Moin Wir leben in einer Wohnung in einem etwas älteren und sehr hellhörigen Mehrparteienhaus. Der Herr über uns ist vor jahren an Inkontinenz erkrankt. Deshalb muss er auch häufig zur Toilette. Da sich seine Toilette schräg über unserem Schlafzimmer befindet, bekommen wir die "Aktivitäten" dort auch immer fleißig mit. Mittlerweile hat sich die Frequenz drastisch erhöht, in bestimmten Tagesabschnitten etwa im 10 Minuten Rythmus. Nachts ist es etwas weniger aber dennoch mindestens 2mal pro Stunde. Dies hat natürlich zur Folge, dass wir (meine Frau und ich) jede Nacht zigmal wach werden. Wir haben es auch mit Oropax und dgl. versucht aber ohne wirklichen Erfolg. Außerdem hat er häufige Niesattacken. Jeder weiß, jeder Mensch niest unterschiedlich. Unser Nachbar schlägt hier leider alle Rekorde. Wenn er niest, wackeln regelrecht die Wände. Seine Wohnung befindet sich im 9. Stock, man kann sein Niesen locker noch im Keller vernehmen. Wenn er mal in der Nacht niest, reißt es einem aus dem Schlaf und man befindet sich anschließend mit 150Puls wie im Schockzustand. In letzter Zeit häufen sich bei uns gesundheitliche Probleme, die auf die Schlafstörungen zurückzuführen sind. Meine Frau möchte nun, dass wir umziehen (es ist in letzter Zeit wirklich unerträglich). Da wir keine Mieter sondern Eigentümer sind, wird es etwas schwieriger, die Wohnung aufzulassen. Verkaufen möchten wir nicht, da auch ein sentimentaler Wert damit verbunden ist. Vermieten möchten wir ebenfalls nicht, weil anzunehmen ist, dass der potentielle Mieter die gleichen Probleme haben wird und in der Folge die Miete mindert. EInfach leerstehen lassen ginge zwar ist aber eben ein recht hoher finanzieller Faktor. Wir haben mit dem Herrn ein recht gutes Verhältnis. Ich weiß nun nicht was ich machen soll. Ich kann ihm ja kaum verbieten, auf die Toilette zu gehen oder vorschreiben, wie er niesen soll. Habt ihr irgendwelche Vorschläge? Grüße Peter
Als Mieter hätte man die Möglichkeit die Miete zu kürzen, da gibt es sogar Urteile zu lauter nächtlicher Toilettenbenutzung - Laut-Pinkler. Dieser "Lärm" läßt sich nicht vermeiden, Pech gehabt, eine nette Unterhaltung mit dem Herrn würde demnach auch nichts helfen. Eine passende Schalldämmung einbauen wäre eine Möglichkeit ansonsten auf eine biologische Lösung warten.
Peter Große schrieb: > Deshalb muss er auch häufig zur Toilette. Da sich seine > Toilette schräg über unserem Schlafzimmer befindet, bekommen wir die > "Aktivitäten" dort auch immer fleißig mit. Welches Geräusch stört denn? Sollte es die Spülung sein, könntest Du als Vermieter den Spülkasten gegen ein geräuschgedämpftes Exemplar tauschen. Gruss Harald
Schlag' ihm halt vor, nicht jedes Mal die Spueltaste zu druecken. Bei der "Pinkelfrequenz" kann die Menge auch nicht sehr gross sein :-D
je nachdem, wie gut das Verhältnis ist, könnte man ihm ja fürs kleine Geschäft in der Nacht eine Campingtoilette oder was ähnliches finanzieren...
Hallo, ich denke der Hr. Sepp Hupf hat recht. Wenn Ihr mit dem Herrn ein gutes Verhältnis habt, solltet Ihr mit ihm reden. Wenn er einen Kübel mit Wasser füllt, kann er oft auf die Spülung verzichten und stattdessen mit dem Wasserkübel nachschwappen. Damit habt Ihr die Chance, dass sich das Problem auf ein erträgliches Maß reduziert. MfG egonotto
Da muss man nichts nachschwappen, es reicht vollkommen wenn er dann morgens die Spülung betätigt. Verstehe nicht wie man sich das Generve so lange antun kann, da hätte ich sofort freundlich, aber bestimmt mit dem Herrn geredet. Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf deiner Seite! Was mich wundert, wie schläft der Mensch eigentlich? Immer 10 Minuten am Stück? Das würde man doch nicht lange überleben. Das mit dem Niesen ist auch seltsam. Ist er denn dauernd krank? Ich niese vielleicht 3 mal in der Woche wenn ich nicht erkältet bin. Vielleicht ist die Wohnung staubig? Dann würde ich mit den Nachbarn zusammenlegen und ihm einen Luftreiniger kaufen: http://www.amazon.de/Luftreiniger-B-785-Luftsensor-Ionisator-Schlafzimmer-Funktion/dp/B005DPUFF2/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1368020968&sr=8-1&keywords=hepa+luftreiniger
Sag Deinem Nachbarn er soll sich verpissen. Mal im Ernst, wenn er so oft aufs Klo muß, auch nachts hat die arme Socke doch selber kaum Nachruhe. Dann soll er sich abends doch eine Erwachsenenpampers umschnallen, ne Schlaftablette nehmen und endlich mal wieder durchschlafen. Der wird sich wie neu gebohren fühlen!
Der Nachbar soll mal zum Urologen gehen, inkontinent isser ja scheinbar nicht, sonst würde es einfach rauslaufen. Eher ne Reizblase oder was an der Prostata. Ist wahrscheinlich so ein Mensch der nie zum Arzt geht. OT: Da zeigt sich mal wieder, dass eine Eigentumswohnung nur die Nachteile von Eigentum und Mietwohnung verbindet. Wenn kaufen, dann ein (freistehendes) Häuschen.
Malignes Melanom schrieb: > Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf > deiner Seite! Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln? Wenn man nach sowas googelt siehts eher danach aus als kann man garnix machen, auch nicht Miete mindern. Also wenn die Wohnung dann vermietet würde.
Dr. Schäfer schrieb: > Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln? Wo hast du deinen Doktor gekauft? Es geht nicht ums pinkeln, sondern um die Klospülung. Und es wäre keineswegs unverhältnismäßig zu verlangen dass er die in diesem speziellen Fall nicht jedesmal betätigt.
Peter Große schrieb: > Mittlerweile hat sich die Frequenz drastisch erhöht, in bestimmten > Tagesabschnitten etwa im 10 Minuten Rythmus. Nachts ist es etwas weniger > aber dennoch mindestens 2mal pro Stunde. In dem Falle sollte er, schon im Interesse seiner eigenen Wasserrechnung versuchen etwas gegenzusteuern. Ein Kollege berichtete mir mal, das sich bei ihm morgens die Spülung verklemmte und bis abends durchlief, hat ihm wohl ziemlich weh getan, dürfte hier in ähnlicher Größenordnung liegen. ingo
Dr. Schäfer schrieb: > Malignes Melanom schrieb: >> Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf >> deiner Seite! > > Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln? > > Wenn man nach sowas googelt siehts eher danach aus als kann man garnix > machen, auch nicht Miete mindern. Also wenn die Wohnung dann vermietet > würde. Würde gegen seine Menschenrechte verstoßen, wohl eher weniger
Mike Mike schrieb: > Dr. Schäfer schrieb: >> Malignes Melanom schrieb: >>> Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf >>> deiner Seite! >> >> Lustig... Kriegt er dann verboten Nachts zu pinkeln? >> >> Wenn man nach sowas googelt siehts eher danach aus als kann man garnix >> machen, auch nicht Miete mindern. Also wenn die Wohnung dann vermietet >> würde. > > Würde gegen seine Menschenrechte verstoßen, wohl eher weniger Zumindest würde mal zum Arzt müssen, der ihm dann ein Attest für die verhandlung ausstellt. Und ihn hoffentlich bei der Gelegenheit untersucht und eine Behandlung (falls möglich) einleitet. Letzten Endes würde es wohl auch auf den Richter ankommen. Ist natürlich ein Problem. Denn pinkeln kann man keinem verbieten. Inwieweit allerdings eine geräuschmindernde Variante zumutbar ist, ist eine andere Frage. Ob ichs auf eine Verhandlung ankommen lassen würde? Wenn ich den Nachbarn gut kenne, würde ich erst mal versuchen mit ihm zu reden. Vielleicht ist er ja auch einsichtig und man kann ihm klar machen, dass es in der Nacht auch ein Eimer tut, bzw. wenn man im sitzen pinkelt, der Urin auch eine Nacht lang ruhig im Syphonwasser bleiben kann, ehe man ihn dann morgens wegspült.
Peter Große schrieb: > Der Herr über uns Böse Bemerkung: Wie alt ist er denn? Vielleicht kann man's ja abwarten ... Ernst gemeint: Kanister mit Schlauch und Trichter. Sehr kleine Öffnung, geht ohne Geruchsbelästigung. Man muss nur noch einmal täglich den Kanister ausleeren. Selber ausprobiert, ist super.
Ich würde einfach mal Wohn- und Schlafzimmer tauschen. Man kann sich auch leicht in etwas hineinsteigern. Ich war mal bei jemand in einem ehemaligen DDR-Neubaublock zu Besuch. Beim Fernsehen hat man deutlich die Toilettenspülung der Nachbarwohnung gehört. Ich konnte trotzdem gut schlafen.
Peter Große schrieb: > ich) jede Nacht zigmal wach werden. Wir haben es auch mit Oropax und > dgl. versucht aber ohne wirklichen Erfolg. Ohne die Situation zu betrachten: Mit Ohropax koennte ich in einer Fabrikhalle schlafen, in der Gehoerschutz vorgeschrieben ist. Wie wahnsinnig laut sollen ein paar Liter Wasser bitte sein? Entweder hast du schlechte Stoepsel gekauft oder sie nicht richtig eingefuehrt. Der einzige Grund, warum ich ungern mit Ohropax schlafe ist, dass ich meinen Wecker damit nicht mehr hoere! Diese einfachste, sehr guenstige Loesung wuerde ich also nochmal untersuchen ;)
Zu dem Thema gibt es massig Urteile im Netz. Die Nutzung der Toilette oder Dusche Nachts stellt eine normale Nutzung der Mietsache da und kann nicht begrenzt werden. Du wirst damit leben müssen. Vor allem, was stellst du dir vor? Soll er sich einen Knoten rein machen? Er wäre sicher selbst froh, wenn er nicht laufen laufen müsste. Könnt ihr in eurer Wohnung keine Schaldämmung anbringen? Bezieht sich zwar auf duschen, ist aber das selbe Thema: http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_1-S-30496_Mieter-duerfen-auch-nachts-duschen-oder-baden.news9586.htm
Tilo Lutz schrieb: > Die Nutzung der Toilette oder Dusche Nachts stellt eine normale Nutzung > der Mietsache da und kann nicht begrenzt werden. > Du wirst damit leben müssen. Eine normale Nutzung ist das aber nicht mehr, wenn alle 10 min. die Spülung rauscht. Wenn jemand z.B. nachts von der Schicht kommt und duscht, ist das in Ordnung. Wäre es aber nicht, wenn der die ganze Nacht duscht! Das heißt bei dem Pinkel-Opa, es ist eine unnormale Nutzung. Es gibt immer und überall Grenzen , auch bei Kranken.
Malignes Melanom schrieb: > Bei Uneinsichtigkeit wäre aber auch jeder Richter auf > deiner Seite! Dummschwatz. Toilettenbenutzung verbieten, soweit kommts noch.
Malignes Melanom schrieb: > Und es wäre > keineswegs unverhältnismäßig zu verlangen dass er die in diesem > speziellen Fall nicht jedesmal betätigt. Auf "unverhältnismäßig" käme es vor Gericht gar nicht an, deine Vorstellung stirbt schon an der Menschenwürde des Nachbarn. "Sie dürfen zwar auf Toilette gehen, müssen Ihre Fäkalien dann aber lagern und dürfen sie nur einmal am Tag runterspülen" oder so ähnlich? Meine Güte, was hier wieder für Ekelpakete rumlaufen...
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Zumindest würde mal zum Arzt müssen, der ihm dann ein Attest für die > verhandlung ausstellt. Was für ein Attest? Wer sollte das Attest auf welcher Grundlage von ihm verlangen? Der Kläger, weil er ein Menschenfeind ist und den Nachbarn nur nochmal ein wenig erniedrigen will? Das kann er ja versuchen...
Josef G. schrieb: > Selber ausprobiert, ist super. Dann mach es halt so. Aber andere kannst du nicht dazu zwingen. Gibts hier eigentlich im Forum noch Menschen, die das Prinzip der Menschenwürde wenigstens schemenhaft begreifen?
Dirk J. schrieb: > Das heißt bei dem Pinkel-Opa, es ist eine unnormale Nutzung. Es gibt > immer und überall Grenzen , auch bei Kranken. Nein, keineswegs.
Stefan Rand schrieb: > Malignes Melanom schrieb: >> Und es wäre >> keineswegs unverhältnismäßig zu verlangen dass er die in diesem >> speziellen Fall nicht jedesmal betätigt. > > Auf "unverhältnismäßig" käme es vor Gericht gar nicht an, Doch. Wie ein anderes Urteil zeigt, dass ich über deinen Nachts-Baden-Link gefunden habe. Aus dem Gedächtnis hat ein Stuttgarter Gericht festgestellt, dass nächtliches Baden/Duschen hinzunehmen ist, aber nur wenn es nicht länger als 30 Minuten dauert. D.h. der Schichtarbeiter hat durchaus ein Recht, sich nachts zu baden/duschen. Aber nächtliche Dusch/Bade- Orgien sind nicht drinn. Ich muss keineswegs hinnehmen, wenn mein Nachbar einen Waschtick hat und auch nachts jede Stunde unter die Dusche 'muss'. > Meine Güte, was hier wieder für Ekelpakete rumlaufen... Es geht hier nicht um Ekelpakte, sondern darum, dass es Regeln geben muss, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen. Dabei müssen beide Parteien auch mal Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.
Stefan Rand schrieb: > Karl Heinz Buchegger schrieb: >> Zumindest würde mal zum Arzt müssen, der ihm dann ein Attest für die >> verhandlung ausstellt. > > Was für ein Attest? Wer sollte das Attest auf welcher Grundlage von ihm > verlangen? Sein Verteidiger bzw. der Richter? > Der Kläger, weil er ein Menschenfeind ist und den Nachbarn > nur nochmal ein wenig erniedrigen will? Was hat das mit erniedrigen zu tun? Würdest du wollen, dass du vor Gericht von einer dir wildfremden angeklagt wirst, sie vergewaltigt zu haben? Und zwar ohne, dass man die Vergewaltigung auch objektiv festgestellt hat? Ja, ich weiß, das nicht angenehm für ein Vergewaltigungsopfer. Hilft aber nichts. Man kann nicht einfach etwas behaupten ohne es zu belegen. Wenn also die Position des Herren dergestallt ist, dass er ein Blasenleiden hat (oder sonst irgendwas anderes medizinisches) dann wird sein Anwalt schon dafür sorgen, dass er das auch in Form eines Attestes belegen kann.
Stefan Rand schrieb: > Gibts hier eigentlich im Forum noch Menschen, die das Prinzip der > Menschenwürde wenigstens schemenhaft begreifen? Menschenwürde besagt aber nicht, dass alle anderen darunter leiden müssen. Wie schon mal gesagt wurde: Es gibt für alles Grenzen. 'Menschenwürde' ist kein Totschlagargument, mit dem man allen anderen ihre Rechte absprechen kann. Wie machen sie es denn in den Altenheimen? Der Pflegling kriegt des Nachts eine Windel. Ist das nicht unter der Menschenwürde? Die Eltern meiner Freundin (beide über 80) haben in ihrem Schrebergarten ein chemisches Klo, weil die Stadt (aus guten Gründen) keinen Kanal baut und Sickergruben (ebenfalls aus gutem Grund) verboten sind. Vielleicht sollte man mal die Stadt aufgrund der verletzten Menschenwürde verklagen?
- falls installiert, den druckwasserspüler gegen einen leisen wasserkasten tauschen. - geräuschdämmung an der decke anbringen (wobei ich nicht recht an den erfolg glauben will weil der schall sicherlich auch in den wänden transportiert wird. - zimmer tauschen. - den nachbarn dazu bringen zum arzt zu gehen und sich "den harnleiter ausfräsen" zu lassen … alle punkte zusammen sollten die nerverei abstellen. vorm reden mit dem nachbarn galama saufen! es hört sich so an als ob sich da schon einigens an frust angestaut hat. nicht gut.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Was hat das mit erniedrigen zu tun? > Würdest du wollen, dass du vor Gericht von einer dir wildfremden > angeklagt wirst, sie vergewaltigt zu haben? Und zwar ohne, dass man die > Vergewaltigung auch objektiv festgestellt hat? Was ist das denn für eine verquere Logik? Und was soll das Attest? Ein Attest, daß der liebe Nachbar an einem Waschzwang erkrankt ist, würde doch auch nur bescheinigen, daß er in dieser Beziehung - ähnlich wie jemand mit permanentem Harndrang - sein Verhalten in einer bestimmten Beziehung nicht unter Kontrolle hat. Und dann? Nachbarschaftsstreitigkeiten haben eine Tendenz zum Absurden, die durch die Justiz höchstens noch potenziert wird, während sich an der Hellhörigkeit des Hauses dabei nichts ändert. Heute ist es ein Opa, der mit seinen Gebrechen schon selbst genug geplagt ist und morgen eine Familie mit kleinen Kindern, die dieselben Körperschallwege durch ihr Spiel anregen und den mittlerweile Opa untendrunter zur Weißglut bringen...
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Doch. > Wie ein anderes Urteil zeigt, dass ich über deinen Nachts-Baden-Link > gefunden habe. > Aus dem Gedächtnis hat ein Stuttgarter Gericht festgestellt, dass > nächtliches Baden/Duschen hinzunehmen ist, aber nur wenn es nicht länger > als 30 Minuten dauert. Das war übrigens nicht mein Urteil. :-) Du siehst ernsthaft keinen Unterschied zwischen "darf nicht endlos duschen" und "muß Fäkalien im Haushalt aufbewahren"?
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Was hat das mit erniedrigen zu tun? Derartige Körperfunktionen sind in unserer Gesellschaft tendentiell tabuisiert.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Stefan Rand schrieb: > >> Gibts hier eigentlich im Forum noch Menschen, die das Prinzip der >> Menschenwürde wenigstens schemenhaft begreifen? > > Menschenwürde besagt aber nicht, dass alle anderen darunter leiden > müssen. Wie schon mal gesagt wurde: Es gibt für alles Grenzen. > 'Menschenwürde' ist kein Totschlagargument, mit dem man allen anderen > ihre Rechte absprechen kann. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" Selbst wenn eine Abwägung statthaft wäre: nimm diesen klaren Wortlaut und mache eine Abwägung gegen "Nachbar mag keine Ohropax verwenden". Das Ergebnis sage ich dir voraus. Todsicher. > Wie machen sie es denn in den Altenheimen? Der Pflegling kriegt des > Nachts eine Windel. Ist das nicht unter der Menschenwürde? Nein, eben nicht. Ihm die Windel zu verweigern und ihn in seinen Fäkalien liegenzulassen wäre menschenunwürdig. Und wenn der Pflegling noch selbständig die Toilette aufsuchen und benutzen kann, also ohne fremde Hilfe, dann ist selbstverständlich die Windel unzulässig. Das führt im Zweifel zu strafrechtlichen Ermittlungen, neben berufsrechtlichen Konsequenzen, gewerberechtlichen Konsequenzen und einem netten Schmerzensgeld. > Die Eltern meiner Freundin (beide über 80) haben in ihrem Schrebergarten > ein chemisches Klo, weil die Stadt (aus guten Gründen) keinen Kanal baut > und Sickergruben (ebenfalls aus gutem Grund) verboten sind. Vielleicht > sollte man mal die Stadt aufgrund der verletzten Menschenwürde > verklagen? Wieso sollte man? Verbietet die Stadt ihnen, ihre Toilette zu benutzen? Sie haben eine und benutzen die. Und genau das will der arme Nachbar im hiesigen Fall auch. Karl-Heinz, du verrennst dich gerade massiv. Dieses "Beispiel" hat nichtmal mehr ansatzweise was mit der Diskussion zu tun. Nimm mal zwei Stunden Abstand. :-)
David ... schrieb: > Ohne die Situation zu betrachten: Mit Ohropax koennte ich in einer > Fabrikhalle schlafen, in der Gehoerschutz vorgeschrieben ist. In der Tat. Es gibt nämlich sehr gute, bequeme Oropax. Ich störe mich auch sehr schnell an allen möglichen Geräuschen (Vögel, Lärm im Treppenhaus, Arbeiter vor dem Haus, Party in der Nachbarwohnung, usw.), aber Oropax wirken hier wirklich Wunder für einen guten Schlaf. Wobei ich allerdings nicht sicher bin, ob sie auf die Dauer evtl. schädlich für die Ohren sein könnten.
P. M. schrieb: > Wobei > ich allerdings nicht sicher bin, ob sie auf die Dauer evtl. schädlich > für die Ohren sein könnten. Nicht wenn du sie richtig im Ohr platziert. Nicht zu weit in den Gehörgang stossen und sicherstellen, dass du keinen (Luft)Duck auf das Trommelfell erzeugst. Ansonsten kann ich folgendes Produkt empfehlen, ist jedoch nicht gerade günstig: http://www.phonak-communications.com/de/produkte/gehoerschutz/serenity-classic/
Stefan Rand schrieb: > Karl-Heinz, du verrennst dich gerade massiv. Dieses "Beispiel" hat > nichtmal mehr ansatzweise was mit der Diskussion zu tun. Nimm mal zwei > Stunden Abstand. :-) Hab ich gemacht. Und nun? Ich bin immer noch der Ansicht, dass man dem Opa durchaus zumuten kann, das ihm mögliche zu tun, um die Belästigung für andere gering zu halten. Eine zusätzliche chemische Toilette, in der er des Nachts reinpinkelt ist meiner Ansicht nach zumutbar und keineswegs eine Verletzung der Menschenwürde.
Wieso ignorieren eigentlich alle das Kernproblem hier, nämlich die Tatsache dass man wegen 10ml Urin gar nicht die Spülung betätigen muss?
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Ich bin immer noch der Ansicht, dass man dem Opa durchaus zumuten kann, > das ihm mögliche zu tun, um die Belästigung für andere gering zu halten. > Eine zusätzliche chemische Toilette, in der er des Nachts reinpinkelt > ist meiner Ansicht nach zumutbar und keineswegs eine Verletzung der > Menschenwürde. Darum gings doch nicht. Es wurde gefordert, daß er seinen Urin "offen" sammeln soll. Und das habe ich als "Verletzung der Menschenwürde" bezeichnet.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Eine zusätzliche chemische Toilette, in der er des Nachts reinpinkelt > > ist meiner Ansicht nach zumutbar und keineswegs eine Verletzung der > > Menschenwürde. Das reinpinkeln vielleicht nicht, das Saubermachen selbiger schon eher...
Stefan Rand schrieb: > Darum gings doch nicht. Mir schon. Denn du betreibst hier Kleinkram suchen. Es wurde vorgeschlagen, dass er sich einer anderen Methode bedienen soll um nachts zu urinieren. Und ja: wer alle 10 Minuten aufs Klo pinkeln geht, kann gar nicht soviel Harn haben (sonst wäre er längst dehydriert). Die Welt geht nicht unter, wenn man mit diesen Mengen nachts in den WC-Syphon pinkelt und nicht spült. Und da stinkt auch nichts, wenn man erst morgens die Spülung betätigt. Aber ... es gibt auch andere Möglichkeiten, siehe chem. Toilette. Wenn denn schon das nicht-spülen dürfen seine Menschenwürde verletzt.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Mir schon. Dann hättest du das auch mal schreiben sollen. > Denn du betreibst hier Kleinkram suchen. Nein, ich habe mich fokussiert auf eine Äußerung bezogen. Und Menschenwürde halte ich nicht für "Kleinkram". Aber klar, wir wissen jetzt, daß für viele in diesem Forum "Würde" nichts weiter als ein Konjunktiv ist...
Meine Fresse! Wir haben im Kern 2 Probleme: 1. Einer (der Opi) muss ständig pissen (urinieren) 2. Einer kann nicht pennen weils so rauscht Allerdings: Der Opi kann aber auch nicht pennen, er sitzt ja ständig aufm Pott. Jetzt wird sich hier tagelang an "Menschenwürde" hochgezogen, Gerichtsurteile übers Duschen und Baden werden bemüht um der Gegenseite mal zu zeigen, was eine Harke ist. Man könnte meinen, hier haben wir es mit schmierigen Winkeladvokaten aus einem Jura-Forum zu tun anstatt mit pragmatischen Ingenieuren. Leute! So Pinkelprobleme sind unangenehm aber können gut behandelt werden! Der Opi muß zum Arzt und seinen Piller untersuchen lassen! Dann pennt er wieder gut und alle Nachbarn noch viel besser. Also: TE sagt, er hat ein gutes Verhältnis zum Opi, dann soll er mal ein Gespräch unter Männern führen und ihn bestärken, sich untersuchen zu lassen.
Wenn die Wohnung so hellhörig ist, kann ein Baumangel vorliegen. Also mal beim Mieterverein vorsprechen, ob da nicht ne Mietminderung in Frage kommt. Da wird sich dann der Vermieter drum kümmern, dass der Opa ne leise Spülung bekommt.
J. Ad. schrieb: > Wenn die Wohnung so hellhörig ist, kann ein Baumangel vorliegen. Also > mal beim Mieterverein vorsprechen, ob da nicht ne Mietminderung in Frage > kommt. Bei einer Eigentumswohnung? Steht schon im Eignangsposting...
Uhu Uhuhu schrieb: > J. Ad. schrieb: >> Wenn die Wohnung so hellhörig ist, kann ein Baumangel vorliegen. Also >> mal beim Mieterverein vorsprechen, ob da nicht ne Mietminderung in Frage >> kommt. > > Bei einer Eigentumswohnung? Steht schon im Eignangsposting... Oh ja, stimmt, Pech gehabt. Bleibt nur mir dem Herrn zu sprechen und anzubieten, eine Leisespülung einzubauen.
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