Hallo, was tun bei kundenspezifischen Laborsystemen, die den von der VDE zugelassenen Ableitstrom von 3,5mA technisch bedingt überschreiten? Der Übeltäter ist ein Netzteil und lässt sich leider nicht ersetzten. Die Systeme sind ortsveränderlich und verfügen über einen normalen Schukostecker. Lässt sich die VDE irgendwie so interpretieren, dass auch größere Ableitströme zulässig sind? Gibt es technische Maßnahmen mit denen höhere Ableitströme zulässig sind? Eine Auslegung bis etwa 10mA würde reichen. Wer kennt sich wirklich mit der VDE aus und kann was dazu sagen? Gruß, Thomas
Ach ja, gerade gelesen. Laut Wikipedia sind in der Industrie bis 5mA erlaubt. 3,5mA gelten angeblich nur für den Heimbereich: http://de.wikipedia.org/wiki/Ableitstrom#Grenzwerte Andere Quellen bestätigen das allerdings nicht...
Der Begriff "Ableitstrom" ist leider etwas untauglich, da schwammig. Meinst Du den Schutzleiterstrom, hervorgerufen z.B. durch Y-Kondensatoren gegen PE oder den Berührungsstrom, hervorgerufen z.B. durch parasitäre Transformatorkapazitäten oder Y-Kondensatoren zwischen Primär- und Sekundärseite?
Thomas schrieb: > was tun bei kundenspezifischen Laborsystemen, die den von der VDE > zugelassenen Ableitstrom von 3,5mA technisch bedingt überschreiten? > Der Übeltäter ist ein Netzteil und lässt sich leider nicht ersetzten. Das ist doch Quatsch. Wenn die DIN-Latte gerissen wird und der Verursacher klar ist, dann gibt es kein "läßt sich leider nicht ersetzen". Dann muß er ersetzt werden, oder du stehst mit einem Bein im Knast. Das ist dann nämlich nicht mehr nur fahrlässig, sondern eindeutig vorsätzlich. Wenn tatsächlich irgendwer wegen des Pfusches abkratzt, den du mit deiner Entscheidung nachweislich verantwortest, dann hast du unter bestimmten Umständen sogar eine Mordanklage an Hals. Aber auch ohne alle besonderen Umstände kannst du dich mit Sicherheit auf "schwere Körperverletzung mit Todesfolge" einstellen. Das ist zwar kein Mord, aber auch kein Spaß, weder für das Opfer noch für den Angeklagten. Und bei einem kannst du sicher sein: Wenn nach den Schuldigen gesucht wird, wird dein Chef es nicht sein, dafür wird er schon sorgen. Und nur er wird der sein, der jetzt Kohle spart, wenn das beschissene NT nicht getauscht wird. Das Risko hast allein du, den möglichen Gewinn allein dein Chef. Da fällt die Entscheidung nicht schwer... Und wenn du dein eigener Chef bist, naja, dann ist wenigstens Gewinnmöglichkeit und Risiko einigermaßen gerecht verteilt, jedenfalls wenn man das potentielle Opfer unberücksichtigt läßt...
Marcus schrieb: > Der Begriff "Ableitstrom" ist leider etwas untauglich, da schwammig. Ist aber durchaus üblich, der Begriff. Es wird sozusagen das Gerät isoliert aufgestellt(einfacher Lappen unterlegen reicht zu) und es wird im Betrieb gemessen, wieviel über den PE fließt. Die VDE macht bei ortsveränderlichen Geräten garantiert keinen Unterschied zwischen Heim und Industrie. Heizgeräte dürfen soweit ich weis über den 3,5mA Ableitstrom haben, pro 1kw 1mA mehr, soweit ich das noch aus dem Kopf weis. Es gibt schon Unterschiede, diese sind aber z.B. Leistungsabhängig, wenn es um den Spannungsfall einer Zuleitung geht, der kann ab 100KVA größer werden. Nur mal als Beispiel aus der VDE. Ansonsten sehe ich es wie c-hater, die Grenze ist überschritten, somit bekommt das Gerät kein neues Prüfsiegel. Was der Kunde dann damit macht, kann dir ja egal sein. Wenn du das Siegel trotzdem drauf machen sollst, obwohl das Gerät nach VDE nicht i.O., könntest du die ganze Messung gleich weglassen und einfach nur überall das Siegel draufkleben, oder noch besser, der Kunde selbst kann sich das Siegel kaufen und überall drauf kleben, damit hast du dann nix mehr zu tun. Der einzigste Grund solcher Messungen ist es ja, solche Defekte rauszufinden und als das Gerät neu war, gab es diesen hohen Ableitstrom schließlich auch nicht, also muss sich ja was verändert haben. MfG Dennis
Ja, der Ableitstrom ist ein veralteter Begriff. Man unterscheidet gemäß DIN EN 60950-1 2006-11 Abschnitt 5.1 zwischen Berührstrom und Schutzleiterstrom (die Begriffe sind selbsterklärend) Hm, mal überlegen: Sagen wir mal, das Laborgerät stellt gemäß DIN-EN 60905-1 ein informationstechnisches Gerät dar (Die Norm gilt für eine Nennspannung bis 600V). In der Norm werden verschiedene Steckanschlüsse aufgeführt, in diesem Falle reden wir gemäß Abschnitt 1.2.5.1 / 1.2.5.2 von "Typ A"(nicht industrielle Steckvorrichtung. Nach Abschnitt 5.1.7.1 läßt die Norm für "bewegbare oder ortsfeste Einrichtungen mit Steckanschluss Typ A zur Verwendung in einer Betriebsstätte mit beschränktem Zutritt (=Labor)und mit einem Einzelanschluss an den AC Versorgungsstromkreis .. mit gesonderter Schutzleiterklemme (dazu später mehr)" ausdrücklich Berührungsströme > 3.5mA zu. So, jetzt kommen wir zum Schutzleiterstrom: Die Norm DIN EN 60905-1 verknüpft obige Randbedingungen mit der Anforderung, daß 1) Der eff. Schutzleiterstrom bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 5% des Aufnahmestroms in einem Außenleiter dabei nicht überschreiten darf (Bei Schieflast wähle man den am stärksten beanspruchten Außenleiter). 2) In der Nähe des AC Anschlusses eine Aufschrift angebracht werden muß: Achtung! Höher Berührungsstrom! Vor Anschluß an den Versorgungsstromkreis unbedingt Erdverbindung herstellen! Aha, eine zweite Erdverbindung muß her. Nach DIN-VDE 0100-540 2007-06 Abschnitt 543.7 ist jetzt zusätzlich zum normalen (Schuko) Stecker von Verbrauchsmittel bis zum Punkt, an dem der Schutzleiter >10² Cu oder 16² Al ist eine zweite PE Verbindung mit mindestens dem Querschnitt des ersten Schutzleiters herzustellen. Alternativ kann man nach der Norm den einzelnen PE vom Verbrauchsmittel bis zum o.a. Punkt mit >= 10² ausführen (aber das halte ich persönlich für weltfremd...wie soll das in eine Schukoverbindung passen ??) Hoffe, es hilft.....
Weiß nicht in wie weit sich das in den letzten paar Jahren geändert hat, aber schau dir mal das PDF zur Ladegeräteprüfung an. Da stehen die Werte drauf.
Mehr Info wäre nicht schlecht! Welche Normen werden angewendet, was ist es für ein Gerät? Durch Herstellerangaben bzw. Produktnormen können höhere Grenzwerte gelten (DIN VDE 0701-0702: 2008, Kap. 5.5). Bert hat ein Bsp. für ein 60950 Gerät bzw. für Anlagen (0100-540) gegeben. auch bei F/U sind mit bestimmten Maßnahmen größere Ströme zulässig... Mit welchem Messgerät wurde gemessen?
Höm, gibt's nicht sowieso die Regelung: Nur Leute mit Ahnung im Labor = Muss nicht alles allen Normen entsprechen? Zumindest habe ich schon einige ... interessante ... Aufbauten gesehen, die offenbar völlig legal rumstanden. Fettes Label "Zur zum Gebraucht durch Abteilung sowieso in den Räumen soundso bis dahin" natürlich auch immer drauf, aber ich weiß nichtmal, ob das muss. Um was für ein Labor geht es überhaupt?
c-hater schrieb: > schwere Körperverletzung mit Todesfolge c-hater schrieb: > wegen des Pfusches abkratzt c-hater schrieb: > Wenn nach den Schuldigen gesucht wird kann es evtl. sein das Ihr ein Ei auf dem Hals habt? Gequirltlte Scheiße hoch³!
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