Hallo, in welchem Gesetz ist eigentlich geregelt, dass Geräte keine elektromagnetischen Wellen aussenden dürfen, die Menschen gefährden können? Das EMVG regelt nur die Verträglichkeit von Betriebsmitteln untereinander und behandelt das Thema Sicherheit überhaupt nicht. Die 26. BImSchV hat zwar schon den Schutz des Menschen als Zweck, gilt aber nur für ortsfeste Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen also ausdrücklich nicht für (mobile) Geräte. Das FTEG gilt für auch mobile Geräte, aber nur für Funk- und Telekommunikationsgeräte. Ich habe aber ein Gerät vor Augen, dessen Zweckbestimmung nicht die (Funk-)kommunikation ist, sondern das nur parasitär elektromagnetische Wellen aussendet, also z.B. ein Mikrowellenherd. Nun sind Mikrowellenherde so konstruiert, dass die ausgesendete Strahlung ungefährlich ist und es gibt auch harmonisierte Normen dazu. Doch welches Gesetz schreibt vor, dass diese Normen eingehalten werden müssen? Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine. Jetzt könnte man sagen, wenn das gerät das EMVG einhält, dann bedeutet das auch automatisch, dass durch dieses Gerät niemand gefährdet wird. Das weiß ich, aber trotzdem muss es doch ein Gesetz geben, in dem drin steht, dass ein elektronisches Gerät nur so viel Strahlung aussenden darf, dass dadurch niemand gefährdet wird. Ist das über das Produktsicherheitsgesetz abgedeckt? Oder gibt es noch weitere Gesetze in dem Zusammenhang, die ich nicht kenne?
MN schrieb: > EMVU (?) > http://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Um... Hallo, danke für den Link, aber das ist mir alles bekannt. Dort wird meine Frage leider nichtbeantwortet.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und dessen Verordnungen. http://de.wikipedia.org/wiki/Sechsundzwanzigste_Verordnung_zur_Durchführung_des_Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Hi, Christian, > in welchem Gesetz ist eigentlich geregelt, dass Geräte keine > elektromagnetischen Wellen aussenden dürfen, die Menschen gefährden > können? Völlig unwichtig. Das Heer der Anwälte für echte und potenzielle Opfer ist der Garant, dass Verursacher schädlicher Strahlung zur Verantwortung gezogen werden. Dass Wiederholungen solcher Schäden vermieden werden. In welchen Normen oder Gesetzen das formuliert wird, ist uninteressant. Viel wichtiger ist, dass diese Anwälte klagen dürfen und mit berechtigten Klagen auch durchkommen. Ciao Wolfgang Horn
So ist es, ergänzt durch einen Haufen Verordnungen und die Haftung der beteiligten Fachleute (Röntgenstrahlen, Diathermie, Elektroskalpelle, Laserbehandlungen): Letzlich sind viele Behandlungen beim Arzt juristisch gesehen Körperverletzung mit Einwilligung des Opfers-
>Das Heer der Anwälte für echte und potenzielle Opfer ist der Garant, >dass Verursacher schädlicher Strahlung zur Verantwortung gezogen >werden. ... und der Glaube, dass die Grenzwerte irgendeiner Vernunft, und nicht, wie böse Zungen behaupten, monetären Gesichtspunkten folgen.
Hallo, Wolfgang Horn schrieb: > Völlig unwichtig. > In welchen Normen oder Gesetzen das formuliert wird, ist uninteressant. Für Dich vielleicht. Für mich logischerweise nicht, denn sonst hätte ich die Frage danach ja nicht formuliert. > Das Heer der Anwälte für echte und potenzielle Opfer ist der Garant, > dass Verursacher schädlicher Strahlung zur Verantwortung gezogen werden. > Dass Wiederholungen solcher Schäden vermieden werden. > > Viel wichtiger ist, dass diese Anwälte klagen dürfen und mit > berechtigten Klagen auch durchkommen. Sieh an, und auf welche Gesetze berufen sich dann "diese Heerschar von Anwälten"? Genau das war die Frage! Ohne Verweis auf konkrete Paragraphen dürften solche Klagen kaum angenommen werden geschweige denn erfolgreich sein. Du erweckst den Eindruck, als würde es solche Klagen zuhauf geben und diesen sogar stattgebeben werden. Kannst Du zumindest ein Aktenzeichen als Referenz nennen? Ich würde gerne tiefer in das Thema einsteigen, kann allerdings nirgendwo belastbare Hinweise auf solche Prozesse finden.
Christian schrieb: > Sieh an, und auf welche Gesetze berufen sich dann "diese Heerschar von > Anwälten"? Genau das war die Frage! Und die Antwort hast du auch schon bekommen.
A. K. schrieb: > Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und dessen Verordnungen. > http://de.wikipedia.org/wiki/Sechsundzwanzigste_Ve... Die 26. BImSchV hatte ich in meinem Urpsungsbeitrag doch schon erwähnt. Hilft aber hier wie gesagt leider nicht weiter, da sie nur für ortsfeste (Funk-)anlagen gilt aber nicht für (mobile) Geräte.
Christian schrieb: > Die 26. BImSchV hatte ich in meinem Urpsungsbeitrag doch schon erwähnt. Sorry, übersehen. > Hilft aber hier wie gesagt leider nicht weiter, da sie nur für ortsfeste > (Funk-)anlagen gilt aber nicht für (mobile) Geräte. Den Aspekt hatte ich dort nicht so deutlich drin gesehen. Mikrowellenherde sind üblicherweise eher ortsfest. Inwieweit eine Mikrowellenherd im Sinne der Verordnung eine Funkanlage ist, das wissen nur die Götter der Juristen. Angesichts der Einstufung von PCs als Rundfunkempfangsgeräte wage ich da keine Prognose.
A. K. schrieb: > Mikrowellenherde sind üblicherweise eher ortsfest. Nein, mit ortsfest ist gemeint, dass irgendwas fest installiert ist, also z.B. eine Mobilfunkbasisstation, ein Umspanntrafo etc.. Aber nicht Haushaltsgeräte, da kannst Du ja einfach den Stecker ziehen und sie woanders aufstellen.
Sorry, ich bin kein Jurist. Für Spitzfindigkeiten dieser Art bin ich nicht zuständig, wie ich eben auch schon erwähnte.
Hallo! Jeder Gerät braucht ein CE Zeichen. Und demnach muss es mit EN 61000-6-3 oder -4 konform sein bezüglich der Störaussendung.
Im Zweifelsfalle kannst du aber erst einmal von den gleichen Grenzwerten ausgehen, selbst wenn die BImSchV vom Buchstaben her für ein bewegliches Gerät nicht gilt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die von einem beweglichen Gerät emittierte Strahlung anderer Physik (und damit anderen Grenzwerten) unterworfen sein sollte.
Ganz klar, wir brauchen noch mehr Gesetze. Herzlichen Glückwunsch, DU bist Deutschland!
Christian schrieb: > in welchem Gesetz ist eigentlich geregelt, dass Geräte keine > elektromagnetischen Wellen aussenden dürfen, die Menschen gefährden > können? Die BEMFV hast du noch nicht genannt
Muss er auch nicht. Gleiche Einschränkung. Hier steht was zu Handys: http://www.bfs.de/de/elektro/faq/faq_mobilfunk_recht.html/#8 Aber da steht natürlich nichts zum Mikrowellenherd.
Man unterscheiden zwischen dem eigentlichen Schutz Gesetz, das die Rechtsgrundlage bildet und vom nationalen Gesetzgeber (Parlament) beschlossen wurde, in diesem Falle das Bundesimmissionsschutzgesetz. Richtlinien und Verordnungen sind nachgeordete Rechtsnormen, die von der Regierungsorganen oder der Verwaltung erlassen werde und in denen beispielsweise Grenzwerte oder Mess und Nachweisverfahren geregelt sind, die für verschiedene Anwendungsgebiete oft unterschiedlich ausfallen Rundfunksender haben z.B. eine Andere Grenzwert Verordnung als Mikrowellenherde. Grundlage hierfür sind meist Europäische Regulatorien, die in nationales Rech übernommen werden. Die BEMV beispielsweise ist eine nachgeordnete Verordnung, die das Verfahren zur Ermittlung der Immissionswerte regelt. Das Gesetz, das zum Beispiel die Einhaltung von CE-Normen regelt wäre das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, das wieder auf diverse nachgeordnete Verordnungnen verweist http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/index.html Grüße
Die Berufsgenossenschaften haben auch eine eigene spezielle BG-Verordnung für elektrische und magnetische Felder vor allem im nahfeld incl verscheidenen Arten der Expositionsbereiche. Die abgeleiteten Grenzwerte scheinen denen der INCRP (oder so ähnlich ;) entnommen zu sein. vg
halbwissen schrieb: > Die Berufsgenossenschaften haben auch eine eigene spezielle > BG-Verordnung für elektrische und magnetische Felder So lange diese Privatverordnungen nicht im Gegensatz zu gesetzmäßigen Richtlinien stehen, ist dagegen nichts einzuwenden. Ansonsten ist das eine interne Angelegenheit der Berufsgenossenschaften, die keine Wirkung für die Allgemeinheit entfaltet. Grüße
Hans Dampf schrieb: > Ansonsten ist das eine interne Angelegenheit der Berufsgenossenschaften, > die keine Wirkung für die Allgemeinheit entfaltet. "Intern" hin oder her. Für die in den betroffenen Arbeitsbereichen tätigen Beschäftigten stellen die Verordnungen einen Schutz vor Gefährdung dar.
Hallo, Arno Nühm schrieb: > Jeder Gerät braucht ein CE Zeichen. Und demnach muss es mit EN 61000-6-3 > oder -4 konform sein bezüglich der Störaussendung. Für die Erteilung eines CE-Kennzeichens ist es -entgegen weitverbreiteter Meinung- nicht erforderlich irgendwelche Normen heranzuziehen oder gar einzuhalten. Das wird zwar in den meisten Fällen gemacht und ist auch sinnvoll, aber es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Wenn ein Inverkehrbringer der Meinung ist, die EMV seines Gerätes ist gewährleistet, dann darf er CE kleben. Er muss natürlich dafür grade stehen, dass dies dann auch so ist, aber das muss ein Inverkehrbringer, die sich an die Normen hält genauso. Denn selbst wenn ich alle mögliche Normen einhalte, kann es sein, dass mein Gerät Probleme macht und dafür hafte ich dann, Zitat EMVG: "Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von diesen Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen des § 4 übereinstimmt." Kurz und knapp: Kein Gerät muss mit EN 61000-6-3 oder -4 konform sein (bezüglich Störaussendung schon gar nicht, denn diese Normen behandeln ausschließlich Störfestigkeit), es sei denn der Kunde fordert es. Der Gesetzgeber fordert es nicht.
Hans Dampf schrieb: > Das Gesetz, das zum Beispiel die Einhaltung von CE-Normen regelt wäre > das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von > Betriebsmitteln Auch dieses Gesatz habe ich in meinem Ursprungsposting schon erwähnt. Es behandelt die Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln untereinander, aber nicht die Gefährdung von Menschen durch elektromagnetische Felder. PS: CE-Normen gibt es nicht. Es gibt nur eine CE-Kennzeichnung. Und die besagt, dass bestimmte Gesetze/Richtlinien eingehalten werden. Das ist nicht mit einer Einhaltung von Normen gleichzusetzen, denn Normen werden nicht vom Gesetzgeber gemacht, sondern von Nichtregierungsorganisationen und somit ist deren Einhaltung immer freiwillig, gleichwohl empfehlenswert.
Wieso sollte es - unabhängig ob es nun ein Gesetz gibt oder nicht - solch eine legislative Regelung geben? Es gibt schließlich auch kein Gesetz, was es verbietet mit Gummidildos Leute zu verprügeln, sondern so etwas ist durch das StGB abgedeckt. Beleidigung bis Körperverletzung. Genauso dürfte es bei Funkabstrahlungen sein. Der Inverkehrbringer muss garantieren, dass sie sicher sind, sonst ist er wegen Körperverletzung / Totschlag dran.
Christian schrieb: > Wenn ein Inverkehrbringer der Meinung ist, die EMV > seines Gerätes ist gewährleistet, dann darf er CE kleben. Er muss aber in der Konformitätserklärung festschreiben, welche Rechtsvorschriften er einhält.
MessBar schrieb: > Wieso sollte es - unabhängig ob es nun ein Gesetz gibt oder nicht - > solch eine legislative Regelung geben? Es gibt schließlich auch kein > Gesetz, was es verbietet mit Gummidildos Leute zu verprügeln, sondern so > etwas ist durch das StGB abgedeckt. Beleidigung bis Körperverletzung. > Genauso dürfte es bei Funkabstrahlungen sein. Der Inverkehrbringer muss > garantieren, dass sie sicher sind, sonst ist er wegen Körperverletzung / > Totschlag dran. Ok, und wieso gibt es dann sowas wie ein Produktsicherheitsgesetz oder ein Bundesimissionsschutzgesetz? Wenn was passiert, kriegt man die Leute doch eh übers Strafrecht, also was sollen diese ganzen Gesetze dann? Ich sag es Dir: Weil man auch präventiv handeln will und nicht nur repressiv, wenn was passiert ist. Und um beim Beispiel Mikrowelle zu bleiben, auch hier wird der Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet haben, in dem (indirekt) drin steht, dass Mikrowellen nicht so stark lecken dürfen, dass davon eine Gefahr ausgeht. Denn so lange zu warten, bis sich jemand verbrennt oder einen Herztod erleidet und dann nur diese Fälle zu behandeln, wäre die Alternative wenn man über das Strafrecht hinaus nichts machen würde.
Jörg Wunsch schrieb: > Christian schrieb: >> Wenn ein Inverkehrbringer der Meinung ist, die EMV >> seines Gerätes ist gewährleistet, dann darf er CE kleben. > > Er muss aber in der Konformitätserklärung festschreiben, welche > Rechtsvorschriften er einhält. Richtig, sofern er denn welche einhält. Andernfalls bleibt das Feld halt leer.
Es gibt neben festgelegten Gesetzen und Verordnungen noch eine weitere Art Rechtsfindung zur Klärung von Fragen: Präzedenzfälle. Recht wird auch durch Urteile höherer Gerichte gebildet, nicht nur durch Gesetze. Im angelsächsischen Rechtssystem (common law) ist diese Methode ziemlich verbreitet. Dem stärker codifizierten deutschen und französischen Recht (civil law) ist sie vom Ansatz her eher fremd. Allerdings bringt es die Komplexität der heutigen Welt mit sich, dass auch hierzulande manche Löcher nicht durch immer dicker werdende Gesetzesbücher gestopft werden, sondern eben durch Urteile höherer Gerichte. Gesetze mit Öffnungsklauseln und Gummiformulierungen kommen dem sehr entgegen, da sich deren realer Wert oft erst vor Gericht erweist.
Christian schrieb: > Es gibt nur eine CE-Kennzeichnung. Und die > besagt, dass bestimmte Gesetze/Richtlinien eingehalten werden. Das ist > nicht mit einer Einhaltung von Normen gleichzusetzen, denn Normen werden > nicht vom Gesetzgeber gemacht, sondern von Nichtregierungsorganisationen > und somit ist deren Einhaltung immer freiwillig, gleichwohl > empfehlenswert. Da möchte ich vehement wiedersprechen. Wenn in einem Gesetz, das die Einhaltung von Konformitätswerten fordert auf Normen verweist, in denen diese Konformitätswerte niedergeschrieben sind, dann sind diese Normen verpflichtend, wenn die davon betroffenen Waren in der EU in Verkehr gebracht werden und nicht freiwillig. Gerade zum Thema CE Konformität gibt es genügend Beispiel im Web. Die Normungsgremien sind zwwar Nichtregierungsorganisationen, sie Arbeiten im Auftrag - heutzutage meist von der EU Kommission. Über die erstellten NOrmen und Richtlinien werden dann vom Europäischen Parlament verabschiedet und haben Gesetztesrang. Für elektrotechniche Normung in Europa ist beispielsweis CENELEC zuständig, für Telekommunikationsreinrichtungen ist es ETSI. IN CENELEC sind vertreten: 33 national members: national standards bodies (CEN)/electrotechnical standards committees (CENELEC) who constitute the final decision-makers within CEN and CENELEC; European organisations, associations and federations representing stakeholders such as business, industry, consumers, environmental and societal organisations, etc.; governmental bodies and other authorities, including the European Commission (EC) and the European Free Trade Association (EFTA); the affili ates who are the national standards bodies/committees in countries that are cooperating with the European Union (either as potential candidates or in the framework of the European Neighbourhood Policy); special partnership status of standards bodies in other countries (and regions) outside Europe; relations and Memoranda of Understanding (MoU) with regions and countries outside the European Union and EFTA; international cooperation with ISO (CEN) and IEC (CENELEC).
A. K. schrieb: > Es gibt neben festgelegten Gesetzen und Verordnungen noch eine weitere > Art Rechtsfindung zur Klärung von Fragen: Präzedenzfälle. Recht wird > auch durch Urteile höherer Gerichte gebildet, nicht nur durch Gesetze. Das ist nur im Angelsächsischen Recht so (case law). In Deutschland haben wir ein codifiziertes Recht - nur was vom Gesetzgeber verabschiedet ist und schwarz auf weiß im Bundesanzeiger veröffentlicht ist gilt. Rechtsetzung durch Gerichte würde außerdem gegen die Gewaltenteilung verstoßen. Man darf das dann auch nicht der "gängigen Rechtsprechung" verwechseln. Die betrifft nur Unklarheiten, in Fällen, die nicht aus einem Gesetz klar ersichtlich sind. Dort hält man sich an Auslegungen eines Paragraphen, wie er von vorangegangenen vergleichbaren Urteile interpretiert wurde. Grüße
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.