Guten Tag miteinander, nach langem Suchen habe ich endlich jemanden gefunden, der mir noch Eisen-III-Chlorid in Festform verkaufen kann. Am Telefon erzählte er mir, er habe selbst noch 10kg, bekommt aber auch keines mehr - nichteinmal aus der Schweiz. Bei 10kg Abnahmemenge läge der Preis pro Kilo bei 6,63 Euro. Das ist fast halb soviel wie bei CSD Electronics, die das angeblich die nächsten Tage wieder hereinbekommen. 2kg würde ich gerne für mich behalten, 8kg könnte ich abgeben. Je nach Menge kommt dann nochmal Porto für Päckchen bzw. Paket DHL dazu. Falls Interesse besteht, bitte hier kurz Meldung mache. Schöne Grüße M. Schwaikert
>nach langem Suchen habe ich endlich jemanden gefunden, der mir noch >Eisen-III-Chlorid in Festform verkaufen kann. Warum muss es unbedingt in fester Form sein? Zum Ätzen muss es doch sowieso aufgelöst werden.
Jo Kurt schrieb: > Warum muss es unbedingt in fester Form sein? Zum Ätzen muss es doch > sowieso aufgelöst werden. stimmt. aber in welchem verhältnis steht 1kg festes fecl3 zur lösung? ich finde das als lösung zu verschicken voll bekloppt. da wird unnötig wasser durch die gegend geschoben. der feststoff tut´s ja auch.
Diese Scheisse passiert weil das Zeug nur noch flüssig verkauft wird: http://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/eisenchlorid-ausgelaufen-firma-massong-soest-2555280.html Scheiss Terrorismusangst, es ist dringendst Zeit diese unfähigen Regierungen abzuwählen.
Bitte hier jetzt keine Diskussionen um das Für und Wider Fe-III-Cl. 4kg wären noch zu vergeben.
MaWin schrieb: > Terrorismusangst Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt.
Ich habe da auch meine Bedenken, irgendwann werden auch Kupferkaschierte Platinen und Lötzinn verboten da man ja damit auch Bomben bauen kann. Praktisch sind es aber immer Dünger + Kerosin-Bomben die per Handy gezündet werden ... jetzt verbietet doch mal einer die Landwirtschaft und Flugzeuge. Das ist alles reinster Schwachsinn der da verzapft wird, bald kann man seine Platinen nur noch beim Chinesen machen lassen ... obwohl das dann auch nichts mehr bringt wenn wir alle verhungert sind und die Airmail aus China mich nicht mehr erreicht. Ich habe mal probiert eine Platine mit dem "Elektrolyseätzverfahren" vom Kupfer zu befreien ... es hat funktioniert. Bei einem Bereich mit einer großen Kupferfläche blieb zwar eine Kupferinsel, aber die konnte ich wegfräsen. Da wird zwar nicht wirklich geätzt, aber bei dem Namen weiß man wozu es gut ist. Ich hatte alte, kalte und verbrauchte NaPS-Lösung dazu genommen. Die Probleme die ich hatte waren: - Die Platine muss elektrisch verbunden (über des Wasseroberfläche mit einer Metallklammer verbunden) werden und in dem Wasser muss sich eine Edelstahlplatte befinden an der sich das Kupfer absetzen kann. - Wenn man die Platine einfach so reinmacht wird das Kupfer oft erst am Rand abgetragen und in der Mitte bleibt eine Kupferinsel die nicht abgetragen werden kann da die Verbindung weggeätzt wurde. Das Kupfer sollte aber von unten nach oben abgetragen werden, das heißt die Platine muss langsam in das Bad eingetaucht (kleines Gestell mit Schrittmotor und schlitten) werden oder wenn sie sofort ganz reingetaucht wird muss sie schräg zur Edelstahlplatte zeigen. - ein leistungsstarkes 0.8V Netzteil musste her (es dürfen sich keine Blasen [Wasserstoff, Sauerstoff] bilden, das ruiniert die Platine) Das KIM-3R35 kann man auch bis runter auf 0.7V stellen. - der gesamte Vorgang dauert recht lange, so dass man alles mit einem AVR regeln sollte und die Platine erst am nächsten Tag fertig ist.
> Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt.
Na dann eben zur Drogenproduktion.
Egal warum, es geht doch nicht an, daß der gesamten Gesellschaft
auf den Füssen rumgetrampelt wird, bloss um einige wenigen Leuten
Wenn ich wirklich Eisen/II)Chlorid brauche, mach ich es mir aus
Eisen und Salzsäure selber (und wenn ich kein Eisen bekommen, bau
ich mir einen Rennofen, und wenn ich keine Salzsäure bekomme,
löse ich Chlor'knall'wasserstoff auf.)
Nur der einfache Bürger wird doch eingeschränkt, weil er keine
industriell produzierten Güter mehr preiswert bekommt, sondern
zurückgeworfen wird in die vorindustrielle Zeit.
MaWin schrieb: >> Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt. > > Na dann eben zur Drogenproduktion. > > Egal warum, es geht doch nicht an, daß der gesamten Gesellschaft > auf den Füssen rumgetrampelt wird, bloss um einige wenigen Leuten was ist denn los mit dem Eisen(III)chlorid? Gibt es problemlos in fester Form, es gibt keine Abgabeverbote oder Einschränkungen. Die technische Qualität wird halt seit einiger Zeit teurer. Vlg Timm
Timm Reinisch schrieb: > Gibt es problemlos in fester Form, es gibt keine Abgabeverbote oder > Einschränkungen. Naja, die Leuten die es dem Bürger übergeben müssen jetzt fachlich damit umgehen können, das hat die Folge dass man das NaPS bei Conrad am Tresen nicht mehr bekommt. ... hätten die ein paar qualifizierte Mitarbeiter sähe das alles anders aus.
Hier gibt es immeer noch: http://www.octamex.de/shop/?page=shop/browse&category_id=c5797bb6880129e33c6a90c1b0f2c534&/Aetzmittel_fuer_Leiterplatten_kaufen.html
Jan schrieb: > übers Internet auch nicht mehr Stimmt! Aber nur dann wenn ich bei Reichelt per Bestellschein und Fax NaPS bestelle und nicht per Online-Shop...
Ach ja, der Link: http://www.reichelt.de/Aetzmittel-Entwickler/-TZMITTEL-600G/3/index.html?;ACTION=3;LA=446;ARTICLE=23424;GROUPID=3375;artnr=%C3%84TZMITTEL+600G
Ich würde 2kg nehmen, um mal wieder aufs Thema zurückzukommen ;-)
Hans Jelt schrieb: > Timm Reinisch schrieb: >> Gibt es problemlos in fester Form, es gibt keine Abgabeverbote oder >> Einschränkungen. > > Naja, die Leuten die es dem Bürger übergeben müssen jetzt fachlich damit > umgehen können, das hat die Folge dass man das NaPS bei Conrad am Tresen > nicht mehr bekommt. > > ... hätten die ein paar qualifizierte Mitarbeiter sähe das alles anders > aus. Äh, ja, aber in diesem Thread geht es um Eisen(III)Chlorid, was hat das mit NaPS zu tun? vlg Timm
egal² schrieb: > MaWin schrieb: >> Terrorismusangst > > Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt. Das Thema hatten wir in einem anderen Thread schon mal. Die Ansage von einem Weiterverkäufer war damals, daß das Abfüllen des Feststoffs nicht ganz unproblematisch sei, weil das Mistzeug halt hygroskopisch ist. Bei Lösung hat man dieses Problem nicht. Karrt aber dafür sinnlos Wasser durch die Gegend. OK, so lange es stilles Mineralwasser gibt, das in Flaschen breitgefahren wird, braucht man den ökologischen Aspekt beim FeCl3 auch nicht überzubewerten. XL
e- T0M schrieb: > Ich würde 2kg nehmen, um mal wieder aufs Thema zurückzukommen ;-) Schreib mir dann bitte eine PN mit Deiner Adresse. 2kg wären noch zur Disposition.
Mal eine kleine Zwischenfrage. Wie ist es verpackt? 1Kg Beutel oder kleiner? Oder wird es umgefüllt?
Ich muss jetzt mal kurz bremsen, weil sich dann doch ein paar "Großabnehmer" per Mail gemeldet haben. Soweit man mir sagte sind es Einzelbeutel zu je 1kg. Auf Wunsch kann ich kleiner packen und einschweißen, muss aber gucken, ob ich noch geeignete Folien dafür hab.
Also der Stand der Dinge ist folgender: 1) ich 2kg 2) ef98 5kg 15:43 3) jogibaer 4kg 20:38 4) e-TOM 2kg 21:31 5) vophatec 2kg 23:04 Die angegebenen Zeiten sind diejenigen, wann die Nachricht verschickt wurde. Leider sind nur 10kg noch verfügbar. Damit wären es 5kg für ef98 3kg für jogibaer Mir persönlich ist es egal, ob ich nun zwei oder vier Pakete verschicke. Von daher stelle ich die Frage in die Runde, ob jemand verzichten will, oder weniger braucht. Andernfalls geht der Zuschlag an die ersten. Gruß M. Schwaikert
Hi, da ja nun alles verkauft ist kann man ja ruhig etwas Off-Topic Diskutieren: Martin Schwaikert schrieb: > Eisen-III-Chlorid in Festform Welches? Eisen-III-Chlorid Wasserfrei (dunkelgrün) oder Eisen(III)-chlorid-Hexahydrat (Gelb) Das was in Elektronikerkreisen üblicherweise Verwendung findet ist ja das letztere - Da der Stoff in Wässriger Lösung verwendet wird ist ja beides brauchbar. Allerdings ist es bei der Dosierung relevant, auch ist letzteres etwas "umgänglicher". MaWin schrieb: >> Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt. > > Na dann eben zur Drogenproduktion. > > Egal warum, es geht doch nicht an, daß der gesamten Gesellschaft > auf den Füssen rumgetrampelt wird, bloss um einige wenigen Leuten > [ ... ] > Nur der einfache Bürger wird doch eingeschränkt, weil er keine > industriell produzierten Güter mehr preiswert bekommt, sondern > zurückgeworfen wird in die vorindustrielle Zeit. Wie schon von anderen angedeutet hat die Fe(III)CL Thematik ausnahmsweise mal nichts mit der sonst beim Thema Chemie um sich greifender Regulierungsmanie zu tun. Fe(III)CL ist weder eine Pyrochemikalie noch unterliegt es als Drogenvorläuferstoff der Grundstoffüberwachung. Es ist nicht nur KEIN Vorläuferstoff (Kat I & II), nein, es ist nicht einmal ein HILFSSTOFF (Kat III) -> ganz im Gegensatz zu den immer noch relativ Problemlos verfügbaren Stoffen Aceton, Salzsäure (fast jeder Baumarkt) und auch die etwas schwierigere aber immer noch ohne all zu große Klimmzüge verfügbare Schwefelsäure. (Die Hilfsstoffe sind im gegensatz zu den Stoffen der KatI & II erst ab teilweise erheblichen Mengen ÜberwachungsPglichtig, wobei je nach Stoff die Händler von sich niedrigere Grenzen festsetzen) Die oben zitierte Äusserung ist daher nichts weiter als Ahnungsloses Stammtischgelaber. Es ist einfach so das "Eisen(III)Chlorid Hexahydrat" in der Qualität "technisch" im großen und ganzen nur noch von echten Großanwendern eingesetzt wird. ISt man bereit ab 100kg aufwärts einzukaufen bekommt man es quasi "an jeder Ecke". Aber in den Professionellen Bereiche die es in kleineren Margen benötigen ist die Verwendung des Feststoffes in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen und durch die vom HAndling wesentlich einfachere wässrige Lösung von Eisen(III)Chlorid (Üblicherweise um 40%) ersetzt worden. Die Elektroniker welche Selbst Platinen Herstellen sind aber ein viel zu kleiner MArkt als das es sich für großen noch Lohnen würde dafür kleinere Gebinde in den Größen zur Verfügung zu stellen die sich ein durchschnittlicher LAden mit Verkauf an Endkunden noch zumuten würde um davon dann die kleinstmengen Abzupacken. Zumal mit der wässrigen Lösung ja ein brauchbares Alternativprodukt bei vereinfachtem Handling bei der Aufteilung zur Verfügung steht - Zwar für den Endkunden insbesondere bei Versand wg. Gewicht und Volumen teurer, aber nicht so das es sich für die Händler wirtschaftlich lohnen würde Klimmzüge zu unternehmen um doch noch den Feststoff anbieten zu können. Es ist also rein ein Problem der fehlenden Nachfrage! Wer es bekommen will wird es auch in einigen JAhren immer noch als Feststoff bekommen! Nur halt nicht mehr zu den Preisen die man gewohnt war als die Hobbyelektroniker und Kleinbetriebe vom wesentlich größeren Bedarf der anderen Branchen als Anhängsel profitieren konnten. Es ist jetzt natürlich geradezu paradox das dieser Rückgang bei der Fe(III)Cl Hexahydratversorgung zeitgleich mit den immer größeren Problemen bei der Beschaffung von NAtriumpersulfat zusammenfällt welches wiederrum für einen noch geringeren Bedarf an Fe(III)Cl gesorgt hat da es diesem innerhlab der Gruppe Selbstätzende Hobbyisten und Kleinbetrieben große MArktanteile abgenommen hat. Von den Problemen bei der Umsetzung der ehemaligen Baumarktlösung ganz abgesehen. (HCL+H2O2) da bei H2O2 noch deutlich stärker hingesehen wird als bei Natriumpersulfat. Hans Jelt schrieb: > Timm Reinisch schrieb: >> Gibt es problemlos in fester Form, es gibt keine Abgabeverbote oder >> Einschränkungen. > > Naja, die Leuten die es dem Bürger übergeben müssen jetzt fachlich damit > umgehen können, das hat die Folge dass man das NaPS bei Conrad am Tresen > nicht mehr bekommt. > > ... hätten die ein paar qualifizierte Mitarbeiter sähe das alles anders > aus. Für NaPS mag das mit einer fehlenden Qualifikation stimmen, für Fe(III)CL einschließlich des Hexahydrats aber definitiv NICHT! Wobei die Qualifikation eher weniger mit der Anwendung zu tun hat sondern rein mit der Nachgewiesenen Fachkunde im Gefahrstoffrecht. Jemand der Gefahrstoffe die mit T, T+ oder O (sowie den R Sätzen für Krebserzeugend sowie Fruchtschädigen) an privatverbraucher abgeben will braucht zwingend diese Sachkunde (Egal ob über die Theke oder im Versandhandel... Nur im Versandhandel reichen ja deutlich weniger Personen...) Conrad müsste also entweder für jedes Ladengeschäft Drogeristen bzw. Apotheker einstellen oder seine Leute die Sachkundeprüfung ablegen lassen. (Wobei mir von behördenseite zugetragen wurde das letzteres im Gespräch ist bzw. vielleicht sogar gemacht wird -> Die geht auch abgespeckt für einen einzelnen Stoff) Diese Sackundeprüfung braucht im Übrigen auch jeder der im Baumarkt Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Bauschaum verkaufen will was ja mittlerweile alles unter verschluss gehalten werden muss. Ich habe oben mal eine solche Urkunde angehangen die im übrigen für den Einkauf von Chemikalien ebenfalls extrem nützlcih ist. Auch wenn es dafür keinerlei rechtliche Verpflichtung gibt das der KUNDE die formale Sachkunde haben muss... Wobei die obige Urkunde die UMFASSENDE Sachkunde belegt mit der man ALLE Legalen Stoffe ausser MEdikamente und sehr hoch konzentrierte Schädlingsbekämpfungsmittel die NUR für den Profibereich gedacht sind abgeben dürfte... Im Baumarkt & Co. bekommen die Mitarbeiter üblicherwiese nur Schulungen für einzelne Stoffe - halt kpl. abgespeckt. (Ich habe die Urkunde allerdings teilweise "Zensiert", in erster Linie um Copy&Paste Zeugnisse im Heimfertigung zu unterbinden - es prüft ja nicht jeder Händler durch Rückfrage immer nach - einige aber schon!) Gruß Carsten
Martin Schwaikert schrieb: > nach langem Suchen habe ich endlich jemanden gefunden, der mir noch > Eisen-III-Chlorid in Festform verkaufen kann. Was habt ihr für Probleme. Ich bestelle seit 20 Jahren bei Gerstäcker (Künstlerbedarf) da bekommt man ohne Problem Eisen III Chlorid http://www.gerstaecker.de/shop/unser-angebot/drucktechniken/radierungsbedarf/eisen-iii-chlorid-online-kaufen-bei-gerstaecker.de-38875a
> Die oben zitierte Äusserung ist daher nichts weiter als Ahnungsloses > Stammtischgelaber. http://www.uni-leipzig.de/~pharm/phfn/drogeneger.pdf
Michael schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> nach langem Suchen habe ich endlich jemanden gefunden, der mir noch >> Eisen-III-Chlorid in Festform verkaufen kann. > > Was habt ihr für Probleme. Ich bestelle seit 20 Jahren bei Gerstäcker > (Künstlerbedarf) da bekommt man ohne Problem Eisen III Chlorid > > http://www.gerstaecker.de/shop/unser-angebot/drucktechniken/radierungsbedarf/eisen-iii-chlorid-online-kaufen-bei-gerstaecker.de-38875a Jo, hast recht. Das ist die übliche 56%ige Lösung für nur 11 Euro. Das macht dann schlappe 20 Euro pro Kilo. Na wenn das mal kein Schnäppchen ist ;-)
MaWin schrieb: >> Die oben zitierte Äusserung ist daher nichts weiter als Ahnungsloses >> Stammtischgelaber. > > http://www.uni-leipzig.de/~pharm/phfn/drogeneger.pdf Wo hast Du denn diesen Schwachsinn aufgerissen? Das tut ja einfach nurnoch weh, wenn man diesen Blödsinn liest. Soetwas kann nur jemand schreiben, der absolut keine Ahnung vom Tuten und Blasen hat... Die Uni Leipzig sollte sich schämen, sowas in ihrem Namen zu veröffentlichen.
Carsten Sch. schrieb: > Hi, > > da ja nun alles verkauft ist kann man ja ruhig etwas Off-Topic > Diskutieren: > > Martin Schwaikert schrieb: >> Eisen-III-Chlorid in Festform > Welches? > Eisen-III-Chlorid Wasserfrei (dunkelgrün) > oder > Eisen(III)-chlorid-Hexahydrat (Gelb) > > Das was in Elektronikerkreisen üblicherweise Verwendung findet ist ja > das letztere - Da der Stoff in Wässriger Lösung verwendet wird ist ja > beides brauchbar. Allerdings ist es bei der Dosierung relevant, auch ist > letzteres etwas "umgänglicher". Wasserfreies Fe-III-Cl ist nicht nur deutlich teurer, da sich das Hexahydrat nicht in ein wasserfreies Chlorid überführen soll, außerdem ist es ungemein hygroskopisch (fast so schlimm wie Ammoniumnitrat) und damit einfach kein Spaß zumal es sich selbst in das Hexahydrat überführt. > MaWin schrieb: >>> Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt. >> >> Na dann eben zur Drogenproduktion. >> >> Egal warum, es geht doch nicht an, daß der gesamten Gesellschaft >> auf den Füssen rumgetrampelt wird, bloss um einige wenigen Leuten >> [ ... ] >> Nur der einfache Bürger wird doch eingeschränkt, weil er keine >> industriell produzierten Güter mehr preiswert bekommt, sondern >> zurückgeworfen wird in die vorindustrielle Zeit. > > Wie schon von anderen angedeutet hat die Fe(III)CL Thematik > ausnahmsweise mal nichts mit der sonst beim Thema Chemie um sich > greifender Regulierungsmanie zu tun. Fe(III)CL ist weder eine > Pyrochemikalie noch unterliegt es als Drogenvorläuferstoff der > Grundstoffüberwachung. > Es ist nicht nur KEIN Vorläuferstoff (Kat I & II), nein, es ist nicht > einmal ein HILFSSTOFF (Kat III) Na gut dass Du das geschrieben hast, bevor MaWin sein Uni-Dokument gepostet hat. Da steht Fe-III-Cl drinnen als Vorläufer bzw. Katalysator. > -> ganz im Gegensatz zu den immer noch > relativ Problemlos verfügbaren Stoffen Aceton, Hervorragendes Lösungsmittel. Aber man kann ja daraus Sprengstoff machen. Verwunderlich, dass es noch nicht verboten wurde. Aber wahrscheinlich liegt das daran, dass viele, die es versucht haben, heute keine Hände mehr haben. Acetonperoxid ist nichts, womit man freiwillig hantieren sollte. > Salzsäure (fast jeder > Baumarkt) Was spricht dagegen? Salzsäure ist kein gängiger Katalysator und damit für viele Reaktion uninteressant. Weder Sprengstoffe noch Drogen lassen sich direkt oder indirekt daraus ableiten. > und auch die etwas schwierigere aber immer noch ohne all zu > große Klimmzüge verfügbare Schwefelsäure. Stimmt so nicht ganz. Verdünnte oder wässrige Schwefelsäure ist leicht zu bekommen. Katalytisch wirksame Schwefelsäure in hoher Konzentration allerdings nicht, unterliegt Abgabeverordnungen und lässt sich nicht mehr mal so einfach kaufen. Erhältlich ist es aber deshalb noch so großflächig, weil Schwefelsäure in der Lage ist, in einer Veresterung das Gleichgewicht in Richtung Produkte zu verschieben. So einen Stoff zu verbieten wäre wie Benzin für Autos zu verbieten. > (Die Hilfsstoffe sind im gegensatz zu den Stoffen der KatI & II erst ab > teilweise erheblichen Mengen ÜberwachungsPglichtig, wobei je nach Stoff > die Händler von sich niedrigere Grenzen festsetzen) Kein Apotheker wird konzentrierte Schwefelsäure ohne Nachfragen und Unterschrift abgeben. Nicht einmal 1g. > Es ist einfach so das "Eisen(III)Chlorid Hexahydrat" in der Qualität > "technisch" im großen und ganzen nur noch von echten Großanwendern > eingesetzt wird. ISt man bereit ab 100kg aufwärts einzukaufen bekommt > man es quasi "an jeder Ecke". Richtig. Gerade Kläranlagen sind Großabnehmer. Allerdings gibt es genügend Besteller beim großen C. Und da sind 1000kg recht schnell verkauft. > Aber in den Professionellen Bereiche die es in kleineren Margen > benötigen ist die Verwendung des Feststoffes in den letzten Jahren > erheblich zurückgegangen und durch die vom HAndling wesentlich > einfachere wässrige Lösung von Eisen(III)Chlorid (Üblicherweise um 40%) > ersetzt worden. Blödsinn. Das ist reine Profitgier weil man den gleichen Stoff viel teurer verkaufen kann. > Die Elektroniker welche Selbst Platinen Herstellen sind aber ein viel zu > kleiner MArkt als das es sich für großen noch Lohnen würde dafür > kleinere Gebinde in den Größen zur Verfügung zu stellen die sich ein > durchschnittlicher LAden mit Verkauf an Endkunden noch zumuten würde um > davon dann die kleinstmengen Abzupacken. Polen und Tschechien gehören zu EU - inkl. deren günstigen Löhne und mangelnden Umweltbestimmungen. Du würdest nicht glauben, zu welchem Preis die dort drüben Scheibenfrostschutz für uns zahlende Kunden abfüllen. Ich habe meine Zweifel, dass es bei Eisen-III-Chlorid anders läuft. > Zumal mit der wässrigen Lösung > ja ein brauchbares Alternativprodukt bei vereinfachtem Handling bei der > Aufteilung zur Verfügung steht - Zwar für den Endkunden insbesondere bei > Versand wg. Gewicht und Volumen teurer, aber nicht so das es sich für > die Händler wirtschaftlich lohnen würde Klimmzüge zu unternehmen um doch > noch den Feststoff anbieten zu können. Eine Preiserhöhung von 100% ist für einen Händler kein Klimmzug, sondern eine willkommene Einnahmequelle. > Es ist also rein ein Problem der fehlenden Nachfrage! Nö. > Es ist jetzt natürlich geradezu paradox das dieser Rückgang bei der > Fe(III)Cl Hexahydratversorgung zeitgleich mit den immer größeren > Problemen bei der Beschaffung von NAtriumpersulfat zusammenfällt welches > wiederrum für einen noch geringeren Bedarf an Fe(III)Cl gesorgt hat da > es diesem innerhlab der Gruppe Selbstätzende Hobbyisten und Da gibt es einen recht plausiblen Grund - oder eher 2. > Kleinbetrieben große MArktanteile abgenommen hat. Von den Problemen bei > der Umsetzung der ehemaligen Baumarktlösung ganz abgesehen. (HCL+H2O2) > da bei H2O2 noch deutlich stärker hingesehen wird als bei > Natriumpersulfat. Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe mit 16 Jahren Kaliumnitrat in der Apotheke gekauft, ich habe vor einem halben Jahr 5 Liter 35%iges Wasserstoffperoxid gekauft. Bei ersterem musste ich unterschreiben, bei zweiterem nicht. > Diese Sackundeprüfung braucht im Übrigen auch > jeder der im Baumarkt Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Bauschaum > verkaufen will was ja mittlerweile alles unter verschluss gehalten > werden muss. Zu recht. Gerade PU-Schaum wird von der Gefährdungssituation gewaltig unterschätzt. Es ist nicht nur eine Baustelle durch unsachgemäße Verwendung von PU-Schau hochgegangen. PU-Schaum wird mit Propan/Butangas abgefüllt. Das vergessen viele. Aber um zu den zwei Gründen zu kommen: 1) Die Piktogramme für die Stoffkennzeichnung haben sich im Zuge der Harmonisierung innerhalb der EU geändert. Einige Stoffe - wie Fe-III-Cl wurden neu eingestuft. Seit dem 1.12.2010 gelten diese neuen Symbole, eine Übergangsfrist für den Abverkauf alter Produkte endete am 1.12.2012. Scheinbar ist es einigen Versendern zu teuer neue Aufkleber aufzubringen und so dürfen seit Dezember 12 keine Chemiekalien mehr verkauft werden, die nicht der neuen Gefahrstoffkennzeichnung entsprechen. 2) Gelöstes Fe-III-Cl ist 50% billiger im EK und 100% teurer im VK. War also doch ein guter Anlass, die Preisschraube um 400% anzuziehen.
Martin Schwaikert schrieb: > MaWin schrieb: >>> Die oben zitierte Äusserung ist daher nichts weiter als Ahnungsloses >>> Stammtischgelaber. >> >> http://www.uni-leipzig.de/~pharm/phfn/drogeneger.pdf > > Wo hast Du denn diesen Schwachsinn aufgerissen? Das tut ja einfach > nurnoch weh, wenn man diesen Blödsinn liest. Soetwas kann nur jemand > schreiben, der absolut keine Ahnung vom Tuten und Blasen hat... Die Uni > Leipzig sollte sich schämen, sowas in ihrem Namen zu veröffentlichen. Das kommt davon wenn jemand keine Ahnung hat und mit google Fundstellen Auftrumpfen will. Die Liste in welcher Fe(III)CL aufgeführt ist wurde 1 zu 1 aus dem Buch "Rauschgifte" von Matthias Bastigkeit kopiert und gehört zu einem Kapitel das sich mit der Rolle des Apothekers befasst. Wobei sich mir die Sinnhaftigkeit dieser Liste nicht wirklich erschliest, denn die "Einschlägigen Listen" also die Gesetzlich vorgeschriebenen Listen des GÜG Kat 1 bis 3 sowie die teilweise noch wichtigere aber weniger bekannte Liste der freiwilligen Selbstkontrolle sind ja vorher abgedruckt (Und OH Wunder -> Da ist kein Eisendreichlorid) Diese Liste ist einfach nur eine scheinbar willkürliche Zusammenstellung von einigen Stoffen die im weitesten Sinne irgendwie bei einer Drogensynthese zur Verwendung kommen könnten. Fe(III)cl könnte evtl. hier für eine Fällungsreaktion oder auch NAchweisreaktion in betracht kommen. Aber Sie gibt keinerlei Hinweis darauf wie essentiell die Stoffe sind. Alleine schon das man das Lösungsmittel Aceton zusammen mit dem Grundstoff Safrol aus dem sich mit Mittelstufenchemiekenntnissen und Ausrüstung für unter 100 Euro MDMA herstellen lässt in einem Atemzug nennt spricht bände. Genausogut könnte man demineralisiertes Wasser auch aufschreiben. Auch die Google Recherche die ich extra noch einmal durchgeführt habe und so gut wie für jede Droge Synthesevorschriften hervorbringt schmeisst bei den entsprechenden Suchbegriffen lediglich verweise auf ALTE Herstellungsverfahren für "normale" Medikamente aus. Nur das aufgrund des Alters hier nicht Medikament oder Pharmazeutikum o.ä. steht sondern der für trockene Pulver/tabletten übliche Begriff DROGE, der früher eben NICHT nur das synonym für illegale Rauschmittel war sondern medikament allgemein bedeutete - so wie es in den englischsprachigen Ländern heute noch ist. ICh vermute sogar, das der Autor einfach in diesem Punkt nicht sorgfältig war und auf das "Teekesselchen" hereingefallen ist!!! Mal ganz davon abgesehen das es für die Verwendung in der Pharmazie keinerlei Rolle spielt ob man als Ausgangsstoff das Pentahydrat -oder die wässrige Lösung die man weiterhin problemlos bekommen wird - kauft. Im Gegenteil das Pentahydrat was üblicherweise verwendung fand ist extrem "Verschmutzt" gewesen, viele der wässrigen Lösungen sind deutlich sauberer...! Gruß Carsten
Wenn hier gerade die Experten dran sind: Weiß jemand, was mit Natriumpersulfat los ist? Als ich letztens bei der Apotheke meine Vertrauens nachgefragt habe, hieß es nach 'Was haben sie denn damit vor?', dass es schwer werden würde, dranzukommen. Meine Suche im Internet hat nichts Schlimmes ergeben, zu dem es verwendet werden könnte. Das Schlimmste wäre die Oxidationseigenschaft, aber sonst…? Liegt das daran? Ich weiß, dass man es bei Reichelt und Octamex noch bekommt. Das ist nicht die Frage. Martin Schwaikert schrieb: > Katalytisch wirksame Schwefelsäure in hoher Konzentration > allerdings nicht, unterliegt Abgabeverordnungen und lässt sich nicht > mehr mal so einfach kaufen. Daran merke ich wieder, dass auch ich alt geworden bin. Wenn ich daran denke, dass mir als Jugendlicher mein Vater ohne Probleme einen viertel Liter 96% Schwefelsäure mitgebracht hat…
> Weiß jemand, was mit Natriumpersulfat los ist? Kannst du bei Reichelt bestellen. > Wenn ich daran denke, dass mir als Jugendlicher mein Vater ohne > Probleme einen viertel Liter 96% Schwefelsäure mitgebracht hat… http://www.amazon.de/Schwefels%C3%A4ure-94-96-1-L/dp/B002IJT962
Ich weiß nicht, was das soll: Auf der einen Seite kann jeder Stümper frei Installationsmaterial kaufen und die "lustigsten" Konstruktionen an die Wand nageln -auf der anderen Seite muß man auf Knien um eine Kartusche Bauschaum flehen. Werden die Leute für "selektiv dämlich" gehalten?! Manch Einer stellt sich eine Torte aus Bauschaum mit Silikonverzierungen her und gießt sich ein Tässchen Eisen-3-chlord-Lösung dazu ein.... Kopf kratz Zu DDR-Zeiten konnte man in der Drogerie 1kg pulverförmiges Eisen-3-chlorid kaufen, welches in dichtschließenden, braunen Glasbehältern verpackt wurde. Das war m.E. recht billig und eigentlich immer zu haben, weil der Drogist etliche Gläser auf einmal aus dem gelieferten Fass abfüllte, damit es (da hygroskopisch) nicht anfing herumzusauen. Ich kann mich nicht erinnern, daß sich da jemals einer vergiftet oder sich sonstige Schäden zugefügt hätte. MfG Paul
MaWin schrieb: >> Wenn ich daran denke, dass mir als Jugendlicher mein Vater ohne >> Probleme einen viertel Liter 96% Schwefelsäure mitgebracht hat… > > http://www.amazon.de/Schwefels%C3%A4ure-94-96-1-L/... Probier's aus. Wundere Dich dann allerdings nicht, wenn in ein paar Wochen eine Hausdurchsuchung bei Dir stattfindet. Es sind schon reihenweise Leute zum Verhör zitiert worden, die "ach so einfach" im Netz solche Chemiekalien gekauft hatten. Steht dann noch sowas wie Aceton und Wasserstoffperoxid in der zentralen Meldekartei dann wirst Du standepedes als Terrorist eingestuft. Und nein, das ist keine Übertreibung! Das ist in unserem liberalem Scheißland Wirklichkeit. Dussel schrieb: > Weiß jemand, was mit > Natriumpersulfat los ist? Na das wird jetzt von allen gekauft, die kein Fe-III-Cl mehr bekommen. Paul Baumann schrieb: > Ich kann mich nicht erinnern, daß sich da jemals einer vergiftet oder > sich sonstige Schäden zugefügt hätte. Naja also so ungefährlich ist das jetzt auch nicht. Es gibt schon ein paar Sachen zu beachten, die aber bei sachgemäßer Nutzung unproblematisch sind. Es weiß ja auch jedes Kind, dass man Chlorreiniger und Kalkentferner nicht zusammenschütten darf. Beide Stoffe getrennt betrachtet sind relativ ungefährlich, zusammen aber nicht.
Martin schrub: >Naja also so ungefährlich ist das jetzt auch nicht. Es gibt schon ein >paar Sachen zu beachten, die aber bei sachgemäßer Nutzung >unproblematisch sind. Gehe mal auf die Straße und frage 100 Personen nach Eisen-3-chlorid. Ich schätze: bestenfalls 5 werden ein Einsatzgebiet dafür nennen können. Das bedeutet: Nur jemand, der sich mit dem Ätzen von Platinen oder mit Fällungsreaktionen in Kläranlagen befasst hat, kennt diese Chemikalie. Dann weiß der aber auch, daß das nicht der Grundstoff zur Herstellung von Cola-Getränken ist. Es ist ja gerade der Vorteil, daß nur dieser eine Stoff genügt, um eine Platine ätzen zu können und kein Chemiecocktail. Wer damit umgehen will, weiß auch, daß er sich nicht den besten Anzug aus dem Spind holt, um dann mit der Krawatte in der Ätzlösung zu hängen. dämlich grins MfG Paul
Hi, Dussel schrieb: > Wenn hier gerade die Experten dran sind: Weiß jemand, was mit > Natriumpersulfat los ist? > [...] > Das Schlimmste wäre die Oxidationseigenschaft, aber sonst…? > Liegt das daran? JA - es liegt genau daran das Natriumpersulfat mit dem Gefahrstoffsymbol "O" zu kennzeichnen ist. ES ist schlicht und einfach eine gesetzliche Vorschrift das Chemikalien die mit T+, T oder O gekennzeichnet werden müssen an private Endverbraucher NUR durch Inhaber eines Sachkundenachweises ausgehändigt werden dürfen. (Es gibt einige wenige Ausnahmen die aber Explizit im Gesetz genannt sind) Selbiges gilt dann auch noch für Stoffe die als Krebserregend und/oder Fruchtschädigend eingestuft sind. Die einschlägige Fundstelle ist hier die AKTUELLE Chemikalienverbotsverordnung §3 Abs. 1, Satz 1 Interessanterweise hat sich in dem Punkt der Abgabe von Gefahrstoffen die Rechtslage nicht verschärft sondern sogar GELOCKERT!!! Auch wenn viele es nicht glauben wollen. Die Aktuelle ChemVerbotsV fordert die Sachkunde nur für T+, T, sowie O. (Und halt auch mit R 40, R 62, R 63 oder R 68 geknnzeichnete Stoffe) Ich habe hier auch die Version liegen die im Jahr 2000 galt, da war der Sachkundevorbehalt auch noch für C, F+ und Xn gefordert. Im gegenzug für die Streichung der grundsätzlichen Forderung von C, F+, Xn wurden halt immer mehr Stoffe einzeln explizit genannt. Am meisten hat sich übrigens bei H2O2 getan, da wurde in den letzten JAhren die Vorschrift regelmäßig immer weiter verschärft. Heute muss jede Abgabe einer Zubereitung mit mehr als 12% H2O2 schriftlich unter Angabe des Käufers dokumentiert werden, vor gut zwei Jahren waren es noch 19%, davor 30% und im Jahr 2000% war gar keine Dokumentation im Abgabebuch notwendig! Dussel schrieb: > Als ich letztens bei der Apotheke meine > Vertrauens nachgefragt habe, hieß es nach 'Was haben sie denn damit > vor?', dass es schwer werden würde, dranzukommen. NunJa - NAPS ist im normalen Pharmagroßhandel nichts gebräuchliches, das muss die Apotheke auch über den Chemiefachhandel einkaufen. Nun war es früher für die Apotheken allerdings normalität das die einen großen teil ihrer Chemikalien welche die verpflichtend Vorhalten mussten (Apothekenbetriebsordnung Anlage 1) und auch viele Hilfsstoffe für Rezeptursubstanzen über den normalen Chemiegroßhandel eingekauft haben. Da eine Kundenbestellung mitzuerledigen war kein Thema. Heute ist der Anteil der in der Apotheke angemischten Rezepturen viel geringer als früher und auch die laut Gesetz vorzuhaltenden Stoffe wurden immer weiter eingeschränkt. Zu letzt wurde im letzten JAhr die bindende Liste GANZ gestrichen und nur noch definiert was die Apotheke können muss, WIE das aber gemacht wird obliegt nun alleine dem Apotheker. Gleichzeitig hat der Apothekengroßhandel sein Angebot ausgebaut und die wenigen noch notwendigen Grundstoffe können nun fast ausschließlich auch über den normalen Großhhandel bezogen werden, so das bestellungen beim normalen Chemiegroßhandel eine absolute Ausnahme sind die man gerne vermeiden möchte. Von Versandkosten und Mindestbestellwerten ganz zu schweigen... Früher waren die ja kein Thema wenn man regelmäßig sowieso bestellen musste. Die immer stärker werdende Durchsetzung der Rechtslage kommt dazu! (Wie gesagt, die vorschriften waren schon lange ähnlich wie heute - nur wurde es nie wirklich durchgesetzt bzw. verstösse sanktioniert...) Daher will sich kaum noch eine Apotheke damit belasten. Dussel schrieb: > Meine Suche im Internet hat nichts Schlimmes ergeben, zu dem es > verwendet werden könnte. Natriumpersulfat an sich ist jetzt dabei gar nicht besonders kritisch... Allerdings EINE bekannte Pyroanwendung gibt es schon, NAPS mit Metallpulver (Magnesium oder Aluminium) war eine durchaus oft genutzte Blitzpulvermischung in der Fotographie um die Jahrhundertwende welche dem aktuellen Sprengstoffrecht unterliegen und deren unerlaubte Herstellung bzw. Verwendung schon in allerkleinsten Mengen eine Straftat darstellt. (bis vor sehr wenigen JAhren bei kleinen Mengen und ohne verursachte Schäden nur eine OWI) Gruß Carsten
Martin Schwaikert schrieb: > Wasserfreies Fe-III-Cl ist nicht nur deutlich teurer, da sich das > Hexahydrat nicht in ein wasserfreies Chlorid überführen soll, außerdem > ist es ungemein hygroskopisch (fast so schlimm wie Ammoniumnitrat) und > damit einfach kein Spaß zumal es sich selbst in das Hexahydrat > überführt. Durchaus richtig... Wobei der PReis aber Manchmal eine Frage der Gelegenheit ist und der Umstand das sich das Wasserfreie von selbst in das Hexahydrat verwandelt nichts an der Verwendbarkeit als Ätzmittel ändert. (Anders sieht es aus wenn man wirklich wasserfreies braucht, langes lagern in angebrochenen Behältnissen ohne Schutzatmosphäre kann man vergessen... Was man halt beachten muss ist das das Wasserfreie halt einiges Aggressiver als das Hexahydrat ist - welches üblicherweise vielleicht zu 60-70% wirklich FE(III)CL enthält (der Rest ist ja wasser) Das ist übrigens immer noch hygroskopisch wenn auch weit weniger als das wasserfreie > >> MaWin schrieb: >>>> Quatsch! Das hat andere Gründe, warum es dieses nur noch flüssig gibt. >>> [ ... ] > > Na gut dass Du das geschrieben hast, bevor MaWin sein Uni-Dokument > gepostet hat. Da steht Fe-III-Cl drinnen als Vorläufer bzw. Katalysator. Und das Dokument ist damit neben dem von mir zitierten Buch aus dem Tabelle einfach herauskopiert wurde die einzige Fundstelle zu dem Thema... Es ist halt eine Aufzählung von Stoffen die IRGENDWIE verwendung finden könnten ohne Wertung... Maximal ein Hilfsstoff mit absolut marginaler Bedeutung. > >> -> ganz im Gegensatz zu den immer noch >> relativ Problemlos verfügbaren Stoffen Aceton, > > Hervorragendes Lösungsmittel. Aber man kann ja daraus Sprengstoff > machen. Verwunderlich, dass es noch nicht verboten wurde. Aber > wahrscheinlich liegt das daran, dass viele, die es versucht haben, heute > keine Hände mehr haben. Acetonperoxid ist nichts, womit man freiwillig > hantieren sollte. >> Salzsäure (fast jeder >> Baumarkt) > > Was spricht dagegen? Salzsäure ist kein gängiger Katalysator und damit > für viele Reaktion uninteressant. Weder Sprengstoffe noch Drogen lassen > sich direkt oder indirekt daraus ableiten. Also Salzsäure ist in der Tat kein häufig verwendeter Katalysator... Aber der Einsatz als Katalysator stellt nun einmal nur einen kleinen Teil der möglichen Verwendungen der Salzsäure dar. Viel häufiger ist da doch die verwendung als Reaktionsprodukt selbst. Im Übrigen gilt das auch für die Schwefelsäure die durchaus häufiger auch mal wirklich als Katalysator verwendet wird. Aber die Verwendung als Reaktionspartner ist auch hier noch ungleich häufiger! Aber es ging ja darum warum ich gerade die Salzsäure nannte: DIESE steht im gegensatz zum Fe(III)Cl TATSÄCHLICH auf der Liste der als Hilfsstoff bei der Drogenherstellung geeigneten und daher besonders zu überwachenden Substanzen. Wenn gleich da die Mengenschwelle deutlich höher liegt als das was man überhaupt im Baumarkt pro Einkauf in seinen Einkaufswagen laden könnte. > >> und auch die etwas schwierigere aber immer noch ohne all zu >> große Klimmzüge verfügbare Schwefelsäure. > > Stimmt so nicht ganz. Verdünnte oder wässrige Schwefelsäure ist leicht > zu bekommen. Katalytisch wirksame Schwefelsäure in hoher Konzentration > allerdings nicht, unterliegt Abgabeverordnungen und lässt sich nicht > mehr mal so einfach kaufen. Erhältlich ist es aber deshalb noch so > großflächig, weil Schwefelsäure in der Lage ist, in einer Veresterung > das Gleichgewicht in Richtung Produkte zu verschieben. So einen Stoff zu > verbieten wäre wie Benzin für Autos zu verbieten. > >> (Die Hilfsstoffe sind im gegensatz zu den Stoffen der KatI & II erst ab >> teilweise erheblichen Mengen ÜberwachungsPglichtig, wobei je nach Stoff >> die Händler von sich niedrigere Grenzen festsetzen) > > Kein Apotheker wird konzentrierte Schwefelsäure ohne Nachfragen und > Unterschrift abgeben. Nicht einmal 1g. DAs habe ich auch so nicht behauptet... ICh schrieb nur das man konzentrierte Schwefelsäure als "normaler" Volljähriger TATSÄCHLICH recht zuverlässig auch bekommt wenn man das möchte! Wobei man sich jetzt erst einmal darüber einigen müsste was man als Konzentrierte Schwefelsäure bezeichnet... Die 98% (Azetrope) oder erst alles ab >98%??? Es hati sich wohl die Bezeichnung "Konzentrierte" Schwefelsäure für die 96-98% und Hochkonzentrierte Schwefelsäure für alles jenseits der Gleichgewichtsgrenze eingebürgert hat. Allerdings würde mich mal Interessieren welche Abgabevorschriften du jetzt genau meinst denen die "Schwefelsäure" unterliegen soll? Klar! Sie ist ein Gefahrstoff und unterliegt somit der Gefahrstoffverordnung -> Das ist klar. Aber ansonsten ist es da eher Locker, Ich muss auf die Volljährigkeit achten und darf keine offensichtlichen Anhaltpunkte für eine Illegale Verwendung haben, aber weder Monitoring noch EVE sind für die 98% zwingend vorgeschrieben. Ja - wie du sehen kannst ist die 98% seit Jahren über Amazon zu bestellen - und zwar direkt von einem Hersteller der auch den Pharmagroßhandel beliefert. (Und nicht nur von einem der Hinterhofhändler wo man als Kunde dann wirklich erheblich Gefahr läuft auch völlig Unschuldig ins Raster zu geraten. Da sei nur mal auf die VÖLLIG UNVERHÄLTNISSMÄßIGEN Hausdurchsuchungswellen TAUSENDER Kunden von solchen Händlern in den Jahren 07-11 hingewiesen die von "legalen" Händlern legale Chemiekalien gekauft haben und sich dann völlig unabhängig von den tatsächlich gekauften Substanzen mit den Vorwürfen eines Verstosses gegen das Sprengstoffrechts augesetzt waren. Die welche nur zum Verhör geladen wurden waren da die "glücklichen". (Und die händler hat man ursprünglich sogar nur wegen reiner Formalien aufs Korn genommen) BTW: Du solltest dich mal mit den Begriffsbestimmungen etwas vertrauter machen... Nur mal so als Denkanstoss... Martin Schwaikert schrieb: >> Es ist einfach so das "Eisen(III)Chlorid Hexahydrat" in der Qualität >> "technisch" im großen und ganzen nur noch von echten Großanwendern >> eingesetzt wird. ISt man bereit ab 100kg aufwärts einzukaufen bekommt >> man es quasi "an jeder Ecke". > > Richtig. Gerade Kläranlagen sind Großabnehmer. Allerdings gibt es > genügend Besteller beim großen C. Und da sind 1000kg recht schnell > verkauft. Allerdings ist CONRAD nur Händler und kein Hersteller - mal ganz davon abgesehen das gerade Conrad beim Thema Chemie/gefahrstoffe gerade höchst Sensibel reagiert. Die wollen nur fertige Produkte verschieben und nicht selbst herstellen... Aber ich könnte ja mal beim Großhändler hier um die Ecke anfragen was die "kleinste" Charge ist... Wenn es klein genug ist und die Rücksprache mit dem Ordnungsamt auch keine Hindernisse bringt, vielleicht mache ich dann einen Exklusivversand für Fe(III)Cl-Hexahydrat auf ;-) Sachkundig bin ich, Gewerbe habe ich - Warum also nicht... Im Gegensatz zu vielen anderen Stoffen habe ich dabei auch keine Bedenken in bestimmte Visiere zu geraten... (Aber ehrlich gesagt: Ich glaube 1. nicht das sich lohnt -> und 2. nicht das ich händelbare Chargen überhaupt bekommen würde, Bei meiner Anfrage wegen Kaliumprmanganat war die Auskunft das 25kg das absolute Minium sind - Was trotz attraktiven Preis und der vorstellung damit das ganze restliche Leben durchkontaktieren zu können natürlich sehr weit Jenseits dessen ist was ich laut TRGS510 in meiner Situation lagern könnte Mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand - KmNO4 zählt übrigens zu den Stoffen die selbst bei noch so großem Interesse und trotz der möglichkeit hier eine entsprechende Handelserlaubniss zu bekommen definitiv NICHT verkaufen würde. Wie eigendlich alles was laut der alten Regelung mit dem O zu kennzeichnen ist.) Das KMnO4 kaufe ich nun 100g Weise (Könnte auch mehr...aber mit dem Natriumpersulfat usw. ist man schnell über die Mindergrenze der TRGS510) über eine Apotheke vor Ort -> Möglich aber erst nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Chef, bei "Normalkunden" ist es einfach "nicht mehr lieferbar". Interessanterweise kostet es da nur einen Bruchteil des "Sigma-Aldrich" Preises, wo ich (unter anderem) auch diverse Stoffe einkaufen kann/muss. >> Aber in den Professionellen Bereiche die es in kleineren Margen >> benötigen ist die Verwendung des Feststoffes in den letzten Jahren >> erheblich zurückgegangen und durch die vom HAndling wesentlich >> einfachere wässrige Lösung von Eisen(III)Chlorid (Üblicherweise um 40%) >> ersetzt worden. > > Blödsinn. Das ist reine Profitgier weil man den gleichen Stoff viel > teurer verkaufen kann. HHMM - Das mit der Profitgier würde aber nur plausibel sein wenn man unterstellt das sich alle Händler abgesprochen haben. Und das halte ich für sehr unwahrscheinlich. JA - Die Lösung ist teurer und das ist Ärgerlich für die Kunden. Und dem Händler freut es vielleicht tatsächlich auch, denn wenn man in erster Annäherung davon ausgeht das er seinen Gewinn Linear als Zuschlag von "X %" auf den Preis verteilt. Aber wenn es nur um die Gewinnmaximierung gehen würde, dann würde sich mit Sicherheit ein Mitbewerber finden der NICHT mitzieht und hofft durch seine niedrigeren Preise und dafür höheren Umsatz noch mehr Gewinn zu erzielen. DEM ist aber nicht so! Ach JA: Eines darfst du bei der Berechnung nicht vergessen: Das was du und wohl fast alle Elektroniker die es verwenden als FE(III)CL einkaufen ist ja KEINESWEGS 100% FE(III)CL sondern aufgrund des gebundenen Wassers (Hexahydrat!) nur 60%... Der unterschied an Wirksamer Substanz zwischen der 40% lösung und dem 60% Hexahydrat ist also nicht ganz so groß. (Wenngleich die Lösung im Vergleich immer noch teurer ist) >> Kleinbetrieben große MArktanteile abgenommen hat. Von den Problemen bei >> der Umsetzung der ehemaligen Baumarktlösung ganz abgesehen. (HCL+H2O2) >> da bei H2O2 noch deutlich stärker hingesehen wird als bei >> Natriumpersulfat. > > Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe mit 16 Jahren Kaliumnitrat in der > Apotheke gekauft, ich habe vor einem halben Jahr 5 Liter 35%iges > Wasserstoffperoxid gekauft. Bei ersterem musste ich unterschreiben, bei > zweiterem nicht. Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist, also WANN es war das du mit 16Jahren Kaliumnitrat (Salpeter) in der Apotheke bekommen hast. Allerdings kann ich sagen das wir zu der "Knall-und Rauchfaszinierten" Zeit zwar schon so manche Fragen über uns ergehen lassen mussten, aber im Prinzip FAST alles bekommen haben. Und da waren wir um die 13-14! (Jahre 1992-1993) Schwefel, Kaliumpermanganat , Salpeter, Magnesium usw. Selbst KONZENTRIERTE SALPETERSÄURE und Schwefelsäure habe ich mit 14JAhren bekommen, die 2/3 volle Flasche Salpetersäure steht noch in meinem Chemielager... Natürlich pro Einkauf (bis auf die Literflaschen Säure als damals kleinste VE) keine riesen Mengen, Schwefel, Magnesium Kaliumpermangant so 20g weise, Sapeter aus der Drogerie gab es in 250g Tüten. Nur das Natriumchlorat hat man mir/uns wehemennt verweigert... War aber auch die Zeit wo es gerade auch aus den Unkrautvernichtungsmittel in nahezu Reinform verbannt wurde, vermute daher das da die Fachzeitschriften gerade bei diesem Stoff etwas brachten. Teilweise war den Verkäuifern sogar klar "was" wir damit vorhatten - Allerdings gab es statt stricker Ablehnung eher ernsgemeinte Hinweise zur Sicherheit und zum Umgang oder auch Vorschläge denselbsen Efekt mit etwas harmloseren Stoffen hinzubekommen (z.B. Lycopodium für einen kleinen Feuerball) Und ich muss sagen: Diese Hinweise zum Umgang (Zu Mengen- Zum Mischen und NIEMALS Metallhülsen verwenden -gefaltetes Papier würde schon ausreichen) haben uns definitiv vor Verletzungen bewahrt obwohl wir es knallen und rauchen ließen. Wenn man sich bei den Fachkundigen "STUR" gestellt hätte so hätten wir viele Chemikalien trotzdem bekommen. Halt aus der Schlachterei oder Gärtnerei(schwefel für die Rosen - gegen Pilze glaube ich...) wo man KEINE Ahnung von der Sekundäranwendung hat. Aber wir wären wie Kinder nun mal sind absolut Blauäugig an die Sache herangegangen. Aber so, mit den Hinweisen, war trotz "kleineren Pannen" das schlimmste mal eine kleine Brandblase ;-) Aber BTT: Wie gesagt, ich weiß nicht wann das mit dem Kaliumnitrat bei dir war, heute wäre es definitiv ein Verstoss das einem 16Jährigen auszuhändigen Egal ob mit oder ohne Unterschrift. Das man dir aber das 35% H2O2 vor kurzem so ausgehändigt hat ist schon sehr Verdächtig. Ausser der Abgeber KENNT DICH MIT VOLLEN PERSONALIEN und hat dich zwar nicht unterschreiben lassen, aber trotzdem den Vorgang im Abgabebuch vermerkt. Denn eine formelle EVE die du unterschreiben musst ist gar nicht vorgeschrieben, wohl aber die Personalienfeststellung incl. Dokumentation des Verkaufs und mehrjähriger Aufbewahrung der Unterlagen! Ein Verstoss gegen diese Vorschrift wird mitlerweile bei feststellung durchaus empfindlich sanktioniert! > >> Diese Sackundeprüfung braucht im Übrigen auch >> jeder der im Baumarkt Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. Bauschaum >> verkaufen will was ja mittlerweile alles unter verschluss gehalten >> werden muss. > > Zu recht. Gerade PU-Schaum wird von der Gefährdungssituation gewaltig > unterschätzt. Es ist nicht nur eine Baustelle durch unsachgemäße > Verwendung von PU-Schau hochgegangen. PU-Schaum wird mit Propan/Butangas > abgefüllt. Das vergessen viele. Das mit der Sachkunde hat nun aber mit dem TREIBGAS nichts, aber wirklich GAR NICHTS zu tun!!! Mal ganz davon abgesehen das Propan/Butan als Treibgas mittlerweile weit verbreitet ist und selbst bei Kosmetikartikeln verwendet wird die man im Badezimmer in viel höherer Konzentration in die Luft bläst als beim Abdichten von Fenstern in zugigen Rohbauten, geht es bei dem Sachkundevorbehalt einzug und alleine darum das die betroffenen Bauschäume Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) enthalten. Alle Zubereitungen die mehr als 1% dieses Stoffes in freier Form enthalten müssen mit dem RSatz "R40 - verdacht auf Krebserzeugende Wirkungt" gekennzeichnet werden. Und genau jener R40 taucht auch bei der Aufzählung in der Chemikalienverbotsverordnung zur Sachkundeerforderniss auf! Gruß Carsten
Danke für die ausführliche Antwort. Einfach hoffen, dass es in Zukunft noch ein unbeschränktes Ätzmittel geben, bzw Reichelt und Octamex noch lange damit durchhalten…
Carsten Sch. schrieb: > DIESE steht im gegensatz zum Fe(III)Cl TATSÄCHLICH auf der Liste der als > Hilfsstoff bei der Drogenherstellung geeigneten und daher besonders zu > überwachenden Substanzen. Das ist aber wiedermal typisch Deutsch. Nur weil es im entferntesten Sinne als Reaktionspartner in der Drogenherstellung vorkommen kann, werden die anderen 99,9999999% aller möglicher Verwendungen illegalisiert. > Allerdings würde mich mal Interessieren welche Abgabevorschriften du > jetzt genau meinst denen die "Schwefelsäure" unterliegen soll? Stimmt. Mit R35 der Schwefelsäure ist nichteinmal ein Nachweis zu erbringen, bzw. eine Aufzeichnung zu führen (nach ChemVerbotsV). (Und nicht nur von einem der > Hinterhofhändler wo man als Kunde dann wirklich erheblich Gefahr läuft > auch völlig Unschuldig ins Raster zu geraten. Da gibt es einen ganz interessanten Thread auf Versuchschemie.de. Da wurden reihenweise Leute hochgenommen, weil der Händler, bei dem sie bezogen hatten, dummerweise an ein Drogenlabor geliefert hatte. > BTW: Du solltest dich mal mit den Begriffsbestimmungen etwas vertrauter > machen... Nur mal so als Denkanstoss... Ist das bei unserem Paragraphendschungel überhaupt noch möglich? > Aber ich könnte ja mal beim Großhändler hier um die Ecke anfragen was > die "kleinste" Charge ist... > Wenn es klein genug ist und die Rücksprache mit dem Ordnungsamt auch > keine Hindernisse bringt, vielleicht mache ich dann einen > Exklusivversand für Fe(III)Cl-Hexahydrat auf ;-) Warum nicht?! >>> Kleinbetrieben große MArktanteile abgenommen hat. Von den Problemen bei >>> der Umsetzung der ehemaligen Baumarktlösung ganz abgesehen. (HCL+H2O2) >>> da bei H2O2 noch deutlich stärker hingesehen wird als bei >>> Natriumpersulfat. >> >> Kann ich so nicht bestätigen. Ich habe mit 16 Jahren Kaliumnitrat in der >> Apotheke gekauft, ich habe vor einem halben Jahr 5 Liter 35%iges >> Wasserstoffperoxid gekauft. Bei ersterem musste ich unterschreiben, bei >> zweiterem nicht. > > Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist, also WANN es war das du mit > 16Jahren Kaliumnitrat (Salpeter) in der Apotheke bekommen hast. Das ist keine 10 Jahre her. Meine tolle Begründung war damals "Ich brauche es als Sauerstofflieferant in einer elektrochmischen Gewinnungsanlage". Totaler Blödsinn, reicht aber bei vielen aus, das traurige Mindestmaß an Schulbildung zu übertreffen. > Nur das Natriumchlorat hat man mir/uns wehemennt verweigert... War aber Nachdem Du aber heute scheinbar recht gut informiert bist, kannst Du wohl rückwirkend bestätigen, dass es die richtige Entscheidung war. Chlorverbindungen sind - gerade in den netten Gemengen, die 15jährige gerne anmischen, klassische Amputationsmittel. > Teilweise war den Verkäuifern sogar klar "was" wir damit vorhatten - > Allerdings gab es statt stricker Ablehnung eher ernsgemeinte Hinweise > zur Sicherheit und zum Umgang oder auch Vorschläge denselbsen Efekt mit > etwas harmloseren Stoffen hinzubekommen (z.B. Lycopodium für einen > kleinen Feuerball) Die Zeiten waren damals anders. Mein Vater saß früher in der Kneipe am Stammtisch und hat mit den Bullen kräftig gesoffen und für den Heimweg mit dem Auto mit 10 bis 25 Promille Absolution bekommen. Heute undenkbar. Früher sah man das alles noch etwas offener denn die meisten der Leute haben als Kinder selbst kräftig experimentiert. Heutzutage steht man da aber mit einem Bein im Gefängnis. > Und ich muss sagen: Diese Hinweise zum Umgang (Zu Mengen- Zum Mischen > und NIEMALS Metallhülsen verwenden -gefaltetes Papier würde schon > ausreichen) haben uns definitiv vor Verletzungen bewahrt obwohl wir es > knallen und rauchen ließen. Ich habe erst vor ein paar Wochen einen Jungen gesehen, der BKS im Mörser angesetzt, und mit dem Pistill vermengt hat. Bei uns um's Eck gibts ne Feuerwerksfabrik. Da gab es mit BKS einen Unfall, bei dem ein Mitarbeiter getötet wurde. Die Kugel, die mit BKS gefüllt war, wurde falsch gelagert und ist ihm aus der Hand gefallen. > Das man dir aber das 35% H2O2 vor kurzem so ausgehändigt hat ist schon > sehr Verdächtig. > Dokumentation des Verkaufs und mehrjähriger Aufbewahrung der Unterlagen! > Ein Verstoss gegen diese Vorschrift wird mitlerweile bei feststellung > durchaus empfindlich sanktioniert! Dann hat sie das scheinbar nicht gewusst. Eine EC-Zahlung gilt wohl nicht. Allerdings war der Verwendungszweck ganz klar legal und damit auch glaubhaft. > Mal ganz davon abgesehen das Propan/Butan als Treibgas mittlerweile weit > verbreitet ist und selbst bei Kosmetikartikeln verwendet wird die man im > Badezimmer in viel höherer Konzentration in die Luft bläst als beim > Abdichten von Fenstern in zugigen Rohbauten, Na da unterschätze mal nicht die Menge an Gas die freigesetzt wird, wenn in einem Raum drei Fenster und zwei Türen eingeklebt werden.
Hi Martin Schwaikert schrieb: *** [Zur HCL] *** > Das ist aber wiedermal typisch Deutsch. Nur weil es im entferntesten > Sinne als Reaktionspartner in der Drogenherstellung vorkommen kann, > werden die anderen 99,9999999% aller möglicher Verwendungen > illegalisiert. Naja - ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Zuerst einmal liegt der Schwellwert für die Überwachung (Wie bei der Schwefelsäure) IMHO bei 100kg, alles darunter ist bei der Abgabe lediglich der Gefahrstoffverordnung unterworfen. Ab 18 Jahren also absolut frei verkäuflich. (Wobei ich aus dem Kopf nicht weiß welche Konzentration jetzt tatsächlich die Volljährigkeit fordert) >> Allerdings würde mich mal Interessieren welche Abgabevorschriften du >> jetzt genau meinst denen die "Schwefelsäure" unterliegen soll? > > Stimmt. Mit R35 der Schwefelsäure ist nichteinmal ein Nachweis zu > erbringen, bzw. eine Aufzeichnung zu führen (nach ChemVerbotsV). Ja, genau darauf wollte ich hinaus - wobei ich beim Obigen Satz mit dem Formulieren mal wieder schneller war als mit der HAnd auf der Tastatur. Zwischen "Schwefelsäure" und "unterliegen" bitte gedanklich den Nebensatz *In Haushaltsüblichen bzw. Kleingewerblichen Mengen* einfügen. Ab 100kg greift dann das GÜG. > (Und nicht nur von einem der >> Hinterhofhändler wo man als Kunde dann wirklich erheblich Gefahr läuft >> auch völlig Unschuldig ins Raster zu geraten. > > Da gibt es einen ganz interessanten Thread auf Versuchschemie.de. Da > wurden reihenweise Leute hochgenommen, weil der Händler, bei dem sie > bezogen hatten, dummerweise an ein Drogenlabor geliefert hatte. Wenn du denselben -halbwegs aktuellen- Fall meinst wie ich war es weniger die Lieferung an ein "Drogenlabor" als an einen "Drogenverkäufer". Ging da wohl darum das ein (bzw. ZWEI) Händler GBL verkauft haben was keiner gesetzlichen überwachung unterliegt, aber wo von der VCI die Freiwillige Überwachung empfohlen wird. Dieses GBL wird im Körper zur deutlich bekannteren GHB (LiquidEcstasy, K.O. Tropfen, je nach Dosierung...) umgesetzt und hat damit praktisch dieselbe Wirkung als wenn man GHB direkt nimmt. Allerdings ist GBL eine sehr übliche Industriechemikalie weshalb man es im gegensatz zum GHB nicht dem BTMG unterstellt hat (unterstellen konnte obwohl man es gerne würde...) Diese zwei Fälle der beiden Händler sind allerdings nur am Rand zusammenhängend, im Detail unterscheiden die sich dann doch etwas. Der eine Händler hat wohl tatsächlich nur normalen Chemikalienhandel betrieben und war lediglich etwas nachlässig in seinen Sorgfaltspflichten. (Muss sich der legalen Verwendung vergewissern, zumindest sich das glaubhaft bestätigen lassen) In Kombination mit einer Missglückten Formulierung auf der Website hinsichtlich seiner Position zum rein freiwilligen Monitoring... Aus diesem etwas sorglosen Umgang hat man ihm dann mittels eines recht fragwürdigen Rechtskonstruktes einen Strick gedreht - er hätte davon ausgehen müssen das ein großteil der Kunden das GBL zwecks Einnahme missbrauchen und somit sei das als Arzneimittel anzusehen welches er nicht hätte abgeben dürfen... Damit hat man dann (u.a.) die Maßnahmen gegen die Händler gerechtfertigt und ist in diesem Zuge zu den Kundendaten gelangt wo man dann mit dem Verdacht des verstosses gegen das BTMG weiter ins Feld gezogen ist. Beim zweiten Händler hat man dann ANGEBLICH (ich habe keine verlässlicen Infos dazu, nur hörensagen) aber festgestellt das dieser nicht nur Laborchemikalien im "üblichen" Stil verkauft hat sondern gerade beim GBL wohl auch direkt in wenige ml fassende Behältnisse verpackt geliefert hat was dann schon sehr eindeutig ist. Aber vom Umfang und der herangehensweise ist dies noch absolut kein Vergleich zu dem was nicht lange vorher ablief als man meinte mit der Begründung "Verdacht der Sprengstoffherstellung" einfach mal ALLE Kunden kleinerer Hinterhof-Onlinehändler mit HD-Überziehen zu müssen, unabhängig von Art und menge der eingekauften Chemikalien! Da hat es auch Elektroniker die Salzsäure und H2O2 gekauft haben getroffen. (Wobei teilweise die Zusammenstellung des Angebotes der Händler schon sehr verdächtig war - aber deshalb ALLE Kunden unter generalverdacht zu stellen) Mal ganz davon abgesehen wie Sinnvoll es ist selbst wenn jemand mit der Absicht des Missbrauchs die "Verdächtigste Stoffkombination" zu bestellen - die bestellte Menge aber vielleicht für 20g Schwarzpulver ausreicht, diesen Sofort mit maximalen Einsatz an Zeit und Personal zu verfolgen wo doch jedermann zu Silvester ohne Jede Überwachung Industriell gefertigtes Schwarzpulver (böller) und auch Blitzknallpulver (Zerlegerladung Raketen) in weit weit größeren Mengen frei kaufen kann. Aber jetzt kommen wir zu weit vom Thema ab, sazu wurde hier im Forum auch schon viel geschrieben. Es ist leider so das beim Thema Chemikalien mittlerweile bei den Staatsorganen die pure Hysterie herrscht. Es ist ja völlig richtig das ein Mindestmaß an Überwachung stattfindet -Keine Frage. Und wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine ernsthafte Gefährdung ergeben darf auch mal eine Hausdurchsuchung sein - Sogar mit SEK/MEK wenn die Gefahr entsprechend scheint. Aber definitiv nicht wenn die Bestellten Mengen so gering sind das diese selbst bei der gefährlichsten unterstellten Verwenung weniger ausrichten als das was der männliche Durchschnittsjugendliche von 16JAhren am Silvesterabend über Eltern/freunde besorgt in der Tüte mit zur Party trägt! In den Fällen wo es nur um kleinmengen geht muss dann einfach die "freundliche Nachfrage" als erster Schritt ausreichen und wenn sich dann nichts erhärtet der sofortige Abschluss. >> Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist, also WANN es war das du mit >> 16Jahren Kaliumnitrat (Salpeter) in der Apotheke bekommen hast. > > Das ist keine 10 Jahre her. Meine tolle Begründung war damals "Ich > brauche es als Sauerstofflieferant in einer elektrochmischen > Gewinnungsanlage". Totaler Blödsinn, reicht aber bei vielen aus, das > traurige Mindestmaß an Schulbildung zu übertreffen. Ok, wenn das weniger als 10Jahre her ist, dann hätte man es dir damals schon definitiv nicht aushändigen dürfen. Aber das war vor so um 2005 aufgekommenen Hysterie... >> Nur das Natriumchlorat hat man mir/uns wehemennt verweigert... War aber > > Nachdem Du aber heute scheinbar recht gut informiert bist, kannst Du > wohl rückwirkend bestätigen, dass es die richtige Entscheidung war. > Chlorverbindungen sind - gerade in den netten Gemengen, die 15jährige > gerne anmischen, klassische Amputationsmittel. JA - Natürlich war das korrekt. NAtrium-/Kaliumchlorat ist zwar nicht per se gefährlich aber wenn man es als unwissendes "Kind" (13) dann wie normalen Salpeter in selbslaborierten Schwarzpulver einsetzt wird das schnell unberechenbar. (Ohne Schwefel vielleicht noch halbwegs durch Laien händelbar) Das "normale" Schwarzpuler auf Salpeterbasis gerade in der eher sehr mäßigen Qualität die man bei einem Selbstlaborat als Kind erhält (lockere Mischung...) ist da wenn man die Mengen nicht übertreibt, die grundlegendsten Sicherheitsmaßnahmen einhält und nicht auf die hirnrisse Idee kommt MEtallrohre o.ä. schwere Verdämmungsmittel zu wählen noch halbwegs in dem Bereich wo man sagen könnte das selbst beim Unfall nichts erhebliches zurückbleibt... >> Und ich muss sagen: Diese Hinweise zum Umgang (Zu Mengen- Zum Mischen >> und NIEMALS Metallhülsen verwenden -gefaltetes Papier würde schon >> ausreichen) haben uns definitiv vor Verletzungen bewahrt obwohl wir es >> knallen und rauchen ließen. > > Ich habe erst vor ein paar Wochen einen Jungen gesehen, der BKS im > Mörser angesetzt, und mit dem Pistill vermengt hat. Lass mich Raten: Der Idiot ist nicht nur auf die Dämliche Idee gekommen das im trockenen Zustand mit dem Pistill zu mischen, NEIN die schlaue Nase hat warscheinlich um auch das letzte herauszuholen auch noch durch Schwefel die Brisanz steigern wollen, Oder? Aber um noch etwas Korinthenkackerei zu betreiben: BKS Oder BKP? BKS bedeutet (B)litz(K)nall(S)atz, also die fertige Einheit als Pulver und Träger/Behälter. Das Pulver ist einfach Blitzpulver oder meinetwegen Blitzknallpulver. > Bei uns um's Eck gibts ne Feuerwerksfabrik. > Da gab es mit BKS einen Unfall, bei dem ein > Mitarbeiter getötet wurde. Die Kugel, die mit BKS gefüllt war, wurde > falsch gelagert und ist ihm aus der Hand gefallen. Hui - das ist hefitg: Wenn da so eine eine Zerlegerladung 50cm vor einem Hoch geht war es das. In so einem Geschoss ist schon einiges drinn, um die geladenen Mörser sollte man nicht ohne Grund so einen großen Bogen machen... Wobei "normales" BKS nicht "SO" Schlagempfindlich sein sollte - aber wenn das eine sonderherstellung war, Inhaber des HErstellerscheins können ja weit variieren wenn das Zeug nur durch Profis verwendet wird. Ich vermute das auch hier Schwefel im Spiel war... >> Das man dir aber das 35% H2O2 vor kurzem so ausgehändigt hat ist schon >> sehr Verdächtig. >> Dokumentation des Verkaufs und mehrjähriger Aufbewahrung der Unterlagen! >> Ein Verstoss gegen diese Vorschrift wird mitlerweile bei feststellung >> durchaus empfindlich sanktioniert! > > Dann hat sie das scheinbar nicht gewusst. Eine EC-Zahlung gilt wohl > nicht. Allerdings war der Verwendungszweck ganz klar legal und damit > auch glaubhaft. Eine EC Zahlung gilt nicht, da hast du recht. Allerdings hat Sie damit deinen Namen und falls sie dann nachträglich die Daten vom Durchschlag für den Zahlungsempfänger genommen und das in das Abgabebuch eingetragen hast als du den Laden verlassen hast würde das auch erst einmal reichen... Allerdings muss ganz leider GANZ KLAR noch einmal darauf hingewiesen werden das in den allermeisten Fällen dieser überwiegend unbegründeten HAusdurchsuchungen gerade völlig Legal gekauftes H2O2 der Auslöser war. Es bleibt halt nur die Hoffnung das die Behörden nach den nun vielen Tausend HAusdurchsuchungen endlich etwas schlauer sind, denn auch wenn man die Fehler nicht offen zugibt - Nach dem wohl so gut wie alle Verfahren abgeschlossen sind und es fast keine Verurteilung gab dürfte Inoffiziell dieser Makel an denjenigen die für diese Verschwendung von Millionbeträgen verantwortlich sind sicher durchaus haften. In den allermeisten Fällen musste ja sogar alles was beschlagnahmt und manchmal sogar teuer vernichtet wurde ja kpl. Zurückgegeben bzw. vollumfänglich ersetzt werden. Von den Personalstunden ganz zu schweigen. Und von den Verurteilungen die aus den HD folgten waren auch nur ein kleiner Teil wegen der unterstellten Sprengstoffherstellung. Eher waren es Nebenfunde: "Raub"kopien, etwas Gras oder ähnliches... Wenn man diese Stoffe braucht gibt es allerdings bis hier was definitives zu sagen ist leider nur zwei Sinnvolle Varianten die einem zumindest mit einiger Gewissheit vor solchen Aktionen schützen: Entweder absolut Anonym einkaufen ohne irgendwo seine daten - und sei es auch nur email- oder Kontodaten zu hinterlassen. Oder der andere Weg: den ich beispielsweise nehme: ganz offen zu agieren, nur sowenige verschiedene Lieferanten wie möglich, nicht die Quellen wechseln, alles und jeden Pups zu dokumentieren und zu jedem Einkauf eine AUSFÜHRLICHE EVE auf Firmenbriefbogen dazu, und nicht nur die üblichen dreizeiler... Falls normale NAchfragen kommen sollten darf zu geschäftsüblichen Seiten gerne jeder Behördenvertreter sich selbst alles anschauen und ein Bild machen. Aber eine garantie ist es trotzdem nicht. Gruß Carsten
also ohne Werbung machen zu wollen bei http://www.csd-electronics.de/ gibt es Eisen-III-Chlorid 500g für 4.95€ ....
Dex schrieb: > also ohne Werbung machen zu wollen bei http://www.csd-electronics.de/ > gibt es Eisen-III-Chlorid 500g für 4.95€ .... Verfügbarkeit: kein Lagerbestand Und selbst wenn, dann wären das immerhin 10 Euro pro Kilo + Versand. Da bin ich mit etwas mehr als 6 Euro ja spottbillig :)
ok - hast gewonnen.. es ging ja nur darum das man noch "so" an das Zeug ran kommt..
Eisen-III-Chlorid is nich gefährlich. Kochsalz, oder Zucker sind dagegen hochgradig gefährliche Substanzen. Wenn ich davon jemanden einen Zentersack aufn Schädel haue, isser erstmal lediert. Kranke Welt..
Sou, alle Pakete wurden versandt und müssten heute bzw. morgen bei Euch ankommen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.