Hi, habe ich es richtig verstanden? Beispiel: Bruttojahresgehalt: 30.000 Euro Gesamtkosten eines Fernstudiums ca. 4.000 Euro Steuerlich geltend machen bedeutet doch jetzt, dass diese 4.000 Euro in der Steuererklärung unter dem entsprechenden Punkt eingetragen wird und das Finanzamt dann zunächst einmal darüber entscheiden muss. Wenn die also positiv darüber entschieden haben, würden die dann einfach die 4000 Euro vom Bruttojahresgehalt abgezogen und man hat dann quasi einen anderen Steuersatz. Ist das so richtig?
EGS_TI schrieb: > Wenn die also positiv darüber entschieden haben, würden die dann einfach > die 4000 Euro vom Bruttojahresgehalt abgezogen und man hat dann quasi > einen anderen Steuersatz. > > Ist das so richtig? richtig. Maximal kannst Du 42 % von 4000 Euro zurück bekommen, allerdings nicht bei 30 tsd Brutto, sondern wenn Du ca. 56 k verdienen würdest. Ein normales Weiterbildungsstudium wird normalerweise von Finanzämtern so gut wie immer anerkannt um Steuern zu mindern. Außer es ist irgendwas exotisches von einer Fernvolkshochschule. Anerkannte Studien - und Lehrgänge sollten keine Probleme machen. Im Zweifel einfach mal vorab bei der Sprechstunde des Finanzamtes nach fragen. Die beraten einen da meist sehr kompetent und immer kostenfrei.
EGS_TI schrieb: > Ist das so richtig? Aufpassen, du hast zwei Möglichkeiten: a)Das Studium als Weiterbildung im eigenem Beruf, dies sind Werbungskosten. b)Das Studium als Erststudium, hier werden die Kosten zu Sonderausgaben, unf es werden nur Kosten bis 4000 Euro pro Jahr anerkannt!
Marx W. schrieb: > Aufpassen, du hast zwei Möglichkeiten: > a)Das Studium als Weiterbildung im eigenem Beruf, dies sind > Werbungskosten. > b)Das Studium als Erststudium, hier werden die Kosten zu Sonderausgaben, > unf es werden nur Kosten bis 4000 Euro pro Jahr anerkannt! stimmt, hatte ich vergessen zu erwähnen, weil ich sowieso von a ) ausging. Laut derzeitiger Rechtsprechung sind Sonderausgaben nicht Verlustvortragsfähig. D.h. sie können nur mit dem Einkommen verrechnet werden, das im selben Jahr erzielt wurde. Somit kann man als Student mit wenig Gehalt leider keinen Verlustvortrag bilden um diesen dann als gut verdienender Absolvent mit dem hohen Einkommen geltend zu machen. Aber ok, laut Berufsjammerer tritt der Fall des gut verdienenden Absolventen sowieso nicht ein ;-)
Es kommt, wie hier auch schon erwähnt wurde, darauf an, ob du vorher schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hast. Wenn dies der Fall ist, kannst du die Kosten des Fernstudiums als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen und sogar als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr nehmen, um dann wiederum die Steuern zu mindern. Die hier erwähnten 4.000 Euro gibt es auch übrigens nicht mehr, dass sind jetzt 6.000 Euro, die man als Sonderausgaben abziehen kann. Das tritt vor allem dann ein, wenn du vor dem jetzigen Fernstudium keine Erstausbildung in Form eines Studiums oder halt einer Ausbildung gemacht hast. Quelle: http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/
Neben den Studiengebühren kann man auch die Fahrtkosten angeben. Bei mir hat das funktioniert (nebenberuflicher Masterstudiengang).
YUY schrieb: > Neben den Studiengebühren kann man auch die Fahrtkosten angeben. Ach da geht noch viel mehr. Lernmittel, Literatur, anteilige Kosten für Computer, Internetzugang, Arbeitszimmer, etc. pp. Die Liste ist sehr lang.
Was auch geht, habe ich mir sagen lassen in meinem Fernstudium, sind Fahrkosten nicht nur zu Präsenzen, sondern auch zu Lerngruppen mit anderen Teilnehmern. Man sollte sich nur halt einigen, falls das FA nachhakt. Aber theoretisch kann man da ordentlich KM zusammentragen. In unserem Kurs ist einer aus Berlin und ein paar aus Süddeutschland wollen nun seinen Wohnort als Lerngruppenort nennen und das 1-2x pro Monat :). Naja, mir ist das zu riskant, die beim FA sind ja nicht blöd und erkennen, dass das offensichtlich nicht stimmen kann. (Wer fährt schon für 1 Tag lernen 2x750km?)
g. k. schrieb: > Man sollte sich nur halt einigen, falls das FA nachhakt. Aber > theoretisch kann man da ordentlich KM zusammentragen. Sind das dieselben Leute, die sich über Hoeneß aufregen ?
g. k. schrieb: > Was auch geht, habe ich mir sagen lassen in meinem Fernstudium, sind > Fahrkosten nicht nur zu Präsenzen, sondern auch zu Lerngruppen mit > anderen Teilnehmern. Bitte genau darüber Buch führen und am besten sollten alle vier gegenseitig aufu den Papieren unterschreiben. > Man sollte sich nur halt einigen, falls das FA nachhakt. Aber > theoretisch kann man da ordentlich KM zusammentragen. Praktisch auch. > In unserem Kurs ist einer aus Berlin und ein paar aus Süddeutschland > wollen nun seinen Wohnort als Lerngruppenort nennen und das 1-2x pro > Monat :). Naja, mir ist das zu riskant, die beim FA sind ja nicht blöd > und erkennen, dass das offensichtlich nicht stimmen kann. (Wer fährt > schon für 1 Tag lernen 2x750km?) Wir hatten es so gemacht. Eine 4er Lerngruppe aus Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat sich regelmäßig (fast jedes Wochenende) getroffen. Da kamen pro Tour pro Nase Hunderte Kilometer zusammen. Wurde von allen vier Finanzämtern ohne einen einzigen Abstrich anerkannt. Das war über fast 12 Monate in 2008 und 2009.
g. k. schrieb: > In unserem Kurs ist einer aus Berlin und ein paar aus Süddeutschland > wollen nun seinen Wohnort als Lerngruppenort nennen und das 1-2x pro > Monat :). Naja, mir ist das zu riskant, die beim FA sind ja nicht blöd > und erkennen, dass das offensichtlich nicht stimmen kann. (Wer fährt > schon für 1 Tag lernen 2x750km?) Kann man durchaus machen, nur beispielsweise wollte damals das A von meiner Frau die Rechnungen für die Inspektionen am Auto wegen dem Kilometerstand haben... Da zahlt es sich dann schon aus, wenn man einen "Freundlichen" hat. ;)
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