Hallo zusammen, da ich diesbezüglich keine Erfahrung habe, würde ich euch deshalb um eine Antwort bitten: Nachdem sich meine Freundin um eine Ausbildungsstelle beworben hat (Medizinische Fachangestellte) und bei der dazugehörigen Praxis ein Praktikum gemacht hat, wurde ihr der Ausbildungsvertrag vorgelegt, den sie unterschrieben hat (Ende Februar). Die Ausbildung beginne im April, da sie aufgrund ihrer Vorbildung die Ausbildungszeit verkürzen darf. Da aber momentan alles darauf hindeutet, dass sie schwanger ist, wollte ich euch fragen, ob sie: a) die Ausbildung überhaupt antreten darf? b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss? c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während derer gekündigt) erfahren muss? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank und Gruß Der erschütterte Werner.
Ich bin absolut kein Arbeitsrechtexperte, aber für mein Gefühl: >a) die Ausbildung überhaupt antreten darf? Warum nicht? (Arbeitsrechtexperte fragen) >b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss? Ich glaube, Ihr werdet die Schwangerschaft mit einem Arzt und einer Hebamme begleiten! (War bei mir so) >c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während >derer gekündigt) erfahren muss? Nein! (Arbeitsrechtexperte fragen) Rosa
Also erst mal würde ich überhaupt abklären ob sie schwanger ist. Dann hängt es vom Betrieb ab, wie man damit umgeht. Einfach offen zu sagen, dass man schwanger ist, kann sinnvoll sein. Ich würde mich erst mal aber darüber informieren welche Nachteile der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft hat. Dann kann man ja abwägen was man macht. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise nur unbezahlten Urlaub geben muss, so kann es durchaus sinnvoll sein, dass er das möglichst frühzeitig weiß, so dass er entsprechend planen kann.
Ich denke mit dem "Arzt" meinst du ihren zukünftigen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss soweit ich weiss unverzüglich unterrichtet werden, schon alleine deshalb weil Schwangere nicht alles machen dürfen. Warum postest du das hier? Hier sind wohl wenige die damit Erfahrung haben. Eine einfache Suche nach "schwanger beraten" bringt als erste Treffer die Beratung bei der Caritas und bei Profamilia. Dort wissen sie auch welche Rechte und Pflichten die Schwangere hat und auch was das für euch bedeutet, wahrscheinlich besser als Ihr im Moment :-) Werner schrieb: > Der erschütterte Werner. Das lässt auf einiges schliessen. Also seht zu daß ihr euch dort einen Termin holt. Viel Glück
Tests gibt es in jeder Apotheke/Kaufhalle. Bei der Einstellung muß man nicht sagen daß man schwanger ist. Ausbildung würde ich trotzdem anfangen, sonst steht sie später mit leeren Händen da. Bei Infektionsgefährdeten Berufen sollte man sich nochmals genauer erkundigen.
a) wenn der vertrag unterschrieben ist hat sie sogar besonderen kündigungsschutz (obs aber sinnvoll ist die ausbildung zu beginnen, die sicher nicht abgeschlossen wird, und damit jemand anderem den ausbildungsplatz zu nehmen...) b) wenn sie sicher ist dass sie schwanger ist MUSS sie den arbeitgeber informieren c)siehe a wenn gegen b verstoßen wird vermutl. sogar kündigung Bin mir bei meinen Angaben zwar ziemlich sicher aber ne Garantie dass es so ist geb ich keine....
Vielfachmesser schrieb: > Tests gibt es in jeder Apotheke/Kaufhalle. Sind nicht zuverlässig. 1. Gang Frauenarzt 2. Gang Beratungsstelle wegen Rechten und Pflichten und ggf. sogar mehr Beratungsbedarf (beide noch recht jung?) 3. Gang wahrscheinlich der Arbeitgeber Evt. vor 3. noch der Gang zu den Eltern... Und das alles ASAP!
Im medizinischen (und chemischen und biologischen, ...) Bereich ist es bedenklich, in der Schwangerschaft zu arbeiten, da Krankheitserreger, chemische und biologische Stoffe dem Kind schaden können. Das kann zur Folge haben, dass deine Freundin während der Schwangerschaft nicht in der Klinik arbeiten darf.
Kevin K. schrieb: > Im medizinischen (und chemischen und biologischen, ...) Bereich ist es > bedenklich, in der Schwangerschaft zu arbeiten, da Krankheitserreger, > chemische und biologische Stoffe dem Kind schaden können. Das kann zur > Folge haben, dass deine Freundin während der Schwangerschaft nicht in > der Klinik arbeiten darf. Fast. In vielen medizinischen Bereichen ist es strikt verboten während der Schwangerschaft zu arbeiten. Darum sind z.B. Zahnärztinnen & Helferinnen SOFORT freigestellt (Hepatitisrisiko). Entsprechendes gilt für alles Medizinische im KKH oder den dazugehörigen Laboren. Sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass die Freundin des TEs die Schwangerschaft verschwiegen hat, dann tritt (mWn) auch die BG nicht mehr für entstandene Schäden ein. Vom Schaden am Kind selbst, das dann ja ein Leben lang damit leben muss, ganz zu schweigen. @TE: Ist Deine Freundin schwanger dann herzlichen Glückwunsch. Aber dann sollte sie das umgehend mit dem Arbeitgeber abklären. Grüße Andreas
Haben wir gerade in der Meisterschule, Teil IV :) >>a) die Ausbildung überhaupt antreten darf? Ja selbstverständlich b) im Falle der Schwangerschaft den Arzt darüber unterrichten muss? Welchen Arzt? Frauen Arzt ja klar Arbeitgeber muss Zeitnah bei Gewissheit informiert werden. c) Konsequenzen (z.B. darf die Ausbildung nicht machen oder wird während derer gekündigt) erfahren muss? Der Arbeitsvertrag ist jetzt schon rechtskräftig. Schwangere genießen einen besonderen Schutz. Zitat aus unserem Lehrbuch: "Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist jede ordentliche und außerordentliche Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung noch mitgeteilt wird. (Eine Überschreitung dieser Frist ist möglich, wenn die Frau die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.)" Intressant auch noch das es bei der Probezeit gilt: http://www.t-online.de/eltern/familie/id_45322528/schwangerschaft-probezeit-kuendigungsschutz-fuer-schwangere.html Wenn nun die Schwangere nicht durch die Probezeit kommt, wird es für den Arbetigeber schwer zu beweisen das es nicht an der Schwangerschaft liegt, wenn es drauf ankommt.
Michi schrieb: > Der Arbeitsvertrag ist jetzt schon rechtskräftig. > Schwangere genießen einen besonderen Schutz. Eben. Das Kind im Schadensfall aber nicht, wenn der AG nicht entsprechend informiert wurde. Grüße Andreas
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