Hallo, kennt sich jemand mit dem Thema aus? Habe kürzlich im Ausland etwas für mein Gewerbe bestellt. Die Sendung ist mittlerweile eingetroffen und trägt einen grünen Aufkleber "Von zollamtlicher Behandlung befreit". Obwohl ich den Absender gebeten hatte, für den Zoll "Commercial sample" anzugeben, hat dieser einfach "Gift" angekreuzt. Der Preis/Warenwert selber ist korrekt angegeben. Muss die Sendung nun nachträglich versteuert werden (in Bezug auf die Einfuhrumsatzsteuer) oder ist die Sache mit dem Aufkleber "Von zollamtlicher Behandlung befreit" erledigt?
Hallo LotharMu. da es sich ja scheinbar nicht um ein Geschenk handelt, müßtest Du es wohl nachträglich "richtig" verzollen. Ist der Warenwert aber eher gering, würde ich es auf sich beruhen lassen. Bis 22 € sind Einfuhren eh USt-, und bis 150 € zollfrei. Bei Warenmuster gibt es eine Freigrenze von 50 € pro Artikel. (Werte von vor ein paar Jahren) Grüße, Steffen
Tach! Wenn der grüne Bepper drauf ist, ist alles erledigt. Bloss keine schlafenden Hunde wecken. Manche chinesische Versender schreiben grundsätzlich "Gift" drauf. Oft etwas ärgerlich, weil's dann manchmal der Zoll erst recht aufmacht und kleinste Unstimmigkeiten anmeckert. Gibt aber seltenst Probleme mit Kleinteilen, bei denen sich der Zoll kaum die Mühe macht, nachzuforschen.
Ich denke nicht, dass man damit schlafende Hunde wecken würde. Der grüne Aufkleber sagt, dass der Zoll darauf verzichtet, dieses zu verzollen. "Befreit" heisst eben "befreit". Was irgendein Chinese dort draufschreibt, kann nicht Dein Problem sein. (davon mal abgesehen werden "Gift"s sowieso bevorzugt herausgefischt). Damit wäre dann auch keine Nachzahlung fällig.
Danke für die Antworten! Die korrekte Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, wäre in keinem Fall das Problem. Mache mir eher Gedanken, was passiert, wenn man öfter gewerblich Kleinkram bestellt und immer der grüne Zoll-Aufkleber drauf ist. Am Ende gibts dann wegen ein paar Euro einen riesen Ärger, den man auf einfache Weise hätte vermeiden können.
Chris D. schrieb: > (davon mal abgesehen werden "Gift"s sowieso bevorzugt herausgefischt). Ich würde auch kein Gift nach Deutschland reinlassen. Müssen Zöllner eigentlich englisch können? :-) Gruss Harald
Hallo Chris D., Chris D. schrieb: > Was irgendein Chinese dort draufschreibt, kann nicht Dein Problem sein. Aha. Ich dachte dass der Empfänger für die Zollanmeldung (die bei geringen Werten auch mündlich erfolgen kann) verantwortlich ist. Wenn also der Versender die Ware falsch deklariert (hier wohl ein CN 22/23), ist der (gewerbliche) Empfänger entlastet? Hast Du für diese für mich doch sehr erstaunliche Behauptung auch eine Quelle? Ich würde auch nicht unbedingt empfehlen, dass der TE bei kleinen Warenwerten jetzt aktiv wird. Den Persilschein kann ich aber nicht nachvollziehen. Grüße, Steffen
Es handelt sich um ein Muster bei dem der Warenwert korrekt angegeben ist, nur der Absender aus den USA hat halt "gift" angekreuzt. Der Unterschied zwischen Muster und Geschenk sollte nicht so groß sein. Du kannst ja vorsichtig beim Zoll nachfragen, wie du damit umgehen sollst.
Steffen schrieb: > Hallo Chris D., > > Chris D. schrieb: >> Was irgendein Chinese dort draufschreibt, kann nicht Dein Problem sein. > > Aha. Ich dachte dass der Empfänger für die Zollanmeldung (die bei > geringen Werten auch mündlich erfolgen kann) verantwortlich ist. Wenn > also der Versender die Ware falsch deklariert (hier wohl ein CN 22/23), > ist der (gewerbliche) Empfänger entlastet? Nur dann, wenn eben dieser grüne Aufkleber vorhanden ist, der belegt, dass der Zoll verzichtet. Steht nichts drauf, ist das in der Tat beim Zoll anzumelden. Ob gewerblich oder nicht spielt übrigens keinerlei Rolle. > Hast Du für diese für mich doch sehr erstaunliche Behauptung auch eine > Quelle? Nur die mündlichen Aussagen des Zolls in Koblenz. Das allerdings schon mehrfach und von wechselnden Personen. Da wir oft auf alle möglichen Arten und in allen Preisklassen (LCL, Express usw.) importieren, kenne ich die Jungs dort schon recht gut :-) > Ich würde auch nicht unbedingt empfehlen, dass der TE bei kleinen > Warenwerten jetzt aktiv wird. Den Persilschein kann ich aber nicht > nachvollziehen. Der Persilschein ist der grüne Aufkleber auf dem das auch draufsteht. Im Zweifelsfall muss man den Umschlag in der Tat aufheben!
Hallo Chris D., (1) die Zollbefreiung (Aufkleber) gilt nur unter den Voraussetzungen der korrekten Deklaration der Sendung (CN22/23). Frag mal bei Deinem Zollamt nach, ob es bspw. ok ist, wenn der Warenwert auf der Deklaration nicht stimmt. (2) Private Kleinsendung, insbesondere Geschenksendungen, werden zollrechtlich anders behandelt: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html Grüße, Saldo btw: Du wickelst LCL über Dein lokales Zollamt ab? Express-Sendungen gehen über Dein lokales Zollamt?
Hallo, Harald Wilhelms schrieb: > Chris D. schrieb: > >> (davon mal abgesehen werden "Gift"s sowieso bevorzugt herausgefischt). > > Ich würde auch kein Gift nach Deutschland reinlassen. > Müssen Zöllner eigentlich englisch können? Das könnte durchaus weniger witzig enden, als hier angedacht. Ich hatte schon einmal den Fall, wo die Postbotin fragte, ob tatsächlich Gift im Päckchen ist. Im Hinterkopf noch diverse Nachrichten, wo zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen Bestellungen bei einem Onlinehändler für Chemie durchgeführt wurden, ist das eher mit einem mulmigen Gefühl verbunden ... Mathias
http://www.ortsdienst.de/FAQ-Zollamt/Koennen-fuer-Postsendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat-Zollgebuehren-anfallen-faq1685/ http://www.ortsdienst.de/FAQ-Zollamt/Ich-habe-allgemeine-Frage-zum-Zoll-oder-Zollanmeldungen-Wohin-kann-ich-mich-wenden-faq2666/
LotharMu schrieb: > Muss die Sendung nun nachträglich versteuert werden (in Bezug auf die > > Einfuhrumsatzsteuer) oder ist die Sache mit dem Aufkleber "Von > > zollamtlicher Behandlung befreit" erledigt? Zollamtliche Befreiung bedeutet der Zoll hat nicht nachgeschaut was wirklich drin ist und hat das Paket ohne Registrierung durchgewunken. Da du keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hast kannst du die natürlich nicht als Vorsteuer in deiner Umsatzsteuerklärung angeben. Die Mehrwertsteuer die du auf deine Waren beim Verkauf erhebst must du natürlich in voller Höhe dafür abführen.
So Du als Empfängeradresse: "Firma/Gewerbe Hans Mustermann" angibst, wird der Zoll prinzipiell JEDE Sendung an Dich öffnen, falls aussen kein Preis draufsteht und nach einer beiliegenden Rechnung suchen. Mit etwas Glück wird dann eine Postverzollung durchgeführt, so das der Postbote die fällige Kohle (19% vom Kaufpreis) abkassiert. Meist wirst Du oder Dein Bevollmächtigter jedoch zum Zollamt latschen müssen, dort diese 19% Einfuhrumsatzsteuer = Zoll berappen und mit etwas Glück hast Du einen kurzen Weg dorthin und unter einer Stunde mit warten verbracht. Du kannst dann diese 19% als Einfuhrumsatzsteuer bei der Ust.-Voranmeldung geltend machen und bekommst sie also voll zurück. Latschen und Warten bezahlt Dir jedoch niemand, es ist also ein durchlaufender Posten der nur bürokratischen Aufwand verursacht hat. Weder der Staat noch Du hat dadurch einen Gewinn gemacht, lediglich der betriebene Aufwand verursacht Zeit=Kosten=Verlust. Bestellst Du nur mit Deinem Namen als Empfänger und der Warenwert überschreitet die gegebenen Obergrenzen nicht, findet dieses Szenario nicht statt. Da kein geldwerter Vorteil für Dich oder Dein Gewerbe dadurch entsteht, stellt es keine nicht angegebene Betriebseinnahme dar.Du kannst beruhigt schlafen und wirst nicht wegen Steuerhinterziehung straffällig ;o). Selbst bei einem Warenwert von 300 Euro ist ein Vertrödeln von 2 Ingenieurstunden betriebswirtschaftlicher Blödsinn imho. Eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des Steuerrechts ist nicht in Sicht, alles nur Politikergelaber. Wenn man dahinterschaut warum das so ist kann einem nur übel werden... Also, viel Spass mit dem Zollibat ;o).
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