Forum: Offtopic Ruhestörung durch Toilette


von Peter G. (peterdergrosse)


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Moin

Wir leben in einer Wohnung in einem etwas älteren und sehr hellhörigen 
Mehrparteienhaus. Der Herr über uns ist vor jahren an Inkontinenz 
erkrankt. Deshalb muss er auch häufig zur Toilette. Da sich seine 
Toilette schräg über unserem Schlafzimmer befindet, bekommen wir die 
"Aktivitäten" dort auch immer fleißig mit. Mittlerweile hat sich die 
Frequenz drastisch erhöht, in bestimmten Tagesabschnitten etwa im 10 
Minuten Rythmus. Nachts ist es etwas weniger aber dennoch mindestens 
2mal pro Stunde. Dies hat natürlich zur Folge, dass wir (meine Frau und 
ich) jede Nacht zigmal wach werden. Wir haben es auch mit Oropax und 
dgl. versucht aber ohne wirklichen Erfolg.

Außerdem hat er häufige Niesattacken. Jeder weiß, jeder Mensch niest 
unterschiedlich. Unser Nachbar schlägt hier leider alle Rekorde. Wenn er 
niest, wackeln regelrecht die Wände. Seine Wohnung  befindet sich im 9. 
Stock, man kann sein Niesen locker noch im Keller vernehmen. Wenn er mal 
in der Nacht niest, reißt es einem aus dem Schlaf und man befindet sich 
anschließend mit 150Puls wie im Schockzustand.

In letzter Zeit häufen sich bei uns gesundheitliche Probleme, die auf 
die Schlafstörungen zurückzuführen sind. Meine Frau möchte nun, dass wir 
umziehen (es ist in letzter Zeit wirklich unerträglich). Da wir keine 
Mieter sondern Eigentümer sind, wird es etwas schwieriger, die Wohnung 
aufzulassen. Verkaufen möchten wir nicht, da auch ein sentimentaler Wert 
damit verbunden ist. Vermieten möchten wir ebenfalls nicht, weil 
anzunehmen ist, dass der potentielle Mieter die gleichen Probleme haben 
wird und in der Folge die Miete mindert. EInfach leerstehen lassen ginge 
zwar ist aber eben ein recht hoher finanzieller Faktor.


Wir haben mit dem Herrn ein recht gutes Verhältnis. Ich weiß nun nicht 
was ich machen soll. Ich kann ihm ja kaum verbieten, auf die Toilette zu 
gehen oder vorschreiben, wie er niesen soll. Habt ihr irgendwelche 
Vorschläge?


Grüße
Peter

von Uhu U. (uhu)


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Eine abgehängte Decke mit Körperschalldämpfung?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Wohnung in einem weniger hellhörigen Haus suchen?

von Rick M. (rick-nrw)


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Als Mieter hätte man die Möglichkeit die Miete zu kürzen, da gibt es 
sogar Urteile zu lauter nächtlicher Toilettenbenutzung - Laut-Pinkler.

Dieser "Lärm" läßt sich nicht vermeiden, Pech gehabt, eine nette 
Unterhaltung mit dem Herrn würde demnach auch nichts helfen.

Eine passende Schalldämmung einbauen wäre eine Möglichkeit ansonsten auf 
eine biologische Lösung warten.

von Harald W. (wilhelms)


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Peter Große schrieb:

> Deshalb muss er auch häufig zur Toilette. Da sich seine
> Toilette schräg über unserem Schlafzimmer befindet, bekommen wir die
> "Aktivitäten" dort auch immer fleißig mit.

Welches Geräusch stört denn? Sollte es die Spülung sein, könntest
Du als Vermieter den Spülkasten gegen ein geräuschgedämpftes Exemplar
tauschen.
Gruss
Harald

von Sepp H. (seppl1)


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Schlag' ihm halt vor, nicht jedes Mal die Spueltaste zu druecken. Bei 
der "Pinkelfrequenz" kann die Menge auch nicht sehr gross sein :-D

von Justus S. (jussa)


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je nachdem, wie gut das Verhältnis ist, könnte man ihm ja fürs kleine 
Geschäft in der Nacht eine Campingtoilette oder was ähnliches 
finanzieren...

von Manfred L. (egonotto)


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Hallo,

ich denke der Hr. Sepp Hupf hat recht. Wenn Ihr mit dem Herrn ein gutes 
Verhältnis habt, solltet Ihr mit ihm reden. Wenn er einen Kübel mit 
Wasser füllt, kann er oft auf die Spülung verzichten und stattdessen mit 
dem Wasserkübel nachschwappen. Damit habt Ihr die Chance, dass sich das 
Problem auf ein erträgliches Maß reduziert.

MfG
egonotto

von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Da muss man nichts nachschwappen, es reicht vollkommen wenn er dann 
morgens die Spülung betätigt. Verstehe nicht wie man sich das Generve so 
lange antun kann, da hätte ich sofort freundlich, aber bestimmt mit dem 
Herrn geredet. Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf 
deiner Seite!

Was mich wundert, wie schläft der Mensch eigentlich? Immer 10 Minuten am 
Stück? Das würde man doch nicht lange überleben.

Das mit dem Niesen ist auch seltsam. Ist er denn dauernd krank? Ich 
niese vielleicht 3 mal in der Woche wenn ich nicht erkältet bin. 
Vielleicht ist die Wohnung staubig? Dann würde ich mit den Nachbarn 
zusammenlegen und ihm einen Luftreiniger kaufen:

http://www.amazon.de/Luftreiniger-B-785-Luftsensor-Ionisator-Schlafzimmer-Funktion/dp/B005DPUFF2/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1368020968&sr=8-1&keywords=hepa+luftreiniger

von Oliver S. (phetty)


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Sag Deinem Nachbarn er soll sich verpissen.

Mal im Ernst, wenn er so oft aufs Klo muß, auch nachts hat die arme 
Socke doch selber kaum Nachruhe. Dann soll er sich abends doch eine 
Erwachsenenpampers umschnallen, ne Schlaftablette nehmen und endlich mal 
wieder durchschlafen. Der wird sich wie neu gebohren fühlen!

von Claus M. (energy)


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Der Nachbar soll mal zum Urologen gehen, inkontinent isser ja scheinbar 
nicht, sonst würde es einfach rauslaufen. Eher ne Reizblase oder was an 
der Prostata. Ist wahrscheinlich so ein Mensch der nie zum Arzt geht.

OT: Da zeigt sich mal wieder, dass eine Eigentumswohnung nur die 
Nachteile von Eigentum und Mietwohnung verbindet. Wenn kaufen, dann ein 
(freistehendes) Häuschen.

von Dr. S. (dr_schaefer)


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Malignes Melanom schrieb:
> Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf
> deiner Seite!

Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln?

Wenn man nach sowas googelt siehts eher danach aus als kann man garnix 
machen, auch nicht Miete mindern. Also wenn die Wohnung dann vermietet 
würde.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Du kannst ja über Nacht das Wasser im Keller abdrehen ;)

von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Dr. Schäfer schrieb:
> Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln?

Wo hast du deinen Doktor gekauft?

Es geht nicht ums pinkeln, sondern um die Klospülung. Und es wäre 
keineswegs unverhältnismäßig zu verlangen dass er die in diesem 
speziellen Fall nicht jedesmal betätigt.

von Ingo W. (Gast)


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Peter Große schrieb:
> Mittlerweile hat sich die Frequenz drastisch erhöht, in bestimmten
> Tagesabschnitten etwa im 10 Minuten Rythmus. Nachts ist es etwas weniger
> aber dennoch mindestens 2mal pro Stunde.

In dem Falle sollte er, schon im Interesse seiner eigenen Wasserrechnung 
versuchen etwas gegenzusteuern. Ein Kollege berichtete mir mal, das sich 
bei ihm morgens die Spülung verklemmte und bis abends durchlief, hat ihm 
wohl ziemlich weh getan, dürfte hier in ähnlicher Größenordnung liegen.
ingo

von Mike M. (mikeii)


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Dr. Schäfer schrieb:
> Malignes Melanom schrieb:
>> Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf
>> deiner Seite!
>
> Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln?
>
> Wenn man nach sowas googelt siehts eher danach aus als kann man garnix
> machen, auch nicht Miete mindern. Also wenn die Wohnung dann vermietet
> würde.

Würde gegen seine Menschenrechte verstoßen, wohl eher weniger

von Karl H. (kbuchegg)


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Mike Mike schrieb:
> Dr. Schäfer schrieb:
>> Malignes Melanom schrieb:
>>> Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf
>>> deiner Seite!
>>
>> Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln?
>>
>> Wenn man nach sowas googelt siehts eher danach aus als kann man garnix
>> machen, auch nicht Miete mindern. Also wenn die Wohnung dann vermietet
>> würde.
>
> Würde gegen seine Menschenrechte verstoßen, wohl eher weniger

Zumindest würde mal zum Arzt müssen, der ihm dann ein Attest für die 
verhandlung ausstellt. Und ihn hoffentlich bei der Gelegenheit 
untersucht und eine Behandlung (falls möglich) einleitet.

Letzten Endes würde es wohl auch auf den Richter ankommen. Ist natürlich 
ein Problem. Denn pinkeln kann man keinem verbieten. Inwieweit 
allerdings eine geräuschmindernde Variante zumutbar ist, ist eine andere 
Frage.

Ob ichs auf eine Verhandlung ankommen lassen würde?
Wenn ich den Nachbarn gut kenne, würde ich erst mal versuchen mit ihm zu 
reden. Vielleicht ist er ja auch einsichtig und man kann ihm klar 
machen, dass es in der Nacht auch ein Eimer tut, bzw. wenn man im sitzen 
pinkelt, der Urin auch eine Nacht lang ruhig im Syphonwasser bleiben 
kann, ehe man ihn dann morgens wegspült.

von Josef G. (bome) Benutzerseite


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Peter Große schrieb:
> Der Herr über uns

Böse Bemerkung:
Wie alt ist er denn? Vielleicht kann man's ja abwarten ...

Ernst gemeint: Kanister mit Schlauch und Trichter.
Sehr kleine Öffnung, geht ohne Geruchsbelästigung.
Man muss nur noch einmal täglich den Kanister ausleeren.

Selber ausprobiert, ist super.

von Peter D. (peda)


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Ich würde einfach mal Wohn- und Schlafzimmer tauschen.

Man kann sich auch leicht in etwas hineinsteigern.
Ich war mal bei jemand in einem ehemaligen DDR-Neubaublock zu Besuch. 
Beim Fernsehen hat man deutlich die Toilettenspülung der Nachbarwohnung 
gehört. Ich konnte trotzdem gut schlafen.

von David .. (volatile)


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Peter Große schrieb:

> ich) jede Nacht zigmal wach werden. Wir haben es auch mit Oropax und
> dgl. versucht aber ohne wirklichen Erfolg.

Ohne die Situation zu betrachten: Mit Ohropax koennte ich in einer 
Fabrikhalle schlafen, in der Gehoerschutz vorgeschrieben ist. Wie 
wahnsinnig laut sollen ein paar Liter Wasser bitte sein? Entweder hast 
du schlechte Stoepsel gekauft oder sie nicht richtig eingefuehrt. Der 
einzige Grund, warum ich ungern mit Ohropax schlafe ist, dass ich meinen 
Wecker damit nicht mehr hoere!
Diese einfachste, sehr guenstige Loesung wuerde ich also nochmal 
untersuchen ;)

von Tilo (Gast)


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Zu dem Thema gibt es massig Urteile im Netz.

Die Nutzung der Toilette oder Dusche Nachts stellt eine normale Nutzung 
der Mietsache da und kann nicht begrenzt werden.
Du wirst damit leben müssen.

Vor allem, was stellst du dir vor? Soll er sich einen Knoten rein 
machen?
Er wäre sicher selbst froh, wenn er nicht laufen laufen müsste.
Könnt ihr in eurer Wohnung keine Schaldämmung anbringen?


Bezieht sich zwar auf duschen, ist aber das selbe Thema:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_1-S-30496_Mieter-duerfen-auch-nachts-duschen-oder-baden.news9586.htm

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Tilo Lutz schrieb:

> Die Nutzung der Toilette oder Dusche Nachts stellt eine normale Nutzung
> der Mietsache da und kann nicht begrenzt werden.
> Du wirst damit leben müssen.

Eine normale Nutzung ist das aber nicht mehr, wenn alle 10 min. die 
Spülung rauscht. Wenn jemand z.B. nachts von der Schicht kommt und 
duscht, ist das in Ordnung. Wäre es aber nicht, wenn der die ganze Nacht 
duscht!
Das heißt bei dem Pinkel-Opa, es ist eine unnormale Nutzung. Es gibt 
immer und überall Grenzen , auch bei Kranken.

von Stefan R. (srand)


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Malignes Melanom schrieb:
> Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf
> deiner Seite!

Dummschwatz. Toilettenbenutzung verbieten, soweit kommts noch.

von Stefan R. (srand)


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Malignes Melanom schrieb:
> Und es wäre
> keineswegs unverhältnismäßig zu verlangen dass er die in diesem
> speziellen Fall nicht jedesmal betätigt.

Auf "unverhältnismäßig" käme es vor Gericht gar nicht an, deine 
Vorstellung stirbt schon an der Menschenwürde des Nachbarn.

"Sie dürfen zwar auf Toilette gehen, müssen Ihre Fäkalien dann aber 
lagern und dürfen sie nur einmal am Tag runterspülen" oder so ähnlich?


Meine Güte, was hier wieder für Ekelpakete rumlaufen...

von Stefan R. (srand)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Zumindest würde mal zum Arzt müssen, der ihm dann ein Attest für die
> verhandlung ausstellt.

Was für ein Attest? Wer sollte das Attest auf welcher Grundlage von ihm 
verlangen? Der Kläger, weil er ein Menschenfeind ist und den Nachbarn 
nur nochmal ein wenig erniedrigen will? Das kann er ja versuchen...

von Stefan R. (srand)


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Josef G. schrieb:
> Selber ausprobiert, ist super.

Dann mach es halt so. Aber andere kannst du nicht dazu zwingen.

Gibts hier eigentlich im Forum noch Menschen, die das Prinzip der 
Menschenwürde wenigstens schemenhaft begreifen?

von Stefan R. (srand)


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Dirk J. schrieb:
> Das heißt bei dem Pinkel-Opa, es ist eine unnormale Nutzung. Es gibt
> immer und überall Grenzen , auch bei Kranken.

Nein, keineswegs.

von Karl H. (kbuchegg)


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Stefan Rand schrieb:
> Malignes Melanom schrieb:
>> Und es wäre
>> keineswegs unverhältnismäßig zu verlangen dass er die in diesem
>> speziellen Fall nicht jedesmal betätigt.
>
> Auf "unverhältnismäßig" käme es vor Gericht gar nicht an,

Doch.
Wie ein anderes Urteil zeigt, dass ich über deinen Nachts-Baden-Link 
gefunden habe.
Aus dem Gedächtnis hat ein Stuttgarter Gericht festgestellt, dass 
nächtliches Baden/Duschen hinzunehmen ist, aber nur wenn es nicht länger 
als 30 Minuten dauert.
D.h. der Schichtarbeiter hat durchaus ein Recht, sich nachts zu 
baden/duschen. Aber nächtliche Dusch/Bade- Orgien sind nicht drinn. Ich 
muss keineswegs hinnehmen, wenn mein Nachbar einen Waschtick hat und 
auch nachts jede Stunde unter die Dusche 'muss'.

> Meine Güte, was hier wieder für Ekelpakete rumlaufen...

Es geht hier nicht um Ekelpakte, sondern darum, dass es Regeln geben 
muss, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen. Dabei müssen beide 
Parteien auch mal Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.

von Karl H. (kbuchegg)


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Stefan Rand schrieb:
> Karl Heinz Buchegger schrieb:
>> Zumindest würde mal zum Arzt müssen, der ihm dann ein Attest für die
>> verhandlung ausstellt.
>
> Was für ein Attest? Wer sollte das Attest auf welcher Grundlage von ihm
> verlangen?

Sein Verteidiger bzw. der Richter?

> Der Kläger, weil er ein Menschenfeind ist und den Nachbarn
> nur nochmal ein wenig erniedrigen will?

Was hat das mit erniedrigen zu tun?
Würdest du wollen, dass du vor Gericht von einer dir wildfremden 
angeklagt wirst, sie vergewaltigt zu haben? Und zwar ohne, dass man die 
Vergewaltigung auch objektiv festgestellt hat?  Ja, ich weiß, das nicht 
angenehm für ein Vergewaltigungsopfer. Hilft aber nichts. Man kann nicht 
einfach etwas behaupten ohne es zu belegen. Wenn also die Position des 
Herren dergestallt ist, dass er ein Blasenleiden hat (oder sonst 
irgendwas anderes medizinisches) dann wird sein Anwalt schon dafür 
sorgen, dass er das auch in Form eines Attestes belegen kann.

von Karl H. (kbuchegg)


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Stefan Rand schrieb:

> Gibts hier eigentlich im Forum noch Menschen, die das Prinzip der
> Menschenwürde wenigstens schemenhaft begreifen?

Menschenwürde besagt aber nicht, dass alle anderen darunter leiden 
müssen. Wie schon mal gesagt wurde: Es gibt für alles Grenzen.
'Menschenwürde' ist kein Totschlagargument, mit dem man allen anderen 
ihre Rechte absprechen kann.

Wie machen sie es denn in den Altenheimen? Der Pflegling kriegt des 
Nachts eine Windel. Ist das nicht unter der Menschenwürde?
Die Eltern meiner Freundin (beide über 80) haben in ihrem Schrebergarten 
ein chemisches Klo, weil die Stadt (aus guten Gründen) keinen Kanal baut 
und Sickergruben (ebenfalls aus gutem Grund) verboten sind. Vielleicht 
sollte man mal die Stadt aufgrund der verletzten Menschenwürde 
verklagen?

von c. m. (Gast)


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- falls installiert, den druckwasserspüler gegen einen leisen 
wasserkasten tauschen.
- geräuschdämmung an der decke anbringen (wobei ich nicht recht an den 
erfolg glauben will weil der schall sicherlich auch in den wänden 
transportiert wird.
- zimmer tauschen.
- den nachbarn dazu bringen zum arzt zu gehen und sich "den harnleiter 
ausfräsen" zu lassen

… alle punkte zusammen sollten die nerverei abstellen.


vorm reden mit dem nachbarn galama saufen! es hört sich so an als ob 
sich da schon einigens an frust angestaut hat. nicht gut.

von Uhu U. (uhu)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Was hat das mit erniedrigen zu tun?
> Würdest du wollen, dass du vor Gericht von einer dir wildfremden
> angeklagt wirst, sie vergewaltigt zu haben? Und zwar ohne, dass man die
> Vergewaltigung auch objektiv festgestellt hat?

Was ist das denn für eine verquere Logik?

Und was soll das Attest? Ein Attest, daß der liebe Nachbar an einem 
Waschzwang erkrankt ist, würde doch auch nur bescheinigen, daß er in 
dieser Beziehung - ähnlich wie jemand mit permanentem Harndrang - sein 
Verhalten in einer bestimmten Beziehung nicht unter Kontrolle hat. Und 
dann?

Nachbarschaftsstreitigkeiten haben eine Tendenz zum Absurden, die durch 
die Justiz höchstens noch potenziert wird, während sich an der 
Hellhörigkeit des Hauses dabei nichts ändert.

Heute ist es ein Opa, der mit seinen Gebrechen schon selbst genug 
geplagt ist und morgen eine Familie mit kleinen Kindern, die dieselben 
Körperschallwege durch ihr Spiel anregen und den mittlerweile Opa 
untendrunter zur Weißglut bringen...

von Stefan R. (srand)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Doch.
> Wie ein anderes Urteil zeigt, dass ich über deinen Nachts-Baden-Link
> gefunden habe.
> Aus dem Gedächtnis hat ein Stuttgarter Gericht festgestellt, dass
> nächtliches Baden/Duschen hinzunehmen ist, aber nur wenn es nicht länger
> als 30 Minuten dauert.

Das war übrigens nicht mein Urteil. :-)

Du siehst ernsthaft keinen Unterschied zwischen "darf nicht endlos 
duschen" und "muß Fäkalien im Haushalt aufbewahren"?

von Stefan R. (srand)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Was hat das mit erniedrigen zu tun?

Derartige Körperfunktionen sind in unserer Gesellschaft tendentiell 
tabuisiert.

von Stefan R. (srand)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>
>> Gibts hier eigentlich im Forum noch Menschen, die das Prinzip der
>> Menschenwürde wenigstens schemenhaft begreifen?
>
> Menschenwürde besagt aber nicht, dass alle anderen darunter leiden
> müssen. Wie schon mal gesagt wurde: Es gibt für alles Grenzen.
> 'Menschenwürde' ist kein Totschlagargument, mit dem man allen anderen
> ihre Rechte absprechen kann.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Selbst wenn eine Abwägung statthaft wäre: nimm diesen klaren Wortlaut 
und mache eine Abwägung gegen "Nachbar mag keine Ohropax verwenden".

Das Ergebnis sage ich dir voraus. Todsicher.

> Wie machen sie es denn in den Altenheimen? Der Pflegling kriegt des
> Nachts eine Windel. Ist das nicht unter der Menschenwürde?

Nein, eben nicht. Ihm die Windel zu verweigern und ihn in seinen 
Fäkalien liegenzulassen wäre menschenunwürdig.

Und wenn der Pflegling noch selbständig die Toilette aufsuchen und 
benutzen kann, also ohne fremde Hilfe, dann ist selbstverständlich die 
Windel unzulässig.

Das führt im Zweifel zu strafrechtlichen Ermittlungen, neben 
berufsrechtlichen Konsequenzen, gewerberechtlichen Konsequenzen und 
einem netten Schmerzensgeld.

> Die Eltern meiner Freundin (beide über 80) haben in ihrem Schrebergarten
> ein chemisches Klo, weil die Stadt (aus guten Gründen) keinen Kanal baut
> und Sickergruben (ebenfalls aus gutem Grund) verboten sind. Vielleicht
> sollte man mal die Stadt aufgrund der verletzten Menschenwürde
> verklagen?

Wieso sollte man? Verbietet die Stadt ihnen, ihre Toilette zu benutzen? 
Sie haben eine und benutzen die. Und genau das will der arme Nachbar im 
hiesigen Fall auch.

Karl-Heinz, du verrennst dich gerade massiv. Dieses "Beispiel" hat 
nichtmal mehr ansatzweise was mit der Diskussion zu tun. Nimm mal zwei 
Stunden Abstand. :-)

von P. M. (o-o)


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David ... schrieb:
> Ohne die Situation zu betrachten: Mit Ohropax koennte ich in einer
> Fabrikhalle schlafen, in der Gehoerschutz vorgeschrieben ist.

In der Tat. Es gibt nämlich sehr gute, bequeme Oropax. Ich störe mich 
auch sehr schnell an allen möglichen Geräuschen (Vögel, Lärm im 
Treppenhaus, Arbeiter vor dem Haus, Party in der Nachbarwohnung, usw.), 
aber Oropax wirken hier wirklich Wunder für einen guten Schlaf. Wobei 
ich allerdings nicht sicher bin, ob sie auf die Dauer evtl. schädlich 
für die Ohren sein könnten.

von B. S. (bestucki)


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P. M. schrieb:
> Wobei
> ich allerdings nicht sicher bin, ob sie auf die Dauer evtl. schädlich
> für die Ohren sein könnten.

Nicht wenn du sie richtig im Ohr platziert. Nicht zu weit in den 
Gehörgang stossen und sicherstellen, dass du keinen (Luft)Duck auf das 
Trommelfell erzeugst.

Ansonsten kann ich folgendes Produkt empfehlen, ist jedoch nicht gerade 
günstig:
http://www.phonak-communications.com/de/produkte/gehoerschutz/serenity-classic/

von Karl H. (kbuchegg)


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Stefan Rand schrieb:

> Karl-Heinz, du verrennst dich gerade massiv. Dieses "Beispiel" hat
> nichtmal mehr ansatzweise was mit der Diskussion zu tun. Nimm mal zwei
> Stunden Abstand. :-)

Hab ich gemacht.
Und nun?
Ich bin immer noch der Ansicht, dass man dem Opa durchaus zumuten kann, 
das ihm mögliche zu tun, um die Belästigung für andere gering zu halten. 
Eine zusätzliche chemische Toilette, in der er des Nachts reinpinkelt 
ist meiner Ansicht nach zumutbar und keineswegs eine Verletzung der 
Menschenwürde.

von Marko ⚠. (mos6502) Benutzerseite Flattr this


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Wieso ignorieren eigentlich alle das Kernproblem hier, nämlich die 
Tatsache dass man wegen 10ml Urin gar nicht die Spülung betätigen muss?

von Stefan R. (srand)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Ich bin immer noch der Ansicht, dass man dem Opa durchaus zumuten kann,
> das ihm mögliche zu tun, um die Belästigung für andere gering zu halten.
> Eine zusätzliche chemische Toilette, in der er des Nachts reinpinkelt
> ist meiner Ansicht nach zumutbar und keineswegs eine Verletzung der
> Menschenwürde.

Darum gings doch nicht. Es wurde gefordert, daß er seinen Urin "offen" 
sammeln soll. Und das habe ich als "Verletzung der Menschenwürde" 
bezeichnet.

von Claus M. (energy)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Eine zusätzliche chemische Toilette, in der er des Nachts reinpinkelt
>
> ist meiner Ansicht nach zumutbar und keineswegs eine Verletzung der
>
> Menschenwürde.

Das reinpinkeln vielleicht nicht, das Saubermachen selbiger schon 
eher...

von Karl H. (kbuchegg)


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Stefan Rand schrieb:

> Darum gings doch nicht.

Mir schon.
Denn du betreibst hier Kleinkram suchen.

Es wurde vorgeschlagen, dass er sich einer anderen Methode bedienen soll 
um nachts zu urinieren. Und ja: wer alle 10 Minuten aufs Klo pinkeln 
geht, kann gar nicht soviel Harn haben (sonst wäre er längst 
dehydriert). Die Welt geht nicht unter, wenn man mit diesen Mengen 
nachts in den WC-Syphon pinkelt und nicht spült. Und da stinkt auch 
nichts, wenn man erst morgens die Spülung betätigt.

Aber ... es gibt auch andere Möglichkeiten, siehe chem. Toilette. Wenn 
denn schon das nicht-spülen dürfen seine Menschenwürde verletzt.

von Stefan R. (srand)


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Karl Heinz Buchegger schrieb:
> Mir schon.

Dann hättest du das auch mal schreiben sollen.

> Denn du betreibst hier Kleinkram suchen.

Nein, ich habe mich fokussiert auf eine Äußerung bezogen. Und 
Menschenwürde halte ich nicht für "Kleinkram".

Aber klar, wir wissen jetzt, daß für viele in diesem Forum "Würde" 
nichts weiter als ein Konjunktiv ist...

von Oliver S. (phetty)


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Meine Fresse!
Wir haben im Kern 2 Probleme:

1. Einer (der Opi) muss ständig pissen (urinieren)
2. Einer kann nicht pennen weils so rauscht

Allerdings: Der Opi kann aber auch nicht pennen, er sitzt ja ständig 
aufm Pott.

Jetzt wird sich hier tagelang an "Menschenwürde" hochgezogen, 
Gerichtsurteile übers Duschen und Baden werden bemüht um der Gegenseite 
mal zu zeigen, was eine Harke ist. Man könnte meinen, hier haben wir es 
mit schmierigen Winkeladvokaten aus einem Jura-Forum zu tun anstatt mit 
pragmatischen Ingenieuren.
Leute! So Pinkelprobleme sind unangenehm aber können gut behandelt 
werden! Der Opi muß zum Arzt und seinen Piller untersuchen lassen! Dann 
pennt er wieder gut und alle Nachbarn noch viel besser.

Also: TE sagt, er hat ein gutes Verhältnis zum Opi, dann soll er mal ein 
Gespräch unter Männern führen und ihn bestärken, sich untersuchen zu 
lassen.

von J. A. (gajk)


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Wenn die Wohnung so hellhörig ist, kann ein Baumangel vorliegen. Also 
mal beim Mieterverein vorsprechen, ob da nicht ne Mietminderung in Frage 
kommt.

Da wird sich dann der Vermieter drum kümmern, dass der Opa ne leise 
Spülung bekommt.

von Uhu U. (uhu)


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J. Ad. schrieb:
> Wenn die Wohnung so hellhörig ist, kann ein Baumangel vorliegen. Also
> mal beim Mieterverein vorsprechen, ob da nicht ne Mietminderung in Frage
> kommt.

Bei einer Eigentumswohnung? Steht schon im Eignangsposting...

von J. A. (gajk)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Wenn die Wohnung so hellhörig ist, kann ein Baumangel vorliegen. Also
>> mal beim Mieterverein vorsprechen, ob da nicht ne Mietminderung in Frage
>> kommt.
>
> Bei einer Eigentumswohnung? Steht schon im Eignangsposting...

Oh ja, stimmt, Pech gehabt.

Bleibt nur mir dem Herrn zu sprechen und anzubieten, eine Leisespülung 
einzubauen.

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