Forum: Offtopic CE Kennzeichnung Elektronische Geräte <50V


von Thomas B. (sepro)


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Hallo Zusammen,

Im Ebay verkauft ein Ing.-Büro ein SSR Modul fertig verbaut in einem 
Hutschienengehäuse. Auf eine Anfrage durch meinen Kollegen, wurde diesem 
mitgeteilt, dass es sich ...

1... Eine CE Kennzeichnung nur für Geräte in einem Spannungsbereich über 
50 V notwendig sei.
2... Außerdem sei eine Kennzeichnung nicht bei Komponenten notwendig.

Ich glaube, ich verstehe die Welt nicht mehr !?
Kann das stimmen !???

Vielen Dank in Voraus

Thomas

von Bernd G. (Gast)


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Beide Auskünfte sind selbstverständlich falsch.
1. Die Spannung spielt keine Rolle.
2. Im Gehäuse verbaut ist keine Komponente mehr.

von Tobias S. (tobias_s59)


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Thomas Berger schrieb:
> 2... Außerdem sei eine Kennzeichnung nicht bei Komponenten notwendig.

Zumindest hier 
(http://antriebstechnik.fh-stralsund.de/1024x768/Dokumentenframe/Kompendium/Sicherheitstechnik/sich_kur.pdf) 
steht auf Seite 7, Mitte:

>Maschinen die für sich selber nicht verwendungsfähig sind, bzw. die nur im an-
> odereingebauten Zustand bestimmungsgemäß funktionieren und
> sicherheitstechnisch unvollständig sind, erhalten keine CE-Kennzeichnung.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Thomas Berger schrieb:
> 1... Eine CE Kennzeichnung nur für Geräte in einem Spannungsbereich über
>
> 50 V notwendig sei.


Sogar Brettspiele bei denen nicht mal ´ne Batterie nötig ist, haben eine 
CE Kennzeichnung

von Thomas B. (sepro)


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DANKE - Genau so sehe ich das auch !

Ich vermute, man möchte allen Menschen glaubhaft machen, dass etwas auf 
die eigenen Produkte nicht zutrifft, um sich selbst die Kosten zu 
ersparen.

Thomas

von Michael B. (laberkopp)


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> Kann das stimmen

Es gibt zumindet die Möglichkeit:

> Eine CE Kennzeichnung nur für Geräte in einem Spannungsbereich
> über 50 V notwendig sei.

Das ist so nicht richtig: Die Niederspannungsrichtlinie gilt nur
für solche Geräte. Ob das Gerät dann CE-pflichtig ist, hängt davon
ab, ob andere Richtlinien es noch betreffen. Es gibt eigentlich
nur die EMV Richtlinie (denn es ist kein Spielzeug und nicht ATEX)

> Außerdem sei eine Kennzeichnung nicht bei Komponenten notwendig.

Richtig. Die Frage ist, ob es eine Komponente ist. Hier ist das 
Entscheidungsdiagramm auf Seite 11:

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/Funk/Regelungen/TR_EMV/EMV/EMV-Rechtsvorschriften.pdf

Dort gäbe es 3 Aussteigspunkte:
"hinsichtlich Beschaffenheit EMV unkritish"
"ortsfeste Installation, nicht von Laien" (Schaltschränke sind nicht für 
Laien, selbst wenn sie drin rumpfuschen)
"keine Installation und nicht betriebsfertig, also Komponente"
und er ist wohl diesen dritten Weg gegangen, was nicht ganz von der Hand 
zu weisen ist, denn ohne Steuerspannung erfüllt das Ding keine Funktion, 
und für diese Steuerspannung benötigt es noch andere Komponenten.

> Sogar Brettspiele bei denen nicht mal ´ne Batterie nötig ist,
> haben eine CE Kennzeichnung

Natürlich, die Spielzeugrichtlinie ist Teil von CE.

> Genau so sehe ich das auch !

Nicht jeder sieht die Welt wie sie wirklich ist.

von Thomas B. (sepro)


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Das verstehe jetzt mal wer will ..

In dem Dokument zum Link steht - Zitat ...

Ist ein Produkt f.d. Einbau in eine bestimmte ORTSFESTE ANLAGE 
vorgesehen und ansonsten nicht im freien Handel erhältlich, dann sind 
für dieses Produkt EG-Konformitätserklärung und CE Kennzeichnung -- 
NICHT -- erforderlich !?

H A L L O ???

Dann KÖNNTE ICH ja auch :

aus ARDUINO-Modulen ein Gerät zusammen stellen und dies ohne weitere CE 
und EMV als System verkaufen, welches "nur" in eine ORTSFESTE ANLAGE 
(Haus-Verteilung) montiert werden darf.

Sind die Vorschriften den wirklich so "umständlich" und "unverständlich" 
beschrieben und ausgelegt, dass man es so verstehen und drehen kann wie 
man will !?

Vielen Dank für EURE Infos.

Thomas

von Michael B. (laberkopp)


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Du möchtest aber vermutlich schon, daß es im freien Handel
erhältlich ist, z.B. über eBay, und nicht nur als Produkt
einer Auftragsarbeit irgendwo an die Wand geschraubt wird.

Der Schaltschrank ist da nützlich, weil es damit als nicht
laieninstallierbar gilt. Ein Box mit Steckern dran ist es
hingegen schon.

Das muss alles noch kein Problem sein, denn wenn das Ding
auf EMV nicht in einer Art reagiert, daß es Personen
schädigen kann oder Tiere und Sachwerte gefährdet (brennt)
und seiterseits kein EMV ausstrahlt (Batterie, Glühlampe,
Schalter), dann ist EMV irrelevant.

Wenn es dann noch als "Überwachungs- und Kontrollinstrumente
für ausschließlich gewerbliche Nutzung" vermarktet wird,
brauchst du es nicht mal bei der EAR anzumelden.

von Thomas B. (sepro)


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Das muss man wirklich wissen, um diese verschiedenen Arten und 
Möglichkeiten zu verstehen...

Ich bin immer davon ausgegangen, dass einfach alles CE und ggf. EMV 
geprüft sein muss. Wie sonnst sollte man feststellen können, ob den nun 
ein Gerät oder ein anderes Produkt ein anderes stört bzw. schädlich ist 
oder nicht !?!?

MfG Thomas

von Bernd G. (Gast)


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> In dem Dokument zum Link steht - Zitat ...

> Ist ein Produkt f.d. Einbau in eine bestimmte ORTSFESTE ANLAGE
> vorgesehen und ansonsten nicht im freien Handel erhältlich, dann sind
> für dieses Produkt EG-Konformitätserklärung und CE Kennzeichnung --
> NICHT -- erforderlich !?

> H A L L O ???

Die ganz andere Frage ist allerdings, ob dir irgendein Kunde oder 
Händler das Zeug ohne CE-Zeichen abkauft und selbst die Haftung 
bezüglich EMV o.ä.
übernimmt.
Meine Kunden wollten bisher IMMER die Konformitätserklärungen und 
teilweise die Prüfprotokolle haben (alles Geräte für den 
Schaltschrankeinbau).

von Michael B. (laberkopp)


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> Meine Kunden wollten bisher IMMER die Konformitätserklärungen
> (alles Geräte für den Schaltschrankeinbau).

Da die allermeisten Komponenten zum Einbau in einen Schaltschrank
was mit 230V zu tun haben, ist das auch allermeistens richtig.

> und teilweise die Prüfprotokolle haben

Wenn du als Zulieferer auftrittst brauchen die Unterlagen nach denen
sie entscheiden können, ob ihr Gesamtkunstwerk CE tauglich ist.

von Thomas B. (sepro)


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JA - Genau das dachte ich mir auch, als ich das Ebay-Angebot gesehen 
hatte.

In der Richtlinie 2006/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der 
Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung 
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Artikel 1. Die CE-Richtline gilt für 50 -1000 VAC und 75 - 1500 VDC.

http://www . ce-zeichen.de / 
klassifizierung/niederspannungsrichtlinie.html

Damit würde doch "THEORETISCH" alles unterhalb 75 V Gleichstrom NICHT 
darunter fallen. Nun, interessant ist dieser Gedanke schon, jedoch werde
ich als Kunde auf solche "ungeprüften" Geräte nicht setzten.
Wie Bernd schon gesagt hat "Welcher Kunde / Händler" möchte schon für 
die späteren Probleme bzw. Haftung bezüglich EMV o.ä. übernehmen ...
Ich auch nicht und somit wird es besser sein, seine Gerätschaften 
überprüfen zu lassen - AUCH WENN das richtig teuer sein kann.

von Michael B. (laberkopp)


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> jedoch werde ich als Kunde auf solche "ungeprüften" Geräte nicht setzten

Dummheit und Ignoranz alleine hilft nicht weiter.

Der Hersteller DARF auf Dinge die nicht unter die im Gesetz
genannten Richtlinien (zu denen keinesfalls nur die
Niederspannungsrichtlinie gehört) fallen kein CE Zeichen stempeln.

Er könnte von einem Wettbewerber abgemahnt werden.

von Vn N. (wefwef_s)


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Thomas Berger schrieb:
> In der Richtlinie 2006/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates
> vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
> Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
> innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
>
> Artikel 1. Die CE-Richtline gilt für 50 -1000 VAC und 75 - 1500 VDC.
>
> http://www . ce-zeichen.de /
> klassifizierung/niederspannungsrichtlinie.html
>
> Damit würde doch "THEORETISCH" alles unterhalb 75 V Gleichstrom NICHT
> darunter fallen

Bezieht sich ausdrücklich (wird ca. drölf mal erwähnt) nur auf die 
Niederspannungsrichtlinie. So wie sich die Spielzeugrichtlinie 
ausdrücklich nur auf Spielzeug beschränkt. Oder so ziemlich jede andere 
Norm auf ihr Anwendungsgebiet.

von Michael B. (laberkopp)


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> So wie sich die Spielzeugrichtlinie ausdrücklich nur auf
> Spielzeug beschränkt.

Es ist natürlich immer Definitionssache.

Ist ein Dildo ein Spielzeug oder ein Medizinprodukt ?

von Bernd G. (Gast)


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> Da die allermeisten Komponenten zum Einbau in einen Schaltschrank
> was mit 230V zu tun haben, ist das auch allermeistens richtig.

Blödsinn.
Ich bitte zu bedenken, dass es außer der Niederspannungsrichtline z.B.
auch eine EMV-Richtlinie gibt, auf die sich die CE-Kennzeichnung 
ebenfalls erstreckt.
Alle elektrischen Geräte, die industriell eingesetzt werden, müssen die 
einschlägigen EMV-Kennwerte einhalten, völlig unabhängig von deren 
Betriebsspannung.
Im übrigen gibt die Konformitätserklärung Auskunft darüber, welche 
Richtlinien durch die CE-Kennzeichnung erfüllt werden.

von Michael B. (laberkopp)


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> Im übrigen gibt die Konformitätserklärung Auskunft darüber, welche
> Richtlinien durch die CE-Kennzeichnung erfüllt werden.

Du hättest vielleicht vorher den Thread lesen sollen, auf den du

> Blödsinn

antwortest, denn das zuerst angesprochene Produkt hat kein CE Zeichen
weil es als nicht betroffen angesehen wird, also auch keine Auflistung 
der Richtlinien.

Und zur Entscheidung wurde im Thread extra ein Dokuemnt verlinkt, 
welches aufzeigt, wann EMV ein Thema ist.

Du hast es natürlich nicht gelesen.

Selbst das Zitat, welches du gekürzt hast, hättest du  bloss vollständig 
lesen müssen

> > Meine Kunden wollten bisher IMMER die Konformitätserklärungen
> > (alles Geräte für den Schaltschrankeinbau).

> Da die allermeisten Komponenten zum Einbau in einen Schaltschrank
> was mit 230V zu tun haben, ist das auch allermeistens richtig.

denn da ist alles in Ordnung, es ist richtig daß die Produkte zumeist 
eine CE Erklärung haben müssen weil sie zumeist mehr als 50V benutzen.

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