Hallo, ich habe einen Bachelor-Abschluss und 3 Jahre in einer Firma gearbeitet. Nun werde ich zum Sommersemester den Master machen. Die Firma hat Interesse daran, dass ich in dem Semesterferien bei Ihnen arbeite weil die Auslastung hoch ist. Nun stellt sich aber die Frage der Anstellung: Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel bezahlen (angeblich). Da ich aber bereits eingearbeitet und voll einsetzbar bin, werde ich wohl kaum meine Arbeitsleistung der Firma quasi schenken. Eine Alternative wäre, als Freelancer zu arbeiten. Mein Chef hat mir davon abgeraten mit Geschichten wie Steuervorauszahlung, Scheinselbstständigkeit usw. Ich denke aber eher, dass er die Kosten niedrig halten möchte. Hat von euch jemand Erfahrung als Freelancer? Spricht da irgendetwas dagegen? Krankenversichert bin ich als Student ja sowieso günstig. Ich denke, das wäre eine Gelegenheit (für Studentenverhältnisse) mit relativ wenig Aufwand recht viel Geld zu verdienen. Den Auftraggeber hätte ich ja sowieso sicher und als Dauerlösung ist das vorerst nicht gedacht, sondern nur als Studienfinanzierung. Grüße, Peter
Du kannst das als Kleinunternehmer machen und musst dann keine MWST ausweisen bzw. abführen. Also Rechnungen ohne MWST. Jedoch bis zu einem Umsatz von 17500 Euro. Danach mit. Alles über deinen Freibetrag von ca. 10K musst du versteuern, wenn du keine weiteren Ausgaben hast, also nichts einkaufst. Ich würde es machen, hatte ich in meiner Studienzeit auch gemacht mit einem Freund zusammen als GBR.
Stellt sich nur die Frage, ob das, was Du dann in der Firma machst, eine Tätigkeit ist, die dem Finanzamt als freiberuflerische Tätigkeit durchgeht, oder ob die Dienste, die Du anbietest einen Gewerbeschein erfordern. Wenn's ein Gewerbe wird, musst Du halt noch ein paar Mark an Gewerbesteuer an die Kommune abführen ... Ansonsten spricht da nix dagegen ... Grüßchen
[quote]Stellt sich nur die Frage, ob das, was Du dann in der Firma machst, eine Tätigkeit ist, die dem Finanzamt als freiberuflerische Tätigkeit durchgeht, oder ob die Dienste, die Du anbietest einen Gewerbeschein erfordern. [/quote] Also konkret geht es um Software-Inbetriebnahme im Anlagenbau oder um eine Vertretung in einem Steuerungstechnik-Labor, je nachdem wo dann gerade der Schuh drückt. Als Ingenieur fällt meine Aufgabe ja unter das Kaptiel Katalogberuf, oder gilt das nicht für alle Ingenieur-Tätigkeiten? Die Mehrwertsteuer müsste ich aber erst hinterher abführen oder wird da der Umsatz geschätzt und ich muss in Vorleistung gehen?
Vorher hattest Du einen Stundensatz und Vollzeit gearbeitet. Warum soll der denn jetzt geringer sein? Lediglich die Anzahl der Stunden reduziert sich.
Peter schrieb: > Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel > bezahlen (angeblich). Das ist mal wieder zum Weglachen! Klingt wie ein billiger Versuch um den Preis zu drücken! Du darfst afik max 20 Stunden neben dem Studium arbeiten. Von deiner Vergütung geht dann die RV ab und je nach Höhe Lohnsteuer und Soli (für die Religionsbelasteten geht ggf. noch Kirchensteuer ab). Da du ein Abgeschlossenes Studium hast, solltest du dich keinesfalls drunter verkaufen: mind. 20€/Stunde. Als Freelancer kannst du es auch probieren, da musst du aber in absehbarer Zeit einen weiteren Auftraggeber finden, sonst kriegst du ÄRGER wegen Scheinselbständigkeit. Hör dich doch noch bei ein paar anderen Firmen um, so hast du was in der Hinterhand wenn das Geheule wegen 20€/Stunde anfängt.
Dipl.-Ing. (Spezial) schrieb: > Du kannst das als Kleinunternehmer machen und musst dann keine MWST > ausweisen bzw. abführen. Also Rechnungen ohne MWST. Jedoch bis zu einem > Umsatz von 17500 Euro. Danach mit. Du verbreitest hier sehr gefährliches Unwissen! Man darf das keinesfalls selber entscheiden, ab dieser Umsatzgröße plötzlich Umsatzsteuer auszuweisen. Dazu wird man vom Finanzamt igendwann (wenn die bemerken, dass die Kleinunternehmergrenze überschritten wird) aufgefordert, wenn man sich anfangs für Umsatzsteuerfreiheit entschieden hat. > Alles über deinen Freibetrag von ca. > 10K musst du versteuern, Noch mehr gefährliches Falschwissen. Nein, es gibt keinen Freibetrag von ca. 10.000 Euro!
Ulrich S. schrieb: > Peter schrieb: >> Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel >> bezahlen (angeblich). > > Das ist mal wieder zum Weglachen! In dem Alter sind sie noch naiv genug, das zu glauben. Also macht man es!
Andi $nachname schrieb: > Ulrich S. schrieb: >> Peter schrieb: >>> Als Werksstudent können sie mir aus Steuerrechtlichen Gründen nicht viel >>> bezahlen (angeblich). >> >> Das ist mal wieder zum Weglachen! > > In dem Alter sind sie noch naiv genug, das zu glauben. Also macht man > es! Da wird gerne mal das Milchmädchen vergewaltigt, aber ein festangestellter Absolvent kostet pro Stunde ca. 30€ an Lohnkosten.
Weiterer Vorteil, als Student zahlst Du Deine Krankenkasse selber... der Arbeitgeberanteil entfällt also... Wenn Sie sich also drücken wollen, Dir dass zu zahlen, was Du vorher als Gehalt verdient hast, dann ist das schon echt dreist... vor allem weil Du eingearbeitet bist. Zu den genannten Summen... Einnahmen bis 8.400 sind steuerfrei... in wieweit sich Ausgaben dagegen rechnen lassen kann ich nicht sagen, frag am besten einen Steuerberater. Als Kleinunternehmer darfst Du keine Mwst. ausweisen, Du mußt auch in der Rechnung darauf hinweisen. Alles weitere zu dem Thema am besten auch den Steuerberater mal fragen, der kann verläßliche Auskünfte zu dem Thema geben. Zur studentische Krankenversicherung, diese gilt nur für Vollzeitstudenten, deshalb auch die Begrenzung auf max. 20 Stunden Arbeiten pro Woche. Mann kann aber auch in den Semesterferien 10 Wochen am Stück arbeiten und diese Zeit dann auf das Jahr, bzw. das Semester umrechnen... Evtl. zickt die Krankenkasse rum, wenn Du freiberuflich arbeitest, weil Du dann ja deinen Lebensunterhalt aus der Tätigkeit finanzierst... kläre das vorher besser mit der Kasse. Sonst kommen die evtl. mit einer Nachforderung... achja, ohne Krankenkasse kein Studium (muß beim Einschreiben nachgewiesen werden)... wenn es dann im Studium Stress mit der Krankenkasse gibt, bzw. Du deine Versicherung verlierst, melden Sie das und Du wirst exmatrikuliert. Daraus resultiert dann, das du freiwillig *zwanksversichert* bist bei deiner Krankenkasse...
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