Habe in dem Betrieb wo ich meine Bachelorarbeit geschrieben habe ein Angebot für eine Festanstellung erhalten. Beim Gespräch mit dem Abteilungsleiter/Personalverwaltung habe ich mein Gehaltswunsch angegeben, und meinte das ich nach einem Jahr ein um ca.5% höheres Gehalt möchte und nach dem zweiten Jahr ebenfalls eine Gehaltserhöhung um 5%. Da ich gerade mit dem Studium fertig bin und noch keine richtige Berufserfahrung habe. Jetzt habe ich den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und in diesem wird das Thema "höheres Gehalt" nicht erwähnt. Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht???
:
Gesperrt durch Moderator
>Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr >Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht??? Natürlich nicht. Wenn es nicht explizit drin steht, dann bleibt dein Gehalt so wie es ist, bis der Vertrag geändert wird.
Matthias Lipinsky schrieb: > Natürlich nicht. Wenn es nicht explizit drin steht, dann bleibt dein > > Gehalt so wie es ist, bis der Vertrag geändert wird. Der Vertrag wird natürlich nicht bei jeder Gehaltserhöhung geändert. Die Vereinbarung sollte aber drinstehen, sonst hast du keinen Anspruch darauf. Was sich dein potentieller Arbeitgeber bei der Sache denkt kann nur dieser beantworten und nicht wir.
>Der Vertrag wird natürlich nicht bei jeder Gehaltserhöhung geändert.
Doch muss er. Zumindest eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung muss
es geben.
Wenn diese automatische Steigerung nicht drin steht, dann gibts diese
nicht.
Jens_F schrieb: > Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr > Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht??? Ne muss in den Vertrag rein. Selbst wen Dein Chef es gut meint und dir Vereinbarungsgemäßg die 5% Erhöhung geben möchte heisst es nicht as dein Chef ggf. die Firma verlässt und dannn erinnert sich keiner mehr dran.
Danke werde mal bei der Personalabteilung nachfragen wie das geregelt werden soll. Danke.
Du kannst damit nicht rechnen, zumindestens vertraglich nicht. Ich kenne solche Klauseln aber auch nicht aus Arbeitsverträgen, und hätte das eher als Ankündigung Deiner Verhandlungsposition in den kommenden Jahren verstanden. Gehaltsanpassungen finden optimalerweise jährlich statt, und da könnten Dir 5% in zwei Jahren auch schnell zu wenig vorkommen. Konzentrier Dich vielleicht doch erstmal auf Deine Arbeit, wenn Du die gut machst, bist Du schnell mehr wert. Allerdings: Wenn Du fundamental nicht bereit bist, für ein höheres Gehalt zu einem anderen Arbeitgeber zu gehen, dann ist das Durchsetzen eines höheren Gehalts schwierig. Viel Freude und Erfolg beim Berufseinstieg! Klaus
1.Wir haben das Papier nicht vorliegen.. 2.Normalerweise hätte ich den Satz mit den 5% nicht im Arbeitsvertrag sondern eher in einer weiteren Ergänzungs-Vereinbarung erwartet. Außerdem wäre noch zu klären, ob es einen Tarifvertrg gibt und was dort noch steht.
Jens_F schrieb: > Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr > Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht??? Nein.
Jens_F schrieb: > Danke werde mal bei der Personalabteilung nachfragen wie das geregelt > werden soll. > > Danke. Statt mehr Gehalt, lass dich Höhergruppieren! Der Pkt. ist ganz unproblematisch!
Vielfachmesser schrieb: > ob es einen Tarifvertrg gibt und was dort > noch steht. Musst nur wissen welchem Verband die Firma angehört bzw. welche Gewerkschaft zuständig ist. Den Tarifvertrag kann man dann meist im Netz einsehen. Allerdings muss auch hier im Arbeitsvertrag drauf verwiesen werden, nicht das der AT ist. Kann nämlich Stolperfallen beinhalten. Arbeitsverträge sind gewöhnlich so ausgelegt das darin ausführlich die Pflichten und weniger ausführlich die Rechte des Arbeitnehmers drin stehen. Bei den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers ist es dann genau umgekehrt. ;-]
Jens_F schrieb: > Kann ich damit rechnen das ich automatisch nach einem Jahr > Berufserfahrung mehr Geld bekomme oder nicht??? Klarer Fall von "Oh Entschuldigung. Das wurde irgendwie vergessen. Ich schicke umgehend den korrigierten Vertrag heraus". Eine ganz beliebte Masche.
Martin Schwaikert schrieb: > Klarer Fall von "Oh Entschuldigung. Das wurde irgendwie vergessen. Ich > schicke umgehend den korrigierten Vertrag heraus". Eine ganz beliebte > Masche. Genauso wie die Absage, die man dann endlich bekommt. Ansonsten passiert in den Firmen nämlich so gut wie nichts mehr. Werben ist das nämlich schon lange nicht mehr, sondern ein Gnadengesuch um Knechtschaft. Wird sich bei den Akademikern auch noch durch setzen und dann komme ich und kann sagen: Hab ich euch doch prophezeit.;-)) [Rest gelöscht]