Hallo, ich habe meinen Laptop vor drei Monaten an eine Firma zur Reparatur geschickt. Das Ganze hat sich dann ewig in die Länge gezogen, bei Anrufen wurde ich nur vertröstet. Dann war die Firma irgendwann nur noch zu bestimmten Zeiten erreichbar, dann gab es verschiedene Bandansagen (neue Telefonanlage, interne Umstrukturierung,....), jetzt ist unter der Nummer kein Anschluss mehr. Auf verschiedenen Bewertungsforen im Internet steht, dass die Firma inzwischen Pleite ist. Dass das von Anfang an ein Betrug war glaube ich eher nicht, die Firma gibt es schon länger, mit über 1000 Bewertungen bei Ebay. Jetzt weiß ich nicht so ganz wie ich vorgehen soll. Wie finde ich einen eventuellen Insolvenzverwalter raus? Über das Zuständige Amtsgericht? Und wie finde ich das? Habe leider keine Rechtschutzversicherung, so dass sich ein Anwalt wahrscheinlich eher weniger lohnt. Hier die Daten der Firma um die es geht (sind alle so direkt im Impressum bei Ebay zu finden), wenn das hier nicht erlaubt ist, bitte wieder löschen: Laptop City GmbH Dariusz Drazkowski Markstraße 4 13409 Berlin Deutschland Telefon: 030/54484312 E-Mail: info@laptop-city.de Ebayname: nb-rep-berlin
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Tobias Wieauchimmer schrieb: > Hallo, > > ich habe meinen Laptop vor drei Monaten an eine Firma zur Reparatur > geschickt. Das Ganze hat sich dann ewig in die Länge gezogen, bei > Anrufen wurde ich nur vertröstet. Dann war die Firma irgendwann nur noch > zu bestimmten Zeiten erreichbar, dann gab es verschiedene Bandansagen > (neue Telefonanlage, interne Umstrukturierung,....), jetzt ist unter der > Nummer kein Anschluss mehr. > > Auf verschiedenen Bewertungsforen im Internet steht, dass die Firma > inzwischen Pleite ist. > Dass das von Anfang an ein Betrug war glaube ich eher nicht, die Firma > gibt es schon länger, mit über 1000 Bewertungen bei Ebay. > > Jetzt weiß ich nicht so ganz wie ich vorgehen soll. Wie finde ich einen > eventuellen Insolvenzverwalter raus? Über das Zuständige Amtsgericht? > Und wie finde ich das? Habe leider keine Rechtschutzversicherung, so > dass sich ein Anwalt wahrscheinlich eher weniger lohnt. > > Hier die Daten der Firma um die es geht (sind alle so direkt im > Impressum bei Ebay zu finden), wenn das hier nicht erlaubt ist, bitte > wieder löschen: > > Laptop City GmbH > Dariusz Drazkowski > Markstraße 4 > 13409 Berlin > Deutschland Telefon: 030/54484312 > E-Mail: info@laptop-city.de > > Ebayname: nb-rep-berlin Zunächst ist es natürlich ein Gerücht, dass die Firma insolvent ist. Manche machen sich auch einfach mit dem Gerätebestand aus dem Staub. Da du den Sitz der Firma kennst, könntest du beim Amtsgericht nachfragen, ob es da eine Insolvenzanzeige gibt. Insolvenz anmelden ist ja ein offizieller Vorgang und es gibt dann auch einen Insolvenzverwalter, den dir das Gericht auch nennen müsste. Der I-Verwalter kann dann Auskunft geben, welche Chancen du auf dein Gerät hast und evtl. feststellen, ob es überhaupt noch im Bestand dieser Firma ist. Vielleicht haben sie es ja repariert und dann vertickt.
Ganz so hinter dem Mond ist D dann doch nicht. Das Handelsregister findet man online: https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n Insolvenzanmeldungen ebenfalls: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
J. Ad. schrieb: > Tobias Wieauchimmer schrieb: >> Hallo, >> >> ich habe meinen Laptop vor drei Monaten Wie wärs, wenn du mit Verstand zitierst, statt hier alles mit Redundanz zuzuballern?
Ich hatte (habe) das gleiche Problem gerade mit einem Spot-Belichtungsmesser bei einer anderen Pleitefirma. Da ich früher mal Datenbanken bei einem Inkassounternehmen programmierte und dort noch guten Kontakt pflege, habe ich den Chef mal nach dem bestmöglichen Vorgehen gefragt: Seine klare Antwort - ABSCHREIBEN!!! Alles andere Kostet erstmal Geld und wenn die Pleite sind, kannst du das (Geld) sowieso nicht wiederbekommen. Es gibt zwar theoretisch ein paar Möglichkeiten, in der Praxis sieht es allerdings eher schlecht aus. Das einzig sinnvolle: Schreib die Firma freundlich an, ob du das Gerät nicht unrepariert zum selbstkostenpreis zurückgesendet bekommen kannst. (Hier wird übrigens gerade das gleiche Problem diskutiert. Bewegt sich zwar im Breich von Kameras, das Vorgehen bleibt aber gleich: http://www.mi-fo.de/forum/index.php?showtopic=33034)
Uhu Uhuhu schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Tobias Wieauchimmer schrieb: >>> Hallo, >>> >>> ich habe meinen Laptop vor drei Monaten > > Wie wärs, wenn du mit Verstand zitierst, statt hier alles mit Redundanz > zuzuballern? Sorry, hier geht es um Insolvenz, nicht um Redundanz!
Michael H45 schrieb:
>lol
Inverser Humor?!
Du würdest wahrscheinlich auch auf einer Beerdigung lachen müssen....
Paul
Die Herren Un und Fug sind wieder unterwegs. Das Gerät ist nach wie vor in deinem Besitz. Dir steht das sog. Recht auf Aussonderung aus der Insolvenzmasse zu (so dieser Fall bereits eingetreten ist). Das musst du beim Insolvenzverwalter beantragen. Als erstes ist eine Mahnung mit Fristsetzung angebracht, könnte noch wichtig werden. Am besten per Einschreiben. Falls das zurück kommt oder keine Reaktion erfolgt kannst du mal beim zuständigen Amtsgericht anrufen und Anzeige erstatten. Einen Anwalt braucht es nicht. Ein ZM-Autodepot gab es auch mal unter dem selben Geschäftsfüher. Bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist die Bude auch gelistet, also haben sie sich auch übers Ohr hauen lassen.
> Du würdest wahrscheinlich auch auf einer Beerdigung lachen müssen....
Nur auf seiner eigenen... ;)
Georg W. schrieb: > Bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist die Bude auch gelistet, also > haben sie sich auch übers Ohr hauen lassen. Ich bin erstaunt wieviele Gewerbe da eigentlich gelistet sind, selbst hier im Ort. Meine Gutste bekommt auf regelmäßig Post von denen, Aufmachung total wichtig und behördlich, Mehrwert 0. Kommt immer in die Rundablage P.
Die Seite der Gewerbeauskunftszentale ist ja wirklich "lustig", es ist auch wirklich erschreckend wer da so scheinbar alles drauf reinfällt, bei wieviel Firmen aus unserem Ort die kstenpflichtigen Links und die Rechtsform dabeistehen. Auf der Suche nach unserer Firma bin ich aber aufgrund der unglaublich schlechten Suchfunktion gescheitert... Aber es ist ein toller Versandservice für Schmierpapier und Notizzetel, nur muß man die bedruckte Seite vorer durchstreichen, damit es nicht doch irgendwer aus Versehen ausfüllt.... mfg Maik
Maik Hermanns schrieb: > Auf der Suche nach unserer Firma bin ich aber aufgrund der unglaublich > schlechten Suchfunktion gescheitert... Die Handelsregisternummer findest du notfalls sogar beim Händlereintrag von Amazon, da steht der Laden nämlich noch drin. Und mit dieser Nummer sollte man den in irgendwelchen andere Registraturen entweder eindeutig finden, oder er steht da nicht drin. Im Handelsregister steht er noch drin, im Insolvenzverzeichnis nicht. Etwaige Rundenzeiten des Amtsschimmels nicht eingerechnet existiert der also wohl noch - formal betrachtet.
Paul Baumann schrieb: > Du würdest wahrscheinlich auch auf einer Beerdigung lachen müssen.... Ganz schön geschmacklos. Von dir hatte ich besseres gehalten.
Antrag auf Rückerstattung und Aushändigung des Materials / Eigentums beim Insoanwalt stellen!
Wenn die Firma Insolvent ist, und das Gerät noch in deren Bestand ist, wird der Insolvenzverwalter sich darum kümmern müssen, allerdings musst du deine Ansprüche anmelden. Und dann dauert das viel viel Zeit, hab das vor 2 Jahren mit einem Drucker gehabt, nach 8 Monaten kam der dann mit Pfändungsstempel und so an. Wen die Firma den Laptop nicht mehr hat, gehst du wahrscheinlich lehr aus.
Gibt es inzwischen Neuigkeiten?
Danke für die ganzen zahlreichen Antworten. Habe die Firma angeschrieben, mit Fristsetzung & Co. Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem Vermerk "Gerät nicht reparabel". Ansonsten keinerlei Kommentar warum das so lange gedauert hat. Habe mich drüber gefreut es überhaupt wiederbekommen zu haben und mich dann um die Firma nicht mehr gekümmert.
Tobias Wieauchimmer schrieb: > Danke für die ganzen zahlreichen Antworten. > Habe die Firma angeschrieben, mit Fristsetzung & Co. > > Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem > Vermerk "Gerät nicht reparabel". Ansonsten keinerlei Kommentar warum das > so lange gedauert hat. Habe mich drüber gefreut es überhaupt > wiederbekommen zu haben und mich dann um die Firma nicht mehr gekümmert. Die Welt steckt voller Wunder! Inzwischen freut man sich schon, wenn ein Gerät defekt AUS der Werkstatt wiederkommt. Herzlichen Glückwunsch.
Tobias Wieauchimmer schrieb: > Danke für die ganzen zahlreichen Antworten. > Habe die Firma angeschrieben, mit Fristsetzung & Co. > > Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem > Vermerk "Gerät nicht reparabel". Ansonsten keinerlei Kommentar warum das > so lange gedauert hat. Habe mich drüber gefreut es überhaupt > wiederbekommen zu haben und mich dann um die Firma nicht mehr gekümmert. Tobias Wieauchimmer schrieb: > Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem > Vermerk "Gerät nicht reparabel". Glück gehabt, war die schnellste und einfachste Lösung > Ansonsten keinerlei Kommentar warum das so lange gedauert hat. Stichwort "Aussonderung". http://dejure.org/gesetze/InsO/47.html Im schlimmsten Fall hätte der Insolvenzverwalter a) feststellen müssen, daß das Gerät funktionsfähig ist oder funktionsfähig gemacht werden kann b) keiner einen Anspruch darauf erhebt (DU must belegen, daß es deins ist, nicht der Insolvenzverwalter muß belegen, daß es nicht "seins" ist) 4um es dann gemäß seinem Auftrag zu "versilbern", d.h. einzukassieren und zu verwerten. Wenn nun das Gerät aber freundlicherweise als "nicht reparabel" eingestuft wird, dann ist der Insolvenzverwalter fein raus, und braucht bei der Prüfung der Eigentumsverhältnisse nicht so scharf vorzugehen. "War ja eh unreparierbar, da hätte auch nix gebracht es zu verwerten"
Gehört denn ein Gerät, welches nur zur Reparatur in dieser Firma liegt, wirklich zur Insolvenzmasse? Die Firma ist und war ja nie Eigentümer dieser Sache. Das wäre ja Enteignung ...
nein, aber du musst einen antrag auf aussonderung stellen (und dafür eine gebühr entrichten) und nachweisen, dass es deines ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Aussonderungsrecht
Clemens S. schrieb: > nein, aber du musst einen antrag auf aussonderung stellen Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt werden) stellen! > (und dafür > eine gebühr entrichten) Ich wette eine Rechtsgrundlage für dieser Gebühr kannst du nicht nennen! > und nachweisen, dass es deines ist. > http://de.wikipedia.org/wiki/Aussonderungsrecht Hier reicht schon der Eigentumsvorbehalt bei einer gelieferten Sache, wenn er vereinbart ist oder eine Rechnung der Anschaffung, auf die man nach § 368 BGB oder ggf. § 14 UStG i.V.m. §§ 31-34 UStDV Anspruch hat, aus.
@ Andi $nachname (mikronom) >Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür >eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man >muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt >werden) stellen! Wenn ich mir den Wiki-Link anschaue, dann hat aber Clemens S. (zoggl) recht. Also Antrag stellen ...
Jens G. schrieb: > Also Antrag stellen ... Und wozu? > Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen
>> Also Antrag stellen ... >Und wozu? Tja, da mußt Du mal den Schreiber des Wiki-Artikels fragen, bzw., wenn er tatsächlich damit recht hat, den Gesetzgeber. Dort steht ja, daß das erstmal mit in die Insolvenzmasse geht, und wenn Du einen Antrag auf Aussonderung stellst, und es erweist sich wirklich als Dein Eigentum, dann scheint es ja ohne größere Umschweife zurück an Dich zu gehen. Offenbar kann man da also nicht einfach eine Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB verlangen.
Jens G. schrieb: > Tja, da mußt Du mal den Schreiber des Wiki-Artikels fragen Äh, der Threadstarter hat sein Notebook zurückbekommen. Warum sollte er also irgendwelche Anträge stellen?
Ja, freut euch, dass das Dings wieder da ist - und gut ist.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Warum sollte er also irgendwelche Anträge stellen? Das ist doch in D so eine Tradition. Wenn der Deusche Michel keinen Antrag stellen kann, ist er unglücklich ;-)
@ Rufus Τ. Firefly (rufus) (Moderator) Benutzerseite >Jens G. schrieb: >> Tja, da mußt Du mal den Schreiber des Wiki-Artikels fragen >Äh, der Threadstarter hat sein Notebook zurückbekommen. >Warum sollte er also irgendwelche Anträge stellen? Der Threadstarter ja. Nach A. K.'s Recherchen ist die Firma ja auch nicht insolvent. Damit gilt die Diskussion für den Threadstarter auch nicht ... (die Insolvenz ist ja bis jetzt nur pure Vermutung einiger hier im Thread)
Jens G. schrieb: > @ Andi $nachname (mikronom) > >>Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür >>eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man >>muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt >>werden) stellen! > > Wenn ich mir den Wiki-Link anschaue, dann hat aber Clemens S. (zoggl) > recht. Also Antrag stellen ... Nein, Rechtsgrundlagen verstehen und Wikipedia nur als Orientierungshilfe, aber nicht als ausschließliche Grundlage verwenden.
Andi $nachname schrieb: > Jens G. schrieb: >> @ Andi $nachname (mikronom) >> >>>Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür >>>eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man >>>muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt >>>werden) stellen! >> >> Wenn ich mir den Wiki-Link anschaue, dann hat aber Clemens S. (zoggl) >> recht. Also Antrag stellen ... > > Nein, Rechtsgrundlagen verstehen und Wikipedia nur als > Orientierungshilfe, aber nicht als ausschließliche Grundlage verwenden. Ist das Notebook nicht schon zurück? Wozu sich jetzt noch nen Kopp machen?
Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Laptop-City GmbH tatsächlich einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat. Näheres dazu gibt es unter http://blog.auplexa.de/die-laptop-city-gmbh-stellt-antrag-auf-insolvenz/ zu lesen.