Forum: Markt Versehen oder Abzocke?


von Das leiber als Noname (Gast)


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Hallo ich bin da gerade etwas sprach- und ratlos und würde gerne mal 
eure Meinung dazu hören.

Ich habe über ein Online-Auktions-Haus im Internet einen Artikel 
gekauft. Diesen Artikel habe ich via PayPal bezahlt und auch erhalten. 
Doch habe ich nicht ein Päckchen bekommen sondern zwei von dem 
Verkäufer. Dieses ist mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage 
mehr Pakete zugestellt wurden.

Als ich Paket 1 aufmachte war da mein Artikel mit Rechnung und allem 
drum und dran drin. Doch im Zweiten Paket waren zwei Backsteine in viel 
Luftpolsterfolie verpackt.

Ich wusste nicht was dieses solle und sah absolut kein Sinn darin. Also 
rief ich den Verkäufer an und befragte Ihn wie wo was das solle. Er war 
wohl genauso erstaunt wie ich und konnte mir keine Erklärung geben. Ich 
solle Ihm doch mal ein Bildchen zusenden.

Also Bild gemacht email geschrieben und ihm mitgeteilt, wolle er die 
Backsteine und das Päckchen wieder haben so solle er mir das Porto 
überweisen und ich sende es ihm zu.

Es tat sich nix und da bei uns eine Woche Später Papiermüll war und ich 
hier vor Kartons bald umkomme habe ich es entsorgt.

Just an diesem Tag, also eine Woche später, erreicht mich ein 
Mitarbeiter der Firma auf meinem Handy und meint ich solle das Gerät 
welches sich in dem zweiten Paket befand zurücksenden.

Ich gab Ihn zu verstehen das ich kein weiteres gerät habe. So wollte er 
einen Schadensersatz haben.

Ich schrieb nach dem Anruf dem Verkäufer eine email da ich mir nicht 
sicher war ob es echt vom Verkäufer war. Dieses wurde mir bestätigt und 
ich soll nun den Karton zurücksenden da sie ihn als Beweisstück 
benötigen. Diesen habe ich aber nicht mehr. Der Verkäufer haz auf meine 
eMail nicht reagiert und somit dachte ich es hat sich erledigt.

Irgendwie komm ich mir gerade ein wenig komisch vor und überlege ob der 
mich nicht duppen will.

Was würdet Ihr machen?

von Löter (Gast)


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Ich würde das Beweisfoto (und einen eventuellen Zeugen) gut aufbewahren 
und ansonsten gar nix machen.

Du hast Deine richtige Ware erhalten und bezahlt, damit ist der Fall für 
Dich abgeschlossen.

Wenn der Verkäufer jetzt was von Dir will, muß er handeln. Und solange 
kein Mahnbescheid von einem Gericht kommt, würde ich rein gar nix 
machen.

Einem Mahnbescheid würde ich dann widersprechen und wenn der Verkäufer 
nicht locker läßt einen Anwalt einschalten. Dafür brauchst Du dann die 
Beweise.

Ich würde höchstens dem Auktionhaus einen Hinweis geben. Wenn es mehrere 
Käufer gibt, denen es genauso geht, dann können die den Verkäufer 
rausschmeißen.

Bleib cool ...

von André M. (killroymenzel)


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Ich gehe davon aus, dass du die gemachten Fotos und den ursprünglichen 
EMail-Verkehr noch hast.....
Wenn ja dann schwamm drüber......
Schadenersatz auf einen Backstein finden die Anwälte dann bestimmt auch 
lustig.......

von usr (Gast)


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>Doch im Zweiten Paket waren zwei Backsteine in viel
>Luftpolsterfolie verpackt.


unfrei  so   zurücksenden  oder   einfach ab  in  die  Tonne  und  froh 
sein  nochmal  Glück  gehabt  zu  haben

weiterhin dort  nie  wieder  bestellen

von Das leiber als Noname (Gast)


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Was noch ergänzend dazu gesagt werden sollte:

Zum einen habe ich kein Zeugen der das öffnen der Pakete gesehen hat und 
zum zweiten, waren auf beiden Paketen die gleichen Aufkleber mit der 
gleichen Sendungsnummer drauf. Diese Aufkleber habe ich noch da ich den 
Postboten befragen wollte wie das sein kann. Der Postbote sagte mir das 
dieses normal nicht geht und sie es mit Sicherheit als ein Paket erfasst 
haben.

Hätte ich mich also nicht gerührt und bei dem Verkäufer nachgefragt was 
das soll, so hätte ich nach Aussage von DHL nur ein Paket bekommen.

Selber schuld wenn man ehrlich ist :-(

von thomas s. (Gast)


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ich würde sehr gernen die fotos sehen :D

von Das leiber als Noname (Gast)


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André Menzel schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass du die gemachten Fotos und den ursprünglichen
> EMail-Verkehr noch hast.....
> Wenn ja dann schwamm drüber......
> Schadenersatz auf einen Backstein finden die Anwälte dann bestimmt auch
> lustig.......

Klar habe ich die Bilder und die Mails.

von Das leiber als Noname (Gast)


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thomas s. schrieb:
> ich würde sehr gernen die fotos sehen :D

Kann ich hochladen aber was bringt das?

von Davis (Gast)


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thomas s. schrieb:

> ich würde sehr gernen die fotos sehen :D

Ich auch, da ich die Geschichte nicht so recht glaube (Zitat "Dieses ist 
mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage mehr Pakete zugestellt 
wurden.").

Ansonsten: Ebay einschalten, PayPal einschalten, Anzeige erstatten. 
Alles kostenlos & dein Recht.

von Harald W. (wilhelms)


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Das leiber als Noname schrieb:

> Kann ich hochladen aber was bringt das?

Vielleicht hat ja irgendwer noch einen ähnlichen Backstein rumliegen,
und würde Dir diesen kostenlos überlassen. :-)
Gruss
Harald

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mein Tipp: abwarten und Tee trinken.

Du musst bei unverlangt zugesendeter Ware selbst gar nix machen - Du 
musst sie nur eine gewisse Zeit aufheben.

Biete ihnen an, dass sie die Backsteine bei Dir abholen können.

Die Backsteine sind sicher nicht zufällig ins Paket reingerutscht. 
Entweder wollen die Dich betrügen oder jemand anderen und sie haben die 
Aufkleber doppelt gedruckt - wie auch immer.

Wie schon jemand schrieb: einem Mahnbescheid widersprechen, restliche 
Drohungen in Ablage P und gemütlich zurücklehnen.

von Oliver (Gast)


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Davis schrieb:
> Ansonsten: Ebay einschalten, PayPal einschalten, Anzeige erstatten.
> Alles kostenlos & dein Recht.

Wieso? Das alles muß der Verkäufer machen, aber ich bezweifele mal, das 
der das tun wird.

Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorschreibern an: So ganz 
glaubwürdig ist die Story nicht...

Oliver

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Davis schrieb:

> Ich auch, da ich die Geschichte nicht so recht glaube (Zitat "Dieses ist
> mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage mehr Pakete zugestellt
> wurden.").

Was ist daran ungewöhnlich? Hier kommen auch gerne mal drei bis vier 
Pakete gleichzeitig an - und ich schaue auch nicht direkt an der Tür bei 
jedem auf den Absender.

von Thomas L. (ics1702)


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du musst falsch gelieferte Ware aufbewahren und den Verkäufer über 
seinen Irrtum informieren. Du darfst die Ware weder behalten , noch 
vernichten.
Ob dir das mit den Backsteinen jemand abkauft ist fraglich. Die Fotos 
kannst du ja auch gemacht haben, nachdem du die Ware gegen die 
Backsteine ausgetauscht hast.
Ich will dir hier nichts unterstellen, aber wenn ich mich in die Lage 
des Verkäufers versetzte, würde ich auch eher denken, dass du die Ware 
gegen Backsteine ausgetauscht hast, als jemand von der Post.
Berichte mal , wie es ausgeht.....

von Das leiber als Noname (Gast)


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Davis schrieb:
> thomas s. schrieb:
>
>> ich würde sehr gernen die fotos sehen :D
>
> Ich auch, da ich die Geschichte nicht so recht glaube (Zitat "Dieses ist
> mir erst nicht aufgefallen da mir an diesem Tage mehr Pakete zugestellt
> wurden.").
>
> Ansonsten: Ebay einschalten, PayPal einschalten, Anzeige erstatten.
> Alles kostenlos & dein Recht.

Ich habe mehrere Bestellung laufen. An diesem Tag wurden mir 3 Pakete 
zugestellt. Bei der Annahme der Pakete habe ich nicht auf die Absender 
geschaut und Unterschrieben.

Das von diesen drei Paketen zwei von einem Verkäufer dabei waren wusste 
ich bei der Annahme nicht.

von MaWin (Gast)


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> Back1.jpg

Unglaubwürdig.

So verpackte Backsteine hätten den Transport nicht überstanden, sondern 
den Karton durchschlagen und sich aus der Luftpolsterfolie ausgewickelt.

von Das leiber als Noname (Gast)


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Klar waren diese so nicht verpackt und auch mit mehr Luftpolsterfolie 
umwickelt (Paket füllend). Ich habe diese wieder in den Karton gestellt 
und das Bild gemacht damit ich Ihm seine Bitte nachkommen konnte und die 
Bilder zusenden.

von rosch (Gast)


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usr schrieb:
> unfrei  so   zurücksenden  oder   einfach ab  in  die  Tonne

das sind beides unkluge Vorgehensweisen weil der Versanddienstleister 
die Versandkosten (unfrei = teuer), wenn der Empfänger die Annahme 
verweigert, vom Absender haben will. Auch einfach wegschmeissen ist 
nicht gut weil es sich rein rechtlich immer noch um "Ware" handelt und 
du eine zeitlich begrenzte Aufbewahrungspflicht hast. Allerdings wird 
der Händler wohl ein Problem mit der Erklärung (Backsteine-Versand) 
haben. Du hast aber auch ein Problem zu Beweisen das da wirklich 
Backsteine drin waren.

von Clemens S. (zoggl)


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stimmt das gewicht des gerätes mit den backsteinen überein?
wenn nicht schreib an DHL, die weigen die dinger bei jedem Zentrum bei 
ein und ausgang.

Unbeding eine Anzeige bei der Polizei wegen betrug gegen unbekannt. Das 
kann dir sonst auf die füsse fallen (ja, die backsteine auch).

wobei deine lage relativ komfortabel ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_%28Deutschland%29

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Clemens S. schrieb:
> stimmt das gewicht des gerätes mit den backsteinen überein?
> wenn nicht schreib an DHL, die weigen die dinger bei jedem Zentrum bei
> ein und ausgang.

Ja, das auf jeden Fall.

> Unbeding eine Anzeige bei der Polizei wegen betrug gegen unbekannt. Das
> kann dir sonst auf die füsse fallen (ja, die backsteine auch).

Wo wurde er denn betrogen?

Backsteine eine angemessene Zeit aufbewahren, das reicht.

Den Rest muss der Verkäufer erledigen.

von Plasberg (Gast)


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§ 241a BGB:

Unbestellte Leistungen


(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung 
unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen 
Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung 
nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung 
einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei 
Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher 
statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung 
angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht 
verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.


Hier trifft wohl Absatz 2 zu:
D. h. dem Verkäufer muss ein Irrtum zugestanden werden.
Also Ware eine angemessene Zeit aufheben und den Verkäufer informieren 
(Sorgfaltspflicht). Dann kann sich der Verkäufer äußern, wie er sich den 
weiteren Fortgang vorstellt.
In diesem Falle, drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass der 
Verkäufer nicht wirklich lautere Absichten hat (wer versendet schon 
Backsteine?). Man könnte also schon darüber nachdenken mit dem Zeugs mal 
eine nahegelegene Polizeiwache aufzusuchen. Schon alleine deswegen, weil 
er der Verkäufer sowas ja möglicherweise mehrfach versucht.

Gruß

von Das leiber als Noname (Gast)


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rosch schrieb:
> Du hast aber auch ein Problem zu Beweisen das da wirklich
>
> Backsteine drin waren.

Warum muss ich das beweisen?

Mal übel gesagt:

Der Verkäufer sendet mir zwei Pakete zu. Eins mit meiner Ware und eins 
mit Backsteinen.

Eine Woche später verlangt er ein Gerät zurück welches Du nie bekommen 
hast.

So kann man auch Geld machen. Auch wenn ich den Karton noch hätte. Ich 
kann klar nie beweisen das Backsteine drin waren da ich hier alleine 
bin.

Also merke, Pakete nur noch unter Zeugen öffnen?

Aber wer sagt dann das ich nicht das Paket vorab geöffnet habe und 
wieder zugemacht, damit der Zeuge dann aussagen kann das Backsteine drin 
waren.

Kann doch nicht sein oder?

von Das leiber als Noname (Gast)


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Clemens S. schrieb:
> stimmt das gewicht des gerätes mit den backsteinen überein?
>
> wenn nicht schreib an DHL, die weigen die dinger bei jedem Zentrum bei
>
> ein und ausgang.

Ich kenne das Gewicht des Gerätes welches darin gewesen sein sollte 
nicht.

von Oliver (Gast)


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Er hat doch nach DHL-Unterlagen nur ein Packet bekommen. Und das 
enthielt die bestellte Ware nebst Rechnung, die kann er auch vorweisen.

Also muß der Verkäufer alles, was er behauptet, auch beweisen. Soll er 
doch versuchen...

Oliver

von Das leiber als Noname (Gast)


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Oliver schrieb:
> Er hat doch nach DHL-Unterlagen nur ein Packet bekommen. Und das
> enthielt die bestellte Ware nebst Rechnung, die kann er auch vorweisen.
>
> Also muß der Verkäufer alles, was er behauptet, auch beweisen. Soll er
> doch versuchen...
>
> Oliver

Das ist richtig, doch war ich halt so erstaunt und habe ja gesagt das 
ich zwei Pakete bekommen habe. Und Ihm sogar die Bilder zugesendet.

Hätte ich mein Maul gehalten wäre ich fein raus.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Das leiber als Noname schrieb:
> rosch schrieb:
>> Du hast aber auch ein Problem zu Beweisen das da wirklich
>>
>> Backsteine drin waren.
>
> Warum muss ich das beweisen?

Eben - Du musst gar nichts beweisen.

Wenn der Verkäufer Ansprüche gegen Dich zu haben glaubt, dann muss er 
natürlich nachweisen, dass das Gerät im Paket war - und zwar an Deiner 
Haustür. Es reicht nicht, dass er ein Foto vom Verpacken etc. macht 
(wobei ja schon das ein beliebiges Paket sein könnte). Denn er haftet 
bei B2C auf dem gesamten Transportweg. Wenn bei der Post der Inhalt 
getauscht wurde - sein Pech - muss er sich drum kümmern und mit DHL 
zanken.

> Kann doch nicht sein oder?

Das ist auch nicht so :-)

Außerdem muss der Verkäufer zuallererst mal nachweisen, dass er 
überhaupt einen Vertrag mit Dir geschlossen hat.

Kein Vertrag -> keine Pflichten auf Deiner Seite

von Clemens S. (zoggl)


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Chris D. schrieb:
> Wo wurde er denn betrogen?

Jemand erregt den Irrtum, dass anstelle von zwei Backsteinen ein Gerät 
versendet wurde.

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen 
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch 
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung 
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, 
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft.

und da du nicht weiß wer dich verscheissert gegen Unbekannt. könnte ja 
auch der paketdienst gewesen sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

das ist mein unbedarfte laienmeinung ;)

von Gatus (Gast)


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Du solltest mal den Rat eines Juristen einholen. Soweit ich weiss ist 
der Verkäufer in der Nachweispflicht, falls etwas nicht passt. Ich kann 
aber auch falsch liegen.

Hast du nur die Kartons weggeworfen, oder auch die Steine?

Wenn nur die Kartons, dann 'no worries'. Im Garantiefall interessier die 
Verpackung auch nicht, da du das Gerät gekauft hast und die Verpackung 
nur Mittel zu Zweck ist.

Ich würde dem Verkäufer schreiben, dass die Steine zur Abholung bereit 
stehen. Sollen Sie verschickt werden => Gebühr fällig.

Hinweis: Ich bin kein Jurist und hafte daher auch nicht für meine 
Aussage!

von Jojo S. (Gast)


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Eine Verbraucherzentrale wäre vielleicht eine gute Anlaufstelle für so 
eine Geschichte.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Clemens S. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Wo wurde er denn betrogen?
>
> und da du nicht weiß wer dich verscheissert gegen Unbekannt. könnte ja
> auch der paketdienst gewesen sein.
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
>
> das ist mein unbedarfte laienmeinung ;)

Stimmt, da haste wohl Recht :-)

von Das leiber als Noname (Gast)


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Ich habe noch die zwei Aufkleber weil ich die Post befragen wollte warum 
es ein und dieselbe Sendungsnummer ist und die Backsteine die liegen bei 
mir im Garten und jetzt kommt es bei anderen da ich selber auch welche 
besitze.

von Georg W. (gaestle)


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Also du hast ein Gerät, die zugehörige Rechnung und die beiden 
Backsteine erhalten? Im Paket mit den Backsteinen war keine Rechnung? 
Der Email mit den Bildern wurde nicht widersprochen?


Jetzt wird der genaue Wortlaut dieser Rechnung wichtig. Wenn sie korrekt 
ist müsste sinngemäß dies darauf stehen: Zahlungsart PayPal. Ihre 
Zahlung ist am XX.XX.XXXX bei uns eingegangen. In dem Fall würde ich der 
Dinge harren, die noch kommen.
Wenn das aber fehlt bist du derjenige, der übers Ohr gehauen werden 
soll. Dann wäre es wichtig schriftlich eine korrekte Rechnung zu 
fordern. Wenn das nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschieht 
eine mit der Androhung einer Anzeige garnierte Mahnung hinterherschicken 
und ggfs. Anzeige erstatten.

von Ezis B. (ezis_b)


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Das leiber als Noname schrieb:
> ..Also
> rief ich den Verkäufer an und befragte Ihn wie wo was das solle. ..

Das war Fehler.
Wenn Du hast 2 Pakete bekommt, dann nichts sagen und nichts fragen. 
Einfach paar Monate abwarten.

von Marwin (Gast)


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Ezis B. schrieb:
> Wenn Du hast 2 Pakete bekommt, dann nichts sagen und nichts fragen.
> Einfach paar Monate abwarten.

Es gibt halt auch noch ein paar ehrliche Menschen, auch wenn das hier 
auf Unverstaendnis stoesst.

von Kan a. (Firma: Basta) (kanasta)


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Das zweite Paket war ne Dublette der Post. Die dienen zum Ausbalancieren 
der Postwagen ;)

Versehen? Wer hat schonmal aus Versehen Backsteine verschifft?

von Oliver (Gast)


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Georg W. schrieb:
> In dem Fall würde ich der
> Dinge harren, die noch kommen.

Das ist der einzig richtige Rat. Wenn die Gegenseite tatsächlich 
rechtliche Schritte unternimmt, dann kann man sich immer noch einen 
Anwalt suchen, solange die gar nichts machen, oder nur drohen, einfach 
aussitzen.

Oliver

von Mik (Gast)


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Mal kurz zur Info dazu. Ich habe diesen Monat ein Lieferung von einem 
Händler bekommen. Diese eine (DHL) Lieferung bestand aus 3 Paketen. Alle 
drei Pakete hatten eine eigene Paketnummer, die ich auch getrennt 
verfolgen konnte. (Interessant war das zwei Pakete ganz anderes liefen 
und mehrere Stunden später, egal für hier) Auf dem Paketen war eine 
Paket(sendungs)nummer 1/3 bis 3/3 vermerkt, jedes hatte aber eine eigene 
Paketnummer (waren sogar fortlaufend). Dieses wird gemacht wenn das 
Gewicht oder das Volumen die Grenzen überschreitet.
 Was ich damit sagen möchte, es gab nicht eine Nummer sondern drei.
 Schau doch mal online nach was bei der Paketnummer angegeben ist, 
(Ausdruck aufbewahren)
 Frag doch einfach mal nach um was für ein Gerät es sich handeln würde.

von Das leiber als Noname (Gast)


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Georg W. schrieb:
> Also du hast ein Gerät, die zugehörige Rechnung und die beiden
> Backsteine erhalten? Im Paket mit den Backsteinen war keine Rechnung?
> Der Email mit den Bildern wurde nicht widersprochen?
>
>
> Jetzt wird der genaue Wortlaut dieser Rechnung wichtig. Wenn sie korrekt
> ist müsste sinngemäß dies darauf stehen: Zahlungsart PayPal. Ihre
> Zahlung ist am XX.XX.XXXX bei uns eingegangen. In dem Fall würde ich der
> Dinge harren, die noch kommen.
> Wenn das aber fehlt bist du derjenige, der übers Ohr gehauen werden
> soll. Dann wäre es wichtig schriftlich eine korrekte Rechnung zu
> fordern. Wenn das nicht innerhalb einer angemessenen Frist geschieht
> eine mit der Androhung einer Anzeige garnierte Mahnung hinterherschicken
> und ggfs. Anzeige erstatten.

Die Rechnung sieht wie folgt aus.

von Das leiber als Noname (Gast)


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Mik schrieb:
> Mal kurz zur Info dazu. Ich habe diesen Monat ein Lieferung von einem
> Händler bekommen. Diese eine (DHL) Lieferung bestand aus 3 Paketen. Alle
> drei Pakete hatten eine eigene Paketnummer, die ich auch getrennt
> verfolgen konnte. (Interessant war das zwei Pakete ganz anderes liefen
> und mehrere Stunden später, egal für hier) Auf dem Paketen war eine
> Paket(sendungs)nummer 1/3 bis 3/3 vermerkt, jedes hatte aber eine eigene
> Paketnummer (waren sogar fortlaufend). Dieses wird gemacht wenn das
> Gewicht oder das Volumen die Grenzen überschreitet.
>  Was ich damit sagen möchte, es gab nicht eine Nummer sondern drei.
>  Schau doch mal online nach was bei der Paketnummer angegeben ist,
> (Ausdruck aufbewahren)
>  Frag doch einfach mal nach um was für ein Gerät es sich handeln würde.

Wie hier schon gesagt. Eine und die selbe Paketnummer/Sendungsnummer. 
Dieses hat als ich den Zusteller befragte Ihn auch sehr verwundert und 
dieses wäre normal gar nicht möglich. Da ich den Zusteller befragen 
wollte habe ich diese Paketaufkleber auch noch behalten.

In der Sendungsverfolgung steht auch nix von mehreren Paket und der 
Zusteller sagte mir das dieses bei DHL auch nur als ein Paket laufen 
kann.

von Georg W. (gaestle)


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Das leiber als Noname schrieb:
> Die Rechnung sieht wie folgt aus.

Das ist so in Ordnung. => Ab nach draußen und das schöne Wetter nutzen! 
Reagieren musst du aber falls wider Erwarten ein Mahnbescheid kommt. 
Ohne fristgerechten Widerspruch wird die erhobene Forderung 
vollstreckbar!

von Harald W. (wilhelms)


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Georg W. schrieb:

> Ohne fristgerechten Widerspruch wird die erhobene Forderung
> vollstreckbar!

Genau, dann kommt der Vollstrecker!
http://www.schuetzen-hollfeld.de/assets/images/autogen/Vollstrecker_1.jpg
Gruss
Harald

von Besserwisser (Gast)


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Es könnte ja auch anders gewesen sein:
Der Besteller hat die Bestellung (versehentlich/absichtlich) zweimal 
unmittelbar hintereinander getätigt.

Die Software / Das Personal hat die Paypal-Zahlung fälschlich beiden 
Bestellungen zugeordnet.
Die Ware ist tatsächlich zweimal angekommen.
Der Empfänger hat ja noch weitere (identische?) Backsteine im Garten 
(Datum: 24.04.2013 11:38).

Der Versender hat den "Irrtum" bemerkt und will nun ein Paket zurück - 
wie verständlich.

von Alex We. (Gast)


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Ich glaube, wenn es Betrug sein soll, dann nicht auf kosten des Kunden, 
sondern auf Kosten von DHL!

VK sagt da war "der" Gerät drinn. Empfänger sagt "Backsteine". 
DHL-Mitarbeiter muss wohl was gemacht haben -> DHL zahlt für den 
Verlust...

Ist ähnlich wie mit verlohrene Pakete.

von Martin S. (sirnails)


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Also irgendwie ist das alles äußerst merkwürdig. Du bekommst ein Paket, 
dass nicht hätte zugestellt werden können von einem Versender, der nur 
eines verschickt haben will?!

Zweimal die gleiche Sendungsnummer gibt es bei DHL nicht. Andere 
Zusteller, wie FedEx oder Hermes machen das glaube ich. Ob es dann aber 
auch unter der gleichen Sendungsnummer läuft, weiß ich nicht.

Bei DHL wird die Einlieferung spätestens im Verteilzentrum verweigert 
und zurück an den Absender geschickt. Damit ist schonmal absolut 
ausgeschlossen, dass das Paket vom Versender geschickt wurde.

Gegen die Theorie, dass ein Postfahrer hier etwas interveniert hat, 
spricht die Tatsache, dass das zweite Paket auch zugestellt wurde.

Unterm Strich: Du bist Deiner Pflicht nachgekommen, hast den Verkäufer 
informiert - mehr kannst Du nicht machen.

Bzgl. eines obigen Ratschlages: Wenn überhaupt, dann erstattet man 
Strafanzeige wegen "des .Verdachtes. auf Betrug". Ohne das Wort 
"Verdacht" kann das einen bösen Bummerang geben.

von Baustoffversand (Gast)


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Vielleicht ist es einfach nur vertauscht worden und irgendwo steht jetzt 
ein Maurer und fragt sich wie er dieses Gerät in die Wand integrieren 
soll ;)

von Buthead (Gast)


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Den Leuten auf der Poststelle war langweilig. Die machen allerhand wenn 
der Tag lang ist: Katapulte aus Karton bauen, sich mit 
zusammengeknoteten Gummis auspeitschen oder eben irgendwelchen Leuten 
Backsteine zuschicken.

von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Martin Schwaikert schrieb:
> Zweimal die gleiche Sendungsnummer gibt es bei DHL nicht.

Naja, man kann das PDF mit der Paketmarke ja zweimal (oder mehr ...) 
ausdrucken. Da gibts ja ne Warnung dass das ganz böse ist und man das 
lassen soll. Hab mich schon immer mal gefragt was dann passieren würde. 
Ich vermute mal deren Logistiksystem hat wirklich keine Möglichkeit das 
rauszufiltern.

von Martin S. (sirnails)


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Malignes Melanom schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Zweimal die gleiche Sendungsnummer gibt es bei DHL nicht.
>
> Naja, man kann das PDF mit der Paketmarke ja zweimal (oder mehr ...)
> ausdrucken. Da gibts ja ne Warnung dass das ganz böse ist und man das
> lassen soll. Hab mich schon immer mal gefragt was dann passieren würde.

Wie gesagt: Die Sendungsnummer wird spätestens im Verteilerzentrum 
eingescannt und im System erfasst. Danach kann die Sendung kein zweites 
mal mehr eingescannt werden, weil das ja bedeuten würde, dass die 
Sendung nach dem Einliefern ausgeliefert, und wieder eingeliefert wurde.

In einem Forum schrieb allerdings jemand, der für zwei Retouren den 
gleichen Retourenschein bekommen hatte, dass bereits beim Einscannen der 
Pakete das System eine Fehlermeldung ausgab, beide aber dennoch 
zugestellt wurden.

Ob jetzt allerdings der Empfänger nachlösen musste, ist natürlich 
unklar.

> Ich vermute mal deren Logistiksystem hat wirklich keine Möglichkeit das
> rauszufiltern.

Naja, es wird ja alles registriert (Stichwort Sendeverfolgung). Aber wie 
das System nun genau in diesem Fall reagiert, weiß niemand nicht genau.

von Herb G. (trembler)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Naja, es wird ja alles registriert (Stichwort Sendeverfolgung). Aber wie
> das System nun genau in diesem Fall reagiert, weiß niemand nicht genau.

Hab doch gleich ein relevantes Bildchen zu dieser Aussage ;)

von c. m. (Gast)


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Das leiber als Noname schrieb:
> Was noch ergänzend dazu gesagt werden sollte:
>
> Zum einen habe ich kein Zeugen der das öffnen der Pakete gesehen hat...

manchmal komme ich mir selbst wie ein depp vor, z.b. weil ich pakete nur 
noch vor laufender kamera öffne… aber anscheinend bestätigt die realität 
die notwendigkeit so eines vorgehens.

von anonymous (Gast)


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Clemens S. schrieb:
> und da du nicht weiß wer dich verscheissert gegen Unbekannt. könnte ja
> auch der paketdienst gewesen sein.

im zweifelsfall immer dem paketdienst die schuld geben. so ein fuzzi 
wollte mich letztes jahr um bücher im wert von knapp 100 eur betrügen 
(unterschrift auf übernahmeschein gefälscht, paket aber nie zugestellt).
meine bücher habe ich am ende doch bekommen, er hat sie ebenfalls 
bezahlen müssen (regress von der versicherung) und eine bedingte 
verurteilung wegen unterschlagung und urkundenfälschung ausgefasst :-)

von Rudi Radlos (Gast)


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1.Wie ist das wenn 2 DHL-Pakete GLEICHZEITIG kommen. Muß man da für 
jedes Paket EINZELN unterschreiben?

2. ... und bei gleicher Paketnummer wahrscheinlich nur 1x??

von Das leiber als Noname (Gast)


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Also die Pakete sind gleichzeitig bei mir angekommen. Sie hatten die 
Selbe Sendungsnummer. Die Forderung des Verkäufers ist nicht eine 
Doppellieferung, sondern ein Gerät was weit aus mehr kostet und 
ausversehen nicht an den richtigen Empfänger versendet wurde, sondern 
wohl an mich mit der gleichen Sendungsnummer.

Ihn sei ein Fehler unterlaufen den er erst eine Woche später bemerkt hat 
als der Kunde fragte wo seine Ware bleibt.

Als ich am Empfangstag nachgefragt habe wussten Sie von nix. Eine Woche 
später sollte es Fakt sein das jenes Gerät welches nicht bei dem anderen 
Empfänger angekommen ist bei mir gelandet ist und ich es raus rücken 
solle.

Bis zu dem Zeitpunkt hatte er auf meine email mit dem Bildern nicht 
reagiert. Und als ein Schaden aufgekommen ist bin ich es jetzt gewesen.

von Martin S. (sirnails)


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Ein Paketzusteller hatte damals ein Paket von Misco einfach vor die 
Haustüre gestellt. Was er damals nicht wusste: In dem Paket war eine 
Kamera im Wert von 4500 DM. Hätte er mal nicht selbst unterschrieben, 
denn sie wurde gestohlen.

Misco hatte binnen weniger Tage Ersatz geliefert.

von Plasberg (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> 1.Wie ist das wenn 2 DHL-Pakete GLEICHZEITIG kommen. Muß man da für
> jedes Paket EINZELN unterschreiben?
Nein,
Du unterschreibst immer nur 1 Mal.

Vielleicht ist es ja auch ganz anders gelaufen:
Der Betrüger, wo immer er sitzen mag, hat das Paket quasi "dupliziert".
Die Kopie enthält die Backsteine und das Original wollte er selbst 
behalten. Weil er das aber mit einer ganzen Reihe von Paketen gemacht 
hat und dabei wohl auch unter Stress stand, hat er vergessen das eine 
Paket zu behalten und so gelangten schließlich doch beide Pakete zum 
Empfänger.
Auch in diesem Falle wäre es wohl nicht verkehrt, sich mit der Polizei 
in Verbindung zu setzen, weil nur so rauskommen kann, dass es womöglich 
eine ganze Reihe solcher Pakete mit Backsteinen gibt. Man muss ja 
deswegen nicht gleich Anzeige erstatten oder dergleichen. Es ist in 
jedem Falle davon auszugehen, dass bei der Polizei gewisse 
Erfahrungswerte vorliegen. Die sollte man auch nutzen. Dafür ist die 
Polizei ja schließlich auch da.

Wenn ich ein Paket mit Backsteinen bekommen würde, würde ich damit IMMER 
zur Polizei gehen und um Rat fragen. Ich unterstelle mal, dass IMMER 
etwas faul ist, wenn jemand Backsteine verschickt.

Gruß

von Thomas L. (ics1702)


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Warum sollte jemand den Inhalt gegen Backsteine austauschen ? Wenn 
jemand von DHL oder irgend jemand anderes an das Paket entwenden will, 
dann nimmt er das Paket und gut ist.
Alles andere schafft doch nur Beweismittel...

von Harald W. (wilhelms)


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Plasberg schrieb:

> Ich unterstelle mal, dass IMMER
> etwas faul ist, wenn jemand Backsteine verschickt.

Ach, auf unserem Nachbargrundstück wurde mal ein ganzer LKW
voller Backsteine abgeladen. :-)
SCNR
Harald

von Das leiber als Noname (Gast)


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Weil so erst mal Zeit vergeht mit dem Hauptverdächtigen der das Paket 
angenommen hat. Und wie ich das alles beweisen soll ist mir 
schleierhaft.

von Plasberg (Gast)


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Thomas L. schrieb:
> Warum sollte jemand den Inhalt gegen Backsteine austauschen ? Wenn
> jemand von DHL oder irgend jemand anderes an das Paket entwenden will,
> dann nimmt er das Paket und gut ist.

Weil man bei einem getrackten Paket genau nachvollziehen kann, an 
welcher Stelle es aufgehört hat zu exisiteren. So kommt das Paket 
erstmal regulär an und keiner merkt was. Das Problem hat dann zunächst 
der Empfänger.

von Georg W. (gaestle)


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Das leiber als Noname schrieb:
> Und wie ich das alles beweisen soll ist mir
> schleierhaft.

Wieso musst du etwas beweisen? Die Beweislast dafür, dass die Ware 
ordnungsgemäß und vollständig auf den Versandweg gebracht wurde und 
zudem auch auf dem Postweg nichts verloren gegangen ist, liegt beim 
Versender (B2C unterstellt).

von Das leiber als Noname (Gast)


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Eben gerade mit der Polizei gesprochen. Ich soll mal ganz locker 
bleiben. Der Verkäufer muss handeln. Ich habe meine Ware mit der 
Sendungsnummer xxxx bekommen und gut ist es. Wie viel Kartons er benutzt 
um dieses Sendung zu versenden und welch ein Verpackungsmaterial er für 
richtig hält ist nicht mein Bier. Es gäbe Leute die so auch Ihren 
überschüssigen Müll entsorgen :-)

Also mit könnte er nix.

von Jürgen D. (poster)


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Ist ja mal eine super Idee, ich drucke einen Paketschein lege den auf 
den Kopierer und bin auf einmal meinen ganzen Bauschutt kostenloss los.
Warum ist eigendlich die Atomindustrie noch nicht darauf gekommen, da 
hätten wir uns den ganzen Stress mit den Castoren und Endlager sparen 
können.

von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Zur Polizei zu gehen ist die denkbar schlechteste Vorgehensweise, 
besonders wenn man später der Beschuldigte sein könnte. Erstens haben 
die oft gar keine Ahnung von der Gesetzeslage und könnten dir zu Dingen 
raten die dir schaden und zweitens könnten jetzt Dinge aktenkundig sein, 
die später gegen dich sprechen. Mit sowas kann man sich böse reinreiten, 
auch wenn man komplett unschuldig ist.

IMMER zum Anwalt gehen. Wobei ich in diesem konkreten Fall GAR NICHTS 
gemacht hätte bis entweder ein Brief vom gegnerischen Anwalt kommt oder 
ein Mahnbescheid.

von Oliver (Gast)


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Malignes Melanom schrieb:
> Wobei ich in diesem konkreten Fall GAR NICHTS
> gemacht hätte

Nun ja, der TO hat diesen Rat jetzt gefühlte 200mal bekommen, und er hat 
ihn ebenso oft ignoriert. Statt dessen immer wieder die Frage, wie er 
denn seine Unschuld beweisen könne.

Über das Warum kann man spekulieren, mit an Sicherheit grenzender 
Wahrscheinlichkeit würde aber die Gegenseite (falls die überhaupt 
existiert) die Geschichte anders erzählen.

Papier ist geduldig, und elektronisches im WWW sowieso...

Oliver

von Paul B. (paul_baumann)


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Wenn das jemand im großen Stil betreibt, dann müßte ja auffallen, daß
in einer Häuserzeile aus Backsteingebäuden plötzlich Eins fehlt...

;-)
MfG Paul

von Electronics'nStuff (Gast)


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von Einhart P. (einhart)


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Also, wenn ich mir das hier durchlese - ich weiß nicht was ich da 
glauben soll. Irgendein Betrug ist sicher dahinter. Aber welcher und von 
wem?

Austausch auf dem Postweg würde ich ausschließen. Die 
Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Sendungen unter gleiche 
Nummer kommen (sehr unwahrscheinlich) und dann gerade diese Sendung auf 
dem Postweg ausgetauscht wurde (auch sehr unwahrscheinlich) ist schon 
sehr sehr klein.

von Electronics'nStuff (Gast)


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Einhart Pape schrieb:
> Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Sendungen unter gleiche
> Nummer kommen (sehr unwahrscheinlich) und dann gerade diese Sendung auf
> dem Postweg ausgetauscht wurde (auch sehr unwahrscheinlich) ist schon
> sehr sehr klein.

Du hast noch was vergessen.. wer zum Teufel sollte Ziegelsteine 
verschicken?

von Das leiber als Noname (Gast)


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Clemens S. schrieb:
> Unbeding eine Anzeige bei der Polizei wegen betrug gegen unbekannt. Das
>
> kann dir sonst auf die füsse fallen (ja, die backsteine auch).

Plasberg schrieb:
> Man könnte also schon darüber nachdenken mit dem Zeugs mal
>
> eine nahegelegene Polizeiwache aufzusuchen. Schon alleine deswegen, weil
>
> er der Verkäufer sowas ja möglicherweise mehrfach versucht.

Plasberg schrieb:
> Auch in diesem Falle wäre es wohl nicht verkehrt, sich mit der Polizei
>
> in Verbindung zu setzen, weil nur so rauskommen kann, dass es womöglich
>
> eine ganze Reihe solcher Pakete mit Backsteinen gibt. Man muss ja
>
> deswegen nicht gleich Anzeige erstatten oder dergleichen. Es ist in
>
> jedem Falle davon auszugehen, dass bei der Polizei gewisse
>
> Erfahrungswerte vorliegen. Die sollte man auch nutzen. Dafür ist die
>
> Polizei ja schließlich auch da.
>
>
>
> Wenn ich ein Paket mit Backsteinen bekommen würde, würde ich damit IMMER
>
> zur Polizei gehen und um Rat fragen. Ich unterstelle mal, dass IMMER
>
> etwas faul ist, wenn jemand Backsteine verschickt.

Nun ich habe nur auf mehrere Ratschläge gehört hier in diesen Thread.

von Davis (Gast)


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Electronics'nStuff schrieb:
> Einhart Pape schrieb:
>> Wahrscheinlichkeit, dass zwei unterschiedliche Sendungen unter gleiche
>> Nummer kommen (sehr unwahrscheinlich) und dann gerade diese Sendung auf
>> dem Postweg ausgetauscht wurde (auch sehr unwahrscheinlich) ist schon
>> sehr sehr klein.
>
> Du hast noch was vergessen.. wer zum Teufel sollte Ziegelsteine
> verschicken?

Ein Philanthrop der möchte, dass jeder einen besitzt?

von Jürgen D. (poster)


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Electronics'nStuff schrieb:
> Du hast noch was vergessen.. wer zum Teufel sollte Ziegelsteine
> verschicken?

Alles schon gemacht.
Nach Absprache mit dem Kunden hat er vorab ein Paket mit ziegel 
bekommen.
Die gewünschten Geräte, eine Sonderentwicklung, waren noch nicht fertig.
Er mußte aber unbedingt einen Wareneingang verbuchen, sonst hätte er 
wegen dem Jahreswechsel Probleme mit seiner internen Abwicklung 
bekommen.
Die Ziegel wurden eine Woche später gegen die Geräte bei einem Update 
:)ausgetauscht.

von Georg W. (gaestle)


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Jürgen D. schrieb:
> Die gewünschten Geräte, eine Sonderentwicklung, waren noch nicht fertig.

Habe ich auch schon zur Rettung des verfallenden Budgets gemacht, vor 
Weihnachten noch schnell ein Gerät mit Schrottkarten verschickt, aber 
weshalb will der Versender dann das angeblich versandte Gerät vom TE 
zurück?

von hiho (Gast)


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von Plasberg (Gast)


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Das leiber als Noname schrieb:
> Nun ich habe nur auf mehrere Ratschläge gehört hier in diesen Thread.

Du hast mit Deinem Gang zur Polizei nichts falsch gemacht.
Die Polizei ist nicht so doof, wie es manche gerne darstellen. Es kommt 
vielleicht manchmal so rüber, weil gerade die Älteren einen enormen 
Erfahrungsschatz haben. Die haben Dinge erlebt, da kannst Du Bücher 
drüber schreiben und sie würde dennoch niemand glauben. Daher bleiben 
sie erstmal ein wenig entspannter, was dann halt auch mal falsch 
rüberkommt.
Ein 0815 Anwalt hat mit Betrug im Internet genauso viel oder so wenig zu 
tun wie ein Polizist. Der Unterschied ist nur: Er will an Dir Geld 
verdienen. Allerdings wird die Summe die er an Dir verdient, wenn Du mit 
einem Streitwert von 200€ (Summe ist einfach geschätzt) ankommst, nicht 
besonders groß sein. Entsprechend hoch wird auch seine Motivation 
ausfallen, sich mit Deinem Fall zu beschäftigen. Letztlich kannst Du mit 
dem anwaltlichen Rat genauso auf Die Schnauze fallen. Dann bist Du 
obendrein noch das Geld für den Anwalt los und hast ne Menge 
zusätzlicher Zeit und Nerven verplempert.

Einen Anwalt brauchst Du erst dann, wenn jemand wirklich ernsthafte 
Forderungen gegen Dich erhebt. In dem Fall wäre das, wenn Du einen 
Mahnbescheid erhältst. Dann entsteht für Dich ein 
"Rechtsschutzbedürfnis". Das ist dann auch die Grundlage dafür, dass Du 
Kosten die Dir entstehen (Anwaltskosten, Arbeitsausfall etc.) der 
Gegenseite in Rechnung stellen kannst.

Gruß

von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Plasberg schrieb:
> Du hast mit Deinem Gang zur Polizei nichts falsch gemacht.

Ja, äh, woher willst du das wissen? Der Beamte kann auch notiert haben: 
hat sich in Widersprüche verwickelt, war sehr nervös, wirkt 
unglaubwürdig, seltsame Geschichte, etc. Und sowas kann ihm dann im 
Verfahren das Genick brechen.

Der TE hat durch seinen Gang zur Polizei NICHTS gewonnen. Im besten Fall 
hat er nur nichts verloren.

Die Polizei ist nicht auf deiner Seite. Sie vertritt nicht deine 
Interessen, auch wenn du weisst dass du unschuldig bist. Sie kann dich 
auch anlügen.

Der Anwalt hingegen arbeitet für dich. Er ist auf deiner Seite. Er ist 
sogar gesetzlich dazu verpflichtet, in deinem besten Interesse zu 
handeln.

Hier mal ein paar Videos um das Nachdenken anzuregen:

https://www.youtube.com/watch?v=amCSEldzKIU

https://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc

von Electronics'nStuff (Gast)


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Dröselt das doch jetzt nicht so auseinander, der Typ wird sich denken 
entweder du scheisst du dir in die Hose und bezahlst oder gut ist.

Ich denke der kann sich seine Chancen selber ausmalen, sollte er vor 
Gericht gehen. Abgesehen davon, wenn er das wiederholt getan hat und er 
zum dritten Mal vor dem Richter steht mit der selben Story -> der ist 
wohl nicht so dumm.

von Martin S. (sirnails)


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Plasberg schrieb:
> Du hast mit Deinem Gang zur Polizei nichts falsch gemacht.

Ohne zu wissen, was sich die Beamten wirklich dabei gedacht haben, lässt 
sich das nicht beantworten.

> Die Polizei ist nicht so doof, wie es manche gerne darstellen.

Dann sprichst Du nicht aus Erfahrungswerten! Beamte, die sich anmaßen, 
"Recht" zu sprechen, aber absolut keine Ahnung von der entsprechenden 
Thematik besitzen, kann man nicht mal mehr als inkompetent oder doof 
bezeichen.

> Ein 0815 Anwalt hat mit Betrug im Internet genauso viel oder so wenig zu
> tun wie ein Polizist. Der Unterschied ist nur: Er will an Dir Geld
> verdienen.

Deswegen rennt man ja auch nicht sofort zu einem Anwalt. Der andere will 
etwas von Dir, nicht umgekehrt. Nebenbei: Wer präventiv zum Halbgott in 
Schwarz rennt, zahlt die Rechnung selbst und hat keinen Anspruch auf 
Erstattung, solange kein Urteil zu Gunsten des Beklagten gefällt wird.

> Einen Anwalt brauchst Du erst dann, wenn jemand wirklich ernsthafte
> Forderungen gegen Dich erhebt. In dem Fall wäre das, wenn Du einen
> Mahnbescheid erhältst.

Auch dann braucht man noch keinen Anwalt. Man ruft bei Gericht an, lässt 
sich mit dem Rechtspfleger verbinden, handelt einen Beratungsschein aus, 
und dann geht man mit diesem zum Anwalt.

Dem Mahnbescheid muss nebenbei in jedem Falle widersprochen werden und 
führt dann unweigerlich zu einer Verhandlung, so der Antragsteller 
diesen nicht zurückzieht. Kein Widerspruch einzulegen ist nebenbei ein 
Anerkenntnis und schafft eine Rechtsgrundlage für weitere Schritte wie 
Pfändung.

> Dann entsteht für Dich ein
> "Rechtsschutzbedürfnis". Das ist dann auch die Grundlage dafür, dass Du
> Kosten die Dir entstehen (Anwaltskosten, Arbeitsausfall etc.) der
> Gegenseite in Rechnung stellen kannst.

Ach da war ich oben wohl etwas zu vorschnell.

Aber wie dem auch sei: Seid mal nicht so Stasimäßig aufgelegt. Solange 
er bei der Polizei keine Unterschrift unter seine Aussage geschmiert 
hat, ist das noch lange nichts sinnvoll verwertbares. Prinzipiell hätte 
man sich den Spaß sparen können.

Die Polizei hilft Dir auch nicht, wenn es um Bagatelle geht. Ich habe 
einige Polizisten in meinem Bekanntenkreis und was man da zu hören 
bekommt, lässt das Antlitz der Obrigkeit erblassen. Was mir erst vor 
einiger Zeit passiert ist: Ich 100 auf der Landstraße, vor mir zieht ein 
Auto aus einer Einmündung heraus. Ich bin voll in die Eisen, hab eine 
50m Bremsspur gezogen und hinterher waren die Reifen natürlich hinüber. 
Ich rufe bei der Polizei an, erstatte Anzeige, wusste allerdings die 
letzte Stelle des Kennzeichens nicht mehr. Er sagte, er versucht anhand 
der Fahrzeugdaten etwas herauszufinden. Nach 20 Minuten der Anruf, die 
Suche sei erfolglos verlaufen. Ich dachte mir: Gut, rufe ich meinen 
Bekannten an, soll der doch mal in der Datenbank forschen. Er sagte 
darauf hin: Vergiss es. Ich: Wieso? Er: Für jede Kennzeichenabfrage 
werden von unserem Etat grob 10 Euro "Systemgebühr" abgezogen. Bei einem 
Bußgeld von 25 Euro darf ich genau zwei Kennzeichenabfragen machen. Ich 
komme, wenn ich da zu viel herumsuche, in Teufelsküche...

... die Reifen hab ich selbst bezahlt, und eine Erkenntnis mehr 
gewonnen.

von Plasberg (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:

[....]

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