Hallo Forum, ich habe hier ein Messgerät, einen Datenlogger für verschiedene Werte, sagen wir mal Spannung, Strom, Leistung mit RTC. Die Daten werden auf SD-Karte gespeichert, wobei die "verschlüsselt" gespeichert werden, der Schlüssel ist einfach gestrickt, ASCII Wert + x, also einfach durch Subtraktion in Klartext übersetzbar. Nun hat der Hersteller eine Internetplatform, über die die Messwerte graphisch aufbereitet und analysiert werden können ... oder zumindest werden sollten, das Portal hat aber massive Fehlfunktionen. Zudem ist das Portal nur ein Jahr kostenfrei, danach gehts gegen Gebür, gesichert ist das über die Seriennummer der Geräte. Nun habe ich mir eine kleine Anwendung geschrieben, die die Messwerte in Klartext-CSV übersetzt zur Weiterverarbeitung in OpenOffice oder Excel. Nun bin ich nicht der Einzige, den das Problem ätzt, wie ist das, darf ich eine Software an Dritte weitergeben, z.B. via Sourceforge, welche die Verschlüsselung aushebelt, oder nicht? Das Messgerät gehört mir, gekauft, kein Mietgerät, kann der Hersteller Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden?
Wenn Du keine Veränderungen am Gerät selbst vornimmst sondern die Software einfach nur über ein normales Protokoll drauf zugreift und die Verschlüsselung wirklich so trivial ist wie Du sagst... na ich kann mir nicht vorstellen wie die da Ansprüche durchsetzen wollen? Poste es halt einfach unter dem Namen "Fhutdhb Ufzjjuz" und nutze ausländische Mailadressen zur Registrierung um Probleme zu vermeiden ;-) Evtl. auch so Anonymisierungsdienste aber damit kenn ich mich nicht aus...
Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > Das Messgerät gehört mir, gekauft, kein Mietgerät, kann der Hersteller > Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden? Wenn du in Word einen Text schreibst, wem gehört dann der Text? Dir, Microsoft oder dem PC-Hersteller? Oder etwa doch dem Festplattenhersteller, nur weil das Dokument dort gespeichert ist? Das Dokument gehört natürlich dir ganz allein. Genau so ist es auch mit deinen Messwerten. Was du mit den Messwerten anstellst ist deine Sache. Den in Word erstellten Text kannst du auch mit OpenOffice öffnen, ohne dass da Microsoft Ansprüche geltend machen kann. Nachtrag: Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > Nun bin ich nicht der Einzige, den das Problem ätzt, wie ist das, darf > ich eine Software an Dritte weitergeben, z.B. via Sourceforge, welche > die Verschlüsselung aushebelt, oder nicht? Warum nicht? Es ist ja nur ein Programm, das jedem Zeichen einen Wert subtrahiert und das Ergebnis in einem Graph dartellt. Dass deine Software die Daten deines Geräts auswerten kann, muss "Zufall" sein.
Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > kann der Hersteller > Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden? Hast Du beim Kauf des Gerätes einen speziellen Vertrag unterschrieben? Ist beim Gerät so etwas wie eine "EULA" dabei gewesen? Steht in den Unterlagen zum Gerät, daß eine Auswertung nur mit dem vom Hersteller angebotenen Dienst zulässig ist? Wurde dies bereits vor dem Kauf erwähnt?
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: >> kann der Hersteller >> Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden? > > Hast Du beim Kauf des Gerätes einen speziellen Vertrag unterschrieben? > Ist beim Gerät so etwas wie eine "EULA" dabei gewesen? Steht in den > Unterlagen zum Gerät, daß eine Auswertung nur mit dem vom Hersteller > angebotenen Dienst zulässig ist? Wurde dies bereits vor dem Kauf > erwähnt? Unterschrieben hab ich nichts dergleichen muss ich mal in dem Portalschrott nachschauen ob dort sowas steht
Also im Manual steht nix dergleichen und die Terms / Conditions der Website bringt 404
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: >> kann der Hersteller >> Eigentumsansprüche auf die Messwerte anmelden? > > Hast Du beim Kauf des Gerätes einen speziellen Vertrag unterschrieben? > Ist beim Gerät so etwas wie eine "EULA" dabei gewesen? Steht in den > Unterlagen zum Gerät, daß eine Auswertung nur mit dem vom Hersteller > angebotenen Dienst zulässig ist? Da will ich gleich mal mit einem Ammenmärchen aufräumen. Die EULAs könnt ihr in der Pfeife rauchen, zumindest auf deutschen Grund und Boden. Eine EULA, die einem erst nach dem Kauf angezeigt wird, ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages und damit nichtig. Ebensowenig kann man dem Käufer nach dem Kauf vorschreiben, mit was er das Gerät zu nutzen hat. Kurzum: Alles, was dem Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages untergejubelt werden soll, kann man grundsätzlich vergessen. Das gilt auch für eine EULA, der man zustimmen muss, damit sich das Installationsprogramm fortsetzt. Diese ist kein Bestandteil des Kaufvertrages. > Wurde dies bereits vor dem Kauf > erwähnt? Dann wäre in der Tat ausführlicher zu prüfen.
Andi $nachname schrieb: > Dann wäre in der Tat ausführlicher zu prüfen. Hab nochmal den Bestellvorgang nachgesehen, da steht nix von Exklusivität der Nutzung mit Onlineportal. da steht: ... Der besondere Luxus ist die komplette Datenauswertung über das Onlineportal mit grafischen Auswertungen und Leistungsberechnung für viele vorhandenen Anlagen. Die enthaltene Lizens für die grafische Auswertung über das Onlineportal gilt für jetzt für zwei Jahre (Verlängerung optional). Die Daten stehen anschließend für eigene Berechnungen zur Verfügung. Die Daten lassen sich auch nach Ablauf der Lizens über das Portal konvertieren. ...
Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > Hab nochmal den Bestellvorgang nachgesehen, da steht nix von > Exklusivität der Nutzung mit Onlineportal. > > da steht: > ... Der besondere Luxus ist die komplette Datenauswertung über das > Onlineportal mit grafischen Auswertungen und Leistungsberechnung für > viele vorhandenen Anlagen. Die enthaltene Lizens für die grafische > Auswertung über das Onlineportal gilt für jetzt für zwei Jahre > (Verlängerung optional). Die Daten stehen anschließend für eigene > Berechnungen zur Verfügung. Die Daten lassen sich auch nach Ablauf der > Lizens über das Portal konvertieren. ... Das klingt für mich alles danach, dass du mit dem Gerat und logischerweise auch mit den Messwerten treiben kannst was du willst.
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