Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fernstudium steuerlich geltend machen Erfahrungen?


von EGS_TI (Gast)


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Hi, habe ich es richtig verstanden?

Beispiel:
Bruttojahresgehalt: 30.000 Euro
Gesamtkosten eines Fernstudiums ca. 4.000 Euro

Steuerlich geltend machen bedeutet doch jetzt, dass diese 4.000 Euro in 
der Steuererklärung unter dem entsprechenden Punkt eingetragen wird und 
das Finanzamt dann zunächst einmal darüber entscheiden muss.
Wenn die also positiv darüber entschieden haben, würden die dann einfach 
die 4000 Euro vom Bruttojahresgehalt abgezogen und man hat dann quasi 
einen anderen Steuersatz.

Ist das so richtig?

von Ludwig (Gast)


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EGS_TI schrieb:
> Wenn die also positiv darüber entschieden haben, würden die dann einfach
> die 4000 Euro vom Bruttojahresgehalt abgezogen und man hat dann quasi
> einen anderen Steuersatz.
>
> Ist das so richtig?

richtig. Maximal kannst Du 42 % von 4000 Euro zurück bekommen, 
allerdings nicht bei 30 tsd Brutto, sondern wenn Du ca. 56 k verdienen 
würdest.


Ein normales Weiterbildungsstudium wird normalerweise von Finanzämtern 
so gut wie immer anerkannt um Steuern zu mindern. Außer es ist irgendwas 
exotisches von einer Fernvolkshochschule. Anerkannte Studien - und 
Lehrgänge sollten keine Probleme machen. Im Zweifel einfach mal vorab 
bei der Sprechstunde des Finanzamtes nach fragen. Die beraten einen da 
meist sehr kompetent und immer kostenfrei.

von Marx W. (Gast)


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EGS_TI schrieb:
> Ist das so richtig?

Aufpassen, du hast zwei Möglichkeiten:
a)Das Studium als Weiterbildung im eigenem Beruf, dies sind 
Werbungskosten.
b)Das Studium als Erststudium, hier werden die Kosten zu Sonderausgaben, 
unf es werden nur Kosten bis 4000 Euro pro Jahr anerkannt!

von Ludwig (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Aufpassen, du hast zwei Möglichkeiten:
> a)Das Studium als Weiterbildung im eigenem Beruf, dies sind
> Werbungskosten.
> b)Das Studium als Erststudium, hier werden die Kosten zu Sonderausgaben,
> unf es werden nur Kosten bis 4000 Euro pro Jahr anerkannt!

stimmt, hatte ich vergessen zu erwähnen, weil ich sowieso von a ) 
ausging. Laut derzeitiger Rechtsprechung sind Sonderausgaben nicht 
Verlustvortragsfähig. D.h. sie können nur mit dem Einkommen verrechnet 
werden, das im selben Jahr erzielt wurde. Somit kann man als Student mit 
wenig Gehalt leider keinen Verlustvortrag bilden um diesen dann als gut 
verdienender Absolvent mit dem hohen Einkommen geltend zu machen.

Aber ok, laut Berufsjammerer tritt der Fall des gut verdienenden 
Absolventen sowieso nicht ein ;-)

von Marcel (Gast)


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Es kommt, wie hier auch schon erwähnt wurde, darauf an, ob du vorher 
schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hast. Wenn dies der 
Fall ist, kannst du die Kosten des Fernstudiums als Werbungskosten in 
der Steuererklärung ansetzen und sogar als Verlustvortrag mit ins 
nächste Jahr nehmen, um dann wiederum die Steuern zu mindern.

Die hier erwähnten 4.000 Euro gibt es auch übrigens nicht mehr, dass 
sind jetzt 6.000 Euro, die man als Sonderausgaben abziehen kann. Das 
tritt vor allem dann ein, wenn du vor dem jetzigen Fernstudium keine 
Erstausbildung in Form eines Studiums oder halt einer Ausbildung gemacht 
hast.

Quelle: 
http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/

von YUY (Gast)


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Neben den Studiengebühren kann man auch die Fahrtkosten angeben. Bei mir 
hat das funktioniert (nebenberuflicher Masterstudiengang).

von A. $. (mikronom)


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YUY schrieb:
> Neben den Studiengebühren kann man auch die Fahrtkosten angeben.

Ach da geht noch viel mehr. Lernmittel, Literatur, anteilige Kosten für 
Computer, Internetzugang, Arbeitszimmer, etc. pp. Die Liste ist sehr 
lang.

von g. k. (jlagreen)


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Was auch geht, habe ich mir sagen lassen in meinem Fernstudium, sind 
Fahrkosten nicht nur zu Präsenzen, sondern auch zu Lerngruppen mit 
anderen Teilnehmern.

Man sollte sich nur halt einigen, falls das FA nachhakt. Aber 
theoretisch kann man da ordentlich KM zusammentragen.

In unserem Kurs ist einer aus Berlin und ein paar aus Süddeutschland 
wollen nun seinen Wohnort als Lerngruppenort nennen und das 1-2x pro 
Monat :). Naja, mir ist das zu riskant, die beim FA sind ja nicht blöd 
und erkennen, dass das offensichtlich nicht stimmen kann. (Wer fährt 
schon für 1 Tag lernen 2x750km?)

von Matthias (Gast)


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g. k. schrieb:
> Man sollte sich nur halt einigen, falls das FA nachhakt. Aber
> theoretisch kann man da ordentlich KM zusammentragen.

Sind das dieselben Leute, die sich über Hoeneß aufregen ?

von A. $. (mikronom)


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g. k. schrieb:
> Was auch geht, habe ich mir sagen lassen in meinem Fernstudium, sind
> Fahrkosten nicht nur zu Präsenzen, sondern auch zu Lerngruppen mit
> anderen Teilnehmern.

Bitte genau darüber Buch führen und am besten sollten alle vier 
gegenseitig aufu den Papieren unterschreiben.

> Man sollte sich nur halt einigen, falls das FA nachhakt. Aber
> theoretisch kann man da ordentlich KM zusammentragen.

Praktisch auch.

> In unserem Kurs ist einer aus Berlin und ein paar aus Süddeutschland
> wollen nun seinen Wohnort als Lerngruppenort nennen und das 1-2x pro
> Monat :). Naja, mir ist das zu riskant, die beim FA sind ja nicht blöd
> und erkennen, dass das offensichtlich nicht stimmen kann. (Wer fährt
> schon für 1 Tag lernen 2x750km?)

Wir hatten es so gemacht. Eine 4er Lerngruppe aus Bayern, Sachsen und 
Sachsen-Anhalt hat sich regelmäßig (fast jedes Wochenende) getroffen. Da 
kamen pro Tour pro Nase Hunderte Kilometer zusammen. Wurde von allen 
vier Finanzämtern ohne einen einzigen Abstrich anerkannt. Das war über 
fast 12 Monate in 2008 und 2009.

von Jens B. (Gast)


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g. k. schrieb:
> In unserem Kurs ist einer aus Berlin und ein paar aus Süddeutschland
> wollen nun seinen Wohnort als Lerngruppenort nennen und das 1-2x pro
> Monat :). Naja, mir ist das zu riskant, die beim FA sind ja nicht blöd
> und erkennen, dass das offensichtlich nicht stimmen kann. (Wer fährt
> schon für 1 Tag lernen 2x750km?)

Kann man durchaus machen, nur beispielsweise wollte damals das A von 
meiner Frau die Rechnungen für die Inspektionen am Auto wegen dem 
Kilometerstand haben...
Da zahlt es sich dann schon aus, wenn man einen "Freundlichen" hat. ;)

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