Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zum Arbeitsvertrag/Gehalt


von Jens_F (Gast)


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Habe in dem Betrieb wo ich meine Bachelorarbeit geschrieben habe ein 
Angebot für eine Festanstellung erhalten.

Beim Gespräch mit dem Abteilungsleiter/Personalverwaltung habe ich mein 
Gehaltswunsch angegeben, und meinte das ich nach einem Jahr ein um ca.5% 
höheres Gehalt möchte und nach dem zweiten Jahr ebenfalls eine 
Gehaltserhöhung um 5%.
Da ich gerade mit dem Studium fertig bin und noch keine richtige 
Berufserfahrung habe.
Jetzt habe ich den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und in diesem 
wird das Thema "höheres Gehalt" nicht erwähnt.

Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr 
Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht???

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von Matthias L. (Gast)


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>Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr
>Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht???

Natürlich nicht. Wenn es nicht explizit drin steht, dann bleibt dein 
Gehalt so wie es ist, bis der Vertrag geändert wird.

von Claus M. (energy)


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Matthias Lipinsky schrieb:
> Natürlich nicht. Wenn es nicht explizit drin steht, dann bleibt dein
>
> Gehalt so wie es ist, bis der Vertrag geändert wird.

Der Vertrag wird natürlich nicht bei jeder Gehaltserhöhung geändert.

Die Vereinbarung sollte aber drinstehen, sonst hast du keinen Anspruch 
darauf. Was sich dein potentieller Arbeitgeber bei der Sache denkt kann 
nur dieser beantworten und nicht wir.

von Matthias L. (Gast)


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>Der Vertrag wird natürlich nicht bei jeder Gehaltserhöhung geändert.

Doch muss er. Zumindest eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung muss 
es geben.

Wenn diese automatische Steigerung nicht drin steht, dann gibts diese 
nicht.

von Projektablauf (Gast)


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Jens_F schrieb:
> Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr
> Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht???

Ne muss in den Vertrag rein. Selbst wen Dein Chef es gut meint und dir 
Vereinbarungsgemäßg die 5% Erhöhung geben möchte heisst es nicht as dein 
Chef ggf. die Firma verlässt und dannn erinnert sich keiner mehr dran.

von Jens_F (Gast)


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Danke werde mal bei der Personalabteilung nachfragen wie das geregelt 
werden soll.

Danke.

von Klaus B. (kabe)


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Du kannst damit nicht rechnen, zumindestens vertraglich nicht. Ich kenne 
solche Klauseln aber auch nicht aus Arbeitsverträgen, und hätte das eher 
als Ankündigung Deiner Verhandlungsposition in den kommenden Jahren 
verstanden.

Gehaltsanpassungen finden optimalerweise jährlich statt, und da könnten 
Dir 5% in zwei Jahren auch schnell zu wenig vorkommen.

Konzentrier Dich vielleicht doch erstmal auf Deine Arbeit, wenn Du die 
gut machst, bist Du schnell mehr wert. Allerdings: Wenn Du fundamental 
nicht bereit bist, für ein höheres Gehalt zu einem anderen Arbeitgeber 
zu gehen, dann ist das Durchsetzen eines höheren Gehalts schwierig.

Viel Freude und Erfolg beim Berufseinstieg!

Klaus

von Vielfachmesser (Gast)


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1.Wir haben das Papier nicht vorliegen..

2.Normalerweise hätte ich den Satz mit den 5% nicht im Arbeitsvertrag 
sondern eher in einer weiteren Ergänzungs-Vereinbarung erwartet. 
Außerdem wäre noch zu klären, ob es einen Tarifvertrg gibt und was dort 
noch steht.

von Marx W. (Gast)


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Jens_F schrieb:
> Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr
> Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht???

Nein.

von Marx W. (Gast)


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Jens_F schrieb:
> Danke werde mal bei der Personalabteilung nachfragen wie das geregelt
> werden soll.
>
> Danke.

Statt mehr Gehalt, lass dich Höhergruppieren!
Der Pkt. ist ganz unproblematisch!

von Michael S. (technicans)


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Vielfachmesser schrieb:
> ob es einen Tarifvertrg gibt und was dort
> noch steht.

Musst nur wissen welchem Verband die Firma angehört bzw.
welche Gewerkschaft zuständig ist. Den Tarifvertrag kann
man dann meist im Netz einsehen. Allerdings muss auch hier
im Arbeitsvertrag drauf verwiesen werden, nicht das der AT
ist. Kann nämlich Stolperfallen beinhalten. Arbeitsverträge
sind gewöhnlich so ausgelegt das darin ausführlich die
Pflichten und weniger ausführlich die Rechte des Arbeitnehmers
drin stehen. Bei den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers
ist es dann genau umgekehrt. ;-]

von Martin S. (sirnails)


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Jens_F schrieb:
> Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr
> Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht???

Klarer Fall von "Oh Entschuldigung. Das wurde irgendwie vergessen. Ich 
schicke umgehend den korrigierten Vertrag heraus". Eine ganz beliebte 
Masche.

von Michael S. (technicans)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Klarer Fall von "Oh Entschuldigung. Das wurde irgendwie vergessen. Ich
> schicke umgehend den korrigierten Vertrag heraus". Eine ganz beliebte
> Masche.

Genauso wie die Absage, die man dann endlich bekommt.
Ansonsten passiert in den Firmen nämlich so gut wie nichts mehr.
Werben ist das nämlich schon lange nicht mehr, sondern ein
Gnadengesuch um Knechtschaft. Wird sich bei den Akademikern
auch noch durch setzen und dann komme ich und kann sagen:
Hab ich euch doch prophezeit.;-))

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