Hallo Zusammen, Im Ebay verkauft ein Ing.-Büro ein SSR Modul fertig verbaut in einem Hutschienengehäuse. Auf eine Anfrage durch meinen Kollegen, wurde diesem mitgeteilt, dass es sich ... 1... Eine CE Kennzeichnung nur für Geräte in einem Spannungsbereich über 50 V notwendig sei. 2... Außerdem sei eine Kennzeichnung nicht bei Komponenten notwendig. Ich glaube, ich verstehe die Welt nicht mehr !? Kann das stimmen !??? Vielen Dank in Voraus Thomas
Beide Auskünfte sind selbstverständlich falsch. 1. Die Spannung spielt keine Rolle. 2. Im Gehäuse verbaut ist keine Komponente mehr.
Thomas Berger schrieb: > 2... Außerdem sei eine Kennzeichnung nicht bei Komponenten notwendig. Zumindest hier (http://antriebstechnik.fh-stralsund.de/1024x768/Dokumentenframe/Kompendium/Sicherheitstechnik/sich_kur.pdf) steht auf Seite 7, Mitte: >Maschinen die für sich selber nicht verwendungsfähig sind, bzw. die nur im an- > odereingebauten Zustand bestimmungsgemäß funktionieren und > sicherheitstechnisch unvollständig sind, erhalten keine CE-Kennzeichnung.
Thomas Berger schrieb: > 1... Eine CE Kennzeichnung nur für Geräte in einem Spannungsbereich über > > 50 V notwendig sei. Sogar Brettspiele bei denen nicht mal ´ne Batterie nötig ist, haben eine CE Kennzeichnung
DANKE - Genau so sehe ich das auch ! Ich vermute, man möchte allen Menschen glaubhaft machen, dass etwas auf die eigenen Produkte nicht zutrifft, um sich selbst die Kosten zu ersparen. Thomas
> Kann das stimmen Es gibt zumindet die Möglichkeit: > Eine CE Kennzeichnung nur für Geräte in einem Spannungsbereich > über 50 V notwendig sei. Das ist so nicht richtig: Die Niederspannungsrichtlinie gilt nur für solche Geräte. Ob das Gerät dann CE-pflichtig ist, hängt davon ab, ob andere Richtlinien es noch betreffen. Es gibt eigentlich nur die EMV Richtlinie (denn es ist kein Spielzeug und nicht ATEX) > Außerdem sei eine Kennzeichnung nicht bei Komponenten notwendig. Richtig. Die Frage ist, ob es eine Komponente ist. Hier ist das Entscheidungsdiagramm auf Seite 11: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/Funk/Regelungen/TR_EMV/EMV/EMV-Rechtsvorschriften.pdf Dort gäbe es 3 Aussteigspunkte: "hinsichtlich Beschaffenheit EMV unkritish" "ortsfeste Installation, nicht von Laien" (Schaltschränke sind nicht für Laien, selbst wenn sie drin rumpfuschen) "keine Installation und nicht betriebsfertig, also Komponente" und er ist wohl diesen dritten Weg gegangen, was nicht ganz von der Hand zu weisen ist, denn ohne Steuerspannung erfüllt das Ding keine Funktion, und für diese Steuerspannung benötigt es noch andere Komponenten. > Sogar Brettspiele bei denen nicht mal ´ne Batterie nötig ist, > haben eine CE Kennzeichnung Natürlich, die Spielzeugrichtlinie ist Teil von CE. > Genau so sehe ich das auch ! Nicht jeder sieht die Welt wie sie wirklich ist.
Das verstehe jetzt mal wer will .. In dem Dokument zum Link steht - Zitat ... Ist ein Produkt f.d. Einbau in eine bestimmte ORTSFESTE ANLAGE vorgesehen und ansonsten nicht im freien Handel erhältlich, dann sind für dieses Produkt EG-Konformitätserklärung und CE Kennzeichnung -- NICHT -- erforderlich !? H A L L O ??? Dann KÖNNTE ICH ja auch : aus ARDUINO-Modulen ein Gerät zusammen stellen und dies ohne weitere CE und EMV als System verkaufen, welches "nur" in eine ORTSFESTE ANLAGE (Haus-Verteilung) montiert werden darf. Sind die Vorschriften den wirklich so "umständlich" und "unverständlich" beschrieben und ausgelegt, dass man es so verstehen und drehen kann wie man will !? Vielen Dank für EURE Infos. Thomas
Du möchtest aber vermutlich schon, daß es im freien Handel erhältlich ist, z.B. über eBay, und nicht nur als Produkt einer Auftragsarbeit irgendwo an die Wand geschraubt wird. Der Schaltschrank ist da nützlich, weil es damit als nicht laieninstallierbar gilt. Ein Box mit Steckern dran ist es hingegen schon. Das muss alles noch kein Problem sein, denn wenn das Ding auf EMV nicht in einer Art reagiert, daß es Personen schädigen kann oder Tiere und Sachwerte gefährdet (brennt) und seiterseits kein EMV ausstrahlt (Batterie, Glühlampe, Schalter), dann ist EMV irrelevant. Wenn es dann noch als "Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich gewerbliche Nutzung" vermarktet wird, brauchst du es nicht mal bei der EAR anzumelden.
Das muss man wirklich wissen, um diese verschiedenen Arten und Möglichkeiten zu verstehen... Ich bin immer davon ausgegangen, dass einfach alles CE und ggf. EMV geprüft sein muss. Wie sonnst sollte man feststellen können, ob den nun ein Gerät oder ein anderes Produkt ein anderes stört bzw. schädlich ist oder nicht !?!? MfG Thomas
> In dem Dokument zum Link steht - Zitat ... > Ist ein Produkt f.d. Einbau in eine bestimmte ORTSFESTE ANLAGE > vorgesehen und ansonsten nicht im freien Handel erhältlich, dann sind > für dieses Produkt EG-Konformitätserklärung und CE Kennzeichnung -- > NICHT -- erforderlich !? > H A L L O ??? Die ganz andere Frage ist allerdings, ob dir irgendein Kunde oder Händler das Zeug ohne CE-Zeichen abkauft und selbst die Haftung bezüglich EMV o.ä. übernimmt. Meine Kunden wollten bisher IMMER die Konformitätserklärungen und teilweise die Prüfprotokolle haben (alles Geräte für den Schaltschrankeinbau).
> Meine Kunden wollten bisher IMMER die Konformitätserklärungen > (alles Geräte für den Schaltschrankeinbau). Da die allermeisten Komponenten zum Einbau in einen Schaltschrank was mit 230V zu tun haben, ist das auch allermeistens richtig. > und teilweise die Prüfprotokolle haben Wenn du als Zulieferer auftrittst brauchen die Unterlagen nach denen sie entscheiden können, ob ihr Gesamtkunstwerk CE tauglich ist.
JA - Genau das dachte ich mir auch, als ich das Ebay-Angebot gesehen hatte. In der Richtlinie 2006/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen Artikel 1. Die CE-Richtline gilt für 50 -1000 VAC und 75 - 1500 VDC. http://www . ce-zeichen.de / klassifizierung/niederspannungsrichtlinie.html Damit würde doch "THEORETISCH" alles unterhalb 75 V Gleichstrom NICHT darunter fallen. Nun, interessant ist dieser Gedanke schon, jedoch werde ich als Kunde auf solche "ungeprüften" Geräte nicht setzten. Wie Bernd schon gesagt hat "Welcher Kunde / Händler" möchte schon für die späteren Probleme bzw. Haftung bezüglich EMV o.ä. übernehmen ... Ich auch nicht und somit wird es besser sein, seine Gerätschaften überprüfen zu lassen - AUCH WENN das richtig teuer sein kann.
> jedoch werde ich als Kunde auf solche "ungeprüften" Geräte nicht setzten
Dummheit und Ignoranz alleine hilft nicht weiter.
Der Hersteller DARF auf Dinge die nicht unter die im Gesetz
genannten Richtlinien (zu denen keinesfalls nur die
Niederspannungsrichtlinie gehört) fallen kein CE Zeichen stempeln.
Er könnte von einem Wettbewerber abgemahnt werden.
Thomas Berger schrieb: > In der Richtlinie 2006/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates > vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der > Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung > innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen > > Artikel 1. Die CE-Richtline gilt für 50 -1000 VAC und 75 - 1500 VDC. > > http://www . ce-zeichen.de / > klassifizierung/niederspannungsrichtlinie.html > > Damit würde doch "THEORETISCH" alles unterhalb 75 V Gleichstrom NICHT > darunter fallen Bezieht sich ausdrücklich (wird ca. drölf mal erwähnt) nur auf die Niederspannungsrichtlinie. So wie sich die Spielzeugrichtlinie ausdrücklich nur auf Spielzeug beschränkt. Oder so ziemlich jede andere Norm auf ihr Anwendungsgebiet.
> So wie sich die Spielzeugrichtlinie ausdrücklich nur auf > Spielzeug beschränkt. Es ist natürlich immer Definitionssache. Ist ein Dildo ein Spielzeug oder ein Medizinprodukt ?
> Da die allermeisten Komponenten zum Einbau in einen Schaltschrank > was mit 230V zu tun haben, ist das auch allermeistens richtig. Blödsinn. Ich bitte zu bedenken, dass es außer der Niederspannungsrichtline z.B. auch eine EMV-Richtlinie gibt, auf die sich die CE-Kennzeichnung ebenfalls erstreckt. Alle elektrischen Geräte, die industriell eingesetzt werden, müssen die einschlägigen EMV-Kennwerte einhalten, völlig unabhängig von deren Betriebsspannung. Im übrigen gibt die Konformitätserklärung Auskunft darüber, welche Richtlinien durch die CE-Kennzeichnung erfüllt werden.
> Im übrigen gibt die Konformitätserklärung Auskunft darüber, welche > Richtlinien durch die CE-Kennzeichnung erfüllt werden. Du hättest vielleicht vorher den Thread lesen sollen, auf den du > Blödsinn antwortest, denn das zuerst angesprochene Produkt hat kein CE Zeichen weil es als nicht betroffen angesehen wird, also auch keine Auflistung der Richtlinien. Und zur Entscheidung wurde im Thread extra ein Dokuemnt verlinkt, welches aufzeigt, wann EMV ein Thema ist. Du hast es natürlich nicht gelesen. Selbst das Zitat, welches du gekürzt hast, hättest du bloss vollständig lesen müssen > > Meine Kunden wollten bisher IMMER die Konformitätserklärungen > > (alles Geräte für den Schaltschrankeinbau). > Da die allermeisten Komponenten zum Einbau in einen Schaltschrank > was mit 230V zu tun haben, ist das auch allermeistens richtig. denn da ist alles in Ordnung, es ist richtig daß die Produkte zumeist eine CE Erklärung haben müssen weil sie zumeist mehr als 50V benutzen.
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