Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Darf man ausländische Bewerber bei Stellenausschreibungen ausschließen?


von Trumpag (Gast)


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Hallo,

ich hätte demnächst wieder eine Stelle in der F&E zu besetzen. Bei den 
letzten Ausschreibungen gab es dutzende Bewerbungen aus 
China/Indien/Iran, das nervt. Insbesondere weil die Lebensläufe und 
Skills völlig frisiert waren. Leider müssen wir alle Bewerbungen 
dokumentieren und Absagen zurückschicken. Den Aufwand will ich mir 
sparen, und würde gern die Vorraussetzung in die Anzeige einbauen, dass 
aufgrund schnellen Projektstarts nur Bewerbungen von Personen gewünscht 
sind, welche bereits eine Aufenthaltserlaubnis für die EU besitzen. 
Alternativ die Vorraussetzung, dass der Bewerber in der Lage sein muss 
persönlich zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen. Und wir zahlen 
natürlich keine Flüge aus dem Iran.
Darf ich das? Diskriminierung? Ich nehme gerne Leute aus jedem Land, ich 
habe nur keinen Bock schon wieder ein halbes Jahr zu warten bis 
irgendein Chilene endlich das Visum für Deutschland hat und der 
deutschen Botschaft in Teheran zu erklären, dass wir nichts mit 
ABC-Waffen machen. Wenn die Leute schon da sind, ist die Herkunft kein 
Problem, solange sie fähig sind.
Würde mich über Eure Meinungen freuen!

von Der Rächer der Transistormorde (Gast)


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Trumpag schrieb:
> Leider müssen wir alle Bewerbungen
> dokumentieren und Absagen zurückschicken. Den Aufwand will ich mir
> sparen, und würde gern die Vorraussetzung in die Anzeige einbauen, dass
> aufgrund schnellen Projektstarts nur Bewerbungen von Personen gewünscht
> sind, welche bereits eine Aufenthaltserlaubnis für die EU besitzen.

Pack sie in den Spam Ordner. Eine Klausel wie "non EU-residents will be 
rejected" kannst du wohl reinschreiben, aber nützt das was?

von Trumpag (Gast)


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Jede Bewerbung weniger spart 10 min. Und letztes Mal waren das 50 Stück!

von Moe (Gast)


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ich bin kein Jurist. Aber ich sag mal so, laut AGG darf man niemanden 
wegen seiner Herkunft diskriminieren. Was man aber kann und auch recht 
wasserdicht ist, ist z.B. das verlangen von fließenden Deutschkennissen. 
Daran werden wohl viele Chinesen und Inder scheitern und sich vllt. gar 
nicht erst bewerben. NICHT reinschreiben darf man : Deutsch als 
Muttersprache, das wäre diskriminierend.

von ... (Gast)


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"Deutsch in Wort und Schrift"

von Kensin t (Gast)


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> Darf ich das? Diskriminierung?

Ja darfst du.

- Bereits güliges Arbeitsvisum/Aufenthaltserlaubnis aufgrund schnellen 
Projektstarts dringend erforderlich.

Das angesprochene AGG zieht hier nicht. Diskriminierung wäre es, wenn du 
generell Ausländer ausschließt. Tust du aber nicht. Du schaffst hier nur 
eine Rahmenbedingung. Du kannst eine Aufenthaltserlaubnis genauso 
voraussetzen wie einen Führerschein, Deutschkenntnisse auf 
muttersprachlichen Niveau uvm.

von Ich (Gast)


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Eine nette einwandfreie Standard-Absage sollte doch drin sein.

Trumpag schrieb:
> Und wir zahlen
> natürlich keine Flüge aus dem Iran.

Wie sieht es denn mit Bewerbern aus zB.: Spanien aus?

Trumpag schrieb:
> ich  habe nur keinen Bock schon wieder ein halbes Jahr zu warten bis
> irgendein Chilene endlich das Visum für Deutschland hat

Verständlich, wie lange dauert eigentlich so ein Antrag, wobei ich 
annehme, das die Firma mehr als diese 35k€/a Mindesteinkommen zahlt.

Mal aus Neugier:
Bewerben sich so viele aus Nicht-EU-Ländern?
Gibt es genügend Bewerber aus der EU, die entsprechende Fähigkeiten 
haben?
Wo stand eure Stellenanzeige?
War die Stellenanzeige auf Deutsch oder Englisch?

von Ppp (Gast)


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Zur ersten Kontaktaufnahme nur eine Telefonnummer angeben. Ans Telefon 
eine Deutsch sprechende Praktikantin setzen. Der einschärfen nur 
Telefonate anzunehmen, bei denen eine europäische Nummer angezeigt wird, 
das sie nur Deutsch sprechen darf und die Adresse für Bewerbungen nur an 
Anrufer rausgeben darf die diesen Sprachtest bestehen.

von Kolophonium (Gast)


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>Würde mich über Eure Meinungen freuen!

Das Ganze hört sich nach Trollversuch oder einer Gargenfirma an, die 
nicht in der Lage ist, das Problem mit einem "Hausjuristen" zu 
besprechen.

Möchte mal wissen wie die überhaupt Vertäge abschließen.

von Mark B. (markbrandis)


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Verlange einfach fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Eine 
Begründung dafür, falls überhaupt notwendig, lässt sich immer finden 
(bisherige Projektdokumentation exisitert größtenteils auf deutsch, 
manche der Kollegen im Projekt sind schon älter und können nur schlecht 
englisch, etc.)

Freilich kann man mit ein bisschen Intelligenz auch selbst auf sowas 
kommen.

Kolophonium schrieb:
> Das Ganze hört sich nach Trollversuch oder einer Gargenfirma an, die
> nicht in der Lage ist, das Problem mit einem "Hausjuristen" zu
> besprechen.

Ja, oder das.

Trumpag schrieb:
> Insbesondere weil die Lebensläufe und Skills völlig frisiert waren.

Und das willst du woher so genau wissen, da diese Kandidaten ja gar 
nicht erst im Vorstellungsgespräch waren? Behaupten die in ihrer 
Bewerbung, sie wären schon mal zum Mond geflogen? Oder dass sie bei 
einem Alter von 35 schon zwanzig Jahre Vollzeit-Berufserfahrung haben?

von Kensin t (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Trumpag schrieb:
>> Insbesondere weil die Lebensläufe und Skills völlig frisiert waren.
>
> Und das willst du woher so genau wissen, da diese Kandidaten ja gar
> nicht erst im Vorstellungsgespräch waren?

Das ist wahrscheinlich ein Resümee aus vergangenen Bewerbungen von 
Leuten, die dann auch tatsächlich eingestellt wurden und nicht die 
erforderliche Leistung erbracht haben. Ein Vorstellungsgespräch ist auch 
nur eine Momentaufnahme, es sei denn man hängt ein über Wochen 
andauerndes Testverfahren an, wie es große Unternehmen/Konzerne in 
Amerika machen wie bspw. Google.

Ich kenne mich persönlich nur mit den Gegebenheiten in China aus (10 
Jahre in China gearbeitet, Familie in China usw.): Die chinesischen 
Bewerber nehmen es kulturell und gesellschaftlich bedingt oft schon 
nicht so genau. Das fängt bei der Uni an. Die Leute kennen nichtmal ihre 
Noten, bestanden ist bestanden, ein transcript of records wird 
standardmäßig von den Uni's nicht ausgestellt. Da gibt es dann nur das 
Bachelor-Zertifikat und das wars. Das reicht auch, denn die Firmen in 
China bilden ihre Leute dann oft selbst aus. Während man hier in DE 6-8 
Wochen eingearbeitet wird, gibt es in China erstmal 6 Monate nur 80% des 
Gehaltes, dafür wird man vollends auf den Job eingestimmt und 
weitergebildet. Weiter: Bei chinesischen Unternehmen werden keine 
Arbeitszeugnisse ausgestellt (und auch keine verlangt). Also kann Miss 
Li schon 10 Jahre im Job sein und trotzdem abgesehen vom 
Bachelor-Zertfikat nichts vorweisen.

Und jetzt tritt das Problem auf, das der Threadersteller hat. Miss Li 
bewirbt sich im Ausland und merkt plötzlich, dass dort so seltsame Dinge 
wie Noten und Arbeitszeugnisse eine Rolle spielen. Jetzt kann sie 
entweder den langen bürokratischen Weg gehen, sich nachträglich 
Zeugnisse ausstellen zu lassen - oder jene eben zu fälschen. Weil sie 
die Zeugnisse zu großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr bekommen würde. 
Also entscheidet sich Miss Li die Papiere selbst anzufertigen und stimmt 
diese natürlich mit den Erfordernissen des angestrebten Jobs ab. Der 
Arbeitgeber kann da nicht viel machen, denn Unternehmen in China 
schließen schnell, fusionieren etc. so das man da auch nicht "mal eben 
anrufen kann" um sich die Echtheit bestätigen zu lassen.

Und da ist man genau an dem Punkt, wo der Threaderstelller jetzt ist. 
Ich kann das vollends nachvollziehen. Als meine Frau mit mir nach 
Deutschland gezogen ist, war das ein riesen Thema bei uns, weil meine 
Frau mir patu nicht glauben wollte, dass man hier Arbeitszeugnisse und 
das transcript of records braucht. Ich musste dann darauf bestehen, dass 
sie sich bei jedem Stellenwechsel etc. darum kümmert. Hat mich viel Zeit 
und Nerven gekostet !

von Michael S. (technicans)


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Trumpag schrieb:
> Insbesondere weil die Lebensläufe und
> Skills völlig frisiert waren.

Wie äußert sich denn so was? Bei den früheren Arbeitgebern nachhaken?

Kensin t schrieb:
> anrufen kann" um sich die Echtheit bestätigen zu lassen.

Wobei das schon mal ein rechtlich fragwürdige Vorgehensweise ist.
Schließlich gibts auch noch einen Datenschutz und alles andere
ist ein Privileg, durch die Gewaltteilung, des Staates.

von Kensin t (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Wobei das schon mal ein rechtlich fragwürdige Vorgehensweise ist.
> Schließlich gibts auch noch einen Datenschutz und alles andere
> ist ein Privileg, durch die Gewaltteilung, des Staates.

Wie gesagt, es würde eh nichts bringen, weil die Firmen teilweise schon 
nicht mehr existieren oder ausschließlich Muttersprachler ohne 
nennenswerte Fremdsprachenkenntnisse beschäftigen. da kommt man dann 
nicht an die Informationen. Aber per se würde ich mir bzgl. Recht keine 
großen Gedanken machen, fragen kostet nichts und in Schwellenländern 
macht sich um Datenschutz sowieso niemand Gedanken.

von Mark B. (markbrandis)


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Ich bin im Berufsleben schon diversen Chinesen und Indern begegnet, die 
ihren Bachelor in der Heimat und danach den Master in Europa oder den 
USA gemacht haben. Solche Leute können gut sein - müssen freilich nicht, 
so wie auch mancher deutsche Master-Absolvent nicht wirklich viel kann.

von Georg W. (gaestle)


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Ich würde gleich als erste Voraussetzung die fließende Beherrschung der 
deutschen Sprache in Wort und Schrift verlangen, das diskriminiert 
niemanden. Und das Angebot nur auf deutsch veröffentlichen (Ev. als Bild 
gestalten, dann ist es für Google Translate nicht mehr zugänglich). Dann 
hast du ev. noch ein paar Iraner dabei. Bei denen ist der Leidensdruck 
(Arbeitslosigkeit, Inflation, polit. System) hoch und der Deutschkurs an 
der dortigen Volkshochschule sehr beliebt. Außerdem haben viele bereits 
Verwandtschaft hierzulande, es gab ja in der Vergangenheit vielfältige 
Beziehungen. Die dortige Ausbildung ist auch nicht so schlecht.

Ein Iraner wird jedenfalls nicht so schnell wieder davonlaufen wie ein 
Chinese (wegen einem geringfügig höherem Lohn bei einem anderen 
Arbeitgeber) oder einem Italiener/Spanier/Portugiese (wenn er daheim 
wieder etwas findet).

Die Übernahme der Reisekosten darfst du ausschließen, das muss du nur 
vorher klar mitteilen.

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Kensin t schrieb:
>> anrufen kann" um sich die Echtheit bestätigen zu lassen.
>
> Wobei das schon mal ein rechtlich fragwürdige Vorgehensweise ist.
> Schließlich gibts auch noch einen Datenschutz und alles andere
> ist ein Privileg, durch die Gewaltteilung, des Staates.

Clown gefrühstückt? Daten rausgeben aber die Echtheit der Daten soll 
nicht prüfbar sein? Lachhaft!

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Clown gefrühstückt? Daten rausgeben aber die Echtheit der Daten soll
> nicht prüfbar sein? Lachhaft!

Lach man ruhig. Wenn du es trotzdem machst und es nicht legal, also
mit Wissen des Rechteeigentümers, geschah, verlierst du alle Rechte
die du daraus geltend machst. War nämlich kürzlich bei einem Disclaimer
wegen Abmahnungen so. Du kannst eben nur Rechte nutzen wenn du dabei
nicht gegen geltendes Recht verstößt. Hab ich nicht erfunden, sondern
war im Web so zu lesen. Ist natürlich ne Gratwanderung. Übrigens hat
kein Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Zeugnisse, laienhaft
ausgedrückt. Kommt tatsächlich mal einer mit gefälschten Unterlagen,
darf nur der Staat mit seinen entsprechenden Organen eingreifen.
Du darfs also nicht selbst Polizist spielen.;-)

genervt schrieb:
> Daten rausgeben

Noch was,
Die Daten werden ja nicht freiwillig herausgegeben, sondern die werden
verlangt. Ich sehe ohnehin nicht das man sich derart herabwürdigen
lassen soll, bloß weil man ein um 0,1 Punkte schlechtere Note
vorweisen kann als andere. Schließlich stellen die Firmen ja auch
keine Ansprüchen an eine bestimmte Note in ihren Stellenanzeigen,
meistens jedenfalls.

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> genervt schrieb:
>> Clown gefrühstückt? Daten rausgeben aber die Echtheit der Daten soll
>> nicht prüfbar sein? Lachhaft!
>
> Lach man ruhig. Wenn du es trotzdem machst und es nicht legal, also
> mit Wissen des Rechteeigentümers, geschah, verlierst du alle Rechte
> die du daraus geltend machst. War nämlich kürzlich bei einem Disclaimer
> wegen Abmahnungen so. Du kannst eben nur Rechte nutzen wenn du dabei
> nicht gegen geltendes Recht verstößt. Hab ich nicht erfunden, sondern
> war im Web so zu lesen. Ist natürlich ne Gratwanderung. Übrigens hat
> kein Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Zeugnisse, laienhaft
> ausgedrückt. Kommt tatsächlich mal einer mit gefälschten Unterlagen,
> darf nur der Staat mit seinen entsprechenden Organen eingreifen.
> Du darfs also nicht selbst Polizist spielen.;-)

Was ist denn das für eine wirre Rechtsauffassung? Hat schon seinen 
Grund, warum man Jura studieren muss.

Michael S. schrieb:
> genervt schrieb:
>> Daten rausgeben
>
> Noch was,
> Die Daten werden ja nicht freiwillig herausgegeben, sondern die werden
> verlangt.

Niemand zwingt dich irgendwas bei der Bewerbung mitzuschicken, das steht 
jedem frei. Wer allerdings beim Lügen erwischt wird, fliegt im zweifel.

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Was ist denn das für eine wirre Rechtsauffassung? Hat schon seinen
> Grund, warum man Jura studieren muss.
Seid wann muss man Jura studieren um geltendes Recht anzuwenden?
Ob das Recht dann strittig ist, entscheiden dann die Gerichte,
sofern man sich derer bedient.

> Niemand zwingt dich irgendwas bei der Bewerbung mitzuschicken, das steht
> jedem frei. Wer allerdings beim Lügen erwischt wird, fliegt im zweifel.

Das sehen die meisten Arbeitgeber anders. Lässt du z.B. ein in deinem
Lebenslauf angedeutetes Zertifikat wegen Irrelevanz für die angestrebte
Stelle weg, wird die ganze Bewerbung wegen "nicht Aussagekräftig"
meist in die Ablage P geschoben weil man wohl annimmt das du was zu 
verbergen hast.
Kommt auf die Lüge an. Wenn ich z.B. ein Fähigkeit
habe, die ich aber nicht machen will, obwohl ich sie kann, kann sich
kein Arbeitgeber da beschweren.;-)
So was sollte im Arbeitsvertrag bei Einstellung ausgehandelt sein,
wenn ich meinen Wert für das Unternehmen beurteilen kann.

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> genervt schrieb:
>> Was ist denn das für eine wirre Rechtsauffassung? Hat schon seinen
>> Grund, warum man Jura studieren muss.
> Seid wann muss man Jura studieren um geltendes Recht anzuwenden?
> Ob das Recht dann strittig ist, entscheiden dann die Gerichte,
> sofern man sich derer bedient.

Du wendest es ja nicht an, sonder ziehst vollkommen hirnrissige 
Schlüsse.

Michael S. schrieb:
>> Niemand zwingt dich irgendwas bei der Bewerbung mitzuschicken, das steht
>> jedem frei. Wer allerdings beim Lügen erwischt wird, fliegt im zweifel.
>
> Das sehen die meisten Arbeitgeber anders. Lässt du z.B. ein in deinem
> Lebenslauf angedeutetes Zertifikat wegen Irrelevanz für angestrebte
> Stelle weg, wird die ganze Bewerbung wegen "nicht Aussagekräftig"
> meist in die Ablage P geschoben weil man wohl annimmt das du was zu
> verbergen hast. Kommt auf die Lüge an. Wenn ich z.B. ein Fähigkeit
> habe, die ich aber nicht machen will, obwohl ich sie kann, kann sich
> kein Arbeitgeber da beschweren.;-)
> So was sollte im Arbeitsvertrag bei Einstellung ausgehandelt sein,
> wenn ich meinen Wert für das Unternehmen beurteilen kann.

Und wo ist da der Zwang? Wenn du nicht willst, kann man dich nicht dazu 
zwingen.

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Und wo ist da der Zwang? Wenn du nicht willst, kann man dich nicht dazu
> zwingen.

Ist Rausschmiss (unter Androhung) kein Zwang?

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> genervt schrieb:
>> Und wo ist da der Zwang? Wenn du nicht willst, kann man dich nicht dazu
>> zwingen.
>
> Ist Rausschmiss (unter Androhung) kein Zwang?

Von was willst du bei einer Bewerbung rausgeschmissen werden?

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Von was willst du bei einer Bewerbung rausgeschmissen werden?

~Von der Auswahl ohne triftigen Grund ausgeschlossen zu werden.
Ist ja auch ein Form von Rausschmiss.

Schon mal die aggressive Forderungen einiger Firmen
(meist Dienstleister) nach Lebenslauf und Zeugnissen
in der Jobbörse gesehen? Steht meist fast am Ende der
Angebote: " Geforderte Unterlagen - Lebenslauf, Zeugnisse"
Wo bleibt da die Freiwilligkeit? Und Antwort ist auch
nicht garantiert, sogar bei den DL grundsätzlich
ausgeschlossen, von Rücklauf bei verschickter
Paperware, ganz abgesehen. Wo bleibt da die Würde und
Menschlichkeit und vor allem die freie Wahl des
Arbeitsplatzes?

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Steht meist fast am Ende der
> Angebote: "_Geforderte Unterlagen_ - Lebenslauf, Zeugnisse"
> Wo bleibt da die Freiwilligkeit?

Mich zwingt keiner dazu mich dort zu bewerben. Man hat immer die Wahl, 
bei Zwang hat man die nicht (z.B. bin ich gezwungen gewisse 
Sozialschmarotzer mitzufinanzieren, das ist Zwang).

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> (z.B. bin ich gezwungen gewisse
> Sozialschmarotzer mitzufinanzieren, das ist Zwang).

Kannst ja das Land verlassen womit der Zwang ja wegfiele.
Außerdem zahlst du ja nicht explizit dafür, sondern
indirekt über Steuern, die auch für Griechen gezahlt werden.

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> genervt schrieb:
>> (z.B. bin ich gezwungen gewisse
>> Sozialschmarotzer mitzufinanzieren, das ist Zwang).
>
> Kannst ja das Land verlassen womit der Zwang ja wegfiele.

Hast recht, eigentlich ist es zum davonlaufen.

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Mich zwingt keiner dazu mich dort zu bewerben. Man hat immer die Wahl,
> bei Zwang hat man die nicht

Ganz so einfach ist es nicht, weil "normale" Firmen, die jetzt
Kunden der DL sind, ja Stellen nicht mehr anbieten. Also bist du
sehr wohl gezwungen dich bei den DL zu bewerben. Kein Zwang?


> Hast recht, eigentlich ist es zum davonlaufen.

Wenn ich es nicht wüsste, das du es ironisch meinst, könnte man diese
Aussage als einmaliges Eingeständnis sogar einrahmen und aufhängen.;-)

von genervt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> genervt schrieb:
>> Mich zwingt keiner dazu mich dort zu bewerben. Man hat immer die Wahl,
>> bei Zwang hat man die nicht
>
> Ganz so einfach ist es nicht, weil "normale" Firmen, die jetzt
> Kunden der DL sind, ja Stellen nicht mehr anbieten. Also bist du
> sehr wohl gezwungen dich bei den DL zu bewerben. Kein Zwang?

Du musst was falsch machen, ich finde bei normalen Firmen immer noch 
genügend Angebote und jede Woche hab ich ein mehr oder weniger 
interessantes Angebot vom Headhunter in der Mailbox.

Michael S. schrieb:
>> Hast recht, eigentlich ist es zum davonlaufen.
>
> Wenn ich es nicht wüsste, das du es ironisch meinst, könnte man diese
> Aussage als einmaliges Eingeständnis sogar einrahmen und aufhängen.;-)

Den Gedanken an das Auswandern, wie es mich hier ankotzt hatte ich 
durchaus schon, also besorg dir einen Rahmen. Bricht mir keinen Zacken 
aus der Krone! ;)

von Michael S. (technicans)


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genervt schrieb:
> Du musst was falsch machen, ich finde bei normalen Firmen immer noch
> genügend Angebote und jede Woche hab ich ein mehr oder weniger
> interessantes Angebot vom Headhunter in der Mailbox.
Stimmt, ich habe irgendwann wohl vergessen meinen Jungbrunnen
zu trinken, habe dann keine dumme ehrliche Firma mehr gefunden
und geholfen wird einem hier ja sowieso nicht mit nützlichen
Fähigkeiten und Kontakten. Statt dessen nur Verarsche auf allen
Gebieten.

von Wilhelm F. (Gast)


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Wenn es um Deutschkenntnisse geht, da gibt es Internetadressen, wo 
Bewerber online einen Test machen können. Firmen hier aus dem 
benachbarten Ausland sandten mir schon mal so einen Link per Email. Ich 
solle das ausfüllen, und wenn meine Französischkenntnisse dann gut 
gelaufen wären, würde man sich erst für weiteres mit mir wieder in 
Verbindung setzen.

Französisch, das brauchte ich natürlich gar nicht erst anzufangen. Ich 
mache dann auch keinen Aufstand gegen die Firma im Ausland, denn da sind 
die Chancen, über Staatsgrenzen hinweg juristisch rechtlich was zu 
erreichen, ohnehin bedenklich.

Bei Skills von z.B. Nordafrikanern oder auch mal Vietnamesen sollte man 
sich nicht die schlimmsten Gedanken machen. Ich hatte z.B. einen 
Studienkommilitonen, der schon 10 Jahre Ingenieur in Nordafrika war, für 
französischsprachige Gebiete Großprojekte wie Staudämme leitete, und 
hier ein Zweitstudium im anderen Fachbereich Elektrotechnik machte. Der 
machte die Dinge hier einwandfrei gut. Nur haben sie gelegentlich eine 
etwas andere politische, religiöse oder gesellschaftliche Vorstellung 
bzw. Anschauung.

Trotz fließendem Deutsch, Französisch und Arabisch und sehr guter 
Bildung und BE bekam der Mann hier trotzdem keinen Job. Er war dann nach 
seiner BE und Zusatzstudium am Ende auch schon altersmäßig Ende 30. 
Glücklicherweise hatte er eine deutsche Frau mit eigenem Betrieb, den er 
ihr schon vor dem Studium mit aufbaute und finanzierte, aber völlig 
andere Branche und Tätigkeit, er konnte sich dann dort als Manager 
einbringen. Der Mann stammte aus der Heimat aus besseren 
Gesellschaftsschichten, und hatte auch Kohle.

von A. $. (mikronom)


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Trumpag schrieb:
> Hallo,
>
> ich hätte demnächst wieder eine Stelle in der F&E zu besetzen. Bei den
> letzten Ausschreibungen gab es dutzende Bewerbungen aus
> China/Indien/Iran, das nervt.

Bewerben die sich immer nur von dort oder sind die meistens schon hier? 
Sind die Stellenanzeigen in deutsch oder englisch?

Meine Erfahrung: Die spammen! Wir haben auch regelmäßig 
Initiativbewerbungen und die schreiben IMMER alle Leute an, die auf der 
Webseite stehen. Selbst beim Hausmeister bewerben die sich!

> Leider müssen wir alle Bewerbungen
> dokumentieren

Darf ich erfahren warum?

> Den Aufwand will ich mir
> sparen, und würde gern die Vorraussetzung in die Anzeige einbauen, dass
> aufgrund schnellen Projektstarts nur Bewerbungen von Personen gewünscht
> sind, welche bereits eine Aufenthaltserlaubnis für die EU besitzen.

Das lesen die sowieso nicht!

> Alternativ die Vorraussetzung, dass der Bewerber in der Lage sein muss
> persönlich zu einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen. Und wir zahlen
> natürlich keine Flüge aus dem Iran.

Das wäre eher kein Hindernis für die. Außerdem lesen die das nicht.

> Darf ich das?

Ich meine ja. Nur glaube ich nicht, dass es so viel Sinn macht.

von Michael S. (technicans)


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Andi $nachname schrieb:
> Ich meine ja.

Wenn du jemand wegen seiner Herkunft ausschließt, ist das
nach meiner Einschätzung eine Diskriminierung und Rassismus.
Ich glaube kaum das das Grundgesetz das tolerieren würde.
Natürlich darfst du anderer Meinung sein und hoffentlich
hast du dann auch genug Geld um ein Schmerzensgeld zu zahlen.
Das wird dann sicher kein Pappenstiel.

von egal² (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Wenn du jemand wegen seiner Herkunft ausschließt, ist das
> nach meiner Einschätzung eine Diskriminierung und Rassismus.
> Ich glaube kaum das das Grundgesetz das tolerieren würde.

Es geht hier um Qualifikationen und nicht um die Herkunft.

von A. $. (mikronom)


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Michael S. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Ich meine ja.
>
> Wenn du jemand wegen seiner Herkunft ausschließt, ist das
> nach meiner Einschätzung eine Diskriminierung und Rassismus.

Wenn man "Asiaten" ausschließt, dann ja. Aber Personen ohne 
Aufenthaltserlaubnis auszuschließen, warum nicht?

Ich würde sogar die Forderung nach einer deutschen Staatsbürgerschaft 
als legitim betrachten.

> Ich glaube kaum das das Grundgesetz das tolerieren würde.

Ja ja, die Standardausrede, wenn man keine Ahnung hat (zusammen mit "Das 
ist verfassungswidrig!"). Das Grundgesetz gilt für den Staat, nicht für 
Private! Man kann sich gegenüber Privaten (was Unternehmen einschließt) 
nicht aufs Grundgesetz berufen.

Also wenn, dann das AGG. Aber auch da gibt es Differenzierungen, 
beispielsweise beim Alter (siehe Bahncard für Studenten, die alle 
Studenten über 27 ausschließt oder Rentnerangebote, die jüngere Menschen 
ausschließen).

von Michael S. (technicans)


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egal² schrieb:
> Es geht hier um Qualifikationen und nicht um die Herkunft.

Dann lese doch noch mal den Threadtitel.

Andi $nachname schrieb:
> Aber Personen ohne
> Aufenthaltserlaubnis auszuschließen, warum nicht?

Da kannst du ja auch beruhigt die gesetzlichen Regelungen
mit Rückendeckung der Justiz nutzen.

>Ich würde sogar die Forderung nach einer deutschen Staatsbürgerschaft
>als legitim betrachten.

Das vielleicht weniger, denn das kann mit der Arbeitserlaubnis
kompensiert werden und damit hättest du dann nicht mehr die
Wahlfreiheit.

Andi $nachname schrieb:
> Ja ja, die Standardausrede, wenn man keine Ahnung hat (zusammen mit "Das
> ist verfassungswidrig!"). Das Grundgesetz gilt für den Staat, nicht für
> Private! Man kann sich gegenüber Privaten (was Unternehmen einschließt)
> nicht aufs Grundgesetz berufen.

Sicher, es ist kein direktes Ausführungsgesetz, daher ja auch Artikel.
Aber mit Sicherheit wird es eine ganze Anzahl von ausführbaren Gesetzen
geben die auf das Grundgesetz aufbauen. Die Feinheiten überlasse ich da 
gern den Juristen.

Andi $nachname schrieb:
> Also wenn, dann das AGG. Aber auch da gibt es Differenzierungen,
> beispielsweise beim Alter (siehe Bahncard für Studenten, die alle
> Studenten über 27 ausschließt oder Rentnerangebote, die jüngere Menschen
> ausschließen).

Auch hier wird der Teufel im Detail liegen. Evtl. gelten sogar 
Bestandsregelungen aus der Zeit als es das AGG noch gar nicht gab
und so präzise ist das AGG nämlich auch nicht. Wenn Menschen vom Alter
her mal begünstigt werden und mal nicht, dann wird das wohl schon
ausgeglichen sein, denn die Menschen stagnieren ja nicht in einem Alter, 
sondern sie wachsen hinein und wieder heraus. Rente bekommt man ja auch
erst wenn man das Alter (im Normalfall) erreicht hat und das
diskriminiert letztendlich niemanden weil jeder mal in den Genuss käme
(sofern er das erlebt). Das ist eben gesetzlich so geregelt.
Wenn etwas dagegen nicht gesetzlich geregelt ist, dann kann das AGG
sehr wohl greifen. Es kommt eben auf die Umstände an.

von A. $. (mikronom)


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Michael S. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Also wenn, dann das AGG. Aber auch da gibt es Differenzierungen,
>> beispielsweise beim Alter (siehe Bahncard für Studenten, die alle
>> Studenten über 27 ausschließt oder Rentnerangebote, die jüngere Menschen
>> ausschließen).
>
> Auch hier wird der Teufel im Detail liegen. Evtl. gelten sogar
> Bestandsregelungen aus der Zeit als es das AGG noch gar nicht gab
> und so präzise ist das AGG nämlich auch nicht. Wenn Menschen vom Alter
> her mal begünstigt werden und mal nicht, dann wird das wohl schon
> ausgeglichen sein, denn die Menschen stagnieren ja nicht in einem Alter,
> sondern sie wachsen hinein und wieder heraus. Rente bekommt man ja auch
> erst wenn man das Alter (im Normalfall) erreicht hat und das
> diskriminiert letztendlich niemanden weil jeder mal in den Genuss käme
> (sofern er das erlebt). Das ist eben gesetzlich so geregelt.
> Wenn etwas dagegen nicht gesetzlich geregelt ist, dann kann das AGG
> sehr wohl greifen. Es kommt eben auf die Umstände an.

Kannst du vergessen! Wegen so einer Altersklausel hatte ich mich schon 
mal bei irgendso einer Bundesbehörde beschwert, die das überwacht. Da 
bekam ich eine volle Absage: Es ist zulässig, wenn man bei bestimmten 
Aktionen bestimmte Personengruppen bevorzugt. Das AGG taugt für mich 
deshalb nur wie ein drückender Furz, man würde auch gern darauf 
verzichten und wenn dann stinkts.

Edith: Habs gefunden, die Behörde heißt "Antidiskriminierungsstelle des 
Bundes". www.antidiskriminierungsstelle.de

Außerdem gibt es Bafög auch nur bis 35 und dagegen kannst du auch nichts 
machen, zu alt ist zu alt.

BTW: Alle Gesetze setzen das Grundgesetz voraus (die, die das 
konterkarrieren, werden dann regelmäßig vom Verfassungsgericht für 
ungültig erklärt). Aber mach dir nichts draus, wenn du dich damit nicht 
auskennst.

von Michael S. (technicans)


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Andi $nachname schrieb:
> Außerdem gibt es Bafög auch nur bis 35 und dagegen kannst du auch nichts
> machen, zu alt ist zu alt.

Wenn das Gesetz das so regelt, kann es auch keine Ungleichbehandlung
sein, eben weil es ja gesetzlich geregelt ist. Da gibts eine ganze
Menge an Gesetzen die sich im ungünstigen Fall gegenseitig mal in die
Quere kommen. Dann müssen eben die Gerichte entscheiden. Auch die
Gesetzgebung ist eben nicht perfekt.

Andi $nachname schrieb:
> Alle Gesetze setzen das Grundgesetz voraus

Klar, wie z.B. die Freiheit. Begehst du allerdings Straftaten ist es
mit der Freiheit schnell vorbei, natürlich gesetzlich geregelt.

von A. $. (mikronom)


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Michael S. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Außerdem gibt es Bafög auch nur bis 35 und dagegen kannst du auch nichts
>> machen, zu alt ist zu alt.
>
> Wenn das Gesetz das so regelt, kann es auch keine Ungleichbehandlung
> sein,

Doch, kann es!

> eben weil es ja gesetzlich geregelt ist.

Dann können deiner Ansicht nach Gesetze nie falsch sein, oder? Was 
glaubst du, wofür wir das Bundesverfassungsgericht haben? Zwei Worte in 
der Google-Suche helfen dir:

http://www.google.de/?tbs=li:1#hl=de&tbs=li:1&sclient=psy-ab&q="Bundesverfassungsgericht+kippt";

> Auch die
> Gesetzgebung ist eben nicht perfekt.

Sie ist korrupt.

von Glubsch (Gast)


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>Trumpag schrieb:
>> Insbesondere weil die Lebensläufe und
>> Skills völlig frisiert waren.
>
>Wie äußert sich denn so was? Bei den früheren Arbeitgebern nachhaken?


Viel einfacher. zB Wenn 30 Jaehrige den Lebenslauf eines 50 Jaehrigen 
vorweisen. zB in der Anzahl Projekte, in den Projektdetails, in der 
Reisetaetigkeit, usw.

Aber wenn Firmen eben nach 30 jaehrigen mit 20 Jahren Berufserfahrung 
verlangen, kommt's eben so.

von amateur (Gast)


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Ich würde auf Nummer Sicher gehen und mir eine ordentliche 
Textverarbeitung besorgen.
Das (notfalls) überfliegen einer Bewerbung kann ja solange nicht dauern. 
Mit einer Textverarbeitung, die vernünftig mit TEXTBAUSTEINEN umgehen 
kann, kann eine "persönliche" Absage nicht mehr als 50 Sekunden dauern.

Übrigens: Wie willst Du aus einem Schreiben ersehen, ob der Schreiber 
die deutsche Sprache beherrscht? Wenn Du mal durch die hiesigen Foren 
wanderst, wirst Du feststellen, dass es bei vielen Eingeborenen mit der 
deutschen Sprache auch nicht weit her ist.

Noch ein Übrigens: Mein Nachbar: Ibrahim 
Ich-bekomme-seinen-Nachnamen-nicht-auf-die-Reihe ist gebürtiger 
Deutscher, hat Abitur und spricht akzentfreies Deutsch.

Ein drittes Übrigens: Kann es sein, dass man in eurer Firma tatsächlich 
Ausländerfeindlich ist?

Ich denke also, Du suchst an der falschen Stelle, nach einer falschen 
Lösung.

von Michael S. (technicans)


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Andi $nachname schrieb:
> Dann können deiner Ansicht nach Gesetze nie falsch sein, oder? Was
> glaubst du, wofür wir das Bundesverfassungsgericht haben?

Kein Gesetz hat den Anspruch auf Richtig oder Falsch. Gültig heißt
hier das Argument, nicht mehr und nicht weniger, solange keine
verbindliche Rechtsprechung etwas anderes sagt. Das BFG prüft
aber nicht ständig alle Gesetze auf ihre Gültigkeit. Wenn, passiert
das nur auf Antrag und die Chancen das sich nichts ändert stehen
da auch nicht schlecht. Kommt halt immer auf die Argumente an.

Andi $nachname schrieb:
> Sie ist korrupt.

Mit deiner Stimme in jeder regulären verfassungskonformen Wahl
kannst du ja was dran ändern.

von A. $. (mikronom)


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Michael S. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Dann können deiner Ansicht nach Gesetze nie falsch sein, oder? Was
>> glaubst du, wofür wir das Bundesverfassungsgericht haben?
>
> Kein Gesetz hat den Anspruch auf Richtig oder Falsch.

Doch! Man darf erwarten, dass alle Gesetze richtig (konform) sind. 
Gültig sind sie sowieso (bis ein Verfassungsgericht es kippt).

> Andi $nachname schrieb:
>> Sie ist korrupt.
>
> Mit deiner Stimme in jeder regulären verfassungskonformen Wahl
> kannst du ja was dran ändern.

Das kann ich wie beeinflussen, wenn alle wählbahren korrupt sind? Wie 
entscheidest du am Wahltag zwischen Pest, Cholera, Kastration und AIDS?

Natürlich könnte ich eine eigene Partei gründen und antreten, aber 
solang ich nicht König von Deutschland werden kann und korrupte 
Untertanen nicht köpfen darf, lass ich das besser sein.

von Ich (Gast)


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Man darf Bewerber ablehnen, weil sie aus dem Ausland kommen, eine andere 
Hautfarbe haben, einen ungünstigen Nachnamen tragen, der falschen 
Religion angehören, homosexuell sind, ...

Man darf das nur nicht schriftlich geben.

Sehr geehrter Bewerber / Sehr geehrte Bewerberin,

leider können wir Ihnen Standard-bla bla bla...

Andi $nachname schrieb:
> Das kann ich wie beeinflussen, wenn alle wählbahren korrupt sind? Wie
> entscheidest du am Wahltag zwischen Pest, Cholera, Kastration und AIDS?

Der Trog bleibt, die Schweine wechseln.
Die Schweine müssen halt auch mal wechseln, deshalb das Kreuzchen am 
Wahltag machen.

von Michael S. (technicans)


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Ich schrieb:
> Der Trog bleibt, die Schweine wechseln.
> Die Schweine müssen halt auch mal wechseln, deshalb das Kreuzchen am
> Wahltag machen.

Der Spruch macht nur Sinn wenn auch mal der Trog wechselt.

Andi $nachname schrieb:
> Natürlich könnte ich eine eigene Partei gründen und antreten,

...oder in eine etablierte Partei eintreten wo du in die
Führungselite gewählt wirst. Da kannste dann so viele Köpfe
fallen lassen wie du willst, musst nur Kanzler werden.;-))
Könige kann man stürzen, Kanzler kann man nur das Misstrauen
aussprechen und hoffen, damit durch zu kommen. Bei Schröder
hats ja geklappt, nur den Müll den er hinterlassen hat, blieb.

von Mike (Gast)


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Große Konzerne gestalten den Auswahlprozess im Allegemeinen so:

1. Kein individuell auf die Stelle bezogenes Anschreiben: Standardabsage 
-> Ablage Spam
2. Der Bewerber geht individuell auf die Position ein, und lässt 
brauchbare Sprachkenntnisse erkennen -> Termin für Telefoninterview 
ausmachen, da trennt sich meist schon die Spreu vom Weizen und man kann 
die Sprachkenntnisse bereits testen. Wenn Bewerber nicht anruft ->weiter 
zu 1
3. Punkt 2 erfolgreich bestanden -> zu persönlichem Termin einladen. 
Vorher klarmachen, dass Reisekosten nur innerhalb Deutschlands erstattet 
werden (zu mehr ist kein Arbeitgeber verpflichtet). Die meisten Inder, 
Chinesen, Iraner etc. dürften spätestens bei der Beantragung des Visums 
scheitern.
4. Wer dennoch kommt, hat wirklich Interesse und wird in die engere Wahl 
genommen.

Vorsicht bei Bewerbungen aus Ländern wie China etc: Immer nur auf einem 
vom Firmennetz entkoppelten Rechner öffnen und vor allem keine Anhänge 
weiterschicken. In meiner Firma war die Personalabteilung das grösste 
Einfallstor für Schadprogramme.

Gruß

Mike

von Wilhelm F. (Gast)


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Mike schrieb:

> Vorsicht bei Bewerbungen aus Ländern wie China etc: Immer nur auf einem
> vom Firmennetz entkoppelten Rechner öffnen und vor allem keine Anhänge
> weiterschicken. In meiner Firma war die Personalabteilung das grösste
> Einfallstor für Schadprogramme.

Kann denn ein PDF oder eine reine Textdatei Schadsoftware enthalten?

Den DAU, der aus Neugier alles öffnet, was ihm vor die Nase kommt, den 
gibts natürlich garantiert überall.

Im Windows-Explorer gibt es unter Eigenschaften ein Häkchen, mit dem man 
Dateiendungen ausblenden kann. Sowas finde ich doof.

Ich öffne keine fremden Word-Docs, denn da war auch mal was mit 
Makro-Viren.

von Harry (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Kann denn ein PDF oder eine reine Textdatei Schadsoftware enthalten?

natürlich, teils ist das sogar das Lieblingsformat der Hacker, weil 
viele Leute meinen, PDF sei total ungefährlich, ist es aber nicht.

http://www.pcwelt.de/tipps/PDF-Sicherheit-Virenangriffe-durch-PDF-Dateien-verhindern-1472855.html

von Wilhelm F. (Gast)


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Harry schrieb:

> natürlich, teils ist das sogar das Lieblingsformat der Hacker, weil
> viele Leute meinen, PDF sei total ungefährlich, ist es aber nicht.

Danke.

Siehste mal, das dachte ich auch, daß so ein Format mal extra nur dafür 
designt wurde, um nur gelesen zu werden.

Eine reine ASCII-Datei, die mit dem Windows-Editor geöffnet wird, sollte 
aber schon ungefährlich sein. Oder täusche ich mich hier auch schon?

Daß bei Fotos oder Filmen was drin sein kann, bemerkte ich auch schon. 
Z.B. daß ein Film am Ende eine Internet-Seite aufruft.

von Michael S. (technicans)


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Harry schrieb:
> natürlich, teils ist das sogar das Lieblingsformat der Hacker, weil
> viele Leute meinen, PDF sei total ungefährlich, ist es aber nicht.

Behaupten kann man viel, nur einen plausiblen Beweis bleiben die einem
schuldig. Sicher, PDFs können Hyperlinks enthalten die auf verseuchte
Seiten gehen, aber runterladen und starten muss man sich ein
Schadprogramm schon selbst. Das passiert nicht von allein. Da müsste
erst mal etwas genauer argumentiert werden das was anderes als .exe
oder .com-Dateien was auf den Rechner einschleusen kann. Da würde
ich mich erst mal nicht bange machen lassen. Das wird wahrscheinlich
die Intention dieser Leute sein die solche Schutz-Software empfehlen
um vielleicht daran mit zu verdienen. Manchmal kommt einem da der
Verdacht das die sogar an der Verbreitung von Schadsoftware mit
dran beteiligt sind. Also, ich hab mir noch nie was eingefangen.

von Kolophonium (Gast)


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>Behaupten kann man viel, nur einen plausiblen Beweis bleiben die einem
>schuldig.

Wie wäre es, wenn du statt hier dein Nicht-Wissen ständig zur Schau zu 
stellen einfach mal z.B. unter "Viren in pdf" googelst.

http://www.pcgameshardware.de/Sicherheit-Thema-229955/News/PDF-vor-Word-der-beliebteste-Virentransporter-684365/

von Michael S. (technicans)


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Bla, Bla, Bla, nur was das für Sicherheitslücken sein sollen, kein
Hinweis. Alles nur Propaganda.

von Mike (2) (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Siehste mal, das dachte ich auch, daß so ein Format mal extra nur dafür
> designt wurde, um nur gelesen zu werden.
Im Prinzip gibt bzw. gab es Exploits für alle etwas komplizierteren 
Dateiformate. Die Sicherheitslücken sind (meistens) nicht in der Datei, 
sondern in den Programmen mit denen sie eingelesen werden. PDF kann 
deutlich mehr als nur Seiten beschreiben und auch noch ziemlich weit 
verbreitet...

Hier mal ein besonders schönes Beispiel:

http://www.heise.de/security/meldung/PDF-Exploit-funktioniert-ohne-konkrete-Sicherheitsluecke-968031.html

> Eine reine ASCII-Datei, die mit dem Windows-Editor geöffnet wird, sollte
> aber schon ungefährlich sein. Oder täusche ich mich hier auch schon?
ASCII sollte harmlos sein. Beim Einlesen einer solchen Datei kann man 
nicht viel falsch machen.

Michael S. schrieb:
> Bla, Bla, Bla, nur was das für Sicherheitslücken sein sollen, kein
> Hinweis. Alles nur Propaganda.

Jaja, die Aluhut-Fraktion. Du musst dein Nichtwissen nicht so deutlich 
heraushängen lassen ;).

Ist wirklich zuviel verlangt einfach nur mal "pdf" und "sicherheitlücke" 
bei Google einzugeben?

von Mike (Gast)


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Bei uns waren es einmal ein Makrovirus in einer angehängten Word-Datei, 
das andere mal ein Link zur Homepage des Berwerbers.

von Mark B. (markbrandis)


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Freilich sollte man meinen, dass die IT einer Firma dazu in der Lage 
ist, Virenscanner einzusetzen die auch Anhänge von E-Mails scannen. Ein 
stets aktualisierter PDF-Reader hilft auch. Und zuguterletzt eine 
Schulung, bei der man den Leuten beibringt nicht auf alles zu klicken 
was bei drei nicht auf den Bäumen ist. Am Letzteren wird freilich gerne 
zuerst gespart, denn Schulungen kosten ja Geld, nicht wahr.

von Ich (Gast)


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Viren in Anhängen dürfte wohl nicht nur bei Bewerbungen aus dem Ausland 
vorkommen.

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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>Wenn du jemand wegen seiner Herkunft ausschließt, ist das
>nach meiner Einschätzung eine Diskriminierung und Rassismus.
>Ich glaube kaum das das Grundgesetz das tolerieren würde.

Lieber Michael S.:
Rassismus ist nicht, jemanden aufgrund seiner Herkunft vom 
Vorstellungsgespräch auszuschließen. Es besteht auch kein Recht auf ein 
Vorstellungsgespräch, das von einer Firma in der freien Wirtschaft 
angeboten wird. In den Angeboten können auch Qualifikationen enthalten 
sein, die manche Bewerber eben nicht erfüllen.

Deine Aussagen lassen vermuten, daß Du sehr viel negative Erfahrungen in 
Vorstellungsgesprächen gemacht hast, darum auch Deine hier im Thread 
ziemlich voreingenommene Ansicht.

Roas

von Michael S. (technicans)


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Rosa-Kleidchen schrieb:
> Es besteht auch kein Recht auf ein
> Vorstellungsgespräch, das von einer Firma in der freien Wirtschaft
> angeboten wird.
Es wird ja kein Vorstellungsgespräch angeboten, sondern Arbeitsplätze.
Ein Vorstellungsgespräch ist nur Mittel zum Zweck. Theoretisch könnte
man auch drauf verzichten, aber ein Arbeitgeber möchte sich natürlich
auch ein Bild von einem Bewerber machen bevor der auf die Mitarbeiter
oder Kunden los gelassen wird. Unterlagen sagen ja auch nicht alles
aus. Für den Bewerber ist ein Vorstellungsgespräch dagegen kaum
Aussagekräftig. Dafür ist es einfach zu Oberflächlich.
> In den Angeboten können auch Qualifikationen enthalten
> sein, die manche Bewerber eben nicht erfüllen.
>
> Deine Aussagen lassen vermuten, daß Du sehr viel negative Erfahrungen in
> Vorstellungsgesprächen gemacht hast, darum auch Deine hier im Thread
> ziemlich voreingenommene Ansicht.
Auch hier ist das Gesamtbild entscheidend. Einige verliefen recht
positiv, andere waren dagegen Plump, Arrogant, Größenwahnsinnig,
respektlos, schlicht unprofessionell von Arbeitgeberseite.
Insgesamt waren es meist nur Initiativbewerbungen auf Jobs die
hinten und vorne zu 99% sowieso nicht passten.
Am liebsten wäre ich da gar nicht hin gegangen, aber es ist
sicherlich für das Selbstbewusstsein besser wenn man als Bewerber
absagt, als immer nur Absagen ohne Grund zu kassieren. Außerdem
will man ja auch Geld mit seiner Arbeit verdienen. Man kann sich
vorstellen das es zu Absagen von mir kaum kam und daher ist das
wohl auch die unterste Schublade menschlicher Eitelkeiten und
Demütigungen die man da ertragen hat.
Von mir aus kann diese Land vor die Hunde gehen, denn die Menschen
werden hier nicht so respektiert wie es ihnen eigentlich zusteht.
Ich habe vorhin mal in der Jobbörse im Arbeitgeberteil nach meinem
Profil gesucht und konnte es nicht finden obwohl ich Begriffe eingab
die nur in meinem Profil zu finden sind. Wenn ich die Referenznummer 
dagegen eingebe, wird es auch angezeigt, ist also in der
Datenbank. Da muss man sich über nichts mehr wundern. Steine wo man
nur hin läuft. Das könnte alles viel besser gehen.

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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>Es wird ja kein Vorstellungsgespräch angeboten, sondern Arbeitsplätze.
Natürlich.

>...Am liebsten wäre ich da gar nicht hin gegangen, aber es ist
>sicherlich für das Selbstbewusstsein besser wenn man als Bewerber...
Welches Tor habe ich da geöffnet?
Wie oft war ich im Vorstellungsgespräch und habe indiskutable 
Personaler, Chefs und Möchtegernchefs erlebt. Ich habe versucht, immer 
über den Dingen zu stehen und habe die Leute nicht ernst genommen. Damit 
bin ich sehr gut gefahren. Mein Selbstbewußtsein hat dadurch nicht 
gelitten und wird es auch nicht.
Rosa

von Ich (Gast)


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Rosa-Kleidchen schrieb:
> Wie oft war ich im Vorstellungsgespräch und habe indiskutable
> Personaler, Chefs und Möchtegernchefs erlebt.

Wie groß ist dann die Erwartung an einen Bewerber, der sich aus China, 
Indien etc. bewirbt?
Der muss so ein besonderes Fachwissen haben, das er alle anderen 
Bewerber aus Deutschland und der restlichen EU übertrifft.

von Michael S. (technicans)


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Ich schrieb:
> Der muss so ein besonderes Fachwissen haben, das er alle anderen
> Bewerber aus Deutschland und der restlichen EU übertrifft.

Vor allem muss er so billig sein das die Vorgabe des Mindesteinkommen
gerade so erfüllt wird. Da kann und will natürlich keiner aus der EU
mithalten.

von Standpunkt (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Ich habe vorhin mal in der Jobbörse im Arbeitgeberteil nach meinem
> Profil gesucht und konnte es nicht finden obwohl ich Begriffe eingab
> die nur in meinem Profil zu finden sind.

Welche Begriffe waren das? Forensülzer? Forennotoriker? Eigenbrödler? 
Chronischer Besserwisser?

Komisch, kenne viele Ausländer in D, die unter erschwerten Bedingungen 
mit all den Vorteilen dennoch mehr auf die Beine bringen als du.

Meckern weniger als du, hängen nicht im Forum ab wie du, und sind zu 
Kompromissen bereit, statt nur zu fordern und nichts zu bringen. Gut, 
verlange nicht, dass du Choleriker das verstehst, davon bist du 
Lichtjahre entfernt.

von Zocker_06 (Gast)


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> Re:Darf man ausländische Bewerber bei Stellenausschreibungen ausschließen?

Warum denn nicht? Wenn ich keine Ausländer mag stelle ich eben keine 
ein.
Stellst eben nur reine Arier ein, ist doch in Deutschland gang und gäbe, 
versuche mal bei der katholischen Kirche einen Job zu bekommen wenn du 
ein Protestant bist, oder als Vegetarier im Schlachthof anzufangen oder 
als Linker Rechtsanwalt zu werden.

Nur wer ist Ausländer? Ist der Türke der in deutschland geboren ist ein 
Ausländer , oder der gute Phillip der aussieht wie ein Vietnamese. Wo 
ist da die Grenze.

Wie willste das Ganze den verhindern, ich sehe keine Möglichkeit!

Aus dem Grunde gibt es bei mir keine Bewerbung mit Foto.

von (prx) A. K. (prx)


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Zocker_06 schrieb:
> oder als Vegetarier im Schlachthof anzufangen

Wieso sollte das für den Schlachhofbetreiber relevant sein? Oder wanken 
alle Bierbrauer in Schlangenlinien durch den Betrieb?

von Zocker_06 (Gast)


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> Autor: Zuckerle (Gast)
> Datum: 09.03.2013 15:07

> Bei deiner pickeligen Milchbubifresse ist das auch besser so!

Willst du sie mal sehen?

> Autor: A. K. (prx)
> Datum: 09.03.2013 15:11

> Oder wanken alle Bierbrauer in Schlangenlinien durch den Betrieb?

Da ist was dran, kannte einen Bierbrauer der hatte nie weniger als
4 ( in Worten : Vier ) Promille. Hatte eine Leber, doppelt so groß wie 
ein Putzeiner, die den gesammten Bauchraum ausfüllte.

Bei KHS in Dortmund war man darauf bedacht nicht unbedingt die 
schlimmsten Schwerstalkoholiker in Schnapsbuden und Brauereien zu 
schicken, die kamen dann zu Granini und Pepsi.

von Sepp (Gast)


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Hi Zuckerle :-)

von Wilhelm F. (Gast)


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A. K. schrieb:

> Oder wanken
> alle Bierbrauer in Schlangenlinien durch den Betrieb?

Denen merkst du 2,3 Promille Pegel überhaupt gar nicht an. Die fangen 
weder an zu lallen, noch gehen sie in Schlangenlinien. Ein Schulkamerad 
war bei Maurern, da gab es um 9 Frühstück in der Dorfkneipe. Kaffee war 
da nicht dabei. Ein anderer war in einer Dachdeckerkolonne. Der Meister 
ließ morgens ohne vorherigen Genuß von zwei Flaschen Pils keinen aufs 
Gerüst. Der wußte schon, warum. Ich kenne ihn persönlich, ist ein 
Nachbar, jetzt mit eigener Gerüstbaufirma.

von HRM2 (Gast)


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Du bist wie so eine Omi, die ausm Fester guckt und ihre Geschichten 
erzählt.

Nur selbst das eigene Leben in die Hand nehmen: Fehlanzeige.

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