Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik EMV / WEEE bei Platinen für alte Spielekonsolen


von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Ich habe hier einen etwas verzwickten Fall und hoffe, dass mir hier 
jemand weiterhelfen kann...

Ich importiere und verkaufe seit einiger Zeit Everdrives von Krikzz:
http://krikzz.com/

Bislang dachte ich, dass diese keine CE benötigen, da sie ja keine 
selbständig funktionierenden Geräte sind (Strom alleine bringt ja nicht 
viel, da sie nur mit alten Spielekonsolen, die seit Jahren nicht mehr 
hergestellt werden, verwendbar sind).

Die heutige Lieferung hat aber der Zoll aufgehalten, da die Platinen 
kein CE haben - und der CE / EMV-Dschungel im Internet war mir bisher 
nicht wirklich hilfreich.

Daher hoffe ich hier auf Hilfe, vielleicht weiß jemand mehr...

Die Platinen sind, wie gesagt, nur mit Spielekonsolen (Super Nintendo, 
Sega Mega Drive, etc.) verwendbar, die seit Jahren nicht mehr 
hergestellt und verkauft werden.

Ist hier ein EMV-Test erforderlich oder nicht?

Und wie sieht es mit WEEE aus?
Laut folgendem Link hier:
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

"Wer Geräte herstellt, die nur angebaut eingesetzt werden, z.B. 
Maschinensteuerungen "sind ohne an die Maschine angebaut zu werden 
sinnlos", dann fallen die Produkte nicht unter WEEE." müsste das ja 
darunter fallen - oder fällt ein Einstecken in die Konsole nicht unter 
"anbauen"?

Zurück zu EMV:
Sollte ich im Prüflabor einen EMV-Test durchführen müssen, geht das ja 
nur, wenn ich die alten Konsolen dafür verwende.
Die EMV-Anforderungen haben sich aber ja auch verändert - was ist, wenn 
die Konsole an sich die aktuelle EMV nicht erfüllt?
Dann ist der EMV-Test ja quasi unmöglich... was tun in dem Fall?

Und die Frage:
Wie verhalte ich mich beim Zoll richtig?
Im Moment sind die Platinen ja unter vorläufiger Verwahrung.

Da der Hersteller aber außerhalb der EU sitzt und keinen Vertreter 
innerhalb der EU hat, kann ich als Importeur ja als Quasi-Hersteller 
auftreten, die Ware abholen und die CE-Prüfung selber durchführen, 
korrekt?
(natürlich würde ich diese tatsächlich nicht in den Verkehr bringen, 
solange die CE vollständig geklärt ist).

Hat hier jemand eine korrekte Formulierung für den Zoll, so dass ich die 
Platinen zumindest schonmal hier bei mir habe?

Vielen Dank schonmal für jede Hilfe... ist ein etwas komplexerer Fall, 
vielleicht hat hier jemand mehr Erfahrung als ich.

von Meiner (Gast)


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bescheidenen Kentniss nach hast Du keine Chance die Platinen aus dem 
Zoll zu bekommen. Für den Zoll haben sie keine CE- Kennzeichnung- Ende.

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Meiner schrieb:
> bescheidenen Kentniss nach hast Du keine Chance die Platinen aus dem
> Zoll zu bekommen. Für den Zoll haben sie keine CE- Kennzeichnung- Ende.

Also, das dürfte nicht der Fall sein:
http://www.dguv.de/dguv-test/de/produktsicherheit/ce_zeichen/haendler/index.jsp

"Importeure

Wenn ein Händler Produkte von außereuropäischen Herstellern einführt, 
trägt er für die Sicherheit der Produkte die volle Verantwortung, sofern 
der Hersteller keinen Bevollmächtigten bestellt hat und selbst nicht 
greifbar ist.

Quasi-Hersteller

Hersteller dürfen Produkte nur dann mit der CE-Kennzeichnung versehen, 
wenn sie alle Anforderungen der zutreffenden EG-Richtlinien erfüllen. 
Verstößt ein Hersteller hiergegen, können die staatlichen 
Marktaufsichtsbehörden gegen das Produkt vorgehen und z.B. 
Vertriebsverbote aussprechen.

Wer ein Produkt unter seiner eigenen Marke vertreibt, wird von 
Außenstehenden als Hersteller angesehen, auch wenn er nicht der 
eigentliche Hersteller ist. Solche Quasi-Hersteller werden rechtlich wie 
Hersteller behandelt."

Der Hersteller hat mir schon gesagt, dass ich gerne der Bevollmächtigte 
werden kann, wenn nötig.
Und selbst wenn nicht: Wenn ich der Quasi-Hersteller bin (es also unter 
meinem eigenen Namen verkaufe), dann bin ich für CE verantwortlich und 
kann dementsprechend auch eine Prüfung durchführen und die CE 
bestätigen.

Dafür benötige ich natürlich auch die Module.
Ich hätte diese zwar auch schon hier, könnte damit die Tests machen und 
die Dokumente entsprechend dem Zoll vorlegen, aber mir wäre natürlich 
wohler, wenn ich die Platinen vom Zoll bekomme und erst dann in den 
freien Warenverkehr bringe, wenn ich diese zertifiziert habe.

von Chris (Gast)


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Es muss unterschieden werden:
Sind die Produkte aufgehalten worden, weil in Retrail Verpackung und 
ohne CE?
oder wegen fehlender ROHS/... , CE Symbol.

Bei ersterem musst du erstmal beweisen, daß es Ersatzteile für seit mehr 
als
15 Jahren nicht mehr produzierte Geräte sind und als solche die 
Ausnahmeregelung xxx bei ROHS, yyy bei CE usw gilt.

Auch kann ein Zolldeklarationsfehler vorliegen, daß die Waren falsch 
deklariert wurden und sie eigentlich anders deklariert werden müssten.
Der Zoll ist da der Ansprechpartner, aber das Problem ist, daß du die
Ausnahmen usw bereits kennen musst und dann erstmal nachfragen, wie es 
deklariert werden muss.

Was schlimmstenfalls passieren kann, eine EMV/ROHS/... Prüfung wird 
gemacht,
das Produkt erfüllt die geforderten Auflagen nicht, du wirst als 
Inverkehrbringer der Ware zur Verantwortung gezogen, deine restlichen
Produkte werden geprüft, ... . Ist nicht ohne.

von Knarf (Gast)


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Chris schrieb:
> das Produkt erfüllt die geforderten Auflagen nicht, du wirst als
> Inverkehrbringer der Ware zur Verantwortung gezogen, deine restlichen
> Produkte werden geprüft, ... . Ist nicht ohne.

Klingt für mich nach zusammengereimt und hörensagen. Wofür zur 
Verantwortung gezogen? Solange das Produkt nicht in den Handel gelangt 
ist, muss es auch keine Anforderungen erfüllen. Geprüft wird nicht nach 
Willkür, sondern auf konkreten Verdacht, in der Regel ausgelöst durch 
eine Anzeige eines betroffenen Verbrauchers oder dessen Versicherung. 
Unheils-Visionen sind auf jeden Fall nicht hilfreich.

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Chris schrieb:
> Es muss unterschieden werden:
> Sind die Produkte aufgehalten worden, weil in Retrail Verpackung und
> ohne CE?
> oder wegen fehlender ROHS/... , CE Symbol.

Das sind komplett nackte Platinen.
Die Verpackung, Anleitung, etc. kommt erst bei mir dazu.

Auf den Platinen ist daher selber nichts drauf, das käme dann alles von 
mir (ist ja bei WEEE sowieso Pflicht, da ich Erstimporteur bin).

> Bei ersterem musst du erstmal beweisen, daß es Ersatzteile für seit mehr
> als 15 Jahren nicht mehr produzierte Geräte sind und als solche die
> Ausnahmeregelung xxx bei ROHS, yyy bei CE usw gilt.

Hm, zählt ein Spielmodul als Ersatzteil?

Es sind ja neue Geräte, allerdings für alte Konsolen.
Aber kein Ersatzteil.

Das mit den 15 Jahre nicht mehr produzierten Geräten sollte recht 
einfach nachweisbar sein ;)

> Auch kann ein Zolldeklarationsfehler vorliegen, daß die Waren falsch
> deklariert wurden und sie eigentlich anders deklariert werden müssten.
> Der Zoll ist da der Ansprechpartner, aber das Problem ist, daß du die
> Ausnahmen usw bereits kennen musst und dann erstmal nachfragen, wie es
> deklariert werden muss.

Die kommen vom Hersteller (eine Privatperson) so ziemlich ohne 
irgendeine Deklaration. Es steht nur drauf, dass Platinen drin sind.
Das wollte ich schonmal ändern, aber er hat dann Probleme, die als 
Privatperson überhaupt aus der Ukraine rauszubekommen :/

> Was schlimmstenfalls passieren kann, eine EMV/ROHS/... Prüfung wird
> gemacht,
> das Produkt erfüllt die geforderten Auflagen nicht, du wirst als
> Inverkehrbringer der Ware zur Verantwortung gezogen, deine restlichen
> Produkte werden geprüft, ... . Ist nicht ohne.

Nun, bei meinen anderen Produkten mach ich mir keine Sorgen.
Die Pandora ist von mir selber hergestellt, da habe ich ein komplettes 
Prüfprotokoll aus einem zertifizierten Labor, und bei allen anderen habe 
ich die Prüfprotokolle per PDF erhalten.

Nur bei den Platinen dachte ich ja, dass es nicht nötig ist, da sie 
alleine nicht funktionieren.

Ich stell mir eine Prüfung durch die Bundesnetzagentur interessant 
vor... kaufen die dann bei eBay die alten Konsolen ein? Sonst könnten 
sie ja gar nicht testen...

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Knarf schrieb:
> Chris schrieb:
>> das Produkt erfüllt die geforderten Auflagen nicht, du wirst als
>> Inverkehrbringer der Ware zur Verantwortung gezogen, deine restlichen
>> Produkte werden geprüft, ... . Ist nicht ohne.
> Klingt für mich nach zusammengereimt und hörensagen. Wofür zur
> Verantwortung gezogen? Solange das Produkt nicht in den Handel gelangt
> ist, muss es auch keine Anforderungen erfüllen. Geprüft wird nicht nach
> Willkür, sondern auf konkreten Verdacht, in der Regel ausgelöst durch
> eine Anzeige eines betroffenen Verbrauchers oder dessen Versicherung.
> Unheils-Visionen sind auf jeden Fall nicht hilfreich.

Ja, sowas hatte ich schon, bei einem früheren Produkt.

Die Bundesnetzagentur wird kaum alle Produkte testen - denn als 
Hersteller zahlt man den Test nur dann, wenn sich tatsächlich 
rausstellt, dass CE nicht erfüllt wird.

Daher testen sie auch selten welche, die ein Prüfprotokoll vorliegen 
haben, sonst bleiben sie eventuell auf den Kosten sitzen.

von Jürgen M. (jmayer) Benutzerseite


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hallo,

wenn ich das auf deiner Webseite richtig gesehen habe würde ich die 
Platinen genauso zollrechtlich genauso einstufen wie z.B. ein Arduino 
Uno.

Arduinos auf Fernost hab ich schon öfters ohne Probleme durch den Zoll 
bekommen.

Gruss
Jürgen

http://www.DL8MA.de

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Jürgen M. schrieb:
> hallo,
>
> wenn ich das auf deiner Webseite richtig gesehen habe würde ich die
> Platinen genauso zollrechtlich genauso einstufen wie z.B. ein Arduino
> Uno.
>
> Arduinos auf Fernost hab ich schon öfters ohne Probleme durch den Zoll
> bekommen.
>
> Gruss
> Jürgen
>
> http://www.DL8MA.de

Und wie? :)

Ich hatte bisher auch keine Probleme, aber heute wollten sie mir diese 
nicht mitgeben, da CE fehlt.

Wenn ich hier kein CE benötige, müsste ich denen das begründen.
Wer mir hier die rechtlichen Grundlagen geben kann, damit ich diese dem 
Zoll mitteilen kann, dem wäre ich sehr dankbar :)

Wenn ich mir Fotos vom Arduino Uno ansehe, sehe ich da aber eine 
CE-Kennzeichnung.

von Chris (Gast)


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Ist nicht zusammengereimt. Deine Baugruppen gelten als Geräte für die 
EMV/CE
Prüfung außer die Geräete, in denen sie reingesteckt  werden, sind älter
als ca 15 Jahre, dann bedarf es keine CE/EMV/ROHS . Glaube mich zu 
errinner,
daß September 98 das Datum war, aber man müsste die alten Dokumente 
nochmals
ansehen, um Gewissheit zu haben.

Der Kernpunkt der Thematik ist aber ROHS, denn sind die Platinen nicht
ROHS konform (Blei, ist einfach zu testen) und du hast schon welche 
verkauft,
ist ja nachprüfbar, dann kann zwecks ROHS/WEE entsprechende Geldstrafen 
geahndet werden.

Die Platinen freizubekommen mit der Begründung, daß du sie importierst 
und
als Inverkehrbringer eine Declaration machst ist einfach, die Frage ist 
aber,
ob es nicht sinnvoller wäre, die Platinen als Ersatzteile zu 
deklarieren,
sofern möglich, und dafür braucht es dann keine ROHS/WEE/CE/EMV 
Konformität.

Es kann dabei aber sein, daß der Zoll die fehlende ROHS beanstandet, ein 
oder
zwei Schnelltests macht, und du deswegen durfällst. Dies ist die 
eigentliche
Gefahr. Für ein geübtes Auge ist Bleifrei von Blei leicht zu 
unterscheiden.
Heisst nicht, daß ich unterstelle, es wäre nicht Bleifrei.

Es hängt natürlich auch von der Menge ab, der Zoll wird dir schwer
abkaufen, 100-500 Stück desselben Produktes zwecks Zertifizierung zu 
importieren, denn normalerweise werden xx Stück importiert, welche für 
Entwicklung und nicht für den Endkunden entsprechend deklariert werden, 
wenn der Zoll diese wegen fehlender CE zurückhält.

Laut deinen Aussagen könnte es sein, daß das Produkt keine CE 
Zertifizierung braucht.

---- geschrieben vor deiner Zwischenantwort

Daß die Platinen aus Europa kommen und nicht aus USA/Japan könnte zwecks
ROHS Problematik positiv sein,

Deine Platinen werden nach meiner Auffassung der CE/EMV als Geräte
klassifiziert, hier ein Ausschnitt aus einem inzwischen zimlich alten
CE Leitfaden der Bundesnetzagentur:

1.2.3.1 Bauteile/Baugruppen
In Verkehr gebrachte Bauteile oder Baugruppen, die: - vom Endnutzer in 
ein Gerät einzubauen sind, - von Endnutzern erworben werden können,
gelten in Bezug auf die Anwendung der EMV-Richtlinie als Geräte.
Die Gebrauchsanleitung für das Bauteil oder die Baugruppe sollte alle 
einschlägigen Informationen enthalten; dabei ist zu berücksichtigen, 
dass Anpassungen oder Anschließungen von einem Endnutzer vorgenommen 
werden können, der sich über die EMV-Auswirkungen nicht im Klaren ist.
Beispiele:
  Steckkarten für Computer;

von Chris (Gast)


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> Hm, zählt ein Spielmodul als Ersatzteil?
>
> Es sind ja neue Geräte, allerdings für alte Konsolen.
> Aber kein Ersatzteil.
>
Ja, das sind die legalen Definitionen, die sind anders als die 
umgangssprachlichen.
Deshalb ist die Platine legal in deinem Falle ein komplettes Gerät,
und nicht nur eine Platine für die CE/EMV Prüfung. Ist so.

von rb (Gast)


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Welcher Zoll ist das? Doch nicht etwa Zoll Essen?
Die haben mir eine Platinenkamera von Sony (TVL600) aufgehalten und 
nicht ausgehändigt, da CE nur auf der Verpackung und nicht Platine 
selbst aufgebracht war.

von Chris (Gast)


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Ja, das kenne ich auch von Kameramodulen, eine Kopie des EMV Test der 
Platine hilft diese freizukriegen, die CE Erklärung reicht nicht, ist 
ein
Spezialfall, und kann auch passieren, wenn nur ein CE Aufkleber 
verwendet wird.

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Chris schrieb:
> Ist nicht zusammengereimt. Deine Baugruppen gelten als Geräte für die
> EMV/CE
> Prüfung außer die Geräete, in denen sie reingesteckt  werden, sind älter
> als ca 15 Jahre, dann bedarf es keine CE/EMV/ROHS . Glaube mich zu
> errinner,
> daß September 98 das Datum war, aber man müsste die alten Dokumente
> nochmals
> ansehen, um Gewissheit zu haben.

Das wäre interessant zu erfahren, denn ich habe zu diesem Punkt nicht 
viel gefunden.

Man muss die Dokumente bis 10 Jahre nach Herstellung des letzten Gerätes 
aufbewahren, was heißt, dass Nintendo z.B. die Dokumentation für das 
Super Nintendo nicht mehr aufbewahren muss.

Allerdings - wie sieht es aus mit Zubehör FÜR diese Geräte?
Davon habe ich nirgends etwas gefunden... und das ist ja der Knackpunkt.

Ein Test KANN ja nur mit der original alten Konsole durchgeführt werden, 
bei der aber keine Dokumentation mehr existieren muss und die natürlich 
auch daher nur EMV-Vorschriften von vor über 10 Jahren entsprechen muss.

Das sagt aber so nichts über die neue Platine aus... ist nicht einfach.

> Der Kernpunkt der Thematik ist aber ROHS, denn sind die Platinen nicht
> ROHS konform (Blei, ist einfach zu testen) und du hast schon welche
> verkauft, ist ja nachprüfbar, dann kann zwecks ROHS/WEE entsprechende
> Geldstrafen geahndet werden.

Kurz angefragt: Platine und Bauteile sind RoHS-konform. Nur bei den 
aktuellen, die er geschickt hat, wurden ein paar nachgelötet... und das 
mit bleihaltigem Lötzinn (grmbl!).
In der Regel sind sie aber bleifrei, und der Hersteller weiß nun 
Bescheid, dass er bei mir nicht mit Blei nachlöten darf!

> Die Platinen freizubekommen mit der Begründung, daß du sie importierst
> und
> als Inverkehrbringer eine Declaration machst ist einfach, die Frage ist
> aber,
> ob es nicht sinnvoller wäre, die Platinen als Ersatzteile zu
> deklarieren,
> sofern möglich, und dafür braucht es dann keine ROHS/WEE/CE/EMV
> Konformität.

Ersatzteil dürfte wohl nicht funktionieren, da ein Ersatzteil ja dem 
Original entsprechen sollte, was bei einem Spielmodul für eine Konsole 
wohl nicht der Fall ist.

> Es kann dabei aber sein, daß der Zoll die fehlende ROHS beanstandet, ein
> oder
> zwei Schnelltests macht, und du deswegen durfällst. Dies ist die
> eigentliche
> Gefahr. Für ein geübtes Auge ist Bleifrei von Blei leicht zu
> unterscheiden.
> Heisst nicht, daß ich unterstelle, es wäre nicht Bleifrei.

Wie oben erwähnt: Normalerweise ja, aber natürlich genau diesmal nicht 
(Murphy hat hier richtig zugeschlagen).

> Es hängt natürlich auch von der Menge ab, der Zoll wird dir schwer
> abkaufen, 100-500 Stück desselben Produktes zwecks Zertifizierung zu
> importieren, denn normalerweise werden xx Stück importiert, welche für
> Entwicklung und nicht für den Endkunden entsprechend deklariert werden,
> wenn der Zoll diese wegen fehlender CE zurückhält.

Es sind von zwei verschiedenen Modulen (fürs N64 und Super Nintendo) je 
30 Stück.

> Laut deinen Aussagen könnte es sein, daß das Produkt keine CE
> Zertifizierung braucht.

Wenn Du da genauere Hinweise hättest, wäre das super - ich habe dazu 
nichts gefunden.

Ich habe mir mal den kompletten Leitfaden der Bundesnetzagentur 
durchgelesen, und dabei einige interessante Sachen gefunden.

1. Zum Einen geht es hier ja ums "In-Verkehrbringen" in Deutschland.
Mein Onlineshop versendet aber nachweislich weltweit.
Nun kann ich ja (bis ich sichergestellt habe, dass ich bei diesem 
Produkt die CE komplett erfülle) die Bestellung dieses Produktes 
innerhalb der EU sperren. Zum Verkauf müsste ich es natürlich trotzdem 
importieren - allerdings wäre hier die CE irrelevant, solange ich es 
nicht selber anwende und nicht in den freien Warenverkehr bringe (ich 
bin ja kein Endnutzer).
Das kann ich dem Zoll ja gerne schriftlich bestätigen. Damit wäre ich 
dafür haftbar, aber ich das möchte ich ja tatsächlich so durchführen.

Dass es sich hierbei nur um "in Verkehr bringen" handelt, wird zudem 
auch bestätigt, dass auf Messen Geräte ohne CE vorgeführt werden dürfen 
(muss nur entsprechend gekennzeichnet werden).

2. Der Hersteller kann, da er außerhalb der EU sitzt, jemanden 
bevollmächtigen, für ihn vertretungsberechtigt sein und auch die 
CE-Zertifizierung zu übernehmen. Der Hersteller hat mir schon bestätigt, 
dass er kein Problem hätte, mir diese Aufgabe zu übertragen.
Dazu muss ich ja ebenfalls berechtigt sein, die Platinen zu importieren 
und sie nachher zu testen.

Wenn ich nun also dem Zoll bestätige, dass ich...

a) ... die Geräte nicht innerhalb der EU in Verkauf bringe
b) ... den Auftrag vom Hersteller habe, die CE-Konformität zu testen 
dokumentieren

Dann dürfte der Zoll da eigentlich die Platinen nicht mehr zurückhalten.
Und das ist ja nicht nur Gerede, ich möchte das ja wirklich machen.

Ich bin auch keine Privatperson, sondern eine GmbH, insofern sollte das 
seriös genug sein.

von Chris (Gast)


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> Das wäre interessant zu erfahren, denn ich habe zu diesem Punkt nicht
> viel gefunden.
>
Ja, diese Aussnahmeregel hat noch Gültigkeit, aber für deinen Fall nur 
bis 2009.

> Kurz angefragt: Platine und Bauteile sind RoHS-konform.
Bleifrei hesst auch, (ausser bei Wismut Lot), daß die Platine Tg170/180
sein sollte und nicht billiges  Tg130, sonst könntest du bei 
Produkthaftung
Probleme haben.

> 1. Zum Einen geht es hier ja ums "In-Verkehrbringen" in Deutschland.
> Mein Onlineshop versendet aber nachweislich weltweit.
Fals, CE ist ein ganz EU+... . Und andere Länder haben schärfere Gesetze
bzw Geldstrafen.

> Nun kann ich ja (bis ich sichergestellt habe, dass ich bei diesem
> Produkt die CE komplett erfülle) die Bestellung dieses Produktes
> innerhalb der EU sperren. Zum Verkauf müsste ich es natürlich trotzdem
> importieren - allerdings wäre hier die CE irrelevant, solange ich es
> nicht selber anwende und nicht in den freien Warenverkehr bringe (ich
> bin ja kein Endnutzer).
> Das kann ich dem Zoll ja gerne schriftlich bestätigen. Damit wäre ich
> dafür haftbar, aber ich das möchte ich ja tatsächlich so durchführen.
>
> Dass es sich hierbei nur um "in Verkehr bringen" handelt, wird zudem
> auch bestätigt, dass auf Messen Geräte ohne CE vorgeführt werden dürfen
> (muss nur entsprechend gekennzeichnet werden).
>
> 2. Der Hersteller kann, da er außerhalb der EU sitzt, jemanden
> bevollmächtigen, für ihn vertretungsberechtigt sein und auch die
> CE-Zertifizierung zu übernehmen. Der Hersteller hat mir schon bestätigt,
> dass er kein Problem hätte, mir diese Aufgabe zu übertragen.
> Dazu muss ich ja ebenfalls berechtigt sein, die Platinen zu importieren
> und sie nachher zu testen.
>
> Wenn ich nun also dem Zoll bestätige, dass ich...
>
> a) ... die Geräte nicht innerhalb der EU in Verkauf bringe
> b) ... den Auftrag vom Hersteller habe, die CE-Konformität zu testen
> dokumentieren
>
> Dann dürfte der Zoll da eigentlich die Platinen nicht mehr zurückhalten.
> Und das ist ja nicht nur Gerede, ich möchte das ja wirklich machen.
>
> Ich bin auch keine Privatperson, sondern eine GmbH, insofern sollte das
> seriös genug sein.

Im Prinzip hast du folgendes Problem:
Du schmuggelst Waren, sprich importierst Waren, welche nicht richtig
deklariert werden. Dies weil dein Partner es nicht will/kann.

Die Deklaration für Export außerhalb EWG, Entwicklung (EMV 
Zertifizierung),
... . impliziert, daß du diese Produkte nicht im EWG Raum verkaufen 
darfst.
Weiterst hättest du deinen Import anmelden müssen was du laut deiner
Schilderung warscheinlich nicht gemacht hast, kann aber sein, daß 
DHL/...
es gemacht hat und deshalb die Waren blockiert wurden, und dann die CE
Problematik aufkam.

Mein Rat, probiere diese Teile zu importieren. Zudem sind es 
Teilprodukte,
welche Weiterverarbeitet werden. (CE Kennzeichnung), Qualitätskontrolle,
Verpackung usw. Da braucht es keine Konformitätserklärung.
Dazu musst du aber die Warennummer kennen, bzw beim Zoll anfragen.
Die ex-Oststaaten sind etwas "heikel" wegen Import, da gibt es 
Sonderbestimmungen und Limitierungen. Aber du musst es sowieso machen.
Also informiere dich, und auch, ob du das eventuell noch umdeklarieren
kannst, ansonsten importiere die dann einfach für den Export, und
importiere dann noch weitere für die EU und erkläre deinem Partner,
daß es entsprechende Symbole gibt, die auf der Leiterplatte raufmüssen,
wie ROHS, ... . Auch musst du sicherstellen, daß die Verzollung von
UA ist und nicht von CN beispielsweise, weil die Platinen von China 
kommen
und die größte Preiskomponente/Bearbeitung darstellen.

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Hi,

>> Kurz angefragt: Platine und Bauteile sind RoHS-konform.
> Bleifrei hesst auch, (ausser bei Wismut Lot), daß die Platine Tg170/180
> sein sollte und nicht billiges  Tg130, sonst könntest du bei
> Produkthaftung Probleme haben.

Wo wäre denn da der Unterschied?

>> 1. Zum Einen geht es hier ja ums "In-Verkehrbringen" in Deutschland.
>> Mein Onlineshop versendet aber nachweislich weltweit.
> Fals, CE ist ein ganz EU+... . Und andere Länder haben schärfere Gesetze
> bzw Geldstrafen.

Das ist soweit richtig, aber bei Drittländern ist der Importeur dafür 
verantwortlich, nicht ich als Händler.
Außer natürlich, ich würde behaupten, dass die Platine die Normen 
erfüllt, aber das mache ich ja nicht.

> Im Prinzip hast du folgendes Problem:
> Du schmuggelst Waren, sprich importierst Waren, welche nicht richtig
> deklariert werden. Dies weil dein Partner es nicht will/kann.
> Die Deklaration für Export außerhalb EWG, Entwicklung (EMV
> Zertifizierung), ... . impliziert, daß du diese Produkte nicht im EWG Raum 
verkaufen darfst.
> Weiterst hättest du deinen Import anmelden müssen was du laut deiner
> Schilderung warscheinlich nicht gemacht hast, kann aber sein, daß
> DHL/...
> es gemacht hat und deshalb die Waren blockiert wurden, und dann die CE
> Problematik aufkam.

Die Zollabwicklung (Import) ist ja noch nicht durchgeführt.
Genau da liegt es ja nun. Dadurch kann ich es entsprechend via ATLAS 
anmelden.

> Mein Rat, probiere diese Teile zu importieren. Zudem sind es
> Teilprodukte, welche Weiterverarbeitet werden. (CE Kennzeichnung),
> Qualitätskontrolle,
> Verpackung usw. Da braucht es keine Konformitätserklärung.
> Dazu musst du aber die Warennummer kennen, bzw beim Zoll anfragen.

Hm, da hat der Zoll gestern bereits behauptet, dies keine keine 
Weiterverarbeitung darstellt, da die Platinen an sich schon lauffähig 
sind, und sie deshalb beim Import schon CE haben müssen.

> Die ex-Oststaaten sind etwas "heikel" wegen Import, da gibt es
> Sonderbestimmungen und Limitierungen. Aber du musst es sowieso machen.

Die sind alle abgeklärt, das passt.

> Also informiere dich, und auch, ob du das eventuell noch umdeklarieren
> kannst, ansonsten importiere die dann einfach für den Export, und
> importiere dann noch weitere für die EU und erkläre deinem Partner,
> daß es entsprechende Symbole gibt, die auf der Leiterplatte raufmüssen,
> wie ROHS, ... . Auch musst du sicherstellen, daß die Verzollung von
> UA ist und nicht von CN beispielsweise, weil die Platinen von China
> kommen und die größte Preiskomponente/Bearbeitung darstellen.

Das Produkt kommt definitiv aus der Ukraine, soviel weiß ich.

Import für Export war auch meine Idee. Dann CE-Test und dem Partner die 
Aufkleber melden (das macht er auch, hat er schon gesagt), dann sollte 
das passen.

von Chris (Gast)


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>> Fals, CE ist ein ganz EU+... . Und andere Länder haben schärfere Gesetze
>> bzw Geldstrafen.

>Das ist soweit richtig, aber bei Drittländern ist der Importeur dafür
>verantwortlich, nicht ich als Händler.
>Außer natürlich, ich würde behaupten, dass die Platine die Normen
>erfüllt, aber das mache ich ja nicht.

Nein, es ist der Importeur (Inverkehrbringer) verantwortlich, welcher
es in die EU einbringt, nicht der eventuelle Händler, der es bei dir 
kauft.
Ich meinte, wenn du es jemand verkaufst, was EWG aber nicht DE ist,
wie Schweiz, Italien, Österreich, ... .

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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Chris schrieb:
>>> Fals, CE ist ein ganz EU+... . Und andere Länder haben schärfere Gesetze
>>> bzw Geldstrafen.
>
>>Das ist soweit richtig, aber bei Drittländern ist der Importeur dafür
>>verantwortlich, nicht ich als Händler.
>>Außer natürlich, ich würde behaupten, dass die Platine die Normen
>>erfüllt, aber das mache ich ja nicht.
>
> Nein, es ist der Importeur (Inverkehrbringer) verantwortlich, welcher
> es in die EU einbringt, nicht der eventuelle Händler, der es bei dir
> kauft.
> Ich meinte, wenn du es jemand verkaufst, was EWG aber nicht DE ist,
> wie Schweiz, Italien, Österreich, ... .

Ah, achso.
Ja, das ist klar.
Drittländer sind ja die Länder außerhalb der EG, also NICHT EU.

Innerhalb der EU werde ich bis nach erfolgreichem Abschluß natürlich 
NICHT vertreiben.

von Walter S. (avatar)


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Chris schrieb:
> Ich meinte, wenn du es jemand verkaufst, was EWG aber nicht DE ist,
> wie Schweiz, Italien, Österreich, ... .

mit EWG meinst Du vermutlich EG,
aber auch da ist die Schweiz nicht drin

von MaWin (Gast)


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> "Wer Geräte herstellt, die nur angebaut eingesetzt werden, z.B.
> Maschinensteuerungen "sind ohne an die Maschine angebaut zu werden
> sinnlos", dann fallen die Produkte nicht unter WEEE." müsste das ja
> darunter fallen - oder fällt ein Einstecken in die Konsole nicht unter
> "anbauen"?

Anbauen heisst Schraube.
Einstecken heisst ein Benutzer kann das tun und auch wieder abstecken.
Es ist also eher eine pC-Einsteckkarte, für die auch CE erforderlich 
ist.

ABER:

> Das sind komplett nackte Platinen.
> Auf den Platinen ist daher selber nichts drauf

Das klingt nach TARIC 85340011.

> dies keine keine Weiterverarbeitung darstellt,
> da die Platinen an sich schon lauffähig sind

Das wiederum klingt, als ob du zuvor gelogen hast.


> Es sind ja neue Geräte

Es sind überhaupt keine Geräte. Ein Gerät sind sie erst, wenn sie 
eigenständig funktionieren. Deine Platinen haben nicht mal eine 
Stromversorgung. Und keinerlei Bauteile drauf.

> allerdings für alte Konsolen.

Als Teile für vor 2004 produzierte Geräte unterliegen sie nicht CE.

> was heißt, dass Nintendo z.B. die Dokumentation für das
> Super Nintendo nicht mehr aufbewahren muss.

Sie mussten damals noch gar keine Dokumente anfertigen.

> Aber kein Ersatzteil.

Auch Zubehörteile sind Ersatzteile. Es kommt nur darauf an, ob sie 
zusammen mit dem Gerät weggeschmissen werdne, weil sie ohne das Gerät 
nicht verwendbar sind.

> Ersatzteil dürfte wohl nicht funktionieren, da ein Ersatzteil ja dem
> Original entsprechen sollte,

Nö.
Ersatzteile ersetzen etwas. Sie müssen nicht gleich aufgebaut sein. Sie 
können durch den Ersatz sogar die Funktion verändern und deswegen das 
alte nicht mal kaputte ersetzt werden.
Das gerät (Spielkonsole) bleibt offenabr gleich, Netzteil und Laufwerk 
erhalten, nur die Platine wird getauscht gegen eine die bessere 
Funktionen erlaubt. Ein klares ERSATZteil, denn es fliegt etwas vorher 
vorhandenes raus.

von Chris (Gast)


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Ich weiss, aber seit 2009 gilt diese Regelung nur mehr für Ersatzteile, 
welche nicht primär vom Endbenutzer ausgetauscht werden, zumindest so 
mein
Kenntnisstand.

von Chris (Gast)


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Dies zumindest bei mobilen Geräten, bei stationären Geräten ist es immer 
noch
so.

von Michael M. (Firma: OpenPandora GmbH) (evildragon)


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MaWin schrieb:
>> "Wer Geräte herstellt, die nur angebaut eingesetzt werden, z.B.
>> Maschinensteuerungen "sind ohne an die Maschine angebaut zu werden
>> sinnlos", dann fallen die Produkte nicht unter WEEE." müsste das ja
>> darunter fallen - oder fällt ein Einstecken in die Konsole nicht unter
>> "anbauen"?
> Anbauen heisst Schraube.
> Einstecken heisst ein Benutzer kann das tun und auch wieder abstecken.
> Es ist also eher eine pC-Einsteckkarte, für die auch CE erforderlich
> ist.

Okay.

> ABER:
>> Das sind komplett nackte Platinen.
>> Auf den Platinen ist daher selber nichts drauf
> Das klingt nach TARIC 85340011.

Entschuldigung - ich meinte in diesem Aspekt mit "nackt":
Bestückt, aber komplett ohne Gehäuse.
Also NICHT ohne Bauteile.

>> dies keine keine Weiterverarbeitung darstellt,
>> da die Platinen an sich schon lauffähig sind
> Das wiederum klingt, als ob du zuvor gelogen hast.

Nein, nur mißverständlich ausgedrückt.
Habe ja im ersten Post auch den Link zu den Platinen gepostet :)

>> Es sind ja neue Geräte
> Es sind überhaupt keine Geräte. Ein Gerät sind sie erst, wenn sie
> eigenständig funktionieren. Deine Platinen haben nicht mal eine
> Stromversorgung. Und keinerlei Bauteile drauf.

Doch, wie gesagt, das schon :)
Im Prinzip wie eine normale PC-Steckkarte:
Bauteile drauf, die Karte hat eine Funktion, Stromzufuhr kommt vom 
Hauptgerät (der Konsole).

>> allerdings für alte Konsolen.
> Als Teile für vor 2004 produzierte Geräte unterliegen sie nicht CE.

Wo steht das geschrieben?
Das habe ich schon ein paar Mal gehört, aber ich muss das ja irgendwo 
auch schriftlich finden können.

>> Aber kein Ersatzteil.
> Auch Zubehörteile sind Ersatzteile. Es kommt nur darauf an, ob sie
> zusammen mit dem Gerät weggeschmissen werdne, weil sie ohne das Gerät
> nicht verwendbar sind.

Hm, das wäre in der Tat interessant.
Man kann natürlich mit Original-Spielmodulen nichts anfangen, wenn man 
die Konsole nicht mehr hat.
Insofern schmeißt man diese in der Regel auch zusammen weg.

>> Ersatzteil dürfte wohl nicht funktionieren, da ein Ersatzteil ja dem
>> Original entsprechen sollte,
> Nö.
> Ersatzteile ersetzen etwas. Sie müssen nicht gleich aufgebaut sein. Sie
> können durch den Ersatz sogar die Funktion verändern und deswegen das
> alte nicht mal kaputte ersetzt werden.
> Das gerät (Spielkonsole) bleibt offenabr gleich, Netzteil und Laufwerk
> erhalten, nur die Platine wird getauscht gegen eine die bessere
> Funktionen erlaubt. Ein klares ERSATZteil, denn es fliegt etwas vorher
> vorhandenes raus.

Den Punkt muss ich mal weiterverfolgen... das wäre die einfachste 
Lösung.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Habe ja im ersten Post auch den Link zu den Platinen gepostet :)

Das heisst ja nicht, daß deine auch bestückt sind.

> Im Prinzip wie eine normale PC-Steckkarte:

Dann hast du leider das Problem der normalen PC Einsteckkarten,
und auch normaler Spielkonsolencartridges und der Zoll hat Recht.
Es muß nachgewiesen werden, daß die CE-konform sind.
Da du nicht weisst, ob bleifrei gelötet wurde oder die Elkos
kein PCB mehr enthalten, muss der Hersteller dir eine
Declaration of Conformity schicken in der das drinsteht.
Dann kannst du CE draufstempeln und eine deutsche Beschreibung
beilegen.

Die müssen CE tragen, obwohl CE relevante Eigenschaften wie
Abstrahlung gar nicht ohne Netzteil und Gehäuse testbar sind,
das wird dann im kompletten Gerät gemessen. Wobei das nicht
erfolgreich geht weil die Spielkonsole ja schon mit
Originalcartridges nicht den heutigen Abstrahlforderungen
genügt. Es kann also nur getestet werden, ob sie den damaligen
genügte. Wenn für EMV die Regelungen des Originals gelten,
müssten sie für die Stoffzusammensetzungen auch gelten.

Gegenüber dem Zoll ist eigentlich ganz klar die Einsteckkarte
kein Gerät, und damit die Sache eigentlich erledigt.

Diese ganze Schiene mit PC-Einsteckkarten ist schief gelaufen.
Nach Gesetz dürften die von CE gar nicht betroffen sein.
Aber auf Grund der grossen Menge, und weil sie nicht von
demselben Hersteller stammen wie die PCs (bzw. Spielkonsolen)
hat sich das verselbständigt. Dermassen daß selbst grosse
Importeure sich lieber beugen als durchzuklagen.

Auf der anderen Seite ist auch die derzeitige Regelung
verständlich: Weil PC Einsteckkarten und Spielkonsolencartridges
keine Anbauteile sind, kann man sich nicht darauf berufen, daß
die Karten denselben Kriterien genügen müssten wie der Original
PC (nämlich keinen) und die Karten daher nicht bleifrei und
cadmiumfrei sein müssen, sondern sie müssen dem aktuellen Stand
entsprechen. Die Umwelt findet das gut.

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