Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Padelec Controller


von Michi (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

ich bin gerade dabei meinen Pedelec Controller zu "Legalisieren". Dazu 
muß ich auch die Leistung begrenzen.
Bei Pedelecs sind ja 250W erlaubt, ist das nun die Aufgenommene Leistung 
des Motors oder die Abgegebene Leistung des Motors?

Michi

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Michi schrieb:

> oder die Abgegebene Leistung des Motors?

abgegeben.

Ist auch logisch

* was du mit deinem elektrischen Wirkungsgrad machst, ist dein Bier
* die "Wegelagerer" am Strassenrand brauchen eine einfache Möglichkeit, 
die Einhaltung zu kontrollieren. Rad auf eine Walze, Generator an und 
gewmessen. Du kannst denen ja nicht zumuten, dass die da sich mit 
Messgeräten in die ELektronik einängen.

von Michi (Gast)


Lesenswert?

Ok, danke, dann gehe ich mal von einem Wirkungsgrad von ca 80% aus und 
lass mal so 300-320W zu :)

von Düsendieb (Gast)


Lesenswert?

Die Leistungsbegrenzung ist der falsche Weg.

Es geht darum, dass die el. Unterstützung bei 24,9 km/h aufhört. Sonst 
braucht man einen Führerschein und was auch immer noch.

Also ab einer bestimmten Frequenz muss der Motorstrom heruntergenommen 
werden, dass das Ding kein Drehmoment mehr macht.


Axel

von Icke ®. (49636b65)


Lesenswert?

Düsendieb schrieb:
> Die Leistungsbegrenzung ist der falsche Weg

Nope. Die Leistung MUSS laut Gesetz auf 250W begrenzt sein, sonst ist es 
kein Pedelec mehr. Die (elektrisch unterstützte) Geschwindigkeit darf 
zusätzlich nicht mehr als 25 km/h betragen.

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

Karl Heinz Buchegger schrieb:
> * die "Wegelagerer" am Strassenrand brauchen eine einfache Möglichkeit,
> die Einhaltung zu kontrollieren. Rad auf eine Walze, Generator an und
> gewmessen. Du kannst denen ja nicht zumuten, dass die da sich mit
> Messgeräten in die ELektronik einängen.

Wie soll das gehen? Das Teil darf ja nur arbeiten, wenn der Fahrer 
tritt. Dessen Leistung zählt aber bei den 250W nicht mit.

MfG Klaus

von Michi (Gast)


Lesenswert?

Das die Geschwindigkeit auch begrenzt werden muß ist mir klar, was nicht 
klar war, war das mit der Leistung.

Klaus schrieb:
> Wie soll das gehen? Das Teil darf ja nur arbeiten, wenn der Fahrer
> tritt.

Bei den meisten auch käuflichen wirkt auch der Antrieb wenn man 
rückwärts tritt da ein einfacher Sensor die Pedale überwacht.
Der Antrieb darf auch als Anfahrhilfe bis 6km/h laufen ohne zu treten.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.