Forum: Offtopic Reduzierter Mehrwertsteuersatz


von Uhu U. (uhu)


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Ein Gewürzhändler kauft bei seinem Lieferanten Rosmarin zu 19% USt ein, 
obwohl dafür nur der reduzierte USt-Satz von 7% fällig wird.

Dann verkauft er das Kraut - vermutlich nicht zum Einstandspreis - 
weiter und berechnet dafür ganz frech ebenfalls 19% MwSt.

Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird das Problem auf 
dessen Endkunden verlagert. Ist er es nicht, wird er ungerechtfertigt 
mit der doppelten USt belastet - dem Staat kanns recht sein.

In dem Fall drehte es sich nur um ein paar Cent, aber bei größeren 
derartigen "Deals" kann schon was zusammen kommen.

Wie verhält sich der Käufer (also der Händler beim Einkauf und Endkunde) 
dann korrekt?

von A. $. (mikronom)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wie verhält sich der Käufer (also der Händler beim Einkauf und Endkunde)
> dann korrekt?

Der Verkäufer denkt einfach mal darüber nach, was im Kaufvertrag 
vereinbart worden ist und prüft dann nach, ob der Kaufvertrag erfüllt 
worden ist oder ob nicht.

Ich behaupte mal, er ist erfüllt. Solltest du anderer Meinung sein, dann 
lass mal hören was vereinbart ist!

von Jürgen G. (Firma: Elektronikentwickler Aachen) (fjgensicke)


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Rechnung als fehlerhaft zurückweisen.
Der Lieferant muss eine Rechnung entsprechend dem UmSt-Recht erstellen.

Bei ein paar Cent ist das sicher Korinthenkackerei, aber wenn der 
Nettowert schon 100 Euro wäre, machts halt was aus.

Zu klären wäre allerdings, ob Gewürze generell mit dem reduzierten 
MwSt-Satz beaufschlagt werden.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Verstehe dein Problem nicht.
Deswegen wird doch nur mit Nettowerten gerechnet.
Kauft für 100€ + 19% MwSt ein, verkauft für 200€ + 19% weiter.
Die 19€ werden als Vorsteuer abgezogen, die eingenommen 38€ bekommt das 
Finanzamt, d.h. in diesem Fall die Differenz, also 19€, 100€ Gewinn.

Daran ändern auch ggf. unterschiedliche Umsatzsteuerhöhen nichts. Wenn 
möglich, wird er natürlich mit 7% weiterverkaufen, erhöht bei gleichem 
Endpreis den Nettowert, davon hat er was.

Also Einkauf zu 100€ +19€ abzugsfähige Vorsteuer.
Verkaufspreis wie vorhin 238€, enthält aber nur 7% Umsatzsteuer. D.h. in 
diesem Fall Nettoverkaufspreis 222,50. Hat also 22,50€ mehr verdient.
Vom Finanzamt bekommt er auch noch Geld: geszahlte Umsatzsteuer 19€, 
eingenommene Umsatzsteuer 15,60€ -> Erstattung von 2,40€

Natürlich gibts Möglichkeiten, daraus Geld zu schlagen, insbesonders der 
innergemeinschaftliche Warenverkehr (zum Nettowert) birgt da 
interessante Möglichkeiten, kommt ja regelmässig vor und wird auch 
regelmässig entdeckt. Manchmal passiert das auch im grossen Stil mit 
Millionen"erträgen".

von M. S. (bugles)


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War es ein Gewürz oder eine Gewürzmischung? Abgepackt? Frisch?

Habe versucht mal eine Lösung zu ergoogeln bin aber gescheitert.

Oder gehts garnicht um Gewürze ?

von Uhu U. (uhu)


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M. S. schrieb:
> War es ein Gewürz oder eine Gewürzmischung? Abgepackt? Frisch?

Es war getrockneter Rosmarin, grob gemahlen in einer Plastiktüte mit 
Verschluß.

Ich gehe davon aus, daß dafür, wie für die übrigen Gewürze, die auf der 
Rechnung standen, 7% MwSt fällig sind.

H.joachim Seifert schrieb:
> Verstehe dein Problem nicht.

Was ist daran so schwierig? Der Endverbraucher zahlt die volle, statt 
der reduzierten Umsatzsteuer für einen Betrag > 0.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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> H.joachim Seifert schrieb:
>> Verstehe dein Problem nicht.
>
> Was ist daran so schwierig? Der Endverbraucher zahlt die volle, statt
> der reduzierten Umsatzsteuer für einen Betrag > 0.

ganz simpel. Endverbraucher schließen keine Verträge zu netto Preisen. 
Würde er sieben Prozent ausweisen würdest Du den selben Betrag zahlen, 
nur der Händler hätte mehr netto.

Rosmarin unterliegt laut Ziffer 21 der Anlage 2 zu § 12 UStG nur in 
Aufmachungen für den Küchengebrauch dem ermäßigten USt-Satz.

Der Händler tut also gut daran einen Kunststoffbeutel mit Rosmarin zum 
Regelsatz abzurechnen, zumindest wenn mehr als 50 g darin enthalten 
sind.

Vlg

 Timm

von A. $. (mikronom)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> M. S. schrieb:
>> War es ein Gewürz oder eine Gewürzmischung? Abgepackt? Frisch?
>
> Es war getrockneter Rosmarin, grob gemahlen in einer Plastiktüte mit
> Verschluß.
>
> Ich gehe davon aus, daß dafür, wie für die übrigen Gewürze, die auf der
> Rechnung standen, 7% MwSt fällig sind.

Siehe Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes.

> H.joachim Seifert schrieb:
>> Verstehe dein Problem nicht.
>
> Was ist daran so schwierig?

Das du nicht mal weißt, was du mit dem Verkäufer vereinbart hast.

> Der Endverbraucher zahlt die volle, statt
> der reduzierten Umsatzsteuer für einen Betrag > 0.

Ach Endverbraucher. Dir als Verbraucher darf der Umsatzstsuersatz 
herlich egal sein! Was kümmert dich, ob du 84 Cent + 19 % Ust oder 93 
Cent + 7 % Ust zahlen musst, wenn mit dem Verkäufer 1 Euro als Preis 
vereinbart ist?

von Uhu U. (uhu)


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Timm Reinisch schrieb:
> Der Händler tut also gut daran einen Kunststoffbeutel mit Rosmarin zum
> Regelsatz abzurechnen, zumindest wenn mehr als 50 g darin enthalten
> sind.

Dann hat er also sämtliche anderen Positionen falsch ausgewiesen, denn 
da waren überall mindestens 100 g drin. Sehr logisch ist das nicht, denn 
das Endprodukt, das ein gewerblicher Käufer daraus produziert - in dem 
Fall meistens Wurst - unterliegt sehr wahrscheinlich auch dem 
reduzierten Steuersatz.

> Würde er sieben Prozent ausweisen würdest Du den selben Betrag zahlen,
> nur der Händler hätte mehr netto.

Bei kleinen Mengen sicher. Da aber letztlich der Endverbraucher die USt 
bezahlt, wird sich der Unterschied - einen funktionsfähigen Markt 
vorausgesetzt - sehr wohl auf den Preis auswirken.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> Der Händler tut also gut daran einen Kunststoffbeutel mit Rosmarin zum
>> Regelsatz abzurechnen, zumindest wenn mehr als 50 g darin enthalten
>> sind.
>
> Dann hat er also sämtliche anderen Positionen falsch ausgewiesen, denn
> da waren überall mindestens 100 g drin.

wie jetzt? Du hast mehrere Beutel >= 100 g mit Rosmarin gekauft und 
manche wurden zu 7% abgerechnet und andere zu 19%, das klingt in der Tat 
sehr seltsam.

Ansonsten: Die Aufmachung für den Küchengebrauch ist nur für Rosmarin, 
Beifuß und Basilikum Voraussetzung. Bei anderen Gewürzen sieht das 
wieder anders aus, die unterliegen nach Ziffer 12 eben dieser Anlage 2 
erstmal generell dem ermäßigten Satz.

>Sehr logisch ist das nicht, denn
> das Endprodukt, das ein gewerblicher Käufer daraus produziert - in dem
> Fall meistens Wurst - unterliegt sehr wahrscheinlich auch dem
> reduzierten Steuersatz.

Genau. Ziffer 2.

Und welcher Grundsatz der Logik würde es nahelegen, dass Grundstoffe mit 
dem selben Steuersatz wie Produkte besteuert werden sollten?

Vlg

 Timm

von A. $. (mikronom)


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Uhu Uhuhu schrieb:
>> Würde er sieben Prozent ausweisen würdest Du den selben Betrag zahlen,
>> nur der Händler hätte mehr netto.
>
> Bei kleinen Mengen sicher. Da aber letztlich der Endverbraucher die USt
> bezahlt, wird sich der Unterschied - einen funktionsfähigen Markt
> vorausgesetzt - sehr wohl auf den Preis auswirken.

Na und wie sich das auswirkt! Bei Mc Donald's kann man einen Hamburger 
für 1,00 Euro mit 7% USt kaufen, wenn man auf die Frage "Zum Mitnehmen 
oder hier essen?" mit "Mitnehmen!" antwortet und und wenn man "Hier 
essen!" entgegnet zahlt man auch 1,00 Euro mit 19% USt. Ja, der 
Preisunterschied wirkt sich echt stark auf den Endverbraucher aus!

Ach ich übersaß, wahrscheinlich ist aus deiner Sicht der Markt nicht 
funktionsfähig.

von J. A. (gajk)


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Wenn man bei McD was bestellt wird man gefragt: für hier oder zum 
mitnehmen?

hier: 19% Ust, da Restaurantbetrieb
mitnehmen: 7%, da Nahrungsmittel

von A. $. (mikronom)


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J. Ad. schrieb:
> Wenn man bei McD was bestellt wird man gefragt: für hier oder zum
> mitnehmen?
>
> hier: 19% Ust, da Restaurantbetrieb
> mitnehmen: 7%, da Nahrungsmittel

Und, wie stark wirkt sich der unterschiedliche Satz auf die Endpreise 
aus, so wie das der Uhu behauptet?

von Michael B. (laberkopp)


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> Und, wie stark wirkt sich der unterschiedliche Satz auf die Endpreise
> aus,

na ja, McDoof wird zählen, wie die Prozent in den Restaurantbetrieb 
gehen und wie viele mitgenommen und wird den Mittelwert nehmen und dann 
gucken, ob sie mit dem Rest noch den Burger finanzieren können.

Wäre er aus Brot und Rinderfleisch, wäre das nicht möglich, sondern dann 
würde er sowieso mehr als 1 EUR kosten müssen, das geht nur mit Styropor 
und einem Pressling aus Tran.

Andere Imbissbetriebe rechnen prinzipiell 19% und führen mehr an den 
Staat ab, als sie eigentlich müssten, bloss ist denen die 
Aufschlüsselung zu viel Arbeit.

Ich sag bei McDoof immer "hier essen" damit die möglichst viel an den 
deutschen Staat überweisen müssen.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Reinisch schrieb:
> wie jetzt? Du hast mehrere Beutel >= 100 g mit Rosmarin gekauft und
> manche wurden zu 7% abgerechnet und andere zu 19%, das klingt in der Tat
> sehr seltsam.

Von 6 verschiedenen Gewürz-Positionen (eine Packungen mit 40g, der Rest 
mit 100 bis 500g) sind alle außer dem Rosmarin mit 7% ausgewiesen. Ich 
habe dann bei meiner letzten Bestellung einfach mal angefragt, wie es zu 
dem Unterschied kam und bekam die Antwort, daß man damals den Rosmarin 
mit 19% eingekauft hatte; bei der nächsten Lieferung würden wieder 7% 
ausgewiesen.

von Walter S. (avatar)


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Andi $nachname schrieb:
> Und, wie stark wirkt sich der unterschiedliche Satz auf die Endpreise
> aus, so wie das der Uhu behauptet?

also Mal angenommen die 7% werden abgeschafft und stattdessen für alles 
19% eingeführt.
Behauptest Du ernsthaft dass du dann deine Lebensmittel noch zum 
gleichen Preis bekommen würdest?

von J. A. (gajk)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> wie jetzt? Du hast mehrere Beutel >= 100 g mit Rosmarin gekauft und
>> manche wurden zu 7% abgerechnet und andere zu 19%, das klingt in der Tat
>> sehr seltsam.
>
> Von 6 verschiedenen Gewürz-Positionen (eine Packungen mit 40g, der Rest
> mit 100 bis 500g) sind alle außer dem Rosmarin mit 7% ausgewiesen. Ich
> habe dann bei meiner letzten Bestellung einfach mal angefragt, wie es zu
> dem Unterschied kam und bekam die Antwort, daß man damals den Rosmarin
> mit 19% eingekauft hatte; bei der nächsten Lieferung würden wieder 7%
> ausgewiesen.

Für den Einkäufer ist es doch wurscht, ob der 19% oder 7% zahlt. Er 
verrechnet den Betrag eh mit seiner eingenommenen MwSt.

Insofern wird dein Rosmarinburger auch nicht teurer oder billiger je 
nachdem wie dein Gewürzler das Kraut eingekauft hat.

von J. A. (gajk)


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Walter S. schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>> Und, wie stark wirkt sich der unterschiedliche Satz auf die Endpreise
>> aus, so wie das der Uhu behauptet?
>
> also Mal angenommen die 7% werden abgeschafft und stattdessen für alles
> 19% eingeführt.
> Behauptest Du ernsthaft dass du dann deine Lebensmittel noch zum
> gleichen Preis bekommen würdest?

Die 7% bzw. die 19% sind die MwSt. für den VERBRAUCHER. Klar, dass die 
Sachen dann teurer werden, weil der Verbraucher keine Vorsteuer ziehen 
kann.

Für den Prozess BIS zum Endkunden sind die MwSt.-Sätze egal.

von Ralf D. (dreilira)


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J. Ad. schrieb:
> Walter S. schrieb:
>> Andi $nachname schrieb:
>>> Und, wie stark wirkt sich der unterschiedliche Satz auf die Endpreise
>>> aus, so wie das der Uhu behauptet?
>>
>> also Mal angenommen die 7% werden abgeschafft und stattdessen für alles
>> 19% eingeführt.
>> Behauptest Du ernsthaft dass du dann deine Lebensmittel noch zum
>> gleichen Preis bekommen würdest?
>
> Die 7% bzw. die 19% sind die MwSt. für den VERBRAUCHER. Klar, dass die
> Sachen dann teurer werden, weil der Verbraucher keine Vorsteuer ziehen
> kann.
>
> Für den Prozess BIS zum Endkunden sind die MwSt.-Sätze egal.

Wenn sich was am MWSt-Satz ändern würde, wird das IMMER teurer für den 
Endverbraucher. Egal ob auf 19% oder 7%. Wer glaubt, daß der Handel 
freiwillig eine solche Gelegenheit zum Abkassieren auslässt, ist ein 
Träumer.

von Dave B. (gaston)


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Ralf Dreiling schrieb:
> Wenn sich was am MWSt-Satz ändern würde, wird das IMMER teurer für den
> Endverbraucher. Egal ob auf 19% oder 7%. Wer glaubt, daß der Handel
> freiwillig eine solche Gelegenheit zum Abkassieren auslässt, ist ein
> Träumer.

Aufrunden bitte!
Bloss ohne vorgeschobenen gemeinnützigen Zweck.

von Timm T. (Gast)


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Michael Bertrandt schrieb:
> Andere Imbissbetriebe rechnen prinzipiell 19% und führen mehr an den
> Staat ab, als sie eigentlich müssten, bloss ist denen die
> Aufschlüsselung zu viel Arbeit.

Quark, das sind 2 Tasten auf der Kasse, das konnten Kassen schon vor 20 
Jahren.

Ok, wenn ich natürlich gar keine Kasse habe... Aber dann muss ich auch 
nichts an den Staat abführen. ;-)

Timm Reinisch schrieb:
> Die Aufmachung für den Küchengebrauch ist nur für Rosmarin,
> Beifuß und Basilikum Voraussetzung. Bei anderen Gewürzen sieht das
> wieder anders aus

Was wieder einmal zeigt, wie krank dieses Märchensteuersystem ist.

J. Ad. schrieb:
> hier: 19% Ust, da Restaurantbetrieb
> mitnehmen: 7%, da Nahrungsmittel

Was wieder einmal zeigt, wie krank dieses Märchensteuersystem ist.

Aber mächstes Jahr hat sich das eh erledigt, da gibt es dann 21% auf 
Alles.

von Uhu U. (uhu)


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J. Ad. schrieb:
> Für den Einkäufer ist es doch wurscht, ob der 19% oder 7% zahlt. Er
> verrechnet den Betrag eh mit seiner eingenommenen MwSt.

Ja, das System der Mehrwertsteuer ist psychologisch geschickt 
konzipiert: die Nachlässigkeit des Einen geht zu Lasten des anderen. Das 
Muster scheint den Politverbrechern in Fleisch und Blut übergegangen zu 
sein - ich erinnere nur an die Rundfunksteuer, die keine ist und den 
DBF, das IOC und diese ganzen Talkshow-Heinis bestens versorgt, ohne daß 
die bei dem Raubzug irgendwo mit Namen auftauchen...

von Uhu U. (uhu)


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Ralf Dreiling schrieb:
> Egal ob auf 19% oder 7%. Wer glaubt, daß der Handel
> freiwillig eine solche Gelegenheit zum Abkassieren auslässt, ist ein
> Träumer.

Das ist jetzt aber eine andere Baustelle, die mit der Steuergeschichte 
nichts zu tun hat, aber bestens geeignet ist, die Zusammenhänge zu 
verschleiern.

von J. A. (gajk)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ralf Dreiling schrieb:
>> Egal ob auf 19% oder 7%. Wer glaubt, daß der Handel
>> freiwillig eine solche Gelegenheit zum Abkassieren auslässt, ist ein
>> Träumer.
>
> Das ist jetzt aber eine andere Baustelle, die mit der Steuergeschichte
> nichts zu tun hat, aber bestens geeignet ist, die Zusammenhänge zu
> verschleiern.

Da wird gar nichts verschleiert. Der ganze Handel, Zwischenhandel, Kauf, 
Verkauf der Sachen und auch die ganzen Preisüberlegungen erfolgen auf 
Grundlage von Netto-Preisen. Mehr als ein Schulterzucken ist da die MwSt 
NICHT. Bezahlte MwSt wird mit in Rechnung gestellter MwSt. verrechnet. 
Das kostet allenfalls etwas Druckertinte, ist aber sonst völlig 
nebensächlich.

GANZ früher, bis zu den 40er Jahren gab es aber tatsächlich ein System 
der Umsatzsteuer, bei dem die Waren um so teurer wurden, je mehr 
Zwischenhändler es gab.

Doch heute ist allein der vom Endkunden bezahlte Kaufpreis 
ausschlaggebend, wie viel der Staat davon als MwSt kassiert.

von J. A. (gajk)


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...schlecht läuft es allerdings, wenn man z. B. Ziegelsteine in großen 
Mengen als Baufirma einkauft und sich kräftig Vorsteuer erstatten lässt, 
hernach jedoch keine Belege über den Weiterverkauf bzw. Verbau von 
Ziegelsteinen nebst der dann abzuführenden MwSt. zu finden sind...

von Korax K. (korax)


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Uhu verbraucht wieder mal unnötig Strom...

von Uhu U. (uhu)


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J. Ad. schrieb:
> Da wird gar nichts verschleiert.

Offenbar wird so gut schleiert, daß zumindest du das Spielchen nicht 
durchschaust...

von Robert L. (lrlr)


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der 1. google treffer sagt:

Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer

Wurde die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), 
schuldet der Unternehmer diesen Betrag dem Finanzamt. Dieser Fehler kann 
bspw. einem Einzelhändler unterlaufen, der einen Lebensmittelverkauf mit 
einem Steuersatz von 19% statt 7% ausweist. Der Händler muss dann den zu 
hohen Betrag an das Finanzamt abführen lt. § 14c (1) UStG i.V.m. 
Abschnitt 192 Abs. 9 UStR. Der Rechnungsempfänger hingegen hat nicht das 
Recht, die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu 
machen. Er kann lediglich die Vorsteuer abziehen, die ihm laut 
Umsatzsteuergesetz für die in Rechnung gestellte Lieferung oder Leistung 
zusteht.


die "Thesen" im Ausgangspostig ist also einfach nur mülll

von Uhu U. (uhu)


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Robert L. schrieb:
> die "Thesen" im Ausgangspostig ist also einfach nur mülll

Wo bitte sind im Ausgangsposting "Thesen"? Und Müll schreibt man groß.

von J. A. (gajk)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ein Gewürzhändler kauft bei seinem Lieferanten Rosmarin zu 19% USt ein,
> obwohl dafür nur der reduzierte USt-Satz von 7% fällig wird.

Der einkaufende Händler macht beim Finanzamt die für das Produkt 
geltende Vorsteuer geltend, der Verkäufer muss die 19% genauso angeben 
wie er es bei 7% tun muss. Der Einkäufer wird also besser drauf achten, 
dass er nix zu 19% kauft, wo er nur 7% Vorsteuer ziehen darf. Einem 
einigermaßen gewieften Gemüsehändler traue ich so etwas aber zu.

Wo ist das ein Spielchen?

> Dann verkauft er das Kraut - vermutlich nicht zum Einstandspreis -
> weiter und berechnet dafür ganz frech ebenfalls 19% MwSt.
> Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird das Problem auf
> dessen Endkunden verlagert.

Allenfalls teilweise, falls der Käufer nicht weiß, dass der nur 7% 
Vorsteuer ziehen darf.

Es müsste daher lauten: Wenn der Käufer GAR NICHT 
vorsteuerabzugsberechtigt ist, DANN steht er mit zu teurer Ware da und 
muss es an den End-Kunden teuer abgeben.

Ob der Kunde dagegen im Regen steht oder der Händler hängt von den 
Marktgegebenheiten ab.

Wenn Achmet in seiner Lieferkette zwei 7/19-Stolpersteine hat und Ali 
nicht, dann wird Achmet zwar jammern, aber dennoch nicht viel mehr 
berechnen können als sein Konkurrent Ali.

> Ist er es nicht, wird er ungerechtfertigt
> mit der doppelten USt belastet - dem Staat kanns recht sein.

Die MwSt. wird bei allen Vorgängen, die sich VOR dem entgültigen 
Verbraucher abspielen, wieder herausgerechnet. Wer länger im Geschäft 
ist, wird sich über den Steuerberater oder aus Tabellen ne Übersicht 
verschaffen, wann er welche MwSt-Sätze zu berechnen hat. Solche 
Abgrenzungsfragen tauchen immer mal wieder auf, dürften jedoch ingesamt 
marginal sein.

Beispiel: Bei McD sagst du, du nimmst dein Essen mit (19%). Als du die 
leckere braune Tüte in Händen hältst, siehst du deinen Kumpel, wie er in 
den Bänken sitzt und mampft. Du setzt dich zu ihm und verspeist deine 
Fritten dann doch IM Restaurant. Im Grunde genommen ein MwSt-Missbrauch 
bzw. Fehlgestaltung.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird das Problem auf
> dessen Endkunden verlagert. Ist er es nicht, wird er ungerechtfertigt
> mit der doppelten USt belastet - dem Staat kanns recht sein.

Robert L. schrieb:
> Wurde die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen ... schuldet der Unternehmer
> diesen Betrag dem Finanzamt. ... Der Händler muss dann den zu
> hohen Betrag an das Finanzamt abführen. ... Der Rechnungsempfänger
> hingegen hat nicht das Recht, die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer als
> Vorsteuer geltend zu machen.

Ich würde sagen, das Eröffnungsposting liegt goldrichtig.
Den vom Händler verschuldeten, also zu hohen, MwSt.-Satz bezahlt der 
Endkunde. Für diesen sind die Produkte somit ungerechtfertigterweise zu 
teuer, während der Verursacher keinen Schaden (und keinen Nutzen) 
davonträgt.

von J. A. (gajk)


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Alexander Schmidt schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird das Problem auf
>> dessen Endkunden verlagert. Ist er es nicht, wird er ungerechtfertigt
>> mit der doppelten USt belastet - dem Staat kanns recht sein.
>
> Robert L. schrieb:
>> Wurde die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen ... schuldet der Unternehmer
>> diesen Betrag dem Finanzamt. ... Der Händler muss dann den zu
>> hohen Betrag an das Finanzamt abführen. ... Der Rechnungsempfänger
>> hingegen hat nicht das Recht, die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer als
>> Vorsteuer geltend zu machen.
>
> Ich würde sagen, das Eröffnungsposting liegt goldrichtig.
> Den vom Händler verschuldeten, also zu hohen, MwSt.-Satz bezahlt der
> Endkunde. Für diesen sind die Produkte somit ungerechtfertigterweise zu
> teuer, während der Verursacher keinen Schaden (und keinen Nutzen)
> davonträgt.

Ich würde sagen, dass der Händler ist der Dumme, weil seine Rendite 
kleiner ist. Sobald ein Konkurrent da ist, wird sich der Preis nicht nur 
nach dem Mwst-depperten Händler richten.

Und zum Verursacher: doof läuft es, wenn ein Verkäufer 7% berechnet und 
abführt, man dann bei einer Steuerprüfung feststellt, dass er hätte 19% 
berechnen und abführen müssen. Dann muss der Händler nämlich nachzahlen 
und hat kaum Chancen, dies von seinen Kunden zurückzubekommen.

Als "Vorsichtsmaßnahme" also eher 19% zu berechnen ist also aus 
Händlersicht gar nicht so dumm, auch wenn er nix direkt davon hat.

von J. A. (gajk)


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Nehmen wir so ein Glas Schokoladencreme, kostet bei Aldi, Lidl und Rewe 
jeweils 1,09 Euro. Wenn bei einem der Dreien das Glas plötzlich 1,20 
Euro kosten sollte, weil in der Lieferkette die Nüsse MwSt-unsinnig 
eingekauft hat, dann werden die Kunden halt dort nicht mehr kaufen.

von Uhu U. (uhu)


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J. Ad. schrieb:
> Als "Vorsichtsmaßnahme" also eher 19% zu berechnen ist also aus
> Händlersicht gar nicht so dumm, auch wenn er nix direkt davon hat.

Aha, du fängst an, das Spielchen zu durchschauen. Wenn du jetzt auch 
noch den lachenden Dritten findest, hast du gewonnen ;-)

von Timm T. (Gast)


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Alexander Schmidt schrieb:
> Den vom Händler verschuldeten, also zu hohen, MwSt.-Satz bezahlt der
> Endkunde. Für diesen sind die Produkte somit ungerechtfertigterweise zu
> teuer, während der Verursacher keinen Schaden (und keinen Nutzen)
> davonträgt.

Quark. Es ist doch im Eingangpost gar nicht definiert, ob der Endkunde 
wirklich Endkunde im Sinne der Märchensteuer ist, sprich Privatkauf ohne 
MWSt-Erstattung, oder z.B. ein Fleischer, der die Vorsteuer geltend 
machen kann, aber den Rosmarin nicht direkt weiterverkauft, weil der in 
der Wurst landet, die mit 7% versteuert wird, oder eine Gaststätte, die 
das an die Suppe kippt, die dann mit 19% versteuert wird.

Außerdem wurde schon gesagt, dass für Rosmarin je nach Menge ein anderer 
Satz gilt als für andere Gewürze. Warum auch immer, aber damit ist die 
Frage eigentlich hinfällig.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> Außerdem wurde schon gesagt, dass für Rosmarin je nach Menge ein anderer
> Satz gilt als für andere Gewürze.

Das mit der Menge wird offensichtlich in der Praxis nicht eingehalten 
und konterkariert für planende Endverbraucher den Gedanken des 
reduzierten Steuersatzes, indem er ihn auf Kleinspackungen festnagelt, 
bei denen die Verpackung mehr kostet, als der Inhalt.

Über die MwSt-Systematik kann man sich nur am Kopf kratzen...

von J. A. (gajk)


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Timm Thaler schrieb:

> Quark. Es ist doch im Eingangpost gar nicht definiert, ob der Endkunde
> wirklich Endkunde im Sinne der Märchensteuer ist, sprich Privatkauf ohne
> MWSt-Erstattung

Wenn der Endkunde nicht der Endkunde ist, ist der Endkunde nicht der 
Endkunde.

Wenn es nicht der Endkunde ist, dann kriegt er auch die MwSt. wieder - 
nach Maßgabe der geltenden Vorschriften.

Sonst müssten wir uns noch fragen, ob die Gewürze wirklich Gewürze im 
Sinne der Märchensteuer sind oder ob es sich nicht doch um Kräuter 
handelt.

Zur Ausgangsfrage: Der Endkunde (im Sinne des bisherigen 
Sprachgebrauchs) vergleicht die Preise und kauft dann beim dem Händler 
seines Vertrauens.

von Uhu U. (uhu)


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J. Ad. schrieb:
> Zur Ausgangsfrage: Der Endkunde (im Sinne des bisherigen
> Sprachgebrauchs) vergleicht die Preise und kauft dann beim dem Händler
> seines Vertrauens.

Und jetzt nochmal: Sind die Preise im Supermarkt, oder im Internethandel 
von der Mehrwertsteuer abhängig, oder nicht?

von J. A. (gajk)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Zur Ausgangsfrage: Der Endkunde (im Sinne des bisherigen
>> Sprachgebrauchs) vergleicht die Preise und kauft dann beim dem Händler
>> seines Vertrauens.
>
> Und jetzt nochmal: Sind die Preise im Supermarkt, oder im Internethandel
> von der Mehrwertsteuer abhängig, oder nicht?

Der Endkunde zahlt Endpreise, da ist die MwSt. schon drin. Wenn es nur 
einen Händler ohne Konkurrenz gibt, dann kann dieser eine MwSt.-Erhöhung 
leicht an dich durchreichen.

Ist es aber so, dass es mehrere Händler gibt, dann sagt vielleicht einer 
davon, dass er bei den alten Brutto-Preisen bleibt und nun halt etwas 
weniger Gewinnmarge hat.

Zwischenlösungen sind natürlich auch denkbar.

Natürlich sind die Endpreise von der MwSt. abhängig. Aber du wirst 
keinen Händler finden, der sich mit dem Argument "mein Zwischenhändler 
hat mir zu viel MwSt. berechnet" höhere Preise erlauben kann.

Schau dir mal die Rabattangebote an: Minus 10%, 20%, 30%. Der Handel 
verdient TROTZDEM noch gut an diesen "Schnäppchen". Und auch die 
Billig-Anbieter haben ihre Margen - sonst wären die Albrechts vom Aldi 
nicht mit die reichsten Leute in Deutschland.

Zum Handel: Mein Onkel war im Hühnergeschäft (Wienerwald etc.). Da ging 
es beim Kilopreis für die Hendln um 1/8 Pfennig pro Kilo. Gerade die 
Zwischenhändler werden schon drauf achten, dass sie mit der MwSt. nicht 
draufzahlen.

von A. $. (mikronom)


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Ralf Dreiling schrieb:
> Wenn sich was am MWSt-Satz ändern würde, wird das IMMER teurer für den
> Endverbraucher. Egal ob auf 19% oder 7%. Wer glaubt, daß der Handel
> freiwillig eine solche Gelegenheit zum Abkassieren auslässt, ist ein
> Träumer.

Nun der Handel nutzt das sogar teilweise aus, um sich gegen die 
Wettbewerber zu positionieren. Wer die Pizza abholt statt sie vor Ort zu 
essen bekommt zum Beispiel 10% oder 20 % Rabatt. Nicht nur weil der 
Kunde keine Kosten im Restaurant verursacht, sondern auch weil der 
reduzierte MWSt.-Satz berechnet werden kann und man den Kunden an den 
größeren Einnahmen beteiligen kann. McDonald's hat halt genug 
Marktmacht, um das nicht tun zu müssen, die kassieren lieber und freuen 
sich, dass die Mitnahmekunden den meisten Gewinn bei noch geringeren 
Kosten verursachen.

Ach übrigens: Wer denkt, die rechtlichen Grundlagen der Umsatzsteuer 
seien kompliziert, der hat sich offensichtlich noch nie mit der 
Einkommensteuer befasst.

Und noch etwas: Als der normale Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 Prozent 
gestiegen ist waren die Anbieter nicht so blöd und haben das am 
01.01.2007 gemacht. Dafür bot sich die Fußball-WM vom 9. Juni bis zum 9. 
Juli 2006 an. In dieser Zeit gab es die meisten Preiserhöhungen, die 
Kundschaft hat es im WM-Delierium schlicht und ergreifend nicht bemerkt. 
Am 01.01.2007 konnten sich die Anbieter dann brüsten, dass sie, die 
Helden, die Mehrkosten nicht an die Endverbraucher weitergeben würden.

von Robert L. (lrlr)


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Gehts der Wirtschaft gut, gehts uns allen gut ;-)

wo liegt das Problem, wenn eine Firma Gewinn macht?

(auch wenn es, im konkreten Fall ja nicht funktioniert)
aber wo liegt eigentlich das Problem, wenn jemand alle Möglichkeiten 
ausschöpft?
(solange sie legal sind)

wer würde das nicht tun?

und warum wird da immer so ein "ich armer Schlucker bin bei allem total 
benachteiligt, und die andern sind alle Böse... " Gejammere draus? wenn 
jemand irgend ein "steuerschlupfloch" findet..

andererseits würde "man" mit geschwellter Brust da stehen, wenn man 
selber irgendwo "dem bösen Staat" 4$ "abgeknöpft" hat...

von A. $. (mikronom)


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Robert L. schrieb:
> Gehts der Wirtschaft gut, gehts uns allen gut ;-)

Eine neoliberale Einstellung, die man vor 50 Jahren propagiert hat udn 
heute noch in der (ewig gestrigen) FDP pflegt.

> wo liegt das Problem, wenn eine Firma Gewinn macht?

Ein Problem ist die Schieflage zwischen denen mit Macht (Großkonzerne) 
und denen ohne Macht (kleine Unternehmen, Arbeitnehmer). Die Aussage 
"Gehts der Wirtschaft gut, gehts uns allen gut" stimmt eben nicht mehr, 
denn die Mehrgewinne werden zu Lasten der Kleinen gemacht. 
Beispielsweise weil die Reallöhne sinken und man mit Zeitarbeitsfirmen 
dafür sorgt, dass die Arbeitnehmer mit einem Hungerlohn nach Hause gehen 
müssen, während auf den Hauptversammlungen eine 
Milliardengewinnsteigerung nach der anderen verkündet wird.

Ich empfehle dir das zu lesen. http://www.nachdenkseiten.de/?p=5626

> aber wo liegt eigentlich das Problem, wenn jemand alle Möglichkeiten
> ausschöpft?
> (solange sie legal sind)
>
> wer würde das nicht tun?

Hier sehe ich das Problem, dass die "legalen Möglichkeiten" explizit so 
vom Gesetzgeber gestaltet werden, dass sie von den Großen genau für 
diesen Mist missbraucht werden können.

Wieso kann ein Hambörger ohne Bedienung und ohne anteiliger 
Restaurantmiete netto teurer sein, als ein Hambörger mit Bedienung und 
anteiliger Restaurantmiete? Der ermäßigte Steuersatz existiert, um den 
Grundbedarf nicht zu teuer zu machen. Er wird aber von vielen 
missbraucht, um die Gewinne zu steigern, nicht um es billiger zu machen.

Selbst die Politik jammert, dass Großkonzerne wie Amazon oder Apple dank 
Firmensitz in Steueroasen und geschickter Warenschieberei kaum Steuern 
zahlen. Die Politiker beschweren sich jetzt also darüber, dass sie 
solche Kackgesetze erlassen haben. Tja, sollen sie es doch ändern, aber 
dann würden sie ja auch den ganzen VWs, Deutschbanks, RWEs & anderen 
Kofferbringern die Milliardenschlupflöcher verschließen. Also jammert 
man weiter und tut so, als könne man daran nichts ändern. Als 
Entschädigung gibt es ab und zu ein Köfferchen für die Politiker und 
eine "alternativlose" Steuererhöhung für die Kleinen.

> und warum wird da immer so ein "ich armer Schlucker bin bei allem total
> benachteiligt, und die andern sind alle Böse... " Gejammere draus? wenn
> jemand irgend ein "steuerschlupfloch" findet..

Warum "gestaltet" man denn überhaupt Steuerschlupflöcher?

von J. A. (gajk)


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In der Physik gibt es ja die Erhaltungssätze: Energie, Impuls, 
Drehimpuls etc.

Wenn dann an einer Stelle ganz viel Energie "verbraucht" wird, weiß man, 
dass die irgendwo herkommen muss oder anderweitig fehlt.

Aber in der Wirtschaft, ja in der Wirtschaft geht darum Gewinne zu 
machen. Frage: Gibt es da nicht auch einen Erhaltungssatz D.h. die 
Gewinne des einen sind die Verluste des anderen.

Oder ist es möglich, unter Mithilfe von Roland Berga und McKinsi, dass 
ALLE Unternehmen gleichzeitig und ständig wachsende Gewinne machen? Wo 
kommen diese Gewinne her?

von Uhu U. (uhu)


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J. Ad. schrieb:
> Frage: Gibt es da nicht auch einen Erhaltungssatz D.h. die
> Gewinne des einen sind die Verluste des anderen.

Dem steht die Insolvenz entgegen... Außerdem schöpfen die Banken Geld 
aus dem Nichts und wenn der Kredit zurückgezahlt ist, löst es sich in 
Nichts auf.

von A. $. (mikronom)


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J. Ad. schrieb:
> Oder ist es möglich, unter Mithilfe von Roland Berga und McKinsi, dass
> ALLE Unternehmen gleichzeitig und ständig wachsende Gewinne machen? Wo
> kommen diese Gewinne her?

Doch, das geht. Das nennt man dann Wirtschaftswachstum. Theoretisch wäre 
es möglich, dass alle gleichzeitig wachsende Gewinne realisieren können. 
Aber leider gibt es da diverse Mänädschereigenschaften wie zum Beispiel 
Gier oder Raffgier.

Roland Berga und McKinsi sorgen lediglich dafür, dass die einen 
überdurchschnittliches (dieses Wort einfach mal durchdenken!) Wachstum 
haben, wohingegen andere nur unterdurchschnittlich zulegen oder gar 
schrumpfen.

von Robert L. (lrlr)


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>ALLE Unternehmen gleichzeitig und ständig wachsende Gewinne machen?

das ist eine komische Frage?

was macht das unternehmen mit dem Gewinn?

keiner wird das geld "unters Kopfkissen" legen..

sonder ausgeben (Investieren in z.b. Wohnungen)
oder woher glaubt ihr kommen die z.B. Mietwohnung in denen ihr wohnt,?

und wenn einem nix mehr einfällt, liegt es eben auf der Bank,und die 
verleiht es 10 mal...

von J. A. (gajk)


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Robert L. schrieb:
>>ALLE Unternehmen gleichzeitig und ständig wachsende Gewinne machen?
>
> das ist eine komische Frage?

Na ja, viele werden ja durch Geschäfte an der Börse "reich". Sie kaufend 
und verkaufen Aktien. Nehmen wir als Beispiel an, dass es 1000 
Marktteilnehmer gibt, die irgendwann einmal was kaufen und später dann 
verkaufen. Je nach Kurs haben sie dann einen Gewinn oder einen Verlust 
gemacht.

Die Frage ist nun, ob es möglich ist, dass ALLE Teilnehmer am Ende mit 
einem Gewinn dastehen können oder ob es zwangsläufig auch Verlierer 
geben MUSS.

Ähnlich wäre es bei der Produktion. Gewinn entsteht ja, wenn die 
Produkte zu einem höheren Preis verkauft werden als der, der für die 
Herstellung (Material, Löhne etc. ) bezahlt wurde. Andererseits muss es 
ja auch Kundschaft geben, die genug Geld haben um die Waren zu kaufen.

Stellen wir uns vor, es gäbe nur EINE Firma, die alles herstellt und bei 
der alle kaufen müssen. Kann diese Firma Gewinn erwirtschaften? Oder 
langt der ausbezahlte Lohn einfach nicht aus, um die Produkte der Firma 
zurückzukaufen?

Mein Verdacht ist, dass Gewinn ingesamt immer auf Kosten anderer 
realisiert wird, das rein kapitalistische System also eine Art 
Schneeballsystem ist, welches nur so lange funktioniert, so lange es 
Lohn- und Sozialgefälle gibt.

Ob er hierzu fundierte Modelle oder Rechnungen gibt, das wäre meine 
"komische" Frage.

von A. $. (mikronom)


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J. Ad. schrieb:
> Mein Verdacht ist, dass Gewinn ingesamt immer auf Kosten anderer
> realisiert wird, das rein kapitalistische System also eine Art
> Schneeballsystem ist, welches nur so lange funktioniert, so lange es
> Lohn- und Sozialgefälle gibt.

Auch arme Länder haben Wirtschaftswachstum. Damit ist deine Theorie 
schon mal widerlegt. Alle könnten gleichzeitig vom Wachstum profitieren, 
wenn da nicht die Gier im Kapitalismus wäre.

von D. I. (Gast)


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J. Ad. schrieb:
> Mein Verdacht ist, dass Gewinn ingesamt immer auf Kosten anderer
> realisiert wird, das rein kapitalistische System also eine Art
> Schneeballsystem ist, welches nur so lange funktioniert, so lange es
> Lohn- und Sozialgefälle gibt.

Solange durch Arbeit und Produktion Mehrwert/Neues geschaffen wird, kann 
jeder profitieren. Wenn aber nur umverteilt wird muss es Gewinner und 
Verlierer geben.

von J. A. (gajk)


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Andi $nachname schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Mein Verdacht ist, dass Gewinn ingesamt immer auf Kosten anderer
>> realisiert wird, das rein kapitalistische System also eine Art
>> Schneeballsystem ist, welches nur so lange funktioniert, so lange es
>> Lohn- und Sozialgefälle gibt.
>
> Auch arme Länder haben Wirtschaftswachstum.

Das hatte ich auch schon überlegt. Die Karawane zieht ja durch die 
globalisierte Welt. Erst wurden die Ikea-Sachen in der DDR gefertigt, 
waren billig für die Wessis und die Ossis mussten dafür schuften.

Nun gibt es die DDR nicht mehr und das Zeugs wird irgendwo anders auf 
der Welt hergestellt, wo es billiger ist. Sobald man einen noch 
billigeren Standort findet nokiert man dann dorthin etc. etc. Es bleibt 
also nur deshalb billig, weil wir Leute finden, die ein niedrigeres 
Lohnniveau haben.

Aber wie es scheint, profitieren dann am Ende doch alle davon.

von A. $. (mikronom)


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J. Ad. schrieb:
> Aber wie es scheint, profitieren dann am Ende doch alle davon.

Nein, das nun gerade nicht.

von Juppi J. (juppiii)


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J. Ad. schrieb:
> Nun gibt es die DDR nicht mehr und das Zeugs wird irgendwo anders auf
>
> der Welt hergestellt, wo es billiger ist. Sobald man einen noch
>
> billigeren Standort findet nokiert man dann dorthin etc. etc. Es bleibt
>
> also nur deshalb billig, weil wir Leute finden, die ein niedrigeres
>
> Lohnniveau haben.

Das versuchen viele auszublenden!


...jeder kann nicht Vorteile erlangen,es muss immer Verlierer geben,
Sonst funktioniert das nicht.

von J. A. (gajk)


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Juppi J. schrieb:

> ...jeder kann nicht Vorteile erlangen,es muss immer Verlierer geben,
> Sonst funktioniert das nicht.

Das war ja mein Gedanke: Die Summe aus Gewinnen und Verlusten ist Null.

Aber dem wurde ja schon widersprochen.

von D. I. (Gast)


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J. Ad. schrieb:
> Das war ja mein Gedanke: Die Summe aus Gewinnen und Verlusten ist Null.

Du musst erstmal definieren was unter Gewinn und Verlust zu verstehen 
ist.

Beispiel: Ist Arbeitszeit die ich zur Herstellung eines Produkts 
investiere Verlust und das Produkt der Gewinn? Was wenn mehrere Leute 
Zeit investieren und ihre Produkte dann tauschen?

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