Forum: Markt gewerbliche Auslandsbestellung von zollamtlicher Behandlung befreit


von LotharMu (Gast)


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Hallo,

kennt sich jemand mit dem Thema aus?

Habe kürzlich im Ausland etwas für mein Gewerbe bestellt. Die Sendung 
ist mittlerweile eingetroffen und trägt einen grünen Aufkleber "Von 
zollamtlicher Behandlung befreit".

Obwohl ich den Absender gebeten hatte, für den Zoll "Commercial sample" 
anzugeben, hat dieser einfach "Gift" angekreuzt. Der Preis/Warenwert 
selber ist korrekt angegeben.

Muss die Sendung nun nachträglich versteuert werden (in Bezug auf die 
Einfuhrumsatzsteuer) oder ist die Sache mit dem Aufkleber "Von 
zollamtlicher Behandlung befreit" erledigt?

von Steffen (Gast)


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Hallo LotharMu.

da es sich ja scheinbar nicht um ein Geschenk handelt, müßtest Du es 
wohl nachträglich "richtig" verzollen.

Ist der Warenwert aber eher gering, würde ich es auf sich beruhen 
lassen. Bis 22 € sind Einfuhren eh USt-, und bis 150 € zollfrei. Bei 
Warenmuster gibt es eine Freigrenze von 50 € pro Artikel. (Werte von vor 
ein paar Jahren)

Grüße, Steffen

von BoeserFisch (Gast)


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Tach!
Wenn der grüne Bepper drauf ist, ist alles erledigt. Bloss keine 
schlafenden Hunde wecken.
Manche chinesische Versender schreiben grundsätzlich "Gift" drauf. Oft 
etwas ärgerlich, weil's dann manchmal der Zoll erst recht aufmacht und 
kleinste Unstimmigkeiten anmeckert. Gibt aber seltenst Probleme mit 
Kleinteilen, bei denen sich der Zoll kaum die Mühe macht, 
nachzuforschen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ich denke nicht, dass man damit schlafende Hunde wecken würde. Der grüne 
Aufkleber sagt, dass der Zoll darauf verzichtet, dieses zu verzollen. 
"Befreit" heisst eben "befreit".

Was irgendein Chinese dort draufschreibt, kann nicht Dein Problem sein.
(davon mal abgesehen werden "Gift"s sowieso bevorzugt herausgefischt).

Damit wäre dann auch keine Nachzahlung fällig.

von LotharMu (Gast)


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Danke für die Antworten!

Die korrekte Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, wäre in keinem Fall das 
Problem.

Mache mir eher Gedanken, was passiert, wenn man öfter gewerblich 
Kleinkram bestellt und immer der grüne Zoll-Aufkleber drauf ist.

Am Ende gibts dann wegen ein paar Euro einen riesen Ärger, den man auf 
einfache Weise hätte vermeiden können.

von Harald W. (wilhelms)


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Chris D. schrieb:

> (davon mal abgesehen werden "Gift"s sowieso bevorzugt herausgefischt).

Ich würde auch kein Gift nach Deutschland reinlassen.
Müssen Zöllner eigentlich englisch können?
:-)
Gruss
Harald

von Steffen (Gast)


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Hallo Chris D.,

Chris D. schrieb:
> Was irgendein Chinese dort draufschreibt, kann nicht Dein Problem sein.

Aha. Ich dachte dass der Empfänger für die Zollanmeldung (die bei 
geringen Werten auch mündlich erfolgen kann) verantwortlich ist. Wenn 
also der Versender die Ware falsch deklariert (hier wohl ein CN 22/23), 
ist der (gewerbliche) Empfänger entlastet?

Hast Du für diese für mich doch sehr erstaunliche Behauptung auch eine 
Quelle?

Ich würde auch nicht unbedingt empfehlen, dass der TE bei kleinen 
Warenwerten jetzt aktiv wird. Den Persilschein kann ich aber nicht 
nachvollziehen.

Grüße, Steffen

von Ich (Gast)


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Es handelt sich um ein Muster bei dem der Warenwert korrekt angegeben 
ist, nur der Absender aus den USA hat halt "gift" angekreuzt.

Der Unterschied zwischen Muster und Geschenk sollte nicht so groß sein.
Du kannst ja vorsichtig beim Zoll nachfragen, wie du damit umgehen 
sollst.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Steffen schrieb:
> Hallo Chris D.,
>
> Chris D. schrieb:
>> Was irgendein Chinese dort draufschreibt, kann nicht Dein Problem sein.
>
> Aha. Ich dachte dass der Empfänger für die Zollanmeldung (die bei
> geringen Werten auch mündlich erfolgen kann) verantwortlich ist. Wenn
> also der Versender die Ware falsch deklariert (hier wohl ein CN 22/23),
> ist der (gewerbliche) Empfänger entlastet?

Nur dann, wenn eben dieser grüne Aufkleber vorhanden ist, der belegt, 
dass der Zoll verzichtet. Steht nichts drauf, ist das in der Tat beim 
Zoll anzumelden. Ob gewerblich oder nicht spielt übrigens keinerlei 
Rolle.

> Hast Du für diese für mich doch sehr erstaunliche Behauptung auch eine
> Quelle?

Nur die mündlichen Aussagen des Zolls in Koblenz.
Das allerdings schon mehrfach und von wechselnden Personen.

Da wir oft auf alle möglichen Arten und in allen Preisklassen (LCL, 
Express usw.) importieren, kenne ich die Jungs dort schon recht gut :-)

> Ich würde auch nicht unbedingt empfehlen, dass der TE bei kleinen
> Warenwerten jetzt aktiv wird. Den Persilschein kann ich aber nicht
> nachvollziehen.

Der Persilschein ist der grüne Aufkleber auf dem das auch draufsteht.

Im Zweifelsfall muss man den Umschlag in der Tat aufheben!

von Steffen (Gast)


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Hallo Chris D.,

(1) die Zollbefreiung (Aufkleber) gilt nur unter den Voraussetzungen der 
korrekten Deklaration der Sendung (CN22/23). Frag mal bei Deinem Zollamt 
nach, ob es bspw. ok ist, wenn der Warenwert auf der Deklaration nicht 
stimmt.

(2) Private Kleinsendung, insbesondere Geschenksendungen, werden 
zollrechtlich anders behandelt: 
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html

Grüße, Saldo

btw: Du wickelst LCL über Dein lokales Zollamt ab? Express-Sendungen 
gehen über Dein lokales Zollamt?

von M. W. (bidoba)


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Hallo,

Harald Wilhelms schrieb:
> Chris D. schrieb:
>
>> (davon mal abgesehen werden "Gift"s sowieso bevorzugt herausgefischt).
>
> Ich würde auch kein Gift nach Deutschland reinlassen.
> Müssen Zöllner eigentlich englisch können?

Das könnte durchaus weniger witzig enden, als hier angedacht.

Ich hatte schon einmal den Fall, wo die Postbotin fragte, ob tatsächlich 
Gift im Päckchen ist. Im Hinterkopf noch diverse Nachrichten, wo 
zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen Bestellungen bei einem Onlinehändler 
für Chemie durchgeführt wurden, ist das eher mit einem mulmigen Gefühl 
verbunden ...

Mathias

von flo (Gast)


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von ... (Gast)


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LotharMu schrieb:
> Muss die Sendung nun nachträglich versteuert werden (in Bezug auf die
>
> Einfuhrumsatzsteuer) oder ist die Sache mit dem Aufkleber "Von
>
> zollamtlicher Behandlung befreit" erledigt?

Zollamtliche Befreiung bedeutet der Zoll hat nicht nachgeschaut was 
wirklich drin ist und hat das Paket ohne Registrierung durchgewunken.

Da du keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hast kannst du die natürlich 
nicht als Vorsteuer in deiner Umsatzsteuerklärung angeben. Die 
Mehrwertsteuer die du auf deine Waren beim Verkauf erhebst must du 
natürlich in voller Höhe dafür abführen.

von pragmato (Gast)


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So Du als Empfängeradresse:

"Firma/Gewerbe Hans Mustermann" angibst, wird der Zoll prinzipiell JEDE 
Sendung an Dich öffnen, falls aussen kein Preis draufsteht und nach 
einer beiliegenden Rechnung suchen.

Mit etwas Glück wird dann eine Postverzollung durchgeführt, so das der 
Postbote die fällige Kohle (19% vom Kaufpreis) abkassiert.
Meist wirst Du oder Dein Bevollmächtigter jedoch zum Zollamt latschen 
müssen, dort diese 19% Einfuhrumsatzsteuer = Zoll berappen und mit etwas 
Glück hast Du einen kurzen Weg dorthin und unter einer Stunde mit warten 
verbracht.
Du kannst dann diese 19% als Einfuhrumsatzsteuer bei der 
Ust.-Voranmeldung geltend machen und bekommst sie also voll zurück. 
Latschen und Warten bezahlt Dir jedoch niemand, es ist also ein 
durchlaufender Posten der nur bürokratischen Aufwand verursacht hat. 
Weder der Staat noch Du hat dadurch einen Gewinn gemacht, lediglich der 
betriebene Aufwand verursacht Zeit=Kosten=Verlust.

Bestellst Du nur mit Deinem Namen als Empfänger und der Warenwert 
überschreitet die gegebenen Obergrenzen nicht, findet dieses Szenario 
nicht statt. Da kein geldwerter Vorteil für Dich oder Dein Gewerbe 
dadurch entsteht, stellt es keine nicht angegebene Betriebseinnahme 
dar.Du kannst beruhigt schlafen und wirst nicht wegen 
Steuerhinterziehung straffällig ;o).

Selbst bei einem Warenwert von 300 Euro ist ein Vertrödeln von 2 
Ingenieurstunden betriebswirtschaftlicher Blödsinn imho.

Eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des Steuerrechts ist nicht in 
Sicht, alles nur Politikergelaber. Wenn man dahinterschaut warum das so 
ist kann einem nur übel werden...

Also, viel Spass mit dem Zollibat ;o).

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