Hallo, ich bin gerade dabei meinen Pedelec Controller zu "Legalisieren". Dazu muß ich auch die Leistung begrenzen. Bei Pedelecs sind ja 250W erlaubt, ist das nun die Aufgenommene Leistung des Motors oder die Abgegebene Leistung des Motors? Michi
Michi schrieb: > oder die Abgegebene Leistung des Motors? abgegeben. Ist auch logisch * was du mit deinem elektrischen Wirkungsgrad machst, ist dein Bier * die "Wegelagerer" am Strassenrand brauchen eine einfache Möglichkeit, die Einhaltung zu kontrollieren. Rad auf eine Walze, Generator an und gewmessen. Du kannst denen ja nicht zumuten, dass die da sich mit Messgeräten in die ELektronik einängen.
Ok, danke, dann gehe ich mal von einem Wirkungsgrad von ca 80% aus und lass mal so 300-320W zu :)
Die Leistungsbegrenzung ist der falsche Weg. Es geht darum, dass die el. Unterstützung bei 24,9 km/h aufhört. Sonst braucht man einen Führerschein und was auch immer noch. Also ab einer bestimmten Frequenz muss der Motorstrom heruntergenommen werden, dass das Ding kein Drehmoment mehr macht. Axel
Düsendieb schrieb: > Die Leistungsbegrenzung ist der falsche Weg Nope. Die Leistung MUSS laut Gesetz auf 250W begrenzt sein, sonst ist es kein Pedelec mehr. Die (elektrisch unterstützte) Geschwindigkeit darf zusätzlich nicht mehr als 25 km/h betragen.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > * die "Wegelagerer" am Strassenrand brauchen eine einfache Möglichkeit, > die Einhaltung zu kontrollieren. Rad auf eine Walze, Generator an und > gewmessen. Du kannst denen ja nicht zumuten, dass die da sich mit > Messgeräten in die ELektronik einängen. Wie soll das gehen? Das Teil darf ja nur arbeiten, wenn der Fahrer tritt. Dessen Leistung zählt aber bei den 250W nicht mit. MfG Klaus
Das die Geschwindigkeit auch begrenzt werden muß ist mir klar, was nicht klar war, war das mit der Leistung. Klaus schrieb: > Wie soll das gehen? Das Teil darf ja nur arbeiten, wenn der Fahrer > tritt. Bei den meisten auch käuflichen wirkt auch der Antrieb wenn man rückwärts tritt da ein einfacher Sensor die Pedale überwacht. Der Antrieb darf auch als Anfahrhilfe bis 6km/h laufen ohne zu treten.
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