selber passiert!

Hab ich auch schon beobachtet in einer anderen Sache.
Mit ein wenig Grips hätte ein Beschuldigter ja noch
Irrtum geltend machen können was dann auch plausibel
gewesen wäre, auch wenn die Richter stets den ungläubigen
Thomas spielen, kann man das Knicken. Zumindest hätte
man Gelegenheit gehabt Ermittlungsfehler der
Staatsanwaltschaft glaubhaft oder beweisbar zu wieder
legen. Aber Denkste, schuldig im Sinne der Anklage.
Das eine Schuld erst bewiesen werden muss scheint
die nicht zu interessieren. Daher spricht man wohl auch
von den Mühlen der Justiz. Am Besten man gerät da erst
gar nicht rein. Hat ja auch einen größeren Abschreckungseffekt.

Abdul K. schrieb:
> Was kannst du dagegen machen?
Guten Anwalt haben, aber den musst du erst mal finden.

Albert G schrieb:
> Ich hab schon diverse Platinchen gesehen die CE / FCC Logos drauf hatten
> - ohne Gehäuse.

Die Dinger strahlen dann aber bestimmt auch wie Sau.
Wer ein EMV-Labor hat kann ja mal eine Stichprobe machen
ob das CE-Zeichen gerechtfertigt ist. Da werden sicher
einige Kandidaten durch fallen.

Beliebte Ausrede ist ja dann: soll heißen "China Export".
Verklage mal einen chinesischen Hersteller.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Jochen schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Das mit dem Werkzeuggebrauch verstehe ich nicht!
>
> Das mit den Händen als "Werkzeug" war ursprünglich ein Scherz und ist
> dann zur "philosophischen Frage" mutiert...
>

Ach so.


>
>> Vorsatz kann der Richter einfach unterstellen. Was kannst du dagegen
>> machen? Ist mir selber passiert!
>
> In Bezug auf CE-Aufkleber auf Platinen?
>

Nein. Mir wurde eine Krankenhausbehandlung mangels üblicher Versicherung 
kostenfrei versprochen (vor und während der Behandlung) und dann hat der 
Verein geklagt. Und der Richter meinte, wer ins Krankenhaus geht, der 
geht implizit einen KOSTENPFLICHTIGEN Behandlungsvertrag ein.


> Auf jeden Fall mindestens ärgerlich!!!
>

Jo, 3 Jahre, dicker Leitz, und die Birnen kommen nun gar nicht und 
wollen ihr Geld.


>
>> Ganz sicher?
>> Ich hab schon diverse Platinchen gesehen die CE / FCC Logos drauf hatten
>> - ohne Gehäuse.
>> Prominenteste Beispiele wären das Rasberry Pi und Arduino.
>

Ich allerdings auch. Ist aber eh egal, denn Chinamann druckt alles was 
du willst. Gerne auch vorsorglich.

von Michael S. (technicans)


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Abdul K. schrieb:
> Nein. Mir wurde eine Krankenhausbehandlung mangels üblicher Versicherung
> kostenfrei versprochen (vor und während der Behandlung) und dann hat der
> Verein geklagt. Und der Richter meinte, wer ins Krankenhaus geht, der
> geht implizit einen KOSTENPFLICHTIGEN Behandlungsvertrag ein.

Und als die deine Adresse haben wollten, bist du nicht hellhörig
geworden? Wäre bei "Kostenlos" dann nämlich überflüssig gewesen.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Längere Geschichte... Es gab keine Unterschrift, es gab Zeugen, alles 
wurscht! Erinnert mich im Nachhinein so an Inquisitionsprozesse. Da ist 
die Rolle des Angeklagten und der Ausgang auch völlig definiert und der 
Prozeß nur ein Theaterstück.

Da war irgendwann einfach die Luft raus und ein teurer Anwalt hat sich 
nicht gelohnt. Bananenrepublik eben. Wichtig ist nur, daß das System 
gewinnt. Mit Logik hat das offensichtlich wenig zu tun.

Am Ende darf man froh sein, daß man nicht strafrechtlich durch Betrug 
drankommt! Die Schiene hat das Krankenhaus nämlich auch versucht.

von Michael S. (technicans)


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Abdul K. schrieb:
> es gab Zeugen,

Die wussten wer du warst? Na dann ist das dumm gelaufen.
Ich war immer krankenversichert, gottlob.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Nein, so war es nicht gemeint. Der Zeuge kann bestätigen, daß ich keinen 
Vertrag im herkömmlichen Sinne einging. Ich bezog sozusagen eine Spende 
- dachte ich.

Aber ihr habt Recht!
Beim nächsten Mal (Man weiß ja nie was noch alles kommt. Momentan bin 
ich versichert) komme ich inkognito.

Der behandelnde Arzt hat es übrigens vor Gericht dann auch geleugnet, 
mir diese Zusage gegeben zu haben. Während der Behandlung war er weg 
gewesen und hat mir dann zurückkomend gesagt: Es wäre alles in Ordnung, 
man würde auf eine Rechnung verzichten. GENAU in diesem Moment hatte ich 
aber keinen Zeugen, denn üblicherweise wird man ja alleine behandelt. 
Auf meine Frage an den Richter, daß ich also nach dieser Lesart nur mit 
Zeugen ins Krankenhaus gehen könne, bejahte er dies.

Bei Obdachlosen macht genau dieses Krankenhaus das übrigens so, daß sie 
nichts verlangen. Sagten sie zumindest vor Behandlungsbeginn.


Schwamm drüber, die kriegen eh keinen Pfennig! Bringt nix, wenn man sich 
privat daran auffrißt. So wird man nur Teil dieses Systems!

von Mikki M. (mmerten)


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Wenn man sich mit seinem Verkaufsangebot an den privaten Endverbraucher 
richtet, wird man sich um das ggf. erforderliche CE Papperl bzw, die 
ent-
sprechende Konformitätserklärung nicht herumdrücken können. Es gibt ja
nicht nur EMV sondern auch andere Vorschriften wo Produkte eine CE Kenn-
zeichnung haben müssen. Manche Produkte werde auch allgemein als 
Warengruppe
als typische Produkte für Endandwender angesehen und sind daher immer 
mit entsprechender CE Kennzeichnung zu versehen.

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