B e r n d W. schrieb:
>> kann/darf ich hier in der Mietwohnung nix fest verlegen.
>
> Das kann nicht sein, sowas ist gesetzlich geregelt!
Kabel hinter der Fußleiste zu verlegen, kann der Vermieter sicherlich
nicht verbieten, ebensowenig das Bohren von Löchern im normalen Umfang
z.B. zum Aufhängen von Küchenschränken. Das meterweise Aufstemmen der
Wände aber wohl schon, das ist schon ein ziemlicher Eingriff in die
Bausubstanz.
Übrigens, man kann Kabel auch oben auf den Absatz von der Fußleiste
aufkleben, wenn man sauber arbeitet, sieht man das kaum und beim Auszug
ist das recht rückstandsfrei wieder zu entfernen. Die Fußleiste ist dann
halt etwas in der Höhe 'gewachsen'. Habe ich schonmal gemacht, hat kein
Mensch bemerkt.
Gruß
Jadeclaw.